2011/0245
Organisatorischer Ausbau der Herderschule zum Regionalen Sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 08.06.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Schulamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0245 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Organisatorischer Ausbau der Herd erschule zum Regionalen Sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg Vorlage vom: 30.05.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der organisatorische Ausbau der Herderschule zum Regionalen Sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg wird beschlossen 2. Die Fortschreibung des die sonderpädagogische Förderung betreffenden Teils des dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorliegenden Schulentwicklungsplans Allgemein bildende Schulen 2011 – 2016 wird, wie in der Anlage 2 beigefügt, beschlossen. 3. Der mit der Begründung zur Vorlage gegebene Bericht wird zur Kenntnis genommen, die darin dargestellte Vorgehensweise wird beschlossen. 2 ... 4. Die Organisationsänderung (Ziffer 1 des Beschlussvorschlags) und die Fortschreibung/Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans (Ziffer 2 des Beschlussvorschlags) werden beim Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung beantragt. Anlagen: Anlage 1 Antrag Herderschule Anlage 2 Fortschreibung/ Teilfortschreibung SEP 2011_2016 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.05.2011: Aufgrund der geplanten Änderung des Hessischen Schulgesetzes (Entwurf vom 25.November 2010, GVBl. I S. 410, Kabinettbeschluss vom 24. Januar 2011), hier: §§ 49 ff, in Verbindung mit der Ausführungsverordnung über die sonderpädagogische Förderung und der Richtlinie über die Arbeit der sozialpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) sowie den Richtlinien für Unterricht, Erziehung und sprachheilpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachbeeinträchtigung, sieht die Schulkonferenz der Herderschule die Notwendigkeit des organisatorischen Ausbaus der Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte zu einem regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg bzw. Starkenburg (siehe Anlage 1). Die Änderung des Schulgesetzes setzt für die in § 50 Nr. 3 genannten Förderschwerpunkte und die nach diesen Schwerpunkten gegliederte sonderpädagogische Förderung, insbesondere auch für die Beratung der ambulanten sonderpädagogischen Förderung in allgemeinen Schulen, die Existenz eines jeweiligen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums voraus. Die Herderschule erfüllt die im Schulgesetz beschriebenen Aufgaben bereits seit Jahren, ohne jedoch den offiziellen Status eines Beratungs- und Förderzentrums zu besitzen. Noch bei Erstellung des aktuellen Entwurfs des Schulentwicklungsplans Allgemein bildende Schulen 2011 – 2016 der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde seitens der staatlichen Schulverwaltung sowie der Schule selbst, die Notwendigkeit einer Organisationsänderung zum Beratungs- und Förderzentrum nicht gesehen. Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes kann die Schule ihren bisherigen Aufträgen jedoch nur nachkommen, wenn sie als Beratungs- und Förderzentrum anerkannt wird. Insbesondere die regionale Bedeutung der Herderschule und die geplante Erweiterung (siehe auch Magistratsvorlage Nr. 2008/0526, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009) rechtfertigen neben dem baulichen auch den organisatorischen Ausbau der Herderschule zum Beratungs- und Förderzentrum. Um die formalen Voraussetzungen für die Genehmigung des Beratungs- und Förderzentrums durch das Hessische Kultusministerium zu schaffen, muss als Basis auch der bereits dort vorliegende Entwurf des Schulentwicklungsplanes – allgemein bildende Schulen 2011 – 2016 im Bereich der sonderpädagogischen Förderung aktualisiert werden. Im Abschnitt des qualitativen Teils des Schulentwicklungsplans werden daher das Kapitel 3.3.3 Förderschulen, Seiten 43-53, sowie das Kapitel 3.5 Maßnahmenplanung – Zusammenfassung, Seite 61, - wie im Anhang dargestellt (Anlage 2) – fortgeschrieben und dem Hessischen Kultusministerium zum Austausch und zur Genehmigung im laufenden Verfahren vorgelegt. Das Gleiche gilt für den quantitativen Teil, Kapitel 6.3 Förderschulen, Herderschule, Seite 223, die ebenfalls geändert wurde und ausgetauscht werden muss. Die insoweit vorgenommenen Ergänzungen sind in der Anlage 2 kursiv gedruckt. Nach Beschluss dieser Vorlage stellt das städtische Schulamt parallel zur Fortschreibung des SEP den Organisationsänderungsantrag nach § 146 HSchG beim Hessischen Kultusministerium zum Ausbau der Herderschule als BFZ – Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich 4 ... sprachheilpädagogische Förderung in der Bildungsregion Darmstadt, Darmstadt-Dieburg und Starkenburg. Darmstadt, 30. Mai 2011 Plr- -40- la/be Dezernat IV Dr. Dierk Molter Stadtrat
anlage 2
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3.3.3 Förderschulen
§ 49 ff Hessisches Schulgesetz regelt den Anspruch auf Sonderpädagogische Förderung von
Schüler/innen, die zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen, emotionalen, und
kognitiven Entwicklung in der Schule sonderpädagogischer Hilfen bedürfen.
Hierbei gilt Prävention und Integration vor Rehabilitation.
Eine Sonderpädagogische Förderung kann in der Form des Gemeinsamen Unterrichts in der
allgemeinen Schule oder in Förderschulen erfolgen. Die Förderschulen gliedern sich durch eine
der allgemeinen Schule entsprechende Zielsetzung (lernzielgleich), diese sind:
Sprachheilschulen
Schulen für Körperbehinderte
Schulen für Hörgeschädigte
Schulen für Sehbehinderte
Schulen für Blinde
Schule für Kranke
Schulen für Erziehungshilfe
und in Förderschulen mit einer von der allgemeinen Schule abweichenden Zielsetzung, dies
sind:
Schulen für Lernhilfe
Schulen für Praktisch Bildbare.
Insgesamt umfasst das Angebot im Schulträgerbereich der Stadt Darmstadt 4 Förderschulen
mit nachstehendem Förderbereich:
Förderschule für Praktisch Bildbare mit Abteilung für körperbehindert Praktisch
Bildbare
- Christoph-Graupner-Schule
Seit 1979 ist die Christoph-Graupner-Schule als Gebundene Ganztagsschule organisiert.
Die Schüler/innen stammen überwiegend aus der Stadt Darmstadt, bis zu 30 Plätze
werden an Schüler/innen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg gemäß Schulvereinbarung
vergeben. Seit Jahren wird diese Zahl allerdings überschritten. Aktuell besuchen 35
Schüler/innen aus dem Landkreis die Schule.
Die Christoph-Graupner-Schule ist seit 2002 zudem Regionales Beratungs- und
Förderzentrum für körperbehinderte Schüler/innen aus allgemein bildenden Schulen der
Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Förderschulen für Lernhilfe
- Ernst-Elias-Niebergall-Schule
- Mühltalschule
Die Ernst-Elias-Niebergall-Schule ist zugleich Beratungs- und Förderzentrum der Stadt
Darmstadt. Die Schüler/innen kommen aus dem gesamten Stadtgebiet und in geringer
Anzahl aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
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Die Mühltalschule im Stadtteil Eberstadt ist zentrales Einzugsgebiet der
Kirchtannensiedlung, die mit dem Projekt "Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt"
besonders gefördert wird.
An der Mühltalschule bewegt sich die Gesamtschülerzahl seit Jahren mit ca. 50
Schüler/innen am untersten Rand einer Organisationsgröße, die eine Differenzierung des
Unterrichts und eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit ermöglicht.
