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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung am Aspelkreuz (Az.: 02-1600-164/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3463/2018 vom 31.10.2018

Stand: Am 06.05.2019 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 - Lageplan

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    Vorgezogener Seitenraum Anlage 2 Vorgezogener Seitenraum
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3463/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung am Aspelkreuz (Az.: 02-1600-164/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bedankt sich bei den Petenten für die Eingabe, folgt dem Ansinnen der Eingabe aber nicht. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 10.12.2018 2 Begründung: Die Petenten beantragen, „eine Verkehrsberuhigung in Form eines Zebrastreifens im Bereich des Fußgängerüberweges Am Aspelkreuz“ (siehe Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Die Straße Am Aspelkreuz ist eine Sackgasse, über die die umliegenden Quartiere erschlossen wer- den. Aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung ist sie als Tempo-30-Zone ausgeschildert. Eine Tempo-30-Zone ist bereits eine verkehrstechnische Einrichtung, durch die die Verkehrssicher- heit erhöht wird. Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde bei der Herstellung der Straße bereits auf Höhe der Häuser 22/24 ein vorgezogener Seitenraum angelegt. Dieser ermöglicht den zu Fuß Gehenden eine bessere Sicht auf den fließenden Verkehr und verkürzt die Überquerungslänge der Fahrbahn (s. Anlage 2). Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist die Anlage eines Fußgängerüber- wegs (FGÜ) in einer Tempo-30-Zone nicht vorgesehen. Aus den vorgenannten Gründen sieht die Verwaltung von der Einrichtung eines FGÜ an dem vorge- zogenen Seitenraum ab. Anlagen 1. Eingabe 2. Lageplan
  • Anlage 1- Eingabe

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    ,·' ... , : 1, , .. ll/C2-l Ludwigstraße 8 50667 Köln Postfach 10 35 64 50475 Köln Bürgerbegehren „Verkehrsberuhigung für unsere Kinder" Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich mit der Bitte an Sie unser Bürgerbegehren in der nächsten Ausschusssitzung mit einzubringen. Es handelt sich um den Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung Am Aspelkreuz in 50859 Köln in Höhe des Kindergartens. Ein sicheres Überqueren der Straße ist für und mit den Kindern nicht gewährleistet. Neben der Fragestellung ob es eine Verkehrsberuhigung in Form eines Zebrastreifens geben soll, könnten wir als Anwohner und Kindergartenteam uns alternativ auch eine Fahrbahnerhö­ hung vorstellen, die die Autofahrer generell zu einem langsa­ meren Tempo veranlasst. Das Bürgerbegehren mit entsprechender Unterschrittenliste liegt bei. Mit freundlichen Grüßen , -4.: · Bürgerbegehren „Verkehrsberuhigung für unsere Kinder" Bürgerbegehren ,,Verkehrsberuhigung für unsere Kinder" gemäß § 26 der Gemeindeordnung/§ 23 Kreisordnung NRW für eine Verkehrsberuhigung am Aspelkreuz in 50859 Köln. Beantragung Die Unterzeichneten beantragen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt/der Gemeinde/des Kreises/des Stadtbezirks folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird: Fragestellung: Soll eine Verkehrsberuhigung in Form eines Zebrastreifens im Bereich des Fußgängerüberwegs am Aspelkreuz in 50859 Köln errichtet werden? Begründung: .,,-'\ Der Fußgängerüberweg in Widdersdorf am Aspelkreuz isfnicht als solcher erkennbar und die Beschränkung auf Tempo 30 wird von vielen Autofahrern nicht eingehalten, sodass die dort gefahrenen Geschwindigkeiten eine Gefahr für die Kinder des dort ansässigen Kindergartens und der Nachbarschaft darstellen und keinen sicheren Übergang über die Straße gewährleisten. Unterschriften liste: .

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2019

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 5.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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