Nördlicher Zugang zur Bezirkssportanlage Weidenpesch
Antrag nach § 3 BV5 (CDU) AN/1275/2020 vom 20.11.2020
Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Antrag nach § 3 (CDU BV5)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 18.11.2020 AN/1275/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Nördlicher Zugang zur Bezirkssportanlage Weidenpesch - Antrag der CDU - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.12.2020 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, das städtische Grundstück zwischen HGK-Trasse, Kleingartenanla- ge und der Bezirkssportanlage Weidenpesch wie folgt zu verändern: 1. Das Gelände soll regelmäßig vom Grünflächenamt gepflegt und nach Maßgaben eines Natur- schutzgebietes in einen ordentlichen Zustand versetzt werden. 2. Bestehende Gebäude sollen abgerissen werden, sofern sie nicht mehr benutzt werden oder aber für eine etwaige Benutzung instand gesetzt werden. 3. Der auf dem Gelände befindliche Trampelpfad soll als ordentlicher und sicherer Zugang zur Sportanlage hergerichtet werden. CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nipp es – Neusser Straße 450 – 50733 Köln Begründung: Die Bezirkssportanlage in Weidenpesch zieht überregional BenutzerInnen an. Wer aus dem Nor- den kommt, und z.B. an der Haltestelle Friedrich -Sollmann-Straße die Bahn verlässt nimmt dann den kürzesten Weg zur Sportanlage. Dieser Weg führt über das ungepflegte städtische Grun d- stück zur Sportanlage. Hier muss unbedingt eine verbesserte Situation geschaffen werden, die der Bedeutung der Sportanlage gerecht wird und den BenutzerInnen auch ein sicheres Gefühl gibt. gez. Schmitz gez. Preuß -
Sachstandsbericht BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1275/2020 Stand: 12.06.2025 Sachstandsbericht Nördlicher Zugang zur Bezirkssportanlage Weidenpesch - Antrag der CDU - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, das städtische Grundstück zwischen HGK-Trasse, Kleingarten- anlage und der Bezirkssportanlage Weidenpesch wie folgt zu verändern: 1. Das Gelände soll regelmäßig vom Grünflächenamt gepflegt und nach Maßgaben eines Naturschutzgebietes in einen ordentlichen Zustand versetzt werden. 2. Bestehende Gebäude sollen abgerissen werden, sofern sie nicht mehr benutzt werden o- der aber für eine etwaige Benutzung instandgesetzt werden. 3. Der auf dem Gelände befindliche Trampelpfad soll als wassergebundener, ordentlicher und sicherer Zugang zur Sportanlage hergerichtet werden. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zu 1: Bei der angesprochenen Fläche handelt sich gemäß gültigem Landschaftsplan der Stadt Köln um einen Teil des geschützten Landschaftsbestandteils LB 5.03 „Weiden und Brache südlich des Niehler Verkehrskreisels“. Die Fläche befindet sich in der Verwaltung des Amtes für Land- schaftspflege und Grünflächen. Der Pflegezustand ist an die Vorgaben des Landschaftsplans angepasst. Es hat sich ein strukturreicher Lebensraum mit abwechslungsreichen Vegetations- strukturen entwickelt, der gemäß Landschaftsplan erhalten bleiben soll. Auf der Fläche erfolgen regelmäßig Kontrollen und Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssi- cherungspflicht. Zu 2: Das ursprünglich auf der Fläche befindliche Gebäude wurde in der Zwischenzeit niedergelegt. Zu 3: Die Fläche liegt innerhalb eines geschützten Landschaftsbestandteils. Laut Landschaftsplan der Stadt Köln ist es in geschützten Landschaftsbestandteilen unter anderem verboten, Wege zu errichten, zu ändern oder zu versiegeln. Darüber hinaus darf die Boden- oder Geländege- stalt nicht verändert werden. Der Ausbau des vorhandenen Trampelpfades als offizieller Zu- gang zu der angrenzenden Sportanlage löst Verbotstatbestände des Landschaftsplans aus 2 und ist daher nicht zulässig. Dem Beschlussvorschlag kann daher nicht in vollem Umfang nachgekommen werden.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz