V/0491/2016
Basisinformationen Jobcenter Münster
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Anlage 1 - Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
7048 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbezi ehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein -Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung such en, auch wenn sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). eLb = erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Kumulierte Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenq uote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). Leistungsberechtigte Personen, die im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) stehen. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). nEf = nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren), oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Falle wiederholter Pflichtverletzungen können Sanktionen von bis zu 100% des Arbeitslosengeldes II (Regelbedarf und Kosten der Unterkunft) verhängt werden. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Veränderungsrate des Bestands der Langzeitleistungsbezi Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als ehenden (K3) Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Anlage 2 zur Basisinformation des Jobcenter Münster
3344 Zeichen
Anlage 2 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT): Stand 13.05.2016 Vermittlungsbudget 630.732,39 6,09% 164.338,13 1,59% 45.019,87 0,43% 421.374 ,39 4,07% Reisekosten für Meldepflichten 700,00 0,01% 154,46 0,00% 0,00 0,00% 545,54 0,01% Aktivierung und berufliche Eingliederung 2.808.396,68 27,12% 1.065.658,68 10,29% 764.243,55 7,38% 978.494,45 9,45% Summe 3.439.829,07 33,22% 1.230.151,27 11,88% 809.263,42 7,82% 1.400.414,38 13,52% Förderung berufl. Weiterbildung (FbW) 2.046.971,06 19,77% 1.168.406,78 11,28% 9.765,85 0,09% 86 8.798,43 8,39% Summe 2.046.971,06 19,77% 1.168.406,78 11,28% 9.765,85 0,09% 86 8.798,43 8,39% Eingliederungszuschüsse (EGZ) 223.820,41 2,16% 147.914,43 1,43% 37.283,93 0,36% 38.622, 05 0,37% Eingliederungszuschuss für AN ab 50 Jahre 37.556,65 0,36% 7.556,65 0,07% 0,00 0,00% 30.000,00 0,29% unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 723.700,00 6,99% 440.370,63 4,25% 244.717,06 2,36% 38.612 ,31 0,37% Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV( (ab 01.04. 2012) 681.017,45 6,58% 471.378,19 4,55% 12.589,93 0,12% 197.049 ,33 1,90% Einstiegsgeld 38.793,90 0,37% 8.294,78 0,08% 0,00 0,00% 30.499,12 0,29% Begleitende Hilfen für Selbstständige 10.000,00 0,10% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 10.000,00 0,10% Summe 1.714.888,41 16,56% 1.075.514,68 10,39% 294.590,92 2,85% 344.782,81 3,33% Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 373.544,03 3,61% 137.260,47 1,33% 180.329,78 1,74% 55.953 ,78 0,54% Einstiegsqualifizierung (EQ) 33.864,40 0,33% 21.068,80 0,20% 2.653,90 0,03% 10.141,70 0 ,10% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 122.544,00 1,18% 43.362,00 0,42% 62.667,00 0,61% 16.515,0 0 0,16% Summe 529.952,43 5,12% 201.691,27 1,95% 245.650,68 2,37% 82.610 ,48 0,80% Ausbildungszuschuss 43.863,68 0,42% 23.863,68 0,23% 0,00 0,00% 20.000,00 0,19% Probebeschäftigung behinderter Menschen 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% 0,00 0,00% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 90.107,02 0,87% 21.833,46 0,21% 4.425,49 0,04% 63.848,07 0 ,62% Eingliederungszuschüsse f. Behinderte [222] 37.528,82 0,36% 18.504,75 0,18% 3.604,07 0,03% 15.420,00 0 ,15% Eingliederungszuschüsse f. Schwerbehinderte [223] 887.821,53 8,57% 752.197,58 7,26% 43.441,61 0,42% 92.182, 34 0,89% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 202.260,68 1,95% 121.721,04 1,18% 2.874,94 0,03% 77.664,7 0 0,75% Summe 1.261.581,73 12,18% 938.120,51 9,06% 54.346,11 0,52% 269. 