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PFC Belastung - Kölner Süden - Installationen von Filteranlagen

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0994/2020 vom 17.08.2020

Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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    Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0994/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 PFC Belastung - Kölner Süden - Installationen von Filteranlagen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der BV am 31.08.2020 zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installieren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. Begründung: Die Stadtteile im Kölner Süden sind durch PFC belastet, welches vor Jahren durch Löschschaum in das Grundwasser gelangt ist. Die Verwendung des Grundwassers ist seit dieser Zeit gesundheitsgefährdend und seit der Senkung der Grenzwerte ist die Verwendung behördlich verboten. In der Kiesgrube Meschenich steht bereits sehr erfolgreich eine solche Anlage. Insbesondere soll die Verwaltung sicherstellen, dass die zukünftige Nutzung der Kiesgruben als Badesee nicht verzögert und nach dem Ende der Auskiesung unverzüglich umgesetzt werden kann. Dr. Jörg Klusemann Elke Bussmann
  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0994/2020 Stand: 27.10.2022 Sachstandsbericht PFC Belastung - Kölner Süden - Installationen von Filteranlagen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 8.1.10 PFC Belastung - Kölner Süden - Installationen von Filteranlagen AN/0994/2020 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installie- ren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. Sachstand 2020 Beschlussfassung erfolgte in Kenntnis der Stellungnahme zur Sitzung (2548/2020) Für die Sanierung der PFC-Schäden im linksrheinischen Kölner Süden hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde die erforderlichen, angemessenen und verhältnismäßigen Sanierungsziele festgelegt. Es wurde gegenüber den Sanierungspflichtigen (Basell Polyolefine GmbH und Shell Oil GmbH) vorgegeben, dass die Schadstoffnachlieferung ins Grundwasser durch geeignete Sanierungs- anlagen auf den Werksgeländen zu stoppen ist. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die weitere Schadstoffausbreitung am Ende der Belastungsfahne, d.h. am Wasserwerk Hochkirchen, gestoppt wird. Diese Maßnahmen werden erfolgreich durchgeführt. Die Bezirksregierung hat keine Beseitigung der gesamten Verunreinigungsfahne angeordnet. Nach Bekanntwerden der PFC-Problematik im linksrheinischen Kölner Süden im Jahr 2010 einschließlich der Ermittlung der PFC-Belastung im Um- feld der Firma Horst wurde der Kies-Gewinnungsbetrieb komplett eingestellt. Erst nach der Erstellung eines Konzeptes durfte der Betrieb wieder aufgenommen werden. Dieses Konzept beinhaltet u.a. die Reinigung des durch Pumpen geförderten Grundwassers mittels Aktivkohle. Das so gereinigte Grund- wasser ist für die Kieswaschung erforderlich, die zum Betriebsablauf des Betriebes zählt. Die Stadt Köln hat keine Verpflichtung, über die Maßnahmen der Sanierungspflichtigen hinaus Filteranlagen zur Reinigung des Grundwassers zu installieren, um beispielsweise die angesprochene Badenutzung in den Kiesgruben zu ermöglichen. Das Wasserrecht räumt keine subjektive Rechtsposition, etwa ein Recht auf eine bestimmte Beschaffenheit bzw. Menge des Grundwassers oder einen Abwehran- spruch gegen Beeinträchtigungen des Grundwasserzustandes ein. Die im Antrag der SPD-Fraktion genannte Einrichtung und der Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen zur Fahnensanierung durch die Stadt Köln sind nach Einschätzung der Verwaltung mit einem erheblichen Aufwand verbun- den: Hier sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung der Anlagen durch einen Sachverständigen und die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Aufbereiten und Wiedereinlei- ten des Grundwassers aufgrund des sehr mächtigen Grundwasserleiters im Kölner Süden zu nennen. Der Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zur beispielsweise angesprochenen Badeseenutzung. Insofern empfiehlt die Verwaltung, auf Filteranlagen zu verzichten. 2 Eine belastbare Kosten-/Nutzenanalyse müsste allerdings durch einen zu beauftragenden Fachgut- achter unter Berücksichtigung der geologischen und hydrologischen Verhältnisse und Besonderheiten erfolgen. Ein neuer Sachstand liegt nicht vor. Sachstand 2022 Es wird auf die Beschlussvorlage 4421/2021 zur Sitzung 13.06.2022 der Bezirksvertretung Rodenkirchen verwiesen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat dem Verwaltungsvorschlag zuge- stimmt. Diese Vorlage ist am 25.08.2022 ungeändert im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün be- schlossen worden. Im Ergebnis wurde somit die Installation von zusätzlichen Filteranlagen nach Vor- lage einer Kosten-/Nutzenanalyse aufgrund der unverhältnismäßigen finanziellen Aufwendungen und der zusätzlichen ökologischen Belastung abgelehnt. Status in Bearbeitung erledigt

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.10, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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