Mandari Insight

2193/2025

Mitteilung der Verwaltung zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz

Mitteilung Hauptausschuss 30.07.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.12.2025, TOP 4.6

Mitteilung Hauptausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Hauptausschuss

3721 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
 
Vorlagen-Nummer 30.07.2025 
 2193/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 11.08.2025 
Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 
Gesundheitsausschuss 28.08.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales  
 
Mitteilung der Verwaltung zum ordnungsbehördlichen Jugendschutz 
Der ordnungsbehördliche Jugendschutz ist seit dem Jahr 2024 als besondere Schwer-
punktaufgabe des Amtes für öffentliche Ordnung definiert. Zur Sicherstellung eines 
wirksamen Vollzugs wurden folgende Maßnahmen implementiert: 
 Fortlaufende Identifikation jugendgefährdender Gewerbebetriebe, Örtlichkeiten 
und Veranstaltungen mit entsprechenden Folgemaßnahmen 
 Verstärkte Information und Sensibilisierung von Gewerbetreibenden, insbeson-
dere zu den Themen Shisha, E-Zigaretten/Vapes, Lachgas, Snus und Canna-
bis 
 Intensivierte Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Jugendamt, der Schulsozial-
arbeit sowie mit Interessenvertretungen der Gewerbetreibenden 
 Planung und Durchführung koordinierter und öffentlichkeitswirksamer Kontroll-
maßnahmen gemeinsam mit den genannten Akteuren 
 Durchführung strukturierter Testkäufe, insbesondere bei Betrieben mit bekann-
ten oder vermuteten Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, das Kon-
sumcannabisgesetz (KCanG) oder das Waffengesetz (WaffG) 
 
Das Amt für öffentliche Ordnung beteiligt sich aktiv an relevanten interdisziplinären Ar-
beitskreisen, u. a. an der Steuerungsrunde Suchtprävention der Drogenhilfe Köln und 
der AG Cannabis des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung an 
präventiven Maßnahmen, beispielsweise durch Mitwirkung im Jugendparlament.  
 
Die Durchführung von Testkäufen erfolgt seit Beginn der Karnevalssession 2024/2025

2 
 
unter Einbindung freiwilliger minderjähriger Auszubildender der Stadt Köln sowie der 
Polizei Köln. Die rechtssichere Umsetzung erfolgt auf Grundlage eines abgestimmten 
Testkonzepts unter Berücksichtigung des Schutzes der Beteiligten sowie der Einbin-
dung der Erziehungsberechtigten. 
 
Seit Einführung der Testkäufe wurden insgesamt 214 Gewerbebetriebe überprüft, ins-
besondere Kioske. Es wurden 123 Verstöße festgestellt, was einer Quote von 58 % 
entspricht. Im Rahmen der Karnevalskontrollen lag die Quote bei 70 %. Neben Verstö-
ßen gegen das Jugendschutzgesetz wurden regelmäßig auch verbotene Waren wie 
illegale Vapes oder Snus sichergestellt. Die Bußgelder wurden zwischenzeitlich ange-
passt und deutlich erhöht. Seit Beginn der Testkäufe wurden bereits Bußgelder in 
Höhe von ca. 20.000 EUR eingenommen. 
 
Bei wiederholten Verstößen erfolgen weitergehende Maßnahmen bis hin zur Feststel-
lung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit sowie der Untersagung der weiteren 
gewerblichen Tätigkeit. So auch aktuell in den Bezirken Mülheim und Kalk. Eine ent-
sprechende Pressemitteilung und mediale Berichterstattung zu den Maßnahmen er-
folgte im Juni 2025: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mittei-
lungen/27705/index.html  
 
Der Vollzug des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erfolgt ebenfalls konsequent. Ins-
besondere wird der öffentliche Konsum im Umfeld von Kindern und Jugendlichen strikt 
unterbunden. Aktuell erfolgt darüber hinaus die Schließung einer im Gesetz bestehen-
den Regelungslücke hinsichtlich der unzulässigen Abgabe von Cannabisvermeh-
rungsmaterial (Stecklinge) durch gewerbliche Betriebe mittels ordnungsbehördlicher 
Einzelverfügungen. 
 
Der ordnungsbehördliche Jugendschutz wird weiterhin als prioritäre Aufgabe verfolgt. 
Die Kontrolltätigkeiten werden fortgeführt und auf weitere Betriebsarten wie Spielhal-
len, Gaststätten und sonstige Einzelhandelsgeschäfte ausgeweitet.

Beratungsverlauf (4)

11.08.2025 Hauptausschuss
TOP 2.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.08.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2193/2025
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
30.07.2025
Erstellt
02.07.2025 14:30