115,11 2,60% Arbeitsgelegenheit Mehraufwand 872.263,54 8,42% 253.595,58 2,45% 617.895,27 5,97% 772,69 0,01% Summe 872.263,54 8,42% 253.595,58 2,45% 617.895,27 5,97% 772,69 0,01% Freie Förderung (§ 16f SGB II) 390.351,76 3,77% 54.471,80 0,53% 275.410,65 2,66% 60.469, 31 0,58% Summe 390.351,76 3,77% 54.471,80 0,53% 275.410,65 2,66% 60.469, 31 0,58% Sonstiges 98.830,00 0,95% 0,00 0,00% 98.829,22 0,95% 0,78 0,00% Summe 98.830,00 0,95% 0,00 0,00% 98.829,22 0,95% 0,78 0,00% Gesamtsumme 10.354.668,00 € 100,00% 4.921.951,89 € 47,5 3% 2.405.752,12 € 23,23% 3.026.963,99 € 29,23% Freie Förderung Sonstiges Ausgaben 2016 Mittelbindungen 2016 Beratung und Unterstützung der Arbeitsuche Qualifizierung Beschäftigung begleitende Leistungen Maßnahmen für Jüngere Budget % % % Verfügbares Budget % Leistungen für Menschen mit Behinderung Beschäftigung schaffende Leistungen
Berichtsvorlage
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V/0491/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter Münster
Beratungsfolge
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
1.) Strukturdaten und Kennzahlen
Vorbemerkung:
Die Bundesagentur für Arbeit hat das Zähl - und Gültigkeitskonzept von Perso nen und Bedarf s-
gemeinschaften in der Grundsicherungsstatistik SGB II ab April 2016 angepasst. Diese Anpa s-
sung zielt insbesondere auf eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen in Randbere i-
chen ab1. Durch das angepasste Statistikkonzept wird die vol lständige Abbildung aller Personen-
gruppen im SGB II gewährleistet, um auch der weiter gefassten sozialstatistischen Sichtweise
des SGB II Rechnung zu tragen:
erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
(ELB)
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
(NEF)
erwerbsfähige
sonstige
Leistungsberechtigte
(ESLB)
nicht erwerbsfähige
sonstige
Leistungsberechtigte
(NESLB)
Personen in Bedarfsgemeinschaften
(PERS)
Regelleistungsberechtigte
(RLB)
Sonstige Leistungsberechtigte
(SLB)
Leistungsberechtigte
(LB)
Vom
Leistungsanspruch
ausgeschlossene
Personen
(AUS)
Kinder ohne
Leistungsanspruch
(KOL)
Nicht Leistungsberechtigte
(NLB)
1 Der Vergleich der revidierten Daten im Vergleich zu den bisher von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten zeigt gering-
fügige quantitative Verschiebungen. Im Gesamtbestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften ist ein Zuwachs zu verzeichnen, da
dieser nun auch die nicht Leistungsberechtigten umfasst. Aus dem Bestand der Regelleistungsberechtigten (erwerbsfähige und nicht
erwerbsfähige Leistungsberechtigte) sind Personen u. a. in den Bestand der sonstigen Leistungsberechtigten abgewandert.
Vorlagen-Nr.:
V/0491/2016
Auskunft erteilt:
Frau Nilles
Ruf:
492-9002
E-Mail:
Nilles@stadt-muenster.de
Datum:
01.06.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0491/2016
Die nach dem bisherigen Konzept veröffentlichten Daten wurden für die Vergangenheit revidiert,
daher weichen die in dieser Basisinformation ausgewiesenen angepassten Vormonats- bzw. Vor-
jahreswerte geringfügig von früheren Berichterstattungen ab2.
Im aktuellen Berichtsmonat Januar 2016 sind 21.850 Personen in Bedarfsgemeinschaften zu
verzeichnen ( vgl. Abbildung 1). Der Bestand der Personen im Regelleistungsbezug setzt sich
zusammen aus 6.096 nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und 14.564 erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten. Im Gegensatz zu den nicht erwerbsfähigen hat sich die Anzahl der e r-
werbsfähigen Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vormonat 0,5 % bzw. um 75 Personen
geringfügig erhöht. Dieser reguläre Anstieg im Januar zeigt sich deutlich geringer als in den Vo r-
jahren, zum Berichtsmonat Januar 2015 betrug der Zuwachs 1,2 % bzw. 176 Personen.
Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Januar 16 Dezember 15 Abweichung Januar 15 Abweichung Durchschnitt
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.850 21.817 0,2% 21.799 0,2% 21.936
männlich 10.997 10.982 0,1% 10.917 0,7% 11.000
weiblich 10.853 10.835 0,2% 10.882 -0,3% 10.936
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.564 14.489 0,5% 14.510 0,4% 14.589
männlich 7.310 7.245 0,9% 7.191 1,7% 7.242
weiblich 7.254 7.244 0,1% 7.319 -0,9% 7.348
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.096 6.138 -0,7% 6.110 -0,2% 6.181
männlich 3.064 3.106 -1,4% 3.101 -1,2% 3.132
weiblich 3.032 3.032 0,0% 3.009 0,8% 3.049
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.467 4.540 -1,6% 4.564 -2,1% 4.540
abhängig erwerbstätig 4.176 4.238 -1,5% 4.241 -1,5% 4.227
mit Einkommen bis zu 450 € 2.160 2.150 0,5% 2.253 -4,1% 2.196
mit Einkommen über 450 € bis 850 € 819 850 -3,6% 836 -2,0% 842
mit Einkommen über 850 € bis 1200 € 605 627 -3,5% 591 2,4% 607
mit Einkommen über 1200 € 592 611 -3,1% 561 5,5% 582
selbständig erwerbstätig 341 350 -2,6% 381 -10,5% 365
* Berichtsmonat Dezember 2015
Abbildung 1: Strukturdaten
Die Ausgabensummen für Leistungen zum Lebensunterhalt und für Unterkunft und Heizung sind
im Vergleich zum Vormonat weitgehend konform gestiegen (vgl. Abbildung 2). Hinsichtlich der
Quote zur Nachhaltigkeit der Integrationen zeigt sich erneut eine Steigerung, sie liegt im B e-
richtsmonat Oktober 2015 bei 67,1 %.
2 Der Vergleich der revidierten Daten im Vergleich zu den bisher von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten zeigt gering-
fügige quantitative Verschiebungen. Im Gesamtbestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften ist ein Zuwachs zu verzeichnen, da
dieser nun auch die nicht Leistungsberechtigten umfasst. Aus dem Bestand der Regelleistungsberechtigten (erwerbsfähige und nicht
erwerbsfähige Leistungsberechtigte) sind Personen u. a. in den Bestand der sonstigen Leistungsberechtigten abgewandert.
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Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Januar 16 Dezember 15 Abweichung Januar 15 Abweichung Durchschnitt
K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
(Monatswert) 4.123.724 4.042.044 2,0% 4.047.533 1,9% 3.934.445
Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
(kumulierte Werte Januar bis Januar) 4.123.724 48.627.015 4.047.533 1,9%
K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Monatswert) 4.570.156 4.508.182 1,4% 4.530.481 0,9% 4.475.769
Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(kumulierte Werte Januar bis Januar) 4.570.156 54.561.973 4.530.481 0,9%
K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(Monatswert) 14.564 14.489 0,5% 14.510 0,4% 14.447
K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen*
(Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 67,1 66,9 0,3% 62,4 7,5% 61,6
* Berichtsmonat Oktober 2015
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster liegt im Ber ichtsmonat April 2016 wie zuvor bei 5,8 %,
auch der Anteil des Rechtskreises SGB II an dieser Quote zeigt sich unverändert (vgl. Abbildung
3). Im Vergleich zum Vormonat hat sich der Bestand der vom Jobcenter Münster betreuten A r-
beitslosen um 0,4 % bzw. 25 Personen reduziert.
