Mandari Insight

3061/2023

Niederlegung des ehemaligen Getränkehandels „Getränke Appelmann“ Merheimer Platz 16 in 50733 Köln-Nippes (Gemarkung: Nippes, Flur 91, Flurstücke 3468/61 und 3469/63)

Beschlussvorlage Ausschuss 14.12.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 22.01.2024, TOP 1.1

Anlage 5 Beschluss BV Nippes 3066-2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 Begründung Bodensanierungskosten

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Übersichtspläne

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Beschluss BV Nippes 0870-2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Luftbild - Freistellungsumfang

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Kostenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Beschluss BV Nippes AN-1430-2022

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 Stellungnahme 14 zur Kostenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Beschluss BV Nippes 3066-2022

1821 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 21.09.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 02.02.2023 
öffentlich 
9.2.2 Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruktur  
hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von investi-
ven Auszahlungsermächtigungen 
3066/2022 
Frau Feuser regt an, die Beschlussvorlage der Verwaltung um den Passus zu erwei-
tern, dass bei der Umsetzung die gültigen BV-Beschlüsse 0870/2022 und 
AN/1430/2022 zu berücksichtigen sind. 
 
Dieser Änderungsantrag wird mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen. 
 
Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Rat, wie folgt zu beschlie-
ßen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Förderzusage im 
Bundesprogramm ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ - mit der Planung 
zum Förderprojekt „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“. Die Mittel 
werden konkret für die Anfertigung eines Entsiegelungskonzeptes für die Stadt Köln 
und für die Objektplanung der vorgesehen Entsiegelungsmaßnahmen im Inneren 
Grüngürtel eingesetzt. 
 
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das 
Jahr 2023 in Höhe von 30.000 € sowie in Höhe von 150.000 € für das Jahr 2024 im 
Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, 
Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6700-1301-0-9510 Klimaan-
passung Entsiegelung(FW), Hpl. 2023/2024. 
 
Bei der Umsetzung sind die gültigen BV-Beschlüsse 0870/2022 und AN/1430/2022 zu 
berücksichtigen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen.

Anlage 7 Begründung Bodensanierungskosten

3238 Zeichen

Merheimer Platz 16, Abbruch Getränke Appelmann, 45-60099-072:
Kalkulation der Sanierungskosten für den Boden, KG 210

Aufgrund der Erweiterung des Auftrags um die nördliche Fläche (Gartenparzellen)
wurde das Bodengutachten in zwei Teile (nördliche und südliche Fläche) unterteilt.

Gemäß dem Bodengutachten sind auf beiden Flächen unterhalb des Oberbodens
bzw. der Versiegelungen Auffüllungen vorhanden. Diese Auffüllungen bestehen
neben den natürlichen Anteilen von Schluff, Sand und Kies auch aus anthropogenen
Anteilen wie Asche, Schlacke, Bauschutt usw. Aufgrund der unterschiedlichen
Untersuchungszeiträume und der Neuerung bezüglich der Mantelverordnung wurden
die Flächen gemäß unterschiedlicher Bewertungsgrundlagen unterschiedlich
untersucht. Die südliche Fläche wurde noch nach der alten Vorschrift gemäß LAGA
Boden 2004 und die nördliche Fläche gemäß der neuen Ersatzbaustoffverordnung
untersucht.

In nachfolgender Tabelle sind die wichtigsten Grunddaten sowie die
abfalltechnischen Einstufungen der Flächen aufgeführt.

Entsor-
gungs-
kosten
[Et]

ca. 42

Tonnage

[

Auffüllung | Kubatur | Einstu-
s-tiefe [m]
durch-
schnitt

Bezeich- | Fläche
nung [m?]

[€]

ca >BMF3 | ca. 2.025 ca.

nördliche
Fläche

südliche
Fläche

ca. 1.750 | 2,2

ca. 6.930 |ca.30 |ca.
210.000

Hierbei handelt es sich ausschließlich um Entsorgungskosten des Bodenmaterials.
Weiter kommen Aushubkosten von ca. 30.000 € hinzu. Zusätzlich für die
Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Schwarzdecke im südlichen
Bereich sind Kosten von ca. 25.000 € einzukalkulieren.

Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Kosten für das Auffüllen des Defizits. Da noch
keine Planung vom Grünflächenamt vorliegt wurde die derzeitige Höhe abzüglich von
1,0. m für das Aufbringen von Oberboden vorausgesetzt. Die ursprüngliche
Kostenberechnung ist von einer Übergabehöhe von minus 0,5 m zur derzeitigen
Höhe ausgegangen. Daher sinken die Kosten für das Verfüllen des Bodens. Die
Gesamtkosten der Verfüllmaßnahme bleiben natürlich gleich, verschieben sich nur
von 26 zu 67.

In nachfolgender Tabelle sind die Mengen sowie Kosten an Bodenmaterial
aufgeführt, die in die Flächen wieder einzubringen sind.

Bezeichnung | Fläche Wieder- Kubatur Auffüllkoste | Gesamt
Auffüllungs- | [m?] n* [€/m?] [€]
tiefe [m]

durchschnitt

Gesamt

85.000

nördliche ca. 900 | 0,25 ca. 225 ca. 30 ca. 7.000
Fläche

südliche ca. 1.750112 ca. 2.100
Fläche

* Lieferung, aufbringen auf Fläche, Verdichtung

ca. 30 ca. 63.000

Zu den derzeitigen Untersuchungsergebnissen ist folgendes anzumerken. Die
durchgeführten Probenentnahmen mit Rammkernsondierungen geben nur einen
punktuellen Einblick in den Untergrund wieder. Die ermittelten abfalltechnischen
Einstufungen können von den wirklichen Bodenverhältnissen abweichen. Aufgrund
der Notwendigkeit, dass die Annahmestellen der Entsorgungsbetriebe aktuelle (max.
6 Monate alt) abfalltechnische Untersuchungen benötigen, wird zum Beginn der
Baumaßnahme eine weitere Beprobung durchgeführt. Es ist eine
Rasterfeldbeprobung mittels Schürfen geplant. Die hierbei ermittelten Ergebnisse
sind bindend für die Entsorgung bzw. den Verbleib im Boden und sind somit auch für
die anfallenden Kosten maßgeblich.

Gez. Bahnsen, 261-45, 12.10.2023

Anlage 1 Übersichtspläne

125 Zeichen

Freistellung Appelmann-Gelände Ss Stadt Köln
IN

NG

j
|

/
;
'

Mittelpunkt: 356115, 5647155
1.1000

Erstellt am: 19.10.2023

Anlage 3 Beschluss BV Nippes 0870-2022

3081 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 21.09.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 13. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 28.04.2022 
öffentlich 
9.1.5 Neues Gartenlabor am Merheimer Platz | Ehemaliges Appelmann-Ge-
lände 
0870/2022 
Herr Luchterhandt erläutert die Verwaltungsvorlage. 
 
Herr Meier möchte die Entscheidung über eine zukünftige Nutzung des Grundstücks 
nicht ohne eine Öffentlichkeitsbeteiligung treffen. Die SPD habe deswegen den vorlie-
genden Änderungsantrag gestellt. 
 
Frau Feuser stellt einen weiteren Änderungsantrag von GUT & Klima Freunde vor, 
wonach der Wendehammer am Merheimer Platz entsiegelt und geprüft werden soll, 
ob auf der dann entstehenden Fläche eine nicht permanente Sondernutzung möglich 
ist. 
 
Herr Luchterhandt hält den Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
für zu gering. Er weist ferner darauf hin, dass durch einen Biergarten eine Teilversie-
gelung notwendig werde. 
 
Zunächst wird über den Änderungsantrag der SPD, AN/0929/2022, angestimmt. Die-
ser wird mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD abgelehnt. 
 
Im Anschluss wird ein Beschluss über den Änderungsantrag von GUT & Klima 
Freunde gefasst, der die Verwaltungsvorlage entsprechend erweitert: 
 
1. Der Wendehammer am Merheimer Platz, der vorrangig als Parkplatz für den Ge-
tränkemarkt diente, soll entsiegelt werden, um so die Lücke im Grünsystem zu 
schließen und nutzlose versiegelte Fläche in Grün umzuwandeln. 
 
2. Die Verwaltung möge prüfen, ob auf der durch diese Maßnahme entstehenden 
größeren Grünfläche eine nicht permanente Sondernutzung möglich ist, zum Bei-
spiel ein Pop-Up-Biergarten nach dem Vorbild des Ebertplatzes oder ähnliches. 
Hierbei muss eine neue Versiegelung natürlich vermieden werden.

