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Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion im ASW am 19.01.2026 betreffend "TOP 8.1 (AN/0053/2026) Bildungsmonitoring Inklusonsentwicklung an Kölner Schulen (2914/2025)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1040/2026 vom 20.04.2026

Stand: Am 27.04.2026 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 20.04.2026 1040/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Fraktion im ASW am 19.01.2026 betreffend "TOP 8.1 (AN/0053/2026) Bildungsmonitoring: Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen (2914/2025)" Die Fragen der SPD-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Welche konkreten Daten zur schulischen Situation von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Sekundarstufe II lie- gen der Stadt Köln derzeit vor (z.B. an Berufskollegs, in vollzeitschuli- schen Bildungsgängen oder im Übergangssystem)? Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik NRW werden Schüler*innendaten u.a. differenziert nach den Merkmalen sonderpädagogischer Förderbedarf und Jahrgang an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen erhoben. Für das Schuljahr 2024/25 zeigen diese Daten folgendes Bild. Daten zum Schuljahr 2025/26 lagen zum Zeitpunkt der Auswertung noch nicht vor: 216 junge Menschen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf lernten in der Sek. II einer allgemeinbildenden Schule. Davon besuchten 71% eine Förderschule GG (92 Lernende besuchten die 2 bis 3-jährige Berufspraxisstufe, Erfüllung der Berufsschulpflicht) oder KM (62 Lernende). 29% lernten an einer Regelschule (ES: 26 Lernende, KM: 20 Lernende, HK: 9 Lernende, SE: 5 Ler- nende, LE und GG: jeweils ein Lernender). Eine Übersicht über die verwende- ten Abkürzungen befindet sich am Textende der Mitteilung. Weitere 56 junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernten an einem Berufskolleg; davon befanden sich 25 Lernende in einer Dualen Ausbil- dung, 15 lernten im Übergangssystem, 11 im Schulberufssystem und jeweils weniger als 5 in den Teilsystemen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und Weiterbildung. 23 Berufsschüler*innen wurden im Bereich KM gefördert; weitere 15 im Bereich GG, 11 aufgrund einer Sehbehinderung und 7 im Bereich HK. Ferner werden für die amtliche Schulstatistik Abgänge von allgemeinbilden- den Schulen differenziert nach dem Merkmal sonderpädagogischer Förderbe- darf erhoben. Für das Abgangsjahr 2024 zeigt sich folgendes Bild: Insgesamt beendeten 860 Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Schule. 2 Darunter haben rd. 11% oder 94 Lernende die Schule ohne einen Schulab- schluss verlassen und 37% oder 316 Lernende mit einem sonderpädagogi- schen Abschluss der Bildungsgänge Lernen oder Geistige Entwicklung (Tab. 1). Insgesamt haben demnach 410 Lernende mit sonderpädagogischem För- derbedarf die Schule ohne Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulab- schluss) beendet, das entspricht einem Anteil von 48% von insgesamt 860 Ab- gängen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Von allen Abgängen (mit und ohne Förderbedarf) haben 648 Lernende die Schule ohne Ersten Schulabschluss beendet; das entspricht einem Anteil von 6,2% von insgesamt 10.381 Abgängen. 36% der Abgänge mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben einen Ersten Schulabschluss erworben, 12% einen mittleren Schulabschluss und 4% die Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife. Eine Differenzierung der Werte nach dem Förderort (401 Abgänge aus dem Gemeinsamen Lernen einer Regelschule und 456 Abgänge von einer Förder- schule) wurde lediglich aus Gründen der Transparenz vorgenommen. Die Da- ten eignen sich nicht für einen Vergleich der Förderorte z.B. hinsichtlich der Qualität von Unterricht und individueller Förderung, weil keinerlei Hinweise auf die Vergleichbarkeit der Schüler*innengruppen vorliegen. Ferner haben 33 junge Menschen mit einem sonderpädagogischen Förderbe- darf einen Bildungsgang an einem Berufskolleg beendet (2024); darunter 11 ohne einen schulischen oder beruflichen Abschluss und 17 mit einem Be- rufsschulabschluss. 