Mandari Insight

V/0870/2014

Maßnahmeprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut, hier: Fallmanagement Teilhabe im Alter, Zwischenbericht

Vorlagen 04.11.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Sitzung am 02.12.2014, TOP 10

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

17970 Zeichen

V/0870/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmeprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut; 
hier: Fallmanagement Teilhabe im Alter, Zwischenbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung Bericht 
24.11.2014 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
25.11.2014 Integrationsrat Bericht 
26.11.2014 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
27.11.2014 Ausschuss f. Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung u. E-Government Bericht 
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Mit Beschluss vom 27.06.2012 hat der Rat dem Maßnahmeprogramm zur Förderung von Teilh a-
be im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut (V orlage V/0405/2012) zugestimmt und die 
Verwaltung beauftragt, das Programm in Kooperation mit den weiteren beteiligten Akteuren u m-
zusetzen. Anknüpfungspunkte des Programms sind die Befunde und Schlussfolgerungen der 
Expertise „Altersarmut in Münster im Licht des demografischen Wandels“, die das Institut für So-
ziologie der WWU Münster im Auftrag der Stadt Münster erstellt hatte ( Anlage 1 zur Vorlage 
V/0941/2011); dem Auftrag vorangegangen war der Beschluss des Hauptausschusses vom 
27.08.2008 zur Vorlage V/0565/2008 (Antrag der SPD Fraktion an den Rat Nr. A -R/0033/2008 – 
„Münster für alle – In Würde alt werden – Schutz vor Altersarmut wirkungsvoll entfalten“). In das 
Programmkonzept sind fe rner die Anträge der CDU -Fraktion an den Rat vom 20.02.2012 „Für 
eine generationengerechte Stadt – im Europäischen Jahr – für aktives Altern und Solidarität zw i-
schen den Generationen“ sowie des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
vom 28.02.2012 zur Vorlage V/0941/2011 eingeflossen.  
 
Das Maßnahmeprogramm zielt vor allem darauf ab, die Eigenressourcen älterer Menschen mit 
Armutsrisiko zu stärken, ihre Lebenssituation zu verbessern sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe 
zu fördern, dies zudem mit Blick auf Chancengleichheit unter den Aspekten Geschlecht  und Mig-
rationsvorgeschichte. Im Zuge des demografischen Wan dels ist davon auszugehen, dass die 
Zahlen älterer Menschen zunehmen werden, die nur über geringe Eigenmittel verfügen bzw. wirt-
schaftlich unterversorgt sind und deshalb auf ergänzende Leistungen zur Existenzsicherung a n-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0870/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Menke 
Ruf: 
492-5025 
E-Mail: 
MenkeChristine@stadt-muenster.de 
Datum: 
04.11.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0870/2014 
 
gewiesen sein werden. Mit dem Maßnah meprogramm sollen vor allem die Auswirkungen von 
wirtschaftlicher Armut im Alter vermieden, mindestens verringert werden. Hierzu gehören Verein-
samung, Isolierung, sozialer Rückzug mit den Folgen der Verwahrlosung, des Auftretens psych i-
scher Erkranku ngen, d ie den Lebensalltag und die Lebensqualität neben den wirtschaftlichen 
Einschränkungen negativ beei nflussen. Allgemein soll das Alltagsleben älterer Menschen mit 
geringem Einkommen, soweit unter dieser Bedingung möglich, verbessert werden. Darüber hin-
aus sind einzelne Pr ogrammelemente darauf ausgerichtet, das Risiko wirtschaftlicher Armut im 
Alter in der Zukunft zu verringern. 
 
Das Programm fasst Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zusammen, die entweder neu entwi-
ckelt wurden oder sich bereits in der Umsetzu ng befanden. Am Maßnahmeprogramm beteiligt 
sind neben der Stadt Münster die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, andere Anbieter sozialer 
Dienstleistungen und die vor Ort aktiven Initiativen.  
 
Die Umsetzung des Programm s sowie dessen Finanzierung bezogen sich auf die Jahre 2013 – 
2014. Die für die Durchführung in diesem Zeitraum erforderlichen Ressourcen hat der Rat mit der 
Verabschiedung des Haushalts 2013 am 12.12.2012 bereitgestellt. Angesichts weiterer Vorberei-
tungserfordernisse (Stellenbesetzung, int erne Organisation, Entwicklung von Auswahlkrit erien, 
Fortbildung) konnte das Kernmodul des Programms „Fallmanagement Teilhabe im Alter“ nicht 
unmittelbar zum Jahresbeginn 2013 starten, sondern erst ab März 2013. Auch andere Teile des 
Maßnahmeprogramms konnten erst im Lauf des Jahres 2013 beginnen, eine Maßnahme befindet 
sich noch in Vorbereitung. Vor diesem Hintergrund präsentiert die Verwaltung mit dieser Vorlage 
zunächst einen Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der Einzelmodule sowie über erste 
Erfahrungen und Ergebnisse. Dieser Bericht konzentriert sich auf die bisherigen Erfahrungen und 
Ergebnisse des Fallmanagements „Teilhabe im Alter“ (FM -ThiA), das bis zum 28.02.2015 befri s-
tet ist. Einen abschließenden Bericht über das Programmmodul mit ausführl icheren Aussagen 
über die Umsetzung der weiteren Einzelmaßnahmen wird die Verwaltung im 2. Quartal 2015 vor-
legen. 
 
 
2. Bausteine des Maßnahmeprogramms  
 
Das Maßnahmeprogramm besteht aus folgenden zehn Bausteinen: 
 Fallmanagement „Teilhabe im Alter“ (FM-ThiA) 
 „Gesünder leben im Alter – ja, ich will“ 
 „Bewegt älter werden in Münster“ 
 Wohnen im Alter 
 Arbeit - „Perspektive 50plus“ 
 Lokales Beschäftigungsbündnis 
 Neuausrichtung des Begegnungsstättenangebotes für alte und behinderte Menschen 
 Stadtteilorientierte Soziale Arbeit der Wohlfahrtsverbände 
 Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in …“ 
 Münster Pass 
 
2.1 Fallmanagement „Teilhabe im Alter“ (FM-ThiA) 
 
Zielgruppe dieses neu konzipierten und in Verantwortung des Sozialamtes durchgeführt en Fall-
managements sind Münster anerinnen und Münsteraner über 64 Jahre, die auf Leistungen der 
Grundsicherung nach Kap. 4 SGB XII angewiesen sind. Armut wird hier nicht allein an zu geri n-
gem Einkommen festmacht, sondern als Unterversorgung in verschiedenen Lebens - oder Al l-
tagsbereichen verstanden. Hier wird im Fallmanagement zugrunde gelegt, dass dieser Gruppe 
Leistungsberechtigter regelmäßig eine realistische Perspektive fehlt, ihre materielle Hilfebedür f-
tigkeit einmal selbst überwinden zu kö nnen. Zu den angesprochenen weiteren Alltagsb ereichen 
gehören z. B. Wohnen, Gesundheit, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe; je nach Bedarf la s-

3 
V/0870/2014 
 
sen sich im Rahmen des Fallmanagements auch Einzelaspekte der wirtschaftlichen Situation 
stabilisieren, etwa im Zusammenhang mit Angeboten einer Budget- oder Schuldnerberatung.  
 
Das Fallmanagement folgt einer Systematik, deren Schrittfolge die Erfassung der Lebenssituation 
(Assessment), die gemeinsame Erarbeitung geeigneter Ziele (Planung), deren begleitete Umse t-
zung (Durchführung) und eine nachgehende Be gleitung (Monitoring) umfasst. Abseits die Exi s-
tenzsicherung betreffender Bedarfe kennzeichnen vor allem Vereinsamung und soziale Isolation 
die Lebenssituation eines großen Teils der betreuten Leistungsberechtigten. Vor diesem Hinte r-
grund beziehen sich die  Schwerpunkte der geleisteten Unterstützung auf das Herstellen neuer 
Kontakte, auf Freizeitgestaltung sowie auf Beratung in Fragen des Alltags und punktuelle Begle i-
tung.  
 
Seit 01.03.2013 sind zwei Mitarbeiterinnen des Sozialamts als Fallmanagerinnen tätig  (1,5 Stel-
len); sie nehmen zugleich die leistungsrechtlichen Aufgaben für die Berechtigten im Fallm a-
nagement wahr (Hilfen aus einer Hand). Die Betreuung im Rahmen des Fallmanagements u m-
fasst bei Bedarf bzw. auf Wunsch auch aufsuchende Beratung und gemeinsame Hilfeplanung mit 
Berechtigten in deren Wohnbereich. Ausgehend von einer Verdoppelung des Arbeitsaufwands je 
Fall ergab sich ein zusätzlicher Bedarf an 0,75 Stellenanteilen, um Fallmanagement in Kombin a-
tion mit Leistungsgewährung im Umfang von 1,5 Stelle n anbieten zu können. Die Erfahrungen 
haben diese Bemessung als zutreffend bestätigt.  
 
