2023/2017
Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/2 Vorlagen-Nummer 2023/2017 Freigabedatum 11.07.2017 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Begründung für die Dringlichkeit: Wegen längerer verwaltungsinterner Abstimmung der Finanzierung der in Rede stehenden Baumaß- nahme ist es nicht gelungen, die Beschlussvorlage dem Ausschuss Soziales und Senioren zur Sit- zung am 22.06.2016 vorzulegen. Aufgrund Fristsetzung des TÜV Rheinland für die Mängelbeseiti- gung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck zum 31.08.2017 lässt sich eine Beschlussfassung des Ausschusses Soziales und Senioren in seiner nächsten Sitzung am 07.09.2017 nicht abwarten. Die Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt erfolgt ebenfalls im Wege einer Dringlichkeitsent- scheidung, die dieser Vorlage vor Einholung der Unterschriften beigefügt wird. Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW die Umset- zung der Maßnahme „Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck“. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Entwurfsplanung mit Kostenberechnung auf 170.000,00 Euro. In diesen Kosten enthalten sind die Kosten für das externe Fachplanungsbüro (24.375,21 Euro) und die Honorarkosten der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für die Projektsteue- rung (8.154,99 Euro). Die erforderlichen Mittel in Höhe von 170.000,00 Euro stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 0507 – Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 11.07.2017 gez. Reker gez. Paetzold 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 170.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Bürgerhaus Stollwerck befindet sich seit 30 Jahren als Versammlungsstätte in Betrieb. Aus der Zeit der Eröffnung des Bürgerhauses Stollwerck Ende der 80er Jahre stammen auch die Sicherheits- einrichtungen. Das Gebäude unterliegt als Sonderbau im Sinne des § 54 Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (BauO NRW) den Regelungen der Sonderbauverordnung NRW (hier: § 15 SBauVO „Si- cherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten“). Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung und entsprechender Nachprüfungen von Wirksamkeit und Funktionalität der Sicherheitsbeleuchtung einschließlich der Schutz- und Meldeeinrichtungen im Bürgerhaus Stollwerck hat der TÜV Rheinland neben „weiteren Mängeln“ und Beanstandungen sog. wesentliche Mängel an der Sicherheitsbeleuchtung im kompletten Gebäude festgestellt (siehe Anlage „Bericht des TÜV Rheinland über die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung im Bürgerhaus Stollwerck vom 02.02.2017“). Die geprüften Anlagen einschließlich der getroffenen Brandschutzmaßnahmen sind gemäß Prüfbe- richt des TÜV Rheinland erst nach Beseitigung dieser wesentlichen Mängel betriebssicher und wirk- sam. Der TÜV Rheinland fordert daher eine kurzfristige Mängelbeseitigung bis zum 31.08.2017; von der Gewährung einer Fristverlängerung zur Mängelbeseitigung ist nicht auszugehen. Um rechtlichen Konsequenzen in der Betreiberverantwortlichkeit bzw. einer Schließung der Ver- sammlungsstätte zum 01.09.2017 vorzubeugen, wurden Planung und Ausschreibung der Instandset- zung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerck bereits eingeleitet. Beabsichtigt ist, im Ergebnis der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen und die erforderlichen baulichen Maßnahmen im laufenden Betrieb umzusetzen. Für die Projektsteuerung zeichnet die Ge- bäudewirtschaft der Stadt Köln verantwortlich. Kostenberechnung