Die extrem zurück gehenden Schülerzahlen, die die Trendfortschreibung aufzeigt, scheinen
die Entwicklung der seitherigen Schülerzahlentwicklung fortzusetzen.
Eine eigenständige Schule mit einer künftig anzunehmende Gesamtschülerzahl (Primar- +
Sekundarstufe) von 28 Schüler/innen im Schuljahr 2013/2014 ist nicht vertretbar.
Die räumliche Situation ist völlig unzureichend, die genutzten Pavillons sind in derart
desolatem Zustand, dass eine weitere Beschulung dort nicht erfolgen kann.
Der Schulträger beabsichtigt aus diesen Gründen die Aufgabe des Schulstandortes
Mühltalschule in der Nussbaumallee und beantragt die Verlagerung der Grundstufe
(Schuljahr 2009/2010: 9 Schüler/innen) an die benachbarte Ludwig-Schwamb-Schule zur
Ausgestaltung des künftig „Inklusiven Schulangebotes“ im Grundschulbereich. Die beiden
Grundschulen können hierbei auf eine bereits sehr enge Kooperation aufbauen.
Bezüglich der aktuellen Mittel- und Hauptstufe der Mühltalschule ist an ein sukzessives
Auslaufen des Angebotes am vorhandenen Schulstandort gedacht (Moratorium für
derzeitige Schüler/innen analog Diesterwegschule).
Neue Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernhilfe in der Grund-,
Mittel- und Hauptstufe aus dem Stadtteil Eberstadt sollen künftig unter 2 Alternativen
wählen können:
Angebot einer Förderschule, hier steht die Ernst-Elias-Niebergall-Schule mit
ausreichend neuen Schulräumen zur Verfügung.
Inklusive Beschulung im Stadtteil an der Ludwig-Schwamb-Schule bzw. an der
Gutenbergschule unter Beibehaltung und weiterem Ausbau vorhandener Kooperationen
mit den angesiedelten Trägern der Jugendhilfe und sozialer Dienstleistungen am
Standort Grenzallee
Sprachheilschule
- Herderschule
Die Herderschule ist zentrale Sprachheilschule mit einer Abteilung für Hörgeschädigte für
den Bereich Starkenburg. Neben den Schüler/innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
werden hier zentral höhere Jahrgangsstufen aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, dem
Landkreis Groß-Gerau mit den Städten Kelsterbach und Rüsselsheim sowie dem
Odenwaldkreis mit beschult.
Die Herderschule hat ganz aktuell einen Entwurf „Kooperationsvereinbarung zu
nachschulischer Betreuung“ mit dem Schulträger erörtert. Hintergrund ist die Einbindung
der Herderschüler/innen in das soziale Gefüge ihrer Bezugsgrundschule, wodurch die
Eingliederung in die Regelschule erleichtert wird. Mit einzelnen Grundschulen liegen schon
sehr positive Erfahrungen vor. Nach Abstimmung mit dem Schuldezernat ist geplant, mit
allen Grundschulen diese Kooperationsvereinbarung zu schließen.
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
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Förderschulformen ohne eigenständige Schule
Schule für Körperbehinderte
Eine eigenständige Schule für Körperbehinderte ist im Schulträgerbereich nicht eingerichtet.
Die Schüler/innen mit Förderbedarf im Sinne der Schule für Körperbehinderte werden
ambulant oder im gemeinsamen Unterricht in den allgemein bildenden Schulen und
Förderschulen beschult. Mehrere allgemein bildende Schulen in zentraler Lage sind
körperbehindertengerecht ausgebaut.
Die Christian-Morgenstern-Schule (Grundschule) nimmt schwerpunktmäßig Schüler/innen in
Darmstadt auf.
Im Bereich der Lernhilfe wurde die benachbarte Ernst-Elias-Niebergall-Schule so ausgebaut,
dass sie auch körperbehinderte Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann.
Körperbehinderte Schüler/innen mit zusätzlichem Förderbedarf „Praktisch Bildbar“ besuchen
die Christoph-Graupner-Schule, die -wie oben beschrieben- gleichzeitig Beratungs- und
Förderzentrum auch für diesen Bereich ist.
Mit der Erich-Kästner-Schule, Schule für Körperbehinderte in Langen (Träger: Landkreis
Offenbach) besteht eine langjährige Kooperation (allerdings ohne bindende vertragliche
Vereinbarung) bezügliche der Aufnahme körperbehinderter Schüler/innen, deren Eltern die
Aufnahme in eine entsprechende Förderschule wünschen. Im Schuljahr. 2009/10 besuchten 7
Schüler/innen aus der Stadt Darmstadt die EKS.
Das Beratungs- und Förderzentrum für Körperbehinderte der Christoph-Graupner-Schule
arbeitet zusätzlich eng mit den nachfolgenden Einrichtungen zusammen:
Private Sonderschule für Körperbehinderte in Aschaffenburg
Träger: Wohlfahrtsverband, Diakonisches Werk, Würzburg
Reha-Zentrum, Schule für Körperbehinderte in Neckargemünd
Träger: Gemeinnützige GmbH, Neckargemünd
Private Peter-Josef-Briefs-Schule, Hochheim
Träger: Josefs-Gesellschaft, Köln
Antoniushaus, Hochheim
Träger: Josefs-Gesellschaft, Köln
Berufliche Schule für Körperbehinderte Edith-Stein, Hochheim
Träger: Josefs-Gesellschaft, Köln
Zentrum für Körperbehinderte in Würzburg
Träger: Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V., Würzburg
Karl-Preising-Schule, Private Schule für Körperbehinderte, Lernhilfe, Erziehungshilfe,
Praktisch Bildbare, Hörgeschädigte, Sehbehinderte und Sprachheilschule.
Träger: Waldeck/Frankenberg/Bathildisheim e.V.
Darüber hinaus werden viele Kinder aus der Haupt- und Mittelstufe in speziellen Internaten
betreut.
Schule für Kranke
Schüler/innen, die aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen
im Krankenhaus oder in ähnlichen Einrichtungen stationär oder teilstationär behandelt werden
oder die Schule nicht besuchen können, erhalten nach den Regelungen des HSchG und der VO
über die sonderpädagogische Förderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und in Abhängigkeit
der personellen Ressourcen während dieser Zeit Unterricht. Dieser Unterricht soll ein Lernen
mit Erfolg trotz Krankheit ermöglichen und die schulische Leistungsbereitschaft erhalten. In
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
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den Richtlinien für Unterricht und Erziehung kranker Schüler/innen 1 werden die Aufgaben und
Ziele für diese Schulform definiert.
Der Unterricht für kranke Schüler/innen kann grundsätzlich
in der Schule für Kranke,
im Sonderunterricht als Krankenhausunterricht,
im Sonderunterricht als Hausunterricht oder
als gemeinsamer Unterricht
erfolgen.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit Beschlussfassung vom 19.01.2005
die Einrichtung einer Schule für Kranke als Abteilung an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule
beantragt, die das Hessische Kultusministerium mit Schreiben vom 9.3.2007 genehmigt hat.
