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V/0801/2016

Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2016 für 2015

Vorlagen 19.09.2016

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 05.10.2016, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4138 Zeichen

V/0801/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2016 für 2015 
hier: Ergebnisse der Sportstättenbesichtigungsfahrt am 15.09.2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.10.2016 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Niederschrift vom 19.09.2016 über die Besichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Sportstät-
ten“ des Sportausschusses am 15.09.2016 wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die abschließenden Empfehlungen des Arbeitskreises „Sportstätten“ sind von der Verwal-
tung für die Zuschussvergabe 2016 für 2015 wie folgt umzusetzen: 
 
2.1 Schießsportanlage Sonnenbergweg, Rovers Bogenschützen Hiltrup e. V. 
 
Die zu pflegende Sportfläche (Schießbahnen) hat sich um 100 m² erhöht; neue Gesamt-
sportfläche = 5.576 m² 
 
Den Rovers Bogenschützen ist in 2016 für 2015 ein Zuschussbetrag von 6,95 € nachzuzah-
len. 
 
Um die Verwaltungskosten in ein angemessenes Verhältnis zum Erstattungsbetrag zu set-
zen, wird ab 2017 hierzu seitens des Sportamtes eine Bagatellgrenze eingeführt. 
 
2.2 Clubräume Krüsbreede 54, TSV Handorf 1926/64 e. V. 
 
 Die ab 01.07.2016 benutzten Clubräume (= 64 m²) werden anerkannt. Eine Veränderung der 
Zuschussberechnung erfolgt 2017 anteilig für 2016. 
 
2.3 Sportstätten Dyckburgstraße, Schwimmvereinigung von 1891 e. V. 
 
 Aufmaß und Pflegezustand gaben keinen Grund zu Beanstandungen. Eine Veränderung der 
Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0410/2016 ist nicht erforderlich. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0801/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.09.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0801/2016 
3. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Kanu-Verein 1922 e. V. die richtlinienge-
mäß geforderte 20 %ige Jugendquote in 2016 wieder erfüllt. 
 
 Die durch Sportausschussbeschluss vom 02.06.2016 (Vorlage Nr. V/0410/2016) beschlos-
sene 25 %ige Zuschusskürzung für den Kanu-Verein wird aufgehoben und der volle Zu-
schuss dem Verein ausgezahlt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Veränderung zur Vorlage Nr. V/0410/2016: 
 
Ziffer 2.1 des Beschlussvorschlages: 
 
 Rovers Bogenschützen  =        6,95 € und 
  
Ziffer 3. des Beschlussvorschlages 
 
 Kanu-Verein    = 1.072,95 € 
    gesamt = 1.079,90 € 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanl a-
gen und -stätten 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 1.079,90  
 
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1.: 
 
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 02.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die Betriebs- 
und Mietkostenzuschüsse 2016 für 2015 an die entsprechenden Sportvereine auszuzahlen (Be-
schlussvorlage an den Sportausschuss Nr. V/0410/2016).  
 
Dem vom Sportausschuss eingesetzten Arbeitskreis „Sportstätten“ obliegt die jährliche Prüfung, ob 
der Zustand der Sportstätten die Gewährung der Zuschüsse nach Ziffer I der Sportförderrichtlinie der 
Stadt Münster rechtfertigt. 
 
2016 wurden drei vereinseigene Sportstätten besichtigt. Die Niederschrift über das Ergebnis der Be-
sichtigungsfahrt des Arbeitskreises ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. 
 
Zu Ziffer 2.: 
 
Die Verwaltung schließt sich den in der Niederschrift enthaltenen einvernehmlichen Empfehlungen 
des Arbeitskreises an.

- 3 - 
V/0801/2016 
 
 
Zu Ziffer 3.: 
 
Aufgrund der in der Sitzung am 02.06.2016 beschlossenen Vorlage Nr. V/0410/2016 wurde dem Ka-
nu-Verein 1922 e. V. aufgrund fehlender Bewilligungsvoraussetzungen (20 % jugendliche Mitglieder) 
lediglich 75 % des städtischen Betriebskostenzuschusses bewilligt und ausgezahlt. 
 
Wie in den Vorjahren ist den Sportvereinen die Möglichkeit zugestanden worden, bis zum 01.09.2016 
dem Sportamt nachzuweisen, dass sie die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt haben.  
 
