Mandari Insight

AN/0563/2018

Änderungsantrag zum Antrag Berücksichtigung Anmerkungen zur Richtlinie bilingualen Gruppen

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 12.04.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.04.2018

AK 3 - Änderungsantrag zum Antrag Anmerkungen bezüglich der Mitteilung 3782 2017

· application/pdf

Ansehen

AK 3 - Änderungsantrag zum Antrag Anmerkungen bezüglich der Mitteilung 3782 2017

8744 Zeichen

1 
 
AK 3 - Erziehung, Bildung und Beruf       09.04.2018 
Tayfun Keltek 
Silvio Vallecoccia 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 16.04.2018 
 
 
Antrag zur Berücksichtigung von Anmerkungen zur Richtlinie über die Gewährung 
von Zuwendung für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertagesein-
richtungen in Köln (Mitteilung 3782/2017 vom 14.12.2017) - AN/0223/2018 
(Änderungen zum Ursprungsantrag sind im Text in rot eingefügt) 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
leider muss festgestellt werden, dass der Integrationsrat seitens der Jugendverwaltung nicht 
zum Verfahren bezüglich der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung für die Einrich-
tung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen in Köln rechtzeitig infor-
miert, und vor der Beschlussfassung beteiligt wurde.  
Damit konnte der Integrationsrat seine Fachexpertise bei diesem wichtigen Thema nicht ein-
bringen. Es ist ärgerlich, dass die spezifischen Kompetenzen dieses Gremiums von der 
Stadtverwaltung nicht berücksichtigt wurden. Über eine Kenntnisnahme der formellen Ent-
schuldigung und Anerkennung des bis jetzigen Beitrages an einer integrativen Stadtgesell-
schaft hinaus, möchte der Integrationsrat deshalb einige Anregungen zu dem oben genann-
ten Papier erbringen.  
Beschluss: 
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die folgenden Anmerkungen / Änderungsvor-
schläge bei der Umsetzung der Richtlinie berücksichtigt werden können und den Integrati-
onsrat und Jugendhilfeausschuss bezüglich der Auswirkungen entsprechend zu informieren.“ 
 
Zum Text der Beschlussvorlage 
 Seite 3, Zeile 3:  
Text aus der Begründung: „Die Stadt Köln setzt mit dieser freiwilligen finanziellen Förde-
rung und der entsprechenden Zuwendungsrichtlinie den gesetzlichen Auftrag zur Förde-
rung der Mehrsprachigkeit um und orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Integ-
rationsrates.“

2 
 
Antrag auf Ergänzung: „… und seines Positionspapieres ‚Identität stärken - natürliche 
Mehrsprachigkeit fördern‘. 
 
 Seite 3, Zeile 7:  
Text aus der Begründung: „Sie (die Verwaltung) unterstützt mit dieser freiwilligen finanzi-
ellen Förderung ausschließlich den mit der Neueinrichtung einer bilingualen Gruppe in 
einer Kindertageseinrichtung verbundenen Umstellungsprozess und fördert somit den 
Ausbau von bilingualen Gruppen.“ 
Antrag auf Ergänzung: Für den Fall, dass nicht ausreichend Neuanträge gestellt werden, 
sollen nicht nur Neueinrichtungen gefördert, sondern auch bestehende Kitagruppen be-
rücksichtigt werden. So sollten die nicht verausgabten Restmittel aus der bereit gestellten 
Fördersumme in Höhe von 264.000 €/Jahr, bestehenden Gruppe zur dringend erforderli-
chen weiteren Verfestigung ihrer Konzepte und Schulung der Mitarbeiter*innen genutzt 
werden.“ 
 Seite 3, Zeile 9:  
Text der Begründung: „Um die Qualität der Arbeit während der Aufbauphase zu sichern, 
können sich die Träger fachlich durch Coaching (Kommunikation im Team, Inhalte und 
Sprache) und bei der Anschaffung von Materialien unterstützen lassen.“ 
Anregung: Die Kindergärten können sich bezüglich einer Unterstützung z.B. auch an das 
ZMI – Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration Köln wenden. 
 
 Seite 3, Zeile 47:  
Text der Begründung: „Die Verwaltung begrüßt eine herkunftssprachliche bilinguale Bil-
dung in den Kindertageseinrichtungen, d.h. wenn die Sprachen der betreuten Familien 
aufgegriffen werden. Eine Priorisierung von Sprachen bei der Bewilligung der Förderung 
erfolgt aus Gründen der Antidiskriminierung jedoch nicht.“ 
Antrag auf Ersetzung von Satz 2: Die Sprachen sollten in dem Maße wertgeschätzt, ge-
fördert und bei der Bewilligung der Förderung priorisiert werden, wie sie in der Kölner 
Stadtgesellschaft gesprochen werden.“  
Das statistische Jahrbuch Köln 2016 hebt folgende Zahlen der Migrant*innen mit Bezugs-
land hervor: 1. Türkei 93.883 Personen; 2. Polen 40.774; 3. Italien 26.134; 4. Russ. Fö-
deration 14.549; 5. Iran 12.540; 6. Irak 9.199; 7. Montenegro, Serbien 8.695; 8. Grie-
chenland 8.366; 9. Bulgarien 7.457; 10. Rumänien 7.325; 11. Marokko 7.242.“ 
 
Zum Text in der Richtlinie 
 Seite 2, 1. Spiegelstrich der Aufzählung 
Text der Richtlinie: „Pro Gruppe spricht eine Fachkraft die Fremdsprache und eine Fach-
kraft spricht Deutsch.“ 
Antrag auf Änderung: Der Begriff ‚Fremdsprache‘ führt zu Irritationen. Er sollte durch den 
Begriff „von den Kinder gesprochenen Sprache“ ersetzt werden.  
 
