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2011/0245

Organisatorischer Ausbau der Herderschule zum Regionalen Sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg

Magistratsvorlage 30.05.2011

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2011/0245

5586 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.06.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0245 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Organisatorischer Ausbau der Herd erschule zum Regionalen Sonderpädagogischen 
Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen 
Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg 
 
Vorlage vom: 30.05.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der organisatorische Ausbau der Herderschule zum Regionalen Sonderpädagogischen 
Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung in der 
Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg wird beschlossen 
 
2. Die Fortschreibung des die sonderpädagogische Förderung betreffenden Teils des dem 
Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorliegenden Schulentwicklungsplans 
Allgemein bildende Schulen 2011 – 2016 wird, wie in der Anlage 2 beigefügt, beschlossen. 
 
3. Der mit der Begründung zur Vorlage gegebene Bericht wird zur Kenntnis genommen, die darin 
dargestellte Vorgehensweise wird beschlossen.

2 
... 
4. Die Organisationsänderung (Ziffer 1 des Beschlussvorschlags) und die 
Fortschreibung/Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans (Ziffer 2 des 
Beschlussvorschlags) werden beim Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung beantragt. 
 
Anlagen: Anlage 1 Antrag Herderschule 
Anlage 2 Fortschreibung/ Teilfortschreibung SEP 2011_2016  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.05.2011:  
 
 
Aufgrund der geplanten Änderung des Hessischen Schulgesetzes (Entwurf vom 25.November 2010, 
GVBl. I S. 410, Kabinettbeschluss vom 24. Januar 2011), hier: §§ 49 ff, in Verbindung mit der 
Ausführungsverordnung über die sonderpädagogische Förderung und der Richtlinie über die Arbeit 
der sozialpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) sowie den Richtlinien für Unterricht, 
Erziehung und sprachheilpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit 
Sprachbeeinträchtigung, sieht die Schulkonferenz der Herderschule die Notwendigkeit des 
organisatorischen Ausbaus der Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte zu einem 
regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der 
sprachheilpädagogischen Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg bzw. 
Starkenburg (siehe Anlage 1). 
 
Die Änderung des Schulgesetzes setzt für die in § 50 Nr. 3 genannten Förderschwerpunkte und die 
nach diesen Schwerpunkten gegliederte sonderpädagogische Förderung, insbesondere auch für die 
Beratung der ambulanten sonderpädagogischen Förderung in allgemeinen Schulen, die Existenz 
eines jeweiligen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums voraus. 
 
Die Herderschule erfüllt die im Schulgesetz beschriebenen Aufgaben bereits seit Jahren, ohne 
jedoch den offiziellen Status eines Beratungs- und Förderzentrums zu besitzen. Noch bei Erstellung 
des aktuellen Entwurfs des Schulentwicklungsplans Allgemein bildende Schulen 2011 – 2016 der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde seitens der staatlichen Schulverwaltung sowie der Schule 
selbst, die Notwendigkeit einer Organisationsänderung zum Beratungs- und Förderzentrum nicht 
gesehen. 
 
Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes kann die Schule ihren bisherigen Aufträgen jedoch nur 
nachkommen, wenn sie als Beratungs- und Förderzentrum anerkannt wird. Insbesondere  die 
regionale Bedeutung der Herderschule und die geplante Erweiterung (siehe auch Magistratsvorlage 
Nr. 2008/0526, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009) rechtfertigen neben 
dem baulichen auch den organisatorischen Ausbau der Herderschule zum Beratungs- und 
Förderzentrum. 
 
Um die formalen Voraussetzungen für die Genehmigung des Beratungs- und Förderzentrums durch 
das Hessische Kultusministerium zu schaffen, muss als Basis auch der bereits dort vorliegende 
Entwurf des Schulentwicklungsplanes – allgemein bildende Schulen 2011 – 2016 im Bereich der 
sonderpädagogischen Förderung aktualisiert werden. 
 
Im Abschnitt des qualitativen Teils des Schulentwicklungsplans werden daher das Kapitel 3.3.3 
Förderschulen, Seiten 43-53, sowie das Kapitel 3.5 Maßnahmenplanung – Zusammenfassung, 
Seite 61, - wie im Anhang dargestellt (Anlage 2) – fortgeschrieben und dem Hessischen 
Kultusministerium zum Austausch und zur Genehmigung im laufenden Verfahren vorgelegt. Das 
Gleiche gilt für den quantitativen Teil, Kapitel 6.3 Förderschulen, Herderschule, Seite 223, die 
ebenfalls geändert wurde und ausgetauscht werden muss.  
Die insoweit vorgenommenen Ergänzungen sind in der Anlage 2 kursiv gedruckt.
 
 
Nach Beschluss dieser Vorlage stellt das städtische Schulamt parallel zur Fortschreibung des  SEP den 
Organisationsänderungsantrag nach § 146 HSchG beim Hessischen Kultusministerium zum Ausbau der 
Herderschule als BFZ – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich

4 
... 
sprachheilpädagogische Förderung in der Bildungsregion Darmstadt, Darmstadt-Dieburg und 
Starkenburg. 
 
 
Darmstadt, 30. Mai 2011 
Plr- -40- la/be 
 
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
Dr. Dierk Molter 
Stadtrat

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3.3.3 Förderschulen 
 
§ 49 ff Hessisches Schulgesetz regelt den Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung von 
Schüler/innen, die zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen, emotionalen, und 
kognitiven Entwicklung in der Schule sonderpädagogischer Hilfen bedürfen. 
Hierbei gilt Prävention und Integration vor Rehabilitation. 
Eine Sonderpädagogische Förderung kann in der Form des Gemeinsamen Unterrichts in der 
allgemeinen Schule oder in Förderschulen erfolgen. Die Förderschulen gliedern sich durch eine 
der allgemeinen Schule entsprechende Zielsetzung (lernzielgleich), diese sind: 
 
 Sprachheilschulen 
 Schulen für Körperbehinderte 
 Schulen für Hörgeschädigte 
 Schulen für Sehbehinderte 
 Schulen für Blinde 
 Schule für Kranke 
 Schulen für Erziehungshilfe 
 
und in Förderschulen mit einer von der allgemeinen Schule abweichenden Zielsetzung, dies 
sind: 
 
 Schulen für Lernhilfe 
 Schulen für Praktisch Bildbare. 
 
 
Insgesamt umfasst das Angebot im Schulträgerbereich der Stadt Darmstadt 4 Förderschulen 
mit nachstehendem Förderbereich: 
 
 Förderschule für Praktisch Bildbare mit Abteilung für körperbehindert Praktisch 
Bildbare 
- Christoph-Graupner-Schule 
 
Seit 1979 ist die Christoph-Graupner-Schule als Gebundene Ganztagsschule organisiert. 
Die Schüler/innen stammen überwiegend aus der Stadt Darmstadt, bis zu 30 Plätze 
werden an Schüler/innen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gemäß Schulvereinbarung 
vergeben. Seit Jahren wird diese Zahl allerdings überschritten. Aktuell besuchen 35 
Schüler/innen aus dem Landkreis die Schule. 
Die Christoph-Graupner-Schule ist seit 2002 zudem Regionales Beratungs- und 
Förderzentrum für körperbehinderte Schüler/innen aus allgemein bildenden Schulen der 
Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. 
 
 Förderschulen für Lernhilfe 
- Ernst-Elias-Niebergall-Schule 
- Mühltalschule 
 
Die Ernst-Elias-Niebergall-Schule ist zugleich Beratungs- und Förderzentrum der Stadt 
Darmstadt. Die Schüler/innen kommen aus dem gesamten Stadtgebiet und in geringer 
Anzahl aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg. 
 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
43

Die Mühltalschule im Stadtteil Eberstadt ist zentrales Einzugsgebiet der 
Kirchtannensiedlung, die mit dem Projekt "Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt" 
besonders gefördert wird. 
 
