3751/2022
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim; Förderprogramm und Mittelvergabe Session 2022/23
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Anlage 1 - Förderprogramm Veedelszüge 2022
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Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim zur Sicherung der Veedelszüge im Stadtbezirk Köln-Mülheim für die Session 2022/23 Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt?: Ziel der Förderung ist die Sicherung der acht Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim (Mülheim, Höhenhaus, Holweide, Buchforst, Dünnwald, Dellbrück, Flittard, Stammmheim). Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? Die Förderung soll im Stadtbezirk Mülheim die Durchführung der Veedelszüge sicherstellen. Gefördert werden nur die Zugorganisatoren im Stadtbezirk Mülheim. Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? Das Finanzvolumen für die Session 2022/2023 beträgt insgesamt 10.000 Euro. Wie bemisst sich das Fördervolumen für die einzelnen Veedeslzüge Das Fördervolumen bemisst sich nach der erwarteten Teilnehmerzahl der einzelnen Veedelszüge sowie der Höhe der zu erwartenden Kosten. Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? Antragsberechtigt sind alleine die Zugorganisatoren der acht Veedelszüge: Mülheimer Dienstagszug Organisator: Festausschuss Karnevalsdienstagszug Köln-Mülheim Karnevalszug in Höhenhaus (Karnevalssonntag) Organisator: Festausschuss Höhenhauser Vereine Veedelszoch in Holweide Organisator: Bürgervereinigung Köln-Holweide e. V. Veedelsumzug in Buchforst Organisator: Interessengemeinschaft Buchforster Karneval, Karnevalszug in Dünnwald (Karnevalssonntags) Organisator: Große Dünnwalder KG 1927 e.V. "Fidele Jonge" Karnevalszug in Dellbrück (Karnevalsdienstag) Organisator: Festausschuss Dellbrücker Dienstagszug e. V. Flittarder Sonntagszug Organisator: Flittarder KG von 1934 e. V. Karnevalszug in Stammheim (Karnevalssonntag) Organisator: Bürgerverein Köln-Stammheim e. V. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.12.2022 bis zum 29.02.2023 Was ist förderfähig? Förderfähig sind grundsätzlich alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Organisation eines Veedelszuges anfallen. Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? Die Anträge sind formlos an die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Mülheim im Bürgeramt Köln-Mülheim zu richten. Wer entscheidet über die Förderung? Entscheidungsbefugt ist die Bezirksvertretung Mülheim nach folgendem Verfahren: Nach Eingang der Anträge bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt Mülheim nimmt die Verwaltung eine prozentuale Aufteilung der Mittel anhand der erwarteten Teilnehmerzahlen vor. Ein Zuschuss erfolgt maximal in Höhe der zu erwartenden Kosten. Auf Grundlage dieser Aufteilung fertigt die Verwaltung eine Beschlussvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung am 28.11.2022. Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim gewährt. Auch Ablehnungen werden in den Beschluss aufgenommen. Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? Es liegen bereits alle Zuschussanträge vor. Die Bezirksvertretung entscheidet in der Sitzung am 28.11.2022 über die Vergabe der Fördermittel. Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Maßnahme einen Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug der Maßnahme und die Verwendung der Förderung darzustellen. Des Weiteren ist darzustellen ob und in welchem Umfang das Ziel der Förderung – gemäß dem Förderantrag und – bescheid – erreicht worden ist. Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss zurückgezahlt werden?: Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mindestens mitzuteilen, wenn: das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird, der/die Fördermittelempfänger/in seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhältnisse ändern und die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist der Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des ausgewiesenen Überschusses, zurückzuzahlen. Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht entsprechend dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung dies vorher nicht beschlossen hat oder der/die Fördermittelempfänger/in nachträglich nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten und Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber hinaus ist die sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der Empfänger/in ist verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Einzelzuwendungen über 10.000 Euro oder wenn ein/e Antragssteller/in das erste Mal einen Antrag auf Fördermittel stellt, wird eine vertiefte Prüfung anhand von Originalbelegen durchgeführt. Ferner behält sich die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden. Was muss sonst noch beachtet werden? 1. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei Veröffentlichungen in elektronischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt beziehungsweise der geförderten Maßnahme ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Mülheim ausdrücklich der Formulierung „gefördert mit Mitteln des Stadtbezirks Mülheim“ und /oder mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. Das Logo kann beim Bürgeramt angefordert werden. 2. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderprogramms gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und Bewirtschaftungsgrundsätze.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 3751/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim; Förderprogramm und Mittelvergabe Session 2022/23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt das Förderprogramm zur Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Mülheim in der Session 2022/2023 (Anlage 1) 2. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Freigabe der im Jahre 2022 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,- € zur Förderung der im Stadtbezirk Mülheim zu Karneval 2023 vorgesehenen Veedelszüge wie folgt: Nr. Veedelszug Höhe der Förderung 1 Mülheimer Dienstagszug 1.499,25 € 2 Veedelszoch Holweide 749,63 € 3 Veedelszoch Buchforst 824,59 € 4 Dünnwalder Veedelszoch 1.799,10 € 5 Flittarder Sonntagszug 629,69 € 6 Stammheimer Karnevalszug 824,59 € 7 Veedelszoch Höhenhaus 1.124,44 € 8 Dellbrücker Dienstagszug 2.548,73 € Summe: 10.000,00 € Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zum Haushalt 2020/2021 wurden vom Rat der Stadt Köln Zuschussmittel in Höhe von 10.000 Euro pro Bezirk zur Sicherung der Veedelsumzüge beschlossen. Durch eine Mittelübertragung von 2021 nach 2022 können die Mittel in Höhe von 10.000 € dieses Jahr verausgabt werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bezirksvertretung. Mittel für 2023 stehen nicht mehr zur Verfügung. Gemäß den allgemeinen Förderrichtlinien der Stadt Köln müssen Förderungen grundsätzlich auf einem Förderprogramm beruhen. Die Verwaltung hat daher das beigefügte Förderprogramm (vgl. Anlage 1) zur Vergabe der Mittel erstellt und legt dieses nun zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Mülheim vor. Entsprechend dieses Förderprogramms ist eine prozentuale Aufteilung der Mittel anhand der erwarteten Teilnehmerzahlen vorgesehen. Da die Mittel bis Ende des Jahres verausgabt werden müssen, hat das Bürgeramt Mülheim bereits alle in Frage kommenden Vereine/Träger der Veedelszüge im Bezirk Mülheim kontaktiert und die Rahmenbedingungen der Karnevalszüge für die kommende Session abgefragt. Daraus ergeben sich die im Beschlussvorschlag genannten Zuschüsse für die einzelnen Veedelszüge. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3751/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 07.11.2022 16:06