2850/2023
Klassifizierung der Rettungsdiensteinsätze der Stadt Köln in das Gestufte-Versorgungssystem (GVS)
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 20.11.2023 2850/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 21.11.2023 Klassifizierung der Rettungsdiensteinsätze der Stadt Köln in das Gestufte- Versorgungssystem (GVS) 1. Ausgangssituation Steigende Einsatzzahlen im Rettungsdienst machen eine bedarfsgerechte Ressourcensteue- rung notwendig. Für den Rettungsdienst der Stadt Köln wurde hierzu das Gestufte-Versor- gungssystem (GVS) durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz eingeführt, um eine bedarfsgerechte Steuerung von Rettungsmitteln je nach vorliegender me- dizinischer Indikation vorzunehmen. Das GVS wurde dem Gesundheitsausschuss (Session Nr. 3145/2017) im November 2017 und in einem Zwischenbericht mit einem Vortrag am 29.10.2019 vorgestellt. 2. Erläuterung der unterschiedlichen GVS-Klassen Das eingeführte GVS wurde als Klassifizierungssystem geschaffen, das Hilfesuchende an der Einsatzstelle in insgesamt sieben Klassen einstuft. Jeder Klasse ist dabei ein Rettungsmittel zugeordnet, das für die angetroffenen Hilfesuchenden ausreichend ist. Seitdem werden damit nahezu alle Patient*innen im Rettungsdienst der Stadt Köln klassifiziert und einer der nachfol- genden Versorgungsstrukturen zugewiesen: Hausarzt, Krankentransportwagen, Rettungswa- gen, Notarzteinsatzfahrzeug. Zwischenzeitlich werden 95 % der Einsätze danach klassifiziert, so dass damit auch eine repräsentative Datenlage für die rettungsdienstliche Einsatzanalyse mit Ableitung bedarfsplanerischer Maßnahmen generiert werden konnte. 3. Auswertung der GVS klassifizierten Einsätze In einer Untersuchung der Einsatzzahlen im 1. Halbjahr 2023 (circa 65.000 Einsätze) wurden die fachbezogen disponierten und mit GVS klassifizierten Einsätze (n=57.271) ausgewertet. Dabei wurde die Quote an ausreichend qualifizierten, überqualifizierten und unterqualifizierten Einsatzmitteln, die von der Leitstelle der Feuerwehr Köln entsandt wurden, ermittelt. Dabei zeigte sich rückblickend, dass der primär entsandte Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW) (GVS 2 und 3) bei 96,7 % der Einsätze (n= 4.616) bedarfsgerecht war und nur in 3,3 % (n=154) der Fälle unterqualifiziert eingesetzt wurde. Bei den unterqualifiziert bedienten Einsätzen war keine Wiederbelebung dabei und es gab nur 33 Fälle, in denen ein höherwertiges Einsatzmittel nachbestellt werden musste. In 20,4 % dieser Einsätze wäre eine Behandlung im vertragsärzt- lichen System (GVS 1) ausreichend gewesen. Die Entsendung eines Rettungswagens (RTW) war in 99,3 % der Fälle (n=37.786) auf Grund- lage des initialen Notfallmeldebildes gerechtfertigt, in 0,7 % der Einsätze musste zusätzlich ein Notarzt mit Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) nachgefordert werden. In der retrospektiven Betrach- tung und auf Grundlage eines vervollständigten Notfallmeldebildes wären hier in 54,2 % ein N- KTW (GVS 2 und 3) und bei 14,2 % dieser Einsätze die Konsultation des vertragsärztlichen 2 Systems (GVS 1) ausreichend gewesen. In circa 3 % war kein Patient vor Ort. Ähnliche Ergebnisse werden bei der Entsendung eines Notarztes mit einem NEF erreicht (n=11.728). Bei rund 31,5 % der Einsätze, zu denen primär ein Notarzt entsandt wurde, war auf Grundlage des retrospektiven und vollständigen Notfallmeldebildes ein notärztlicher Einsatz (GVS 5 und 6) gerechtfertigt. Retrospektiv können circa 37,1 % diese Einsätze mit einem RTW (GVS 4) und 21,9 % mit einem N -KTW (GVS 2 und 3) bedient werden. In 5,8 % wäre eine Behandlung im vertragsärztlichen System (GVS 1) ausreichend gewesen. In 1,1 % der Fälle war kein Patient vor Ort (GVS 0) und in 2,7 % der Einsätze konnte nur noch der Tod festgestellt werden (GVS 7). 4. Erkenntnisse Erkenntnis 1: Die Leitstelle kann schwere Notfälle sehr gut erkennen und mit der Strategie „im Zweifel ein höherwertiges Einsatzmittel“ auch bedienen. Erkenntnis 2: Die aktuelle Herausforderung ist, GVS 1-3 klassifizierte Einsätze für die Dispo- nent*innen bei der Notrufabfrage sicher erkennbar zu machen und die geeignete Versorgungs- struktur (Vertragsarzt / Medizinische Fachkraft für GVS 1 oder N-KTW für GVS 2 und 3) auszu- wählen und zu entsenden. Gez. Blome
Anlage - Präsentation GVS
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Auswertungen der Rettungsdiensteinsätze 1. Halbjahr 2023 mit der GVS-Klassifikation - Ausblicke Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 1 Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 2 Nicht alle Hilfeersuchen, die die 112 erreichen, betreffen lebensbedrohliche Notfälle und Unfälle Seit 2019 sind die Einsätze des Rettungsdienstes um weitere 22% gestiegen Ausgangslage Der Personalmangel wird als strukturelles Problem wahrscheinlich länger als 10 Jahre dauern und die Einsätze werden weiter ansteigen. Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 3 Bisher werden Rettungsdiensteinsätze in der Notfallrettung bundesweit so unterteilt Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 4 Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 5 Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 8 NKTW RTW RTW + NEF 62,8 % 25,4% 8,6% Bedarfsgerechtes Einsatzmittel Einsatzfahrten RTW und N-KTW im ersten Halbjahr 2023 -> rund 65.000 116 117 MFK Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 9 Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 10 n = 4.616 / 96,9% Summe NKTW-Fahrten = 4.763NKTW-Einsatzfahrten Leitstelle entsendet primär einen N-KTW Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 11 n = 37.786 / 72,0% Summe RTW-Fahrten = 52.508RTW-Einsatzfahrten Leitstelle entsendet primär einen RTW * Zusetzung von N-KTW zur bedarfsgerechten Entsendung für GVS 2 und 3 in Umsetzung Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 12 n = 11.728 / 22,3% Summe RTW-Fahrten = 52.508RTW+NEF Einsatzfahrten Leitstelle entsendet primär RTW und Notarzt * Zusetzung von N-KTW und Tele-Notarzt zur bedarfsgerechten Entsendung in Umsetzung Prof. Lechleuthner, Dr. Wesolowski 13 Erkenntnis 1: Die Leitstelle kann schwere Notfällen mit der Strategie „im Zweifel ein höherwertiges Einsatzmittel“ sehr gut erkennen. Erkenntnis 2: Die aktuelle Herausforderung ist, GVS 1-3 klassifizierte Einsätze für die Disponent*innen bei der Notrufabfrage sicher erkennbar zu machen und dass dafür geeignete Einsatzmittel (Vertragsarzt / Medizinische Fachkraft für GVS 1 oder N-KTW für GVS 2 und 3) auszuwählen und zu entsenden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2850/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.11.2023
- Erstellt
- 03.09.2023 10:09