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2023/2017

Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 11.07.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 07.09.2017, TOP 3.1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anhörung BV 1 unterschriebene DE

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Ansehen

SI-Beleuchtung_Zustimmung_14

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Ansehen

TÜV-Bericht_SI-Beleuchtung

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

5634 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2023/2017 
Freigabedatum  11.07.2017 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Wegen längerer verwaltungsinterner Abstimmung der Finanzierung der in Rede stehenden Baumaß-
nahme ist es nicht gelungen, die Beschlussvorlage dem Ausschuss Soziales und Senioren zur Sit-
zung am 22.06.2016 vorzulegen. Aufgrund Fristsetzung des TÜV Rheinland für die Mängelbeseiti-
gung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck zum 31.08.2017 lässt sich 
eine Beschlussfassung des Ausschusses Soziales und Senioren in seiner nächsten Sitzung am 
07.09.2017 nicht abwarten.  
Die Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt erfolgt ebenfalls im Wege einer Dringlichkeitsent-
scheidung, die dieser Vorlage vor Einholung der Unterschriften beigefügt wird. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW die Umset-
zung der Maßnahme „Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck“. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Entwurfsplanung mit Kostenberechnung auf 
170.000,00 Euro. In diesen Kosten enthalten sind die Kosten für das externe Fachplanungsbüro 
(24.375,21 Euro) und die Honorarkosten der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für die Projektsteue-
rung (8.154,99 Euro). 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 170.000,00 Euro stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 
0507 – Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
11.07.2017    gez. Reker  gez. Paetzold

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  170.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Bürgerhaus Stollwerck befindet sich seit 30 Jahren als Versammlungsstätte in Betrieb. Aus der 
Zeit der Eröffnung des Bürgerhauses Stollwerck Ende der 80er Jahre stammen auch die Sicherheits-
einrichtungen. 
Das Gebäude unterliegt als Sonderbau im Sinne des § 54 Bauordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (BauO NRW) den Regelungen der Sonderbauverordnung NRW (hier: § 15 SBauVO „Si-
cherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten“). 
Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung und entsprechender Nachprüfungen von Wirksamkeit 
und Funktionalität der Sicherheitsbeleuchtung einschließlich der Schutz- und Meldeeinrichtungen im 
Bürgerhaus Stollwerck hat der TÜV Rheinland neben „weiteren Mängeln“ und Beanstandungen sog. 
wesentliche Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung im kompletten Gebäude festgestellt (siehe Anlage 
„Bericht des TÜV Rheinland über die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung im Bürgerhaus Stollwerck 
vom 02.02.2017“). 
Die geprüften Anlagen einschließlich der getroffenen Brandschutzmaßnahmen sind gemäß Prüfbe-
richt des TÜV Rheinland erst nach Beseitigung dieser wesentlichen Mängel betriebssicher und wirk-
sam. Der TÜV Rheinland fordert daher eine kurzfristige Mängelbeseitigung bis zum 31.08.2017; von 
der Gewährung einer Fristverlängerung zur Mängelbeseitigung ist nicht auszugehen. 
Um rechtlichen Konsequenzen in der Betreiberverantwortlichkeit bzw. einer Schließung der Ver-
sammlungsstätte zum 01.09.2017 vorzubeugen, wurden Planung und Ausschreibung der Instandset-
zung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck bereits eingeleitet. Beabsichtigt 
ist, im Ergebnis der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen und die erforderlichen 
baulichen Maßnahmen im laufenden Betrieb umzusetzen. Für die Projektsteuerung zeichnet die Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln verantwortlich. 
Kostenberechnung und Finanzierung 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Entwurfsplanung mit Kostenberechnung auf

3 
 
170.000,00 Euro. In diesen Kosten enthalten sind die Kosten für das externe Fachplanungsbüro 
(24.375,21 Euro) und die Honorarkosten der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für die Projektsteue-
rung (8.154,99 Euro). 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 170.000,00 Euro stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 
0507 – Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
Von Seiten des Rechnungsprüfungsamtes bestehen gegen die Ausführung der Leistungen keine Be-
denken (siehe Anlage „Prüfvermerk RPA vom 12.04.2017“). 
 
