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2850/2023

Klassifizierung der Rettungsdiensteinsätze der Stadt Köln in das Gestufte-Versorgungssystem (GVS)

Mitteilung Ausschuss 21.11.2023

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage - Präsentation GVS

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Mitteilung Ausschuss

4235 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer  20.11.2023 
 2850/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 21.11.2023 
 
Klassifizierung der Rettungsdiensteinsätze der Stadt Köln in das Gestufte-
Versorgungssystem (GVS) 
1. Ausgangssituation  
Steigende Einsatzzahlen im Rettungsdienst machen eine bedarfsgerechte Ressourcensteue-
rung notwendig. Für den Rettungsdienst der Stadt Köln wurde hierzu das Gestufte-Versor-
gungssystem (GVS) durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 
eingeführt, um eine bedarfsgerechte Steuerung von Rettungsmitteln je nach vorliegender me-
dizinischer Indikation vorzunehmen. 
 
Das GVS wurde dem Gesundheitsausschuss (Session Nr. 3145/2017) im November 2017 
und in einem Zwischenbericht mit einem Vortrag am 29.10.2019 vorgestellt. 
  
2. Erläuterung der unterschiedlichen GVS-Klassen 
Das eingeführte GVS wurde als Klassifizierungssystem geschaffen, das Hilfesuchende an der 
Einsatzstelle in insgesamt sieben Klassen einstuft. Jeder Klasse ist dabei ein Rettungsmittel 
zugeordnet, das für die angetroffenen Hilfesuchenden ausreichend ist. Seitdem werden damit 
nahezu alle Patient*innen im Rettungsdienst der Stadt Köln klassifiziert und einer der nachfol-
genden Versorgungsstrukturen zugewiesen: Hausarzt, Krankentransportwagen, Rettungswa-
gen, Notarzteinsatzfahrzeug. Zwischenzeitlich werden 95 % der Einsätze danach klassifiziert, 
so dass damit auch eine repräsentative Datenlage für die rettungsdienstliche Einsatzanalyse 
mit Ableitung bedarfsplanerischer Maßnahmen generiert werden konnte.  
 
3. Auswertung der GVS klassifizierten Einsätze 
In einer Untersuchung der Einsatzzahlen im 1. Halbjahr 2023 (circa 65.000 Einsätze) wurden 
die fachbezogen disponierten und mit GVS klassifizierten Einsätze (n=57.271) ausgewertet. 
Dabei wurde die Quote an ausreichend qualifizierten, überqualifizierten und unterqualifizierten 
Einsatzmitteln, die von der Leitstelle der Feuerwehr Köln entsandt wurden, ermittelt. Dabei 
zeigte sich rückblickend, dass der primär entsandte Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW) 
(GVS 2 und 3) bei 96,7 % der Einsätze (n= 4.616) bedarfsgerecht war und nur in 3,3 % (n=154) 
der Fälle unterqualifiziert eingesetzt wurde. Bei den unterqualifiziert bedienten Einsätzen war 
keine Wiederbelebung dabei und es gab nur 33 Fälle, in denen ein höherwertiges Einsatzmittel 
nachbestellt werden musste. In 20,4 % dieser Einsätze wäre eine Behandlung im vertragsärzt-
lichen System (GVS 1) ausreichend gewesen.  
 
Die Entsendung eines Rettungswagens (RTW) war in 99,3 % der Fälle (n=37.786) auf Grund-
lage des initialen Notfallmeldebildes gerechtfertigt, in 0,7 % der Einsätze musste zusätzlich ein 
Notarzt mit Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) nachgefordert werden. In der retrospektiven Betrach-
tung und auf Grundlage eines vervollständigten Notfallmeldebildes wären hier in 54,2 % ein N-
KTW (GVS 2 und 3) und bei 14,2 % dieser Einsätze die Konsultation des vertragsärztlichen

2 
 
Systems (GVS 1) ausreichend gewesen. In circa 3 % war kein Patient vor Ort. 
 
Ähnliche Ergebnisse werden bei der Entsendung eines Notarztes mit einem NEF erreicht 
(n=11.728). Bei rund 31,5 % der Einsätze, zu denen primär ein Notarzt entsandt wurde, war auf 
Grundlage des retrospektiven und vollständigen Notfallmeldebildes ein notärztlicher Einsatz 
(GVS 5 und 6) gerechtfertigt. Retrospektiv können circa 37,1 % diese Einsätze mit einem RTW 
(GVS 4) und 21,9 % mit einem N -KTW (GVS 2 und 3) bedient werden. In 5,8 % wäre eine 
Behandlung im vertragsärztlichen System (GVS 1) ausreichend gewesen. In 1,1 % der Fälle 
war kein Patient vor Ort (GVS 0) und in 2,7 % der Einsätze konnte nur noch der Tod festgestellt 
werden (GVS 7). 
 
4. Erkenntnisse 
Erkenntnis 1: Die Leitstelle kann schwere Notfälle sehr gut erkennen und mit der Strategie „im 
Zweifel ein höherwertiges Einsatzmittel“ auch bedienen.  
 
Erkenntnis 2: Die aktuelle Herausforderung ist, GVS 1-3 klassifizierte Einsätze für die Dispo-
nent*innen bei der Notrufabfrage sicher erkennbar zu machen und die geeignete Versorgungs-
struktur (Vertragsarzt / Medizinische Fachkraft für GVS 1 oder N-KTW für GVS 2 und 3) auszu-
wählen und zu entsenden. 
 
 
Gez. Blome

Anlage - Präsentation GVS

2039 Zeichen

Auswertungen der Rettungsdiensteinsätze 1. Halbjahr 2023 
mit der GVS-Klassifikation - Ausblicke
Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski
Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 1

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 2
Nicht alle Hilfeersuchen, die die 112 erreichen, betreffen lebensbedrohliche 
Notfälle und Unfälle
Seit 2019 sind die Einsätze des Rettungsdienstes um weitere 22% gestiegen 
Ausgangslage 
Der Personalmangel wird als strukturelles Problem wahrscheinlich 
länger als 10 Jahre dauern und die Einsätze werden weiter ansteigen.

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 3
Bisher werden Rettungsdiensteinsätze in der Notfallrettung bundesweit so unterteilt

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 4

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 5

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 8
NKTW RTW RTW + NEF
62,8 % 25,4% 8,6%
Bedarfsgerechtes Einsatzmittel
Einsatzfahrten RTW und N-KTW im ersten 
Halbjahr 2023 -> rund 65.000
116 117
MFK

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 9

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 10
n = 4.616 / 96,9%
Summe NKTW-Fahrten = 4.763NKTW-Einsatzfahrten
Leitstelle entsendet primär 
einen N-KTW

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 11
n =      37.786 / 72,0%
Summe RTW-Fahrten = 52.508RTW-Einsatzfahrten
Leitstelle entsendet primär 
einen RTW
* Zusetzung von N-KTW zur bedarfsgerechten Entsendung für GVS 2 und 3 in Umsetzung

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 12
n =      11.728 / 22,3%
Summe RTW-Fahrten = 52.508RTW+NEF Einsatzfahrten
Leitstelle entsendet primär 
RTW und Notarzt
* Zusetzung von N-KTW und Tele-Notarzt zur bedarfsgerechten Entsendung in Umsetzung

Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 13
Erkenntnis 1: Die Leitstelle kann schwere Notfällen mit der Strategie „im Zweifel
ein höherwertiges Einsatzmittel“ sehr gut erkennen.
Erkenntnis 2: Die aktuelle Herausforderung ist, GVS 1-3 klassifizierte Einsätze
für die Disponent*innen bei der Notrufabfrage sicher erkennbar zu machen und
dass dafür geeignete Einsatzmittel (Vertragsarzt / Medizinische Fachkraft für
GVS 1 oder N-KTW für GVS 2 und 3) auszuwählen und zu entsenden.

Beratungsverlauf (1)

16.01.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2850/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
21.11.2023
Erstellt
03.09.2023 10:09