und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Entwurfsplanung mit Kostenberechnung auf 3 170.000,00 Euro. In diesen Kosten enthalten sind die Kosten für das externe Fachplanungsbüro (24.375,21 Euro) und die Honorarkosten der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für die Projektsteue- rung (8.154,99 Euro). Die erforderlichen Mittel in Höhe von 170.000,00 Euro stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilplan 0507 – Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Von Seiten des Rechnungsprüfungsamtes bestehen gegen die Ausführung der Leistungen keine Be- denken (siehe Anlage „Prüfvermerk RPA vom 12.04.2017“). Anlagen Bericht des TÜV Rheinland über die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung im Bürgerhaus Stollwerck vom 02.02.2017 Prüfvermerk Rechnungsprüfungsamt vom 12.04.2017 (RPA-Nr.: KOB 2017/0584)
Anhörung BV 1 unterschriebene DE
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0570712017 13:40 Bürgeramt Innenstadt (FAN)+40 221 22126592 P.001/001 | Er: sedixo Vorlagen-NuMimer. I Kolı ! . - 2023/20171 Die Oberbürgermeisterin \ , Freigabedatum Dezernat, Dienststelle 15012 Bu Dririglichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch.den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied: der Bezirksvertretung. gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW. und Genehmigung durch die Bezirkävertretung. Betreff , . Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus Stollwerek Gremium - - Datum Bezirksvertretüng 1 (Innenstadt) °. 29.06.2017 Begründung für die Dringlichkeit: Wegen längerer verwaltungsinterner Abstimmung der Finanzierung der in Rede stehenden Baumaß- nahme ist es nicht gelungen, die Beschlussvorlage der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) zur Sitzung am 29.06.2016 fristgerecht vorzulegen. Die Dringlichkeitsentscheidung dar. Bezirksvertretung Innen- stadt ermöglicht die unverzügliche Herbsiführung, der Dringlichkeitsentscheidung des Ausschusses Soziales und Senioren. Aufgrund Fristsetzung des TÜV Rheinland für die Mängelbeseitigung an der. Sicherheitsbelsuchtungsanlage im. Bürgerhaus Stollwerek zum 31.08.2017 lässt. sich eine Beschluss- ' fassung des Ausschusses Soziales und Senioren ih seiner nächsten Sitzung am 07.09.2017 nicht abwarten, . Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt gemäß 8.36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW der Umsetzung der Maßnahme ‚Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Bürgerhaus.Stollwerck" zu. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß ‚Entwurfsplanung mit’Kostenberechnung auf 170.000,00 Euro, In diesen Kosten enthalten sind die Kosten. für das externe Fachplanungsbüro (24.375,21 Euro) und die Honörarkosten der Gebäudewirtschaft der Stadt.Köln für die Pröjektsteue- rung (8.154,89 Euro). . Die erforderlichen Mittel in Höhe von 170.000,00 Euro stehen für das. Haushaltsjahr 2017. im Teilplan 0507 — Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusem und -zentren, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zur Verfügung: B r . Fa Datum - Abstimmungsergebris Unterschrift ° Urfepghrft f T ©
SI-Beleuchtung_Zustimmung_14
