AN/1094/2022
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Regionalplanaufstellung - hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln"
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Änderungsantrag Grüne - Regionalplan
2396 Zeichen
Gleichlautend:
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Porz, den 24.06.2022
Antrag zur Sitzung der BV Porz am 09.06.2022
hier:
Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf
Köln
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen
Beschlussentwurf :
Die Bezirksvertretung stimmt der Variante 2 mit folgenden Änderungen zu und bittet den Rat und sei-
ne Ausschüsse ihr zu folgen:
Variante 2
Der Rat
1. beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021) gem.
Anlage 1 mit der Maßgabe, dass die Flächen 3-306-001B, 3-308-002, 7-713-007, 7-713-008A, 7-713
008B, 7-713-009, 7-714-011A, 7-714-011B, 7-715-012 und 8-807-005 als Siedlungsflächen (ASB/GIB)
abgelehnt werden. Die Stellungnahme ist entsprechend zu ändern.
2. nimmt die Resultate der Umweltprüfung als Abwägungsbelang über eine Ausweisung von Sied-
lungsflächen (ASB und GIB) zur Kenntnis (Anlage 2) für die Fläche 7-702-013 ist eine besondere
Umweltprüfung mit Sicht auf die dortige Grundwassergewinnung durch zu führen und
3. beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme gem. Ziff. 1 der Regionalplanungsbehörde zu über-
mitteln und das Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans zur Wahrnehmung der Interessen der
Stadt Köln weiterhin eng zu begleiten.
Begründung:
Die umfassenden entsprechenden Umweltprüfungen für die oben angeführten Flächen lassen im
Rahmen des notwendigen Klimaschutz keine Bebauungen als Siedlungsflächen zu. Die in dem dama-
ligen Beschluss geschilderten Ausschlusskriterien sind auch heute noch gültig. In der sich andeuten-
den Mangelversorgung durch Eigenanbau mit Landwirtschaftlichen Produkten ist zudem eine Umnut-
zung von Landwirtschaftlichen Flächen in Siedlungs- oder Gewerbebereiche äußerst kritisch zu se-
hen.
Bei der Fläche 7-702-013 besteht die Möglichkeit, dass diese Fläche in Teilen der Trinkwassergewin-
nung im Wege stehen kann, dies muß durch eine gesonderte Umweltprüfung genauer untersucht
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Redlin
Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1094/2022
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 24.05.2022
- Erstellt
- 24.05.2022 13:07