Anlagen 
Bericht des TÜV Rheinland über die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung im Bürgerhaus Stollwerck 
vom 02.02.2017 
Prüfvermerk Rechnungsprüfungsamt vom 12.04.2017 (RPA-Nr.: KOB 2017/0584)

Anhörung BV 1 unterschriebene DE

2161 Zeichen

0570712017 13:40 Bürgeramt Innenstadt (FAN)+40 221 22126592 P.001/001

| Er: sedixo Vorlagen-NuMimer.

I Kolı ! . - 2023/20171

Die Oberbürgermeisterin \ , Freigabedatum

Dezernat, Dienststelle
15012 Bu

Dririglichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch.den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied: der Bezirksvertretung. gemäß $ 36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW. und Genehmigung durch die Bezirkävertretung.

Betreff , .
Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerek

Gremium - - Datum
Bezirksvertretüng 1 (Innenstadt) °. 29.06.2017

Begründung für die Dringlichkeit:

Wegen längerer verwaltungsinterner Abstimmung der Finanzierung der in Rede stehenden Baumaß-
nahme ist es nicht gelungen, die Beschlussvorlage der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zur Sitzung
am 29.06.2016 fristgerecht vorzulegen. Die Dringlichkeitsentscheidung dar. Bezirksvertretung Innen-
stadt ermöglicht die unverzügliche Herbsiführung, der Dringlichkeitsentscheidung des Ausschusses
Soziales und Senioren. Aufgrund Fristsetzung des TÜV Rheinland für die Mängelbeseitigung an der.
Sicherheitsbelsuchtungsanlage im. Bürgerhaus Stollwerek zum 31.08.2017 lässt. sich eine Beschluss-
' fassung des Ausschusses Soziales und Senioren ih seiner nächsten Sitzung am 07.09.2017 nicht
abwarten, .

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt gemäß 8.36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW der Umsetzung der
Maßnahme ‚Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus.Stollwerck" zu.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß ‚Entwurfsplanung mit’Kostenberechnung auf
170.000,00 Euro, In diesen Kosten enthalten sind die Kosten. für das externe Fachplanungsbüro
(24.375,21 Euro) und die Honörarkosten der Gebäudewirtschaft der Stadt.Köln für die Pröjektsteue-
rung (8.154,89 Euro). .

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 170.000,00 Euro stehen für das. Haushaltsjahr 2017. im Teilplan
0507 — Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusem und -zentren, Teilplanzeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zur Verfügung:

B r . Fa
Datum - Abstimmungsergebris Unterschrift ° Urfepghrft f T ©

SI-Beleuchtung_Zustimmung_14

1355 Zeichen

14 12.04.2017
143/1

26

SR.

Bürgerhaus Stollwerck, Dreikönigenstr. 23
Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung

Prüfinhalt: Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (Stand 22.03.2017)
Eingereichte Kosten: rd. 117.650,- € netto, rd. 140.000.-- € brutto

geprüfte Kosten: rd. 117.650,-- € netto, rd. 140.000.-- € brutto

RPA-Nr.: KOB 2017/0584

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kostenberechnung wurde von 26 am 07.04.2017 eingereicht.

Die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung wurde am 02.02.2017 vom TÜV einer Nachprüfung
unterzogen. Bei der Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit wurden u.a. wesentliche
Mängel festgestellt, die unter Fristsetzung bis zum 31.08.2017 zu beseitigen sind.

Die Leistungen wurden von der Fachdienststelle bereits ausgeschrieben. Als Submissions-
termin wurde der 13.04.2017 festgelegt.

Neben den Kosten für das externe Planungsbüro in Höhe von 20.483,37 € netto kommen in
der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) weitere Kosten von -26- für HOAJ-Leistungen und
für die Projektsteuerung und/oder -leitung in Höhe von 8.154,99 € hinzu.

Insgesamt betragen die Baunebenkosten somit rd. 32 % der Baukosten.