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14 12.04.2017 143/1 26 SR. Bürgerhaus Stollwerck, Dreikönigenstr. 23 Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung Prüfinhalt: Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (Stand 22.03.2017) Eingereichte Kosten: rd. 117.650,- € netto, rd. 140.000.-- € brutto geprüfte Kosten: rd. 117.650,-- € netto, rd. 140.000.-- € brutto RPA-Nr.: KOB 2017/0584 Sehr geehrte Damen und Herren, die Kostenberechnung wurde von 26 am 07.04.2017 eingereicht. Die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung wurde am 02.02.2017 vom TÜV einer Nachprüfung unterzogen. Bei der Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit wurden u.a. wesentliche Mängel festgestellt, die unter Fristsetzung bis zum 31.08.2017 zu beseitigen sind. Die Leistungen wurden von der Fachdienststelle bereits ausgeschrieben. Als Submissions- termin wurde der 13.04.2017 festgelegt. Neben den Kosten für das externe Planungsbüro in Höhe von 20.483,37 € netto kommen in der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) weitere Kosten von -26- für HOAJ-Leistungen und für die Projektsteuerung und/oder -leitung in Höhe von 8.154,99 € hinzu. Insgesamt betragen die Baunebenkosten somit rd. 32 % der Baukosten. Gegen die Ausführung der Leistungen bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Ein Beschluss durch den Liegenschaftsausschuss liegt noch nicht vor. 50/2 erhält eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen rn
TÜV-Bericht_SI-Beleuchtung
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® TÜV, TUEV und TUV sind eıngetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung 02.2013-v.01 Ä TÜVRheinland® Genau. Richtig. Telefon: 0221 806-1825 Telefax: 0221 806-1798 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH . " Betriebsort Am Grauen Stein - 51105 Köln Bürgerhaus Stollwerck Bürgerhaus Stollwerck Dreikönigenstr. 23 Dreikönigenstr. 23 50678 Köln 50678 Köln Kunden-Nr.: 0003057353 Equipment-Nr.: 1308835 Bericht über die Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung Nr.: 2514281477 Art der Prüfung: Nachprüfung Prüfdatum: 02.02.2017 Prüfgrundlagen: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Nordrhein-Westfalen Angaben zur Anlage: Versammlungsstätte Anlagenbeschreibung siehe folgende Seite. Prüfumfang Die technischen Anlagen sowie die dafür getroffenen Brandschutzmaßnahmen wurden auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft. Die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der baurechtlichen Prüfverordnung durch baurechtlich anerkannte Sachverständige wurden beachtet. Die Nachprüfung zur Prüfung vom 01.09.2015 erfolgt als Sachlagenprüfung zur Festlegung einer Frist zur Män- gelbeseitigung nach Sachlagenänderung, gegebenenfalls unter Vorgabe bestimmter, unter Punkt 2 geführter Auflagen. Ergebnis der Prüfung Bei der Prüfung wurden wesentliche Mängel festgestellt. Weitere Mängel und Beanstandungen sind vorhanden. Die Hinweise und Bemerkungen sind zu beachten. Beurteilung Die geprüften Anlagen einschließlich der getroffenen Brandschutzmaßßnahmen sind erst nach Beseitigung der wesentlichen Mängel betriebssicher und wirksam. . Die wesentlichen Mängel sind bis zum 31.08.2017 zu beheben. Der Betrieb der Anlagen ist zulässig. Die Män- gelbehebung ist uns schriftlich anzuzeigen, damit die erforderliche Nachprüfung termingerecht durchgeführt werden kann. Die übrigen Mängel sind zu beheben. Köln, 02.02.2017 Der Bericht umfasst 8 Seiten. Der Prüfsachverständige Dipl.