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AN/0370/2023

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Elke Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.1

Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne) 28.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2023, TOP 10.1.1

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)

6195 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Elke Schroeder (Klima Freunde) 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Volker Spelthann Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0370/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2023 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Elke 
Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.1 
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  sowie die Einzelmandatsträgerin Elke Schro-
eder (KLIMA FREUNDE)  bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tages-
ordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 20. März 2023 zu setzen: 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat, mit Änderungen  wie folgt zu 
beschließen: 
I. Der Rat stimmt der Neufestsetzung … 
II. Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung …  
 
 
§ 9 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert: 
Unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sind die Bauplanung und 
die Bauleitplanung so zu gestalten, dass das Entfernen …. 
 
§ 9 Absatz 3 der Satzung wird am Ende wie folgt ergänzt: 
Eine frühzeitige Beteiligung der zuständigen Ämter (Amt für Grünflächen - und 
Landschaftsschutz, Umweltamt) ist zu gewährleisten. 
 
§ 9 der Satzung wird um einen Absatz 4 ergänzt: 
Bei Baumfällung infolge von nicht -städtischen Baumaßnahmen wird pro gefäll-
ten Baum eine gesonderte einmalige Kompensationsgebühr fällig, die die kli-
maschädlichen Auswirkungen abfedern soll, die trotz Ersatzpflanzung durch 
die unterschiedliche Dauer der CO2 -Bindung zwischen gefällten großen Bäu-
men und Ersatzpflanzung neuer (ggf. auch mehrerer) kleiner Bäume entstehen. 
Die Höhe der Grundgebühr wird erstmalig vo m Rat festgelegt und kann ggf.

- 2 - 
 
angepasst werden. Die Gebühr wird analog der Ausgleichszahlung nach § 12 
verwendet. 
 
§ 12 der Satzung wird wie folgt am Ende ergänzt: 
Die Ausgleichszahlungen gemäß §§ 10 und 11 werden von der Oberbürgermeisterin/ 
dem Oberbürgermeister zweckgebunden 
- in Höhe von 65 % für die zusätzliche Neuanpflanzung von Bäumen im Stadt-
gebiet von Köln  
- in Höhe von 35 % für Aufwendungen zur Erhaltung und Sanierung besonders 
schutzwürdiger Bäume  
verwendet.  
Die Ausgleichszahlungen werden bevorzugt in dem Stadtbezirk verwendet, in 
dem diese angefallen sind.  
 
Die BV empfiehlt dem Rat darüber hinaus eine grundsätzliche Änderung der Sat-
zung: 
Die konkrete Höhe der Bearbeitungsgebühren sowie sonstiger zu erhebende r Kosten 
sollte in einen Anhang verschoben werden (Gebührenkatalog bzw. Preisliste), der bei 
Bedarf der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst wird (ohne dass dafür ein 
neuer Ratsbeschluss notwendig ist).  
 
 
Begründung:  
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit B eschlüssen zum Klimanotstand, zur Stadtstrategie 
2030+, den Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht -städtischer Neubau-
vorhaben in Köln sowie mit dem Beschluss vom 24.06.2021 zur Klimaneutralität dem 
Klimaschutz besondere Bedeutung beigemessen. Di ese muss sich angesichts der 
Klimakrise und der zunehmenden Erwärmung der Stadt im besonderen Maße auch 
beim Schutz von Bäumen bei Neubaumaßnahmen wiederfinden. Die zum Beschluss 
stehende aktualisierte Satzung zum Schutz des Baumbestandes ist grundsätzlich  
sehr positiv zu bewerten, jedoch nicht ausreichend. 
 
Planungen und mögliche Maßnahmen sollten jedoch bereits in einem möglichst frü-
hen Stadium in die Bauplanung einfließen, also bereits in die Bauleitplanung. 
 
Die frühzeitige interne Beteiligung der für d en Umwelt- und Baumschutz zuständigen 
Ämter sollte in der Satzung ausdrücklich verankert werden. 
 
Die Vorgabe zur Verwendung der Ausgleichsmittel im gleichen Bezirk, in dem die 
Fällung stattfindet, jedenfalls soweit dies irgendwie möglich ist, sollte ebenf alls expli-
zit in der Satzung benannt werden, auch wenn sich die Verwaltung nach eigener 
Aussage bereits darum bemüht.  
 
Beispielhaft für unseren Bezirk erläutert: Ehrenfeld gehört zu den in Deutschland am 
dichtesten besiedelten Stadtbezirken. Hier ist jede r Baum zur Verbesserung des 
Mikroklimas besonders wichtig. Ersatzpflanzungen am Rande des Stadtgebietes nut-
zen nur mittelbar.

- 3 - 
 
Die in der Satzung genannten Gebühren (Bearbeitungsgebühren, Gebühren für Er-
satzpflanzungen, mögliche Ausgleichszahlungen) mögen  derzeit kostendeckend 
sein, sie müssen jedoch zukünftige Preissteigerungen bei Ersatzpflanzen und Tarif-
steigerungen abbilden können.  
 
Die derzeitigen Gebühren bilden jedoch in keiner Weise den klimatischen Schaden 
ab, den Fällungen großer gesunder Bäume bei Bauvorhaben im Stadtgebiet anrich-
ten.  
Trotz der Ersatzpflanzungen entstehen eine langjährige Lücke in der CO“ -
Kompensation, außerdem eine Verringerung der Beschattung und eine Minderung 
der Lebensqualität für Mensch und Tier. Gesunde große Stadtbäume müssen, wenn 
irgend möglich geschützt und erhalten werden. 
 
Dies zeigt leider nur über monetäre Sanktionen Wirkung. Deshalb ist ein sehr deutli-
ches Signal notwendig, zum Beispiel in Form einer zusätzlichen Kompensationsge-
bühr, um abzubilden, wie wertvoll b ereits heute große Stadtbäume sind. Eine solche 
zusätzliche Gebühr für nicht-städtische Bauvorhaben könnte wie folgt aussehen: 
 
Die Berechnung basiert auf einer Grundgebühr, die sich entsprechend der in Anlage 
2 festgelegten Kategorien (Stammumfang) und de r damit verbundenen durchschnitt-
lichen CO2 -Kompensationsdauer in Jahren bemisst (siehe 10.1, Anlage 4.7, Seite 
13). 
 
Einmalige Kompensationsgebühr bei Baumfällungen aufgrund von Baumaßnahmen
Stammumfang 
(cm)
Grund-
gebühr bis 99 100 bis 199 200 bis 299 300 bis 399 400 bis 499
Durchschnittl.  
Kompensations-
dauer (Jahre)
34 42 49 55 60
Gebühr pro Jahr 200 €
Einmalige 
Gebühr pro 
gefälltem Baum
6.800 € 8.400 € 9.800 € 11.000 € 12.000 €
 
 
Die in der Beispielrechnung angenommene Grundgebühr in Höhe von 200 € ist als 
angemessener Vorschlag zu verstehen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
       
  
Esther Kings                           Elke Schroeder 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen           KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

20.03.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0370/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
Datum
28.02.2023
Erstellt
28.02.2023 17:11