Die Durchführung der Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet, planmäßig wird das Angebot daher 
zum 28.02.2015 auslaufen. Ein Zwischenbericht mit ersten Daten befindet sic h in der Anlage  
(Berichtszeitraum März 2013 bis Mitte Oktober 2014); der Bericht skizziert auch die Schrittfolg e-
systematik des Fallmanagements. Weitere Datenauswertungen wird der für das 2. Quartal 2015 
vorgesehene Bericht umfassen. 
 
Älteren Leistungsberechtigten mehr Lebensqualität trotz geringen Einkommens zu ermöglichen, 
markiert das zentrale Projektziel. Ohne dem Abschlussbericht vorzugreifen, deuten die im Zw i-
schenbericht wiedergegebenen Ergebnisse der Evaluation an, dass es den Fallmanagerinnen 
gelungen ist, dieses Mehr an Lebensqualität für viele der betreuten Berechtigten Wirklichkeit 
werden zu lassen.  
 
2.2 „Gesünder leben im Alter – ja, ich will“ 
 
Unter Federführung des Amtes für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten 
wurde auf Basis der Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises „Gesund älter werden“ der G e-
sundheitskonferenz ein stadtteilorientiertes Modell zur aufsuchenden Gesundheitshilfe für ältere 
Menschen entwickelt. Als Kooperationspartner konnte hier von der Diakonie Münster da s Bera-
tungs- und BildungsCentrum für die Umsetzung und die Franz -Bröcker-Stiftung für die Finanzi e-
rung einer halben Fachkraftste lle für den Projektzeitraum gewonnen werden.  Die Maßnahme 
konnte im Juni 2013 beginnen und wird daher noch bis einschließlich Mai 2015 weiterlaufen.  
 
2.3 „Bewegt Älter werden in Münster“ 
 
Der Stadtsportbund Münster (SSB) hatte beim Landessportbund NRW einen Antrag auf Mi ttel 
aus dem Förderprogramm „Bewegt Älter werden in NRW“ gestellt und bewilligt beko mmen. Auf 
Honorarbasis hat der SSB eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Alle Sportve reine wurden über 
das Programm informiert und aufgefordert, alle Angebote für S enioren zu benennen und ggf. 
Bedarf für weitere Angebote zu melden. Die Koordinatorin stellt das Programm derzeit auf  Stadt-
teilebene in den Arbeitskreisen „Älter werden in …“ vor, um dort zum einen für das Programm zu 
werben und auch Hinweise auf weitere Bedarfe zu erfahren.  Zudem wurden Aktionstage durc h-
geführt, an denen sich Vereine und Netzwerkpartner beteiligen und v orstellen konnten. Das Pro-
gramm wird 2015 fortgeführt.

4 
V/0870/2014 
 
2.4 Wohnen im Alter 
 
Das im Jahr 2012 angekündigte Handlungskonzept Wohnen hat der Rat im Dezember 2013 als 
Gesamtkonzept mit differenzierten umsetzungsorientierten Bausteinen beschlossen. Wesentl i-
ches Ziel ist es, die Wohnungsknappheit mit verstärktem Wohnungsbau zu überwinden und d a-
mit für verschiedene Zielgruppen angepasste und bezahlbare Angebote machen zu können. Bar-
rierefreiheit und damit verbunden ein Leben und Wohnen selbstbestimmt und in Teil habe an der 
Gesellschaft ist dabei ein wichtiges Ziel, dass über unterschiedliche Maßnahmen zu konkretisi e-
ren und zu unterstützen ist. Die Weiterentwicklung als barrierefreie Stadt wurde vom Rat als ve r-
bindlicher Maßstab festgelegt.  
 
Im April 2014 hat der  Rat das Modell der sozialgerechten Bodennutzung in Münster eingeführt. 
Bei neuen Flächenentwicklungen zur Mehrfamilienhausbebauung müssen Eigentümer / Invest o-
ren damit künftig anteilig (jeweils 30 %) geförderten bzw. förderfähigen Wohnraum errichten. 
Damit werden verbindliche Quoten festgesetzt, um dem hohen Bedarf an bezahlbaren und ba rri-
erefreien Angebotsqualitäten im Geschosswohnungsbau angemessen Rechnung zu tragen. 
 
Aktuelle Beschlussvorschläge an den Rat zur „Kommunalen Stärkung von Gemeinschaftswoh n-
formen“ (vgl. V/0772/2014) beinhalten das Ziel, das lokale Angebot an gemeinschaftsorientierten 
Wohnformen für Menschen unterschiedlicher Generationen durch gezielte Projektentwicklungen 
auszuweiten, mit denen sich für junge und ältere Menschen mit oder oh ne Mobilitätseinschrän-
kung / Behinderung barrierefreie, bezahlbare Wohnalternativen in selbst gewählter Bewohne r-
gemeinschaft mit unterstützenden Altershilfen bieten. 
 
2.5 Arbeit - „Perspektive 50plus“ 
 
Das Jobcenter Münster beteiligt sich im Rahmen einer P rojektphase von 2009 – 2015 am Bu n-
desprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in der Region“ mit dem Ziel, 
die Chancen älterer Arbeitsuchender auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und in der A r-
beitswelt zu verbessern. Dies soll mit der Integration in eine Erwerbstätigkeit erreicht werden. Ab 
2012 hat das Jobcenter basierend auf den bis dahin gesammelten Erfahrungen neue Schwer-
punktaufgaben definiert. Ein Ausblick auf die vorläufigen Ergebnisse und Tendenzen wird mit 
dem angekündigten Bericht für 2015 erfolgen. 
 
2.6 Lokales Beschäftigungsbündnis 
 
Mit einem Bündnis zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Menschen soll künftiger Alter s-
armut entgegengewirkt werden. Hierzu hat mit den Ver .di-Senioren ein Gespräch stattgefunden. 
Geplant ist nun eine gemeinsame Veranstaltung von Gewerkschaften mit Betriebsr äten, zu der 
ein/e Experte/in zum Thema Arbeitsfähigkeit und Alter eingeladen werden soll. 
 
2.7 Neuausrichtung des Begegnungsstättenangebotes für alte und behinderte Menschen 
 
Mit der Vorlage V/0175/2013 wurde das Verfahren zur Neuausrichtung der Richtlinien für die B e-
zuschussung von Begegnungsstätten vorgestellt. Im Januar 2013 hatte ein Workshop hierzu 
stattgefunden, der als Auftakt für die weitere Entwicklung dienen sollte. Es wurde ein Beirat zur 
Neuausrichtung der Richtlinien zur Förderung der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senio-
ren gegründet. Eine im Sommer 2013 durchgeführte Befragung in Kooperation mit der Komm u-
nalen Seniorenvertretung Münster und der Katholischen Fachhoch schule bildete eine Grundlage 
für die Bedarfsermittlung zur Weiterentwicklung der Altenhilfearbeit in Begegnungsstätten. Da r-
aus konnten auch erste Richtungsvorschläge für eine zukünftige Verteilung der Fördermittel en t-
wickelt werden, die jedoch noch weiter  ausgearbeitet und abgestimmt werden müssen. Die Ver-
waltung wird im 1. Quartal 2015 im Rahmen einer gesonderten Vorlage Eckpunkteempfehlungen 
für neue Förderrichtlinien vorstellen.

5 
V/0870/2014 
 
 
2.8 Stadtteilorientierte Soziale Arbeit der Wohlfahrtsverbände 
 
Zwischen den Wohlfahrtsverbänden und der Stadt wurden Leistungsvereinbarungen abgeschlos-
sen und jährlich neue Ziele vereinbart. So wurde u.a. eine räumliche Zuordnung festgeschrieben, 
in welchen die Wohlfahrtsverbände ein Case - und Caremangement anbieten und Sprec hzeiten 
für leistungsberechtigte Personen nach Kap. 3 – 9 SGB XII. Ebenfalls angedockt wurde die b e-
gleitende Moderation der Stadtteilarbeitskreise (s. 2.9). Aktuell werden weitere Arbeitskreise „Äl-
ter werden in …“ eingerichtet. 
 
2.9 Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in …“ 
 
Die Stadtteilarbeitskreise „Älter werden in …“ werden gemeinsam von der Kommunalen Seni o-
renvertretung und jeweils einem Wohlfahrtsverband betreut. Durch diese Vernetzung fließen die 
Belange in den Stadtteilen direkt in die Arbeit der K ommunalen Seniorenvertretung ein. Es wu r-
den und werden weitere Stadtteilarbeitskreise eingerichtet, zum Teil werden auch Zukunftswer k-
stätten für den Arbeitsstart durchgeführt. Andere Arbeitskreise führen Befragungen im Stadtteil 
durch. Ein Ergebnis der Stadtteilarbeitskreise ist eine stadtteilbezogene Broschüre mit Angeboten 
für Senioren. Diese Broschüren sind immer sehr schnell vergriffen, was den h ohen Bedarf an 
Information unterstreicht. Die Erarbeitung dieser Broschüren wird auch für Stad tteile, für die  es 
noch keine Broschüre gibt, weiter verfolgt. Bei Neuauflagen wird eine Aktualisierung angestrebt. 
 
