3061/2023
Niederlegung des ehemaligen Getränkehandels „Getränke Appelmann“ Merheimer Platz 16 in 50733 Köln-Nippes (Gemarkung: Nippes, Flur 91, Flurstücke 3468/61 und 3469/63)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 5 Beschluss BV Nippes 3066-2022
1821 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2023 Auszug aus der Niederschrift der 18. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 02.02.2023 öffentlich 9.2.2 Förderprojekt 'Dasselbe in Grün' - aus grauer wird grüne Infrastruktur hier: Planungsbeschluss sowie Bereitstellung und Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen 3066/2022 Frau Feuser regt an, die Beschlussvorlage der Verwaltung um den Passus zu erwei- tern, dass bei der Umsetzung die gültigen BV-Beschlüsse 0870/2022 und AN/1430/2022 zu berücksichtigen sind. Dieser Änderungsantrag wird mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen. Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Rat, wie folgt zu beschlie- ßen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Förderzusage im Bundesprogramm ‚Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel‘ - mit der Planung zum Förderprojekt „Dasselbe in Grün – aus grauer wird grüne Infrastruktur“. Die Mittel werden konkret für die Anfertigung eines Entsiegelungskonzeptes für die Stadt Köln und für die Objektplanung der vorgesehen Entsiegelungsmaßnahmen im Inneren Grüngürtel eingesetzt. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 30.000 € sowie in Höhe von 150.000 € für das Jahr 2024 im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6700-1301-0-9510 Klimaan- passung Entsiegelung(FW), Hpl. 2023/2024. Bei der Umsetzung sind die gültigen BV-Beschlüsse 0870/2022 und AN/1430/2022 zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen.
Anlage 7 Begründung Bodensanierungskosten
3238 Zeichen
Merheimer Platz 16, Abbruch Getränke Appelmann, 45-60099-072: Kalkulation der Sanierungskosten für den Boden, KG 210 Aufgrund der Erweiterung des Auftrags um die nördliche Fläche (Gartenparzellen) wurde das Bodengutachten in zwei Teile (nördliche und südliche Fläche) unterteilt. Gemäß dem Bodengutachten sind auf beiden Flächen unterhalb des Oberbodens bzw. der Versiegelungen Auffüllungen vorhanden. Diese Auffüllungen bestehen neben den natürlichen Anteilen von Schluff, Sand und Kies auch aus anthropogenen Anteilen wie Asche, Schlacke, Bauschutt usw. Aufgrund der unterschiedlichen Untersuchungszeiträume und der Neuerung bezüglich der Mantelverordnung wurden die Flächen gemäß unterschiedlicher Bewertungsgrundlagen unterschiedlich untersucht. Die südliche Fläche wurde noch nach der alten Vorschrift gemäß LAGA Boden 2004 und die nördliche Fläche gemäß der neuen Ersatzbaustoffverordnung untersucht. In nachfolgender Tabelle sind die wichtigsten Grunddaten sowie die abfalltechnischen Einstufungen der Flächen aufgeführt. Entsor- gungs- kosten [Et] ca. 42 Tonnage [ Auffüllung | Kubatur | Einstu- s-tiefe [m] durch- schnitt Bezeich- | Fläche nung [m?] [€] ca >BMF3 | ca. 2.025 ca. nördliche Fläche südliche Fläche ca. 1.750 | 2,2 ca. 6.930 |ca.30 |ca. 210.000 Hierbei handelt es sich ausschließlich um Entsorgungskosten des Bodenmaterials. Weiter kommen Aushubkosten von ca. 30.000 € hinzu. Zusätzlich für die Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Schwarzdecke im südlichen Bereich sind Kosten von ca. 25.000 € einzukalkulieren. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Kosten für das Auffüllen des Defizits. Da noch keine Planung vom Grünflächenamt vorliegt wurde die derzeitige Höhe abzüglich von 1,0. m für das Aufbringen von Oberboden vorausgesetzt. Die ursprüngliche Kostenberechnung ist von einer Übergabehöhe von minus 0,5 m zur derzeitigen Höhe ausgegangen. Daher sinken die Kosten für das Verfüllen des Bodens. Die Gesamtkosten der Verfüllmaßnahme bleiben natürlich gleich, verschieben sich nur von 26 zu 67. In nachfolgender Tabelle sind die Mengen sowie Kosten an Bodenmaterial aufgeführt, die in die Flächen wieder einzubringen sind. Bezeichnung | Fläche Wieder- Kubatur Auffüllkoste | Gesamt Auffüllungs- | [m?] n* [€/m?] [€] tiefe [m] durchschnitt Gesamt 85.000 nördliche ca. 900 | 0,25 ca. 225 ca. 30 ca. 7.000 Fläche südliche ca. 1.750112 ca. 2.100 Fläche * Lieferung, aufbringen auf Fläche, Verdichtung ca. 30 ca. 63.000 Zu den derzeitigen Untersuchungsergebnissen ist folgendes anzumerken. Die durchgeführten Probenentnahmen mit Rammkernsondierungen geben nur einen punktuellen Einblick in den Untergrund wieder. Die ermittelten abfalltechnischen Einstufungen können von den wirklichen Bodenverhältnissen abweichen. Aufgrund der Notwendigkeit, dass die Annahmestellen der Entsorgungsbetriebe aktuelle (max. 6 Monate alt) abfalltechnische Untersuchungen benötigen, wird zum Beginn der Baumaßnahme eine weitere Beprobung durchgeführt. Es ist eine Rasterfeldbeprobung mittels Schürfen geplant. Die hierbei ermittelten Ergebnisse sind bindend für die Entsorgung bzw. den Verbleib im Boden und sind somit auch für die anfallenden Kosten maßgeblich. Gez. Bahnsen, 261-45, 12.10.2023
Anlage 1 Übersichtspläne
125 Zeichen
Freistellung Appelmann-Gelände Ss Stadt Köln IN NG j | / ; ' Mittelpunkt: 356115, 5647155 1.1000 Erstellt am: 19.10.2023
Anlage 3 Beschluss BV Nippes 0870-2022
3081 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2023 Auszug aus der Niederschrift der 13. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 28.04.2022 öffentlich 9.1.5 Neues Gartenlabor am Merheimer Platz | Ehemaliges Appelmann-Ge- lände 0870/2022 Herr Luchterhandt erläutert die Verwaltungsvorlage. Herr Meier möchte die Entscheidung über eine zukünftige Nutzung des Grundstücks nicht ohne eine Öffentlichkeitsbeteiligung treffen. Die SPD habe deswegen den vorlie- genden Änderungsantrag gestellt. Frau Feuser stellt einen weiteren Änderungsantrag von GUT & Klima Freunde vor, wonach der Wendehammer am Merheimer Platz entsiegelt und geprüft werden soll, ob auf der dann entstehenden Fläche eine nicht permanente Sondernutzung möglich ist. Herr Luchterhandt hält den Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung für zu gering. Er weist ferner darauf hin, dass durch einen Biergarten eine Teilversie- gelung notwendig werde. Zunächst wird über den Änderungsantrag der SPD, AN/0929/2022, angestimmt. Die- ser wird mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD abgelehnt. Im Anschluss wird ein Beschluss über den Änderungsantrag von GUT & Klima Freunde gefasst, der die Verwaltungsvorlage entsprechend erweitert: 1. Der Wendehammer am Merheimer Platz, der vorrangig als Parkplatz für den Ge- tränkemarkt diente, soll entsiegelt werden, um so die Lücke im Grünsystem zu schließen und nutzlose versiegelte Fläche in Grün umzuwandeln. 