Der Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen. 
 
Anschließend ergeht über die so geänderte Verwaltungsvorlage folgender 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Nippes befürwortet, das nach Rückbau und Entsiegelung 
der Aufbauten auf dem ehemaligen Appelmann-Gelände am Merheimer Platz die 
Fläche in die bestehende Kleingartenanlage integriert wird. Das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem 
Kleingartenverein Flora e.V. und dem Gemeinschaftsgarten „Garten am Mer“ e.V., 
ein Konzept zur gärtnerischen Nutzung der Fläche entsprechend dem Ansatz Gar-
tenlabore zu erarbeiten. 
 
2. Der Wendehammer am Merheimer Platz, der vorrangig als Parkplatz für den Ge-
tränkemarkt diente, soll entsiegelt werden, um so die Lücke im Grünsystem zu 
schließen und nutzlose versiegelte Fläche in Grün umzuwandeln. 
 
3. Die Verwaltung möge prüfen, ob auf der durch diese Maßnahme entstehenden 
größeren Grünfläche eine nicht permanente Sondernutzung möglich ist, zum Bei-
spiel ein Pop-Up-Biergarten nach dem Vorbild des Ebertplatzes oder ähnliches. 
Hierbei muss eine neue Versiegelung natürlich vermieden werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 2 Luftbild - Freistellungsumfang

159 Zeichen

Freistellungsumfang Appelmann-Gelände
Mittelpunkt: 356117, 5647152
1:500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 20.09.2023Seite 1 / 1

Anlage 6 Kostenberechnung

3553 Zeichen

Gebäudewirtscha
der Stadt Köln

Felder ausfüllen !

18.10.2023

2032007 3 |

Kostenberechnung nur

Dienststelle: [261/45] 1/45

Sachbearbeiter:
Telefon:

Bauherr: 230/4

23 Liegenschaftsamt, Herr Nitzschmann
Rückbau Merheimer Platz/Appelmann

Merheimer Platz 16
50733 Köln

113151719 zuschußfähig Projektnummer: 45-60099-072
2|4|6]8]0 nicht zuschußfähig Haushaltsstelle WE/IH

Bauherr:
Baumaßnahme:
Strasse, Hausnumı

umme 100 Grundstück I »-EUR|
umme 200 Herrichten und Erschließen
umme 300 Bauwerk- Baukonstruktionen | »EUR|
umme 400 Bauwerk- Technische Anlagen | -EUR|
umme 500 Außenanlagen I EUR]
umme 600 Ausstattung und Kunstwerke | EUR]
umme 700 Baunebenkosten

Zwischensumme netto | 786.142 EUR|
Risikozuschlag 25 %
MwSt. 19%
|____614EUR|
BEHSEETEEE

1.170.000 EUR

Gesamtkosten brutto

Fachtechnisch erstellt:

Name/Datum |Bahnsen 18.10.2023
=—

Unterschrift: <

Unterschrift:

Seite 1 von 5

Fläche Baugrundstück FBG
Bruttogeschoßfläche BGF a
Bruttogeschoßfläche BGF b
Umbauter Raum BRI a
Umbauter Raum BRI b
Fassadenfläche

KGR

EDV berechnet

100 Grundstück

Grundstückswert
Grundstücksnebenkosten

Freimachen

200 Herrichten und Erschließen

Herrichten
Sicherungsmaßnahmen
Abbruchmaßnahmen
Altlastenbeseitigung
Herrichten der Geländeoberfläche
Herrichten, sonstiges

Herrichten

Öffentliche Erschließung
Nichtöffentliche Erschließung

Ausgleichsabgaben

Bebaute Fläche GRF
Nutzfläche NGF
Kontruktionsgrundfläche KGF

Teilbetrag Zwischenbetrag

Summe 110[ EUR]
Summe 120[ _____ -EUR]
Summe10[ |]

Gesamtbetrag

Summe 100|  -EUR|

ol 878.000 EUR]
Summe 20 2 .EUR]
Summe 20 DL -EUR]
Summe 20 2 -EUR]