-Ing. Axel Krämer Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig. Für die Auftragsabwicklung haben wir wesentliche Objektdaten und Ihre Anschrift gespeichert. Der Datenschutz ist gewährleistet. Ä TÜVRheinland® Seite 2 von8 Genau. Richtig. Prüfung vom 02.02.2017 Kunden-Nr.: 0003057353 Equipment-Nr.: 1308835 1 Anlagenbeschreibung Der Saal ist für 400 Personen und die Empore für 192 Personen genehmigt. Die in der baulichen Anlage installierten Sicherheitsieuchten werden über eine Zentralbatterieanlage, die im Erdgeschoss / Nebenraum hinter Kegelbahn des Gebäudes untergebracht ist, versorgt. Die Ret- tungszeichenleuchten werden in Dauerschaltung und die Sicherheitsleuchten zur Ausleuchtung der Flucht- und Rettungswege in Bereitschaftsschaltung betrieben. Die Stromkreise werden im Netzbetrieb mit 220V AC und im Batteriebetrieb mit 220V DC versorgt. In den Sicherheitsleuchten werden Leuchtmittel der Fa. Fischer eingesetzt, die explizit für Sicherheitsbe- leuchtungsanlagen konzipiert sind. Leuchtmittel Fabrikat / Typ: Fischer / ... = Spannung: AC / DC; 230V 50 Hz / 165V - 246V DC Leistung: 4,5W - erhöhte Schaltfestigkeit u. beschleunigter Lichtstromanstieg 1.1 Zentralbatterie Standort: Keller, Nebenraum der NSHV Hersteller: Fischer / D400 / 6220-16-1U Gleichstromdaten: UN Bat.=216 V; UN Verbraucher = 220V Netzeinspeisung von: NSHV 1.1.1. Batterie Hersteller / Typ: Exide / Sprinter XP 12V2500 Kapazität [Ah]: 60,6 Soll-Überbrückungszeit bei Ausfall der AV [h]: 3 Spannungsmessung nach Belastung [V]: 224,8 1.1.2 Störmeldetableau Meldungen werden weitergeleitet zu: Büro Hausmeister zung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustunanung 1.1.3 Beleuchtete Bereiche In folgenden Räumen/Bereichen ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden: Rettungswege Allgemein zugängliche Flure und Treppenräume Räume zur Aufrechterhaltung des Betriebes ® TÜV, TUEV und TUV sind eıngelragene Marken. Eine 02.2033-V.01 ® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nulzung und Verwendung bedarl der vorherigen Zuslanmung 02.2013-V.01 Ä TÜVRheinland® Genau. Richtig. Seite 3von8 Prüfung vom 02.02.2017 Kunden-Nr.: 0003057353 Equipment-Nr.: 1308835 2 Frist zur Mängelbeseitigung 2.1 Auflagen zur Nachprüfung am 02.02.2017 Aufgrund der geplanten Neukonzeptionierung wurde die Planung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Rahmen eines Ortstermins vorgestellt und erörtert. Auf Basis der umzusetzenden Maßnahmen wird eine Erweiterung der Frist zur Mängelbeseitigung zugestimmt. Angesichts der vorhanden Sicherheitsbeleuchtung, in Verbindung mit der übersichtlichen Fluchtwegsitu- ation, werden keine Auflagen zur Gewährung einer Fristverlängerung festgelegt. 3 Beurteilungsmaßstäbe und bereitgestellte Unterlagen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Die anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik Baugenehmigung der Stadt Köln; Akz.: 63/B11/5930/85, v. 12. Nov. 1985 4 Prüfungen 4.1 Besichtigen Die Anlagenteile wurden hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes besichtigt. 4.2 Erproben Die Wirksamkeit und Funktionalität der Sicherheitsbeleuchtung einschließlich der Schutz- und Meldeein- richtungen wurde überprüft. 43 Messungen Die zur Beurteilung der Anlagen notwendigen Messungen wie: Schutzmaßnahmenmessungen, Be- leuchtungsmessungen oder ähnliche wurden durchgeführt. Batterie Das Sicherheitslichtgerät wurde einem Belastungstest von ca. 1,7h Dauer unterzogen. Während der Belastung wurden folgende Ströme registriert: Gesamtstrom [A]: Nach der Belastung floss ein Ladestrom [A] von: 9,0 44 Verwendete Messgeräte Zum Messen wurden überwachte und kalibrierte Messgeräte verwendet. Für diese Prüfung wurden ins- besondere eingesetzt: Multimeter Berührungsloses Thermometer Zangenstromwandler mit elektronischer Auswerteeinheit ® TÜV, TUEV und TUV sind eingelragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedart der vorhetigen Zustimmung. 