Inhaltlich handelt es sich um ein Kooperationsmodell zwischen der Stadt Darmstadt, dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg, der Ernst-Elias-Niebergall-Schule sowie der Prinzessin Margret-
Klinik in Darmstadt. Grundlage bildet ein durch das Staatliche Schulamt für den Landkreis
Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt entwickeltes, mit beiden Schulträgern und der
Schule abgestimmtes Konzept, das sich an den Richtlinien des Hessischen Kultusministeriums
orientiert. Hierbei soll die Schule für Kranke für die Stadt Darmstadt und den Landkreis
Darmstadt-Dieburg folgende, sich zum Teil überschneidende Bereiche abdecken:
Unterricht in der Schule für Kranke an der Klinik in Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Sonderunterricht als Hausunterricht
Gemeinsamer Unterricht
Beratung
Fortbildung
Die räumliche Unterbringung des Unterrichts findet an der Klinik Prinzessin Margret statt.
Die organisatorische Anbindung erfolgt als Abteilung an der Ernst-Elias-Niebergall-Schule, wo
eine entsprechende bauliche Infrastruktur neu geschaffen wurde.
Schule für Sehbehinderte, Schule für Blinde
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält für diese Form der körperlichen Beeinträchtigung keine
eigene schulische Einrichtung vor. Soweit eine Beschulung nicht im Gemeinsamen Unterricht
unter Anwendung von entsprechenden Hilfsmitteln erfolgen kann, gibt es
Kooperationsvereinbarungen zur Aufnahme der betroffenen Schüler/innen mit folgenden
Schulen:
Herrmann-Herzog-Schule, Schule für Sehbehinderte mit Realschulklassen und
sonderpädagogischem Beratungs- und Förderzentrum in Frankfurt, Träger ist die Stadt
Frankfurt.
Staatliche Schule für Blinde und Sehbehinderte in Illvesheim, Träger ist das Land
Baden-Württemberg
Johann-Peter-Schäfer-Schule, Zentrale hessische Schule mit Internat für
Sehgeschädigte (Blinde und Sehbehinderte) in Friedberg. Die Schule ist überregionales
Beratungs- und Förderzentrum. Träger ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen
1 Vgl. Erlass Hessisches Kultusministerium vom 22.02.2002 – II B 1 – 170/36175 -15-. Quelle: www.hessiches-
kultusministerium.de
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
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Gemeinsamer Unterricht in der allgemeinen Schule
§ 51 Hessisches Schulgesetz
Schülerinnen und Schüler können in der allgemeinen Schule integrativ unterrichtet werden,
wenn im Einzelfall der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird. Vorraussetzung ist,
dass die Schulen über die personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten verfügen. In
Grundschulen werden diese Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Nichtbehinderten
unterrichtet. Auf Antrag der Eltern kann eine Weiterführung des gemeinsamen Unterrichts auch
in der Sekundarstufe I erfolgen.
Das Hessische Schulgesetz regelt in § 51 (Abs. 1-3) Form und Inhalt des gemeinsamen
Unterrichts von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne diesen
Förderbedarf, als ein Angebot, das in der allgemeinen Schule und in enger Zusammenarbeit
mit der Förderschule durchzuführen ist. Beratung und Stellenzuweisung für den gemeinsamen
Unterricht erfolgen durch das Staatliche Schulamt.
Der gemeinsame Unterricht ist als integratives und teilintegratives Angebot definiert.
Integrative Angebote zielen auf eine umfassende Eingliederung der Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf der allgemeinen Schule ab, teilintegrative Angebote
auf eine teilweise Eingliederung.
Der Schulträger ist für die räumliche und sächliche Ausstattung an den jeweiligen Schulen
zuständig.
Das Angebot des gemeinsamen Unterrichts wird in Darmstadt seit dem Schuljahr 1990/91 an
den Grundschulen realisiert und ist inzwischen an allen allgemein bildenden Schulen etabliert,
ab dem Schuljahr 1995/96 auch in der Sekundarstufe I.
Die Verteilung der Schülerzahlen bezogen auf die allgemeinen Schulen (Angebotsschulen) stellt
sich für das Schuljahr 2010/2011 wie folgt dar:
Schule Klassen Schülerzahl
Grundschulen
Astrid-Lindgren-Schule 1 1
Bessunger Schule 1 1
Christian-Morgenstern-Schule 3 7
Elly-Heuss-Knapp-Schule 1 1
Erich Kästner-Schule 2 4
Friedrich-Ebert-Schule 1 2
Georg-August-Zinn-Schule 1 1
Heinrich-Heine-Schule 2 3
Käthe-Kollwitz-Schule 3 6
Ludwig-Schwamb-Schule 1 1
Schillerschule 1 1
Wilhelm-Hauff-Schule 3 8
Summe 21 41
Haupt-/Real-/Gesamtschulen
Erich Kästner-Schule 5 7
Gutenbergschule 3 5
Mornewegschule 1 1
Stadtteilschule Arheilgen 1 1
Wilhelm-Leuschner-Schule 1 1
Summe 11 15
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Schule Klassen Schülerzahl
Gymnasien
Ludwig-Georgs-Gymnasium 1 1
Gesamt alle Schulformen 33 57
(Daten-Quelle: Staatliches Schulamt; Stand: Mai2010]
Anmerkung: Neben den körperbehinderten Schüler/innen, welche im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts mit
Förderschullehrerstunden betreut werden, erhalten weitere 12 körperbehinderte Schüler/innen im gemeinsamen
Unterricht keine Förderschullehrerstunden, werden aber über Schulassistenz und Begleitung zusätzlich durch das
Beratungs- und Förderzentrum für Körperbehinderte betreut.
Somit wird im Schuljahr 2010/11 voraussichtlich an 19 Darmstädter allgemeinen Schulen
insgesamt in 33 Klassen gemeinsamer Unterricht durchgeführt werden. Hiermit ist ein
deutlicher Anstieg seit Beginn der Einrichtung von Integrationsklassen zu verzeichnen.
Die Weiterentwicklung ist unter dem Aspekt des „Inklusionsauftrages“ ein spannender Prozess.
Handlungsbedarf an städtischen Förderschulen
Nach Einschätzung des Staatlichen Schulamtes, das die Trendfortschreibung der
Förderschulen für die kommenden Schuljahre erstellt hat, ist für die Ernst-Elias-Niebergall-
Schule und die Herderschule mit einem Rückgang der Schülerzahlen von ca. 14 % zu rechnen,
für die Mühltalschule sogar mit einem Rückgang von fast 35 %.
Für die Christoph-Graupner-Schule dagegen benennt die Trendfortschreibung einen Anstieg der
Schülerzahlen von 4 % bis zum Schuljahr 2013/2014. Aufgrund der Umsetzung des
Inklusionsgedankens, sind die Trendfortschreibungen allerdings unter Vorbehalt zu betrachten.
Die Ernst-Elias-Niebergall-Schule wurde erst kürzlich baulich erweitert und dem aktuellen
Bedarf an modernen Unterricht und Ganztagsangebote angepasst, daher besteht kein weiterer
Handlungsbedarf, jedoch die Möglichkeit zur Aufnahme weiterer Schüler/innen
Für die Herderschule, die vereinbarungsgemäß zentraler Schulstandort für Sprachheilschule
mit Abteilung für Hörgeschädigte in der Region Starkenburg ist, existiert der Beschluss zur
baulichen Erweiterung. Eine Kooperationsvereinbarung in Form einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung liegt im Entwurf vor und soll in den kommenden Wochen unterzeichnet werden.