2. Die Verwaltung möge prüfen, ob auf der durch diese Maßnahme entstehenden größeren Grünfläche eine nicht permanente Sondernutzung möglich ist, zum Bei- spiel ein Pop-Up-Biergarten nach dem Vorbild des Ebertplatzes oder ähnliches. Hierbei muss eine neue Versiegelung natürlich vermieden werden. Der Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen. Anschließend ergeht über die so geänderte Verwaltungsvorlage folgender Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes befürwortet, das nach Rückbau und Entsiegelung der Aufbauten auf dem ehemaligen Appelmann-Gelände am Merheimer Platz die Fläche in die bestehende Kleingartenanlage integriert wird. Das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen wird beauftragt, in enger Abstimmung mit dem Kleingartenverein Flora e.V. und dem Gemeinschaftsgarten „Garten am Mer“ e.V., ein Konzept zur gärtnerischen Nutzung der Fläche entsprechend dem Ansatz Gar- tenlabore zu erarbeiten. 2. Der Wendehammer am Merheimer Platz, der vorrangig als Parkplatz für den Ge- tränkemarkt diente, soll entsiegelt werden, um so die Lücke im Grünsystem zu schließen und nutzlose versiegelte Fläche in Grün umzuwandeln. 3. Die Verwaltung möge prüfen, ob auf der durch diese Maßnahme entstehenden größeren Grünfläche eine nicht permanente Sondernutzung möglich ist, zum Bei- spiel ein Pop-Up-Biergarten nach dem Vorbild des Ebertplatzes oder ähnliches. Hierbei muss eine neue Versiegelung natürlich vermieden werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 2 Luftbild - Freistellungsumfang
159 Zeichen
Freistellungsumfang Appelmann-Gelände Mittelpunkt: 356117, 5647152 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 20.09.2023Seite 1 / 1
Anlage 6 Kostenberechnung
3553 Zeichen
Gebäudewirtscha der Stadt Köln Felder ausfüllen ! 18.10.2023 2032007 3 | Kostenberechnung nur Dienststelle: [261/45] 1/45 Sachbearbeiter: Telefon: Bauherr: 230/4 23 Liegenschaftsamt, Herr Nitzschmann Rückbau Merheimer Platz/Appelmann Merheimer Platz 16 50733 Köln 113151719 zuschußfähig Projektnummer: 45-60099-072 2|4|6]8]0 nicht zuschußfähig Haushaltsstelle WE/IH Bauherr: Baumaßnahme: Strasse, Hausnumı umme 100 Grundstück I »-EUR| umme 200 Herrichten und Erschließen umme 300 Bauwerk- Baukonstruktionen | »EUR| umme 400 Bauwerk- Technische Anlagen | -EUR| umme 500 Außenanlagen I EUR] umme 600 Ausstattung und Kunstwerke | EUR] umme 700 Baunebenkosten Zwischensumme netto | 786.142 EUR| Risikozuschlag 25 % MwSt. 19% |____614EUR| BEHSEETEEE 1.170.000 EUR Gesamtkosten brutto Fachtechnisch erstellt: Name/Datum |Bahnsen 18.10.2023 =— Unterschrift: < Unterschrift: Seite 1 von 5 Fläche Baugrundstück FBG Bruttogeschoßfläche BGF a Bruttogeschoßfläche BGF b Umbauter Raum BRI a Umbauter Raum BRI b Fassadenfläche KGR EDV berechnet 100 Grundstück Grundstückswert Grundstücksnebenkosten Freimachen 200 Herrichten und Erschließen Herrichten Sicherungsmaßnahmen Abbruchmaßnahmen Altlastenbeseitigung Herrichten der Geländeoberfläche Herrichten, sonstiges Herrichten Öffentliche Erschließung Nichtöffentliche Erschließung Ausgleichsabgaben Bebaute Fläche GRF Nutzfläche NGF Kontruktionsgrundfläche KGF Teilbetrag Zwischenbetrag Summe 110[ EUR] Summe 120[ _____ -EUR] Summe10[ |] Gesamtbetrag Summe 100| -EUR| ol 878.000 EUR] Summe 20 2 .EUR] Summe 20 DL -EUR] Summe 20 2 -EUR] 575.000 EUR Seite 2 von 5 KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 300 Bauwerk - Baukonstruktionen Baugrube Summe 310 Gründung - Summe 320 Außenwände Summe 330 Innenwände Summe 340 Decken Summe 350 Dächer Summe 360 Baukonstruktive Einbauten Summe 370 Sonst. Maßn.Baukonstruktionen Summe 390 Summe s00f — EUR] Seite 3 von 5 KGR Teibetrag Zwischenbetrag 