An der Mühltalschule bewegt sich die Gesamtschülerzahl seit Jahren mit ca. 50 
Schüler/innen am untersten Rand einer Organisationsgröße, die eine Differenzierung des 
Unterrichts und eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit ermöglicht.  
Die extrem zurück gehenden Schülerzahlen, die die Trendfortschreibung aufzeigt, scheinen 
die Entwicklung der seitherigen Schülerzahlentwicklung fortzusetzen.  
Eine eigenständige Schule mit einer künftig anzunehmende Gesamtschülerzahl (Primar- + 
Sekundarstufe) von 28 Schüler/innen im Schuljahr 2013/2014 ist nicht vertretbar. 
Die räumliche Situation ist völlig unzureichend, die genutzten Pavillons sind in derart 
desolatem Zustand, dass eine weitere Beschulung dort nicht erfolgen kann.  
 
Der Schulträger beabsichtigt aus diesen Gründen die Aufgabe des Schulstandortes 
Mühltalschule in der Nussbaumallee und beantragt die Verlagerung der Grundstufe 
(Schuljahr 2009/2010: 9 Schüler/innen) an die benachbarte Ludwig-Schwamb-Schule zur 
Ausgestaltung des künftig „Inklusiven Schulangebotes“ im Grundschulbereich. Die beiden 
Grundschulen können hierbei auf eine bereits sehr enge Kooperation aufbauen. 
 
Bezüglich der aktuellen Mittel- und Hauptstufe der Mühltalschule ist an ein sukzessives 
Auslaufen des Angebotes am vorhandenen Schulstandort gedacht (Moratorium für 
derzeitige Schüler/innen analog Diesterwegschule).  
Neue Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernhilfe in der Grund-, 
Mittel- und Hauptstufe aus dem Stadtteil Eberstadt sollen künftig unter 2 Alternativen 
wählen können: 
 Angebot einer Förderschule, hier steht die Ernst-Elias-Niebergall-Schule mit 
ausreichend neuen Schulräumen zur Verfügung. 
 Inklusive Beschulung im Stadtteil an der Ludwig-Schwamb-Schule bzw. an der 
Gutenbergschule unter Beibehaltung und weiterem Ausbau vorhandener Kooperationen 
mit den angesiedelten Trägern der Jugendhilfe und sozialer Dienstleistungen am 
Standort Grenzallee  
 
 Sprachheilschule 
- Herderschule 
Die Herderschule ist zentrale Sprachheilschule mit einer Abteilung für Hörgeschädigte für 
den Bereich Starkenburg. Neben den Schüler/innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
werden hier zentral höhere Jahrgangsstufen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, dem 
Landkreis Groß-Gerau mit den Städten Kelsterbach und Rüsselsheim sowie dem 
Odenwaldkreis mit beschult. 
Die Herderschule hat ganz aktuell einen Entwurf „Kooperationsvereinbarung zu 
nachschulischer Betreuung“ mit dem Schulträger erörtert. Hintergrund ist die Einbindung 
der Herderschüler/innen in das soziale Gefüge ihrer Bezugsgrundschule, wodurch die 
Eingliederung in die Regelschule erleichtert wird. Mit einzelnen Grundschulen liegen schon 
sehr positive Erfahrungen vor. Nach Abstimmung mit dem Schuldezernat ist geplant, mit 
allen Grundschulen diese Kooperationsvereinbarung zu schließen. 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
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Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat

Förderschulformen ohne eigenständige Schule 
 
Schule für Körperbehinderte 
Eine eigenständige Schule für Körperbehinderte ist im Schulträgerbereich nicht eingerichtet.  
Die Schüler/innen mit Förderbedarf im Sinne der Schule für Körperbehinderte werden 
ambulant oder im gemeinsamen Unterricht in den allgemein bildenden Schulen und 
Förderschulen beschult. Mehrere allgemein bildende Schulen in zentraler Lage sind 
körperbehindertengerecht ausgebaut.  
Die Christian-Morgenstern-Schule (Grundschule) nimmt schwerpunktmäßig Schüler/innen in 
Darmstadt auf. 
Im Bereich der Lernhilfe wurde die benachbarte Ernst-Elias-Niebergall-Schule so ausgebaut, 
dass sie auch körperbehinderte Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann. 
Körperbehinderte Schüler/innen mit zusätzlichem Förderbedarf „Praktisch Bildbar“ besuchen 
die Christoph-Graupner-Schule, die -wie oben beschrieben- gleichzeitig Beratungs- und 
Förderzentrum auch für diesen Bereich ist.  
Mit der Erich-Kästner-Schule, Schule für Körperbehinderte in Langen (Träger: Landkreis 
Offenbach) besteht eine langjährige Kooperation (allerdings ohne bindende vertragliche 
Vereinbarung) bezügliche der Aufnahme körperbehinderter Schüler/innen, deren Eltern die 
Aufnahme in eine entsprechende Förderschule wünschen. Im Schuljahr. 2009/10 besuchten 7 
Schüler/innen aus der Stadt Darmstadt die EKS. 
Das Beratungs- und Förderzentrum für Körperbehinderte der Christoph-Graupner-Schule 
arbeitet zusätzlich eng mit den nachfolgenden Einrichtungen zusammen:  
 Private Sonderschule für Körperbehinderte in Aschaffenburg 
Träger: Wohlfahrtsverband, Diakonisches Werk, Würzburg 
 Reha-Zentrum, Schule für Körperbehinderte in Neckargemünd 
Träger: Gemeinnützige GmbH, Neckargemünd 
 Private Peter-Josef-Briefs-Schule, Hochheim 
Träger: Josefs-Gesellschaft, Köln 
 Antoniushaus, Hochheim 
Träger: Josefs-Gesellschaft, Köln 
 Berufliche Schule für Körperbehinderte Edith-Stein, Hochheim 
Träger: Josefs-Gesellschaft, Köln 
 Zentrum für Körperbehinderte in Würzburg 
Träger: Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., Würzburg 
 Karl-Preising-Schule, Private Schule für Körperbehinderte, Lernhilfe, Erziehungshilfe, 
Praktisch Bildbare, Hörgeschädigte, Sehbehinderte und Sprachheilschule. 
Träger: Waldeck/Frankenberg/Bathildisheim e.V. 
 
Darüber hinaus werden viele Kinder aus der Haupt- und Mittelstufe in speziellen Internaten 
betreut. 
 
 
Schule für Kranke 
Schüler/innen, die aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen 
im Krankenhaus oder in ähnlichen Einrichtungen stationär oder teilstationär behandelt werden 
oder die Schule nicht besuchen können, erhalten nach den Regelungen des HSchG und der VO 
über die sonderpädagogische Förderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in Abhängigkeit 
der personellen Ressourcen während dieser Zeit Unterricht. Dieser Unterricht soll ein Lernen 
mit Erfolg trotz Krankheit ermöglichen und die schulische Leistungsbereitschaft erhalten. In 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
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den Richtlinien für Unterricht und Erziehung kranker Schüler/innen 1 werden die Aufgaben und 
Ziele für diese Schulform definiert.  
 