Gegen die Ausführung der Leistungen bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

Ein Beschluss durch den Liegenschaftsausschuss liegt noch nicht vor.

50/2 erhält eine Kopie dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

rn

TÜV-Bericht_SI-Beleuchtung

16428 Zeichen

® TÜV, TUEV und TUV sind eıngetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung

02.2013-v.01

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Genau. Richtig.

Telefon: 0221 806-1825
Telefax: 0221 806-1798

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

. " Betriebsort
Am Grauen Stein - 51105 Köln
Bürgerhaus Stollwerck Bürgerhaus Stollwerck
Dreikönigenstr. 23 Dreikönigenstr. 23
50678 Köln 50678 Köln
Kunden-Nr.: 0003057353 Equipment-Nr.: 1308835

Bericht über die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung
Nr.: 2514281477

Art der Prüfung: Nachprüfung Prüfdatum: 02.02.2017

Prüfgrundlagen: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfung
von Sonderbauten, Nordrhein-Westfalen

Angaben zur Anlage: Versammlungsstätte
Anlagenbeschreibung siehe folgende Seite.

Prüfumfang
Die technischen Anlagen sowie die dafür getroffenen Brandschutzmaßnahmen wurden auf ihre Wirksamkeit und
Betriebssicherheit geprüft.

Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der baurechtlichen
Prüfverordnung durch baurechtlich anerkannte Sachverständige wurden beachtet.
Die Nachprüfung zur Prüfung vom 01.09.2015 erfolgt als Sachlagenprüfung zur Festlegung einer Frist zur Män-

gelbeseitigung nach Sachlagenänderung, gegebenenfalls unter Vorgabe bestimmter, unter Punkt 2 geführter
Auflagen.

Ergebnis der Prüfung
Bei der Prüfung wurden wesentliche Mängel festgestellt.
Weitere Mängel und Beanstandungen sind vorhanden. Die Hinweise und Bemerkungen sind zu beachten.

Beurteilung

Die geprüften Anlagen einschließlich der getroffenen Brandschutzmaßßnahmen sind erst nach Beseitigung der
wesentlichen Mängel betriebssicher und wirksam. .

Die wesentlichen Mängel sind bis zum 31.08.2017 zu beheben. Der Betrieb der Anlagen ist zulässig. Die Män-
gelbehebung ist uns schriftlich anzuzeigen, damit die erforderliche Nachprüfung termingerecht durchgeführt
werden kann.

Die übrigen Mängel sind zu beheben.

Köln, 02.02.2017 Der Bericht umfasst 8 Seiten.
Der Prüfsachverständige
Dipl.-Ing. Axel Krämer

Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.

Für die Auftragsabwicklung haben wir wesentliche Objektdaten und Ihre Anschrift gespeichert. Der Datenschutz ist gewährleistet.

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Seite 2 von8 Genau. Richtig.

Prüfung vom 02.02.2017

Kunden-Nr.: 0003057353
Equipment-Nr.: 1308835

1 Anlagenbeschreibung
Der Saal ist für 400 Personen und die Empore für 192 Personen genehmigt.

Die in der baulichen Anlage installierten Sicherheitsieuchten werden über eine Zentralbatterieanlage, die
im Erdgeschoss / Nebenraum hinter Kegelbahn des Gebäudes untergebracht ist, versorgt. Die Ret-
tungszeichenleuchten werden in Dauerschaltung und die Sicherheitsleuchten zur Ausleuchtung der
Flucht- und Rettungswege in Bereitschaftsschaltung betrieben.

Die Stromkreise werden im Netzbetrieb mit 220V AC und im Batteriebetrieb mit 220V DC versorgt.

In den Sicherheitsleuchten werden Leuchtmittel der Fa. Fischer eingesetzt, die explizit für Sicherheitsbe-
leuchtungsanlagen konzipiert sind.