2.10 Münster Pass 
 
Der Rat ist der Empfehlung der Verwaltung (Vorlage V/0395/2012, Beschluss vom 27.06. 2012) 
gefolgt und hat der Erweiterung des Kreises d er vergünstigten ÖPNV -Angebote um das 
60plusAbo zum halben Preis für Inhaberinnen und Inhaber des Münster -Passes ab dem 
01.09.2012 zugestimmt; der Beschluss wurde termingerecht umgesetzt. 
 
 
3. Ausblick 
 
Die Verknüpfung der unterschiedlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut und Förde-
rung der Teilhabe ist noch nicht gänzlich abgeschlossen, aber eine Weiterführung stellt sich als 
sinnvoll dar. Auch mit Blick auf die geplanten Aktivitäten zum Masterplan Quartier ist eine Weiter-
führung und Weiterentwicklung zu empfehlen.  
 
Das Fallmanagement Teilhabe im Alter hat sich nach den bisherigen Erfahrungen als überaus 
erfolgreich erwiesen, gemessen an den realen Verbesserungen der Lebenssituation der betre u-
ten Leistungsberechtigten. Die geleisteten Alltagshilfen , die Aktivitäten des Fallmanagements, 
den Menschen (wieder) soziale Kontakte zu verschaffen und Ihnen ein sinnerfülltes Leben zu 
ermöglichen, haben maßgeblich zu einem substanziellen Mehr an Selbstbestimmung beigetr a-
gen. Ohne dem Abschlussbericht vorzugre ifen, sprechen die vorliegenden Befunde dafür, dass 
sich das Fallmanagement Teilhabe im Alter bewährt hat. 
 
Dass es einen großen, mit Blick auf die genaue Zahl betroffener Personen jedoch nicht beziffer-
baren Handlungsbedarf gibt, ist durch den Starkregen vom 29.07.2014 und seine Folgen sichtbar 
geworden. Bedingt durch das Unwetter wurden besonders viele alte Menschen, insbesondere 
Frauen, hilflos angetroffen, wie viele Helfer der Feuerwehr und der Gruppe „Regen in Münster“ 
berichteten. Es war deutlich, dass  diese Menschen auch schon vor dem Starkregen einer Unter-
stützung bedurft hätten, diese aber aus unterschiedlichen Grü nden nicht anfragen mochten oder 
sogar abgelehnt haben. Diese und die Erfahrungen der sozialen Arbeit in den Stadtteilen deuten 
an, dass e s vermutlich eine größere Zahl an Menschen gibt, die ihre Situ ation nicht offenbaren, 
sich nicht ans Sozialamt we nden und die sehr schwer erreichbar sind. In der Weiterentwicklung 
des Maßnahmeprogramms gilt es, gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, Ki rchen un d anderen

6 
V/0870/2014 
 
Akteuren ein sensibles niedrigschwelliges Ansprachesystem zu schaffen, damit auch diese Me n-
schen Hilfe diskret annehmen können. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Thomas Paal 
 
Anlagen: 
Zwischenbericht Fallmanagement Teilhabe im Alter (FM-ThiA)

Anlage 1

42303 Zeichen

Ingrid Frank & Kristina Lichte            29.10.14  
  1 
 
 
Zwischenbericht zum Projekt 
„Fallmanagement- Teilhabe im Alter“ 
 
 
1. Einleitung 
 
„Ich konnte mich immer mit allen Sorgen und Nöten v ertrauensvoll an die Mitarbeiterin wen- 
den und sie gab mir das Gefühl, dass auch ich ein wichtiger Mensch in der Gesellschaft bin.“ 
Mit diesen Worten antwortete ein/e Grundsicherungse mpfänger/in, die im Fallmanagement- 
projekt ‚Teilhabe im Alter’ begleitet wurde, auf die Frage, mit welchen Hilfen die Mitarbeiterin 
der Stadt Münster sie unterstützen konnte.  
Mit dieser Antwort wird deutlich, wie wichtig Werts chätzung und Vertrauen für die durch das 
Projekt angesprochenen Personen sind. Durch Wertsch ätzung und Zuwendung kann Ver- 
trauen entstehen. Vertrauen zwischen Adressat/in un d Fallmanagerin ist der entscheidende 
Baustein, der eine Vermittlung von Angeboten gesell schaftlicher Teilhabe überhaupt erst 
ermöglicht. Die Menschen, die durch das Projekt „Fa llmanagement – Teilhabe im Alter“ an- 
gesprochen werden, haben keine oder nur einzelne ve rtraute Ansprechpartner/innen in ih- 
rem sozialen Umfeld, sie leben teilweise seit vielen Jahren oder Jahrzehnten alleine und fast 
ohne soziale Kontakte. Der Zugang zu diesen Mensche n muss behutsam gestaltet werden, 
um auf einer vertrauensvollen Ebene ein gutes und g ewinnbringendes Gespräch führen zu 
können. Ein Mensch, der seit vielen Jahren keinen B esuch mehr in seiner Wohnung emp- 
fangen hat und dessen einziger regelmäßiger Kontakt  das Personal im Supermarkt oder in 
der Arztpraxis ist, benötigt eine gewisse Zeit, den Besuch und die Vorschläge einer bis dahin 
fremden Person (der Fallmanagerin) zu verarbeiten u nd daraus eigene aktive Handlungen 
abzuleiten.  
Wenn eine vertrauensvolle Basis geschaffen werden k ann, an der sich die zeitliche Abfolge 
der Handlungen an den Bedürfnissen des Adressaten o rientiert, können mit dem Fallmana- 
gement sehr gute Erfolge für die persönliche Lebens situation des/der Einzelnen erzielt wer- 
den. Wie dies seit dem 01.03.2013 im Rahmen des Pro jektes „Fallmanagement - Teilhabe 
im Alter“ geschehen konnte, soll im Folgenden anhan d eines theoriegeleiteten Fallmanage- 
mentprozesses beschrieben werden. 
 
 
 
 
Anlage 1  
zur Vorlage V /0870/ 2014

2 
2. ‚Teilhabe im Alter’ – der Fallmanagementprozess 
 
Das Modellprojekt „Fallmanagement – Teilhabe im Alt er“ begann am 01.03.2013. Dieses 
Projekt verfolgt das Ziel, mangelnder gesellschaftl icher Teilhabe und sozialer Isolation, und 
damit einer besonderen Form der Altersarmut, aktiv entgegen zu wirken. Innerhalb des Pro- 
jektes werden Menschen kontaktiert und aufgesucht, die einen Anspruch auf Grundsiche- 
rungsleistungen nach dem 4. Kapitel des 12. Sozialg esetzbuches (SGB XII) haben und ihre 
persönliche Situation im Hinblick auf soziale Kontakte und Teilhabemöglichkeiten als defizitär 
wahrnehmen. Sie sehen für sich einen entsprechenden  Verbesserungs- und Unterstüt- 
zungsbedarf. Es handelt sich dabei in der Regel um Menschen mit multiplen Problemlagen. 
Unabhängig von der finanziellen Situation, deren Veränderung nicht angestrebt wird, ist eine 
nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation und de r individuellen Zufriedenheit, Ziel des 
Projektes.  
 
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es zunächst notwen dig, diejenigen Personen zu identifizie- 
ren, die mangelnde gesellschaftliche Teilhabe als p ersönliches Defizit betrachten und einen 
entsprechenden Unterstützungsbedarf empfinden. Dies bezüglich wurden die Kriterien pro- 
zesshaft entwickelt, es wurden Personen betrachtet,  die Grundsicherungsleistungen nach 
dem 4. Kapitel SGB XII beziehen, über 65 Jahre alt sind, in der Regel alleine leben und mit 
ihrer sozialen Situation nicht zufrieden sind (etwa  1800 Empfängerinnen und Empfänger der 
Grundsicherung im Alter, die mindestens 65 Jahre al t sind, leben derzeit in Münster). Des 
Weiteren haben diese Menschen keinen pflegerischen Bedarf. Weitere mögliche Indikatoren 
können eine kürzliche Verwitwung oder sehr häufige Hilfeanfragen bzw. scheinbar grundlose 
Kontaktaufnahmen sein.  
Die in Frage kommenden Personen werden von den bish er zuständigen Sachbearbeitern/ 
Sachbearbeiterinnen nach dieser kriteriengeleiteten  Auswahl benannt und im Weiteren von 
den Fallmanagerinnen betreut. Die Sachbearbeiter/innen und die Fallmanagerinnen arbeiten 
gemeinsam in einer Abteilung des Sozialamtes und si nd daher institutionell sehr eng mitein- 
ander verbunden. Dieser Abteilung ist außerdem der Soziale Dienst für Pflegebedürftige und 
ältere Menschen zugeordnet. Da die älteren Menschen , die einen pflegerischen Bedarf ha- 
ben, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes beraten und unter- 
stützt werden, gehören sie nicht zur Zielgruppe der Fallmanagerinnen.  
 