Der Unterricht für kranke Schüler/innen kann grundsätzlich  
 in der Schule für Kranke, 
 im Sonderunterricht als Krankenhausunterricht, 
 im Sonderunterricht als Hausunterricht oder 
 als gemeinsamer Unterricht 
erfolgen. 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschlussfassung vom 19.01.2005 
die Einrichtung einer Schule für Kranke als Abteilung an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule 
beantragt, die das Hessische Kultusministerium mit Schreiben vom 9.3.2007 genehmigt hat. 
Inhaltlich handelt es sich um ein Kooperationsmodell zwischen der Stadt Darmstadt, dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Ernst-Elias-Niebergall-Schule sowie der Prinzessin Margret-
Klinik in Darmstadt. Grundlage bildet ein durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis 
Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt entwickeltes, mit beiden Schulträgern und der 
Schule abgestimmtes Konzept, das sich an den Richtlinien des Hessischen Kultusministeriums 
orientiert. Hierbei soll die Schule für Kranke für die Stadt Darmstadt und den Landkreis 
Darmstadt-Dieburg folgende, sich zum Teil überschneidende Bereiche abdecken: 
 
 Unterricht in der Schule für Kranke an der Klinik in Darmstadt und dem Landkreis 
Darmstadt-Dieburg 
 Sonderunterricht als Hausunterricht 
 Gemeinsamer Unterricht 
 Beratung 
 Fortbildung  
Die räumliche Unterbringung des Unterrichts findet an der Klinik Prinzessin Margret statt. 
Die organisatorische Anbindung erfolgt als Abteilung an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule, wo 
eine entsprechende bauliche Infrastruktur neu geschaffen wurde. 
 
 
Schule für Sehbehinderte, Schule für Blinde 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält für diese Form der körperlichen Beeinträchtigung keine 
eigene schulische Einrichtung vor. Soweit eine Beschulung nicht im Gemeinsamen Unterricht 
unter Anwendung von entsprechenden Hilfsmitteln erfolgen kann, gibt es 
Kooperationsvereinbarungen zur Aufnahme der betroffenen Schüler/innen mit folgenden 
Schulen: 
 
 Herrmann-Herzog-Schule, Schule für Sehbehinderte mit Realschulklassen und 
sonderpädagogischem Beratungs- und Förderzentrum in Frankfurt, Träger ist die Stadt 
Frankfurt. 
 Staatliche Schule für Blinde und Sehbehinderte in Illvesheim, Träger ist das Land 
Baden-Württemberg 
 Johann-Peter-Schäfer-Schule, Zentrale hessische Schule mit Internat für 
Sehgeschädigte (Blinde und Sehbehinderte) in Friedberg. Die Schule ist überregionales 
Beratungs- und Förderzentrum. Träger ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen 
 
                                                 
1 Vgl. Erlass Hessisches Kultusministerium vom 22.02.2002 – II B 1 – 170/36175 -15-. Quelle: www.hessiches-
kultusministerium.de  
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
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Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat

Gemeinsamer Unterricht in der allgemeinen Schule 
§ 51 Hessisches Schulgesetz  
Schülerinnen und Schüler können in der allgemeinen Schule integrativ unterrichtet werden, 
wenn im Einzelfall der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird. Vorraussetzung ist, 
dass die Schulen über die personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten verfügen. In 
Grundschulen werden diese Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Nichtbehinderten  
unterrichtet. Auf Antrag der Eltern kann eine Weiterführung des gemeinsamen Unterrichts auch 
in der Sekundarstufe I erfolgen.  
Das Hessische Schulgesetz regelt in § 51 (Abs. 1-3) Form und Inhalt des gemeinsamen 
Unterrichts von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne diesen 
Förderbedarf, als ein Angebot, das in der allgemeinen Schule und in enger Zusammenarbeit 
mit der Förderschule durchzuführen ist. Beratung und Stellenzuweisung für den gemeinsamen 
Unterricht erfolgen durch das Staatliche Schulamt. 
Der gemeinsame Unterricht ist als integratives und teilintegratives Angebot definiert. 
Integrative Angebote zielen auf eine umfassende Eingliederung der Schülerinnen und Schüler 
mit sonderpädagogischem Förderbedarf der allgemeinen Schule ab, teilintegrative Angebote 
auf eine teilweise Eingliederung.  
Der Schulträger ist für die räumliche und sächliche Ausstattung an den jeweiligen Schulen 
zuständig. 
Das Angebot des gemeinsamen Unterrichts wird in Darmstadt seit dem Schuljahr 1990/91 an 
den Grundschulen realisiert und ist inzwischen an allen allgemein bildenden Schulen etabliert, 
ab dem Schuljahr 1995/96 auch in der Sekundarstufe I.  
 
Die Verteilung der Schülerzahlen bezogen auf die allgemeinen Schulen (Angebotsschulen) stellt 
sich für das Schuljahr 2010/2011 wie folgt dar: 
 
 
Schule Klassen Schülerzahl 
 
Grundschulen   
Astrid-Lindgren-Schule 1 1 
Bessunger Schule 1 1 
Christian-Morgenstern-Schule 3 7 
Elly-Heuss-Knapp-Schule 1 1 
Erich Kästner-Schule 2 4 
Friedrich-Ebert-Schule 1 2 
Georg-August-Zinn-Schule 1 1 
Heinrich-Heine-Schule 2 3 
Käthe-Kollwitz-Schule 3 6 
Ludwig-Schwamb-Schule 1 1 
Schillerschule 1 1 
Wilhelm-Hauff-Schule 3 8 
Summe 21 41 
 
Haupt-/Real-/Gesamtschulen   
Erich Kästner-Schule 5 7 
Gutenbergschule 3 5 
Mornewegschule 1 1 
Stadtteilschule Arheilgen 1 1 
Wilhelm-Leuschner-Schule 1 1 
Summe 11 15 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
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Schule Klassen Schülerzahl 
Gymnasien   
Ludwig-Georgs-Gymnasium 1 1 
Gesamt alle Schulformen 33 57 
(Daten-Quelle:  Staatliches Schulamt; Stand: Mai2010] 
 
Anmerkung: Neben den körperbehinderten Schüler/innen, welche im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts mit 
Förderschullehrerstunden betreut werden, erhalten weitere 12 körperbehinderte Schüler/innen im gemeinsamen 
Unterricht keine Förderschullehrerstunden, werden aber über Schulassistenz und Begleitung zusätzlich durch das 
Beratungs- und Förderzentrum für Körperbehinderte betreut. 
 
Somit wird im Schuljahr 2010/11 voraussichtlich an 19 Darmstädter allgemeinen Schulen 
insgesamt in 33 Klassen gemeinsamer Unterricht durchgeführt werden. Hiermit ist ein 
deutlicher Anstieg seit Beginn der Einrichtung von Integrationsklassen zu verzeichnen. 
Die Weiterentwicklung ist unter dem Aspekt des „Inklusionsauftrages“ ein spannender Prozess. 
 
Handlungsbedarf an städtischen Förderschulen 
Nach Einschätzung des Staatlichen Schulamtes, das die Trendfortschreibung der 
Förderschulen für die kommenden Schuljahre erstellt hat, ist für die Ernst-Elias-Niebergall-
Schule und die Herderschule mit einem Rückgang der Schülerzahlen von ca. 14 % zu rechnen, 
für die Mühltalschule sogar mit einem Rückgang von fast 35 %.  
Für die Christoph-Graupner-Schule dagegen benennt die Trendfortschreibung einen Anstieg der 
Schülerzahlen von 4 % bis zum Schuljahr 2013/2014. Aufgrund der Umsetzung des 
Inklusionsgedankens, sind die Trendfortschreibungen allerdings unter Vorbehalt zu betrachten. 
 
Die Ernst-Elias-Niebergall-Schule wurde erst kürzlich baulich erweitert und dem aktuellen 
Bedarf an modernen Unterricht und Ganztagsangebote angepasst, daher besteht kein weiterer 
Handlungsbedarf, jedoch die Möglichkeit zur Aufnahme weiterer Schüler/innen 
 
Für die Herderschule, die vereinbarungsgemäß zentraler Schulstandort für Sprachheilschule 
mit Abteilung für Hörgeschädigte in der Region Starkenburg ist, existiert der Beschluss zur 
baulichen Erweiterung. Eine Kooperationsvereinbarung in Form einer öffentlich-rechtlichen 
Vereinbarung liegt im Entwurf vor und soll in den kommenden Wochen unterzeichnet werden. 
 