02.2013-V.01 Seite 4 von 8 Prüfung vom 02.02.2017 Kunden-Nr.: 0003057353 Equipment-Nr.: 1308835 5 Mängel und Hinweise Ä TÜVRheinland® Genau. Richtig. Lfd. Gebäude / Raum / Anlage Nr. 1 |Allgemein 2 |Zentralbatterie Bewertung Die Baugenehmigungsunterlagen (Bauantrag, Baugenehmigung) lagen nicht vor. Die Unterla- gen sind vorzulegen. Hieraus können sich Sach- stände anders darstellen, oder weitere Sach- stände ergeben. Zur Prüfung wurde ein nachträglich angefertigtes Brandschutzkonzept, welches jedoch nicht durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde genehmigt ist, vorgelegt. Aus dem Brandschutzkonzept ergibt sich, dass das gesamte Gebäude als Ver- sammlungsstäte betrachtet wird (nicht nur der Bereich gr. Saal). Als Versammlungsräume wer- den zusätzlich zum gr. Saal der kleine Saal (Dis- kothek - 200 Personen), sowie der Theatersaal (90 Plätze) definiert. Diese Betrachtung erfordert eine Sicherheitsbeleuchtung auch in diesen Be- reichen des Gebäudes. Da das Brandschutzkon- zept nicht durch die zuständige Bauaufsichtsbe- hörde genehmigt ist, wird dieses lediglich infor- mativ bewertet. Der Sachverhalt ist jedoch unbe- dingt (z. B. durch Vorlage der Baugenehmi- gungsunterlagen) zu klären. Sachstand zur Nachprüfung v. 21.03.2016: Die Baugenehmigung wurde vorgelegt. Folgende Unterlagen sind noch an der Anlage vorzuhalten: -> Übersichtsplan der Anlage mit Angabe der überwachten Unterverteilungen (Phasenüberwa- chungen), des Störmeldetableaus, usw. -> die Leistungsbilanz mit Anzahl der Leuchten der einzelnen Endstromkreise und Angabe des Entnahmestromes je Strang und gesamt in der Leistungsbilanz ist zu aktualisieren -> Installationsplan Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016: Der Installationsplan fehlt weiterhin. Die Leistungsbilanz ist nach Abschluss der erf. Arbeiten anzupassen, Hinweis einfacher Mangel Ä TÜVRheinland® Seite 5 von 8 Genau. Richtig. Prüfung vom 02.02.2017 Kunden-Nr.: 0003057353 Eauipment-Nr.: 1308835 Lfd. |Gebäude / Raum / Anlage Beschreibung Bewertung Nr. 3 |Zentralbatterie Die regelmäßige Prüfung und Wartung ist durch- jeinfacher zuführen (Betreiberprüfungen , Wartungsfirma, |Mangel usw.). Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016: Ein Prüf- und Wartungsbuch ist vorhanden. Die Jährliche Prüfung der Wartungsfirma ist doku- mentiert. Die Betreiberprüfungen sind noch zu dokumen- tieren. 4 |Zentralbatterie Die alte Anlage war im Raum der NSHV unter- jeinfacher gebracht, die neue Anlage (2001) wurde in einen [Mangel Nebenraum installiert. In der NSHV befinden sich noch brandschutztechnisch ungeschützt zwei Rangierverteiler der Sicherheitsbeleuchtung. Die Rangierverteiler sollten im Sinne der Leitungsan- lagenrichtlinie brandschutztechnisch umhaust werden. Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016: Die Verteiler wurden umhaust. Für den Nachweise der brandschutztechnischen Eignung ist noch die Anlagendokumentation vorzulegen. - Verwendbarkeitsnachweis - Montageanleitung - Übereinstimmungserklärung 5 |[Zentralbatterie Die Anlagenparametrierung ist zu dokumentie- jeinfacher | ren. Mangel 6 I|Zentralbatterie Die erforderlichen Beleuchtungskriterien werden jeinfacher nicht eingehalten. Für die Anlage ist das Be- Mangel leuchtungsstärkemessprotokoll der letzten In- standhaltungsprüfung vorzulegen. Liegt kein aktuelles Protokoll vor, so ist zeitnah eine Mes- sung durchzuführen und ein entsprechendes Protokoll vorzulegen und vor Ort vorzuhalten. Die ‚Anlage ist entsprechend zu ertüchtigen. Nach Abschluss der Ertüchtigung ist ein Messprotokoll zu erstellen. ® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung ung Verwendung bedarf dei vorherigen Zustimmung. 