Für die Auswahl geeigneter Personen orientieren sic h die Sachbearbeiter/innen insbesonde- 
re an den Eindrücken, die sie durch die persönliche n Kontakte mit den Klienten/Klientinnen 
gewinnen konnten. Hier sind oft das intuitive Gespü r und die Erfahrungen der Kolle- 
gen/Kolleginnen in Kombination mit den genannten Kr iterien ausschlaggebend für eine

3 
passgenaue Auswahl. Die entsprechenden Prozesse im Austausch der Fälle haben sich 
zwischen den Sachbearbeitern/Sachbearbeiterinnen un d den Fallmanagerinnen gut einge- 
spielt. Nach Übergabe der Fälle obliegt den Fallman agerinnen, neben dem eigentlichen 
Fallmanagement, auch die Bearbeitung der Grundsiche rungsangelegenheiten, die bisher in 
den Händen der Sachbearbeiter/innen lag. Die beiden Fallmanagerinnen arbeiten insgesamt 
mit 1,5 Stellen in dem Projekt, davon entfallen 0,7 5 Stellen auf die Sachbearbeitung der 
Grundsicherung und die übrigen 0,75 Stellen auf die  tatsächliche Projektarbeit, also das 
Fallmanagement.  
 
Die erste Kontaktaufnahme zwischen Fallmanagerin un d Klient/in findet in der Regel telefo- 
nisch statt. Während des Telefongespräches erläuter t die Fallmanagerin die Rahmenbedin- 
gungen und Ziele des Projektes sowie die damit verbundenen individuellen Möglichkeiten für 
die Einzelne/ den Einzelnen. Ein Großteil der anges prochenen Personen stimmt einem per- 
sönlichen Gespräch im Rahmen eines Hausbesuches zu und es folgt eine verbindliche Ter- 
minvereinbarung. Außerdem sind Gespräche im Büro mö glich, wenn ein Hausbesuch nicht 
gewünscht wird.  
Personen der Zielgruppe, die telefonisch nicht erre icht werden können, werden entweder 
angeschrieben oder es finden ein bis zwei unangekün digte Hausbesuche statt. Personen, 
die auf diese Weise angetroffen werden konnten, rea gierten zunächst überrascht, aber an- 
schließend sehr positiv. Grundsätzlich ist dies abe r stets die letzte und nur selten angewen- 
dete Möglichkeit der Kontaktaufnahme geblieben. In der Regel kann durch die unterschiedli- 
chen Herangehensweisen ein Kontakt hergestellt werd en. Nur ein sehr kleiner Teil der Ziel- 
gruppe konnte gar nicht erreicht werden.  
In Zahlen bedeutet dies, dass insgesamt 285 Persone n im Rahmen des Fallmanagements 
kontaktiert wurden, 267 Hausbesuche wurden durchgeführt, darüber hinaus fanden intensive 
Gespräche in den Räumlichkeiten des Sozialamtes statt.  
Die Personen, die durch die Fallmanagerinnen kontak tiert wurden, sind zu 70,5 % weiblich 
gewesen, es wurden 29,5 % Männer in das Projekt auf genommen. Bereits an dieser kleinen 
Gesamtheit lässt sich deutlich erkennen, dass Altersarmut weiblich ist.  
Von den durch die Fallmanagerinnen betreuten Person en haben 21,4 % eine Migrationsvor- 
geschichte, 78,6 % sind ohne Migrationsvorgeschichte.

4 
Geschlecht       Migrationsvorgeschichte  
weiblich 
männlich 
ja 
nein 
 
 
Hinsichtlich der Altersgruppen der angesprochenen Personen ergibt sich folgendes Bild: 
 
Altersgruppe 65 - 69 70 - 79 80 - 89 90 und älter 
Anteil 21,1 % 59,6 % 17,5 % 1,8 % 
 
Insgesamt haben 126 der in das Projekt einbezogenen  Personen aus verschiedenen Grün- 
den eine Unterstützung durch die Fallmanagerinnen a bgelehnt bzw. eine Unterstützung war 
nicht nötig oder möglich, das entspricht einem relativen Anteil von 44 %.  
Bei 17,2 % der Gesamtheit bestand kein Bedarf, nur 11,6 % hatten kein Interesse, bei 7,7 % 
wurde ein pflegerischer Bedarf ermittelt, sodass ei ne Zugehörigkeit zur Zielgruppe nicht 
mehr gegeben war. Bei Feststellung eines pflegerisc hen Bedarfs erfolgte eine Weiterleitung 
an den Sozialdienst für pflegebedürftige und ältere  Menschen. Nur ein kleiner Anteil der ge- 
samten Gruppe (3,1 %) konnte weder telefonisch, noc h schriftlich, noch persönlich erreicht 
werden bzw. ist während des Projektzeitraums verstorben (1,7 %). Bei 0,7 % der Gesamtheit 
bestand nach Bewilligung der Mütterrente kein Grund sicherungsanspruch mehr und für 2 % 
war auf Grund von schwerwiegenden Erkrankungen eine  Fortführung des Projekts nicht 
möglich.  
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein aktiver, er folgreicher Einsatz der Fallmanagerin- 
nen bei insgesamt 137 Personen, also 48 % der Gesam theit, erfolgen konnte. Die übrigen 
22 Personen (8 %) befinden sich mit den Fallmangerinnen derzeit noch in den Anfängen des 
Prozesses; eine Bewertung ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.  
 
Insgesamt fand bei 148 Personen ein intensives und ausführliches Beratungsgespräch statt, 
außerdem konnten 115 Personen bei der Überwindung e xistenzieller Probleme unterstützt 
werden. Bei der Planung und Durchführung einer auße rhäuslichen Aktivität konnten 101 Ad- 
ressaten begleitet werden und für 20 Menschen der Z ielgruppe konnte ein Kontakt mit ei- 
ner/einem Ehrenamtlichen vermittelt und organisiert werden.

5 
Hinsichtlich der Maßnahmen, die mit dem Personenkre is organisiert und durchgeführt wur- 
den, kommt es zu Mehrfachnennungen, da für einige Menschen mehrere Maßnahmen ange- 
regt werden konnten. Aus diesem Grund sind hier nur absolute Zahlen aufgeführt.  
 
Die sich an die erste Kontaktaufnahme anschließende n Hausbesuche (insgesamt 267) ver- 
laufen sehr unterschiedlich und sind stets individu ell auf die Bedürfnisse der Hilfeempfänger 
/innen abgestimmt. Sowohl die Rahmenbedingungen, be ispielsweise die Dauer der Hausbe- 
suche, als auch der inhaltliche Fokus, wird zwar du rch die Fallmanagerinnen gesteuert, je- 
doch maßgeblich durch die Betroffenen bestimmt.  
Die zuvor im Rahmen einer Schulung zum Thema „Fallm anagement“ entwickelten Hand- 
lungsschritte werden als Grundlage der Gespräche un d des gesamten Fallmanagements 
herangezogen.  
Der Fallmanagementprozess besteht idealtypisch aus fünf Phasen, deren Grundlagen auch 
im Rahmen dieses Projektes angewendet werden. Eine Anpassung dieser Phasen an die 
Ziele des Projektes im Rahmen der Schulung hat den Mitarbeiterinnen eine effiziente An- 
wendung des Fallmanagement-Gedanken ermöglicht. Im Folgenden soll anhand der fünf 
idealtypischen Phasen die praktische Umsetzung des Fallmanagements erläutert werden.  
 
 
2.1 Assessment 
 
Der typische Ablauf des Fallmanagement beginnt mit der Phase des Assessments. In dieser 
Phase geht es in erster Linie darum, die Situation des/der Betroffenen im Dialog umfassend 
einzuschätzen. Im Rahmen eines strukturierten Proze sses werden Bedarfe, Risiken und 
Ressourcen erfasst und bewertet. 
Anhand relevanter Themengebiete und gezielter Frage stellungen, die ebenfalls in der Schu- 
lung beispielhaft ausgearbeitet wurden, konnten sic h die Fallmanagerinnen im Assessment 
ein umfassendes Bild von der aktuellen Situation de s Klienten/ der Klientin machen. Unter 
Heranziehung exemplarischer Fallkonstellationen (auch aus anderen Anwendungsbereichen 
des Fallmanagements) und theoretischem Fachwissen, sind die Obergruppen Wohnen, so- 
ziale Kontakte, Freizeit/ Interessen, Gesundheit, M obilität, finanzielle Situation, Lebensein- 
stellung und biographische Besonderheiten entstande n. Die Gewichtung der Themen in den 
Gesprächen ist sehr unterschiedlich, es werden aber  in der Regel alle Bereiche besprochen 
und berücksichtigt. Eine besondere Bedeutung schreiben die Fallmanagerinnen den Katego- 
rien ‚Wohnen’, ‚soziale Kontakte’ und ‚Gesundheit’ zu. Diese Einschätzung hat sich durch die 
Auswertung der Dokumentationssoftware bestätigt.

6 
Die Obergruppen und die entsprechend dazu entwickel ten Unterpunkte helfen den Fallma- 
nagerinnen dabei, innerhalb eines begrenzten Zeitra hmens einen möglichst umfassenden 
Eindruck bezüglich der Interessen, Neigungen, Resso urcen und Probleme der jeweiligen 
Person zu erhalten. Insbesondere gelingt es so, die körperlichen und geistigen Möglichkeiten 
auszuloten, um entsprechend in den folgenden Fallma nagementphasen adäquate Impulse 
setzen zu können.  
 