Leuchtmittel Fabrikat / Typ: Fischer / ...
= Spannung: AC / DC; 230V 50 Hz / 165V - 246V DC
Leistung: 4,5W

- erhöhte Schaltfestigkeit u. beschleunigter Lichtstromanstieg

1.1 Zentralbatterie

Standort: Keller, Nebenraum der NSHV
Hersteller: Fischer / D400 / 6220-16-1U
Gleichstromdaten: UN Bat.=216 V; UN Verbraucher = 220V
Netzeinspeisung von: NSHV

1.1.1. Batterie

Hersteller / Typ: Exide / Sprinter XP
12V2500
Kapazität [Ah]: 60,6
Soll-Überbrückungszeit bei Ausfall der AV [h]: 3
Spannungsmessung nach Belastung [V]: 224,8

1.1.2  Störmeldetableau

Meldungen werden weitergeleitet zu: Büro Hausmeister

zung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustunanung

1.1.3  Beleuchtete Bereiche
In folgenden Räumen/Bereichen ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden:

Rettungswege
Allgemein zugängliche Flure und Treppenräume
Räume zur Aufrechterhaltung des Betriebes

® TÜV, TUEV und TUV sind eıngelragene Marken. Eine

02.2033-V.01

® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nulzung und Verwendung bedarl der vorherigen Zuslanmung

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Seite 3von8
Prüfung vom 02.02.2017

Kunden-Nr.: 0003057353
Equipment-Nr.: 1308835

2 Frist zur Mängelbeseitigung

2.1 Auflagen zur Nachprüfung am 02.02.2017

Aufgrund der geplanten Neukonzeptionierung wurde die Planung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im
Rahmen eines Ortstermins vorgestellt und erörtert. Auf Basis der umzusetzenden Maßnahmen wird eine
Erweiterung der Frist zur Mängelbeseitigung zugestimmt.

Angesichts der vorhanden Sicherheitsbeleuchtung, in Verbindung mit der übersichtlichen Fluchtwegsitu-
ation, werden keine Auflagen zur Gewährung einer Fristverlängerung festgelegt.

3 Beurteilungsmaßstäbe und bereitgestellte Unterlagen
Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik
Baugenehmigung der Stadt Köln; Akz.: 63/B11/5930/85, v. 12. Nov. 1985

4 Prüfungen

4.1 Besichtigen

Die Anlagenteile wurden hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes besichtigt.

4.2 Erproben
Die Wirksamkeit und Funktionalität der Sicherheitsbeleuchtung einschließlich der Schutz- und Meldeein-
richtungen wurde überprüft.

43 Messungen

Die zur Beurteilung der Anlagen notwendigen Messungen wie: Schutzmaßnahmenmessungen, Be-
leuchtungsmessungen oder ähnliche wurden durchgeführt.

Batterie
Das Sicherheitslichtgerät wurde einem Belastungstest von ca. 1,7h Dauer unterzogen.
Während der Belastung wurden folgende Ströme registriert:

Gesamtstrom [A]:
Nach der Belastung floss ein Ladestrom [A] von: 9,0

44 Verwendete Messgeräte

Zum Messen wurden überwachte und kalibrierte Messgeräte verwendet. Für diese Prüfung wurden ins-
besondere eingesetzt:

Multimeter
Berührungsloses Thermometer
Zangenstromwandler mit elektronischer Auswerteeinheit

® TÜV, TUEV und TUV sind eingelragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedart der vorhetigen Zustimmung.

02.2013-V.01

Seite 4 von 8
Prüfung vom 02.02.2017

Kunden-Nr.: 0003057353
Equipment-Nr.: 1308835

5 Mängel und Hinweise

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Genau. Richtig.

Lfd. Gebäude / Raum / Anlage
Nr.

1 |Allgemein

2 |Zentralbatterie

Bewertung

Die Baugenehmigungsunterlagen (Bauantrag,
Baugenehmigung) lagen nicht vor. Die Unterla-
gen sind vorzulegen. Hieraus können sich Sach-
stände anders darstellen, oder weitere Sach-
stände ergeben.

