Schadstoffbelastung an Kölner Kinderkrippen, Kitas und Schulen
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2082/2019 vom 13.06.2019
Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 2082/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 Schadstoffbelastung an Kölner Kinderkrippen, Kitas und Schulen Mit Anfrage (AN/1052/2016) bat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen um Beantwortung von Fragen zu den Untersuchungsergebnissen über die Schadstoffbelastung an Kölner Kinderkrippen, KiTas und Schulen. Die Fragen wurden mit der Vorlage 1234/2019 in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 16.05.2019 von der Verwaltung beantwortet. Zu dieser Antwort hatte Frau Hölzing folgende Nachfragen: Wenn die Schadstoffbelastung nach Meinung der Verwaltung in ihrer Gesamtheit einer Risikobewer- tung unterzogen werden müssen, aber auf die Bezirksregierung verweist, stellen sich die Fragen: Darf die Verwaltung nichts tun? Ist es ihr verboten? Kann sie keinen Einfluss auf die Bezirksregierung nehmen? Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: Für den Immissionsschutz gibt es klare, gesetzlich geregelte Zuständigkeiten. Keine Zuständigkeit hat die untere Gesundheitsbehörde. Für das Land Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung bei den Lan- desdienststellen, im Fall des Kölner Stadtgebietes bei der Bezirksregierung Köln. Messungen zur Luftqualität werden in NRW durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Rahmen des Luftqualitäts-Überwachungssystems (LUQS) durchgeführt. Die Messungen werden in Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Köln durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf in der Regel verkehrsnahe Standorte mit sensibler Nutzung, worunter neben Wohnnutzung auch Schulen und Kitas berücksichtigt werden. Als wesentliches Kriterium ist an verkehrsreichen Straßen mit ge- schlossener beidseitiger Bebauung mit einer hohen Luftschadstoffbelastung zu rechnen. Seit April 2019 ist die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln durch die Bezirksregierung in Kraft gesetzt worden. Den Wortlaut können Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung unter dem folgenden Link einsehen: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_koeln_02_01 _fortschreibung_2019.pdf
Beratungsverlauf
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04.07.2019
TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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