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V/0473/2009

Antrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2009

Vorlagen 05.08.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 16.09.2009, TOP 14

Beschlussvorlage

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a-r-0021-2009

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Ansehen

Beschlussvorlage

9324 Zeichen

V/0473/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2009 
"Kita-Beiträge gerecht zurückerstatten" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass der auf Antrag 
der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion im Rat gefasste Beschluss zur Rückerstattung von Kita-
Beiträgen für die Streiktage in den Monaten Mai und Juni von der Verwaltung wie folgt umge-
setzt wird: 
 
1.1 Für die Monate Mai und Juni werden den Eltern von Kindern in städtischen Kinder-
tageseinrichtungen die Elternbeiträge für durch die Streiktage ausgefallene Betreuungsta-
ge tageweise zurückerstattet (insgesamt 45.000 €). 
 
1.2 Die über den Erstattungsbetrag (Ziffer 1) hinaus durch den Streik eingesparten Personal-
kosten werden für Gesundheitsmaßnahmen für Erzieherinnen und für die Beschaffung   
einer Berechnungssoftware (ca. 1.000 €) verwendet. 
 
2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung 
den Eltern von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen die Verpflegungspauschale für 
die Streiktage erstattet. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt entstehen nicht, weil für die Erstattung der 
Elternbeiträge in Höhe von rd. 45.000 € und die Ergänzung der Software für die Festsetzung der 
Elternbeiträge in Höhe von voraussichtlich 1.000 € eingesparte Personalkosten der Erzieherinnen 
in Höhe von 145.950 € als Ausgleich zur Verfügung stehen. 
 
Die haushaltstechnische Umsetzung des Beschlussvorsch lags erfolgt soweit wie möglich im    
Rahmen der Ausschöpfung der flexiblen Haushaltsführung.   
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0473/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl/Frau Bauer 
Ruf: 
492-5100/492-5147 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de 
BauerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.08.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0473/2009 
 
Begründung: 
 
 
1. Antragsinhalt: 
 
Mit Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2009 vom 24.06.2006 "Kita-Beiträge gerecht zurückerstatten“ 
beantragen die CDU-Ratsfraktion und die FDP-Ratsfraktion: 
 
„Den Eltern von Kindern in städtischen Kindertagesstätten werden die KiTa-Beiträge anteilig für die 
durch den Streik ausgefallenen bzw. noch ausfallenden Tage bis zur maximalen Höhe der gespar-
ten Personalkosten zurückerstattet. Sollten Eltern Leistungen in anderen städtischen Einrichtungen 
oder auf Kosten der Stadt in nicht städtischen Einrichtungen in Anspruch genommen haben, wer-
den die so entstandenen Kosten dagegen aufgerechnet. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Erstattung einen geeigneten Verfahrensvorschlag zu  
unterbreiten.“ 
 
Der Rat hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 24.06.2009 beschlossen. 
 
  
2. Ausgangslage: 
 
In den Monaten Mai und Juni hatten die städt. Kindertageseinrichtungen streikbedingt 1 Tag bis 
maximal 11 Tage geschlossen. Diese Schließungstage haben in vielen Familien zu Engpässen bei 
der Betreuung ihrer Kinder geführt. Insbesondere berufstätige Eltern hatten große Schwierigkeiten, 
eine adäquate Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Durch die Einrichtung von Notgruppen in 
verschiedenen städt. Kindertagesstätten und auch im Maxi-Turm und auf dem betreuten Spielplatz 
Südpark (ABI) hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien versucht, die schwierige Situation 
aufzufangen. Leider konnten nicht für alle Kinder geeignete Betreuungsangebote zur Verfügung 
gestellt werden.  
Viele Eltern haben darum gebeten, Ihnen die Elternbeiträge und Verpflegungskosten für die  Tage, 
an denen die Einrichtung aufgrund des Streiks geschlossen war, zu erstatten.  
 
Die Elternbeiträge für die Betreuung eines Kindes in einer städt. Kindertageseinrichtung werden 
nach § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Münster zur   
Erhebung von Elterbeiträgen festgesetzt und erhoben.   
Grundsätzlich besteht die Beitragspflicht solange, wie ein Platz in einer Kindertageseinrich-
tung vorgehalten wird. Schließungstage ändern daran nichts. Die Elternbeiträge sind kein 
Entgelt für die tatsächliche Betreuung eines Kindes, sondern ein öffentlich-rechtlicher    
Beitrag zu den Gesamtbetriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Ein Erstattungs-
anspruch für Elternbeiträge ergibt sich weder aus § 23 Kinderbildungsgesetz in Verbindung 
mit der Satzung der Stadt Münster zur Erhebung von Elternbeiträgen noch aus dem Betreu-
ungsvertrag. Dies entspricht auch der Einschätzung des Deutschen Städtetages. 
 
Ein Vergleich mit anderen Kommunen hat ergeben, dass Elternbeiträge ohne Anerkennung einer 
Rechtspflicht pauschal oder nach Tagen spitz abgerechnet erstattet werden. Für Kinder, die in 
Notgruppen betreut wurden, erfolgt zum Teil eine Erstattung.

- 3 - 
V/0473/2009 
3. Fazit und weiteres Verfahren: 
 
3.1 Erstattung der Elternbeiträge: 
 
Die Erstattung von Elternbeiträgen für die Schließungstage aufgrund des Streiks ist eine 
freiwillige kommunale Leistung.   
 
Für die Deckung des Erstattungsbetrages in Höhe von rd. 45.000 € und der Kosten für die        
Anschaffung der Softwareunterstützung in Höhe von 1.000 €, insgesamt 46.000 €, stehen die für 
die Erzieherinnen eingesparten Personalkosten zur Verfügung. Die darüber hinaus verbleibenden 
eingesparten Personalkosten werden für Gesundheitsmaßnahmen für Beschäftigte des Sozial- 
und Erziehungsdienstes verwendet.  
 
Die Schließungstage der städt. Kindertageseinrichtungen in Münster waren sehr unterschiedlich, 
so dass die Verwaltung eine anteilige Erstattung der Elternbeiträge und Verpflegungskosten nach 
Tagen vorschlägt. Die Erstattung erfolgt für alle Kinder einer bestreikten Kindertageseinrichtung als 
Ausgleich für entstandene Belastungen der betroffenen Familien. Zudem konnte aufgrund der  
hohen Fluktuation die tatsächliche Betreuung der Kinder in Notgruppen nicht verbindlich erfasst 
werden. Eine nachträgliche Erfassung verursacht einen enorm hohen Verwaltungsaufwand. Die 
Eltern haben an den unterschiedlichen Streiktagen die Betreuung der Kinder unterschiedlich orga-
nisiert und die Betreuung der Kinder erfolgte in unterschiedlichen Einrichtungen.  
 
Die Höhe des Erstattungsbetrages an die Eltern erklärt sich aus der Einkommenssituation der  
Eltern und der Geschwisterkindregelung, weil nicht für alle Kinder, die eine städt. Kindertages-
einrichtung besuchen, ein Elternbeitrag zu zahlen ist. Bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 
20.0000 € beträgt der Elternbeitrag 0,00 € und Geschwisterkinder sind beitragsfrei. Für 740 Kinder 
ist daher kein Elternbeitrag zu zahlen. Die Elternbeiträge sind dann noch nach Betreuungsumfang 
und Einkommen gestaffelt. 
 
