V/0598/2023
KonvOY GmbH: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
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Anlage A
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Anlage A zur V/0598/2023 Kurzüberblick An der KonvOY GmbH ist die Stadt Münster mit 100 % beteiligt. Gemäß § 9.3 lit. f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH bedarf die Bestellung des Abschlussprüfers - auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements und nach Vorbefassung durch den Aufsichtsrat - des Beschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 für die erneute Berufung der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, votiert. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des AWLFW notwendig. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A.
Beschlussvorlage
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V/0598/2023 V/0598/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft KonvOY GmbH: Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Beratungsfolge 07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY GmbH wird er- mächtigt folgende Entscheidung zu treffen: Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der KonvOY GmbH für das Geschäfts- jahr 2023 wird die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH mit Sitz in Münster bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der KonvOY GmbH getragen. Begründung: Gemäß § 9.3 lit. f) des Gesellschaftervertrages der KonvOY GmbH erfolgt die Beschlussfassung über die Beauftragung des Jahresabschlussprüfers auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster und nach Vorbefassung durch den Aufsichtsrat durch die Gesellschafterver- sammlung. Die Stadt Münster hält 100 % der Anteile an der KonvOY GmbH. Nach dem fünfjährigen Rotationsprinzip des Public Corporate Governance Kodex (Beteiligungs- grundsätze und Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster) wurde die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH, erstmals mit der Jahresabschussprüfung 2019 der KonvOY GmbH beauftragt. Die Bestellung dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll nun zum fünften Mal erfolgen – dies liegt im vorgegebenen Rahmen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 26.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gericke Telefon: 492-2014 GerickeH@stadt- muenster.de - 2 - V/0598/2023 Der Aufsichtsrat der KonvOY GmbH hat mit seinem Beschluss Nr. 013/2023 in der Sitzung am 21.09.2023 für die erneute Wahl votiert. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0598/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.10.2023
- Erstellt
- 04.10.2023 14:07