V/0323/2013
Studtstraße, Straßenerneuerung nach Kanalerneuerung
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Beschlussvorlage
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V/0323/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Studtstraße Straßenerneuerung nach Kanalerneuerung, zwischen Studtplatz und Haus-Nr. 63 - Baubeschluss - Beratungsfolge 04.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bezirksvertretung Münster -Mitte stimmt der vom Tiefbauamt aufgest ellten Planung (Lageplan Nr. 10323 Blatt 1(1)) und dem Straßenbau nach den Kanalsanierungsarbeiten zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan in nachstehender Produktgruppe wie folgt vera n- schlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und -anlagen 2013 320.000 Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen/Saldo 320.000 Als Folgekosten fallen jährliche Abschreibungen von rd. 8.000 € an. Dem stehen ca. 6.320 € aus derBeitragsfinanzierung durch die Anlieger gegenüber. Da die vorhandene Anlage ersetzt wird, entstehen keine zusätzlichen Unterhaltungskosten. Begründung: Vorlagen-Nr.: V/0323/2013 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 07.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0323/2013 1. Beschreibung der Baumaßnahme: Die Kanalisation in der Stud tstraße zwischen Studtplatz und Haus Studtstraße 63 muss aus baulichen Gründen dringend erneuert werden. Der Beschluss hierzu soll im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (V/0324/2013) gefasst werden. Durch die Baugruben für den Kanal und die Grundstüc ksanschlussleitungen wird das stat i- sche Gefüge des Fahrbahnoberbaus unterbrochen und zerstört. Das Pflastergefüge und der Aufbau der Nebenanlagen werden durch die Leitungsarbeiten der Stadtwerke Münster und die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen stark beeinträchtigt. Deshalb muss nach den Kanalbau - und Leitungsarbeiten die Fahrbahnfläche und die N e- benanlagen in gesamter Breite grundhaft aufgebaut werden. Die vorhandene Bordsteinfü h- rung wird beibehalten, anstelle des vorhandenen ca. 8 cm – 10 cm ho hen Bordsteina n- schlags soll ein 5 cm hoher Rundbordstein eingebaut werden. Die Fahrbahn wird asphaltiert, die Gehwegbereiche erhalten graue Betonplatten 24/24/8 cm. Der Kreuzungsbereich Studtstraße / Finkenstraße wird mit geringen Abweichungen wie vo r- gefunden wieder hergestellt, die in Längsrichtung verlaufenden Kleinpflasterbänder sind zu unterhaltungsintensiv und werden nicht wieder eingebaut. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Ausschuss für Umwel t- schutz und Bauwesen die Vorlage V/0324/2013 für die Kanalsanierungsarbeiten beschließt. Der Straßenbau begrenzt sich auf den Bereich, der durch die Kanalbaumaßnahme betroffen ist. Reduzierungen in Art und Umfang dieser Maßnahme sind aufgrund des vorhandenen schlechten Fahrbahnaufbaus nicht möglich. Der Straßenbau in der Studtstraße ist eine Wiederherstellung im Bestand. 2. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss zusammen mit der Kana l- baumaßnahme. Der Baubeginn der Kanalbaumaßnahme ist ab der 2. Jahreshälfte 2013 g e- plant. Die Bauzeit wird voraussichtlich 10 Monate betragen. Maßnahmen der Stadtwerke Münster werden im Zuge der Maßnahme mit abgewickelt. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durc h- geführt. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Nach dem vorliegenden Baugrundgutachten sind sowohl die Gehwege als auch die Fah r- bahn der Studtstraße bisher nicht frostsicher ausgebaut im Sinne der RStO Ausgabe 2012 (Richtlinien über die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen). Im Rahmen des geplanten Ausbaues der Straße nach der erforderlichen Kanalsanierung e r- halten sowohl die Gehwege als auch die Fahrbahn erstmalig einen frostsicheren Oberbau. Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist abgängig und soll im Zuge der Baumaßnahme e r- neuert werden. Diese geplanten Erneuerungs - und Verbesserungsmaßnahmen sind be i- tragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW). Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom 01.01.2013 beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung der Studtstraße als Anliegerstraße mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten. Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Gehwege, der Fahrbahn und der Straßenbeleuchtung beitragsfähige Kosten in i. H. von voraussichtlich - 3 - V/0323/2013 316.000,00 €. Die umlagefähigen Kosten betragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % demnach = 252.800,00 €. Der voraussichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grund- stücksfläche beträgt 14,50 €. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 300 m², dreig e- schossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelas tung in Höhe von etwa 6.500,00 € rechnen. Die Beitr agshöhen liegen z wischen 375,00 € (für Wohnungsteileige n- tum) und 18.150,00 €. Im Rahmen des Service -Versprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückse i- gentümer/Erbbauberechtigten rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über die voraussichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert. Zuschüsse werden nicht erwartet. 4. Genehmigungen/Vereinbarungen: Die wasserrechtlichen Genehmigungen nach § 58 LWG und § 8 WHG sind vorhanden. 5. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Information s- schreiben vor dem Ausbau über die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme informiert. In Vertretung Schultlheiß Stadtdirektor Anlagen
2013-05-07_Studtstraße_4
458 Zeichen
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 412_002St_43 0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt Planung Plot 07.05.2013 6WXGWVWUDÀH6WUDÀHQZLHGHUKHUVWHOOXQJQDFKKanalsanierungStadtteil KreuzBezirk Mitte 06450 1 : 500+×KHQ1 : 501 : 50April 2012Juni 2012Juni 2012JaskowiakStorkJaskowiak Lageplan mit Querprofil
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Studtstraße 63
- Finkenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0323/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37