3005/2025
Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2025
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Anlage 2 - 3005-2025 Anlage
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Anlage zur Vorlage 3005/2025 -Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2025 Bezeichnung Umschichtung von Teilergebnis- plan 0416 Betrag Umschichtung in Teilergebnisplan 0416 Betrag SK Stiftung Kultur Durchführung Sommer Köln, Abwicklungszweck Tanzperformance Mirage Teilplanzeile 15 -30.000 € Teilplanzeile 13 30.000 € -30.000 € 30.000 € TANZPAKT Aufwandsentschädigungen der Jury (4 externe Personen) für die Auswahl der Kölner Bewerbungen. TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellau fzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe durch Kommunen, Länder und ggf. weitere Förderer im Matchfunding zusammensetzt. Teilplanzeile 15 -1.000 € Teilplanzeile 13 1.000 € AG DEPOTOPIA Aufwandsentschädigungen zu den Sitzungen Teilplanzeile 15 -3.600 € Teilplanzeile 13 3.600 € -4.600 € 4.600 € Gesamt -34.600 € 34.600 € Strukturförderung Theater Projektförderung Sonstige Förderung
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Ansprüche ergeben sich aus (Honorar-)Verträgen bzw. Beauftragungen für Dienstleistungen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3005/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2025 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die anderweitige Verwendung von Zuschussmit- teln aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen gemäß der beigefügten Anlage in Höhe von insge- samt 34.600 Euro im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Kulturförderung, hier: Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen inner- halb desselben Teilergebnisplanes. Ausschuss Kunst und Kultur 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 34.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Kulturamt bewirtschaftet Mittel aus unterschiedlichen Teilplanzeilen innerhalb des Teiler- gebnisplans des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung. Dazu gehören die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, aus welcher die Zuschüsse an Kulturbetriebe (Be- triebskosten- und Projektzuschüsse) geleistet werden, sowie die Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra- ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei- chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Wenn also Transfermittel anderweitig verwendet werden sollen, ist dazu ein Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur notwendig. Für die Mittelverwendung sind im Teilplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kul- turförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen verschiedene Einzelpositionen von dieser Regelung betroffen, bei denen anteilig eine haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel notwendig ist: siehe Anlage. 3 Die in der Anlage genannten Mittel werden weiterhin im Rahmen der geplanten Kulturförde- rung in 2025 eingesetzt, diese können jedoch aufgrund ihrer Verwendung nicht als Zuschüsse (Transferaufwendungen) verwendet werden, da es sich um Ansprüche aus (Honorar-) Verträ- gen bzw. Beauftragungen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Aufwendungen/Aus- zahlungen in 2025 zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung sicherzustellen. Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 kann in 2025 nicht mit den dort vorhandenen Mit- teln kompensiert werden, da diese größtenteils maßnahmenbezogen sind und für die allge- meine Bewirtschaftung benötigt werden. Die haushaltsneutrale Umschichtung aus den ge- nannten Einzelpositionen ist somit notwendig, um dort ein ausreichendes Budget zu gewähr- leisten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3005/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.11.2025
- Erstellt
- 20.10.2025 13:36