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
April 16 März 16 Abweichung April 15 Abweichung Durchschnitt
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,8 5,8 0,0% 5,8 0,0% 5,8
Anteil SGB II an Arbeitslosenquote (in %) 69,0 69,0 0,0% 69,0 0,0% 68,6
Bestand Arbeitslose SGB II 6.476 6.501 -0,4% 6.387 1,4% 6.368
männlich 3.723 3.727 -0,1% 3.572 4,2% 3.574
weiblich 2.753 2.774 -0,8% 2.815 -2,2% 2.793
15 bis unter 25 Jahre 508 500 1,6% 493 3,0% 500
50 Jahre und älter 1.998 2.013 -0,7% 1.929 3,6% 1.915
Schwerbehinderte 407 408 -0,2% 393 3,6% 388
Ausländer 1.669 1.701 -1,9% 1.511 10,5% 1.529
Langzeitarbeitslose 3.598 3.579 0,5% 3.535 1,8% 3.515
Abbildung 3: Arbeitslose
Im Berichtsmonat Januar 2016 sind insgesamt 486 Sanktionen wirksam (vgl. Abbildung 4). Dies
sind 26 Sanktionen weniger als im Vormonat, die Sanktionsquote ist auf 2,6 % gesunken. Der
durchschnittliche Kürzungsbetrag zeigt sich konstant.
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
Januar 16 Dezember 15 Abweichung Januar 15 Abweichung Durchschnitt
Anzahl der wirksamen Sanktionen 486 512 -5,1% 510 -4,7% 479
Sanktionsquote
Münster 2,6 2,8 -5,3% 2,8 -6,3% 2,5
Nordrhein-Westfalen 2,7 2,9 -5,0% 2,7 1,2% 2,8
Deutschland 3,1 3,2 -3,1% 3,0 6,3% 3,0
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 91,70 € 91,50 € 0,2% 89,24 € 2,8% 91,44 €
Nordrhein-Westfalen 104,18 € 102,62 € 1,5% 102,79 € 1,4% 102,99 €
Deutschland 108,84 € 107,60 € 1,2% 107,01 € 1,7% 107,55 €
Abbildung 4: Sanktionen
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2.) Zielerreichung
a) Integrationen
Für das Jahr 2016 erfolgte die Zielplanung mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Sozi a-
les NRW (MAIS NRW) erstmalig im Wesentlichen auf Grundlage der absoluten Zahl der Integr a-
tionen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Zahl der in Deutschland Zuflucht suchenden
Personen und deren Einmündung in den Leistungsbezug nach dem SGB II erheblichen Einfluss
auf die bisher verwendete Kennzahl (die Integrationsquote) hat. Deren Zahl kann jedoch nur
schwer prognostiziert werden, so dass diese Kennzahl nur noch ergänzend herangezogen wird.
Als Ziel wurde eine Steigerung der Anzahl der Integrationen um 2,0 % ge genüber dem Vorjahr
vereinbart. In absoluten Zahlen beträgt der unterjährige Sollwert für den Monat Januar 209 Inte g-
rationen (vgl. Abbildung 5). Dieser Wert wird unterschritten, es sind 170 Integrationen zu ve r-
zeichnen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das Defizit von 39 Integrationen im
weiteren Jahresverlauf ausgeglichen werden kann.
Abbildung 5: K2 – Absolute Anzahl von Integrationen
Ergänzend wurde mit dem MAIS NRW zudem eine Vereinbarung zur Integrationsquote getroffen:
Diese soll gegenüber dem Vorjahr nicht um mehr als 2,8 % sinken. Die Vereinbarung der negat i-
ven Veränderungsrate ist Folge der großen Zahl der in Deutschland Zuflucht suchenden Pers o-
nen und des damit verbundenen voraussichtlichen Anstie gs der erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten.