Aktuell ist davon auszugehen, dass die Erstattung der Elternbeiträge nur mit maschineller Unter-
stützung erfolgen kann. Die eingesetzte Software muss hier um ein Dienstprogramm erweitert 
werden, das auch von anderen Kommunen genutzt werden soll. Es werden voraussichtlich Kosten 
in Höhe von rd. 1000 € für diese Softwareergänzung anfallen, die aus den  durch den Streik der 
Erzieherinnen eingesparten Personalkosten finanziert werden. Die Erstattung erfolgt, sobald die 
Softwareergänzung zur Verfügung steht. Da hiermit ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist, 
kann ein konkreter Zeitpunkt für die Rückzahlung noch nicht genannt werden. 
 
3.2. Prüfung der Satzung: 
 
Mit Beschlusspunkt 3 der Ratsvorlage V/0331/2009 wurde die Verwaltung beauftragt, den Sach-
verhalt einer satzungsmäßigen Absicherung zur Auszahlung von Elternbeiträgen bei streikbeding-
ten Schließungen von Kindertageseinrichtungen in interkommunaler Rückkoppelung unter Einbe-
ziehung des Städte- und Gemeindebundes ergebnisoffen zu prüfen und den zuständigen Gremien 
zu berichten.  
 
Die Elternbeiträge für die Betreuung eines Kindes in einer städt. Kindertageseinrichtung sind kein 
Entgelt für die tatsächliche Betreuung, sondern öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Betriebs-
kosten. Die Elternbeiträge sind nicht zur vollständigen Deckung der durch die Nutzung entstande-
nen Kosten gedacht. Diese Kosten werden vielmehr größtenteils von der öffentlichen Hand und 
den Trägern der Kindertageseinrichtungen getragen. Darüber hinaus tragen auch die von den  
Eltern in unterschiedlicher Höhe zu entrichtenden Elternbeiträge zur Deckung der Gesamtkosten 
bei.

- 4 - 
V/0473/2009 
Der Elternbeitrag wird nach § 3 der Satzung vom 24.06.2006 als voller Monatsbeitrag erhoben und 
ist jeweils zum 15. eines Monats fällig. Der Elternbeitrag entsteht mit Beginn des Monats, in dem 
das Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird und endet zum Ende des Monats, in 
dem die Betreuung endet oder die Kündigung des Platzes wirksam wird. Schließungszeiten der 
Kindertageseinrichtung berühren die Beitragspflicht nicht. 
 
Nach Prüfung durch die Verwaltung, ob eine Erstattung bei streikbedingten Schließungen         
satzungsmäßig abgesichert werden soll, werden die politischen Gremien über das weitere Ver-
fahren unterrichtet. 
 
 
i. V.  
 
 
gez. 
Dr. Hanke 
 
 
Anlagen: 
Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2009 „Kita-Beiträge gerecht 
zurückerstatten“

a-r-0021-2009

1018 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2009 
 
 
 
 
 
 
 
RATSFRAKT ION  
 
Münster, 24.06.2009 
 
 
 
 
 
Antrag gem. §  14 Abs. 3 GeschORat 
 
 
KiTa - Beiträge gerecht zurückerstatten 
 
 
Der Hauptausschuss / Rat möge beschließen: 
 
Den Eltern von Kindern in städtischen Kindertagesst ätten werden die KiTa - Beiträge an- 
teilig für die durch den Streik ausgefallenen bzw. noch ausfallenden Tage bis zur maxima- 
len Höhe der eingesparten Personalkosten zurückerstattet. Sollten die Eltern Leistungen in 
anderen städtischen Einrichtungen oder auf Kosten d er Stadt in nicht städtischen Einrich- 
tungen in Anspruch genommen haben, werden die so en tstandenen Kosten dagegen auf- 
gerechnet. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Erstattung einen geeigneten Verfahrensvorschlag 
zu unterbreiten. 
 
 
Begründung zur Dinglichkeit: 
 
erfolgt mündlich 
 
 
Begründung zur Sache: 
 
erfolgt mündlich 
 
 
 
gez. gez. 
 
Heinz-Dieter Sellenriek Carola Möllemann - Appelhof f 
CDU-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Appelhof

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0473/2009
Typ
Vorlagen
Datum
05.08.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37