Aufgrund der aktuellen Änderung des Hessischen Schulgesetzes (hier: §§ 49 ff) in Verbindung mit 
der Ausführungsverordnung über die sonderpädago gische Förderung und der Richtlinie über die 
Arbeit der sozialpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) sowie den Richtlinien für 
Unterricht, Erziehung und sprachheilpädagogische  Förderung von Schülerinnen und Schülern mit 
Sprachbeeinträchtigung besteht nunmehr die Notwendigkeit des organisatorischen Ausbaus der 
Sprachheilschule zu einem regionalen sonderpäd agogischen Beratungs- und Förderzentrum im 
Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung fü r die Bildungsregion Da rmstadt und Darmstadt-
Dieburg. 
 
Die Änderung des Schulgesetzes setzt für die in § 50 Nr. 3 genannten Förderschwerpunkte und die 
nach diesen Schwerpunkten gegliederte sonderpädag ogische Förderung, insbesondere auch für die 
Beratung der ambulanten sonderpädagogischen Förderung in allgemeinen Schulen, die Existenz 
eines jeweiligen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums voraus. 
 
Die Herderschule erfüllt die im Schulgesetz besc hriebenen Aufgaben bereits seit Jahren, ohne 
jedoch den offiziellen Status eines Beratungs- und Förderzentrums zu besitzen.  
 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
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Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat

Die Christoph-Graupner-Schule wurde ursprünglich für eine Gesamtschülerzahl von 70 - 100 
Schüler/innen im Jahr 1978 (Erweiterung 1986) erbaut. Der seit Jahren zu verzeichnende 
Anstieg der Schülerzahlen auf nunmehr 123 Schüler/innen im Schuljahr 2009/2010 machte 
eine kontinuierliche Umwandlung von Fachräumen in Klassenräume notwendig. Bei einem 
weiteren Anstieg der Schülerzahlen ist somit von einer zunehmenden, räumlichen 
Verschlechterung auszugehen. Hier beabsichtigt der Schulträger im engen Dialog mit der 
Schule, dem Staatlichen Schulamt und dem Schulträger Landkreis Darmstadt-Dieburg künftige 
Entwicklungsschritte/Lösungsmöglichkeiten zu vereinbaren. 
Folgende Aspekte/Fragen sind hierbei von Bedeutung: 
 Möglichkeiten einer baulichen Erweiterung 
 Auswirkung von Inklusion 
 Pädagogisch sinnvolle Organisationsgröße (Kapazitätsbegrenzung) 
 Öffentlich rechtliche Vereinbarung
2  zur Aufnahme „Praktisch Bildbarer“ aus dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg in der Christoph-Graupner-Schule (z.Zt. bis zu 30 Plätze) 
 
Die Mühltalschule soll als eigenständiger Schulstandort perspektivisch aufgelöst werden. Diese 
Intension begründet sich aus folgenden Umständen und Rahmenbedingungen:  
 Rückläufigen Schülerzahlenentwicklung 
 Auftrag zur Inklusion 
 Hoher Sanierungsbedarf für das Schulgebäude der Mühltalschule, das durch einen Neubau 
ersetzt werden müsste 
Aufgrund der genannten Faktoren plant der Schulträger die perspektivische räumliche 
Verlagerung der Grundstufe an die benachbarte Ludwig-Schwamb-Schule zur Schaffung eines 
ersten Inklusiven Schulstandortes im Grundschulbereich. 
Bezüglich der aktuellen Mittel- und Hauptstufe der Mühltalschule ist an ein sukzessives 
Auslaufen des Angebotes am vorhandenen Schulstandort gedacht (Moratorium für derzeitige 
Schüler/innen analog Diesterwegschule).  
Neue Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernhilfe in der Grund-, Mittel- 
und Hauptstufe aus dem Stadtteil Eberstadt sollen künftig unter 2 Alternativen wählen können: 
 Angebot einer Förderschule, hier steht die Ernst-Elias-Niebergall-Schule mit 
ausreichend neuen Schulräumen zur Verfügung (siehe oben). 
 Inklusive Beschulung im Stadtteil an der Ludwig-Schwamb-Schule bzw. an der 
Gutenbergschule unter Beibehaltung und weiterem Ausbau vorhandener Kooperationen 
mit den angesiedelten Trägern der Jugendhilfe und sozialer Dienstleistungen am 
Standort Grenzallee (Näheres in den Einzelbeschreibungen der genannten Schulen). 
 
 
Private Förderschulen und Privatschulen mit integrativem Angebot 
 Christopherus-Schule Mühltal 
1987 wurde in Darmstadt die Christophorus-Schule errichtet, deren Standort seit 1996 in 
Mühltal ist. Trägerverein ist die Christophorus-Schule, Heilpädagogische Schule mit Werkstufe 
e.V. Die heilpädagogische Schule ist anthroposophisch ausgerichtet, in freier Trägerschaft und 
staatlich genehmigt als Schule besonderer pädagogischer Prägung für Kinder und Jugendliche 
mit Lernbehinderung, praktischer Bildbarkeit sowie Erziehungshilfe. Die Schule erhebt ein 
Schulgeld. 
 
 Freie Comenius-Schule  
                                                 
2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg, 1997 im Anhang 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
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Die Freie Comenius-Schule liegt im Stadtteil Kranichstein. Träger ist der Schulverein der 
Freien-Comenius-Schule e.V. Sie ist eine genehmigte Ersatzschule mit besonderer 
pädagogischer Prägung – in privater Trägerschaft. Die Schulform ist Integrierte Gesamtschule 
mit Grundstufe (1.-10. Schuljahr). 
Zur Konzeption der Schule gehört auch der integrative Unterricht von Kindern mit und ohne 
sonderpädagogischem Förderbedarf. 
 
Regionale Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren als ergänzendes Angebot 
An der Ernst-Elias-Niebergall-Schule (Förderschule für Lernhilfe) und an der Christoph-
Graupner-Schule (Förderschule für Praktisch Bildbare und Körperbehinderte).sind regionale 
sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren eingerichtet. Ein weiters Beratungs- und 
Förderzentrum soll an der Herderschule (Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte) 
entstehen. 
 
In diesem Sinne ist die Ernst-Elias-Niebergall-Schule beratend für alle Grundschulen und 
Sekundarstufe I-Schulen in ihrem Einzugsbereich zuständig. Der Aufgabenbereich umfasst die 
Beratung und ambulante Förderung von Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten.  
 
Die Christoph-Graupner-Schule ist als regionales, sonderpädagogisches Beratungs- und 
Förderzentrum für Körperbehinderte für alle allgemein bildenden Schulen und Förderschulen 
im Schulträgerbereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt 
zuständig. Zu den Aufgaben des Beratungs- und Förderzentrums gehören die Beratung und 
Unterstützung von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen mit spezifischem 
Förderbedarf in allgemeinen Schulen (Grundschule, Sek. I und II, Berufliche Schulen) und 
Förderschulen sowie derer Eltern, Lehrkräften und anderen Bezugspersonen. Die Schule 
arbeitet im Bezug auf die körperbehinderte Klientel im ambulanten Bereich und im 
gemeinsamen Unterricht. 
Der Beratungsbedarf ist seit Beginn kontinuierlich ansteigend. Im Schuljahr 2009/10 wurden 
insgesamt 123 Beratungen in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in 
Grundstufen, Sek. I und gymnasialen Oberstufen durchgeführt. 
12 allgemeine Schulen in Darmstadt und 32 allgemeine Schulen im Landkreis Darmstadt-
Dieburg wurden im Schuljahr 2009/10 durch das Beratungs- und Förderzentrum für 
Körperbehinderte in Bezug auf körperbehinderte Schüler/innen betreut. 
Beabsichtigte Maßnahmen im Bereich BFZ: 
 Bauliche Erweiterung des Verwaltungs- und Beratungsbereiches 
 Modifizierte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg 
auch für die Nutzung des Beratungs- und Förderzentrum für Körperbehinderte 
 
