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V/0836/2005

Organisatorische Vereinbarungen zum zukünftigen Anmeldeverfahren zur Klasse 5 an den städtischen Gym

Vorlage 11.10.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.10.2005, TOP 7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

11186 Zeichen

V/0836/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Organisatorische Vereinbarungen zum zukünftigen Anmeldeverfahren zur Klasse 5 an den 
städtischen Gymnasien zum Schuljahr 2006/2007 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die städti-
schen weiterführenden Schulen einen allgemeinen Rahmen festgelegt. Diese Richtlinie hat in 
den vergangenen Jahren immer wieder zu kontroversen, teilweise öffentlichen Diskussionen ge-
führt, weil insbesondere bei einzelnen städtischen Gymnasien nicht alle angemeldeten Schüle-
rinnen und Schüler aufgenommen werden konnten. Obwohl die bisher vom Schulträger vorgege-
benen Entscheidungskriterien von der Rechtsprechung in verschiedenen verwaltungsgerichtli-
chen Verfahren anerkannt worden sind, stellen sie für die betroffenen Erziehungsberechtigten 
häufig keine objektiven bzw. einsichtigen Mög lichkeiten zur Regelung der Aufnahmekapazität in 
die weiterführenden Schulen - speziell der städtischen Gymnasien - dar.  
 
Damit das Anmelde- und Aufnahmeverfahren an den städtischen Gymnasien für Erziehungsbe-
rechtigte transparent wird und damit Irritati onen vermieden werden, ist eine umfassende Informa-
tion der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der städtischen 
Grundschulen, aber auch der infrage kommenden Erziehungsberechtigten in den Nachbarge-
meinden notwendig.  
 
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Anmelde- und Aufnahmeverfahren an allen städti-
schen Gymnasien einheitlich durchgeführt wird. Hierzu hat das Amt für Schule und Weiterbildung 
mit den Schulleitungen der städtischen Gymnasien unter Beteiligung der oberen Schulaufsichts-
behörde mehrere Gespräche geführt.  
 
Ergebnis dieser Gespräche sind die in der Anlage beigefügten organisatorischen Vereinbarungen 
zum Anmeldeverfahren zur Klasse 5 an den städtischen Gymnasien, die zunächst für das An-
meldeverfahren zum Schuljahr 2006/2007 gelten. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der städti-
schen Gymnasien haben diesen Vereinbarungen am 31.08.2005 mündlich einstimmig zuge-
stimmt. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0836/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Mörchen 
Ruf: 
492 40 50 
E-Mail: 
MoerchW@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.10.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0836/2005 
 
Die Regelungen beschränken sich auf interne Absprachen zwischen den Schulleitungen und 
dem Schulträger über den Ablauf  des Anmeldeverfahrens. Die Entscheidungszuständigkeit der 
Schulleitungen über die Aufnahme eines Schülers / einer Schülerin wird nicht infrage gestellt. 
Ebenso werden die vom Rat beschlossenen allgemeinen Auswahlkriterien nicht verändert. Die 
Regelungen des § 46 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz NRW werden damit nicht berührt. 
 
Gegenüber dem Ablauf des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens in den vergangenen Jahren er-
geben sich mit diesen Vereinbarungen insbesondere folgende organisatorische Änderungen: 
 
- Auf dem Anmeldebogen geben die Eltern bezüglich der Schulwahl einen Erstwunsch, 
Zweit- und Drittwunsch an (bisher wurde nur der Erstwunsch angegeben).  
 
- Während des laufenden Anmeldeverfahrens wird von den Gymnasien keine Entscheidung 
bezüglich einer evtl. Aufnahme getroffen.  
 
- Eltern dürfen während des laufenden Anmeldeverfahrens definitiv nicht an die zweite oder 
dritte Schule ihrer Wahl verwiesen werden. 
 
- Das Ende des Anmeldezeitraumes wird nicht mit der Beendigung des Aufnahmeverfah-
rens gleichgestellt. 
 