Zu Grunde gelegt werden in der Assessmentphase folgende Ober- und Untergruppen: 
 
Wohnen Soziale  
Kontakte 
Freizeit/  
Interessen 
Gesundheit Mobilität 
Ordnung Freunde Hobby körperlich Bus  
Sauberkeit Nachbarn Sport Psychisch / emoti- 
onal 
Fahrrad 
Barrierefreiheit Familie Verein Lebenseinstellung A uto 
Lage der Wohnung  nützliche  
Kontakte 
Kirche Sucht Fahrgelegen- 
heiten 
 Tragfähigkeit 
der Kontakte 
wöchentlich  
wiederkehrende 
Aktivitäten 
Ernährungszustand 
 Handy 
 Häufigkeit der 
Kontakte 
Wissen um  
Angebote 
existenzielle  
Leistungen 
 
  Nutzung von Bil- 
dungsangeboten 
 
  
Finanzielle Situa- 
tion 
Haustier Lebenseinstel- 
lung 
Biografie  
Schuldenproble- 
matik 
Haustier Religiosität Biografie  
Umgang mit Geld  Sorgen & Nöte   
Regelung alltägli- 
cher Finanzge- 
schäfte 
 Auseinander-
setzung mit dem 
Lebensende 
  
  Friedhof   
 
 
2.2 Planung 
 
Grundlage für die Planung im Fallmanagementprozess ist die Formulierung von Zielen. Da- 
bei wurde vor allem der so genannte ‚Empowerment-Ge danke’ verfolgt, bei dem es den 
Fallmanagerinnen darum geht, den Klienten/ die Klientin zu befähigen, zukünftig intensiv und 
selbstständig am Aufbau und der Erhaltung eines gut  zu bewältigenden Alltags mitzuwirken. 
Dieser Gedanke bezieht sich im beschriebenen Projek t überwiegend auf den Bereich der 
gesellschaftlichen Teilhabe. Die entsprechende Befä higung des Klienten/der Klientin erfor- 
dert eine kleinschrittige Vorgehensweise und Begleitung.

7 
Im Gespräch mit den Menschen werden mögliche, erstr ebenswerte und zielführende Verän- 
derungen im persönlichen Alltag erarbeitet und formuliert, die mit Hilfe des Fallmanagements 
erreicht werden sollen. Dabei stehen grundsätzlich die Wünsche und Bedürfnisse der Klien- 
ten/Klientinnen im Vordergrund. Die Fallmanagerinne n geben Anregungen und ermöglichen 
dem Klienten/der Klientin damit eigene Ideen und Zi ele zu verwirklichen. Die Ziele werden 
mit Hilfe der SMART-Kriterien formuliert, sie solle n also spezifisch, messbar, aktiv beein- 
flussbar, realistisch und terminiert sein. Es wird unterschieden zwischen einem übergeordne- 
ten Gesamtziel sowie sich daraus ergebenden Teilzie len und Maßnahmen. Das Gesamtziel 
definiert einen angestrebten Zustand, der erreicht werden soll und beschreibt damit eine 
Richtung für den Hilfeplanungsprozess. Die untergeo rdneten Teilziele definieren das Ge- 
samtziel inhaltlich und zeitlich näher und die Maßn ahmen wiederum konkretisieren die 
Schritte, die erforderlich sind um ein Teilziel erreichen zu können.  
 
In der Regel werden in der Assessmentphase verschie dene Bedarfe offenkundig, die zu- 
nächst separat voneinander zu betrachten sind, jedo ch häufig in einem engen Zusammen- 
hang stehen. Als Grundlage verschiedener Unterstütz ungsformen werden bei vielen Perso- 
nen aus der Zielgruppe zunächst existenzielle Bedarfe entdeckt, die einer gelingenden sozia- 
len Teilhabe entgegen stehen. Eine fehlende Sehhilf e, ein beschädigtes Gebiss oder ein 
akutes Problem in der Wohnung stehen für die Betrof fenen im Fokus der Aufmerksamkeit. 
Grundsätzlich vorhandene, aber bisher nicht gedeckt e pflegerische Bedarfe treten regelmä- 
ßig im persönlichen Kontakt zu Tage. In dieser Hins icht muss zunächst, in dem Umfang, der 
im Rahmen der Sozialhilfe ermöglicht werden kann, U nterstützung geplant und angeboten 
werden. Erst wenn diese grundlegenden Bedürfnisse befriedigt sind, kann bei den Menschen 
überhaupt ein Bewusstsein für Teilhabebedarfe und - möglichkeiten entstehen. Sind die pfle- 
gerischen Bedarfe jedoch zu groß, ist eine Begleitu ng durch FM ThiA auf Grund der verein- 
barten Zugangskriterien nicht möglich. Der Sozialdi enst für pflegebedürftige und ältere Men- 
schen hat an der Stelle die weitere Begleitung dieser Personengruppe übernommen.  
Teilhabebedarfe bestehen sowohl im Hinblick auf Kon takte und Unternehmungen außerhalb 
der eigenen Wohnung, als auch bezüglich der Kontakt aufnahme zu Ehrenamtlichen. Die 
Vermittlung der Angebote und Ansprechpartner/innen bezüglich dieser beiden Bereiche stellt 
den Schwerpunkt des Projektes dar.  
Da die Bedarfe der angesprochenen Personen so vielfältig und differenziert sind, ist die Pha- 
se der Planung von besonderer Bedeutung und ebnet d en Weg für die sich anschließende 
Durchführung der Maßnahmen.

8 
2.3 Durchführung 
 
Die Durchführung der Maßnahmen wird von den Fallman agerinnen initiiert, beobachtet und 
gesteuert – eine Unterstützung zur Umsetzung der konkreten Ziele ist durch die Fallmanage- 
rinnen stets gewährleistet.   
Vorbereitet wird diese Phase dadurch, dass Erwartun gen und Befürchtungen des Adressa- 
ten/ der Adressatin geklärt werden. Außerdem erfolg t eine Kontaktaufnahme zu den Netz- 
werkpartnern (Anbieter, Einrichtungen, Träger) und eine gemeinsame Planung der anvisier- 
ten Handlungsschritte. Die Fallmanagerinnen stellen  im Anschluss den Kontakt zwischen 
Adressat/in und Leistungserbringer her und verschaffen sich einen Eindruck der Passgenau- 
igkeit und potenzieller Hindernisse der Zusammenarb eit. Die Anpassung der Angebote an 
die Bedürfnisse der Klienten/Klientinnen findet lau fend statt. Grundsätzlich werden Abstim- 
mungen in dieser Hinsicht immer im Rahmen eines koo perativen, für alle transparenten, 
Prozesses getroffen.  
In der Phase der Durchführung ist es von entscheide nder Bedeutung, umfangreiche Ziele in 
kleinere Maßnahmen zu zerlegen. Die Bewältigung der Ziele kann so etappenweise erfolgen 
ohne für den Klienten/die Klientin ein Gefühl der Überforderung auszulösen.  
 
Insgesamt konnten 101 Personen zu Teilhabeaktivitäten außerhalb Ihrer Wohnung vermittelt 
werden, für 20 Personen aus dem genannten Personenk reises war bzw. ist eine ehrenamtli- 
che Person tätig. An dieser Stelle sind Mehrfachzählungen möglich, da mit einigen Personen 
mehrere Maßnahmen unternommen werden konnten. Unabh ängig davon, machen diese 
Zahlen deutlich, dass sehr viele Menschen von dem Projekt in der Weise profitieren konnten, 
in der es zu Beginn des Projektzeitraums von den Verantwortlichen erhofft wurde.  
Ehrenamtliche werden über stadtteilbezogene Anlaufs tellen oder Ansprechpartner/innen 
sowie über die übergreifende Initiative ‚von Mensch zu Mensch’ mit Interessierten vernetzt. 
Angebote, die außerhalb der eigenen Wohnung vermitt elt werden, sind sehr unterschiedlich 
und orientieren sich an den Wünschen und Bedürfniss en des Klienten/ der Klientin sowie 
den entsprechenden Möglichkeiten, die im erreichbar en Radius vorliegen. Neben den Grup- 
penangeboten, wie einem Gesprächskreis, einer Tanzg ruppe oder einem Kegelverein, sind 
ebenso Möglichkeiten gefragt, bei denen die Mensche n ihre eigenen Kenntnisse, Fähigkei- 
ten und Erfahrungen an eine Gruppe weitergeben könn en. Ebenso besteht ein hoher Bedarf 
an kostenlosen oder preiswerten Bildungsangeboten. Wie auf diese Bedarfe derzeit reagiert 
wird, ist in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich.  
 