400 Bauwerk - Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Wärmeversorgungsanlagen Lufttechnische Anlagen Starkstromanlagen Fernmelde- und informationstech. Anl. Förderanlagen Nutzungsspezifische Anlagen Gebäudeautomation Sonstige Maßnahmen für Technische A 500 Außenanlagen Geländeflächen Befestigte Flächen Baukonstruktionen in Außenanlagen Technische Anlagen in Außenanlagen Einbauten in Außenanlagen Einbauten in Außenanlagen Sonstige Maßnahmen für Außenanl. Summe 410 Summe 420 EUR] Summe 430 Summe 440 Summe 40 2 -EUR]| Summe460| 5 -EUR] Summe a0| _ ____ -EUR] Summe sa DD -EUR] Summe40[ 5 -EUR]| Summesio[ ____ -EUR] Summe520[ EUR] Summe 530 Summe 540 Summe 550 Summe 570 Summe 590 Summe50| -EUR| Gesamtbetrag Seite 4 von 5 KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 600 Ausstattung und Kunstwerke Ausstattung Summe610 ___ -EUR] Kunstwerke Summe 6200 0 -EUR] Summe600| | -EUR| 700 Baunebenkosten Bauherrenaufgaben Summe 10 ——_ -EUR] Vorbereitung der Objektplanung Summe 720 Architekten- und Ingenierleistungen Gebäude Freianlagen Raumbildende Ausbauten Ingenierbauwerke u. Verkehrsanlagen Tragwerkplanung Technische Ausrüstung Architekten- u. Ingenier-Leistungen, sonstiges [:::176.010:EUR:! Architekten- und Ingenierleistungen Gutachten und Beratung Thermische Bauphysik Schallschutz und Raumakustik Bodenmechanik, Erd-und Grundbau Vermessung R Lichttechnik, Tageslichttechnik Gutachten und Beratung, sonstiges Gutachten und Beratung Kunst Finanzierung Allgemeine Baunebenkosten "Sonstige Baunebenkosten Summe 700[ 211.142 EUR] Seite 5 von 5
Anlage 4 Beschluss BV Nippes AN-1430-2022
1931 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2023 Auszug aus der Niederschrift der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.09.2022 öffentlich 8.1.8 Neues Gartenlabor am Merheimer Platz - Ergänzungen zu 0870/2022 - Gemeinsamer Antrag von GUT & Klima Freunden und Linken - AN/1430/2022 Der Antrag wird von Herrn Schlieper begründet. Beschluss: Ergänzend zu dem Beschluss 0870/2022 vom 28. April 2022 beschließt die BV Nip- pes Folgendes: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, 1.1 den Beschluss vom 28. April 2022 inklusive Änderungsantrag möglichst zeitnah umzusetzen. 1.2 dabei ergänzend zum Wendehammer auch die Straße südlich des Merheimer Platzes, die die Zufahrt zum Wendehammer darstellt (Siebachstraße), vollständig zu entsiegeln. 2. Folgende Sofortmaßnahmen möge die Verwaltung bis Frühjahr 2023 umsetzen: 2.1. Die Siebachstraße südlich des Merheimer Platz wird für den MIV vollständig ge- sperrt. Hierzu sind Poller an der Abzweigung vom Merheimer Platz in Richtung Wen- dehammer zu setzen. 2.2 In Abstimmung mit dem Abriss des Appelmann-Gebäudes soll in der gesperrten Straße schon ab 2023 übergangsweise ein Pop-up Biergarten auf der versiegelten Fläche ermöglicht werden – explizit nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Entsiege- lung umgesetzt werden kann. 2.4 Weitere Gestaltungsmöglichkeiten des Wendehammers durch Anwohner:innen, zum Beispiel Hochbeete, sollen geprüft werden. 2.5. Die Remondis Entsorgungs-Container sollen versetzt werden, damit auch das Ab- fuhr-Fahrzeug nicht mehr in den Wendehammer fahren muss. Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem alternativen Standort zu suchen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie am neuen Standort nicht auf dem Gehweg stehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der AfD beschlossen.
