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V/0323/2013

Studtstraße, Straßenerneuerung nach Kanalerneuerung

Vorlagen 07.05.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 04.06.2013, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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2013-05-07_Studtstraße_4

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Beschlussvorlage

5934 Zeichen

V/0323/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Studtstraße 
Straßenerneuerung nach Kanalerneuerung, zwischen Studtplatz und Haus-Nr. 63 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster -Mitte stimmt der vom Tiefbauamt aufgest ellten Planung (Lageplan 
Nr. 10323 Blatt 1(1)) und dem Straßenbau nach den Kanalsanierungsarbeiten zu.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan in nachstehender Produktgruppe wie folgt vera n-
schlagt: 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
 
2013 
 
320.000 
 
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
 
Auszahlungen/Saldo 320.000  
 
Als Folgekosten fallen jährliche Abschreibungen von rd. 8.000 € an. Dem stehen ca. 6.320 € aus 
derBeitragsfinanzierung durch die Anlieger gegenüber. Da die vorhandene Anlage ersetzt wird, 
entstehen keine zusätzlichen Unterhaltungskosten. 
 
 
Begründung: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0323/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0323/2013 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Die Kanalisation in der Stud tstraße zwischen Studtplatz und Haus Studtstraße 63 muss aus 
baulichen Gründen dringend erneuert werden. Der Beschluss hierzu soll im Ausschuss für 
Umweltschutz und Bauwesen (V/0324/2013) gefasst werden. 
 
Durch die Baugruben für den Kanal und die Grundstüc ksanschlussleitungen wird das stat i-
sche Gefüge des Fahrbahnoberbaus unterbrochen und zerstört. Das Pflastergefüge und der 
Aufbau der Nebenanlagen werden durch die Leitungsarbeiten der Stadtwerke Münster und 
die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen stark beeinträchtigt. 
Deshalb muss nach den Kanalbau - und Leitungsarbeiten die Fahrbahnfläche und die N e-
benanlagen in gesamter Breite grundhaft aufgebaut werden. Die vorhandene Bordsteinfü h-
rung wird beibehalten, anstelle des vorhandenen ca. 8 cm – 10 cm ho hen Bordsteina n-
schlags soll ein 5 cm hoher Rundbordstein eingebaut werden.  
Die Fahrbahn wird asphaltiert, die Gehwegbereiche erhalten graue Betonplatten 24/24/8 cm. 
Der Kreuzungsbereich Studtstraße / Finkenstraße wird mit geringen Abweichungen wie vo r-
gefunden wieder hergestellt, die in Längsrichtung verlaufenden Kleinpflasterbänder sind zu 
unterhaltungsintensiv und werden nicht wieder eingebaut. 
 
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Ausschuss für Umwel t-
schutz und Bauwesen die Vorlage V/0324/2013 für die Kanalsanierungsarbeiten beschließt. 
Der Straßenbau begrenzt sich auf den Bereich, der  durch die Kanalbaumaßnahme betroffen 
ist. Reduzierungen in Art und Umfang dieser Maßnahme sind aufgrund des vorhandenen 
schlechten Fahrbahnaufbaus nicht möglich. 
 
Der Straßenbau in der Studtstraße ist eine Wiederherstellung im Bestand. 
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 
 Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss zusammen mit der Kana l-
baumaßnahme. Der Baubeginn der Kanalbaumaßnahme ist ab der 2. Jahreshälfte 2013 g e-
plant. Die Bauzeit wird voraussichtlich 10 Monate betragen. 
 
Maßnahmen der Stadtwerke Münster werden im Zuge der Maßnahme mit abgewickelt. 
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durc h-
geführt. 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Nach dem vorliegenden Baugrundgutachten sind sowohl die Gehwege als auch die Fah r-
bahn der Studtstraße bisher nicht frostsicher ausgebaut im Sinne der RStO Ausgabe 2012 
(Richtlinien über die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen). 
 
Im Rahmen des geplanten Ausbaues der Straße nach der erforderlichen Kanalsanierung e r-
halten sowohl die Gehwege als auch die Fahrbahn erstmalig einen frostsicheren Oberbau. 
Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist abgängig und soll im Zuge  der Baumaßnahme e r-
neuert werden.  Diese geplanten Erneuerungs - und Verbesserungsmaßnahmen sind be i-
tragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts  (§ 8 KAG NRW). 
 
Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Münster vom 
01.01.2013 beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer 
Einstufung der Studtstraße als Anliegerstraße mit 80 %  an den beitragsfähigen Kosten.  
 
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Gehwege, der 
Fahrbahn und der Straßenbeleuchtung beitragsfähige Kosten in i. H. von voraussichtlich

- 3 - 
V/0323/2013 
316.000,00 €. Die umlagefähigen Kosten betragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % 
demnach = 252.800,00  €. Der voraussichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter  Grund-
stücksfläche beträgt 14,50 €. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 300 m², dreig e-
schossig bebaut, muss  mit einer voraussichtlichen Beitragsbelas tung in Höhe von etwa 
6.500,00 € rechnen. Die Beitr agshöhen liegen z wischen 375,00  € (für Wohnungsteileige n-
tum) und 18.150,00 €.  
 
Im Rahmen des Service -Versprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückse i-
gentümer/Erbbauberechtigten rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben und über 
die voraussichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beiträge informiert. 
 
Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
Die wasserrechtlichen Genehmigungen nach § 58 LWG und § 8 WHG sind vorhanden. 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Information s-
schreiben vor dem Ausbau über die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultlheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen

2013-05-07_Studtstraße_4

458 Zeichen

Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 412_002St_43
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt
Planung
Plot 07.05.2013
6WXGWVWUDÀH6WUDÀHQZLHGHUKHUVWHOOXQJQDFKKanalsanierungStadtteil KreuzBezirk Mitte
06450
1 : 500+×KHQ1 :  501 :  50April 2012Juni 2012Juni 2012JaskowiakStorkJaskowiak
Lageplan mit Querprofil

Beratungsverlauf (1)

04.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Studtstraße 63
  • Finkenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0323/2013
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37