Über die Einrichtung einer Förderschule als sonderpädagogisches Beratungs- und 
Förderzentrum entscheidet das Kultusministerium im Benehmen mit dem Schulträger gemäß  
HSchG § 53: 
 Die Genehmigung erfolgte für die Ernst-Elias-Niebergall-Schule 
durch das Hessische Kultusministerium zum Schuljahr 1994/95 
 Die Genehmigung erfolgte für die Christoph-Graupner-Schule 
durch das Hessische Kultusministerium zum Schuljahr 2002/03 
Handlungsbedarf im Bereich Be ratungs- und Förderzentren: 
Errichtung eines weiteren BFZ im Bereich der Sprachheilförderung an der Herderschule:  
 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
50
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat

Aufgrund der aktuellen Änderung des Hessischen Schulgesetzes (hier: §§ 49 ff) in Verbindung mit 
der Ausführungsverordnung über die sonderpädago gische Förderung und der Richtlinie über die 
Arbeit der sozialpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) sowie den Richtlinien für 
Unterricht, Erziehung und sprachheilpädagogische  Förderung von Schülerinnen und Schülern mit 
Sprachbeeinträchtigung, wird zur Gewährleistung und Anerkennung der bereits installierten 
ambulanten sonderpädagogischen Förderung durch Lehrer/innen der Herderschule in den 
allgemeinen Schulen, der organisatorische Ausbau der Herderschule zu einem regionalen 
sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum für die Bildungsregion Darmstadt und 
Darmstadt-Dieburg beantragt. 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
51

Schule für Erziehungshilfe3  
 
Einleitende Gedanken 
Im Bereich der Schulischen Erziehungshilfe ist eine enge Kooperation zwischen Schule und 
Jugendhilfe unerlässlich.  
Die an der Erziehung Beteiligten – Familie, Schule und Jugendhilfe – müssen das Kind in den 
Mittelpunkt stellen und sich an seiner konkreten Lebenswelt orientieren. 
 
Mit der Gründung des Zentrums für schulische Erziehungshilfe (ZfsE) im Jahr 2000 wurde in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt der präventive Bereich forciert. Mit Hilfe schulischer und 
außerschulischer Unterstützungs- und Fördermaßnahmen soll gewährleistet werden, dass 
Kinder in der Allgemeinen Schule verbleiben können – anstatt zum Schüler einer Schule für  
Erziehungshilfe zu werden. Dieses Konzept entspricht dem Inklusionsgedanken, wonach „eine 
Schule für alle“ anzustreben ist, anstatt Besondere in Förderschulen zu beschulen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über keine öffentliche Schule für Erziehungshilfe. 
Durch die Schaffung der beiden Klassen für Erziehungshilfe – Schule am Geisberg und 
Tagesprojekt PETRA – wurden für Schüler/innen mit festgestelltem Förderbedarf im Sinne der 
Schule für Erziehungshilfe Angebote geschaffen. Kriterien für die Versorgung der betroffenen 
Schüler/innen sind die Beschulung innerhalb der Stadt Darmstadt, Erfüllung der Schulpflicht, 
schulische Elternarbeit, Verzicht auf Unterbringung der jeweiligen Kinder und Jugendlichen in 
stationären Jugendhilfeeinrichtungen sowie das Ziel der Rückführung in die Allgemeine Schule. 
 
Leitfaden des Staatlichen Schulamtes zur Schulischen Erziehungshilfe  
Der vom Staatlichen Schulamt im Oktober 2009 vorgelegte „Leitfaden zur schulischen 
Erziehungshilfe“ beschreibt die möglichen (schulischen) Interventionen in 3 Stufen: 
 
Stufe 1:    Prävention als Aufgabe der Allgemeinen Schule 
 
Stufe 2: Präventive Förderung der Allgemeinen Schule in Kooperation mit Beratungs- und 
Förderzentrum (BFZ) bzw. Zentrum für schulische Erziehungshilfe (ZfsE) 
 
Stufe 3: Sonderpädagogische Förderung nach der Feststellung eines 
sonderpädagogischen Förderbedarfes im Förderschwerpunkt sozialemotionale 
Entwicklung/Erziehungshilfe  
 
Kooperation Schule und Jugendhilfe 
Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe orientiert sich an diesem Leitfaden: 
 
Wenn die Maßnahmen der Allgemeinen Schule ausgeschöpft erscheinen, wenden sich 
Klassenlehrer/innen oder Eltern an das Zentrum für schulische Erziehungshilfe (ZfsE) bzw. das 
Beratungs- und Förderzentrum (BFZ). Das ZfsE ist für Schüler/innen der Klassen 1 bis 6 und 
das BFZ Ernst-Elias-Niebergall-Schule für die Schüler/innen ab Klassenstufe 7 zuständig. 
Der Kern der Arbeit im ZfsE ist die direkte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in 
einer Institution. Die präventive Arbeit hat das Ziel, dass die betreffenden 
verhaltensschwierigen Kinder in der Allgemeinen Schule verbleiben können.  
 
                                                 
3 Schulische Erziehungshilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Textbeitrag des Jugendamtes; Herr Holger Reh 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
52
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat

Die Aufgabenschwerpunkte des ZfsE sind: 
 Beratung von Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen 
 Ambulante schulische Betreuung von Schüler/innen 
 Vermittlung außerschulischer Hilfen. 
 
Die sonderpädagogische Förderung beginnt nach der Feststellung eines sonderpädagogischen 
Förderbedarfes durch das Staatliche Schulamt.  
Im Schulaufsichtsbereich der Stadt Darmstadt kommen für die sonderpädagogische Förderung 
im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung/Erziehungshilfe folgende Maßnahmen 
bzw. Förderorte in Betracht: 
 
 Gemeinsamer Unterricht 
Hier legt der Feststellungsbescheid des Staatlichen Schulamtes den Umfang des 
Gemeinsamen Unterrichtes (in der Regel ca. 4 – 8 Stunden) fest. Die 
sonderpädagogische Förderung erfolgt durch eine/n Förderschullehrer/in am Förderort 
Allgemeine Schule. In der Praxis kommt Gemeinsamer Unterricht für Schüler/innen der 
Klassen 1 – 4 in Betracht. 
 Schule (bzw. Klasse) für Erziehungshilfe 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden – in enger Kooperation zwischen 
Staatlichem Schulamt und Jugendamt – die beiden folgenden Projekte etabliert. Ziel 
der Beschulung in beiden Angeboten ist die Rückführung der Schüler/innen in die 
Allgemeine Schule. 
 In der Schule am Geisberg, Bereich: Schule für Erziehungshilfe in Darmstadt, werden  
seit Frühjahr 2006 Schüler/innen der Klasse 6 -10 beschult. Hierfür stehen zurzeit 20 
Plätze zur Verfügung. Der Träger der Schule am Geisberg ist EVIM – Evangelischer 
Verein für Innere Mission in Nassau. Die Schule am Geisberg ist eine staatlich 
anerkannte Förderschule für Erziehungshilfe und Kranke.  
 Seit Anfang 2010 stehen der Schule am Ge isberg neue, großzügigere Räumlichkeiten  
zur Verfügung. 
 EVIM plant derzeit eine ergänzende sozialpädagogische Hilfe für die Schüler/innen der  
Schule  
am Geisberg: Konzept „Hilfen zur Schulischen Integration“. 
 Das Tagesprojekt PETRA bietet seit 2008 seine individuell gestaltete Beschulungs- und  
Betreuungsform in Darmstadt an. Die Zielgruppe sind Schüler/innen der 
Jahrgangsstufen 1 – 6. Derzeitig ist die Schulgröße auf maximal 12 Schüler/innen in 2 
jahrgangsübergreifenden Klassen ausgelegt. Träger des Tagesprojektes ist die Projekt 
PETRA GmbH & Co. KG.  
 