Aufgrund der aktuellen Änderung des Hessischen Schulgesetzes (hier: §§ 49 ff) in Verbindung mit
der Ausführungsverordnung über die sonderpädago gische Förderung und der Richtlinie über die
Arbeit der sozialpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) sowie den Richtlinien für
Unterricht, Erziehung und sprachheilpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
Sprachbeeinträchtigung besteht nunmehr die Notwendigkeit des organisatorischen Ausbaus der
Sprachheilschule zu einem regionalen sonderpäd agogischen Beratungs- und Förderzentrum im
Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung fü r die Bildungsregion Da rmstadt und Darmstadt-
Dieburg.
Die Änderung des Schulgesetzes setzt für die in § 50 Nr. 3 genannten Förderschwerpunkte und die
nach diesen Schwerpunkten gegliederte sonderpädag ogische Förderung, insbesondere auch für die
Beratung der ambulanten sonderpädagogischen Förderung in allgemeinen Schulen, die Existenz
eines jeweiligen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums voraus.
Die Herderschule erfüllt die im Schulgesetz besc hriebenen Aufgaben bereits seit Jahren, ohne
jedoch den offiziellen Status eines Beratungs- und Förderzentrums zu besitzen.
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
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Die Christoph-Graupner-Schule wurde ursprünglich für eine Gesamtschülerzahl von 70 - 100
Schüler/innen im Jahr 1978 (Erweiterung 1986) erbaut. Der seit Jahren zu verzeichnende
Anstieg der Schülerzahlen auf nunmehr 123 Schüler/innen im Schuljahr 2009/2010 machte
eine kontinuierliche Umwandlung von Fachräumen in Klassenräume notwendig. Bei einem
weiteren Anstieg der Schülerzahlen ist somit von einer zunehmenden, räumlichen
Verschlechterung auszugehen. Hier beabsichtigt der Schulträger im engen Dialog mit der
Schule, dem Staatlichen Schulamt und dem Schulträger Landkreis Darmstadt-Dieburg künftige
Entwicklungsschritte/Lösungsmöglichkeiten zu vereinbaren.
Folgende Aspekte/Fragen sind hierbei von Bedeutung:
Möglichkeiten einer baulichen Erweiterung
Auswirkung von Inklusion
Pädagogisch sinnvolle Organisationsgröße (Kapazitätsbegrenzung)
Öffentlich rechtliche Vereinbarung
2 zur Aufnahme „Praktisch Bildbarer“ aus dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg in der Christoph-Graupner-Schule (z.Zt. bis zu 30 Plätze)
Die Mühltalschule soll als eigenständiger Schulstandort perspektivisch aufgelöst werden. Diese
Intension begründet sich aus folgenden Umständen und Rahmenbedingungen:
Rückläufigen Schülerzahlenentwicklung
Auftrag zur Inklusion
Hoher Sanierungsbedarf für das Schulgebäude der Mühltalschule, das durch einen Neubau
ersetzt werden müsste
Aufgrund der genannten Faktoren plant der Schulträger die perspektivische räumliche
Verlagerung der Grundstufe an die benachbarte Ludwig-Schwamb-Schule zur Schaffung eines
ersten Inklusiven Schulstandortes im Grundschulbereich.
Bezüglich der aktuellen Mittel- und Hauptstufe der Mühltalschule ist an ein sukzessives
Auslaufen des Angebotes am vorhandenen Schulstandort gedacht (Moratorium für derzeitige
Schüler/innen analog Diesterwegschule).
Neue Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernhilfe in der Grund-, Mittel-
und Hauptstufe aus dem Stadtteil Eberstadt sollen künftig unter 2 Alternativen wählen können:
Angebot einer Förderschule, hier steht die Ernst-Elias-Niebergall-Schule mit
ausreichend neuen Schulräumen zur Verfügung (siehe oben).
Inklusive Beschulung im Stadtteil an der Ludwig-Schwamb-Schule bzw. an der
Gutenbergschule unter Beibehaltung und weiterem Ausbau vorhandener Kooperationen
mit den angesiedelten Trägern der Jugendhilfe und sozialer Dienstleistungen am
Standort Grenzallee (Näheres in den Einzelbeschreibungen der genannten Schulen).
Private Förderschulen und Privatschulen mit integrativem Angebot
Christopherus-Schule Mühltal
1987 wurde in Darmstadt die Christophorus-Schule errichtet, deren Standort seit 1996 in
Mühltal ist. Trägerverein ist die Christophorus-Schule, Heilpädagogische Schule mit Werkstufe
e.V. Die heilpädagogische Schule ist anthroposophisch ausgerichtet, in freier Trägerschaft und
staatlich genehmigt als Schule besonderer pädagogischer Prägung für Kinder und Jugendliche
mit Lernbehinderung, praktischer Bildbarkeit sowie Erziehungshilfe. Die Schule erhebt ein
Schulgeld.
Freie Comenius-Schule
2 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg, 1997 im Anhang
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
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Die Freie Comenius-Schule liegt im Stadtteil Kranichstein. Träger ist der Schulverein der
Freien-Comenius-Schule e.V. Sie ist eine genehmigte Ersatzschule mit besonderer
pädagogischer Prägung – in privater Trägerschaft. Die Schulform ist Integrierte Gesamtschule
mit Grundstufe (1.-10. Schuljahr).
Zur Konzeption der Schule gehört auch der integrative Unterricht von Kindern mit und ohne
sonderpädagogischem Förderbedarf.
Regionale Sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren als ergänzendes Angebot
An der Ernst-Elias-Niebergall-Schule (Förderschule für Lernhilfe) und an der Christoph-
Graupner-Schule (Förderschule für Praktisch Bildbare und Körperbehinderte).sind regionale
sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren eingerichtet. Ein weiters Beratungs- und
Förderzentrum soll an der Herderschule (Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte)
entstehen.
In diesem Sinne ist die Ernst-Elias-Niebergall-Schule beratend für alle Grundschulen und
Sekundarstufe I-Schulen in ihrem Einzugsbereich zuständig. Der Aufgabenbereich umfasst die
Beratung und ambulante Förderung von Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten.
Die Christoph-Graupner-Schule ist als regionales, sonderpädagogisches Beratungs- und
Förderzentrum für Körperbehinderte für alle allgemein bildenden Schulen und Förderschulen
im Schulträgerbereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt
zuständig. Zu den Aufgaben des Beratungs- und Förderzentrums gehören die Beratung und
Unterstützung von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen mit spezifischem
Förderbedarf in allgemeinen Schulen (Grundschule, Sek. I und II, Berufliche Schulen) und
Förderschulen sowie derer Eltern, Lehrkräften und anderen Bezugspersonen. Die Schule
arbeitet im Bezug auf die körperbehinderte Klientel im ambulanten Bereich und im
gemeinsamen Unterricht.
Der Beratungsbedarf ist seit Beginn kontinuierlich ansteigend. Im Schuljahr 2009/10 wurden
insgesamt 123 Beratungen in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in
Grundstufen, Sek. I und gymnasialen Oberstufen durchgeführt.
12 allgemeine Schulen in Darmstadt und 32 allgemeine Schulen im Landkreis Darmstadt-
Dieburg wurden im Schuljahr 2009/10 durch das Beratungs- und Förderzentrum für
Körperbehinderte in Bezug auf körperbehinderte Schüler/innen betreut.
