AN/0723/2023
Änderungsantrag zu TOP 2.2 "Umgestaltung der Vorgebirgstraße"
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Lino Hammer Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.04.2023 AN/0723/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 25.04.2023 Änderungsantrag zu TOP 2.2 "Umgestaltung der Vorgebirgstraße" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Hammer, Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.2 „Umgestaltung der Vorgebirgstraße in Zollstock auf dem Abschnitt zwischen „Am Vorgebirgstor„ und „Raderthalgürtel“ durch Umwandlung der rechten Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Schutzstreifen“ auf die Tagesordnung des Verkehrsausschusses am 25.4. zu setzen. Beschluss: Bei der Beschlussvariante „Umwandlung einer Fahrspur in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen“ werden folgende Änderungen vorgenommen: Es werden Radfahrstreifen, d. h. exklusive Anlagen für den Radverkehr, statt Fahrradschutzstreifen eingerichtet. Die Radfahrstreifen haben jeweils eine Breite von 2,50 Meter. Jeweils wird eine physikalische Abtrennung (Protection) der Radfahrstreifen von der Fahrbahn installiert. Anstelle von Quer- oder Schrägparken findet ausschließlich Längsparken auf der Mittelinsel statt. Evaluiert wird im Vorfeld, wie der größtmögliche Schutz von Bäumen und anderem städtischen Grün auf der Mittelinsel garantiert werden kann. Beispielsweise werden Baumschutzbügel installiert. Begründung: DIE LINKE stimmt der genannten Beschlussvariante im Grundsatz zu, allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass einige Änderungen vorgenommen werden. Die Beschlussvariante der Verwaltung sieht vor, die rechte Fahrspur in einen Fahrradschutzstreifen umzuwandeln, so dass Schrägparken von Autos auf der Mittelinsel stattfinden kann. Werden Radfahrstreifen statt Fahrradschutzstreifen eingerichtet, so sind diese ausschließlich durch Radfahrer*innen nutzbar. Dies erhöht das individuelle Sicherheitsgefühl beim Fahren sowie die tatsächliche Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen. Wie den Unterlagen zu entnehmen ist, wird die Einrichtung von Radfahrstreifen auch in einer Bürgereingabe gefordert. Durch den Wegfall des Schrägparkens bzw. dem alleinigen Erlauben von Längsparken sowie einer Anpassung des Sicherheitstrennstreifens zwischen Fahrbahn und Kfz-Parkflächen verbreitert sich der mögliche Raum für die Einrichtung der Radfahrstreifen. So können Anforderungen an Mindestbreiten von Radwegen erfüllt und eine Protection zur Abtrennung von der Autofahrbahn installiert werden. Auch dies erhöht die Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen deutlich. 2,50 Meter Mindestbreite für Radwege sind in Köln verbindlicher Standard. Wir fordern, dass dieser Standard konsequent umgesetzt wird. Das ausschließliche Längsparken geht mit dem Wegfall weiterer Parkplätze von Autos auf der Mittelinsel einher. Dies ist zu begrüßen. Nur eine deutliche Reduktion des Parkens im öffentlichen Raum kann den innerstädtischen Verkehr reduzieren und mehr Flächengerechtigkeit für alle schaffen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf freies Parken im öffentlichen Raum. Sollten sich hinsichtlich des Anwohner*innenparkens Engpässe ergeben, so ist dies beispielsweise zu lösen, indem Möglichkeiten zur Reduktion des Fremdparkens gefunden werden. Auch ist an dieser Stelle zu betonen, dass eine Bürgerbeteiligung die Forderung ergeben hat, die Parkplätze auf der Mittelinsel gänzlich abzuschaffen. Dies findet sich in keiner der beiden vorgeschlagenen Varianten wieder. Die aktuelle Parksituation auf der Mittelinsel erfüllt nicht die Standards der Barrierefreiheit. An vielen Stellen ist es nicht möglich, sich bei Nutzung eines Kinderwagens oder Rollstuhls durch die parkenden Autos zu navigieren. Daher sollte bezüglich des Längsparkens sichergestellt werden, dass dieses nur mit entsprechendem, Durchlässigkeit garantierenden, Abstand stattfindet. Hinsichtlich des Parkens ist zudem sicherzus tellen, dass so wenig städtisches Grün wie möglich gefährdet wird, da dies positiven Klimaschutzeffekten entgegenwirkt und auch mit den Zielen des Hitzeaktionsplans kollidiert. Die in unregelmäßigen Abständen vorkommenden Bäume auf der Mittelinsel müssen daher mit Rundbügeln geschützt werden, so dass die Baumscheiben nicht durch Autos beschädigt werden. Die Umgestaltung der Vorgebirgsstraße ist insofern von besonderer Relevanz, da es in Köln viele ähnliche Straßen gibt, für die die beschlossene Lösung als prototypisch gelten kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0723/2023
- Typ
- Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 25.04.2023 11:07