V/0473/2009
Antrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2009
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Beschlussvorlage
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V/0473/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Antrag der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2009 "Kita-Beiträge gerecht zurückerstatten" Beratungsfolge 16.09.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass der auf Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion im Rat gefasste Beschluss zur Rückerstattung von Kita- Beiträgen für die Streiktage in den Monaten Mai und Juni von der Verwaltung wie folgt umge- setzt wird: 1.1 Für die Monate Mai und Juni werden den Eltern von Kindern in städtischen Kinder- tageseinrichtungen die Elternbeiträge für durch die Streiktage ausgefallene Betreuungsta- ge tageweise zurückerstattet (insgesamt 45.000 €). 1.2 Die über den Erstattungsbetrag (Ziffer 1) hinaus durch den Streik eingesparten Personal- kosten werden für Gesundheitsmaßnahmen für Erzieherinnen und für die Beschaffung einer Berechnungssoftware (ca. 1.000 €) verwendet. 2. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Eltern von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen die Verpflegungspauschale für die Streiktage erstattet. II. Kosten/Folgekosten Zusätzliche Belastungen für den städtischen Haushalt entstehen nicht, weil für die Erstattung der Elternbeiträge in Höhe von rd. 45.000 € und die Ergänzung der Software für die Festsetzung der Elternbeiträge in Höhe von voraussichtlich 1.000 € eingesparte Personalkosten der Erzieherinnen in Höhe von 145.950 € als Ausgleich zur Verfügung stehen. Die haushaltstechnische Umsetzung des Beschlussvorsch lags erfolgt soweit wie möglich im Rahmen der Ausschöpfung der flexiblen Haushaltsführung. Vorlagen-Nr.: V/0473/2009 Auskunft erteilt: Frau Pohl/Frau Bauer Ruf: 492-5100/492-5147 E-Mail: PohlA@stadt-muenster.de BauerG@stadt-muenster.de Datum: 25.08.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0473/2009 Begründung: 1. Antragsinhalt: Mit Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2009 vom 24.06.2006 "Kita-Beiträge gerecht zurückerstatten“ beantragen die CDU-Ratsfraktion und die FDP-Ratsfraktion: „Den Eltern von Kindern in städtischen Kindertagesstätten werden die KiTa-Beiträge anteilig für die durch den Streik ausgefallenen bzw. noch ausfallenden Tage bis zur maximalen Höhe der gespar- ten Personalkosten zurückerstattet. Sollten Eltern Leistungen in anderen städtischen Einrichtungen oder auf Kosten der Stadt in nicht städtischen Einrichtungen in Anspruch genommen haben, wer- den die so entstandenen Kosten dagegen aufgerechnet. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Erstattung einen geeigneten Verfahrensvorschlag zu unterbreiten.“ Der Rat hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 24.06.2009 beschlossen. 2. Ausgangslage: In den Monaten Mai und Juni hatten die städt. Kindertageseinrichtungen streikbedingt 1 Tag bis maximal 11 Tage geschlossen. Diese Schließungstage haben in vielen Familien zu Engpässen bei der Betreuung ihrer Kinder geführt. Insbesondere berufstätige Eltern hatten große Schwierigkeiten, eine adäquate Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Durch die Einrichtung von Notgruppen in verschiedenen städt. Kindertagesstätten und auch im Maxi-Turm und auf dem betreuten Spielplatz Südpark (ABI) hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien versucht, die schwierige Situation aufzufangen. Leider konnten nicht für alle Kinder geeignete Betreuungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Viele Eltern haben darum gebeten, Ihnen die Elternbeiträge und Verpflegungskosten für die Tage, an denen die Einrichtung aufgrund des Streiks geschlossen war, zu erstatten. Die Elternbeiträge für die Betreuung eines Kindes in einer städt. Kindertageseinrichtung werden nach § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Münster zur Erhebung von Elterbeiträgen festgesetzt und erhoben. Grundsätzlich besteht die Beitragspflicht solange, wie ein Platz in einer Kindertageseinrich- tung vorgehalten wird. Schließungstage ändern daran nichts. Die Elternbeiträge sind kein Entgelt für die tatsächliche Betreuung eines Kindes, sondern ein öffentlich-rechtlicher Beitrag zu den Gesamtbetriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Ein Erstattungs- anspruch für Elternbeiträge ergibt sich weder aus § 23 Kinderbildungsgesetz in Verbindung mit der Satzung der Stadt Münster zur Erhebung von Elternbeiträgen noch aus dem Betreu- ungsvertrag. Dies entspricht auch der Einschätzung des Deutschen Städtetages. Ein Vergleich mit anderen Kommunen hat ergeben, dass Elternbeiträge ohne Anerkennung einer Rechtspflicht pauschal oder nach Tagen spitz abgerechnet erstattet werden. Für Kinder, die in Notgruppen betreut wurden, erfolgt zum Teil eine Erstattung. - 3 - V/0473/2009 3. Fazit und weiteres Verfahren: 3.1 Erstattung der Elternbeiträge: Die Erstattung von Elternbeiträgen für die Schließungstage aufgrund des Streiks ist eine freiwillige kommunale Leistung. Für die Deckung des Erstattungsbetrages in Höhe von rd. 45.000 € und der Kosten für die Anschaffung der