Beide Projekte werden von Schule und Jugendhilfe gemeinsam finanziert. Das Land Hessen 
finanziert jeweils die Lehrerstellen. Des Weiteren erfolgt die Finanzierung der Beschulung über 
die mit dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt vereinbarten 
Entgeltvereinbarungen.  
Für die Beschulung müssen die Eltern beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung 
nach dem SGB VIII stellen.  
Die 12 Plätze des Tagesprojektes Petra für die Beschulung „Förderbedarf Erziehungshilfe“ 
Klasse 1-6 und die 20 Plätze der Schule am Geißberg für die Jahrgangsstufen 6-10 sind aus 
Sicht des Jugendamtes ausreichend. 
 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
53

Resultierende Schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 146 HSchG im Bereich 
Förderschulen 
 
Mühltalschule: der Schulträger beantragt die perspektivische räumliche Verlagerung der 
Grundstufe an die benachbarte Ludwig-Schwamb-Schule zur Schaffung eines Inklusiven 
Schulstandortes im Grundschulbereich. 
 
Weiterhin beantragt der Schulträger die sukzessive Auflösung der Mittel- und Hauptstufe der 
Mühltalschule (Moratorium für derzeitige Schüler/innen analog Diesterwegschule).  
 
Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernhilfe in der Grund-, Mittel- und 
Hauptstufe aus dem Stadtteil Eberstadt sollen künftig unter 2 Alternativen wählen können: 
 
 Angebot einer Förderschule, hier steht die Ernst-Elias-Niebergall-Schule mit 
ausreichend neuen Schulräumen zur Verfügung. 
 Inklusive Beschulung im Stadtteil an der Ludwig-Schwamb-Schule bzw. an der 
Gutenbergschule unter Beibehaltung und weiterem Ausbau vorhandener 
Kooperationen mit den angesiedelten Trägern der Jugendhilfe und sozialer 
Dienstleistungen am Standort Grenzallee. 
 
Herderschule : Manifestieren des zentralen Schulstandortes als Sprachheilschule mit 
Abteilung für Hörgeschädigte durch Abschluss der im Entwurf vorliegenden öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung mit den Schulträgern Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis 
Groß-Gerau, Stadt Rüsselheim, Stadt Kelsterbach und Odenwaldkreis gem. § 140 Abs.1 
HschG. 
 
Aufgrund der aktuellen Änderung des Hessis chen Schulgesetzes (hier: §§ 49 ff) in 
Verbindung mit der Ausführungsverordnung über die sonderpädagogische Förderung und 
der Richtlinie über die Arbeit der sozialpäda gogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) 
sowie den Richtlinien für Unterricht, Erzieh ung und sprachheilpädagogische Förderung von 
Schülerinnen und Schülern mit Sprachbeeinträchtigung, wird zur Gewährleistung und 
Anerkennung der bereits installierten ambulanten sonderpädagogischen Förderung durch 
Lehrer/innen der Herderschule in den allgem einen Schulen, der organisatorische Ausbau 
der Herderschule zu einem regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und 
Förderzentrum für die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg beantragt. 
 
 
 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
53 a

3.5 Maßnahmenplanung –Zusammenfassung 
 
 
Der Schulträger beantragt folgende schulorganisatorische Maßnahmen gemäß § 146 HSchG 
 
 die dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit an der Frankensteinschule von 2 auf 3 Züge 
zum Schuljahr 2011/2012. 
 
 die Umwandlung einer Eingangsstufenklasse in eine Regelgrundschulklasse zum 
Schuljahr 2012/2013, um für alle Familien des Schulbezirks Goetheschule ein 
wohnortnahes Regel-Grundschulangebot vorhalten zu können. 
 
 Gesamtschulen: 
Gutenbergschule  
der Schulträger beantragt die Umwandlung der Gutenbergschule in eine Integrierte 
Gesamtschule. Zusätzlich soll für den südlichen Schulträgerbereich perspektivisch 
eine gymnasiale Oberstufe angeboten werden. 
 
 Förderschulen: 
Mühltalschule  
der Schulträger beantragt die perspektivische räumliche Verlagerung der Grundstufe 
an die benachbarte Ludwig-Schwamb-Schule zur Schaffung eines Inklusiven 
Schulstandortes im Grundschulbereich. 
 
Weiterhin beantragt der Schulträger die sukzessive Auflösung der Mittel- und 
Hauptstufe der Mühltalschule (Moratorium für derzeitige Schüler/innen analog 
Diesterwegschule).  
Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernhilfe in der Grund-, 
Mittel- und Hauptstufe aus dem Stadtteil Eberstadt sollen künftig unter 2 Alternativen 
wählen können: 
 
 Angebot einer Förderschule, hier steht die Ernst-Elias-Niebergall-Schule mit 
ausreichend neuen Schulräumen zur Verfügung. 
 Inklusive Beschulung im Stadtteil an der Ludwig-Schwamb-Schule bzw. an der 
Gutenbergschule unter Beibehaltung und weiterem Ausbau vorhandener 
Kooperationen mit den angesiedelten Trägern der Jugendhilfe und sozialer 
Dienstleistungen am Standort Grenzallee. 
 
Herderschule :  
Manifestieren des zentralen Schulstandortes als Sprachheilschule mit Abteilung für 
Hörgeschädigte durch Abschluss der im Entwurf vorliegenden öffentlich-rechtlichen 
Vereinbarung mit den Schulträgern Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-
Gerau, Stadt Rüsselheim, Stadt Kelsterbach und Odenwaldkreis gem. § 140 Abs.1 
HschG. 
 
Weiterhin beantragt der Schulträger den organisatorischen Ausbau der 
Herderschule zu einem regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und 
Förderzentrum für die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg. 
 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
61

 Gymnasien 
die sukzessive Erhöhung der gymnasialen Kapazität beginnend zum Schuljahr 
2011/2012,  
 im ersten Schritt auf der Schulinsel mit 1 – 2 Zügen an der Eleonorenschule und / 
oder der Justus-Liebig-Schule,  
 und ggf. in den Folgejahren an der Georg-Büchner-Schule und am Ludwigs-
Georgs-Gymnasium. 
 
 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
62
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat

Herderschule 
 
 
 
Kurzprofil und Einzugsbereich 
 
Die Herderschule ist eine Förderschule/Sprachheilschule mit einer Abteilung für  
Hörgeschädigte. 
Das Einzugsgebiet umfasst neben dem Stadtgebiet und dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg, die Landkreise Groß-Gerau, Rüsselsheim und Odenwaldkreis.  
Ab Jahrgangsstufe 7 ist die Herderschule für die genannten Schulträger zentraler Schul-
standort.  
Die Schule leistet zudem umfangreiche Beratungs- und Ambulanzarbeit für die allgemein 
bildenden Schulen in Darmstadt, teilweise auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg. 
 
Räumliche Situation 
 
Aufgrund der beschriebenen Zentrumsfunktion ist der vorhandene Raumbestand völlig 
unzulänglich. Eine Erweiterung des Gebäudebestandes unter Einbeziehung eines benach-
barten Gebäudes (Bessunger Straße 80) wurde bereits von den städtischen Gremien be-
schlossen. Die Kosten sollen zwischen den profitierenden Schulträgern verteilt werden.  
Es besteht akuter Handlungsbedarf. 
 
 
Erlasse und Anträge 
 
Keine bestehenden 
Parallel zu diesem Schulentwicklungsplan wird jedoch ein Organisationsantrag zum Ausbau der 
Herderschule als  regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für die 
Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg gestellt.  
 
