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AN/0596/2019

Künstlerische Gestaltung der Unterführung Sebastianstraße/Industriestraße

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 02.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.05.2019, TOP 8.1.7

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV5)

2210 Zeichen

SPD 
Bündnis 90/Die Grünen 
CDU 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 02.05.2019 
AN/0596/2019 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 
 
Künstlerische Gestaltung der Unterführung Sebastianstraße/Industriestraße 
- Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:  
 
1. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Niehler Bürgerverein einen Gestattungsvertrag 
zu schließen, der diesem ermöglicht, die Unterführung Sebastianstra-
ße/Industriestraße in Niehl in professioneller Ausführung künstlerisch zu gestalten. 
Der Gestaltungsentwurf soll einer Jury der Bezirksvertretung vorgelegt werden. Die 
technische Durchführung wird mit der Verwaltung abgestimmt. 
 
2. Die Verwaltung möge weiterhin nach Abschluss der Gestaltungsarbeiten in Zusam-
menarbeit mit der Rheinenergie für eine ansprechende Beleuchtung der Unterführung 
sorgen. 
 
 
Begründung: 
Der Niehler Bürgerverein e.V. von 1948 beabsichtigt die künstlerische Gestaltung der Unter-
führung Sebastianstraße/Industriestraße. Dieses Projekt soll mit finanzieller Förderung des 
Landes NRW umgesetzt werden. Einen entsprechenden Antrag wird der Niehler Bürgerver-
ein an das Land stellen. 
 
/-2-

- 2 - 
 
 
In Zusammenarbeit mit einer Gruppe von Künstlerinnen und Künstlern, mit Lehrerinnen und 
Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern der GGS Halfengasse sollen für beide Seitenwän-
de der Unterführung Motive aus dem Stadtteil ausgewählt und ein Gestaltungsvorschlag an-
gefertigt werden. Der Gestaltungsvorschlag soll von professionellen Graffitikünstlern zu ei-
nem Entwurf ausgearbeitet und von diesen auch umgesetzt werden. 
 
Zur Vorbereitung der Umsetzung wird der Untergrund der Seitenwände professionell und in 
Absprache mit dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) mit einer Grundie-
rung versehen. Nach Abschluss der Gestaltungsarbeiten wird ein Finish aufgebracht. Die 
technischen Anforderungen stimmt der Niehler Bürgerverein mit der Verwaltung ab.  
 
 
 
 
gez. Horst Baumann                gez. Helmut Metten        gez. Christoph Schmitz

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0596/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
02.05.2019
Erstellt
02.05.2019 09:54