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V/0598/2023

KonvOY GmbH: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Vorlagen 16.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 07.11.2023, TOP 7.7

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1147 Zeichen

Anlage A zur V/0598/2023 
Kurzüberblick 
An der KonvOY GmbH ist die Stadt Münster mit 100 % beteiligt. 
 
Gemäß § 9.3 lit. f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des 
Abschlussprüfers - auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements und nach Vorbefassung durch 
den Aufsichtsrat - des Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat in 
seiner Sitzung am 21.09.2023 für die erneute Berufung der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft 
BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, votiert.   
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der     
KonvOY GmbH ist ein Beschluss des AWLFW notwendig. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A.

Beschlussvorlage

1903 Zeichen

V/0598/2023 
V/0598/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
KonvOY GmbH: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird er-
mächtigt folgende Entscheidung zu treffen: 
 
Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Geschäfts-
jahr 2023 wird die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH mit Sitz in Münster bestellt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Gemäß § 9.3 lit.  f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH erfolgt die Beschlussfassung 
über die Beauftragung des Jahresabschlussprüfers auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements 
der Stadt Münster und nach Vorbefassung durch den Aufsichtsrat durch die Gesellschafterver-
sammlung. Die Stadt Münster hält 100 % der Anteile an der KonvOY GmbH. 
 
Nach dem fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungs-
grundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) wurde die Beratungs- und 
Prüfungsgesellschaft BPG mbH, erstmals mit der Jahresabschussprüfung 2019 der KonvOY 
GmbH beauftragt. Die Bestellung dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll nun zum fünften Mal 
erfolgen – dies liegt im vorgegebenen Rahmen.  
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
26.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gericke 
Telefon: 492-2014 
GerickeH@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0598/2023 
Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat mit seinem Beschluss Nr. 013/2023 in der Sitzung am 
21.09.2023 für die erneute Wahl votiert.  
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0598/2023
Typ
Vorlagen
Datum
16.10.2023
Erstellt
04.10.2023 14:07