Entwicklung der Schulorganisation nach § 146 HScHG
 
 
Der Ausbau zum zentralen Standort für Sprachheilförderung und Hörgeschädigte wird 
fortgesetzt und gefördert. Der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den 
kooperierenden Landkreisen liegt vor und soll in Kürze zur Unterschrift gebracht werden. 
Weiterhin beantragt der Schulträger zur Unterstützung den organisatorischen Ausbau der 
Herderschule zu einem regionalen sonderpädag ogischen Beratungs- und Förderzentrum für 
die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg. 
 
 
 
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
223

anlage 1

12950 Zeichen

Herderschule

Sprachheilschule

mit einer Abteilung für Hörgeschädigte

der Stadt Darmstadt

Herderschule, Am Kapellberg 1, 64285 Darmstadt
Telefon 06151-278653-0 - Telefax 06151-278653-20

E-mail: herderschule@darmstadt.de

An das SSA

für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt — Dieburg
Rheinstraße 95

64295 Darmstadt

Antrag auf Ausbau zum Regionalen Sonderpädagogischen
Beratungs-- und Förderzentrum für den Bereich der
sprachheilpädagogischen Förderung in der Bildungsregion
Darmstadt und Darmstadt-Dieburg

Die Schulkonferenz der Herderschule sieht die Notwendigkeit, die Sprachheilschule zu einem
regionalen Beratungs- und Förderzentrum weiterzuentwickeln. Sie bezieht sich hierbei auf das
Hessische Schulgesetz, die Richtlinien über die Arbeit der sonderpädagogischen Beratungs-
und Förderzentren (BFZ), die Ausführungsverordnung über die sonderpädagogische
Förderung sowie die Richtlinien für Unterricht, Erziehung und sprachheilpädagogische
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachbeeinträchtigungen.

In den Bildungsregionen Darmstadt und Darmstadt-Dieburg arbeitet die Herderschule seit
vielen Jahren eng mit den benachbarten Sprachheilschulen:

Schule am Amorbach, Groß-Umstadt

Schule am Kiefernwäldchen, Griesheim
zusammen.
Die drei Sprachheilschulen bieten im Förderschwerpunkt Sprache Beratung und ambulante
sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen ihrer Regionen an. Dies geschieht
in enger Absprache und Kooperation mit den in den jeweiligen Einzugsgebieten tätigen
Beratungs-und Förderzentren (AFS in Dieburg, EFS in Babenhausen, EENS in Darmstadt,
AFS in Weiterstadt, SS in Pfungstadt). Zurzeit betreut die Herderschule alle 18 Grundschulen
der Stadt Darmstadt, die Schule am Amorbach 21 Grundschulen im östlichen Landkreis, die
Schule am Kiefernwäldchen 17 Grundschulen im westlichen Landkreis. Damit leisten die drei

Spracheilschulen im Förderschwerpunkt Sprache seit vielen Jahren einen wichtigen
systembezogenen Beitrag zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler der
allgemeinen Schulen, um dem sonderpädagogischen Förderbedarf präventiv zu begegnen. Sie
stellen sicher, dass der sprachauffällige Schüler während seiner schulischen Laufbahn, je nach
Ausprägung seiner das schulische Lernen beeinträchtigenden Sprachproblematik, individuell
im Rahmen eines gestuften und differenzierten Fördersystems zur Sicherung einer
erfolgreichen Schullaufbahn fachkompetent betreut werden kann.

Für die Qualitätssicherung der Sprachheilambulanz wurden gemeinsam Aufgaben und Rollen
beschrieben. Die präventive Arbeit der Sprachheilambulanz bleibt regional an den
Sprachheilschulen angebunden. Sie wird im Landkreis durch 4 Sprachheilklassen ergänzt.
Zusätzlich bleibt durch das (relativ) wohnortnahe schulische Angebot der drei
Sprachheilschulen der Vorrang des Elternwunsches für die sonderpädagogische Förderung
gewährleistet. Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler, die auf Elternwunsch die
Sprachheilschule besuchen, kann in die Regelschule zurückgeschult werden. Um diesen
Übergang erfolgreich zu gestalten, wird er im Rahmen von Beratung und Ambulanz an den
Grundschulen und weiterführenden Schulen begleitet. Die Regionalität, die durch die enge
Zusammenarbeit mit den Grundschulen gekennzeichnet ist, sichert das Durchgangsprinzip der
Sprachheilschulen.

Die Herderschule nimmt ab Klasse 5 (aus der Schule am Kiefernwäldchen) bzw. Klasse 7
(aus der Schule am Amorbach) als weiterführende Schule die Schülerinnen und Schüler der
drei Regionen auf. Um den Wechsel ohne Brüche zu gestalten, wird er von den drei
Sprachheilschulen in jedem Jahr gemeinsam in Übergangskonferenzen beraten und
vorbereitet. In diesen Prozess sind die Eltern eng eingebunden.

Darüber hinaus nimmt die Herderschule Schülerinnen und Schüler von der
Sprachheilabteilung Bad König im Odenwaldkreis ab Klasse 5 und von der Astrid-Lindgren-
Schule im Kreis Groß-Gerau ab Klasse 7 auf.

Zur Sicherung des erreichten hohen Standards der sonderpädagogischen Förderung im
Förderschwerpunkt Sprache in den Bildungsregionen Darmstadt und Darmstadt-Dieburg
würde die Herderschule als Regionales Beratungs- und Förderzentrum die Aufgabe
übernehmen, die Arbeit der drei Sprachheilschulen zu moderieren und zu koordinieren, z.B.:

e durch regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch Vereinbarungen und
Absprachen zu sichern und weiterzuentwickeln

e im kollegialen fachlichen Austausch den Kompetenztransfer zwischen den drei
Sprachheilschulen zu fördern und durch die Organisation von Weiterbildung
Professionalität zu erhalten und weiterzuentwickeln

e Dienstleistungen für die allgemeinen Schulen zu koordinieren (z.B. bei der Diagnose und
Beratung bei besonderen Problemlagen im Bereich der Sprache und der auditiven
Wahrnehmung).

Im Rahmen der Sprachheilambulanz arbeitet die Herderschule derzeit in
folgenden Arbeitsfeldern:

- Beratung und Förderung von sprachauffälligen Schülerinnen und Schülern an
Grundschulen .

- Beratung von Eltern nicht schulpflichtiger Kinder und sprachauffälliger Grundschüler

- Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf

- Beratung von Schülerinnen und Schülern und Kolleginnen und Kollegen an
weiterführenden Schulen

- _ Netzwerkarbeit mit außerschulischen Institutionen und anderen Förderschulen

- Diagnose und Beratung bei besonderen Problemlagen im Bereich der Sprache und der
auditiven Wahrnehmung

-  Nachbetreuung zurückgeschulter Sprachheilschülerinnen und -schüler

Beratung und Förderung von sprachauffälligen Schülerinnen und Schülern an
Grundschulen

Zurzeit betreut die Herderschule alle 18 Grundschulen der Stadt Darmstadt. Hierfür sind die
Rollen und Aufgaben im Arbeitsfeld präventiver Unterstützung festgeschrieben (siehe Anlage
1). Es finden regelmäßige Gespräche mit den Schulleitungen statt, um die oben genannten
Verabredungen zu sichern und mit Leben zu füllen.

Dabei wird auf personelle Kontinuität beim Einsatz der Ambulanzkräfte Wert gelegt. An
Brennpunktschulen mit hohem Migrationsanteil ist die differenzierte Betrachtung der
Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den richtigen Förderangeboten DAZ und/oder
Sprachheilambulanz ein wesentlicher Schwerpunkt. Dabei befinden wir uns in einem
Entwicklungsprozess, beide Förderangebote zu vernetzen und Synergieeffekte zu

nutzen.