Zur Prüfung wurde ein nachträglich angefertigtes
Brandschutzkonzept, welches jedoch nicht durch
die zuständige Bauaufsichtsbehörde genehmigt
ist, vorgelegt. Aus dem Brandschutzkonzept
ergibt sich, dass das gesamte Gebäude als Ver-
sammlungsstäte betrachtet wird (nicht nur der
Bereich gr. Saal). Als Versammlungsräume wer-
den zusätzlich zum gr. Saal der kleine Saal (Dis-
kothek - 200 Personen), sowie der Theatersaal
(90 Plätze) definiert. Diese Betrachtung erfordert
eine Sicherheitsbeleuchtung auch in diesen Be-
reichen des Gebäudes. Da das Brandschutzkon-
zept nicht durch die zuständige Bauaufsichtsbe-
hörde genehmigt ist, wird dieses lediglich infor-
mativ bewertet. Der Sachverhalt ist jedoch unbe-
dingt (z. B. durch Vorlage der Baugenehmi-
gungsunterlagen) zu klären.

Sachstand zur Nachprüfung v. 21.03.2016:
Die Baugenehmigung wurde vorgelegt.

Folgende Unterlagen sind noch an der Anlage
vorzuhalten:

-> Übersichtsplan der Anlage mit Angabe der
überwachten Unterverteilungen (Phasenüberwa-
chungen), des Störmeldetableaus, usw.

-> die Leistungsbilanz mit Anzahl der Leuchten
der einzelnen Endstromkreise und Angabe des
Entnahmestromes je Strang und gesamt in der
Leistungsbilanz ist zu aktualisieren

-> Installationsplan

Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016:

Der Installationsplan fehlt weiterhin.

Die Leistungsbilanz ist nach Abschluss der erf.
Arbeiten anzupassen,

Hinweis

einfacher
Mangel

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Seite 5 von 8 Genau. Richtig.
Prüfung vom 02.02.2017
Kunden-Nr.: 0003057353

Eauipment-Nr.: 1308835

Lfd. |Gebäude / Raum / Anlage Beschreibung Bewertung
Nr.
3 |Zentralbatterie Die regelmäßige Prüfung und Wartung ist durch- jeinfacher
zuführen (Betreiberprüfungen , Wartungsfirma, |Mangel
usw.).

Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016:

Ein Prüf- und Wartungsbuch ist vorhanden. Die
Jährliche Prüfung der Wartungsfirma ist doku-
mentiert.

Die Betreiberprüfungen sind noch zu dokumen-
tieren.

4 |Zentralbatterie Die alte Anlage war im Raum der NSHV unter- jeinfacher
gebracht, die neue Anlage (2001) wurde in einen [Mangel
Nebenraum installiert. In der NSHV befinden sich
noch brandschutztechnisch ungeschützt zwei
Rangierverteiler der Sicherheitsbeleuchtung. Die
Rangierverteiler sollten im Sinne der Leitungsan-
lagenrichtlinie brandschutztechnisch umhaust
werden.

Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016:

Die Verteiler wurden umhaust.

Für den Nachweise der brandschutztechnischen
Eignung ist noch die Anlagendokumentation
vorzulegen.

- Verwendbarkeitsnachweis

- Montageanleitung

- Übereinstimmungserklärung

5 |[Zentralbatterie Die Anlagenparametrierung ist zu dokumentie- jeinfacher
| ren. Mangel

6 I|Zentralbatterie Die erforderlichen Beleuchtungskriterien werden jeinfacher
nicht eingehalten. Für die Anlage ist das Be- Mangel

leuchtungsstärkemessprotokoll der letzten In-
standhaltungsprüfung vorzulegen. Liegt kein
aktuelles Protokoll vor, so ist zeitnah eine Mes-
sung durchzuführen und ein entsprechendes
Protokoll vorzulegen und vor Ort vorzuhalten. Die
‚Anlage ist entsprechend zu ertüchtigen. Nach
Abschluss der Ertüchtigung ist ein Messprotokoll
zu erstellen.

® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung ung Verwendung bedarf dei vorherigen Zustimmung.

02.2013-v.01

® TÜV. TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung.

