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V/0341/2024

Verfahren zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans für die Primarstufe und die weiterführenden Schulen

Vorlagen 22.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.06.2024, TOP 13

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1933 Zeichen

Anlage A zur V/0341/2024 
Kurzüberblick 
Entsprechend der bisherigen Beschlusslage und aufbauend auf den Ergebnissen des im Oktober 
vorgelegten Berichtes des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung (WIB), soll 
die gemeinsame Erstellung eines Schulentwicklungsplans (SEP) betrieben werden. 
 
Dabei soll neben den weiterführenden Schulen auch die Primarstufe in den Blick genommen wer-
den. Als Strukturbasis soll die Umsetzung des vom WIB im Abschlussbericht beschriebenen „3-
Säulen-Modells“ dienen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel ist die bedarfsgerechte Versorgung mit ausreichend Schulraum in der passenden Schul-
form an einem geeigneten Ort. 
 
Auf dem Weg dorthin soll gemeinsam mit dem WIB ein SEP erarbeitet werden, mit dem klassi-
sche und notwendige schulorganisatorische Maßnahmen, z.B. die Errichtung, Organisationsände-
rung und Aufhebung von Schulen getroffen und begründet werden können. Hierfür soll zum einen 
ein Bericht erstellt werden, der regelmäßig fortgeschrieben werden kann und Beschlüsse unter-
mauert. Zum anderen soll auch ein Werkzeug (Tool) entwickelt werden, mit dem die Prognose 
der Schülerzahl und das Monitoring der Entwicklungen zukünftig im Schulamt selbständig erfol-
gen kann. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Zu den originären, pflichtigen Aufgaben des Schulträger gehört die Durchführung einer Schulent-
wicklungsplanung, gem. § 80 SchulG NRW

Beschlussvorlage

8439 Zeichen

V/0341/2024 
V/0341/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verfahren zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans für die Primarstufe und die 
weiterführenden Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt zur Kenntnis, dass die Schulverwaltung ent-
sprechend der Beschlusslage und aufbauend auf den Ergebnissen des im Oktober vorgelegten 
Berichtes des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung (WIB) die Erstellung ei-
nes Schulentwicklungsplans (SEP) betreibt. 
 
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, dass die Strukturbasis für die Erstellung 
des SEPs die Umsetzung des vom WIB beschriebenen „3-Säulen-Modells“ darstellt.  
 
3. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt ferner zur Kenntnis, dass 
 
3.1. im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit mit dem WIB ein Tool für die Schulverwaltung zur 
ressourcenschonenden verwaltungsinternen Verstetigung / Fortschreibung des SEPs entwi-
ckelt wird, 
 
3.2. Ergebnisse für die Sekundarstufe I im Herbst dieses Jahres vorliegen, um auf dieser Grund-
lage in enger Abstimmung mit dem begleitenden politischen Arbeitskreis Maßnahmen abzu-
leiten, 
 
3.3. die Veröffentlichung des Gesamtberichtes einschließlich der SEP für die Primarstufe für das I. 
Quartal 2025 vorgesehen ist. 
Davon unberührt ist die angekündigte Vorlage zu den Schulbaumaßnahmen im Primarbe-
reich, bei denen Entscheidungen durch die aktualisierte Schüler*innenprognose auf Basis der 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2022-2033 anstehen, die nach der Sommerpause in 
die politische Beratung eingebracht wird.   
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
27.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Zurfähr  
Telefon: 492-4024 
Zurfaehr@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0341/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung von Kosten in Höhe von maximal 110.000 € 
ausgeht. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2024 110.000,00 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2024 bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt.  
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Amtsbudgets durch Einsparungen an anderer Stelle. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
In einem ersten Schritt wurden im Bericht des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische For-
schung (WIB) „Bericht zur externen Begleitung der Schulentwicklungsplanung der weiterführend en 
Schulen – Beschluss zum weiteren Vorgehen“ (V/0587/2023) deskriptiv und analytisch die in der Ur-
sprungsvorlage „Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden 
Schulen“ (V/0384/2021/1) benannten Themen beleuchtet, Entwick lungen dargestellt und Optimie-
rungspotentiale in Bezug auf die Struktur und Vorgehensweise in der Schulentwicklungsplanung 
(SEP) herausgearbeitet.  
 
Das bedeutet auch, dass ein wesentlicher Auftrag aus der Ausgangsvorlage „Handlungsfelder und 
Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen“ (Vorlage V/0384/2021/1) 
noch aussteht: Die Erstellung der Schulentwicklungsplanung und insbesondere der Auftrag, die sich 
aus der SEP ergebenden Handlungsbedarfe und -empfehlungen zu bewerten und Vorschläge für die 
Umsetzung zu machen. 
 
Dabei soll neben den weiterführenden Schulen auch die Primarstufe in den Blick genommen werden. 
Als Strukturbasis soll die Umsetzung des vom WIB im Abschlussbericht beschriebenen „3 -Säulen-
Modells“ dienen. 
 
 
Vorgehen: 
 
Das Ziel besteht darin, gemeinsam mit dem WIB einen SEP zu erstellen, mit dem klassische und 
notwendige schulorganisatorische Maßnahmen, z.B. die Errichtung, Organisationsänderung und Auf-
hebung von Schulen getroffen und begründet werden können. Hierfür soll zum einen ein Bericht er-
stellt werden, der regelmäßig fortgeschrieben werden kann und Beschlüsse untermauert. Zum ande-
ren soll auch ein Werkzeug (Tool) entwickelt werden, mit dem die Prognose der Schüler*innenzahl 
und das Monitoring der Entwicklungen zukünftig im Amt für Schule und Weiterbildung selbstständig 
erfolgen kann.