Die Förderung der Sprache ist eng verknüpft mit dem Schriftspracherwerb und wird in
unterrichtliche Bezüge eingebettet.

An einigen Schulen wurden den Kollegen und Kolleginnen Materialien zur Verfügung
gestellt, mit denen auch im regulären Unterricht gearbeitet werden kann. ‚Außerdem gibt es
Implementierungsansätze zur Wortschatzerweiterung im Sachunterricht (Sprachwerkstatt).
Auch in die nun sehr frühe Schulanmeldung wurden wir auf Initiative der Grundschulen eng
eingebunden. Derzeit wird ein gemeinsames Einschulungssereening auf seine Tauglichkeit für
diese junge Zielgruppe erprobt. Ziel ist immer, frühzeitige präventive Maßnahmen vor
Schuleintritt zu. initiieren.

Beratung von Eltern nicht schulpflichtiger Kinder und sprachauffälliger
Grundschüler

Bisweilen werden Eltern nichtschulpflichtiger Kinder von anderen Institutionen dahingehend
beraten, mit der Herderschule Kontakt aufzunehmen, um über eine vorzeitige Einschulung in
eine Vorklasse zu sprechen. Andere Eltern wenden sich aus eigenem Antrieb an die
Herderschule.

Außerdem fallen bei der Schulanmeldung Kinder auf, für die die Option einer vorzeitigen
Einschulung ebenfalls zu überdenken ist.

Auch hier wird eng mit den benachbarten Sprachheilschulen koordiniert, um bei freien
Plätzen die Frühförderung zu ermöglichen.

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf

Den Schülerinnen und Schülern mit besonderem Sprachheilförderbedarf, die an den
Grundschulen verbleiben, wird durch die Sprachheilambulanz eine intensive individuelle
Förderung zuteil (vermehrte personelle Ressourcen). Hierdurch konnte in den meisten Fällen
ein sonderpädagogischer Förderbedarf und somit die Umschulung in die Sprachheilschule

verhindert werden.

Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Kolleginnen und Kollegen an
weiterführenden Schulen

Im Rahmen der Nachbetreuung ehemaliger Sprachheilschüler an weiterführenden Schulen
erkennen die Kolleginnen und Kollegen der Herderschule auch immer wieder sprachauffällige
Schüler und Schülerinnen und unterstützen diese und ihre Lehrerinnen und Lehrer beratend.
Auf diese Schülerinnen und Schüler stoßen wir eher zufällig. Hier sehen wir den Bedarf einer
systematischen Strukturierung in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen.

Netzwerkarbeit mit außerschulischen Institutionen und anderen Förderschulen

Dic Herderschule hat ein außerordentlich gut funktionierendes Netzwerk mit schulischen und
außerschulischen Kooperationspartnern (siehe Anlage 2).

Besonders hervorzuheben ist hier ein gemeinsames Projekt mit dem Migrationsdienst des
DRK, welches durch die Stadt Darmstadt im Rahmen der familienfreundlichen Schule
finanziert wird (siehe Anlage 3).

In gemeinsamen Präventionskonferenzen mit den anderen BFZ der Stadt Darmstadt wird die
präventive Arbeit koordiniert.

Diagnose und Beratung bei besonderen Problemlagen im Bereich der Sprache
und der auditiven Wahrnehmung

Die Herderschule unterhält ein Beratungsangebot für Eltern stotternder Kinder. Speziell
hierfür haben sich Kolleginnen und Kollegen qualifiziert.

Darüber hinaus wurde eine Hörambulanz aufgebaut, deren Aufgabe es ist, die
Massendiagnose AVWS zu überprüfen und gegenüber anderen Problemlagen wie z.B. EH
und ADHS abzugrenzen. Zugriff zu dieser Hörambulanz haben sowohl das BFZ LH als auch
das Zentrum für schulische Erziehungshilfe und natürlich die Sprachheilambulanz. Nur
hierdurch kann für den Schüler eine richtige Fördermaßnahme ergriffen werden (siehe Anlage
4). Die Kriterien wurden dem Konsensusstatement AVWS des Arbeitskreises „Pädagogische
Audiologie“, in dem führende Audiologen und Phoniater vertreten sind, entnommen und mit
allen außerschulischen Institutionen kommuniziert. Dies geschah vor allem auf einer
Veranstaltung in der Herderschule; die niedergelassenen HNO-Ärzte erhielten ein
umfassendes Schreiben.

Die Herderschule führt Hördiagnostik sowie Beratung bei Auffälligkeiten im Bereich des
Hörens im Rahmen der Aufnahme- und Entscheidungsverfahren durch.

Außerdem leistet sie Hörüberprüfung und Beratung beim Schulübergang unter dem
Blickwinkel von - Hörbeeinträchtigung und auditiver Wahrnehmungs- und
Verarbeitungsstörung.

Sie betreibt konzeptuell verankerte und kontinuierlich stattfindende Zusammenarbeit mit
anderen Hörgeschädigten-Institutionen, u. a. Kooperation mit der Hörgeschädigtenschule in
Frankfurt (Schule am Sommerhoffpark) und mit weiterführenden und berufsbildenden
Schulen für Hörgeschädigte. Die Herderschule bezicht regelmäßig Hörgeräteakustiker und
HNO-Ärzte in ihre Arbeit ein und pflegt Kontakte zu Elterninitiativen und einer
Jugendorganisation für Hörgeschädigte.

Nachbetreuung zurückgeschulter Sprachheilschülerinnen und -schüler

Schülerinnen und Schüler, die zurückgeschult wurden, werden auch an den weiterführenden
Schulen und zum Teil an beruflichen Schulen nachbetreut.

Diese Arbeit ist für das Gesamtsystem unserer Schule von hoher Bedeutsamkeit, da die
Herderschule das Prinzip Durchgangsschule nachhaltig verfolgt.

Bezogen auf die Grundstufe ergibt sich eine Rückschulungsquote von durchschnittlich 22 %
pro Jahrgangsstufe. In der vierten Klasse beträgt diese Quote 50%, wobei 27% der
Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufe Seiteneinsteiger sind.

Ohne die enge Vernetzung wäre ein so durchlässiges System nicht realisierbar.(Anlage 5)

Hiermit beantragen wir den Ausbau der Herderschule zu einem regionalen BFZ

Sprache.

Um die bereits bestehenden Arbeits- und Vernetzungskontakte zwischen den drei
Sprachheilschulen nachhaltig sicherzustellen, die Qualität und Professionalität der
Sprachheilarbeit gemeinsam weiterzuentwickeln sowie inklusive Schritte regional zu
initiieren und abzustimmen, könnte das BFZ Herderschule die Moderation der

Koordination verantwortlich übernehmen.
Darmstadt, den 27.01.2011

Käthe Lemp P
Förderschulrektorin

Herderschule

Sprachheilschule

mit einer Abteilung für Hörgeschädigte

der Stadt Darmstadt

Herderschule, Am Kapellberg 1, 64285 Darmstadt
Telefon 06151-278653-0 - Telefax 06151-278653-20

E-mail: herderschule@darmstadt.de

Städt. Schulamt
Stadthaus
Frankfurter Str. 71
64293 Darmstadt

Nachtrag zum Antrag auf Ausbau zum Regionalen Sonderpädagogischen
Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen
Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg

Sollte die Herderschule/Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte
zum Beratungs- und Förderzentrum ausgebaut werden, sind über die bereits
bestehenden Planungen keine zusätzlichen Ressourcen räumlich sowie

finanziell notwendig.

Darmstadt, 08.03.2011

Kal I,

Käthe Lemp
Förderschulrektorin

Beratungsverlauf (4)

TOP 626
TOP 4
TOP 13
TOP 4

Orte (5)

  • Nußbaumallee
  • Bessunger Straße 80
  • Frankfurter Straße 71
  • Rheinstraße 95
  • Grenzallee

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0245
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.05.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00