mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradrampe Severinsbrücke (Az.: 02-1600-122-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2638/2022 vom 26.08.2022

Stand: Am 27.04.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es gibt bereits den Beschluss zur Optimierung der Brückenauffahrten an der Severinsbrücke im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt, welches öffentlich diskutiert wurde. In diesem Zusammenhang wird eine langfristige Umsetzung angestrebt. Zuvor ist den politischen Gremien voraussichtlich erneut eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
  • Anlage 2 - Eingabe

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 - Eingabe

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    An die Stadt Köln An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden Ludwigstraße 8 50667 Köln An den Bezirksbürgermeister Innenstadt Herrn Andreas Hupke Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstr. 8 50667 Köln Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 16. Januar 2022 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, ich bitte die Bezirksvertretung Innenstadt folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung wird beauftragt den kombinierten Fuß-/Radweg an der südlichen, linksrheinischen Brückenrampe der Severinsbrücke auf ca. 4m zu verbreitern. Begründung: Der kombinierte Fuß-/Radweg wurde m.E. in den 80ern des letzten Jahrhunderts zu Gunsten des Kfz-Verkehrsflusses auf einer Länge von ~150m auf 1,80m Breite (inkl. Bordstein) eingeschränkt. Der rechte Abschluss der Brückenrampe bildet hierbei ein hohes Geländer, während auf der anderen Seite große Fahrzeuge aufgrund der schmalen Kfz-Fahrstreifen dicht am Bordstein vorbeifahren (T50). Die nutzbare Breite reduziert sich dadurch so erheblich, dass jede Begegnung (Fuß/Fuß, Fuß/Rad sowie (unerlaubterweise) Rad/Rad) oder gar Überholvorgänge (Klingelzeichen aufgrund des Lärmpegels kaum wahrnehmbar) zum Gefahrenpunkt werden. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen (Verkehrswende, Attraktivität durch Treppe Rheinauhafen) und zur Abwehr der permanenten Verkehrs- gefährdung bitte ich um Wiederherstellung des ursprünglichen Ausbauzustands des Fuß-/Radweges mit einer Breite von durchgängig ~4m im Bereich der südl. Severinsbrückenrampe (oberhalb der Straßenzüge ‚Im Sionstal‘ und ‚Holzmarkt‘). Mit freundlichen Grüßen Anlage 2
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 2638/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradrampe Severinsbrücke (Az.: 02-1600-122-22) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Vor dem Hintergrund, dass mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt bereits eine Optimierung der Radverkehrsführung auf der Severinsbrücke als Teil der südliche Ost-West-Achse beschlossen wurde, soll seitens der Stadt- verwaltung an einer langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation gearbeitet werden. Dabei soll der Vorschlag des Petenten berücksichtigt werden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stellungnahme der Verwaltung: Die von dem Petenten beschriebene Problematik des sehr schmalen Geh- und Radweges auf der linksrheinischen Auffahrt der Severinsbrücke ist der Verwaltung bekannt. Dass der Richtungsbezug von Radverkehrsanlagen häufig ignoriert wird und auch Radfahrende aus Deutz den Weg nutzen, verschärft die Situation zusätzlich. Für eine Verbreiterung der Nebenanlage in dem von Ihnen beschriebenen Bereich Mechtildisstraße/ Severinsbrücke wäre es jedoch notwendig, die Einfädelungsspur des Autoverkehrs von der Rheinuferstraße zurückzubauen. Da davon auszugehen ist, dass die Spur aus einer Konfliktauffällig- keit (zwischen Kfz-Verkehr vom Perlengraben und von der Rheinuferstraße) heraus überhaupt erst entstanden ist, muss die Notwendigkeit der Einfädelungsspur zuvor genauestens überprüft werden. Gegebenenfalls resultiert daraus die Einrichtung einer neuen Lichtsignalanlage, um die beiden Ver- kehre sicher voreinander auf die Severinsbrücke zu führen. Es handelt sich daher im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt um eine langfristig umzusetzende Maßnahme (vgl. dazu RVKI: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=59044). Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Förderung des Rad-und Fußverkehrs. Flächen des Kfz- Verkehrs müssten zugunsten des Rad- und Fußverkehrs umgewandelt werden. Die Maßnahme ist damit ein Baustein zur Erreichung der ModalSplit-Ziele aus dem Strategiepapier Köln mobil 2025, die eine Stärkung des Umweltverbundes zulasten des Motorisierten Individualverkehrs vorsehen, und trägt somit positiv zum Klimaschutz bei. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz