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AN/0994/2020

PFC Belastung - Kölner Süden - Installationen von Filteranlagen

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 17.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 8.1.10

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

1354 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0994/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
PFC Belastung - Kölner Süden -  Installationen von Filteranlagen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der BV am 31.08.2020 zu setzen. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu 
installieren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. 
 
Begründung: 
Die Stadtteile im Kölner Süden sind durch PFC belastet, welches vor Jahren durch Löschschaum in 
das Grundwasser gelangt ist. Die Verwendung des Grundwassers ist seit dieser Zeit 
gesundheitsgefährdend und seit der Senkung der Grenzwerte ist die Verwendung behördlich 
verboten. In der Kiesgrube Meschenich steht bereits sehr erfolgreich eine solche Anlage. 
 
Insbesondere soll die Verwaltung sicherstellen, dass die zukünftige Nutzung der Kiesgruben als 
Badesee nicht verzögert und nach dem Ende der Auskiesung unverzüglich umgesetzt werden kann. 
 
Dr. Jörg Klusemann           Elke Bussmann

Sachstandsbericht BV

3916 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0994/2020 
 Stand: 27.10.2022 
Sachstandsbericht  
PFC Belastung - Kölner Süden -  Installationen von Filteranlagen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.08.2020 
8.1.10 PFC Belastung - Kölner Süden -  Installationen von Filteranlagen  
AN/0994/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Kölner Süden an geeigneten Standorten Filteranlagen zu installie-
ren, welche das Grundwasser von PFC und anderen Schadstoffen reinigt. 
 
 
Sachstand 2020 
 
Beschlussfassung erfolgte in Kenntnis der Stellungnahme zur Sitzung (2548/2020) 
Für die Sanierung der PFC-Schäden im linksrheinischen Kölner Süden hat die Bezirksregierung Köln 
als zuständige Behörde die erforderlichen, angemessenen und verhältnismäßigen Sanierungsziele 
festgelegt. Es wurde gegenüber den Sanierungspflichtigen (Basell Polyolefine GmbH und Shell Oil 
GmbH) vorgegeben, dass die Schadstoffnachlieferung ins Grundwasser durch geeignete Sanierungs-
anlagen auf den Werksgeländen zu stoppen ist. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die weitere 
Schadstoffausbreitung am Ende der Belastungsfahne, d.h. am Wasserwerk Hochkirchen, gestoppt 
wird. Diese Maßnahmen werden erfolgreich durchgeführt. Die Bezirksregierung hat keine Beseitigung 
der gesamten Verunreinigungsfahne angeordnet. Nach Bekanntwerden der PFC-Problematik im 
linksrheinischen Kölner Süden im Jahr 2010 einschließlich der Ermittlung der PFC-Belastung im Um-
feld der Firma Horst wurde der Kies-Gewinnungsbetrieb komplett eingestellt. Erst nach der Erstellung 
eines Konzeptes durfte der Betrieb wieder aufgenommen werden. Dieses Konzept beinhaltet u.a. die 
Reinigung des durch Pumpen geförderten Grundwassers mittels Aktivkohle. Das so gereinigte Grund-
wasser ist für die Kieswaschung erforderlich, die zum Betriebsablauf des Betriebes zählt. Die Stadt 
Köln hat keine Verpflichtung, über die Maßnahmen der Sanierungspflichtigen hinaus Filteranlagen zur 
Reinigung des Grundwassers zu installieren, um beispielsweise die angesprochene Badenutzung in 
den Kiesgruben zu ermöglichen. Das Wasserrecht räumt keine subjektive Rechtsposition, etwa ein 
Recht auf eine bestimmte Beschaffenheit bzw. Menge des Grundwassers oder einen Abwehran-
spruch gegen Beeinträchtigungen des Grundwasserzustandes ein. Die im Antrag der SPD-Fraktion 
genannte Einrichtung und der Betrieb von Grundwasserreinigungsanlagen zur Fahnensanierung 
durch die Stadt Köln sind nach Einschätzung der Verwaltung mit einem erheblichen Aufwand verbun-
den: Hier sind insbesondere der Ankauf von Grundstücken, die Planung der Anlagen durch einen 
Sachverständigen und die erheblichen Betriebskosten für das Fördern, Aufbereiten und Wiedereinlei-
ten des Grundwassers aufgrund des sehr mächtigen Grundwasserleiters im Kölner Süden zu nennen. 
Der Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keinem angemessenen Verhältnis zur beispielsweise 
angesprochenen Badeseenutzung. Insofern empfiehlt die Verwaltung, auf Filteranlagen zu verzichten.

2 
 
Eine belastbare Kosten-/Nutzenanalyse müsste allerdings durch einen zu beauftragenden Fachgut-
achter unter Berücksichtigung der geologischen und hydrologischen Verhältnisse und Besonderheiten 
erfolgen. 
 
Ein neuer Sachstand liegt nicht vor. 
 
Sachstand 2022 
Es wird auf die Beschlussvorlage 4421/2021 zur Sitzung 13.06.2022 der Bezirksvertretung  
Rodenkirchen verwiesen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat dem Verwaltungsvorschlag zuge-
stimmt. Diese Vorlage ist am 25.08.2022 ungeändert im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün be-
schlossen worden. Im Ergebnis wurde somit die Installation von zusätzlichen Filteranlagen nach Vor-
lage einer Kosten-/Nutzenanalyse aufgrund der unverhältnismäßigen finanziellen Aufwendungen und 
der zusätzlichen ökologischen Belastung abgelehnt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße 85

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Details

Aktenzeichen
AN/0994/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
17.08.2020
Erstellt
17.08.2020 10:41