2193/2025
Mitteilung der Verwaltung zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz
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Mitteilung Hauptausschuss
3721 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 30.07.2025 2193/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.08.2025 Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 Gesundheitsausschuss 28.08.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales Mitteilung der Verwaltung zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz Der ordnungsbehördliche Jugendschutz ist seit dem Jahr 2024 als besondere Schwer- punktaufgabe des Amtes für öffentliche Ordnung definiert. Zur Sicherstellung eines wirksamen Vollzugs wurden folgende Maßnahmen implementiert: Fortlaufende Identifikation jugendgefährdender Gewerbebetriebe, Örtlichkeiten und Veranstaltungen mit entsprechenden Folgemaßnahmen Verstärkte Information und Sensibilisierung von Gewerbetreibenden, insbeson- dere zu den Themen Shisha, E-Zigaretten/Vapes, Lachgas, Snus und Canna- bis Intensivierte Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Jugendamt, der Schulsozial- arbeit sowie mit Interessenvertretungen der Gewerbetreibenden Planung und Durchführung koordinierter und öffentlichkeitswirksamer Kontroll- maßnahmen gemeinsam mit den genannten Akteuren Durchführung strukturierter Testkäufe, insbesondere bei Betrieben mit bekann- ten oder vermuteten Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, das Kon- sumcannabisgesetz (KCanG) oder das Waffengesetz (WaffG) Das Amt für öffentliche Ordnung beteiligt sich aktiv an relevanten interdisziplinären Ar- beitskreisen, u. a. an der Steuerungsrunde Suchtprävention der Drogenhilfe Köln und der AG Cannabis des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung an präventiven Maßnahmen, beispielsweise durch Mitwirkung im Jugendparlament. Die Durchführung von Testkäufen erfolgt seit Beginn der Karnevalssession 2024/2025 2 unter Einbindung freiwilliger minderjähriger Auszubildender der Stadt Köln sowie der Polizei Köln. Die rechtssichere Umsetzung erfolgt auf Grundlage eines abgestimmten Testkonzepts unter Berücksichtigung des Schutzes der Beteiligten sowie der Einbin- dung der Erziehungsberechtigten. Seit Einführung der Testkäufe wurden insgesamt 214 Gewerbebetriebe überprüft, ins- besondere Kioske. Es wurden 123 Verstöße festgestellt, was einer Quote von 58 % entspricht. Im Rahmen der Karnevalskontrollen lag die Quote bei 70 %. Neben Verstö- ßen gegen das Jugendschutzgesetz wurden regelmäßig auch verbotene Waren wie illegale Vapes oder Snus sichergestellt. Die Bußgelder wurden zwischenzeitlich ange- passt und deutlich erhöht. Seit Beginn der Testkäufe wurden bereits Bußgelder in Höhe von ca. 20.000 EUR eingenommen. Bei wiederholten Verstößen erfolgen weitergehende Maßnahmen bis hin zur Feststel- lung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit sowie der Untersagung der weiteren gewerblichen Tätigkeit. So auch aktuell in den Bezirken Mülheim und Kalk. Eine ent- sprechende Pressemitteilung und mediale Berichterstattung zu den Maßnahmen er- folgte im Juni 2025: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei- lungen/27705/index.html Der Vollzug des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erfolgt ebenfalls konsequent. Ins- besondere wird der öffentliche Konsum im Umfeld von Kindern und Jugendlichen strikt unterbunden. Aktuell erfolgt darüber hinaus die Schließung einer im Gesetz bestehen- den Regelungslücke hinsichtlich der unzulässigen Abgabe von Cannabisvermeh- rungsmaterial (Stecklinge) durch gewerbliche Betriebe mittels ordnungsbehördlicher Einzelverfügungen. Der ordnungsbehördliche Jugendschutz wird weiterhin als prioritäre Aufgabe verfolgt. Die Kontrolltätigkeiten werden fortgeführt und auf weitere Betriebsarten wie Spielhal- len, Gaststätten und sonstige Einzelhandelsgeschäfte ausgeweitet.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2193/2025
- Typ
- Mitteilung Hauptausschuss
- Datum
- 30.07.2025
- Erstellt
- 02.07.2025 14:30