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Genau. Richtig.

Zeitpunkt der Prüfung vorhandenen Hauslast
betrieben.

Für die erforderliche Überbrückungszeit ist die
Batteriekapazität auf Basis der zum Prüfzeitpunkt
vorhandenen Last ausreichend.

Etwaige Unzulänglichkeiten in der Beleuch-
tungsanlage (z. B. ausgefallene Leuchtmittel
oder Leuchten, fehlende Leuchten, usw.) sind
unberücksichtigt und können zu einem späteren
Zeitpunkt zu einem abweichenden Ergebnis füh-
ren.

Lfd. [Gebäude / Raum / Anlage Beschreibung Bewertung
Nr.
7 |Zentralbatterie Die Anlage wurde unter Aufschaltung der zum |Hinweis

3 Tzemramatene / Störmeldetab-
leau

Das Störmeldetableau arbeitet nicht fehlerfrei.
Der Netzausfall (Batteriebetrieb) wird nicht ord-
nungsgemäß angezeigt, DS aus ist ohne Funkti-
on.

Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016:
Die Funktion wurde durch den Betreiber als erle-
digt bestätigt.

Hinweis

© TÜV. TUEV und TUV sing eingetragene Marken. Eine Nulzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung

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Lfd. |Gebäude / Raum / Anlage Beschreibung Bewertung
Nr.

9 |Zentralbatterie / Sicherheits- }Unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzep- wesentlicher

leuchten tes (s. Mangelpunkt 1) ist in diversen Bereichen }Mangel
die Sicherheitsbeleuchtung unzureichend; z. B.:
- 5.0G: Theaterfoyer zum Treppenraum Ost fehlt
die Rettungszeichenleuchte
- 5.0G: Theaterfoyer in Richtung Aufzug fehlt die
Rettungszeichenleuchte
- 5.0G: Bereich Raum 501 ff, in den WC’s an
Raum 501 fehit die Sicherheitsbeleuchtung
- 4.0G: im östlichen Teil ist keine Sicherheitsbe-
leuchtung vorhanden
- 4.0G: am inneren Treppenraum ist keine Ret-
tungszeichenleuchte vorhanden
- 3.0G: im Bereich von Raum 306- 333 ist keine
ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden
- 3.0G: in der WC-Anlage ist keine Sicherheits-
beleuchtung vorhanden
-3.0G: Flur im Bereich von Raum 302 ist ohne
Sicherheitsbeleuchtung
- 2.0G: Sicherheitsbeleuchtung in der Diskothek
ist unzureichend
- 2.0G: in der WC-Anlage ist die Sicherheitsbe-
leuchtung unzureichend
-2.0G: in Raum 211 (Bar zur Disco) ist die Si-
cherheitsbeleuchtung unzureichend, die Notaus-
gänge sind nicht durch Rettungszeichenleuchten
gekennzeichnet
- 1.0G: über der Haupttreppe ist keine Rettungs-
zeichenleuchte vorhanden
- Treppenhaus Westseite: Keine Sicherheits-
leuchten vorhanden, lediglich Rettungszeichen-
leuchten installiert
Die aufgeführten Bereiche sind lediglich beispiel-
haft.

Der Sachverhalt bezüglich der Versammlungs-
räume ist zu klären (Vorlage der Baugenehmi-
gung).

Wird die Annahme des Brandschutzkonzeptes
verifiziert, so ist die Sicherheitsbeleuchtung zu
überarbeiten.

Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016:
Gemäß Baugenehmigung muss im kompletten
Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung vorhan-
den sein. Hierzu sind auch Bereiche, die in der
vorgenannten Aufstellung nicht enthalten sind, zu
berücksichtigen.

Die Anlage ist nach Vorgaben der Baugenehmi-
gung zu ergänzen.

© TÜV. TUEV und TUY sind eingelragene Marken. Eine Nulzung und Verwendung bedarl der vorherigen Zustimmung.

02.2013-V.01

Seite 8 von 8

Prüfung vom 02.02.2017
Kunden-Nr.: 0003057353
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Genau. Richtig.