Der Kanu-Verein ist zwischenzeitlich den Auflagen nachgekommen, so dass der zu 75 % bewilligte 
Zuschuss nunmehr in voller Höhe ausgezahlt werden kann. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Niederschrift Sportstättenbesichtigungsfahrt 15.09.2016

Niederschrift

2970 Zeichen

STADT MÜNSTER            19.09.2016 
Arbeitskreis "Sportstätten" 
des Sportausschusses 
des Rates der Stadt Münster 
 
 
N i e d e r s c h r i f t 
über die Sportstättenbesichtigungsfahrt 15.09.2016 
 
 
Das Ergebnis der Besichtigungsfahrt wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises auf der 
Abschlussbesprechung besprochen und als Empfehlung an den Sportausschuss wie folgt 
einstimmig beschlossen: 
 
Besichtigungsfahrt am 15.09.2016 
 
Beginn:  13.45 Uhr 
Ende:   16.00 Uhr 
Fahrtstrecke:  27 km 
 
 
Teilnehmer: 
 
Vertreter des Sportausschusses 
 
Herr Drüge 
Herr Tovar 
Frau Wübken 
 
Vertreter des Stadtsportbund Münster e. V. 
 
Herr Rövekamp 
 
Verwaltung 
 
Herr Schunke 
 
1. Rovers Bogenschützen Hiltrup e. V.; Schießsportanlage Sonnenbergweg 
 
 Vereinsvertreterin: Frau Jöcker 
 
1.1 Durch die Errichtung einer weiteren 30 m-Bahn und die Verlängerung einer 
Schießbahn um 20 m (Vitawiese) hat sich die zu pflegende Sportfläche von 3.476 m² 
um 100 m² auf 3.576 m² erhöht. 
 
1.2 Aufmaß und Pflegezustand der Gesamtanlage gaben keinen Grund zu 
Beanstandungen. 
 
1.3 Neuberechnung des städtischen Betriebskostenzuschusses 2016 für 2015: 
 
  
nicht überdachte 
Schießanlage 
5.1.9 3.576 m² x 0,05 € = 178,80 € 
Geräteraum 5.2.3 18 m² x 2,58 € = 46,44 € 
     225,24 €

225,24 € x 139 (Multiplikator) 313,08 € 
in 2016 bewilligt und ausgezahlt 306,13 € 
Differenzbetrag 6,95 € 
 
 Der Differenzbetrag von 6,95 € ist dem Verein in 2016 für 2015 noch auszuzahlen. 
 
 
2. TSV Handorf 1926/64 e. V., Clubräume Krüsbeede 54 
 
 Vereinsvertreterin: Frau Robert 
 
2.1 Die ab 01.07.2016 benutzten Clubräume von 64 m² werden anerkannt. 
 
 Eine Veränderung der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0410/2016 ist nicht 
erforderlich. Die Neuberechnung des Zuschusses erfolgt 2017 anteilig für 2016. 
 
2.2 Der Pflegezustand der Clubräume gab keinen Grund zu Beanstandungen. 
 
 
3. Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V., Sportstätten Dyckburgstr. 468 
 
 Vereinsvertreter: Herren Zeidler, Hentschel und Schönfeld 
 
3.1 Aufmaß und Pflegezustand der Gesamtanlage gaben keinen Grund zu 
Beanstandungen. 
 
3.2 Eine Veränderung der Zuschussberechnung in der Vorlage Nr. V/0410/2016 ist nicht 
erforderlich. 
 
 
Die Abschlussbesprechung fand ab 15.30 Uhr im Clubhaus der Schwimmvereinigung statt. 
 
Anmerkungen: 
 
1. Die Verwaltung wird die Kontaktadressen des ESV-Vorstandes Frau Jöcker (Rovers 
Bogenschützen) mitteilen. Grund: evtl. Mitnutzung der Sportanlage Sonnenbergweg 
 
Herr Rövekamp bietet aus Sicht des Stadtsportbund Münster e. V. - wenn notwendig 
- Vermittlungsgespräche an. 
 
2. Herr Schunke teilte mit, dass der Kanuverein 1922 e. V. mit Schreiben vom 
30.08.2016 mitteilt, die Jugendquote in 2016 auf 21,85 % gesteigert zu haben. Damit 
erfüllt der Verein wieder die Bewilligungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie (= 
20 % jugendliche Mitglieder) und erhält statt 75 % wieder den vollen 100 %igen 
Zuschuss. 
 
 
 
 
Ernst Schunke

Beratungsverlauf (1)

05.10.2016 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dyckburgstraße 468
  • Sonnenbergweg
  • Krüsbreede 54

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Details

Aktenzeichen
V/0801/2016
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37