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2638/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradrampe Severinsbrücke (Az.: 02-1600-122-22)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 26.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.04.2023, TOP 4.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1892 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Es gibt bereits den Beschluss zur 
Optimierung der Brückenauffahrten an der 
Severinsbrücke im Rahmen des 
Radverkehrskonzeptes Innenstadt, 
welches öffentlich diskutiert wurde. In 
diesem Zusammenhang wird eine 
langfristige Umsetzung angestrebt. Zuvor 
ist den politischen Gremien voraussichtlich 
erneut eine Beschlussvorlage zur 
Entscheidung vorzulegen. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 2 - Eingabe

1681 Zeichen

An die Stadt Köln 
An den Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
An den Bezirksbürgermeister Innenstadt 
Herrn Andreas Hupke 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstr. 8 
50667 Köln 
Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 16. Januar 2022 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke, 
sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, 
ich bitte die Bezirksvertretung Innenstadt folgenden Beschluss zu fassen: 
Die Verwaltung wird beauftragt den kombinierten Fuß-/Radweg an 
der südlichen, linksrheinischen Brückenrampe der Severinsbrücke auf 
ca. 4m zu verbreitern.   
Begründung: 
Der kombinierte Fuß-/Radweg wurde m.E. in den 80ern des letzten Jahrhunderts 
zu Gunsten des Kfz-Verkehrsflusses auf einer Länge von ~150m auf 1,80m 
Breite (inkl. Bordstein) eingeschränkt. Der rechte Abschluss der Brückenrampe 
bildet hierbei ein hohes Geländer, während auf der anderen Seite große 
Fahrzeuge aufgrund der schmalen Kfz-Fahrstreifen dicht am Bordstein 
vorbeifahren (T50). Die nutzbare Breite reduziert sich dadurch so erheblich, dass 
jede Begegnung (Fuß/Fuß, Fuß/Rad sowie (unerlaubterweise) Rad/Rad) oder gar 
Überholvorgänge (Klingelzeichen aufgrund des Lärmpegels kaum wahrnehmbar) 
zum Gefahrenpunkt werden. 
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen (Verkehrswende, Attraktivität 
durch Treppe Rheinauhafen) und zur Abwehr der permanenten Verkehrs-
gefährdung bitte ich um Wiederherstellung des ursprünglichen Ausbauzustands 
des Fuß-/Radweges mit einer Breite von durchgängig ~4m im Bereich der südl. 
Severinsbrückenrampe (oberhalb der Straßenzüge ‚Im Sionstal‘ und ‚Holzmarkt‘). 
Mit freundlichen Grüßen 
Anlage 2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2819 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2638/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradrampe Severinsbrücke (Az.: 02-1600-122-22) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich für die Eingabe des Petenten. Vor dem Hintergrund, 
dass mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt bereits eine Optimierung der Radverkehrsführung auf 
der Severinsbrücke als Teil der südliche Ost-West-Achse beschlossen wurde, soll seitens der Stadt-
verwaltung an einer langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation gearbeitet werden. Dabei soll 
der Vorschlag des Petenten berücksichtigt werden. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.10.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die von dem Petenten beschriebene Problematik des sehr schmalen Geh- und Radweges auf der 
linksrheinischen Auffahrt der Severinsbrücke ist der Verwaltung bekannt. 
Dass der Richtungsbezug von Radverkehrsanlagen häufig ignoriert wird und auch Radfahrende aus 
Deutz den Weg nutzen, verschärft die Situation zusätzlich. 
Für eine Verbreiterung der Nebenanlage in dem von Ihnen beschriebenen Bereich Mechtildisstraße/ 
Severinsbrücke wäre es jedoch notwendig, die Einfädelungsspur des Autoverkehrs von der 
Rheinuferstraße zurückzubauen. Da davon auszugehen ist, dass die Spur aus einer Konfliktauffällig-
keit (zwischen Kfz-Verkehr vom Perlengraben und von der Rheinuferstraße) heraus überhaupt erst 
entstanden ist, muss die Notwendigkeit der Einfädelungsspur zuvor genauestens überprüft werden. 
Gegebenenfalls resultiert daraus die Einrichtung einer neuen Lichtsignalanlage, um die beiden Ver-
kehre sicher voreinander auf die Severinsbrücke zu führen. Es handelt sich daher im Rahmen des 
Radverkehrskonzeptes Innenstadt um eine langfristig umzusetzende Maßnahme (vgl. dazu RVKI: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=59044). 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Es handelt sich um eine Maßnahme zur Förderung des Rad-und Fußverkehrs. Flächen des Kfz-
Verkehrs müssten zugunsten des Rad- und Fußverkehrs umgewandelt werden. Die Maßnahme ist 
damit ein Baustein zur Erreichung der ModalSplit-Ziele aus dem Strategiepapier Köln mobil 2025, die 
eine Stärkung des Umweltverbundes zulasten des Motorisierten Individualverkehrs vorsehen, und 
trägt somit positiv zum Klimaschutz bei. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Beratungsverlauf (1)

27.04.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ludwigstraße 8
  • Severinsbrücke
  • Perlengraben
  • Mechtildisstraße
  • Im Sionstal
  • Holzmarkt

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Details

Aktenzeichen
2638/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.08.2022
Erstellt
17.08.2022 16:17