Das folgende Schaubild verdeutlicht beispielhaft die Zusammenhänge zwischen Gesamtziel, 
Teilzielen und Maßnahmen im Fallmanagementprozess:

9 
 
 
 
Während der Projektlaufzeit konnten bei Einleitung und Organisation der verschiedenen 
Maßnahmen eine Vielzahl wertvoller Kontakte zu Netz werkpartnern geknüpft werden. Auf 
Grund der Aufteilung des Stadtgebietes zwischen den  Fallmanagerinnen kam es zu wieder- 
holten Kontakten mit einigen Netzwerkpartnern und daraus entstehenden guten und gewinn- 
bringenden Kooperationen. Die Akzeptanz der Netzwer kpartner musste sicherlich zunächst 
gewonnen werden. War dann jedoch die Basis für die gemeinsame Arbeit einmal geschaf- 
fen, waren die Reaktionen auf dieses Projekt durch die Beteiligten in den Netzwerken aus- 
nahmslos positiv.  
Insbesondere kann auf eine gute Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrts- 
pflege, den stadtteilbezogenen Initiativen von „von Mensch zu Mensch“ sowie den verschie- 
denen Kontaktstellen der Kirchengemeinden vor Ort z urückgeblickt werden. Durch eine akti- 
ve Beteiligung in den Arbeitskreisen „Älter werden in …“ waren die Fallmanagerinnen über 
aktuelle Entwicklungen in den Stadtteilen informier t und konnten eine bestmögliche Vernet- 
zung gewährleisten.  
Es kam mit einigen Netzwerkpartnern sogar dazu, dass Personen bei den Fallmanagerinnen 
gemeldet wurden, die keine Grundsicherungsleistunge n empfangen haben. Jedoch konnte 
nach Prüfung der finanziellen Situation festgestellt werden, dass ein Anspruch besteht. Ohne 
die Unterstützung der Netzwerkpartner und der Fallm anagerinnen hätten diese Menschen 
ihren Anspruch möglicherweise aus eigenem Antrieb n iemals geltend gemacht. Für diese 
Menschen konnten die Fallmanagerinnen dann sowohl b ezüglich der finanziellen Situation 
als auch zur sozialen Teilhabe Unterstützung anbieten.  
In Situationen, in denen es um existenzielle Hilfen  ging, ist außerdem die gute Kooperation 
mit der Wohnberatung, der Wohnraumanpassungsberatun g, Anti Rost, der Fachstelle 
Schwerbehindertenrecht sowie mit dem Sozialdienst f ür pflegebedürftige und ältere Men- 
Gesamtziel:  
gesellschaftliche Teil- 
habe ermöglichen 
Teilziel 1 : existen- 
zielle Bedarfe decken  
Teilziel 2 : Herstellen 
sozialer Kontakte – 
Aktivität außer Haus  
Teilziel 3 : Vermitt- 
lung einer Bezugs- 
person 
Maßnahme 2a: wö- 
chentlicher Besuch 
einer Tanzgruppe 
Maßnahme 2b: ehren- 
amtliches Engagement 
im nahegelegenen Al- 
tenheim  
Maßnahme 2c: Teil- 
nahme am Gemeinde- 
Seniorennachmittag 
(einmal im Monat)

10  
schen zu nennen. Die Zusammenarbeit mit diesen Stel len war in regelmäßigen Abständen 
erforderlich, existenzielle Hilfen wurden in insges amt 115 Situationen für die Menschen, die 
im Fallmanagement aufgenommen waren und sind, geleistet.  
 
 
2.4 Monitoring 
 
Im Nachgang zur Umsetzung der Maßnahmen und Ziele h aben die Fallmanagerinnen ihre 
Klienten/Klientinnen weiterhin begleitet und dadurc h fortlaufend den Ablauf der Umsetzung 
der vereinbarten Ziele und Maßnahmen überprüft. Die ser Schritt des Fallmanagementkreis- 
laufs, das sogenannte Monitoring, ist damit Bestandteil des individuellen Fallmanagements.  
Die Mitarbeiterinnen konnten mit Hilfe dieses Instr uments im Blick behalten, ob aus den An- 
regungen und Zielsetzungen tatsächliche Veränderung en und Verbesserungen für die Le- 
bensqualität der Betroffenen entstanden sind. Die Z ielerreichung wurde entsprechend lang- 
fristig verfolgt und nachgehalten, Fortschritte wur den dokumentiert und evaluiert. Es fand 
eine engmaschige Dokumentation der verschiedenen Ko ntakte und der erreichten Teilziele 
statt, Fortschritte und Etappenziele, aber auch Rüc kschritte wurden so gemeinsam erlebt 
und konnten durch die Fallmanagerinnen begleitet werden. Mit Hilfe des einzelfallorientierten 
Monitorings können also sowohl qualitative als auch  quantitative Ergebnisse ermittelt wer- 
den.  
Die besondere Schwierigkeit des Monitorings besteht  darin, eine gute Balance zwischen 
ausreichender Begleitung des Klienten/der Klientin und kontrollartigem Verhalten zu finden. 
Dazu sind verbindliche Absprachen bezüglich des Vorgehens und der zeitlichen Abstände in 
der Monitoringphase von den Fallmanagerinnen und de n Klienten/ Klientinnen als sehr hilf- 
reich und angenehm empfunden worden. 
 
 
2.5 Evaluation 
 
Um den Erfolg des Projektes messen zu können, ist e s wichtig, die verschiedenen Teilschrit- 
te, Vereinbarungen und Zielsetzungen zu evaluieren und auf diese Weise eine vom Einzelfall 
unabhängige Gesamtevaluation zu generieren. 
Evaluation bedeutet, dass systematisch Daten zusamm engetragen und analysiert werden, 
um einen Sachverhalt entsprechend bestimmter Kriterien zu bewerten. Auf diese Weise kann 
der erzielte Erfolg präzise und transparent dargestellt werden. 
Dies geschieht qualitativ auf Basis der subjektiven Eindrücke, Einschätzungen und Beobach- 
tungen, die die Fallmanagerinnen in den persönliche n Kontakten (Hausbesuche, Telefonate,

11  
Gespräche im Büro) sammeln sowie unter Heranziehung  der entsprechend geführten soft- 
warebasierten Dokumentationen.  
Für die Bestandteile der Dokumentation, die objekti v, entsprechend festgelegter Indikatoren, 
geführt werden, kann die Evaluation formell-quantitativ durchgeführt werden. Mit Hilfe der Do- 
kumentationssoftware kann jederzeit eine entsprechende Auswertung einzelner Fragestellun- 
gen bezüglich des Fallmanagement-Prozesses stattfinden.  
Die Dokumentationssoftware bietet objektive Evaluat ionsmöglichkeiten an den Stellen, an 
denen die Fallmanagerinnen nach standardisierten Indikatoren Informationen in die Software 
eingepflegt haben. 
Auf diese Weise lässt sich insbesondere differenzie rt herausstellen, dass von insgesamt 
285 Personen, bei 148 Personen das Beratungsziel er füllt werden konnte. Besonders an- 
schaulich wird der Erfolg des Projektes, wenn man b etrachtet, dass 101 Person aus der 
Zielgruppe durch Anregungen der Fallmanagerinnen nu n einer neuen Aktivität außerhalb 
ihrer Wohnung nachgehen und 20 Menschen Kontakte mi t einem Ehrenamtlichen/ einer Eh- 
renamtlichen aufbauen konnten. Für 115 Personen war  auf dem Weg dorthin zunächst Un- 
terstützung im Bereich der existenziellen Bedürfnis se (Wohnsituation, Bekleidung, Gesund- 
heit) erforderlich bevor eine Bereitschaft für weitere Schritte gegeben war.  
Die Erreichung des elementaren Projektziels kann an  diesen objektiv erhobenen Werten 
ebenso gut abgelesen werden, wie an den im Folgende n dargestellten Ergebnissen der Ziel- 
gruppenbefragung. 
Der zweite Teil der Evaluation des Projektes „Fallmanagement - Teilhabe im Alter“ beruht auf 
einer anonymen Befragung der Klienten/Klientinnen m ittels eines standardisierten Fragebo- 
gens. Die Heranziehung der Informationen aus den st andardisierten Fragebögen ist der 
quantitativen Evaluation zuzuordnen. Dieser Fragebo gen wurde durch die beiden Fallmana- 
gerinnen und eine Studierende des weiterbildenden Masterstudiengangs „Clinical Casework“ 
der Fachhochschule Münster entwickelt. Versendet wu rden die Fragebögen durch die Fall- 
managerinnen. Rückfragen konnten die Klienten/Klien tinnen an die Studierende richten, 
ebenso erhielt sie die anonymen Rückantworten und f ührte die methodisch einwandfreie 
Auswertung der Fragebögen mit Hilfe der statistisch en Software „EvaSys“ durch. Vor Durch- 
führung dieser Evaluationsform hat der Personalrat diesbezüglich seine Zustimmung erteilt.  
 
Mit Hilfe dieses standardisierten, den wissenschaft lichen Anforderungen entsprechenden 
Fragebogens wurden insgesamt 152 Personen befragt, wovon 86 Rückläufe eingetroffen 
sind (Rücklaufquote: 56,6 %). Von den Befragten war en 67 % weiblich, die übrigen 33 % 
männlich. Der Altersgruppe der 70 - 79-jährigen gehört der größte Teil der Adressatengruppe 
mit 57 % an. 22 % der Befragten sind 65 - 69 Jahre alt und 21 % 80 - 89 Jahre alt.