Für den Monat Januar liegt der Sollwert bei 1,6 %, die Integrationsquote bei 1,4 % (vgl. Abbi l-
dung 6). Das unterjährige Ziel wird insofern nicht erreicht. In Anbetracht des noch ausstehenden
Zeitraums ist eine Zielerreichung am Jahresende dennoch möglich.
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V/0491/2016
Abbildung 6: K2 – Integrationsquote
b) Langzeitleistungsbeziehende
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden soll gegenüber dem Vorjahr
nicht um mehr als 0,5 % steigen. Der Sollwert für den Monat Januar in Höhe von maximal 9.140
Langezeitleistungsbeziehenden wird um 85 Personen unterschritten, das unterjährige Ziel wird
somit erreicht (vgl. Abbildung 7).
Abbildung 7: K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende
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Zusätzlich wurde mit dem MAIS NRW ein Ziel zur Integrationsquote der Langzeitleistungsbezi e-
henden vereinbart, diese soll gegenüber dem Vorjahr um 2,0 % gesteigert werden. Der unterjä h-
rige Sollwert für den Monat Januar beträgt 1, 3 % und wird um 0,3 Prozentpunkte verfehlt (vgl.
Abbildung 8).
Auch hinsichtlich dieses Ziels liegt das Ergebnis zu Jahresbeginn, wie bereits bei den Integrati o-
nen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ersichtlich, unterhalb des Planwertes und muss im
weiteren Jahresverlauf aufgeholt werden.
Abbildung 8: K3E1 - Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
c) Jugendliche
Die Vermittlung in Ausbildung bildet auch im Jahr 2016 einen wesentlichen Schwerpunkt. Insb e-
sondere vo r dem Hintergrund der Zuwanderung von jungen Menschen wurde ein sehr a n-
spruchsvolles lokales Ziel vereinbart, um diesen Schwerpunktcharakter zu unterstreichen: die
durchschnittliche Jugendarbeitslosenquote für Münster (Rechtskreis SGB II) soll gehalten we r-
den.
Im Monat April wird der unterjährige Sollwert um 0,2 Prozentpunkte überschritten, die Quote liegt
bei 2,7 % (vgl. Abbildung 9). Die vereinbarte Stagnation konnte somit noch nicht erreicht werden.
Insgesamt liegt die Jugendarbeitslosigkeit im Bereich des Jobcenter Münster seit Jahren auf e i-
nem konstant niedrigen Niveau und liegt trotz der zuletzt festzustellenden Steigerung noch immer
deutlich unter dem Landesdurchschnitt (NRW: Jahresdurchschnittswert im Monat März 2016 von
4,3 %).
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Abbildung 9: Jugendarbeitslosenquote SGB II
d) Leistungsbeziehende mit Behinderung
Ein besonderes Anliegen der Stadt Münster ist der Arbeitsmarktzugang für behinderte Menschen.
Dieser lässt sich oftmals nur durch weitreichende Unterstützung und besondere Förderung reali-
sieren. Als zusätzliches lokales Ziel wurde eine Steigerung der Integrationsquote der arbeitss u-
chenden Schwerbehinderten um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr vereinbart.
Der unterjährige Zielwert für den Monat Januar liegt bei einer Qu ote von 2,1 %, dieser Planwert
wird um 0,7 Prozentpunkte verfehlt (vgl. Abbildung 10). Die Schaffung leistungsgerechter Stellen
für Menschen mit Behinderung wird weiterhin forciert, um das vereinbarte Ziel am Jahresende zu
erreichen.
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Abbildung 10: Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwerbehinderten
In Vertretung
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 - Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Anlage 2 - Bericht Mittelabfluss Eingliederungstitel (EGT – Stand: 13.05.2016)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0491/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37