02.2013-v.01 ® TÜV. TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. 02.2013-V.01 Seite 6 von8 Prüfung vom 02.02.2017 Kunden-Nr.: 0003057353 Equipment-Nr.: 1308835 Ä TÜVRheinland® Genau. Richtig. Zeitpunkt der Prüfung vorhandenen Hauslast betrieben. Für die erforderliche Überbrückungszeit ist die Batteriekapazität auf Basis der zum Prüfzeitpunkt vorhandenen Last ausreichend. Etwaige Unzulänglichkeiten in der Beleuch- tungsanlage (z. B. ausgefallene Leuchtmittel oder Leuchten, fehlende Leuchten, usw.) sind unberücksichtigt und können zu einem späteren Zeitpunkt zu einem abweichenden Ergebnis füh- ren. Lfd. [Gebäude / Raum / Anlage Beschreibung Bewertung Nr. 7 |Zentralbatterie Die Anlage wurde unter Aufschaltung der zum |Hinweis 3 Tzemramatene / Störmeldetab- leau Das Störmeldetableau arbeitet nicht fehlerfrei. Der Netzausfall (Batteriebetrieb) wird nicht ord- nungsgemäß angezeigt, DS aus ist ohne Funkti- on. Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016: Die Funktion wurde durch den Betreiber als erle- digt bestätigt. Hinweis © TÜV. TUEV und TUV sing eingetragene Marken. Eine Nulzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung 02.2033-V.01 A TÜVRheinland® Seite 7 von 8 Genau. Richtig. Prüfung vom 02.02.2017 Kunden-Nr.: 0003057353 Equipment-Nr.: 1308835 Lfd. |Gebäude / Raum / Anlage Beschreibung Bewertung Nr. 9 |Zentralbatterie / Sicherheits- }Unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzep- wesentlicher leuchten tes (s. Mangelpunkt 1) ist in diversen Bereichen }Mangel die Sicherheitsbeleuchtung unzureichend; z. B.: - 5.0G: Theaterfoyer zum Treppenraum Ost fehlt die Rettungszeichenleuchte - 5.0G: Theaterfoyer in Richtung Aufzug fehlt die Rettungszeichenleuchte - 5.0G: Bereich Raum 501 ff, in den WC’s an Raum 501 fehit die Sicherheitsbeleuchtung - 4.0G: im östlichen Teil ist keine Sicherheitsbe- leuchtung vorhanden - 4.0G: am inneren Treppenraum ist keine Ret- tungszeichenleuchte vorhanden - 3.0G: im Bereich von Raum 306- 333 ist keine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden - 3.0G: in der WC-Anlage ist keine Sicherheits- beleuchtung vorhanden -3.0G: Flur im Bereich von Raum 302 ist ohne Sicherheitsbeleuchtung - 2.0G: Sicherheitsbeleuchtung in der Diskothek ist unzureichend - 2.0G: in der WC-Anlage ist die Sicherheitsbe- leuchtung unzureichend -2.0G: in Raum 211 (Bar zur Disco) ist die Si- cherheitsbeleuchtung unzureichend, die Notaus- gänge sind nicht durch Rettungszeichenleuchten gekennzeichnet - 1.0G: über der Haupttreppe ist keine Rettungs- zeichenleuchte vorhanden - Treppenhaus Westseite: Keine Sicherheits- leuchten vorhanden, lediglich Rettungszeichen- leuchten installiert Die aufgeführten Bereiche sind lediglich beispiel- haft. Der Sachverhalt bezüglich der Versammlungs- räume ist zu klären (Vorlage der Baugenehmi- gung). Wird die Annahme des Brandschutzkonzeptes verifiziert, so ist die Sicherheitsbeleuchtung zu überarbeiten. Sachstand zur Nachprüfung - 21.03.2016: Gemäß Baugenehmigung muss im kompletten Gebäude eine Sicherheitsbeleuchtung vorhan- den sein. Hierzu sind auch Bereiche, die in der vorgenannten Aufstellung nicht enthalten sind, zu berücksichtigen. Die Anlage ist nach Vorgaben der Baugenehmi- gung zu ergänzen. © TÜV. TUEV und TUY sind eingelragene Marken. Eine Nulzung und Verwendung bedarl der vorherigen Zustimmung. 