2024 haben 84% der Abgänge mit sonderpädagogischem Unterstützungsbe- darf die allgemeinbildende Schule mit bzw. ohne Ersten Schulabschluss been- det (Tab. 1). Hinweise auf Anschlussperspektiven an Berufskollegs geben Aus- wertungen der Lernenden, die im Anschluss an den Besuch einer allge- meinbildenden Schule im Vorjahr einen Bildungsgang an einem Berufs- kolleg beginnen, differenziert nach Schulabschluss und Teilsystem. Tabelle 2 zeigt die Einmündungen dieser vier Abschlussarten (ohne Abschluss, Abschlusszeugnis Lernen oder Geistige Entwicklung, Erster Schulabschluss) und macht deutlich, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für eine Einmündung in das Übergangssystem ist: Zugänge mit einem Abschlusszeugnis im Förder- schwerpunkt Lernen (87%), Zugänge ohne Abschluss: 83% und Zugängen mit einem Ersten Schulabschluss: 51%. 3 2. Sofern entsprechende Daten nicht oder nur unvollständig vorliegen: a. Aus welchen Gründen werden diese bislang nicht systematisch er- hoben oder ausgewertet? Daten zur schulischen Situation von Lernenden mit sonderpädagogischem För- derbedarf in der Sekundarstufe II werden mit der amtlichen Schulstatistik voll- ständig erhoben. Diese wurden ausgewertet und zur Beantwortung der Frage 1 berichtet. Für das Verständnis der geringen Zahl Lernender mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Sekundarstufe II im Vergleich mit der Sekundarstufe I sei ergänzend darauf hingewiesen, dass die Förderung für einen Großteil der Ler- nenden mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht endet (§19 Abs. 1 der Ausbil- dungsordnung sonderpädagogische Förderung, kurz AO-SF). §19 Abs. 2 bis 4 AO-SF regeln die hiervon abweichenden Bestimmungen. Für die Förder- schwerpunkte GG1, KM2, HK und SE sind keine neuen AO-SF Verfahren erfor- derlich; über die Förderschwerpunkte LE und ES3 entscheidet die Schulauf- sichtsbehörde erneut. Entsprechend sinkt der Anteil Lernender mit Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen (Förderschwerpunkte LE, ES, SQ) deutlich auf 12% in der Sekundarstufe II allgemeinbildender Schulen und auf 0% an Berufs- kollegs. In den Jahrgangsstufen 1 bis 10 beläuft sich dieser Anteil auf rd. 75%. b. Welche rechtlichen, organisatorischen oder datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen stehen einer Erhebung entgegen? Nach den Regelungen des AO-SF-Verfahrens (§ 19 Abs. 1, s.o.) wird für einen Großteil der Lernenden die Förderung mit dem Ablauf der Vollzeitschulpflicht beendet (siehe hierzu Ausführungen unter 2 a). 3. Inwieweit wird derzeit geprüft oder geplant, die Bildungswege von Schü- ler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach dem  1 ohne ein neues Verfahren im Förderschwerpunkt Geistige Entw icklung, solange aufgrund der Schulpflicht oder einer Berechtigung nach § 19 Abs. 9 SchulG NRW (berechtigt zum Besuch einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem der Lernende das 25 Lebensjahr vollendet, wenn der Lernende dort dem Ziel des Bildungsgangs nähergebracht werden kann) die Schule besucht w ird. Bei der Aufnahme in ein allgemeines Berufskolleg als Ort des Gemeinsamen Lernens w ird der Lernende dort zur Vorbereitung auf die Er- w erbstätigkeit bis zu drei Jahren im Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung unterrichtet. Eine sonderpädagogische För- derung erfolgt ferner, solange ein Berufsausbildungsverhältnis besteht (§ 19, Abs. 4).  2 Ohne ein neues Verfahren in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen sow ie Körperliche und motorische Entw icklung, w ährend der Schulpflicht, des Besuchs eines Bildungsgangs zum Erw erb eines weiterführen- den Schulabschlusses oder eines Berufsausbildungsverhältnisses (§ 19, Abs. 5).  3 In den Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entw icklung, w enn der Lernende auf Wunsch der Eltern ein Berufskolleg als Förderschule besuchen soll (§ 19, Abs. 2); die Förderung endet spätestens mit dem Ende der Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§19, Abs. 3); abw eichend davon können Lernende ein Berufskolleg als Förder- schule besuchen, w enn der Lernende an einer von der Bundesagentur für Arbeit bewilligten Rehabilitationsmaßnahme zum Erw erb des ersten Berufsabschlusses in einem Berufsausbildungsverhältnis besucht (§19, Abs. 3) 4 Ende der Sekundarstufe I künftig systematischer und vergleichbarer zu erfassen, insbesondere im Hinblick auf: - Übergänge in die Sekundarstufe II? - den Verbleib im Übergangssystem? - Abbrüche? - erreichte Abschüsse? Zu „Verbleib im Übergangssystem“, „Abbrüche“ und „erreichte Ab- schlüsse“ Über die verfügbaren Daten wird unter Frage 1 berichtet. Im Monitoring „Inklusi- onsentwicklung an Kölner Schulen“ wurden hierüber bislang nicht berichtet, weil die in der Bildungsstatistik etablierten Kennzahlen (Förder-, Inklusions- und Exklusionsquote) sich