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AN/0723/2023

Änderungsantrag zu TOP 2.2 "Umgestaltung der Vorgebirgstraße"

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 25.04.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 25.04.2023, TOP 2.2.1

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

4968 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Lino Hammer 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.04.2023  
AN/0723/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 25.04.2023 
 
Änderungsantrag zu TOP 2.2 "Umgestaltung der Vorgebirgstraße" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Hammer, 
 
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 
2.2 „Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am 
Vorgebirgstor„ und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine 
Radverkehrsanlage/Schutzstreifen“ auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses am 25.4. 
zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Bei der Beschlussvariante „Umwandlung einer Fahrspur in eine 
Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen“ werden folgende Änderungen vorgenommen: 
 
 Es werden Radfahrstreifen, d. h. exklusive Anlagen für den Radverkehr, statt 
Fahrradschutzstreifen eingerichtet.  
 Die Radfahrstreifen haben jeweils eine Breite von 2,50 Meter. 
 Jeweils wird eine physikalische Abtrennung (Protection) der Radfahrstreifen von der 
Fahrbahn installiert.  
 Anstelle von Quer- oder Schrägparken findet ausschließlich Längsparken auf der Mittelinsel 
statt.  
 Evaluiert wird im Vorfeld, wie der größtmögliche Schutz von Bäumen und anderem 
städtischen Grün auf der Mittelinsel garantiert werden kann.  
Beispielsweise werden Baumschutzbügel installiert.   
 
Begründung: 
 
DIE LINKE stimmt der genannten Beschlussvariante im Grundsatz zu, allerdings nur unter dem 
Vorbehalt, dass einige Änderungen vorgenommen werden. Die Beschlussvariante der Verwaltung

sieht vor, die rechte Fahrspur in einen Fahrradschutzstreifen umzuwandeln, so dass Schrägparken 
von Autos auf der Mittelinsel stattfinden kann.  
 
Werden Radfahrstreifen statt Fahrradschutzstreifen eingerichtet, so sind diese ausschließlich 
durch Radfahrer*innen nutzbar. Dies erhöht das individuelle Sicherheitsgefühl beim Fahren sowie 
die tatsächliche Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen. Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, 
wird die Einrichtung von Radfahrstreifen auch in einer Bürgereingabe gefordert.  
 
Durch den Wegfall des Schrägparkens bzw. dem alleinigen Erlauben von Längsparken sowie einer 
Anpassung des Sicherheitstrennstreifens zwischen Fahrbahn und Kfz-Parkflächen verbreitert sich 
der mögliche Raum für die Einrichtung der Radfahrstreifen. So können  Anforderungen an 
Mindestbreiten von Radwegen erfüllt und eine Protection zur Abtrennung von der Autofahrbahn 
installiert werden. Auch dies erhöht die Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen deutlich. 2,50 Meter 
Mindestbreite für Radwege sind in Köln verbindlicher Standard. Wir fordern, dass dieser Standard 
konsequent umgesetzt wird.  
 
Das ausschließliche Längsparken geht mit dem Wegfall weiterer Parkplätze von Autos auf der 
Mittelinsel einher. Dies ist zu begrüßen. Nur eine deutliche Reduktion des Parkens im öffentlichen 
Raum kann den innerstädtischen Verkehr reduzieren und mehr Flächengerechtigkeit für alle 
schaffen.  
 
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf freies Parken im öffentlichen Raum. Sollten sich 
hinsichtlich des Anwohner*innenparkens Engpässe ergeben, so ist dies beispielsweise zu lösen, 
indem Möglichkeiten zur Reduktion des Fremdparkens gefunden werden. Auch ist an dieser Stelle 
zu betonen, dass eine Bürgerbeteiligung die Forderung ergeben hat, die Parkplätze auf der 
Mittelinsel gänzlich abzuschaffen. Dies findet sich in keiner der beiden vorgeschlagenen Varianten 
wieder.  
 
Die aktuelle Parksituation auf der Mittelinsel erfüllt nicht die Standards der Barrierefreiheit. An 
vielen Stellen ist es nicht möglich, sich bei Nutzung eines Kinderwagens oder Rollstuhls durch die 
parkenden Autos zu navigieren. Daher sollte bezüglich des Längsparkens sichergestellt werden, 
dass dieses nur mit entsprechendem, Durchlässigkeit garantierenden, Abstand stattfindet.   
 
Hinsichtlich des Parkens ist zudem sicherzus tellen, dass so wenig städtisches Grün wie möglich 
gefährdet wird, da dies positiven Klimaschutzeffekten entgegenwirkt und auch mit den Zielen des 
Hitzeaktionsplans kollidiert.  
Die in unregelmäßigen Abständen vorkommenden Bäume auf der Mittelinsel müssen daher mit 
Rundbügeln geschützt werden, so dass die Baumscheiben nicht durch Autos beschädigt werden.  
 
Die Umgestaltung der Vorgebirgsstraße ist insofern von besonderer Relevanz, da es in Köln viele 
ähnliche Straßen gibt, für die die beschlossene Lösung als prototypisch gelten kann.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein

Beratungsverlauf (1)

25.04.2023 Verkehrsausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0723/2023
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
25.04.2023
Erstellt
25.04.2023 11:07