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AN/1094/2018

TOP 5.2: Public Corporate Governance Kodex

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 02.07.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 02.07.2018, TOP 5.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

3352 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
 
An den 
Vorsitzenden des  
Finanzausschusses 
Herrn Martin Börschel 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:02.07.2018  
 
AN/1094/2018 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 02.07.2018 
 
TOP 5.2: Public Corporate Governance Kodex 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Antrag zu TOP 5.2 „Public Corporate Governance Kodex“ 
(PCGK) in die Tagesordnung des Finanzausschusses am 02. Juli 2018 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss stellt fest, dass die Besetzung von Vorständen und Geschäftsführun-
gen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften durch klare und transparente Verfahren 
zu erfolgen hat. Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) ist das Regelwerk, dass 
die dafür notwendigen Maßstäbe und Regelungen setzt, auf deren Einhaltung sich der Rat 
verbindlich verpflichtet. 
Der Finanzausschuss beschließt: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung fachlich ausgewiesener, ex-
terner Experten (z.B. auch des Deutschen Städtetags) und der Beteiligungsver-
waltung im Rahmen einer Kommission 
a. die einschlägigen Vorschriften des Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln (PCGK) und deren Anwendung in der Praxis kritisch zu prü-
fen und zu bewerten.

- 2 - 
 
b. insbesondere die Regelungen für die Durchführung von Auswahlverfahren 
für Vorstände und Geschäftsführungen mit dem Ziel ihre verbindlichen 
Anwendung kritisch zu überprüfen und zu modifizieren.  
c. Wirksame Regeln für Sperrzeiten beim beruflichen Wechsel von Personen 
aus Aufsichtsgremien in Führungspositionen und umgekehrt auf ihre 
Rechtskonformität und Praktikabilität zu prüfen. 
d. die gebotene und gesetzlich vorgegebene Differenzierung zwischen fakul-
tativen und obligatorischen Aufsichtsräten sowie deren Ausschüsse zu 
prüfen und darzustellen. 
e. Die Kompetenzen der Ständigen Ausschüsse der Aufsichtsräte in Hinsicht 
auf ihre gesetzlichen Aufgaben zu überprüfen. 
f. Möglichkeiten zur Stärkung des Beteiligungscontrollings der Verwaltung 
gegenüber den Unternehmen (Vorstände, Geschäftsführungen, Aufsichts-
gremien) sowie zur Ausgestaltung der Berichtspflichten aus § 113 Abs. 5 
Gemeindeordnung NRW auszuloten. 
g. das Schulungs- und Beratungskonzept für die im Auftrag der Gemeinde 
ehrenamtlich tätigen Aufsichtsratsmitglieder in Hinsicht auf deren Rechte 
und Pflichten weiter zu entwickeln. 
2. Die Ergebnisse der o. g. Kommission sind dem Finanzausschuss vorzulegen und 
durch eine zu bildende gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern der im Finanzaus-
schuss vertretenen, stimmberechtigten Fraktionen mit dem Ziel zu beraten, dem Rat 
einen optimierten PCGK zur Beschlussfassung vorzulegen.  
3. Sofern für dieses Verfahren Beschlüsse von Ratsgremien erforderlich sind, legt die 
Verwaltung den zuständigen Ausschüssen und dem Rat kurzfristig entsprechende 
Beschlussvorschläge vor. 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Jörg Frank  
CDU-Fraktionsgeschäftsführerin  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Ulrich Breite 
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 5.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1094/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
02.07.2018
Erstellt
02.07.2018 12:39