Beschlussvorlage Ausschuss
6624 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 14.12.2023 3061/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Niederlegung des ehemaligen Getränkehandels „Getränke Appelmann„ Merheimer Platz 16 in 50733 Köln-Nippes (Gemarkung: Nippes, Flur 91, Flurstücke 3468/61 und 3469/63) Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Freistellung der am Merheimer Platz 16 in Köln-Nippes gelegenen städtischen Liegenschaft zur Aufwertung des Areals gemäß den Festsetzungen des Flächennutzungsplans, wonach die Fläche in die angrenzenden Klein- gartenanlagen integriert wird. 2. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Freistellung entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und nach erfolgter Submission unmittelbar zu beauftragen. Die Finanzierung der mit einem Aufwand von rund 1.170.000 Euro (brutto) veranschlagten Maßnahme erfolgt aus Mitteln für Unterhaltung von Grundstücken (Teilplanzeile 13 – Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen – im Teilplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangele- genheiten), die im Haushaltsplan 2023/2024, Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehen. Liegenschaftsausschuss 22.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.170.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die städtische Liegenschaft im Bereich des ehemaligen Appelmann-Geländes liegt innerhalb bestehender Kleingartenanlagen der Stadt Köln und wird im Flächennutzungsplan als Grünflä- che dargestellt. Der Landschaftsplan sieht hier das Landschaftsschutzgebiet L 16 „Innerer Grüngürtel“ mit dem behördenverbindlichen Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und Weiterentwick- lung vorhandener Grünanlagen“ vor. Die Festsetzung des entsprechenden Bebauungsplans Nummer 67470-03 lautet: Grünfläche/Erholungsanlage. Am 30.06.2020 endete das Mietverhältnis mit dem Getränkehandel. Zuletzt wurde die Halle für eine Geräteunterbringung durch das Grünflächenamt genutzt. Die Bezirksvertretung Nippes hat mit Beschlüssen vom 28.04.2022 (siehe Anlage 3), 01.09.2022 (siehe Anlage 4) und 02.02.2023 (siehe Anlage 5) die Aufwertung des Gesamtare- als im Bereich des Merheimer Platzes und der Siebachstraße beschlossen. Die Beschlüsse beinhalten bereits die Befürwortung von Rückbaumaßnahmen, Entsiegelungen und die Ein- gliederung von freigestellten Flächen in die nähere Umgebung. Ziel ist die Schaffung von grü- ner Infrastruktur im urbanen Raum, wobei die Verwaltung auf dem ehemaligen Appelmann- Gelände den Ansatz des „Gartenlabors“ anstrebt. 3 Das Grünflächenamt hat dieses Konzept vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Nachfrage nach Möglichkeiten zur gärtnerischen Betätigung in Zusammenarbeit mit Experten entwickelt. Es sieht öffentlich nutzbare Gartenflächen für Anbau und Ernte in verschiedenen Modellen vor. Derartige Gartennutzungskonzepte fördern zum Beispiel durch die Pflanzung verschiedener Gehölze die Ausweitung der Biodiversität und tragen außerdem zur innerstädti- schen „Klimaresilienz“ bei. Darüber hinaus kann in diesem Rahmen ein Bewusstsein für die eigene Ernährung sowie die Entstehung und Herstellung von Lebensmitteln geschaffen wer- den. Die gemeinschaftliche Gartennutzung im urbanen Raum dient ferner der sozialen Vernet- zung von Menschen und schließt auch diejenigen ein, denen das Gärtnern bislang aufgrund ihrer Wohnsituation oder strukturell benachteiligten Lage verwehrt blieb. Angesichts der Tragweite des Projektes hat die