3156/2019
Planfestellungsbeschluss für das Vorhaben: Deponie "Am Wiemersgrund" - Änderung der Oberflächengestaltung des 2. Deponieabschnitts und Betrieb eines 3. Deponieabschnitts
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621/2 Vorlagen-Nummer 11.09.2019 3156/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 08.10.2019 Planfestellungsbeschluss für das Vorhaben: Deponie "Am Wiemersgrund" - Änderung der Oberflächengestaltung des 2. Deponieabschnitts und Betrieb eines 3. Deponieabschnitts Das Vorhaben war Gegenstand der Beschlussvorlage 2478/2017. Die Deponie besteht aus der Altdeponie, die bereits abgedeckt und begrünt ist, dem 1. Deponieabschnitt (DA 1), der in weiten Teilen abgedeckt und begrünt ist, sowie dem 2. Deponieabschnitt (DA 2), der aktuell als DK I - Deponie (für nicht gefährliche Abfälle mit sehr ge- ringem organischen Anteil) betrieben wird und dessen Kapazität nahezu erschöpft ist. Der neue Deponieabschnitt 3 (DA 3) soll auf einer Gesamtfläche von etwa 10,1 ha mit einem Ge- samtnutzvolumen von etwa 2.687.000 m³ DK I - Abfällen südlich des vorhandenen Deponiekörpers errichtet und betrieben werden. Prognostiziert ist eine Laufzeit von voraussichtlich 22 Jahren inklusive der Stilllegung. Neben der Genehmigung des DA 3 und der daraus resultierenden Änderung der vorgesehenen Ober- flächengestaltung des DA 2 nach dessen Nutzungsende war Gegenstand des Planfeststellungsver- fahrens im Wesentlichen die Einrichtung einer zweiten Zufahrt zur Deponie über den Poller Holzweg. Aufgrund der verkehrlichen Problematik der von der Vorhabenträgerin beantragten (uneingeschränk- ten) Zu- und Abfahrt über den Poller Holzweg wurde zwischen dem Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung und der Vorhabenträgerin eine gemeinsame Lösung abgestimmt, die folgende Eckpunkte enthielt: Zufahrt zur Deponie nur noch über die bestehende nördliche Verkehrsanbindung im Rahmen der hierfür genehmigten LKW-Fahrten Ausfahrt nur noch über den Poller Holzweg Ausbau des Poller Holzweges, soweit für die Abwicklung des LKW-Verkehrs und die sichere verkehrliche Anbindung des bestehenden Flüchtlingsheims erforderlich. Diese Lösung war bereits Gegenstand der Beschlussvorlage 2478/2017. Mit Beschluss vom 28.06.2019 hat die Bezirksregierung Köln den Plan festgestellt. Der Planfeststel- lungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen haben in der Zeit vom 05.08.2019 bis zum 19.08.2019 beim Bauverwaltungsamt zur Einsicht offengelegen. Bereits im Vorfeld des Erörterungstermins hat die Vorhabenträgerin verschiedenen städtischen For- derungen, so unter anderem hinsichtlich der Wegebeziehungen und dem Verzicht auf die „Aussichts- plattform“ als Bestandteil der Rekultivierung der Deponiefläche, entsprochen. Den Belangen der Un- 2 teren Naturschutzbehörde wurde durch Zusagen sowie eine Überarbeitung von Unterlagen Rechnung getragen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält weitere Regelungen, mit denen Forderungen der Stadt Köln entsprochen wurde. Ebenfalls Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses ist die abge- stimmte Verkehrsregelung (Zufahrt im Norden, Ausfahrt – nach dem hierfür erforderlichen Ausbau des Poller Holzweges – im Süden). Eine - allein klagefähige - Verletzung eigener Rechte ist nicht erkennbar. Anlage Stadtplanauszug Gez. Greitemann
Anlage Stadtplan
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E 32361137 N 5643522 E 32359287 N 5642322 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Stadtplan (farbig), Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:5000 Datum: 22.5.2017 KölnGIS 100 m
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3156/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.09.2019
- Erstellt
- 09.09.2019 13:38