1251/2019
Beantwortung der Anfrage AN/0449/2019 - Treffen der Oberbürgermeisterin mit Kölner Abgeordneten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
3315 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB-1 OB Vorlagen-Nummer 04.04.2019 1251/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 04.04.2019 Beantwortung der Anfrage AN/0449/2019 - Treffen der Oberbürgermeisterin mit Kölner Abgeordneten Zu den Fragen 1. Mit welchen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Landtags Nordrhein- Westfalen hat sich die Oberbürgermeisterin seit der jeweils letzten Wahl getroffen? (Bitte be- rücksichtigen keine Veranstaltung, bei der der jeweilige Abgeordnete und die Bürgermeisterin lediglich gemeinsam anwesend waren, es aber nicht zu Gesprächen kam.) 2. Wann, wie oft und wie lange hat sich die Oberbürgermeisterin mit den jeweiligen Abgeordne- ten getroffen? 3. In welchem Rahmen fanden die Treffen statt? (Gab es gemeinsame Treffen mit mehreren Ab- geordneten, Einzeltreffen, etc.) 4. Wer hat die jeweiligen Treffen organisiert? 5. Haben sich andere Vertreter der Stadtverwaltung mit Abgeordneten getroffen? (Bitte beant- worten Sie und schlüsseln Sie auf wie unter Ziffer 1 bis 4.) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Oberbürgermeisterin gibt den Ratsmitgliedern nach § 55 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW Aus- kunft zu sämtlichen Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung. Das Auskunftsrecht der Ratsmitglie- der dient der sachlichen Aufgabenerfüllung des Ratsmitglieds und korrespondiert mit dem Aufgaben- bereich des Rates. Die Oberbürgermeisterin steht im Austausch mit verschiedenen Abgeordneten in Bundestag und Landtag sowie auf europäischer Ebene, von denen einige dem Rat der Stadt Köln angehören oder angehörten. Diese Gespräche werden von der Verwaltung weder gesondert erfasst noch sind sie dem Aufgabenbereich des Rates zuzurechnen. Die Oberbürgermeisterin wird zu zahlreichen Veranstaltungen eingeladen. Die Entscheidung über den Teilnehmerkreis einer Veranstaltung liegt beim jeweiligen Einlader. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen hat die Oberbürgermeisterin keinen Einfluss darauf, wer zum Einladungskreis ge- hört. Mit wem die Oberbürgermeisterin bei den Veranstaltungen Gespräche führt und wie lange diese Gespräche dauern, wird von der Stadtverwaltung nicht erfasst. Bei der in der Anfrage erwähnten Veranstaltung zum Beispiel dürfte es sich um eine Podiumsdiskus- sion am 19.09.2018 handeln, an der Frau Oberbürgermeisterin Reker auf Einladung mehrerer Bun- destagsabgeordneter teilgenommen hat. Zu den Empfängen und öffentlichen Veranstaltungen auf Einladung der Oberbürgermeisterin im Rat- 2 haus werden je nach Größe und Bedeutung der Veranstaltung alle Kölner Abgeordneten in Bundes- tag und Landtag sowie im europäischen Parlament eingeladen (z. B. Rosenmontag, Verleihung des Hans-Böckler-Preises, Verleihung des Konrad-Adenauer-Preises). Sofern auf eine Einladung verzich- tet wird, gilt dies ebenfalls für alle Kölner Abgeordneten. Soweit die Oberbürgermeisterin darüber hinaus Abgeordnete zu Gesprächen einlädt, wird der Einla- dungskreis im Hinblick auf das Thema bzw. in Abstimmung mit dem Teilnehmerkreis festgelegt. Mit welchen Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene sich die mehr als 21.000 Beschäftigten der Kölner Stadtverwaltung treffen, wird von der Stadtverwaltung nicht zentral erfasst. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1251/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 04.04.2019
- Erstellt
- 03.04.2019 11:27