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3751/2022

Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim; Förderprogramm und Mittelvergabe Session 2022/23

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 08.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 28.11.2022, TOP 9.1.4

Anlage 1 - Förderprogramm Veedelszüge 2022

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Förderprogramm Veedelszüge 2022

6821 Zeichen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim zur Sicherung der 
Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Mülheim für die Session 2022/23 
 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt?: 
Ziel der Förderung ist die Sicherung der acht Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim 
(Mülheim, Höhenhaus, Holweide, Buchforst, Dünnwald, Dellbrück, Flittard, 
Stammmheim). 
 
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche 
Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert 
werden? 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Mülheim die Durchführung der Veedelszüge 
sicherstellen. 
Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Mülheim.  
 
Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? 
Das Finanzvolumen für die Session 2022/2023 beträgt insgesamt 10.000 Euro.  
 
Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedeslzüge  
Das Fördervolumen bemisst sich nach der erwarteten Teilnehmerzahl der einzelnen 
Veedelszüge sowie der Höhe der zu erwartenden Kosten. 
 
Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
 
Antragsberechtigt sind alleine die Zugorganisatoren der acht Veedelszüge: 
 
 Mülheimer Dienstagszug 
Organisator: Festausschuss Karnevalsdienstagszug Köln-Mülheim 
 
 Karnevalszug in Höhenhaus (Karnevalssonntag) 
Organisator: Festausschuss Höhenhauser Vereine 
 
 Veedelszoch in Holweide 
Organisator: Bürgervereinigung Köln-Holweide e. V. 
 
 Veedelsumzug in Buchforst 
Organisator: Interessengemeinschaft Buchforster Karneval,  
 
 Karnevalszug in Dünnwald (Karnevalssonntags) 
Organisator: Große Dünnwalder KG 1927 e.V. "Fidele Jonge" 
 
 Karnevalszug in Dellbrück (Karnevalsdienstag) 
Organisator: Festausschuss Dellbrücker Dienstagszug e. V. 
 
 Flittarder Sonntagszug 
Organisator: Flittarder KG von 1934 e. V. 
 
 Karnevalszug in Stammheim (Karnevalssonntag) 
Organisator: Bürgerverein Köln-Stammheim e. V. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? 
 
Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.12.2022 bis zum 29.02.2023 
 
Was ist förderfähig? 
 
Förderfähig sind grundsätzlich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der 
Organisation eines Veedelszuges anfallen.  
 
Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? 
 
Die Anträge sind formlos an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Mülheim im 
Bürgeramt Köln-Mülheim zu richten.  
 
Wer entscheidet über die Förderung? 
 
Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Mülheim nach folgendem Verfahren: 
 
Nach Eingang der Anträge bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung im 
Bürgeramt Mülheim nimmt die Verwaltung eine prozentuale Aufteilung der Mittel 
anhand der erwarteten Teilnehmerzahlen vor. Ein Zuschuss erfolgt maximal in Höhe 
der zu erwartenden Kosten. Auf Grundlage dieser Aufteilung fertigt die Verwaltung 
eine Beschlussvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung am 28.11.2022. Der 
Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim gewährt. Auch 
Ablehnungen werden in den Beschluss aufgenommen. 
 
Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
 
Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? 
 
Es liegen bereits alle Zuschussanträge vor. Die Bezirksvertretung entscheidet in der 
Sitzung am 28.11.2022 über die Vergabe der Fördermittel. 
 
Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms?  
 
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten 
nach Ablauf der Maßnahme einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der 
Vollzug der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. Des 
Weiteren ist darzustellen ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – 
gemäß dem Förderantrag und – bescheid – erreicht worden ist.  
 
Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss 
zurückgezahlt werden?: 
 
Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich 
mindestens mitzuteilen, wenn: 
 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird,

 der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages 
geändert wird, 
 der/die Fördermittelempfänger/in seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform 
ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist 
der Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des 
ausgewiesenen Überschusses, zurückzuzahlen. 
 
Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht 
entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung dies 
vorher nicht beschlossen hat oder der/die Fördermittelempfänger/in nachträglich 
nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu 
gemacht hat.  
 
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
 
Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen 
vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten 
Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des 
Kosten und Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber 
hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der 
Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre 
aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen.  
 
Bei Einzelzuwendungen über 10.000 Euro oder wenn ein/e Antragssteller/in das 
erste Mal einen Antrag auf Fördermittel stellt, wird eine vertiefte Prüfung anhand von 
Originalbelegen durchgeführt. 
 
Ferner behält sich die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten Projekten die Belege 
anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). 
 
Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf 
der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus 
haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, 
vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden.  
 
Was muss sonst noch beachtet werden? 
 
 
1. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei 
Veröffentlichungen in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem 
geförderten Projekt beziehungsweise der geförderten Maßnahme ist auf die 
Unterstützung der Bezirksvertretung Mülheim ausdrücklich der Formulierung 
„gefördert mit Mitteln des Stadtbezirks Mülheim“ und /oder mit dem 
entsprechenden Logo hinzuweisen. Das Logo kann beim Bürgeramt 
angefordert werden. 
2. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen 
Förderprogramms gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften 
und Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3258 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3751/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im 
Stadtbezirk Mülheim; Förderprogramm und Mittelvergabe Session 2022/23  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt das Förderprogramm zur Sicherung der Durchführung 
der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim in der Session 2022/2023 (Anlage 1) 
 
2. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Freigabe der im Jahre 2022 zur Verfügung  
stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,- € zur Förderung der im Stadtbezirk Mülheim zu 
Karneval 2023 vorgesehenen Veedelszüge wie folgt: 
 
 
Nr. Veedelszug Höhe der Förderung 
1 Mülheimer Dienstagszug 1.499,25 € 
2 Veedelszoch Holweide 749,63 € 
3 Veedelszoch Buchforst 824,59 € 
4 Dünnwalder Veedelszoch 1.799,10 € 
5 Flittarder Sonntagszug 629,69 € 
6 Stammheimer Karnevalszug 824,59 € 
7 Veedelszoch Höhenhaus 1.124,44 € 
8 Dellbrücker Dienstagszug 2.548,73 € 
   
 Summe: 10.000,00 € 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  10.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Zum Haushalt 2020/2021 wurden vom Rat der Stadt Köln Zuschussmittel in Höhe von 10.000 Euro pro 
Bezirk zur Sicherung der Veedelsumzüge beschlossen.  
Durch eine Mittelübertragung von 2021 nach 2022 können die Mittel in Höhe von 10.000 € dieses Jahr 
verausgabt werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bezirksvertretung.  
Mittel für 2023 stehen nicht mehr zur Verfügung.  
Gemäß den allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Köln müssen Förderungen grundsätzlich auf einem 
Förderprogramm beruhen. Die Verwaltung hat daher das beigefügte Förderprogramm (vgl. Anlage 1) zur 
Vergabe der Mittel erstellt und legt dieses nun zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Mülheim vor. 
Entsprechend dieses Förderprogramms ist eine prozentuale Aufteilung der Mittel anhand der erwarteten 
Teilnehmerzahlen vorgesehen. Da die Mittel bis Ende des Jahres verausgabt werden müssen, hat das 
Bürgeramt Mülheim bereits alle in Frage kommenden Vereine/Träger der Veedelszüge im Bezirk  
Mülheim kontaktiert und die Rahmenbedingungen der Karnevalszüge für die kommende Session  
abgefragt.  
Daraus ergeben sich die im Beschlussvorschlag genannten Zuschüsse für die einzelnen Veedelszüge. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3751/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.11.2022
Erstellt
07.11.2022 16:06