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AN/1275/2020

Nördlicher Zugang zur Bezirkssportanlage Weidenpesch

Antrag nach § 3 BV5 (CDU) 20.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.12.2020, TOP 8.1.3

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV5)

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Sachstandsbericht BV

2199 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1275/2020
Stand: 12.06.2025 
Sachstandsbericht  
Nördlicher Zugang zur Bezirkssportanlage Weidenpesch 
- Antrag der CDU - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, das städtische Grundstück zwischen HGK-Trasse, Kleingarten-
anlage und der Bezirkssportanlage Weidenpesch wie folgt zu verändern: 
 
1. Das Gelände soll regelmäßig vom Grünflächenamt gepflegt und nach Maßgaben eines 
Naturschutzgebietes in einen ordentlichen Zustand versetzt werden. 
2. Bestehende Gebäude sollen abgerissen werden, sofern sie nicht mehr benutzt werden o-
der aber für eine etwaige Benutzung instandgesetzt werden. 
3. Der auf dem Gelände befindliche Trampelpfad soll als wassergebundener, ordentlicher 
und sicherer Zugang zur Sportanlage hergerichtet werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
 
Zu 1: 
Bei der angesprochenen Fläche handelt sich gemäß gültigem Landschaftsplan der Stadt Köln 
um einen Teil des geschützten Landschaftsbestandteils LB 5.03 „Weiden und Brache südlich 
des Niehler Verkehrskreisels“. Die Fläche befindet sich in der Verwaltung des Amtes für Land-
schaftspflege und Grünflächen. Der Pflegezustand ist an die Vorgaben des Landschaftsplans 
angepasst. Es hat sich ein strukturreicher Lebensraum mit abwechslungsreichen Vegetations-
strukturen entwickelt, der gemäß Landschaftsplan erhalten bleiben soll.  
Auf der Fläche erfolgen regelmäßig Kontrollen und Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssi-
cherungspflicht. 
 
Zu 2: 
Das ursprünglich auf der Fläche befindliche Gebäude wurde in der Zwischenzeit niedergelegt. 
 
Zu 3: 
Die Fläche liegt innerhalb eines geschützten Landschaftsbestandteils. Laut Landschaftsplan 
der Stadt Köln ist es in geschützten Landschaftsbestandteilen unter anderem verboten, Wege 
zu errichten, zu ändern oder zu versiegeln. Darüber hinaus darf die Boden- oder Geländege-
stalt nicht verändert werden. Der Ausbau des vorhandenen Trampelpfades als offizieller Zu-
gang zu der angrenzenden Sportanlage löst Verbotstatbestände des Landschaftsplans aus

2 
 
und ist daher nicht zulässig. 
 
Dem Beschlussvorschlag kann daher nicht in vollem Umfang nachgekommen werden.

Antrag nach § 3 (CDU BV5)

2055 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 18.11.2020 
AN/1275/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Nördlicher Zugang zur Bezirkssportanlage Weidenpesch 
- Antrag der CDU - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes am 03.12.2020 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, das städtische Grundstück zwischen HGK-Trasse, Kleingartenanla-
ge und der Bezirkssportanlage Weidenpesch wie folgt zu verändern: 
 
1. Das Gelände soll regelmäßig vom Grünflächenamt gepflegt und nach Maßgaben eines Natur-
schutzgebietes in einen ordentlichen Zustand versetzt werden. 
2. Bestehende Gebäude sollen abgerissen werden, sofern sie nicht mehr benutzt werden oder 
aber für eine etwaige Benutzung instand gesetzt werden. 
3. Der auf dem Gelände befindliche Trampelpfad soll als ordentlicher und sicherer Zugang zur 
Sportanlage hergerichtet werden. 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Straße 450 
50733 Köln 
Tel: 0221-221 95 305 
Fax: 0221-221 95 394 
 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-bv5@stadt-koeln.de 
CDU -Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes   
Bezirksrathaus Nipp es – Neusser Straße 450 – 50733 Köln

Begründung: 
 
Die Bezirkssportanlage in Weidenpesch zieht überregional BenutzerInnen an. Wer aus dem Nor-
den kommt, und z.B. an der Haltestelle Friedrich -Sollmann-Straße die Bahn verlässt nimmt dann 
den kürzesten Weg zur Sportanlage. Dieser Weg führt über das ungepflegte städtische Grun d-
stück zur Sportanlage. Hier muss unbedingt eine verbesserte Situation geschaffen werden, die der 
Bedeutung der Sportanlage gerecht wird und den BenutzerInnen auch ein sicheres Gefühl gibt. 
 
 
 
gez. Schmitz       gez. Preuß

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1275/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
Datum
20.11.2020
Erstellt
19.11.2020 09:42