- Das gesamte Anmeldeverfahren gliedert sich in eine „externe“ (= Anmeldezeitraum) und 
eine „interne“ (= Auswertung der Anmeldungen) Phase.  
 
- Bis zur endgültigen Zuweisung aller angemeldeten Schülerinnen und Schüler werden von 
keinem Gymnasium Anmeldezahlen veröffentlicht. 
 
Weitere Informationen können der Anlage entnommen werden. 
 
Weiteres Verfahren 
 
In den nächsten Tagen wird die Vereinbarung vom Amt für 
Schule und Weiterbildung, den Schul-
leitungen der städtischen Gymnasien und der oberen Schulaufsicht bei der Bezirksregierung 
Münster unterzeichnet. Rechtzeitig vor den Informationsveranstaltungen der weiterführenden 
Schulen werden die Erziehungsberechtigten der vierten Klassen schriftlich über den Ablauf des 
Anmeldeverfahrens zur Klasse 5 an den städtischen Gymnasien zum Schuljahr 2006/2007 infor-
miert. Diese schriftliche Information wird den Schulleitungen der Grundschulen zu deren Informa-
tionsveranstaltung über die weiterführenden Schulformen ebenfalls zur Verfügung gestellt. Er-
gänzend erhalten die Sprecherinnen und Sprecher der Schulformen das Elternschreiben zur In-
formation.  
 
Die Information der Umlandgemeinden geschieht über den eingerichteten Arbeitskreis „Schul-
entwicklungsplanung“, dem Vertreter der Schulverwaltungsämter der Umlandgemeinden angehö-
ren. Die Vertreter der Schulverwaltungsämter informieren die Erziehungsberechtigten der jeweili-
gen Klassen anhand eines Informationsschreibens, das von hier gefertigt wird. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

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V/0836/2005 
 
 
 
Anlagen: 
 
 
Vereinbarungen zum zukünftigen Anmeldeverfahren zur Klasse 5  
an den städtischen Gymnasien zum Schuljahr 2006/2007 
------------------------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Zwischen den städtischen Gymnasien und der Schulaufsicht sowie der Stadt Münster wird fol-
gendes Verfahren verbindlich vereinbart: 
 
 
1. Auf dem Anmeldebogen geben die Eltern bzgl. der Schulwahl einen Erstwunsch, Zweit- 
und Drittwunsch an. Die Schulleitungen weisen die Erziehungsberechtigten ausdrücklich 
darauf hin, dass sie drei Wünsche angeben müssen, da sie ansonsten in der Runde der 
Schulleitungen im Rahmen des internen Anmeldeverfahrens nach Aktenlage unter Anwen-
dung der allgemeinen Auswahlkriterien des Schulträgers einem Gymnasium zugewiesen 
werden. 
 
2. Während des festgelegten Anmeldezeitraumes werden die Anmeldungen an den städti-
schen Gymnasien entgegengenommen (dezentrales Anmeldeverfahren).  
  
 Erziehungsberechtigte von Kindern, mit einer Real- bzw. Hauptschulempfehlung der 
Grundschule müssen mit der Schulleitung ihrer „Erstwunschschule“ ein Beratungsge-
spräch führen.  
 Falls die Schulleitung nach der Beratung grundsätzlich bereit ist, die Schülerin/den Schüler 
aufzunehmen, wird die Anmeldung als Erstwahl an dieser Schule -wie jede andere auch- 
behandelt. 
 Lehnt die Schulleitung nach der Beratung die Aufnahme der Schülerin/des Schülers ab und 
wollen die Eltern trotzdem weiterhin die Aufnahme ihres Kindes an einem Gymnasium,  
wird über die Anmeldung in dem internen Verteilungsverfahren gesondert entschieden. 
 