02.2013-V.01 Seite 8 von 8 Prüfung vom 02.02.2017 Kunden-Nr.: 0003057353 Equipment-Nr.: 1308835 Ä TÜVRheinland® Genau. Richtig. Lfd. Nr. Gebäude / Raum / Anlage Beschreibung Bewertung 10 Zentralbatterie / Sicherheits- leuchten Die Stromkreise sind teilweise über mehrere Etagen verteilt (z. B. Kreis 9 in 3. und 4. OG vor- handen). Der Sachverhalt ist zu klären (Vorlage der Bau- genehmigung). Sachstand zur Nachprüfung v. 21.03.2016: Die Baugenehmigung wurde vorgelegt. wesentlicher Mangel _ _ Zentralbatterie / Sicherheits- leuchten Zentralbatterie / Leitungsanla- ge In Räumen oder Bereichen mit mehr als einer Sicherheitsieuchte sind diese Leuchten alternie- rend auf mind. zwei unabhängige Stromkreise aufzuteilen. Es ist abschnittsweise stellenweise nur ein Stromkreis der Sicherheitsbeleuchtung installiert (z. B. 4.0G Leuchte 9/1 - 9/2). Die Sicherheitsbeleuchtung ist auf mind. zwei unabhängige Stromkreise alternierend aufzutei- len. Batterieraum: Der Leitungsdurchbruch in Richtung NSHV ist zu verschließen (Einzeidurchführung gem. LAR abdichten) einfacher Mangel einfacher Mangel Bürgerhaus Stollwerck Dreikönigenstr. 23 50678 Köln TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Am Grauen Stein 51105 Köln Fax.: 0221 806-1798 Prüfung am Standort: Objektart: Prüfdatum: 02.02.2017 Equipment-Nr.: Ansprechpartner: Bürgerhaus Stollwerck, Dreikönigenstr. 23, 50678 Köln Si-Beleuchtung Nachprüfung 1308835 Axel Krämer Mitteilung zur Mängelbeseitigung Sehr geehrte Damen und Herren, die in oben genanntem Prüfbericht festgestellten wesentlichen Mängel sind beseitigt worden. Dazu beauftragen wir die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH die erforderliche Nachprüfung durchzuführen. Wir bitten Sie mit uns unter folgender Telefonnummer ——— eeeseensenmmenenserenenenn bzw. Emailadresse ..aneeennen einen Termin abzustimmen. Mit freundlichen Grüßen Betreiberadresse zum Objekt: (Änderungen bitte einpflegen) Bitte per Post oder per Fax (+49/(0)221/806-1798) zurückschicken! © TÜV. TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedaif der vorherigen Zustimmung 02.2093-V.01 Ä TÜVRheinland® Genau. Richtig. Information. Mängelverfolgung nach Bauordnungsrecht bei Prüfungen an technischen Anlagen die in den Geltungsbereich der Prüfverordnung fallen Gemäß den Prüfverordnungen sind die Prüfsachverständigen gesetzlich dazu verpflichtet die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu informieren, wenn Mängel an technischen Anlagen in der angegebenen Frist nicht behoben werden. Andernfalls handeln die Prüfsachverständigen ordnungswidrig. Außerdem hat sich der Prüfsachverständige mittels einer Nachprüfung über die Abstellung der wesentlichen Mängel zu überzeugen. Die Prüfsachverständigen wissen, dass es nicht immer einfach ist, vorgefundene und dokumentierte Mängel kurzfristig zu beseitigen. Deshalb wird in Abhängigkeit der Schwere des Mangels die Frist bestimmt. Wird diese Frist von Ihnen nicht eingehalten, erinnern wir Sie schriftlich an die erforderliche Mangelbeseitigung. Wichtig: Erhalten wir von Ihnen keine Rückmeldung, sind wir gesetzlich verpflichtet die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu informieren und den Prüfbericht an diese zu übermitteln. Gerne helfen wir Ihnen Ihrer Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nachzukommen, um rechtliche Konsequenzen für Sie als Betreiber eines Gebäudes zu vermeiden. Sprechen Sie uns an. Mit freundlichen Grüßen TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2023/2017
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27