auf die Jahrgangsstufen 1 bis 10 beziehen. In Zukunft kann der Bericht um Auswertungen zum Besuch der Sek. II und zu Abgängen erweitert werden. Zu „Übergänge in die Sek. II“ Die amtliche Schulstatistik erhebt keine Daten zum Übergang in die Sekundar- stufe II aus Sicht der abgebenden Schulen. Auch ist kein Ersatzmerkmal für Lernende der Sekundarstufe II vorgesehen, deren Förderung mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht endet. Für diese Lernenden lassen sich lediglich Hinweise zu Anschlussperspektiven an Berufskollegs geben, in dem Auswertungen zu erworbenen Abschlüssen und Einmündungen an Berufskollegs differenziert nach Abschluss vorgenommen werden (siehe hierzu unter Frage 1). Für die Förderschulen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR: KM, HK, SE, SQ Sek. I) und die Förderschulen GG hat die Verwaltung des LVR bis zum Schuljahr 21/22 über die beruflichen Werdegänge der Entlassschüler*innen Da- ten erhoben und berichtet. Laut der Vorlage 15_1793 gestalteten sich die Über- gänge Lernenden an LVR-Förderschulen nach Ende der Schulzeit des SJ 21/22 wie folgt: Eine Differenzierung der Übergänge nach Förderschwerpunkten und Über- gangsschwerpunkte (hier: größer 10%) – auch für die Förderschule GG - zeigt das folgende Bild:  Förderschule GG: 77%: WfbM 11% Sonstige 5  Förderschule SQ: 52% berufsvorbereitende schulische Qualifizierung 17%: berufsvorbereitende außerbetriebliche Qualifizierung 15% außerbetriebliche Ausbildung 13% Sonstige  Förderschule HK: 50% berufsvorbereitende schulische Qualifizierung 17%: berufsvorbereitende außerbetriebliche Qualifizierung 16%: WfbM  Förderschulen SE: 33%: WfbM 30%: berufsvorbereitende schulische Qualifizierung 18%: berufsvorbereitende außerbetriebliche Qualifizierung 11% Sonstige*  Förderschule KM: 43%: WfbM 25%: berufsvorbereitende schulische Qualifizierung 13%: Sonstige (z.B. Verbleib zu Hause, arbeitslos) *Sonstige:= z.B. Verbleib zu Hause, arbeitslos) Die Bezirksregierung Arnsberg gibt allgemeine Informationen zu einer Über- gangsstatistik, die jährlich alle Anschlüsse der Schüler*innen nach Verlassen der Schule erfasst, und ein Instrument der Qualitätssicherung und Wirksamkeits- analyse in der NRW Landesinitiative KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) ist. Die Datenerhebung erfolgt schulformbezogen, wird als Lehrkräftebefragung in Abstimmung mit dem Team der Beruflichen Orientierung der Schulen durch- geführt und ist verpflichtend. Die Daten verbleiben bei der Schulaufsicht und werden von ihr in die entsprechenden Gremien eingebracht. Der Verwaltung liegen die Daten nicht vor. Wenn die Verwaltung Zugriff auf die Daten erhält, wird der Ausschuss entsprechend hierüber informiert. Abkürzung der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte: Die Anfrage wird folgendermaßen begründet: Der dem Ausschuss unter Tagesordnungspunkt 8.1 (Vorlage 2914/2025) vorge- legte Bericht zur Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen (Schuljahr 2024/2025) bildet die Entwicklung der inklusiven Beschulung in der Primarstufe und der Sekundarstufe I differenzierbar ab. Die Bildungswege von Schüler*in- nen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nach dem Ende der Se- kundarstufe I bleiben bislang weitgehend unberücksichtigt. Gerade die Übergänge in die Sekundarstufe II, in berufliche Bildung oder Ausbil- dung sind die weiteren Bildungs- und Teilhabeperspektive dieser jungen Men- schen von zentraler Bedeutung. Auch über die Vollzeitschulpflicht hinaus be- steht in NRW eine Schul- bzw. Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18. Le- bensjahres. Bildungswege in der Sekundarstufe II unterliegen damit weiterhin einer klaren staatlichen Verantwortung. 6 Darüber hinaus verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 24) Bund, Länder und Kommunen zu einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist eine belastbare und transparente Daten- grundlage zu Bildungswegen nach der Klasse 10 daher eine wesentliche Vo- raussetzung, um Chancengerechtigkeit, Teilhabe und soziale Durchlässigkeit wirksam zu sichern und weiterzuentwickeln. Die SPD- Fraktion hält es vor diesem Hintergrund für notwendig, bestehende Er- kenntnisse zur Sekundarstufe II offen zu legen und zu prüfen, wie bestehende Datenlücken perspektivisch geschlossen werden können. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2026

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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