575.000 EUR

Seite 2 von 5

KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag

300 Bauwerk - Baukonstruktionen
Baugrube Summe 310
Gründung - Summe 320
Außenwände Summe 330
Innenwände Summe 340
Decken Summe 350
Dächer Summe 360
Baukonstruktive Einbauten Summe 370
Sonst. Maßn.Baukonstruktionen Summe 390

Summe s00f — EUR]

Seite 3 von 5

KGR

Teibetrag Zwischenbetrag

400 Bauwerk - Technische Anlagen

Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Lufttechnische Anlagen
Starkstromanlagen

Fernmelde- und informationstech. Anl.
Förderanlagen

Nutzungsspezifische Anlagen
Gebäudeautomation

Sonstige Maßnahmen für Technische A

500 Außenanlagen

Geländeflächen

Befestigte Flächen
Baukonstruktionen in Außenanlagen
Technische Anlagen in Außenanlagen
Einbauten in Außenanlagen
Einbauten in Außenanlagen

Sonstige Maßnahmen für Außenanl.

Summe 410
Summe 420 EUR]
Summe 430
Summe 440
Summe 40 2 -EUR]|
Summe460| 5 -EUR]
Summe a0| _ ____ -EUR]
Summe sa DD -EUR]
Summe40[ 5 -EUR]|

Summesio[ ____ -EUR]
Summe520[ EUR]
Summe 530
Summe 540
Summe 550
Summe 570
Summe 590

Summe50| -EUR|

Gesamtbetrag

Seite 4 von 5

KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag

600 Ausstattung und Kunstwerke

Ausstattung Summe610 ___ -EUR]
Kunstwerke Summe 6200 0 -EUR]

Summe600| |  -EUR|

700 Baunebenkosten

Bauherrenaufgaben Summe 10 ——_ -EUR]
Vorbereitung der Objektplanung Summe 720

Architekten- und Ingenierleistungen
Gebäude
Freianlagen
Raumbildende Ausbauten
Ingenierbauwerke u. Verkehrsanlagen
Tragwerkplanung
Technische Ausrüstung
Architekten- u. Ingenier-Leistungen, sonstiges [:::176.010:EUR:!
Architekten- und Ingenierleistungen

Gutachten und Beratung
Thermische Bauphysik
Schallschutz und Raumakustik
Bodenmechanik, Erd-und Grundbau
Vermessung R
Lichttechnik, Tageslichttechnik
Gutachten und Beratung, sonstiges
Gutachten und Beratung

Kunst
Finanzierung
Allgemeine Baunebenkosten

"Sonstige Baunebenkosten

Summe 700[ 211.142 EUR]

Seite 5 von 5

Anlage 4 Beschluss BV Nippes AN-1430-2022

1931 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 21.09.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 01.09.2022 
öffentlich 
8.1.8 Neues Gartenlabor am Merheimer Platz - Ergänzungen zu 0870/2022  
- Gemeinsamer Antrag von GUT & Klima Freunden und Linken - 
AN/1430/2022 
Der Antrag wird von Herrn Schlieper begründet. 
 
Beschluss: 
 
Ergänzend zu dem Beschluss 0870/2022 vom 28. April 2022 beschließt die BV Nip-
pes Folgendes: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1.1 den Beschluss vom 28. April 2022 inklusive Änderungsantrag möglichst zeitnah 
umzusetzen. 
1.2 dabei ergänzend zum Wendehammer auch die Straße südlich des Merheimer 
Platzes, die die Zufahrt zum Wendehammer darstellt (Siebachstraße), vollständig zu 
entsiegeln. 
 
2. Folgende Sofortmaßnahmen möge die Verwaltung bis Frühjahr 2023 umsetzen:  
 
2.1. Die Siebachstraße südlich des Merheimer Platz wird für den MIV vollständig ge-
sperrt. Hierzu sind Poller an der Abzweigung vom Merheimer Platz in Richtung Wen-
dehammer zu setzen. 
2.2 In Abstimmung mit dem Abriss des Appelmann-Gebäudes soll in der gesperrten 
Straße schon ab 2023 übergangsweise ein Pop-up Biergarten auf der versiegelten 
Fläche ermöglicht werden – explizit nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Entsiege-
lung umgesetzt werden kann. 
2.4 Weitere Gestaltungsmöglichkeiten des Wendehammers durch Anwohner:innen, 
zum Beispiel Hochbeete, sollen geprüft werden. 
2.5. Die Remondis Entsorgungs-Container sollen versetzt werden, damit auch das Ab-
fuhr-Fahrzeug nicht mehr in den Wendehammer fahren muss. Die Verwaltung wird 
beauftragt, nach einem alternativen Standort zu suchen. Dabei ist darauf zu achten, 
dass sie am neuen Standort nicht auf dem Gehweg stehen.

Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen.

Beschlussvorlage Ausschuss

6624 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer  14.12.2023 
 3061/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Niederlegung des ehemaligen Getränkehandels „Getränke Appelmann„ Merheimer 
Platz 16 in 50733 Köln-Nippes (Gemarkung: Nippes, Flur 91, Flurstücke 3468/61 und 
3469/63)  
Beschlussorgan 
Liegenschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Freistellung der am Merheimer Platz 16 in 
Köln-Nippes gelegenen städtischen Liegenschaft zur Aufwertung des Areals gemäß den 
Festsetzungen des Flächennutzungsplans, wonach die Fläche in die angrenzenden Klein-
gartenanlagen integriert wird. 
 
2. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Freistellung entsprechend den 
städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und nach erfolgter Submission unmittelbar 
zu beauftragen.  
 
Die Finanzierung der mit einem Aufwand von rund 1.170.000 Euro (brutto) veranschlagten 
Maßnahme erfolgt aus Mitteln für Unterhaltung von Grundstücken (Teilplanzeile 13 – Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen – im Teilplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangele-
genheiten), die im Haushaltsplan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehen. 
 
 
Liegenschaftsausschuss 22.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.170.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die städtische Liegenschaft im Bereich des ehemaligen Appelmann-Geländes liegt innerhalb 
bestehender Kleingartenanlagen der Stadt Köln und wird im Flächennutzungsplan als Grünflä-
che dargestellt. Der Landschaftsplan sieht hier das Landschaftsschutzgebiet L 16 „Innerer 
Grüngürtel“ mit dem behördenverbindlichen Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und Weiterentwick-
lung vorhandener Grünanlagen“ vor. Die Festsetzung des entsprechenden Bebauungsplans 
Nummer 67470-03 lautet: Grünfläche/Erholungsanlage. 
 
Am 30.06.2020 endete das Mietverhältnis mit dem Getränkehandel. Zuletzt wurde die Halle 
für eine Geräteunterbringung durch das Grünflächenamt genutzt. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat mit Beschlüssen vom 28.04.2022 (siehe Anlage 3), 
01.09.2022 (siehe Anlage 4) und 02.02.2023 (siehe Anlage 5) die Aufwertung des Gesamtare-
als im Bereich des Merheimer Platzes und der Siebachstraße beschlossen. Die Beschlüsse 
beinhalten bereits die Befürwortung von Rückbaumaßnahmen, Entsiegelungen und die Ein-
gliederung von freigestellten Flächen in die nähere Umgebung. Ziel ist die Schaffung von grü-
ner Infrastruktur im urbanen Raum, wobei die Verwaltung auf dem ehemaligen Appelmann-
Gelände den Ansatz des „Gartenlabors“ anstrebt.

3 
 
Das Grünflächenamt hat dieses Konzept vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen 
Nachfrage nach Möglichkeiten zur gärtnerischen Betätigung in Zusammenarbeit mit Experten 
entwickelt. Es sieht öffentlich nutzbare Gartenflächen für Anbau und Ernte in verschiedenen 
Modellen vor. Derartige Gartennutzungskonzepte fördern zum Beispiel durch die Pflanzung 
verschiedener Gehölze die Ausweitung der Biodiversität und tragen außerdem zur innerstädti-
schen „Klimaresilienz“ bei. Darüber hinaus kann in diesem Rahmen ein Bewusstsein für die 
eigene Ernährung sowie die Entstehung und Herstellung von Lebensmitteln geschaffen wer-
den. Die gemeinschaftliche Gartennutzung im urbanen Raum dient ferner der sozialen Vernet-
zung von Menschen und schließt auch diejenigen ein, denen das Gärtnern bislang aufgrund 
ihrer Wohnsituation oder strukturell benachteiligten Lage verwehrt blieb. 
 