Lfd.
Nr.

Gebäude / Raum / Anlage

Beschreibung

Bewertung

10

Zentralbatterie / Sicherheits-
leuchten

Die Stromkreise sind teilweise über mehrere
Etagen verteilt (z. B. Kreis 9 in 3. und 4. OG vor-
handen).

Der Sachverhalt ist zu klären (Vorlage der Bau-
genehmigung).

Sachstand zur Nachprüfung v. 21.03.2016:
Die Baugenehmigung wurde vorgelegt.

wesentlicher
Mangel

_
_

Zentralbatterie / Sicherheits-
leuchten

Zentralbatterie / Leitungsanla-
ge

In Räumen oder Bereichen mit mehr als einer
Sicherheitsieuchte sind diese Leuchten alternie-
rend auf mind. zwei unabhängige Stromkreise
aufzuteilen. Es ist abschnittsweise stellenweise
nur ein Stromkreis der Sicherheitsbeleuchtung
installiert (z. B. 4.0G Leuchte 9/1 - 9/2).

Die Sicherheitsbeleuchtung ist auf mind. zwei
unabhängige Stromkreise alternierend aufzutei-
len.

Batterieraum:
Der Leitungsdurchbruch in Richtung NSHV ist zu
verschließen (Einzeidurchführung gem. LAR

abdichten)

einfacher
Mangel

einfacher
Mangel

Bürgerhaus Stollwerck
Dreikönigenstr. 23
50678 Köln

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

Am Grauen Stein
51105 Köln

Fax.: 0221 806-1798

Prüfung am Standort:

Objektart:

Prüfdatum: 02.02.2017
Equipment-Nr.:
Ansprechpartner:

Bürgerhaus Stollwerck,
Dreikönigenstr. 23, 50678 Köln

Si-Beleuchtung
Nachprüfung
1308835

Axel Krämer

Mitteilung zur Mängelbeseitigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die in oben genanntem Prüfbericht festgestellten wesentlichen Mängel sind beseitigt worden.
Dazu beauftragen wir die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH die erforderliche Nachprüfung durchzuführen.

Wir bitten Sie mit uns unter folgender
Telefonnummer ——— eeeseensenmmenenserenenenn

bzw. Emailadresse ..aneeennen

einen Termin abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Betreiberadresse zum Objekt:
(Änderungen bitte einpflegen)

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02.2093-V.01

Ä TÜVRheinland®

Genau. Richtig.
Information.

Mängelverfolgung nach Bauordnungsrecht bei Prüfungen an technischen Anlagen die in den
Geltungsbereich der Prüfverordnung fallen

Gemäß den Prüfverordnungen sind die Prüfsachverständigen gesetzlich dazu verpflichtet die zuständige
Bauaufsichtsbehörde zu informieren, wenn Mängel an technischen Anlagen in der angegebenen Frist nicht
behoben werden. Andernfalls handeln die Prüfsachverständigen ordnungswidrig.

Außerdem hat sich der Prüfsachverständige mittels einer Nachprüfung über die Abstellung der wesentlichen
Mängel zu überzeugen.

Die Prüfsachverständigen wissen, dass es nicht immer einfach ist, vorgefundene und dokumentierte Mängel
kurzfristig zu beseitigen. Deshalb wird in Abhängigkeit der Schwere des Mangels die Frist bestimmt.

Wird diese Frist von Ihnen nicht eingehalten, erinnern wir Sie schriftlich an die erforderliche
Mangelbeseitigung.

Wichtig:
Erhalten wir von Ihnen keine Rückmeldung, sind wir gesetzlich verpflichtet die zuständige
Bauaufsichtsbehörde zu informieren und den Prüfbericht an diese zu übermitteln.

Gerne helfen wir Ihnen Ihrer Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nachzukommen, um rechtliche
Konsequenzen für Sie als Betreiber eines Gebäudes zu vermeiden. Sprechen Sie uns an.

Mit freundlichen Grüßen

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2023/2017
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27