Liegenschaftsverwaltung die Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln mit dem Vorhaben beauftragt. Sie soll den Abbruch koordinieren und hat bereits neben einzelner, vorbereitender Maßnahmen eine Kostenberechnung vorgelegt (siehe Anlage 6): Die kalkulierten Kosten belaufen sich demnach auf 786.142 Euro netto und inklu- sive Risikozuschlag und Mehrwertsteuer auf rund 1.170.000 Euro brutto. Zum technischen Freistellungsumfang zählen die Niederlegung der leerstehenden Halle sowie die Entsiegelung der dazu gehörenden Flächen wie Einfahrt und Hof. Aus statischen Gründen sind die nördlich an den Hallenkomplex angrenzenden Kleingärten im Bereich des Flurstücks 3469/63 inklusive entsprechender Aufbauten ebenfalls in diesem Zuge zurückzubauen. Die zusätzliche Freistellung dieses Bereichs ist zwingend erforderlich, da die Gartenschuppen größtenteils unmittelbar an die Abbruchhalle angebaut sind. Entsprechende Erhaltungsmaß- nahmen wären aus technischer und finanzieller Sicht untragbar. Die betroffenen Pächter der Parzellen wurden angemessen entschädigt. Vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen an die Bodenqualität von Gartenflächen hat die Gebäudewirtschaft eine professionelle Geländeuntersuchung eingeleitet. Die eingesetzte Fachfirma konnte gemäß dem Gutachten vom 07.07.2023 in den umzuwandelnden Flächen erhebliche Bodenbelastungen nachweisen. Die belasteten Teile der Fläche sind daher auszu- koffern und den jeweiligen Normen entsprechend zu entsorgen. Im Anschluss erfolgt die Auf- füllung der Gesamtfläche mit den für die geplante Gartennutzung erforderlichen Bodenschich- ten. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Altlastenbeseitigung und Geländeherrichtung sind aufgrund des erhöhten Umfangs besonders kostenintensiv (siehe Anlage 7). Die abschließende Gestaltung und Inbetriebnahme der freigestellten Fläche erfolgt durch das Grünflächenamt. Hierzu zählt auch die Festlegung des Flächenumfangs, welcher für das Gar- tenlabor und die eventuelle Wiederherstellung einzelner Gartenparzellen vorgesehen ist. Die Freistellung des ehemaligen Appelmann-Geländes ist Teil des Umgestaltungsprozesses hin zu mehr grüner Infrastruktur und trägt damit sowohl unmittelbar als auch perspektivisch zur Steigerung und Erhaltung der Lebensqualität in Köln bei.
Anlage 8 Stellungnahme 14 zur Kostenberechnung
4554 Zeichen
/ 2 14 16.01.2024 143 Dezernat VIII, 23 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3061/2023, Stand 11.12.2023 Kostenberechnung zur Beschlussfassung zum Projekt „Niederlegung des ehemaligen Getränkehandels ‚Getränke Appelmann‘ Merheimer Platz 16 in Köln-Nippes; RPA-Nr. 2024/0232 Eingereichter Kostenberechnung: 1.170.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit o.g. Vorlage beabsichtigt 23/Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster den Beschluss zur Niederlegung des ehemaligen Getränkehandels am Merheimer Platz in Köln-Nippes zu erwirken. Das Leserecht in Session zu o.g. Bauvorhaben wurde dem Rechnungsprüfungsamt sehr kurzfristig eingeräumt, obwohl bereits seit September 2023 zwischen 23 und 14 ein Austausch darüber erfolgte, welche Schritte und Unterlagen für eine Beschluss- fassung der Maßnahme nötig seien. Grundsätzlich wird um Berücksichtigung der von 14 benötigten Bearbeitungsdauer zur Prüfung einer Kostenberechnung zu Be- schlussfassung gebeten. Zu den in Session hinterlegten Unterlagen wurden am 09.01.2024 weitere Informationen angefordert, um eine qualifizierte Stellungnahme zu ermöglichen. Am 11.01.2024 