12  
Die Klienten/Klientinnen wurden hinsichtlich der Qualität des Fallmanagements befragt und  
schätzten diese im Rahmen der folgenden Fragen anhand von Schulnoten ein: 
 
 
 
 
Die Einschätzungen der Befragten nach der Gesamtzuf riedenheit mit dem Projekt werden 
durch das folgende Diagramm noch einmal veranschaulicht:  
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
80 
1 2 3 4 5 6
Gesamtzufriedenheit 
(bewertet mit Schulnoten) 
 
 
Auf die Frage, mit welchen Hilfen die Mitarbeiterin  der Stadt Münster Unterstützung leisten 
konnte, ergab sich bei 86 Befragten folgendes Bild:  
 Schulnote 
Frage 1 2 3 4 5 6 
Die Mitarbeiterin hatte ausreichend Zeit für 
mich.  
74 % 19 % 4 % 1,5 % 0 % 1,5 % 
Die Mitarbeiterin der Stadt Münster war 
freundlich. 
86 % 13 % 1 % 0 % 0 % 0 % 
Die Mitarbeiterin hat sich verständlich aus- 
gedrückt. 
82 % 15 % 3 % 0 % 0 % 0 % 
Die Mitarbeiterin ging auf meine Wünsche 
ein. 
71 % 19 % 9 % 0 % 1 % 0 % 
Insgesamt bin ich mit der Unterstützung 
durch das Projekt zufrieden.  
73 % 16 % 10 % 1 % 0 % 0 %

13  
0 5 10 15 20 25 30 35 
sonstige Hilfen 
Sehhilfe, Zahnersatz o.ä. 
neue Kontakte 
Bekleidung 
Freizeit 
Wohnsituation 
Anzahl 
 
Dieser Grafik ist zu entnehmen, dass die genannten „existenziellen Hilfeleistungen“ einen 
großen Stellenwert einnehmen, jedoch insbesondere d ie Vermittlung von Freizeitangeboten 
und neuen Kontakten im Vordergrund steht. Aus den z ugehörigen Kommentaren wird au- 
ßerdem deutlich, dass die Befragten unter den „sons tigen Hilfen“ kleinere Unterstützungs- 
leistungen bei der Realisierung von Freizeit- und K ontaktangeboten sowie die Unterstützung 
und Vermittlung bei Antragstellungen etc. verstehen.  
 
Zu der offenen Frage, welche Verbesserungsvorschläg e für die Beratung bestehen, hat der 
überwiegende Teil der Befragten geäußert, dass alle s zu ihrer Zufriedenheit abgelaufen sei 
und die Erforderlichkeit für eine Veränderung des F allmanagements nicht gesehen wird. Be- 
sonders positiv zu vermerken sind die Antworten auf  die Frage nach weiteren Unterstüt- 
zungsmöglichkeiten (neben den oben Genannten), die die Fallmanagerinnen leisten konn- 
ten. Zu dieser Frage wurde mehrfach geäußert, dass insbesondere die Wertschätzung und 
Zuwendung der Mitarbeiterinnen ein wichtiger Faktor  auf dem Weg zur gesellschaftlichen 
Teilhabe war. Die Befragten fühlten sich ernst geno mmen, anerkannt und gewürdigt. Dies 
wird nochmals in den Antworten auf die Frage nach d er Gesamtzufriedenheit deutlich. Kriti- 
sche Äußerungen zielten mehrfach auf die Tatsache a b, dass es das Projekt und die damit 
verbundene Unterstützung nicht schon länger gibt. 
 
Die durchgeführten und hier beschriebenen Auswertungen haben gezeigt, dass monetäre Wir- 
kungen des „Fallmanagement – Teilhabe im Alter“ nicht direkt messbar gemacht werden kön- 
nen. Es steht jedoch außer Frage, dass der entscheidende monetäre Nutzen dieses Projektes 
darin besteht, dass Menschen länger in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, wenn ein 
funktionierendes soziales Netzwerk besteht. Ein solches Netzwerk kann durch die Unterstüt-

14  
zung der Fallmanagerinnen aufgebaut und aktiviert w erden und damit zur Vermeidung von 
hohen Unterbringungskosten in einer Altenhilfeeinrichtung beitragen. Außerdem sind soziale 
Kontakte eine wichtige und erforderliche Unterstützung bei akuter Krisenintervention. Professi- 
onelle Unterstützung wird dann möglicherweise gar nicht oder erst deutlich später erforderlich.  
Demgegenüber stehen die nicht-monetären Wirkungen, die bereits im Rahmen der Evaluation 
beschrieben wurden und offensichtlich vorhanden sind.   
Neben den durch die Dokumentationssoftware und die Fragebögen erfassten positiven Effekte 
des Projektes gibt es darüber hinausgehende subjektive, nicht belegbare Eindrücke der Fall- 
managerinnen, die nicht unerwähnt bleiben sollen.  
Die zugehende Arbeit der Fallmanagerinnen nimmt den Betroffenen Schwellenängste im Hin- 
blick auf das Sozialamt und andere Verwaltungsberei che. Ängste, die durch Vorurteile oder 
schlechte Erfahrungen entstanden sind, bauen sich sukzessive bis zu einem Punkt ab, an dem 
die Klienten/Klientinnen den Fallmanagerinnen gleichberechtigt und frei von Ängsten gegenü- 
bertreten können.  
Des Weiteren war im Verlauf des Projektes zu beobachten, dass die ursprünglich zuständigen 
Sachbearbeiter/innen zunächst Personen für das Projekt benannt haben, die etwas auffälliger 
waren und ihnen dadurch im Gedächtnis geblieben sind. Im Verlauf der Zeit kam eine Vielzahl 
von Leistungsempfängern/ -empfängerinnen hinzu, von  denen die Sachbearbeiter/innen nur 
sehr wenig wussten und nur seltene Kontakte erfolgt en. Rückblickend lässt sich festhalten, 
dass diese Personen besonders gut zur Zielsetzung des Projektes passen, da sie neben der 
finanziellen Armut und der Teilhabearmut auch ein a usgeprägtes Schamgefühl hinsichtlich 
ihrer Lebenssituation haben.  
Weiterhin war während der Projektlaufzeit deutlich zu erkennen, dass die Rahmenbedingun- 
gen für das Gelingen des Projektes von entscheidender Bedeutung sind. Ein Projekt mit dieser 
Zielsetzung benötigt vor allem qualitative Zeit und adäquate Ressourcen. Dies war insbeson- 
dere gegeben durch Personalmehraufwand und entsprechende Freiräume für die Mitarbeite- 
rinnen, um den individuellen Bedürfnissen der angesprochenen Personen gerecht werden zu 
können. Außerdem war es sehr gewinnbringend, dass d ie Fallzahl nicht unbegrenzt war und 
die Rekrutierung neuer Personen für die Zielgruppe des Projektes vollständig im Ermessen der 
Fallmanagerinnen lag. So konnten sie den Menschen die individuell erforderliche Zeit widmen, 
ohne dabei andere Aufgaben oder die Betreuung ander er Grundsicherungsempfänger/innen 
zu vernachlässigen. 
 
Der positive Wert des ‚Fallmanagement – Teilhabe im  Alter’ wird außerdem deutlich, wenn 
man die öffentliche Aufmerksamkeit betrachtet, die es erregt. Das Projekt wurde neben den 
lokalen Netzwerkpartnern auch bei der Veranstaltung „Aktivierung und gesellschaftliche Teil- 
habe durch Sozialhilfe“ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nord-

15  
rhein-Westfalen (MAIS NRW) anderen Kommunen des Landes präsentiert. Die Resonanz war 
sehr positiv, einige Kommunen haben im Anschluss se hr konkrete Nachfragen gestellt und 
denken intensiv über die Etablierung eines ähnlichen Modellprojektes nach.  
Auf Anregung des MAIS NRW sind die Fallmanagerinnen  außerdem durch den Deutschen 
Verein zum Deutschen Fürsorgetag 2015 eingeladen, um dort mit einer Vorstellung der Pro- 
jektidee den Workshop „Aktivierung und gesellschaft liche Teilhabe durch Sozialhilfe“ mit zu 
gestalten.  
 
 
3. Fallbeispiele 
 
Um die Arbeit im Projekt „Fallmanagement - Teilhabe im Alter“ zu veranschaulichen, werden 
im Folgenden die konkreten Entwicklungen von Frau F., Herrn H. und Herrn K. vorgestellt.  
 
