Änderung der Fahrtroute der Buslinie 147
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0685/2018 vom 28.05.2018
Stand: Am 30.05.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661 AN/1542/2017 Vorlagen-Nummer 0685/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Änderung der Fahrtroute der Buslinie 147 hier: Anfrage der SPD-Fraktion vom 09.11.2017, TOP 7.2.2 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Ob eine Änderung im Linienverlauf des Busses 147 eine Alternativlösung sein könnte, in dem der Bus nur noch auf der Sebastianstraße und dann auf dem Niehler Damm und anschließend in die KVB-Privatstraße zur Endstation und zum Wendekreis führe.“ Antwort der Verwaltung: Gemäß Rücksprache mit der Kölner-Verkehrsbetriebe AG (KVB) sprechen mehrere Argumente ge- gen eine Veränderung des Linienwegs. Die von der KVB genutzte Privatstraße, welche circa 180 m lang ist, ist zu schmal für den Begeg- nungsfall Bus-Bus. Des Weiteren würde die Veränderung des Linienwegs zu einer Aufgabe der Haltestelle Halfengasse führen, welche mitten im Wohngebiet liegt. An dieser Haltestelle werden bis zu 140 Aussteigende täglich gezählt. Durch eine mögliche Aufgabe dieser Haltestelle müsste die Haltestelle Niehler Damm die Funktion der Haltestelle Halfengasse übernehmen. Diese liegt aber am Rande des Wohngebiets und könnte die ursprüngliche Funktion nur bedingt übernehmen. Frage 2: „Wenn dies nicht möglich ist, fragen wir die Verwaltung, wann sie einen der im Antrag vom 11.05.2017 gemachten Vorschläge realisiert, wie die Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke.“ Antwort der Verwaltung: Der Einbau von versenkbaren Pollern oder einer Schranke wurde durch den genannten Antrag der CDU-Fraktion vom 11.05.2017 (AN/0630/2017) geprüft. Aufgrund von hohen Anschaffungs- und Un- terhaltungskosten können beide Vorschläge nicht befürwortet werden. Weitere bauliche oder planeri- sche Maßnahmen, die einen verkehrlichen Missbrauch verhindern, konnten nicht identifiziert werden. Mittels Beschilderung und/oder Markierung lässt sich die Verkehrssituation ebenfalls nicht weiter ver- bessern. Das bestehende Durchfahrtsverbot ist im Bereich Merkenicher Straße/Flittarder Weg bereits dreifach und gut erkennbar beschildert. Somit bleiben Kontrollen des fließenden Verkehrs die einzige Möglichkeit, die widerrechtlichen Fahr- ten zu unterbinden.
Beratungsverlauf
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30.05.2018
TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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