wurden weitere Details von 26 und 23 übermittelt. Gemäß Beschlussvorlage ist die betrachtete Fläche zurückzuführen in eine gemäß Flächennutzungsplan ausgewiesene Grünfläche bzw. gemäß Bebauungsplan festge- setzte „Grünfläche/ Erholungsanlage“. Die abschließende Gestaltung und Inbetrieb- nahme der freigestellten Fläche erfolgt anschließend durch 67/Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen. Im Raum steht die Einrichtung eines „Gartenlabors“ sowie die Wiederherstellung von Gartenflächen. Für den Abriss des ehemaligen Getränkehandels, die Bodenarbeiten in diesem Be- reich und in einigen angrenzenden Kleingartenparzellen sowie einem Risikozu- schlag, werden insgesamt 1.170.000 € (brutto) angesetzt. Das Projekt steht in Verbindung mit drei Beschlüssen der Bezirksvertretung Nippes aus April bzw. September 2022 sowie Februar 2024. Demnach sollen auch der an das hier relevante Areal angrenze Wendehammer der Siebachstraße in „grüne Infra- struktur“ umgewandelt werden. Die für das Frühjahr 2023 beschlossenen Sofortmaß- nahmen sind jedoch noch nicht umgesetzt. - 2 - Teil der vorliegenden Kostenberechnung sind der Abriss und die Bodenmaßnahmen (Entsiegelung, Aushub und Bodenaustausch, Verfüllung) sowie Planungs- und Be- gutachtungskosten. Die später notwendigen Kosten für die Herstellung gemäß Nut- zungskonzept von 67 sind demnach separat zu beschließen. Nach Sichtung der Unterlagen ist Folgendes festzustellen: Das Projekt wird grundsätzlich positiv bewertet, jedoch gibt es insbesondere in Be- zug auf den Ablauf des Verfahrens sowie Detailpunkte noch Unklarheiten: - Die in der KOB enthaltenen Beträge sind nur teilweise nachvollziehbar darge- stellt. Im konkreten Fall ist eine notwendige Aufstellung mit entsprechender Mengenermittlung lediglich für die Kostengruppen (KG) 213 und 214 erfolgt. - Die Kosten für die Abbrucharbeiten konnten durch die nachgelieferten Unter- lagen zumindest bezüglich der Größenordnung plausibilisiert werden. - Sicherungs- und Herrichtungsmaßnahmen werden nicht konkretisiert. Auch für die Ansätze der KG 700 liegt keine Aufschlüsselung der Kosten vor. Die Größenordnung der Kosten kann jedoch als nachvollziehbar bewertet wer- den. - Der pauschale Ansatz eines Risikozuschlags in Höhe von 25% wird kritische gesehen. Hierzu verweisen wir auf die derzeit laufenden verwaltungsinternen Abstimmungen, die eine allgemeine Vorgehensweise zum Thema Risikozu- schlag zum Ziel haben. - Eine Förderfähigkeit der Maßnahme bezieht sich offensichtlich nur auf die spätere Nutzung. - Der Zeitpunkt der geplanten Umsetzung bleibt unklar. Gemäß Auskunft 26 beträgt die Bearbeitungsdauer für Abriss und Bodenarbeiten vier Monate. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, warum die bereits für das Frühjahr 2023 durch die Bezirksvertretung Nippes beschlossenen Sofortmaß- nahmen im Bereich der Siebachstraßen noch nicht umgesetzt wurden und welche Abhängigkeiten sich daraus für die hier betrachtete Maßnahme erge- ben. - Zum Zeitpunkt der Prüfung durch 14 hat 26 der Maßnahme gemäß Session noch nicht zugestimmt. Trotz einer eingeschränkten Kostensicherheit und der angesprochenen unklaren Punkte ergeben sich anhand der geprüften Unterlagen keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortführung der Maßnahme grundlegend widersprechen. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke stellv. Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3061/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.12.2023
- Erstellt
- 22.09.2023 11:39