Beabsichtigte Maßnahmen im Bereich BFZ:
Bauliche Erweiterung des Verwaltungs- und Beratungsbereiches
Modifizierte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
auch für die Nutzung des Beratungs- und Förderzentrum für Körperbehinderte
Über die Einrichtung einer Förderschule als sonderpädagogisches Beratungs- und
Förderzentrum entscheidet das Kultusministerium im Benehmen mit dem Schulträger gemäß
HSchG § 53:
Die Genehmigung erfolgte für die Ernst-Elias-Niebergall-Schule
durch das Hessische Kultusministerium zum Schuljahr 1994/95
Die Genehmigung erfolgte für die Christoph-Graupner-Schule
durch das Hessische Kultusministerium zum Schuljahr 2002/03
Handlungsbedarf im Bereich Be ratungs- und Förderzentren:
Errichtung eines weiteren BFZ im Bereich der Sprachheilförderung an der Herderschule:
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
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Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
Aufgrund der aktuellen Änderung des Hessischen Schulgesetzes (hier: §§ 49 ff) in Verbindung mit
der Ausführungsverordnung über die sonderpädago gische Förderung und der Richtlinie über die
Arbeit der sozialpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) sowie den Richtlinien für
Unterricht, Erziehung und sprachheilpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
Sprachbeeinträchtigung, wird zur Gewährleistung und Anerkennung der bereits installierten
ambulanten sonderpädagogischen Förderung durch Lehrer/innen der Herderschule in den
allgemeinen Schulen, der organisatorische Ausbau der Herderschule zu einem regionalen
sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum für die Bildungsregion Darmstadt und
Darmstadt-Dieburg beantragt.
Schulentwicklungsplan Allgemein Bildende Schulen 2011 - 2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Schulamt - Planungsreferat
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Schule für Erziehungshilfe3
Einleitende Gedanken
Im Bereich der Schulischen Erziehungshilfe ist eine enge Kooperation zwischen Schule und
Jugendhilfe unerlässlich.
Die an der Erziehung Beteiligten – Familie, Schule und Jugendhilfe – müssen das Kind in den
Mittelpunkt stellen und sich an seiner konkreten Lebenswelt orientieren.
Mit der Gründung des Zentrums für schulische Erziehungshilfe (ZfsE) im Jahr 2000 wurde in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt der präventive Bereich forciert. Mit Hilfe schulischer und
außerschulischer Unterstützungs- und Fördermaßnahmen soll gewährleistet werden, dass
Kinder in der Allgemeinen Schule verbleiben können – anstatt zum Schüler einer Schule für
Erziehungshilfe zu werden. Dieses Konzept entspricht dem Inklusionsgedanken, wonach „eine
Schule für alle“ anzustreben ist, anstatt Besondere in Förderschulen zu beschulen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über keine öffentliche Schule für Erziehungshilfe.
Durch die Schaffung der beiden Klassen für Erziehungshilfe – Schule am Geisberg und
Tagesprojekt PETRA – wurden für Schüler/innen mit festgestelltem Förderbedarf im Sinne der
Schule für Erziehungshilfe Angebote geschaffen. Kriterien für die Versorgung der betroffenen
Schüler/innen sind die Beschulung innerhalb der Stadt Darmstadt, Erfüllung der Schulpflicht,
schulische Elternarbeit, Verzicht auf Unterbringung der jeweiligen Kinder und Jugendlichen in
stationären Jugendhilfeeinrichtungen sowie das Ziel der Rückführung in die Allgemeine Schule.
Leitfaden des Staatlichen Schulamtes zur Schulischen Erziehungshilfe
Der vom Staatlichen Schulamt im Oktober 2009 vorgelegte „Leitfaden zur schulischen
Erziehungshilfe“ beschreibt die möglichen (schulischen) Interventionen in 3 Stufen:
Stufe 1: Prävention als Aufgabe der Allgemeinen Schule
Stufe 2: Präventive Förderung der Allgemeinen Schule in Kooperation mit Beratungs- und
Förderzentrum (BFZ) bzw. Zentrum für schulische Erziehungshilfe (ZfsE)
Stufe 3: Sonderpädagogische Förderung nach der Feststellung eines
sonderpädagogischen Förderbedarfes im Förderschwerpunkt sozialemotionale
Entwicklung/Erziehungshilfe
Kooperation Schule und Jugendhilfe
Die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe orientiert sich an diesem Leitfaden:
Wenn die Maßnahmen der Allgemeinen Schule ausgeschöpft erscheinen, wenden sich
Klassenlehrer/innen oder Eltern an das Zentrum für schulische Erziehungshilfe (ZfsE) bzw. das
Beratungs- und Förderzentrum (BFZ). Das ZfsE ist für Schüler/innen der Klassen 1 bis 6 und
das BFZ Ernst-Elias-Niebergall-Schule für die Schüler/innen ab Klassenstufe 7 zuständig.
Der Kern der Arbeit im ZfsE ist die direkte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe in
einer Institution. Die präventive Arbeit hat das Ziel, dass die betreffenden
verhaltensschwierigen Kinder in der Allgemeinen Schule verbleiben können.
3 Schulische Erziehungshilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Textbeitrag des Jugendamtes; Herr Holger Reh
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Die Aufgabenschwerpunkte des ZfsE sind:
Beratung von Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen
Ambulante schulische Betreuung von Schüler/innen
Vermittlung außerschulischer Hilfen.
Die sonderpädagogische Förderung beginnt nach der Feststellung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfes durch das Staatliche Schulamt.
Im Schulaufsichtsbereich der Stadt Darmstadt kommen für die sonderpädagogische Förderung
im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung/Erziehungshilfe folgende Maßnahmen
bzw. Förderorte in Betracht:
Gemeinsamer Unterricht
Hier legt der Feststellungsbescheid des Staatlichen Schulamtes den Umfang des
Gemeinsamen Unterrichtes (in der Regel ca. 4 – 8 Stunden) fest. Die
sonderpädagogische Förderung erfolgt durch eine/n Förderschullehrer/in am Förderort
Allgemeine Schule. In der Praxis kommt Gemeinsamer Unterricht für Schüler/innen der
Klassen 1 – 4 in Betracht.
Schule (bzw. Klasse) für Erziehungshilfe
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden – in enger Kooperation zwischen
Staatlichem Schulamt und Jugendamt – die beiden folgenden Projekte etabliert. Ziel
der Beschulung in beiden Angeboten ist die Rückführung der Schüler/innen in die
Allgemeine Schule.
In der Schule am Geisberg, Bereich: Schule für Erziehungshilfe in Darmstadt, werden
seit Frühjahr 2006 Schüler/innen der Klasse 6 -10 beschult. Hierfür stehen zurzeit 20
Plätze zur Verfügung. Der Träger der Schule am Geisberg ist EVIM – Evangelischer
Verein für Innere Mission in Nassau. Die Schule am Geisberg ist eine staatlich
anerkannte Förderschule für Erziehungshilfe und Kranke.
Seit Anfang 2010 stehen der Schule am Ge isberg neue, großzügigere Räumlichkeiten
zur Verfügung.
EVIM plant derzeit eine ergänzende sozialpädagogische Hilfe für die Schüler/innen der
Schule
am Geisberg: Konzept „Hilfen zur Schulischen Integration“.