Angesichts der Tragweite des Projektes hat die Liegenschaftsverwaltung die Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln mit dem Vorhaben beauftragt. Sie soll den Abbruch koordinieren und hat 
bereits neben einzelner, vorbereitender Maßnahmen eine Kostenberechnung vorgelegt (siehe 
Anlage 6): Die kalkulierten Kosten belaufen sich demnach auf 786.142 Euro netto und inklu-
sive Risikozuschlag und Mehrwertsteuer auf rund 1.170.000 Euro brutto. 
 
Zum technischen Freistellungsumfang zählen die Niederlegung der leerstehenden Halle sowie 
die Entsiegelung der dazu gehörenden Flächen wie Einfahrt und Hof. Aus statischen Gründen 
sind die nördlich an den Hallenkomplex angrenzenden Kleingärten im Bereich des Flurstücks 
3469/63 inklusive entsprechender Aufbauten ebenfalls in diesem Zuge zurückzubauen. Die 
zusätzliche Freistellung dieses Bereichs ist zwingend erforderlich, da die Gartenschuppen 
größtenteils unmittelbar an die Abbruchhalle angebaut sind. Entsprechende Erhaltungsmaß-
nahmen wären aus technischer und finanzieller Sicht untragbar. Die betroffenen Pächter der 
Parzellen wurden angemessen entschädigt.  
 
Vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen an die Bodenqualität von Gartenflächen hat 
die Gebäudewirtschaft eine professionelle Geländeuntersuchung eingeleitet. Die eingesetzte 
Fachfirma konnte gemäß dem Gutachten vom 07.07.2023 in den umzuwandelnden Flächen 
erhebliche Bodenbelastungen nachweisen. Die belasteten Teile der Fläche sind daher auszu-
koffern und den jeweiligen Normen entsprechend zu entsorgen. Im Anschluss erfolgt die Auf-
füllung der Gesamtfläche mit den für die geplante Gartennutzung erforderlichen Bodenschich-
ten. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Altlastenbeseitigung und Geländeherrichtung 
sind aufgrund des erhöhten Umfangs besonders kostenintensiv (siehe Anlage 7). 
 
Die abschließende Gestaltung und Inbetriebnahme der freigestellten Fläche erfolgt durch das 
Grünflächenamt. Hierzu zählt auch die Festlegung des Flächenumfangs, welcher für das Gar-
tenlabor und die eventuelle Wiederherstellung einzelner Gartenparzellen vorgesehen ist.  
 
Die Freistellung des ehemaligen Appelmann-Geländes ist Teil des Umgestaltungsprozesses 
hin zu mehr grüner Infrastruktur und trägt damit sowohl unmittelbar als auch perspektivisch 
zur Steigerung und Erhaltung der Lebensqualität in Köln bei.

