2911/2024
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. "Schutz des denkmalgeschützten Platzes vor St. Gereon - Einfahrt von der Christophstraße verhindern" AZ 49/24
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/64 49/24 Vorlagen-Nummer 2911/2024 Freigabedatum 08.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr. "Schutz des denkmalgeschützten Platzes vor St. Gereon - Einfahrt von der Christophstraße verhindern" AZ 49/24 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten / der Petentin für seine / ihre Eingabe, spricht sich aber gegen die Einrichtung einer Anlage mit versenkbaren Pollern aus. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die Herstellung einer Schranken- oder Poller- anlage an der Christophstraße / Einfahrt auf den Platz von St. Gereon nach Straßenrecht nicht zulässig ist, da sie einer allgemeinen verkehrlichen Benutzung, wie es die Straßenwid- mung aber auch der Bebauungsplan vorsehen, entgegensteht. Poller oder Schrankenanlagen, die nur durch Ausgabe von Schlüsseln die Zufahrt beschrän- ken stehen nicht in Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan und der straßenrechtlichen Widmung. Die vorhandene Verkehrsbeschilderung ist die weitestgehende Regelungsform, die dort mög- lich erscheint, um das Befahren und das Parken einzuschränken. Für die Durchsetzung der vorliegenden Regelung ist die Ahndung durch die Polizei oder den Verkehrsdienst der Stadt Köln zuständig. Sollten konkrete Parkverstöße festzustellen sein, gibt es die Möglichkeit dies über das Servicetelefon des Verkehrsdienstes der Stadt Köln, Ruf- nummer 0221/221-32000, zu melden. Den eingehenden Hinweisen gehen die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes im Rahmen ih- rer personellen Kapazitäten und nach Priorisierung des Gefährdungsgrades nach. Die ord- nungsbehördlichen Maßnahmen reichen von der Ausstellung einer schriftlichen Verwarnung bis hin zur Sicherstellung des Fahrzeugs. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Eingabe
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2911/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.10.2024
- Erstellt
- 20.09.2024 12:24