Das Tagesprojekt PETRA bietet seit 2008 seine individuell gestaltete Beschulungs- und
Betreuungsform in Darmstadt an. Die Zielgruppe sind Schüler/innen der
Jahrgangsstufen 1 – 6. Derzeitig ist die Schulgröße auf maximal 12 Schüler/innen in 2
jahrgangsübergreifenden Klassen ausgelegt. Träger des Tagesprojektes ist die Projekt
PETRA GmbH & Co. KG.
Beide Projekte werden von Schule und Jugendhilfe gemeinsam finanziert. Das Land Hessen
finanziert jeweils die Lehrerstellen. Des Weiteren erfolgt die Finanzierung der Beschulung über
die mit dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt vereinbarten
Entgeltvereinbarungen.
Für die Beschulung müssen die Eltern beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung
nach dem SGB VIII stellen.
Die 12 Plätze des Tagesprojektes Petra für die Beschulung „Förderbedarf Erziehungshilfe“
Klasse 1-6 und die 20 Plätze der Schule am Geißberg für die Jahrgangsstufen 6-10 sind aus
Sicht des Jugendamtes ausreichend.
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Resultierende Schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 146 HSchG im Bereich
Förderschulen
Mühltalschule: der Schulträger beantragt die perspektivische räumliche Verlagerung der
Grundstufe an die benachbarte Ludwig-Schwamb-Schule zur Schaffung eines Inklusiven
Schulstandortes im Grundschulbereich.
Weiterhin beantragt der Schulträger die sukzessive Auflösung der Mittel- und Hauptstufe der
Mühltalschule (Moratorium für derzeitige Schüler/innen analog Diesterwegschule).
Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernhilfe in der Grund-, Mittel- und
Hauptstufe aus dem Stadtteil Eberstadt sollen künftig unter 2 Alternativen wählen können:
Angebot einer Förderschule, hier steht die Ernst-Elias-Niebergall-Schule mit
ausreichend neuen Schulräumen zur Verfügung.
Inklusive Beschulung im Stadtteil an der Ludwig-Schwamb-Schule bzw. an der
Gutenbergschule unter Beibehaltung und weiterem Ausbau vorhandener
Kooperationen mit den angesiedelten Trägern der Jugendhilfe und sozialer
Dienstleistungen am Standort Grenzallee.
Herderschule : Manifestieren des zentralen Schulstandortes als Sprachheilschule mit
Abteilung für Hörgeschädigte durch Abschluss der im Entwurf vorliegenden öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung mit den Schulträgern Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Groß-Gerau, Stadt Rüsselheim, Stadt Kelsterbach und Odenwaldkreis gem. § 140 Abs.1
HschG.
Aufgrund der aktuellen Änderung des Hessis chen Schulgesetzes (hier: §§ 49 ff) in
Verbindung mit der Ausführungsverordnung über die sonderpädagogische Förderung und
der Richtlinie über die Arbeit der sozialpäda gogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ)
sowie den Richtlinien für Unterricht, Erzieh ung und sprachheilpädagogische Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit Sprachbeeinträchtigung, wird zur Gewährleistung und
Anerkennung der bereits installierten ambulanten sonderpädagogischen Förderung durch
Lehrer/innen der Herderschule in den allgem einen Schulen, der organisatorische Ausbau
der Herderschule zu einem regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und
Förderzentrum für die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg beantragt.
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3.5 Maßnahmenplanung –Zusammenfassung
Der Schulträger beantragt folgende schulorganisatorische Maßnahmen gemäß § 146 HSchG
die dauerhafte Erhöhung der Zügigkeit an der Frankensteinschule von 2 auf 3 Züge
zum Schuljahr 2011/2012.
die Umwandlung einer Eingangsstufenklasse in eine Regelgrundschulklasse zum
Schuljahr 2012/2013, um für alle Familien des Schulbezirks Goetheschule ein
wohnortnahes Regel-Grundschulangebot vorhalten zu können.
Gesamtschulen:
Gutenbergschule
der Schulträger beantragt die Umwandlung der Gutenbergschule in eine Integrierte
Gesamtschule. Zusätzlich soll für den südlichen Schulträgerbereich perspektivisch
eine gymnasiale Oberstufe angeboten werden.
Förderschulen:
Mühltalschule
der Schulträger beantragt die perspektivische räumliche Verlagerung der Grundstufe
an die benachbarte Ludwig-Schwamb-Schule zur Schaffung eines Inklusiven
Schulstandortes im Grundschulbereich.
Weiterhin beantragt der Schulträger die sukzessive Auflösung der Mittel- und
Hauptstufe der Mühltalschule (Moratorium für derzeitige Schüler/innen analog
Diesterwegschule).
Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernhilfe in der Grund-,
Mittel- und Hauptstufe aus dem Stadtteil Eberstadt sollen künftig unter 2 Alternativen
wählen können:
Angebot einer Förderschule, hier steht die Ernst-Elias-Niebergall-Schule mit
ausreichend neuen Schulräumen zur Verfügung.
Inklusive Beschulung im Stadtteil an der Ludwig-Schwamb-Schule bzw. an der
Gutenbergschule unter Beibehaltung und weiterem Ausbau vorhandener
Kooperationen mit den angesiedelten Trägern der Jugendhilfe und sozialer
Dienstleistungen am Standort Grenzallee.
Herderschule :
Manifestieren des zentralen Schulstandortes als Sprachheilschule mit Abteilung für
Hörgeschädigte durch Abschluss der im Entwurf vorliegenden öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit den Schulträgern Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-
Gerau, Stadt Rüsselheim, Stadt Kelsterbach und Odenwaldkreis gem. § 140 Abs.1
HschG.
Weiterhin beantragt der Schulträger den organisatorischen Ausbau der
Herderschule zu einem regionalen sonderpädagogischen Beratungs- und
Förderzentrum für die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg.
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Gymnasien
die sukzessive Erhöhung der gymnasialen Kapazität beginnend zum Schuljahr
2011/2012,
im ersten Schritt auf der Schulinsel mit 1 – 2 Zügen an der Eleonorenschule und /
oder der Justus-Liebig-Schule,
und ggf. in den Folgejahren an der Georg-Büchner-Schule und am Ludwigs-
Georgs-Gymnasium.
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Herderschule
Kurzprofil und Einzugsbereich
Die Herderschule ist eine Förderschule/Sprachheilschule mit einer Abteilung für
Hörgeschädigte.
Das Einzugsgebiet umfasst neben dem Stadtgebiet und dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg, die Landkreise Groß-Gerau, Rüsselsheim und Odenwaldkreis.
Ab Jahrgangsstufe 7 ist die Herderschule für die genannten Schulträger zentraler Schul-
standort.
Die Schule leistet zudem umfangreiche Beratungs- und Ambulanzarbeit für die allgemein
bildenden Schulen in Darmstadt, teilweise auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Räumliche Situation
Aufgrund der beschriebenen Zentrumsfunktion ist der vorhandene Raumbestand völlig
unzulänglich. Eine Erweiterung des Gebäudebestandes unter Einbeziehung eines benach-
barten Gebäudes (Bessunger Straße 80) wurde bereits von den städtischen Gremien be-
schlossen. Die Kosten sollen zwischen den profitierenden Schulträgern verteilt werden.
Es besteht akuter Handlungsbedarf.
Erlasse und Anträge
Keine bestehenden
Parallel zu diesem Schulentwicklungsplan wird jedoch ein Organisationsantrag zum Ausbau der
Herderschule als regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum für die
Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg gestellt.
