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2911/2024

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. "Schutz des denkmalgeschützten Platzes vor St. Gereon - Einfahrt von der Christophstraße verhindern" AZ 49/24

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2025, TOP 4.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2199 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
49/24 
Vorlagen-Nummer 
 2911/2024 
Freigabedatum 
08.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. "Schutz des denkmalgeschützten Platzes vor St. 
Gereon - Einfahrt von der Christophstraße verhindern" AZ 49/24  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten / 
der Petentin für seine / ihre Eingabe, spricht sich aber gegen die Einrichtung einer Anlage mit 
versenkbaren Pollern aus. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die Herstellung einer Schranken- oder Poller-
anlage an der Christophstraße / Einfahrt auf den Platz von St. Gereon nach Straßenrecht 
nicht zulässig ist, da sie einer allgemeinen verkehrlichen Benutzung, wie es die Straßenwid-
mung aber auch der Bebauungsplan vorsehen, entgegensteht.  
Poller oder Schrankenanlagen, die nur durch Ausgabe von Schlüsseln die Zufahrt beschrän-
ken stehen nicht in Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan und der straßenrechtlichen 
Widmung. 
Die vorhandene Verkehrsbeschilderung ist die weitestgehende Regelungsform, die dort mög-
lich erscheint, um das Befahren und das Parken einzuschränken. 
 
Für die Durchsetzung der vorliegenden Regelung ist die Ahndung durch die Polizei oder den 
Verkehrsdienst der Stadt Köln zuständig. Sollten konkrete Parkverstöße festzustellen sein, 
gibt es die Möglichkeit dies über das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, Ruf-
nummer 0221/221-32000, zu melden. 
Den eingehenden Hinweisen gehen die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes im Rahmen ih-
rer personellen Kapazitäten und nach Priorisierung des Gefährdungsgrades nach. Die ord-
nungsbehördlichen Maßnahmen reichen von der Ausstellung einer schriftlichen Verwarnung 
bis hin zur Sicherstellung des Fahrzeugs. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Eingabe

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Eingabe

745 Zeichen

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Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2911/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.10.2024
Erstellt
20.09.2024 12:24