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1903/2018

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Genossenschaftlicher Wohnungsbau in Köln/Wohnungsbauleitstelle

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.06.2018, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9352 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 11.06.2018 
 1903/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Genossenschaftlicher 
Wohnungsbau in Köln/Wohnungsbauleitstelle 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 Stellte die SPD-Fraktion eine  
schriftliche Anfrage zum Thema „Genossenschaftlicher Wohnungsbau in Köln/Wohnungsbauleitstelle 
(AN/0585/2018), welche die Verwaltung wie folgt beantwortet:  
 
1. Welche Angebote hält die Wohnungsbauleitstelle (WBL) vor, um genossenschaftlichen 
Wohnungsbau, insbesondere die Neueinrichtung von Genossenschaften zu fördern? 
 
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung vom 10.10.2017 das vorläufige inhaltliche Aufga-
benprofil der Wohnungsbauleitstelle, ihre Entscheidungskompetenzen sowie ihre personelle 
Erstausstattung festgelegt: 
In ihrem speziellen Aufgabenbereich auf operativer Ebene soll die Wohnungsbauleitstelle zentra-
le Anlaufstelle für Investoren und alle anderen Akteure des Wohnungsmarktes für Bauprojekte 
mit mehr als 50 Wohneinheiten sein.  
Zu den zentralen Aufgaben und Zielen der Wohnungsbauleitstelle zählen 
• die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, 
• die Förderung von Projektentwicklungen von Externen, 
• die Aktivierung von Flächenpotenzialen für den Wohnungsbau, 
• die Begleitung und Forcierung der Umsetzung wichtiger Grundsatzbeschlüsse zum Wohnungs-
bau wie z.B. „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ und „Wohnungsbauoffensive“. 
Die Wohnungsbauleitstelle soll darüber hinaus als Clearingstelle bei konfliktbehafteten Woh-
nungsbauvorhaben fungieren. Bei problematischen Wohnungsbauvorhaben organisiert sie die 
Vermittlung zwischen den Beteiligten zur Lösung von Zielkonflikten und Beseitigung von Hemm-
nissen. 
Die Wohnungsbauleitstelle soll dem Verwaltungsvorstand über den fachlichen Koordinierungsbe-
darf der laufenden Wohnungsbauvorhaben mit mehr als 50 Wohneinheiten berichten und Vor-
schläge zur ämter- und dezernatsübergreifenden Schwerpunktsetzung unterbreiten. 
Der Verwaltungsvorstand berät und beschließt die Schwerpunktsetzung (ca. 10-15 Projekte) und 
beauftragt die Wohnungsbauleitstelle auf dieser Grundlage projektbezogen mit der Prozesssteu-
erung einschl. der Befugnis, die durch den Verwaltungsvorstand beschlossene Prioritätensetzung 
gegenüber den Fachdienststellen durchzusetzen. 
Demzufolge ist eine konkrete Initiative zur Neueinrichtung von Genossenschaften nicht Bestand-
teil des vom Verwaltungsvorstand festgelegten Aufgabenspektrums. 
Hierzu wird auf die Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.11.2017 (Frage 4) ver-
wiesen: 
 
Unabhängig davon hat die WBL die Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus jedoch 
in ihren Gesprächen mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft thematisiert und angeregt.

2 
 
Eine konkrete Initiative zur Förderung von Wohnungsgenossenschaften existiert dazu bereits auf 
Landesebene: 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen fördert im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus die Gründung von bewohner-
getragenen Wohnungsgenossenschaften.  
Diese Förderung umfasst folgende Elemente: 
 Finanzierung eines Gründungsgutachtens durch eine Wirtschaftsberatungsgesellschaft 
für die Neugründung einer Wohnungsgenossenschaft und Bereitstellung von Beratungs-
leistungen für den Aufbau des Genossenschaftsbetriebs 
 Bereitstellung von zinsgünstigen Darlehen als Ankaufsförderung 
Die Förderhöhe und Bedingungen werden jeweils im Einzelfall festgelegt.  
 
2. Welche Maßnahmen hat die WBL seit ihrer Einrichtung unternommen, um genossen-
schaftlichen Wohnungsbau, die Neueinrichtung von Genossenschaften und alternative 
Wohnprojekte zu fördern? 
 
Im Zeitraum August 2015 bis März 2016 wurde gemeinsam von fünf Wohnungsbaugenossen-
schaften und zwei Wohnungsbaugesellschaften in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln eine Ent-
wurfswerkstatt als Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Gemeinsames Ziel und Inhalt der Werk-
statt unter dem Titel „Zukunft Wohnen“ war, an acht ausgewählten Standorten von Wohnsiedlun-
gen der 1950er und 1960er Jahren beispielhaft aufzuzeigen, wie mit Neu- und Umbauten im Be-
stand zusätzlicher Wohnraum und eine zeitgemäße Weiterentwicklung geschaffen werden kann. 
Die WBL unterstützt die zwischenzeitlich aus der o. g. Entwurfswerkstatt konkretisierten Bauvor-
haben in ihrer weiteren Umsetzung. Durch fachlichen Dialog mit den beteiligten Fachdienststellen 
der Verwaltung und den jeweiligen Wohnungsgenossenschaften konnte bereits in mehreren Fäl-
len eine Vorbereitung des Antrages auf Bauvorbescheid bzw. Bauantrages erreicht werden. 
Für zwei Projekte liegen bereits planungsrechtliche Bauvorbescheide vor.  
Ein Bauantrag wurde im Mai 2018 eingereicht. 
Darüber hinaus wurden im laufenden Tagesgeschäft der WBL unterschiedlichste Anfragen und 
Hilfeersuchen von Genossenschaften bearbeitet und erfolgreich begleitet. 
 
3. Welche qualitativen und quantitativen Ziele verfolgt die Verwaltung mit der Wohnungsbau-
leitstelle und welche Ergebnisse hat sie mit diesen Maßnahmen ein Jahr nach ihrer Ein-
richtung vorzuweisen? 
 
Quantitative Ziele wurden nicht isoliert für die Wohnungsbauleitstelle, sondern für die gesamte 
Stadtverwaltung im Kölner Wohnbündnis vom 27. November 2017 beschrieben. Hierin verpflich-
ten sich Wohnungswirtschaft und Stadt Köln, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die 
jährliche Bauleistung schrittweise auf 6.000 Wohneinheiten gesteigert werden kann.  
 
Im vergangenen Jahr lag das tatsächliche Ergebnis deutlich darunter, für 2018 wird eine sub-
stanzielle Erhöhung erwartet. Bisher wurde ein Ergebnis von mehr als 6.000 Wohneinheiten zu-
letzt vor mehr als 20 Jahren erreicht. 
 
Wie bereits unter Punkt 1 dargelegt, ist es eine wesentliche Aufgabe der WBL, an der Beschleu-
nigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren mitzuwirken. Dieses geschieht derzeit im 
Wesentlichen bei konkreten Einzelprojekten und Planungen über den fachlich-inhaltlichen Dialog 
mit Bauträgern und Investoren in Verbindung mit den für die Planung und Genehmigung zustän-
digen Fachdienststellen.  
Im Weiteren ist beabsichtigt, durch die Einrichtung einer von der WBL federführend organisierten 
Projektkonferenz Wohnungsbau (PKW), Wohnungsbauvorhaben bereits in einem sehr frühen 
Planungsstadium auf ihre generelle Umsetzungsfähigkeit hin zu prüfen und mögliche Verfah-
renshemmnisse - soweit möglich - zu erkennen und kooperativ auszuräumen. Der Dialog soll 
projekt- und zielorientiert zwischen Bauträgern und Investoren sowie den Fachdienststellen ge-
führt werden.

3 
 
Seit Arbeitsaufnahme der WBL wurden rund 30-40 Projekte und Planungen der Stellung eines 
Bauantrages näher- bzw. das erforderliche Planverfahren für Wohnungsbauvorhaben unter-
schiedlicher Größe vorangebracht.  
Die WBL wirkt auch im Rahmen der Ämterbesprechung beim Bauaufsichtsamt im Sinne einer 
zügigen Projektrealisierung mit. 
 
 
4. Wie beurteilt die Verwaltung diese Ergebnisse in Bezug auf die Erwartungen und welcher 
Nachsteuerungsbedarf besteht aus Sicht des Verwaltung gegebenenfalls, um die Ziele der 
Wohnungsbauleitstelle, mehr preiswerten Wohnraum für die Kölner Bevölkerung bereit zu 
stellen, zu erreichen? 
 
Neben den definierten gesamtstädtisch bedeutenden Wohnungsbauvorhaben werden besonders 
koordinierungsbedürftige bzw. konfliktbehaftete Planungs- und Baumaßnahmen in der einzurich-
tenden Projektkonferenz Wohnungsbau (PKW) unter Leitung der Wohnungsbauleitstelle abge-
stimmt, geklärt und zur weiteren Entscheidungsvorbereitung behandelt. 
Die Projektkonferenz Wohnungsbau ist konzipiert als zentrale Dialoginstanz, die es ermöglichen 
soll, bereits in einem frühen Planungs- und Projektstadium differierende Ämter- und Investoren-
sichtweisen zu harmonisieren und Zielkonflikte einvernehmlich zu lösen.  
Bauprojekte und Planungsverfahren, die im Ausnahmefall in der Projektkonferenz Wohnungsbau 
nicht einvernehmlich und zielführend behandelt oder geklärt werden können, werden zur ab-
schließenden Entscheidung durch den Baudezernenten in den Verwaltungsvorstand eingebracht. 
 
Von den bisher 7 Stellen der geplanten personellen Erstausstattung konnten bisher erst 3 end-
gültig besetzt werden. Das Auswahlverfahren für die - bisher kommissarisch besetzte - Leitungs-
stelle wurde Ende April 2018 abgeschlossen. Die Ausschreibungsfristen für die Stelle Stellvertre-
tung der Leitung/ Stadtplanung sowie für die Geschäftsstelle endeten Anfang Mai, so dass diese 
Besetzungsverfahren kurzfristig beginnen werden. 
Für eine Evaluierung der mit Beschluss des Verwaltungsvorstandes im Oktober 2017 gesteckten 
Ziele und zugewiesenen Aufgaben ist es derzeit noch zu früh, da deren Erfüllung aufgrund der 
noch nicht abgeschlossenen Stellenbesetzung in Teilen noch nicht wahrgenommen werden 
konnte. 
 
Nach Amtsantritt des neuen Beigeordneten für Stadtentwicklung, Planen und Bauen - Herrn 
Dipl.-Ing. Architekt Markus Greitemann - sollen aus der Arbeitspraxis des ersten Jahres resultie-
rende notwendige Anpassungen/ Ergänzungen und Änderungen verwaltungsseitig erörtert und 
dem Verwaltungsvorstand zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1903/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.06.2018
Erstellt
05.06.2018 13:50