Entwicklung der Schulorganisation nach § 146 HScHG
Der Ausbau zum zentralen Standort für Sprachheilförderung und Hörgeschädigte wird
fortgesetzt und gefördert. Der Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den
kooperierenden Landkreisen liegt vor und soll in Kürze zur Unterschrift gebracht werden.
Weiterhin beantragt der Schulträger zur Unterstützung den organisatorischen Ausbau der
Herderschule zu einem regionalen sonderpädag ogischen Beratungs- und Förderzentrum für
die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg.
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anlage 1
12950 Zeichen
Herderschule Sprachheilschule mit einer Abteilung für Hörgeschädigte der Stadt Darmstadt Herderschule, Am Kapellberg 1, 64285 Darmstadt Telefon 06151-278653-0 - Telefax 06151-278653-20 E-mail: herderschule@darmstadt.de An das SSA für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt — Dieburg Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Antrag auf Ausbau zum Regionalen Sonderpädagogischen Beratungs-- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg Die Schulkonferenz der Herderschule sieht die Notwendigkeit, die Sprachheilschule zu einem regionalen Beratungs- und Förderzentrum weiterzuentwickeln. Sie bezieht sich hierbei auf das Hessische Schulgesetz, die Richtlinien über die Arbeit der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ), die Ausführungsverordnung über die sonderpädagogische Förderung sowie die Richtlinien für Unterricht, Erziehung und sprachheilpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachbeeinträchtigungen. In den Bildungsregionen Darmstadt und Darmstadt-Dieburg arbeitet die Herderschule seit vielen Jahren eng mit den benachbarten Sprachheilschulen: Schule am Amorbach, Groß-Umstadt Schule am Kiefernwäldchen, Griesheim zusammen. Die drei Sprachheilschulen bieten im Förderschwerpunkt Sprache Beratung und ambulante sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen ihrer Regionen an. Dies geschieht in enger Absprache und Kooperation mit den in den jeweiligen Einzugsgebieten tätigen Beratungs-und Förderzentren (AFS in Dieburg, EFS in Babenhausen, EENS in Darmstadt, AFS in Weiterstadt, SS in Pfungstadt). Zurzeit betreut die Herderschule alle 18 Grundschulen der Stadt Darmstadt, die Schule am Amorbach 21 Grundschulen im östlichen Landkreis, die Schule am Kiefernwäldchen 17 Grundschulen im westlichen Landkreis. Damit leisten die drei Spracheilschulen im Förderschwerpunkt Sprache seit vielen Jahren einen wichtigen systembezogenen Beitrag zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schulen, um dem sonderpädagogischen Förderbedarf präventiv zu begegnen. Sie stellen sicher, dass der sprachauffällige Schüler während seiner schulischen Laufbahn, je nach Ausprägung seiner das schulische Lernen beeinträchtigenden Sprachproblematik, individuell im Rahmen eines gestuften und differenzierten Fördersystems zur Sicherung einer erfolgreichen Schullaufbahn fachkompetent betreut werden kann. Für die Qualitätssicherung der Sprachheilambulanz wurden gemeinsam Aufgaben und Rollen beschrieben. Die präventive Arbeit der Sprachheilambulanz bleibt regional an den Sprachheilschulen angebunden. Sie wird im Landkreis durch 4 Sprachheilklassen ergänzt. Zusätzlich bleibt durch das (relativ) wohnortnahe schulische Angebot der drei Sprachheilschulen der Vorrang des Elternwunsches für die sonderpädagogische Förderung gewährleistet. Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler, die auf Elternwunsch die Sprachheilschule besuchen, kann in die Regelschule zurückgeschult werden. Um diesen Übergang erfolgreich zu gestalten, wird er im Rahmen von Beratung und Ambulanz an den Grundschulen und weiterführenden Schulen begleitet. Die Regionalität, die durch die enge Zusammenarbeit mit den Grundschulen gekennzeichnet ist, sichert das Durchgangsprinzip der Sprachheilschulen. Die Herderschule nimmt ab Klasse 5 (aus der Schule am Kiefernwäldchen) bzw. Klasse 7 (aus der Schule am Amorbach) als weiterführende Schule die Schülerinnen und Schüler der drei Regionen auf. Um den Wechsel ohne Brüche zu gestalten, wird er von den drei Sprachheilschulen in jedem Jahr gemeinsam in Übergangskonferenzen beraten und vorbereitet. In diesen Prozess sind die Eltern eng eingebunden. Darüber hinaus nimmt die Herderschule Schülerinnen und Schüler von der Sprachheilabteilung Bad König im Odenwaldkreis ab Klasse 5 und von der Astrid-Lindgren- Schule im Kreis Groß-Gerau ab Klasse 7 auf. Zur Sicherung des erreichten hohen Standards der sonderpädagogischen Förderung im Förderschwerpunkt Sprache in den Bildungsregionen Darmstadt und Darmstadt-Dieburg würde die Herderschule als Regionales Beratungs- und Förderzentrum die Aufgabe übernehmen, die Arbeit der drei Sprachheilschulen zu moderieren und zu koordinieren, z.B.: e durch regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch Vereinbarungen und Absprachen zu sichern und weiterzuentwickeln e im kollegialen fachlichen Austausch den Kompetenztransfer zwischen den drei Sprachheilschulen zu fördern und durch die Organisation von Weiterbildung Professionalität zu erhalten und weiterzuentwickeln e Dienstleistungen für die allgemeinen Schulen zu koordinieren (z.B. bei der Diagnose und Beratung bei besonderen Problemlagen im Bereich der Sprache und der auditiven Wahrnehmung). Im Rahmen der Sprachheilambulanz arbeitet die Herderschule derzeit in folgenden Arbeitsfeldern: - Beratung und Förderung von sprachauffälligen Schülerinnen und Schülern an Grundschulen . - Beratung von Eltern nicht schulpflichtiger Kinder und sprachauffälliger Grundschüler - Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf - Beratung von Schülerinnen und Schülern und Kolleginnen und Kollegen an weiterführenden Schulen - _ Netzwerkarbeit mit außerschulischen Institutionen und anderen Förderschulen - Diagnose und Beratung bei besonderen Problemlagen im Bereich der Sprache und der auditiven Wahrnehmung - Nachbetreuung zurückgeschulter Sprachheilschülerinnen und -schüler Beratung und Förderung von sprachauffälligen Schülerinnen und Schülern an Grundschulen Zurzeit betreut die Herderschule alle 18 Grundschulen der Stadt Darmstadt. Hierfür sind die Rollen und Aufgaben im Arbeitsfeld präventiver Unterstützung festgeschrieben (siehe Anlage 1). Es finden regelmäßige Gespräche mit den Schulleitungen statt, um die oben genannten Verabredungen zu sichern und mit Leben zu füllen. Dabei wird auf personelle Kontinuität beim Einsatz der Ambulanzkräfte Wert gelegt. An Brennpunktschulen mit hohem Migrationsanteil ist die differenzierte Betrachtung der Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den richtigen Förderangeboten DAZ und/oder Sprachheilambulanz ein wesentlicher Schwerpunkt. Dabei befinden wir uns in einem Entwicklungsprozess, beide Förderangebote zu vernetzen und Synergieeffekte zu nutzen. Die Förderung der Sprache ist eng verknüpft