 Erziehungsberechtigte, die als „Erstwunschschule“ ein Gymnasium in privater Träger-
schaft angegeben haben, können als „Zweit- und Drittwunsch“ städtische Gymnasien auf-
führen. Über diese Anmeldungen wird ebenfalls gesondert in dem internen Verteilungsver-
fahren entschieden. 
 
3. Während des laufenden Anmeldeverfahrens wird von den Gymnasien keine Entscheidung 
über eine evtl. Aufnahme getroffen. Eltern darf nicht bereits während des Anmeldeverfah-
rens der Eindruck vermittelt werden, dass ihr Kind definitiv aufgenommen oder abgelehnt 
wird. 
 
4. Eltern dürfen während des laufenden Anmeldeverfahrens definitiv nicht an die zweite oder 
dritte Schule ihrer Wahl verwiesen werden.  
 
5. Das Ende des Anmeldezeitraumes wird nicht
 mit der Beendigung des Aufnahmeverfahrens 
gleichgestellt. 
 
6. Am Ende eines jeden Anmeldetages wird die bis dahin an der Schule vorliegende jeweilige 
Anmeldezahl dem Amt für Schule und Weiterbildung als Zwischenstand mitgeteilt.

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V/0836/2005 
 
 
7. Das gesamte Anmeldeverfahren gliedert sich in eine „externe“ (= Anmeldezeitraum) und 
eine „interne“ (= Auswertung der Anmeldungen) Phase.  
 Nach Ablauf des „externen“ Anmeldeverfahrens beginnt das „interne“ Auswertungsverfah-
ren. 
 Alle Gymnasien leiten dem Amt für Schule und Weiterbildung gleichzeitig die Schülerlisten 
zu, die nach den Kriterien:  
 
• Geschwisterkinder  
• Gewährleistung  der Mindestanforderungen der Koedukation 
• Besondere Eingangssprache Französisch / Latein oder Bilingualer Zweig  
• Schuleinzugsbereich des Freiherr-vom -Stein-Gymnasiums gemäß Ratsbeschluss 
• Länge des Schulweges 
 
 ausgewertet werden. 
  
 Die Auswertung wird im Amt für Schule und Weiterbildung unmittelbar vorgenommen.  
 Für das interne Verteilungsverfahren sind die „Ausführungsregelungen“ als Anlage dieser 
Vereinbarung beigefügt. 
 Das Auswertungsergebnis liegt spätestens nach einer Woche vor. Im Amt für Schule und 
Weiterbildung wird bereits im Hinblick auf die Zweit- und Drittwünsche eine entsprechende 
Zuordnung für alle (!) Schulen vorgenommen. Die endgültigen Zuweisungen werden in der 
Runde der Schulleitungen, Vertretern der Bezirksregierung und des Schulträgers beraten 
und entschieden.  
 
8. Bis
 zur endgültigen Zuweisung aller angemeldeten Schüler/innen werden von keinem 
Gymnasium Anmeldezahlen veröffentlicht.  
Die Öffentlichkeit wird nach Abschluss des gesamten Aufnahmeverfahrens vom Amt für 
Schule und Weiterbildung informiert. 
 
Diese Regelungen werden zwischen dem Amt für Schule und Weiterbildung und den Schullei-
tungen der städtischen Gymnasien verbindlich vereinbart.

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V/0836/2005 
 
 
 
Für das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
 
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Für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
 
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Für das Geschwister-Scholl-Gymnasium 
 
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Für das Gymnasium Paulinum 
 
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Für das Gymnasium Wolbeck 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------ 
 
Für das Immanuel-Kant-Gymnasium Münster-Hiltrup 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------ 
 
Für das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 
 
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Für das Pascal-Gymnasium 
 
------------------------------------------------------------------------------------------------------ 
 
Für das Ratsgymnasium 
 
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Für das Schillergymnasium 
 
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Für das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 
 
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Für die Bezirksregierung Münster 
 
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Für die Stadt Münster 
 
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Beratungsverlauf (1)

25.10.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0836/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37