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2082/2019

Schadstoffbelastung an Kölner Kinderkrippen, Kitas und Schulen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2323 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2082/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 
 
Schadstoffbelastung an Kölner Kinderkrippen, Kitas und Schulen 
Mit Anfrage (AN/1052/2016) bat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen um Beantwortung von Fragen zu 
den Untersuchungsergebnissen über die Schadstoffbelastung an Kölner Kinderkrippen, KiTas und 
Schulen. 
 
Die Fragen wurden mit der Vorlage 1234/2019 in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 
16.05.2019 von der Verwaltung beantwortet. 
 
Zu dieser Antwort hatte Frau Hölzing folgende Nachfragen: 
 
Wenn die Schadstoffbelastung nach Meinung der Verwaltung in ihrer Gesamtheit einer Risikobewer-
tung unterzogen werden müssen, aber auf die Bezirksregierung verweist, stellen sich die Fragen: 
Darf die Verwaltung nichts tun? Ist es ihr verboten? Kann sie keinen Einfluss auf die Bezirksregierung 
nehmen? 
 
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Für den Immissionsschutz gibt es klare, gesetzlich geregelte Zuständigkeiten. 
Keine Zuständigkeit hat die untere Gesundheitsbehörde. 
Für das Land Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung bei den Lan-
desdienststellen, im Fall des Kölner Stadtgebietes bei der Bezirksregierung Köln. Messungen zur 
Luftqualität werden in NRW durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) 
im Rahmen des Luftqualitäts-Überwachungssystems (LUQS) durchgeführt. Die Messungen werden in 
Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Köln durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf in der 
Regel verkehrsnahe Standorte mit sensibler Nutzung, worunter neben Wohnnutzung auch Schulen 
und Kitas berücksichtigt werden. Als wesentliches Kriterium ist an verkehrsreichen Straßen mit ge-
schlossener beidseitiger Bebauung mit einer hohen Luftschadstoffbelastung zu rechnen. 
Seit April 2019 ist die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln durch die Bezirksregierung in 
Kraft gesetzt worden. Den Wortlaut können Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung unter dem 
folgenden Link einsehen:  
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_koeln_02_01
_fortschreibung_2019.pdf

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2082/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.06.2019
Erstellt
12.06.2019 13:03