 Seite 2, 4. Spiegelstrich, 2. Satz 
Text der Richtlinie 
„Der Austausch zwischen den Fachkräften, dem Team und den Eltern ist sichergestellt. 
Die „Arbeits- und Verkehrssprache“ in der gesamten Kindertageseinrichtung ist Deutsch.“ 
Antrag auf Ergänzung: In der pädagogischen Arbeit mit den Kindern und im Bedarfsfall 
auch mit den Eltern, ist die Wertschätzung und Nutzung der von den Kinder und den El-
tern gesprochenen Sprachen Bestandteil des bilingualen Konzeptes der Kita.“ 
 
 Seite 2, 3. Absatz von unten 
Text der Richtlinie: „Bilinguale Gruppen müssen grundsätzlich nicht mehr Kosten verur-
sachen als herkömmliche Kindertageseinrichtungen (siehe auch die Ausführungen des 
Vereins für frühe Mehrsprachigkeit, FMKS, FAQ). Ein „Sonderetat“ ist auf Dauer nicht

3 
 
notwendig und gesetzlich nicht vorgesehen. Nach dem Start einer bilingualen Gruppe 
müssen die anfallenden Kosten, wie für alle anderen Gruppen, aus dem laufenden Etat 
bestritten werden“.  
Kommentar Integrationsrat: die Gesellschaft befindet sich bzgl. der Mehrsprachigkeit in 
einer Phase des Paradigmenwechsels. Bis zu einer Etablierung der Mehrsprachigkeit in 
einer Kita vergehen einige Jahre in denen zusätzliche Kosten insbesondere für Coaching 
und Beratung des Teams anfallen. Erst nach diesem Einführungsprozess kann von einer 
Kostenneutralität ausgegangen werden. 
 
 Seite 4, Zeile 8: 
Text der Richtlinie: „Die städtische Förderung wird als Projektförderung gewährt“.  
Kommentar Integrationsrat: Statt Projektförderung sollte das Wort Startförderung ver-
wendet werden. Die Etablierung von Mehrsprachigkeit ist kein Projekt, sondern eine 
strukturelle Neuausrichtung einer Kita. 
 
 Seite 4, zu Pkt. 6 
Kommentar Integrationsrat: Einfügung eines Punktes Punkt 6.4. und 6.5:  
- „Die zum Stichtag der Antragstellung nicht ins Anspruch genommen Mittel für die Ein-
richtung neuer Gruppen können auf entsprechenden Antrag den bestehenden Grup-
pen zur Verfügung gestellt werden. 
- Übersteigt bei zu vielen Bewerbungen die Summe der beantragten Mittel die Gesamt-
fördersumme eines Jahres, wird das Sprachangebot gefördert, welches die in Köln 
am meisten gesprochene Sprache berücksichtigt. Die Entscheidung erfolgt in Orien-
tierung an der Größe der Kölner ‚Migrantengruppen‘ und der Berücksichtigung der 
bereits vorhandenen Sprachangebote Kölner bilingualer Kitas. 
 
 Des Weiteren bittet der Integrationsrat darum proaktiv im Rahmen einer Kampagne die 
Finanzierung der Einrichtung herkunftssprachlich bilingualer Kitagruppen zu bewerben. 
Wichtig ist herbei, die Eltern und die Kindertageseinrichtungen über die Vorteile der bilin-
gualen sprachlichen Erziehung ausführlich zu informieren. 
 
 Der Integrationsrat bittet die Verwaltung jährlich einen Bericht bezüglich der Vergabe der 
Mittel und der Entwicklung dieses Angebotes an Kölner Kitas vorzulegen. 
 
Begründung: 
Die steigende Mobilität der Bevölkerung weltweit und die Internationalisierung der Städte 
können als Konsequenz der zunehmenden Globalisierung betrachtet werden. Auch wenn die 
Beweggründe sehr unterschiedlich sein können (neue Arbeitsperspektive, Flucht, Studium): 
Fakt ist, dass Köln zunehmend Ziel der Zuwanderung von Menschen aus anderen Orten ist. 
Die Stadtgesellschaft ist zunehmend „migrantisch“ bzw. von Migration stark geprägt.  
Die Vielfalt an Sprachen und Kultur, die in Köln beheimatet sind, ist noch viel zu wenig im 
Bildungssystem berücksichtigt. Einerseits ist die Stadtgesellschaft immer internationaler und 
mobiler, andererseits sind die Institutionen an veralteten Mustern verankert. 
In der elementaren Bildung z.B. (Kindergarten) ist das Angebot an bilingualen bzw. mehr-
sprachigen Gruppen unterrepräsentiert, wenn wir es mit den gesprochenen Sprachen der 
Stadt vergleichen. Ein Paradigmenwechsel in der Wahrnehmung und in dem Angebot der 
Mehrsprachigkeit ist notwendig. Um dieses Wechsel zu gewährleisten sollte die Stadtverwal-
tung einen gewissen Anteil an Ressourcen für den kontinuierlichen Aufbau des sprachlichen 
Angebotes zur Verfügung stellen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Silvio Vallecoccia 
Tayfun Keltek

Beratungsverlauf (1)

16.04.2018 Integrationsrat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0563/2018
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
12.04.2018
Erstellt
12.04.2018 14:47