- 3 - 
V/0341/2024 
Die einzelnen umzusetzenden Schritte sind somit:  
 
A. SEP  
- Verfassen eines Berichts als Dokumentations- und Entscheidungsgrundlage für die SEP  
-  Erstellen einer Beschlussvorlage (Maßnahmen der SEP) auf Basis des Berichts  
 
B. Tool  
- Beschreibung und Entwicklung der zentralen Kennzahlen und Instrumente (Tool) für die Prog-
nose der Schüler*innenzahl im Primar- und Sekundarbereich und das Monitoring  
- Beschreibung notwendiger technischer Vorau ssetzungen für die zukünftige autonome Ver-
wendung der Tools durch das Amt für Schule und Weiterbildung  
 
 
Zu A.: Erarbeitung eines thematisch und regional gegliederten SEP-Berichts 
 
1. Darstellung der gesamtstädtischen Entwicklung der letzten Jahre  
1.1. bisherige Entwicklung der Schullandschaft, d.h. Zahl der Schulen nach Stufe 
(Primarstufe, Sekundarstufe I+II), der Bildungsgänge, der Schulplätze sowie der 
Schüler*innen.  
1.2. Entwicklung der altersrelevanten Bevölkerung sowie relevante regionale (z.B. in 
einzelnen Stadtbezirken) und einzelschulische Entwicklungen . 
2. Basierend auf der aktuellsten stadteigenen Bevölkerungsvorausberechnung wird die Schü-
ler*innenzahl für die kommenden Schuljahre differenziert nach Stufe (Primarstufe, Sekundarstufe I 
und Sekundarstufe II) prognostiziert.  
2.1. Abgleich der Schüler*innenzahlprognose mit der Ist-Situation in Bezug auf Schü-
ler*innenzahl und Schulplätze  
2.2. Untersuchung, ob grundsätzlich Maßnahmen zur Anpassung der Schullandschaft 
notwendig werden  
2.3. Definition, wie differenziert die Betrachtung (gerade für die Primarstufe) in Bezug 
auf Raumgrößen erfolgen soll 
 
3. Relevante Monitoring-Kennzahlen definieren und darstellen  
 
Unter Berücksichtigung der bisher initiierten Maßnahmen, der prognostizierten Schüler*innenzahlen 
sowie der erar beiteten Monitoring-Kennzahlen wird abgeleitet, welche Entwicklungen in der Schul-
landschaft zu erwarten sind. 
Unter Verwendung der Ist-Analyse und der prognostizierten Schüler*innenzahlen sollen insbesondere 
die Monitoring-Kennzahlen dabei helfen, Maßnahmen für die Steuerung des Bildungsangebots abzu-
leiten.  
Erforderliche Maßnahmen lassen sich i.d.R. aus der bisherigen und zukünftig zu erwartenden Schü-
ler*innenzahl je Schule, Stufe, Bildungsgang und Region sowie aus der Analyse in der Vergangenheit 
getroffener oder beschlossener Maßnahmen ableiten (Vorschläge). Darüber hinaus sind für die kon-
krete (beschlussfähige) Umsetzung von Maßnahmen, Besonderheiten der sozialen und räumlichen 
Struktur sowie bildungspolitische Ziele und finanzielle Aspekte zu berücksichtigen (Machbarkeit).  
 
Insbesondere das hierfür erforderliche Experten- und Expertinnenwissen hinsichtlich der soziodemo-
grafischen, infrastrukturellen und politischen Besonderheiten in einzelnen Bereichen der Stadt ist bei 
der Schulverwaltung verortet.  Sie übernimmt die Übersetzung der  im Schulentwicklungsplan enthal-
tenen Vorschläge in konkrete, geeignete (schulorganisatorische) Maßnahmen.   
 
 
Zu B.: Tool  
 
Eine verwaltungsinterne, eigenständige Berechnung und Aktualisierung der Prognose - und Monito-
ring-Kennzahlen für den SEP soll ermöglicht werden. Dabei werden die für Prognose und das Monito-
ring zentralen Datenquellen und Kennzahlen implementiert. In diesem Zusammenhang werden auch

- 4 - 
V/0341/2024 
die technischen Anforderungen an ein solch künftig einzusetzendes Werkzeug formuliert (Datensatz-
formate + Restriktionen). 
Auch wenn das Tool vorrangig eigenständig genutzt und gepflegt werden soll, so ist nicht ausge-
schlossen, dass zu Zwecken der Aktualisierung, Updates o.ä. nochmals die Expertise der Tool -
Erstellenden benötigt wird. 
 
 
Die im Zuge der Erarbeitung einer SEP gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse für die Sekundar-
stufe I sind im Herbst diesen Jahres zu erwarten, so dass auf dieser Grundlage Maßnahmen abzulei-
ten sind.  
Als zeitliches Ziel für die Verfassung und Verö ffentlichung des Gesamtberichts, einschließlich der 
Betrachtung für die Primarstufe, ist das I. Quartal 2025 vorgesehen.  
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
- Anlage A

Beratungsverlauf (1)

04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0341/2024
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2024
Erstellt
17.05.2024 08:49