1964/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.06.2024 (AN/0875/2024) betreffend der Anfrage bezüglich Rückschnitt von überwuchernden Pflanzen auf dem Grasnelkenweg
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2327 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 1964/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion für die Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.06.2024 (AN/0875/2024) betreffend der Anfrage bezüglich Rückschnitt von überwuchernden Pflanzen auf dem Grasnelkenweg Die SPD-Fraktion stellt folgende Bitte / Anfragen, zu denen die Verwaltung nachfolgend Stel- lung nimmt. 1) Um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Autofahrer [auf dem Grasnelken- weg] wiederherzustellen, bitten wir Sie dringend um den Rückschnitt von Sträu- chern und Pflanzen. Die aktuelle Wetterlage im Juni 2024 ist sehr günstig für die Vegetation. Das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen ist mit seinen Mitarbeiter*innen der Grünpflege im Stadtgebiet mit dem Freischnitt von Baumscheiben und Grünstreifen stark ausgelastet. Der Grasnelken- weg wird schnellstmöglich bearbeitet. 2) Welche Abteilung oder welcher Ansprechpartner ist für den Rückschnitt von Pflanzen auf öffentlichen Straßen zuständig? Verantwortlich für den Überwuchs von Vegetation auf öffentliche Straßen und Wege ist immer der Eigentümer / die Eigentümerin des Grundstücks von dem der Überwuchs ausgeht. Geht eine Behinderung von städtischem Grün aus, liegt die Zuständigkeit in der Abteilung Stadtgrün und Forst des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. Behinderungen durch Pflanzen, die von Privatgrund ausgehen, können dem Amt für öffentli- che Ordnung gemeldet werden. 3) Gibt es einen festgelegten Zeitrahmen, innerhalb dessen solche Anfragen bear- beitet werden? Die Pflege öffentlichen Grüns im Grasnelkenweg erfolgt je nach Wetterlage und Personalbe- satz zwei bis vier Mal im Jahr. Einen festen Zeitrahmen gibt es nicht. Die Anfragen werden nach Dringlichkeit und Kapazität abgearbeitet. Dazu findet je nach Anfrage ggf. vorher eine Begutachtung vor Ort durch die städtischen Kontrolleure statt, die die Dringlichkeit einstufen. 2 4) An wen können wir uns wenden, falls wir weitere Informationen oder Unterstüt- zung benötigen? Grundsätzlich findet die schnellste interne Zuordnung über das Postfach gruenflaechen- amt@stadt-koeln.de statt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1964/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.07.2024
- Erstellt
- 17.06.2024 11:16