Frau F. 
Frau F. hat vor drei Jahren ihren Ehemann verloren.  Unter diesem Verlust leidet sie noch 
heute. Ihr verstorbener Ehemann hat stets alles für  sie geregelt. Nun ist sie mit vielen alltäg- 
lichen Angelegenheiten überfordert. 
Sie wohnt in einem zentral gelegenen Mehrfamilienha us im ersten Obergeschoss. Frau F. 
kann aufgrund einer Gehbehinderung die Arbeiten in ihren Haushalt nicht mehr selbstständig 
bewältigen. Auch steigt sie nur noch mühsam die Tre ppen und kann daher das Haus alleine 
kaum noch verlassen. Sie möchte aber auf keinen Fal l umziehen, da sie seit Jahrzehnten in 
diesem Haus wohnt und gute Kontakte zu ihren Nachbarn pflegt.  
Frau F. verbringt den größten Teil ihrer Zeit allei n in ihrer Wohnung. Sie hat telefonischen 
Kontakt zu ihrer Schwester. Ihre Nichte kam in der Vergangenheit gelegentlich und erledigte 
Einkäufe. Da die Nichte jedoch chronisch krank ist,  konnte sich Frau F. nicht darauf verlas- 
sen. Die Vorratshaltung stellte damit ein großes Problem dar. 
Es wurde daher zunächst der Sozialdienst eingeschal tet und Frau F. bekam eine Haushalts- 
hilfe, die nun einmal in der Woche für sie einkauft . Die Kosten werden im Rahmen der Sozi- 
alhilfe übernommen.  
Es fand außerdem eine Vermittlung zum Südviertelbür o statt, wodurch Frau F. nun regelmä- 
ßigen Kontakt zu einem Ehrenamtlichen hat, der sie einmal in der Woche besucht. Der Mit- 
arbeiter ist Student und unterstützt Frau F. bei de r Bewältigung der Treppen. Er geht mit ihr 
spazieren und einkaufen. Bei schlechtem Wetter trin ken die beiden Kaffee in der Wohnung 
der Frau F. und unterhalten sich. Frau F. ist sehr glücklich über die wöchentliche Abwechs- 
lung und möchte ihren ‚Max’ nicht mehr missen. Frau F. soll nun durch die Vermittlung des

16  
Südviertelbüros Unterstützung durch einen zweiten F reiwilligen erhalten, da sie gerne häufi- 
ger das Haus verlassen möchte.    
Beim Hausbesuch ist der Mitarbeiterin außerdem aufg efallen, dass Frau F. ihre Badewanne 
behinderungsbedingt nicht mehr nutzen kann. Daher w urde, nach Besichtigung der Woh- 
nung durch den Wohnberater der Stadt Münster und fi nanziert durch Mittel der Eingliede- 
rungshilfe, die Badewanne ausgebaut und eine behind ertengerechte Dusche mit entspre- 
chendem Duschstuhl und Haltegriffen eingebaut.    
Frau F. ist sehr zufrieden mit der Verbesserung ihrer Lebensumstände.   
 
Herr H.  
Im Rahmen des Fallmanagement wurde außerdem Herr H.  kontaktiert und besucht. Herr H. 
ist ein sehr freundlicher, älterer Herr, der 32 Jah re lang in einem 12 qm großen Zimmer 
wohnte. Nach seinen Aussagen war der Besuch der Mit arbeiterin der erste Besuch seit vie- 
len Jahren in diesem Zimmer. Das Zimmer war möblier t mit einem Bett, einem Schrank, ei- 
nem Schreibtisch, einen Stuhl und einem Zweiplatten kocher. Gekocht hat er in seinem Zim- 
mer, das Badezimmer nutzte er gemeinsam mit anderen  Personen, die ebenfalls einzelne 
Zimmer in diesem Einfamilienhaus angemietet hatten. 
Herr H. war vor vielen Jahren durch unglückliche Um stände ins Obdachlosenmilieu geraten. 
Daher war er froh, überhaupt wieder ein Dach über d em Kopf zu haben. In dem Haus hat er 
sich jedoch nie wohl gefühlt, da es bei den übrigen  Hausbewohnern häufig zu Alkoholexzes- 
sen und Auseinandersetzungen mit der Polizei kam. H err H. konsumiert keinen Alkohol und 
fühlte sich in dieser Umgebung nicht wohl. 
Herr H. konnte auch sonst keinerlei soziale Kontakt e aufbauen. Er verbrachte seine Freizeit 
damit, allein mit dem Fahrrad durch die Stadt zu fa hren. Auch war er viele Jahre nicht beim 
Arzt, insbesondere nicht beim Zahnarzt und wirkte d adurch vernachlässigt. Er hatte inzwi- 
schen massive Probleme mit seinen Zähnen. Diese Ein schränkung, die er selber als sehr 
unangenehm empfand, hinderte ihn zusätzlich, neue soziale Kontakte zu knüpfen.  
Herr H. ist ein stiller und sehr verunsicherter Men sch, der es aus eigenem Antrieb nicht ge- 
schafft hat, seine persönliche Situation zu verbessern.   
Durch die aktive Unterstützung der Mitarbeiterin konnte Herr H. nun in eine seniorengerechte 
Wohnung in Gievenbeck umziehen. Außerdem ist er zum  Zahnarzt gegangen und hat ein 
Gebiss bekommen. Herr H. fühlt sich sehr wohl in se iner Wohnung, er hat schon Kontakt zu 
seinen Nachbarn aufgenommen. Er besucht regelmäßig einen Senioren-Kaffee-Treff und 
wird vom Sozialbüro des ‚La Vie’ in Gievenbeck betreut.  
Regelmäßig ruft er die Mitarbeiterin an und bericht et von der neu gewonnen Lebensqualität. 
Dabei betont er immer wieder, wie wohl er sich jetzt fühlt.

17  
Herr K.   
Herr K. lebt in einem ländlich geprägten Stadtteil von Münster, er war viele Jahre als Hand- 
werksmeister selbstständig und genießt ein hohes gesellschaftliches Ansehen im Ort.  
Mitte der neunziger Jahre, in wirtschaftlich schlec hten Zeiten, hat er auf Anraten seines 
Steuerberaters für eine angebliche Durststrecke sei ne Altersicherung für das Geschäft ein- 
gesetzt.  
Erschwerend kam in dieser Zeit dazu, dass er keiner lei Unterstützung von seiner Ehefrau 
erhielt und bei der anschließenden Scheidung einen großen Teil seiner Rentenansprüche 
abtreten musste. So kam es dazu, dass er, obwohl er  ein Leben lang gearbeitet hat, nun auf 
Grundsicherungsleistungen angewiesen ist.  
Herr K. schämt sich sehr für seinen ‚sozialen Abstu rz’, er möchte auf keinen Fall, dass ir- 
gendjemand in seinem Umfeld Kenntnis davon erlangt.  Er ist der Meinung, dass er den Re- 
spekt der Menschen verliert, wenn sein Status als Sozialhilfeempfänger bekannt wird.  
Herr K. hat Mitgliedschaften in diversen Vereinen gekündigt und arbeitet nun noch ehrenamt- 
lich in zwei Vereinen. Nach Vereinsveranstaltungen kehren die ehrenamtlich Tätigen häufig 
gemeinsam in Gastwirtschaften ein. Herr K. kann sic h das nicht leisten und erfindet Ausre- 
den, weshalb er nicht mitgehen kann.  
Er fühlt sich nutzlos, ausgeschlossen und einsam.  
Durch Vermittlung der Mitarbeiterin wurde ein Konta kt zu der Senioreninitiative „Anti Rost“ 
hergestellt. Herr K. arbeitet nun dort aktiv mit, u nterstützt andere Senioren bei kleinen hand- 
werklichen Dienstleistungen und erfährt dadurch Wertschätzung und soziale Nähe.   
 
 
4. Fazit 
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Zi el, eine nachhaltige Verbesserung der 
Lebenssituation herbeizuführen, im Hinblick auf den  Teilhabegedanken bei einem Großteil 
der Zielgruppe erreicht werden konnte. Sowohl die E rgebnisse der Befragung als auch die 
Informationen aus der Dokumentationssoftware zeigen  dies sehr deutlich. 89 % der Befrag- 
ten drücken ihre Gesamtzufriedenheit mit dem Projek t „Fallmanagement-Teilhabe im Alter“ 
mit den Schulnoten 1 und 2 aus.  
Die bereits erwähnte Kritik der Betroffenen, dass es dieses Projekt nicht schon eher gegeben 
hat, sollte Anlass dafür sein, die Unterstützung de r Fallmanagerinnen zukünftig weiteren 
Grundsicherungsempfängern/ -empfängerinnen zukommen  zu lassen, schließlich leben in 
Münster insgesamt etwa 1800 Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen.   
Von den positiven Auswirkungen, die durch das Proje kt erzielt werden konnten, sollten also 
noch mehr Menschen in Münster profitieren können. W ie eingangs durch das Zitat heraus-

18  
gestellt wurde, haben die angesprochenen Grundsiche rungsempfänger/innen vielfach Wert- 
schätzung erfahren und fühlten sich als Mitglieder der Gesellschaft und Bürger/innen der 
Stadt Münster ernst genommen. Die eigene Meinung un d die individuellen Lebensumstände 
der Menschen wurden fokussiert, die angesprochenen Menschen erfuhren eine individuelle 
Begleitung. Dies führte, wie bereits ausführlich beschrieben und belegt, zu einem Anstieg der 
Lebensfreude und der Lebensqualität der Menschen. D iese positiven Auswirkungen auf wei- 
tere Grundsicherungsempfänger/innen und andere Pers onengruppen, die durch das Sozial- 
amt betreut werden, zu übertragen, erscheint aus Sicht der Fallmanagerinnen mehr als wün- 
schenswert.

Beratungsverlauf (6)

20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.11.2014 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.11.2014 Integrationsrat
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0870/2014
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37