Softwareunterstützung in Höhe von 1.000 €, insgesamt 46.000 €, stehen die für die Erzieherinnen eingesparten Personalkosten zur Verfügung. Die darüber hinaus verbleibenden eingesparten Personalkosten werden für Gesundheitsmaßnahmen für Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes verwendet. Die Schließungstage der städt. Kindertageseinrichtungen in Münster waren sehr unterschiedlich, so dass die Verwaltung eine anteilige Erstattung der Elternbeiträge und Verpflegungskosten nach Tagen vorschlägt. Die Erstattung erfolgt für alle Kinder einer bestreikten Kindertageseinrichtung als Ausgleich für entstandene Belastungen der betroffenen Familien. Zudem konnte aufgrund der hohen Fluktuation die tatsächliche Betreuung der Kinder in Notgruppen nicht verbindlich erfasst werden. Eine nachträgliche Erfassung verursacht einen enorm hohen Verwaltungsaufwand. Die Eltern haben an den unterschiedlichen Streiktagen die Betreuung der Kinder unterschiedlich orga- nisiert und die Betreuung der Kinder erfolgte in unterschiedlichen Einrichtungen. Die Höhe des Erstattungsbetrages an die Eltern erklärt sich aus der Einkommenssituation der Eltern und der Geschwisterkindregelung, weil nicht für alle Kinder, die eine städt. Kindertages- einrichtung besuchen, ein Elternbeitrag zu zahlen ist. Bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 20.0000 € beträgt der Elternbeitrag 0,00 € und Geschwisterkinder sind beitragsfrei. Für 740 Kinder ist daher kein Elternbeitrag zu zahlen. Die Elternbeiträge sind dann noch nach Betreuungsumfang und Einkommen gestaffelt. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Erstattung der Elternbeiträge nur mit maschineller Unter- stützung erfolgen kann. Die eingesetzte Software muss hier um ein Dienstprogramm erweitert werden, das auch von anderen Kommunen genutzt werden soll. Es werden voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. 1000 € für diese Softwareergänzung anfallen, die aus den durch den Streik der Erzieherinnen eingesparten Personalkosten finanziert werden. Die Erstattung erfolgt, sobald die Softwareergänzung zur Verfügung steht. Da hiermit ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden ist, kann ein konkreter Zeitpunkt für die Rückzahlung noch nicht genannt werden. 3.2. Prüfung der Satzung: Mit Beschlusspunkt 3 der Ratsvorlage V/0331/2009 wurde die Verwaltung beauftragt, den Sach- verhalt einer satzungsmäßigen Absicherung zur Auszahlung von Elternbeiträgen bei streikbeding- ten Schließungen von Kindertageseinrichtungen in interkommunaler Rückkoppelung unter Einbe- ziehung des Städte- und Gemeindebundes ergebnisoffen zu prüfen und den zuständigen Gremien zu berichten. Die Elternbeiträge für die Betreuung eines Kindes in einer städt. Kindertageseinrichtung sind kein Entgelt für die tatsächliche Betreuung, sondern öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Betriebs- kosten. Die Elternbeiträge sind nicht zur vollständigen Deckung der durch die Nutzung entstande- nen Kosten gedacht. Diese Kosten werden vielmehr größtenteils von der öffentlichen Hand und den Trägern der Kindertageseinrichtungen getragen. Darüber hinaus tragen auch die von den Eltern in unterschiedlicher Höhe zu entrichtenden Elternbeiträge zur Deckung der Gesamtkosten bei. - 4 - V/0473/2009 Der Elternbeitrag wird nach § 3 der Satzung vom 24.06.2006 als voller Monatsbeitrag erhoben und ist jeweils zum 15. eines Monats fällig. Der Elternbeitrag entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird und endet zum Ende des Monats, in dem die Betreuung endet oder die Kündigung des Platzes wirksam wird. Schließungszeiten der Kindertageseinrichtung berühren die Beitragspflicht nicht. Nach Prüfung durch die Verwaltung, ob eine Erstattung bei streikbedingten Schließungen satzungsmäßig abgesichert werden soll, werden die politischen Gremien über das weitere Ver- fahren unterrichtet. i. V. gez. Dr. Hanke Anlagen: Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0021/2009 „Kita-Beiträge gerecht zurückerstatten“
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2009 RATSFRAKT ION Münster, 24.06.2009 Antrag gem. § 14 Abs. 3 GeschORat KiTa - Beiträge gerecht zurückerstatten Der Hauptausschuss / Rat möge beschließen: Den Eltern von Kindern in städtischen Kindertagesst ätten werden die KiTa - Beiträge an- teilig für die durch den Streik ausgefallenen bzw. noch ausfallenden Tage bis zur maxima- len Höhe der eingesparten Personalkosten zurückerstattet. Sollten die Eltern Leistungen in anderen städtischen Einrichtungen oder auf Kosten d er Stadt in nicht städtischen Einrich- tungen in Anspruch genommen haben, werden die so en tstandenen Kosten dagegen auf- gerechnet. Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Erstattung einen geeigneten Verfahrensvorschlag zu unterbreiten. Begründung zur Dinglichkeit: erfolgt mündlich Begründung zur Sache: erfolgt mündlich gez. gez. Heinz-Dieter Sellenriek Carola Möllemann - Appelhof f CDU-Fraktion im Rat FDP-Fraktion im Rat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Appelhof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0473/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.08.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37