Anlage 8 Stellungnahme 14 zur Kostenberechnung

4554 Zeichen

/ 2 
14 16.01.2024 
143  
 
 
Dezernat VIII, 
23 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3061/2023, Stand 11.12.2023 
Kostenberechnung zur Beschlussfassung zum Projekt „Niederlegung des 
ehemaligen Getränkehandels ‚Getränke Appelmann‘ Merheimer Platz 16 in 
Köln-Nippes; RPA-Nr. 2024/0232 
Eingereichter Kostenberechnung: 1.170.000 € brutto 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit o.g. Vorlage beabsichtigt 23/Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
den Beschluss zur Niederlegung des ehemaligen Getränkehandels am Merheimer 
Platz in Köln-Nippes zu erwirken. 
Das Leserecht in Session zu o.g. Bauvorhaben wurde dem Rechnungsprüfungsamt 
sehr kurzfristig eingeräumt, obwohl bereits seit September 2023 zwischen 23 und 14 
ein Austausch darüber erfolgte, welche Schritte und Unterlagen für eine Beschluss-
fassung der Maßnahme nötig seien. Grundsätzlich wird um Berücksichtigung der von 
14 benötigten Bearbeitungsdauer zur Prüfung einer Kostenberechnung zu Be-
schlussfassung gebeten. Zu den in Session hinterlegten Unterlagen wurden am 
09.01.2024 weitere Informationen angefordert, um eine qualifizierte Stellungnahme 
zu ermöglichen. Am 11.01.2024 wurden weitere Details von 26 und 23 übermittelt. 
Gemäß Beschlussvorlage ist die betrachtete Fläche zurückzuführen in eine gemäß 
Flächennutzungsplan ausgewiesene Grünfläche bzw. gemäß Bebauungsplan festge-
setzte „Grünfläche/ Erholungsanlage“. Die abschließende Gestaltung und Inbetrieb-
nahme der freigestellten Fläche erfolgt anschließend durch 67/Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen. Im Raum steht die Einrichtung eines „Gartenlabors“ sowie 
die Wiederherstellung von Gartenflächen. 
Für den Abriss des ehemaligen Getränkehandels, die Bodenarbeiten in diesem Be-
reich und in einigen angrenzenden Kleingartenparzellen sowie einem Risikozu-
schlag, werden insgesamt 1.170.000 € (brutto) angesetzt. 
Das Projekt steht in Verbindung mit drei Beschlüssen der Bezirksvertretung Nippes 
aus April bzw. September 2022 sowie Februar 2024. Demnach sollen auch der an 
das hier relevante Areal angrenze Wendehammer der Siebachstraße in „grüne Infra-
struktur“ umgewandelt werden. Die für das Frühjahr 2023 beschlossenen Sofortmaß-
nahmen sind jedoch noch nicht umgesetzt.

- 2 - 
 
 
Teil der vorliegenden Kostenberechnung sind der Abriss und die Bodenmaßnahmen 
(Entsiegelung, Aushub und Bodenaustausch, Verfüllung) sowie Planungs- und Be-
gutachtungskosten. Die später notwendigen Kosten für die Herstellung gemäß Nut-
zungskonzept von 67 sind demnach separat zu beschließen. 
Nach Sichtung der Unterlagen ist Folgendes festzustellen: 
Das Projekt wird grundsätzlich positiv bewertet, jedoch gibt es insbesondere in Be-
zug auf den Ablauf des Verfahrens sowie Detailpunkte noch Unklarheiten: 
- Die in der KOB enthaltenen Beträge sind nur teilweise nachvollziehbar darge-
stellt. Im konkreten Fall ist eine notwendige Aufstellung mit entsprechender 
Mengenermittlung lediglich für die Kostengruppen (KG) 213 und 214 erfolgt.  
- Die Kosten für die Abbrucharbeiten konnten durch die nachgelieferten Unter-
lagen zumindest bezüglich der Größenordnung plausibilisiert werden. 
- Sicherungs- und Herrichtungsmaßnahmen werden nicht konkretisiert. Auch 
für die Ansätze der KG 700 liegt keine Aufschlüsselung der Kosten vor. Die 
Größenordnung der Kosten kann jedoch als nachvollziehbar bewertet wer-
den. 
- Der pauschale Ansatz eines Risikozuschlags in Höhe von 25% wird kritische 
gesehen. Hierzu verweisen wir auf die derzeit laufenden verwaltungsinternen 
Abstimmungen, die eine allgemeine Vorgehensweise zum Thema Risikozu-
schlag zum Ziel haben. 
- Eine Förderfähigkeit der Maßnahme bezieht sich offensichtlich nur auf die 
spätere Nutzung.  
- Der Zeitpunkt der geplanten Umsetzung bleibt unklar. Gemäß Auskunft 26 
beträgt die Bearbeitungsdauer für Abriss und Bodenarbeiten vier Monate. In 
diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, warum die bereits für das 
Frühjahr 2023 durch die Bezirksvertretung Nippes beschlossenen Sofortmaß-
nahmen im Bereich der Siebachstraßen noch nicht umgesetzt wurden und 
welche Abhängigkeiten sich daraus für die hier betrachtete Maßnahme erge-
ben. 
- Zum Zeitpunkt der Prüfung durch 14 hat 26 der Maßnahme gemäß Session 
noch nicht zugestimmt. 
Trotz einer eingeschränkten Kostensicherheit und der angesprochenen unklaren 
Punkte ergeben sich anhand der geprüften Unterlagen keine erkennbaren Hinweise, 
die einer Fortführung der Maßnahme grundlegend widersprechen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke 
stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3061/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.12.2023
Erstellt
22.09.2023 11:39