mit dem Schriftspracherwerb und wird in unterrichtliche Bezüge eingebettet. An einigen Schulen wurden den Kollegen und Kolleginnen Materialien zur Verfügung gestellt, mit denen auch im regulären Unterricht gearbeitet werden kann. ‚Außerdem gibt es Implementierungsansätze zur Wortschatzerweiterung im Sachunterricht (Sprachwerkstatt). Auch in die nun sehr frühe Schulanmeldung wurden wir auf Initiative der Grundschulen eng eingebunden. Derzeit wird ein gemeinsames Einschulungssereening auf seine Tauglichkeit für diese junge Zielgruppe erprobt. Ziel ist immer, frühzeitige präventive Maßnahmen vor Schuleintritt zu. initiieren. Beratung von Eltern nicht schulpflichtiger Kinder und sprachauffälliger Grundschüler Bisweilen werden Eltern nichtschulpflichtiger Kinder von anderen Institutionen dahingehend beraten, mit der Herderschule Kontakt aufzunehmen, um über eine vorzeitige Einschulung in eine Vorklasse zu sprechen. Andere Eltern wenden sich aus eigenem Antrieb an die Herderschule. Außerdem fallen bei der Schulanmeldung Kinder auf, für die die Option einer vorzeitigen Einschulung ebenfalls zu überdenken ist. Auch hier wird eng mit den benachbarten Sprachheilschulen koordiniert, um bei freien Plätzen die Frühförderung zu ermöglichen. Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf Den Schülerinnen und Schülern mit besonderem Sprachheilförderbedarf, die an den Grundschulen verbleiben, wird durch die Sprachheilambulanz eine intensive individuelle Förderung zuteil (vermehrte personelle Ressourcen). Hierdurch konnte in den meisten Fällen ein sonderpädagogischer Förderbedarf und somit die Umschulung in die Sprachheilschule verhindert werden. Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Kolleginnen und Kollegen an weiterführenden Schulen Im Rahmen der Nachbetreuung ehemaliger Sprachheilschüler an weiterführenden Schulen erkennen die Kolleginnen und Kollegen der Herderschule auch immer wieder sprachauffällige Schüler und Schülerinnen und unterstützen diese und ihre Lehrerinnen und Lehrer beratend. Auf diese Schülerinnen und Schüler stoßen wir eher zufällig. Hier sehen wir den Bedarf einer systematischen Strukturierung in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen. Netzwerkarbeit mit außerschulischen Institutionen und anderen Förderschulen Dic Herderschule hat ein außerordentlich gut funktionierendes Netzwerk mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern (siehe Anlage 2). Besonders hervorzuheben ist hier ein gemeinsames Projekt mit dem Migrationsdienst des DRK, welches durch die Stadt Darmstadt im Rahmen der familienfreundlichen Schule finanziert wird (siehe Anlage 3). In gemeinsamen Präventionskonferenzen mit den anderen BFZ der Stadt Darmstadt wird die präventive Arbeit koordiniert. Diagnose und Beratung bei besonderen Problemlagen im Bereich der Sprache und der auditiven Wahrnehmung Die Herderschule unterhält ein Beratungsangebot für Eltern stotternder Kinder. Speziell hierfür haben sich Kolleginnen und Kollegen qualifiziert. Darüber hinaus wurde eine Hörambulanz aufgebaut, deren Aufgabe es ist, die Massendiagnose AVWS zu überprüfen und gegenüber anderen Problemlagen wie z.B. EH und ADHS abzugrenzen. Zugriff zu dieser Hörambulanz haben sowohl das BFZ LH als auch das Zentrum für schulische Erziehungshilfe und natürlich die Sprachheilambulanz. Nur hierdurch kann für den Schüler eine richtige Fördermaßnahme ergriffen werden (siehe Anlage 4). Die Kriterien wurden dem Konsensusstatement AVWS des Arbeitskreises „Pädagogische Audiologie“, in dem führende Audiologen und Phoniater vertreten sind, entnommen und mit allen außerschulischen Institutionen kommuniziert. Dies geschah vor allem auf einer Veranstaltung in der Herderschule; die niedergelassenen HNO-Ärzte erhielten ein umfassendes Schreiben. Die Herderschule führt Hördiagnostik sowie Beratung bei Auffälligkeiten im Bereich des Hörens im Rahmen der Aufnahme- und Entscheidungsverfahren durch. Außerdem leistet sie Hörüberprüfung und Beratung beim Schulübergang unter dem Blickwinkel von - Hörbeeinträchtigung und auditiver Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung. Sie betreibt konzeptuell verankerte und kontinuierlich stattfindende Zusammenarbeit mit anderen Hörgeschädigten-Institutionen, u. a. Kooperation mit der Hörgeschädigtenschule in Frankfurt (Schule am Sommerhoffpark) und mit weiterführenden und berufsbildenden Schulen für Hörgeschädigte. Die Herderschule bezicht regelmäßig Hörgeräteakustiker und HNO-Ärzte in ihre Arbeit ein und pflegt Kontakte zu Elterninitiativen und einer Jugendorganisation für Hörgeschädigte. Nachbetreuung zurückgeschulter Sprachheilschülerinnen und -schüler Schülerinnen und Schüler, die zurückgeschult wurden, werden auch an den weiterführenden Schulen und zum Teil an beruflichen Schulen nachbetreut. Diese Arbeit ist für das Gesamtsystem unserer Schule von hoher Bedeutsamkeit, da die Herderschule das Prinzip Durchgangsschule nachhaltig verfolgt. Bezogen auf die Grundstufe ergibt sich eine Rückschulungsquote von durchschnittlich 22 % pro Jahrgangsstufe. In der vierten Klasse beträgt diese Quote 50%, wobei 27% der Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufe Seiteneinsteiger sind. Ohne die enge Vernetzung wäre ein so durchlässiges System nicht realisierbar.(Anlage 5) Hiermit beantragen wir den Ausbau der Herderschule zu einem regionalen BFZ Sprache. Um die bereits bestehenden Arbeits- und Vernetzungskontakte zwischen den drei Sprachheilschulen nachhaltig sicherzustellen, die Qualität und Professionalität der Sprachheilarbeit gemeinsam weiterzuentwickeln sowie inklusive Schritte regional zu initiieren und abzustimmen, könnte das BFZ Herderschule die Moderation der Koordination verantwortlich übernehmen. Darmstadt, den 27.01.2011 Käthe Lemp P Förderschulrektorin Herderschule Sprachheilschule mit einer Abteilung für Hörgeschädigte der Stadt Darmstadt Herderschule, Am Kapellberg 1, 64285 Darmstadt Telefon 06151-278653-0 - Telefax 06151-278653-20 E-mail: herderschule@darmstadt.de Städt. Schulamt Stadthaus Frankfurter Str. 71 64293 Darmstadt Nachtrag zum Antrag auf Ausbau zum Regionalen Sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum für den Bereich der sprachheilpädagogischen Förderung in der Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg Sollte die Herderschule/Sprachheilschule mit Abteilung für Hörgeschädigte zum Beratungs- und Förderzentrum ausgebaut werden, sind über die bereits bestehenden Planungen keine zusätzlichen Ressourcen räumlich sowie finanziell notwendig. Darmstadt, 08.03.2011 Kal I, Käthe Lemp Förderschulrektorin
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Nußbaumallee
- Bessunger Straße 80
- Frankfurter Straße 71
- Rheinstraße 95
- Grenzallee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0245
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.05.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00