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0675/2022

Gelände Vogelsanger Str. 406

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.03.2022, TOP 6.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4872 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/3 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 0675/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 
 
Gelände Vogelsanger Str. 406 
Es wurde durch die SPD-Fraktion zur Sitzung am 13.12.2021 unter TOP 7.4 eine Anfrage gestellt. 
 
 
Frage 1: 
 
Was soll auf diesem Gelände gebaut werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für die nun völlig ohne Gebäudeaufbauten (und ohne die alten Grenzmauern) vorhandene nördliche 
Grundstückshälfte (also angrenzend an die Ecke zur Wilhelm-Mauser-Str.) ist eine Baugenehmigung 
für einen Dienstleistungsbetrieb erteilt worden. Konkret ist demnach die Errichtung eines zweige-
schossigen Hallengebäudes mit Büro-, Lager- und Ausstellungsflächen (Bäderausstellung für Kun-
den) vorgesehen. Diese so beschriebene Grundstückshälfte wird eine eigene Zufahrt von der Vogels-
anger Str. aus (in etwa bei der internen Abtrennungslinie von der anderen Grundstückshälfte) erhal-
ten und an der Abtrennungslinie ist auch die Errichtung einer durchgehenden Stützwand vorgesehen. 
In der aktuellen Örtlichkeit ist diese Flächentrennung und neue zusätzliche Zufahrt bereits gut zu er-
kennen. 
 
Frage 2: 
 
Wie sieht die weitere Nutzung des Geländes aus? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Für die südliche Grundstückshälfte (auf der noch Gebäudeaufbauten verblieben sind) ist eine Bauge-
nehmigung für eine Nutzungsänderung in eine Vergnügungsstätte erteilt worden. Konkret ist dem-
nach ein sozialkultureller Begegnungsraum (mit 2 Veranstaltungsräumen für Tanzveranstaltungen, 
Theater, Workshops, private und geschäftliche Feiern, Events für Familien mit Kindern, politischen 
Diskussionen, Filmvorführung/Kino, Konzerte und Kunstausstellung) einschließlich Schank- und 
Speisewirtschaft sowie einem Biergarten vorgesehen. 
 
 
Frage 3: 
 
Wird ein ordnungsgemäßes Verkehrskonzept für Autos, Fußgänger und ÖPNV Nutzer mit berücksich-
tigt, wenn weiterhin kulturelle Veranstaltungen auf dem Gelände stattfinden? 
 
Antwort der Verwaltung:

2 
 
Hier ist die unter Antwort zu Frage 2 geschilderte Baugenehmigung angesprochen. Im dortigen Bau-
antragsverfahren wurde das für Verkehrsfragen zuständige Fachamt beteiligt und hatte grundsätzlich 
gegen die konkreten Bauvorlagen aus verkehrsrechtlicher Sicht keine entgegenstehende öffentlich-
rechtliche Vorschrift erkannt.  
 
Andererseits wurde von dort vorgegeben (und in die Baugenehmigung aufgenommen), dass vor einer 
Nutzungsaufnahme noch von der Bauherrnschaft mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
eine abschließende Abstimmung zu Veranstaltungen, die eine erwartete Auslastung von mehr als 50 
% der zulässigen Gesamtkapazitäten aufweisen, vorzunehmen ist. Zu solchen Veranstaltungen kann 
dann aus verkehrlicher Sicht nur zugestimmt werden, wenn ein schlüssiges und umsetzbares Ver-
kehrsführungskonzept für solche Veranstaltungen vorgelegt wird. In diesem Konzept sind zwingend 
die Aspekte zur sicheren Fußverkehrserschließung, Gewährleistung eines reibungslosen Verkehrsab-
laufes für alle Verkehrsteilnehmenden sowie Schaffung bzw. Bereitstellung ausreichender Abstell-
möglichkeiten für Fahrräder und E-Scooter ausführlich aufzuführen. Ebenso ist dabei aufzuzeigen, 
wie häufig im Jahr es zu solch größeren Veranstaltungen auf dem Gelände kommen wird. Sofern 
Eingriffe in die bestehende Verkehrsführung erforderlich sind, wären diese Maßnahmen hinsichtlich 
der verkehrlichen Wirksamkeit im umliegenden Gebiet durch eine verkehrsgutachterliche Stellung-
nahme zu bewerten. 
 
Im Übrigen wurde über die Baugenehmigung auch empfohlen, im Vorfeld von Veranstaltungen mit 
einer erwarteten Auslastung von mehr als 50 % der zulässigen Gesamtkapazitäten ein An- und Ab-
reisekonzept für die Veranstaltungsgäste zu kommunizieren.  
 
 
Frage 4: 
 
Wie soll sichergestellt werden, dass die Lärmemissionswerte eingehalten werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Auch hier ist die unter Antwort zu Frage 2 geschilderte Baugenehmigung angesprochen. Im dortigen 
Bauantragsverfahren wurde mit den Bauvorlagen auch eine zu unterschiedlichen Umgebungsorten 
individuelle Lärmprognose eines Büros für Schallschutz eingereicht. Das für Immissionsschutz zu-
ständige Fachamt wurde im Verfahren beteiligt und hatte gegen die konkreten Bauvorlagen aus dorti-
ger Sicht keine entgegenstehende öffentlich-rechtliche Vorschrift benannt.  
 
Zur Sicherung des Immissionsschutzes wurde die v. g. Lärmprognose zum ausdrücklichen Bestand-
teil der Baugenehmigung erklärt. Weiterhin wurde die Umsetzung und Einhaltung von 16 Einzel-
punktmaßnahmen aus der Lärmprognose per Auflage in der Baugenehmigung aufgegeben. Außer-
dem sind noch über 6 weitere Auflagen in der Baugenehmigung Begleitregelungen des zuständigen 
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes übernommen worden.

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wilhelm-Mauser-Straße
  • Vogelsanger Straße 406
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0675/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.02.2022
Erstellt
23.02.2022 15:39