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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Regionalplanaufstellung - hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln"
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1094/2022 vom 24.05.2022
Stand: Am 09.06.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag Grüne - Regionalplan
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Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 24.06.2022 Antrag zur Sitzung der BV Porz am 09.06.2022 hier: Regionalplanneuaufstellung, hier: Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf Köln Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschlussentwurf : Die Bezirksvertretung stimmt der Variante 2 mit folgenden Änderungen zu und bittet den Rat und sei- ne Ausschüsse ihr zu folgen: Variante 2 Der Rat 1. beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Köln (Stand Dezember 2021) gem. Anlage 1 mit der Maßgabe, dass die Flächen 3-306-001B, 3-308-002, 7-713-007, 7-713-008A, 7-713 008B, 7-713-009, 7-714-011A, 7-714-011B, 7-715-012 und 8-807-005 als Siedlungsflächen (ASB/GIB) abgelehnt werden. Die Stellungnahme ist entsprechend zu ändern. 2. nimmt die Resultate der Umweltprüfung als Abwägungsbelang über eine Ausweisung von Sied- lungsflächen (ASB und GIB) zur Kenntnis (Anlage 2) für die Fläche 7-702-013 ist eine besondere Umweltprüfung mit Sicht auf die dortige Grundwassergewinnung durch zu führen und 3. beauftragt die Verwaltung, die Stellungnahme gem. Ziff. 1 der Regionalplanungsbehörde zu über- mitteln und das Verfahren der Überarbeitung des Regionalplans zur Wahrnehmung der Interessen der Stadt Köln weiterhin eng zu begleiten. Begründung: Die umfassenden entsprechenden Umweltprüfungen für die oben angeführten Flächen lassen im Rahmen des notwendigen Klimaschutz keine Bebauungen als Siedlungsflächen zu. Die in dem dama- ligen Beschluss geschilderten Ausschlusskriterien sind auch heute noch gültig. In der sich andeuten- den Mangelversorgung durch Eigenanbau mit Landwirtschaftlichen Produkten ist zudem eine Umnut- zung von Landwirtschaftlichen Flächen in Siedlungs- oder Gewerbebereiche äußerst kritisch zu se- hen. Bei der Fläche 7-702-013 besteht die Möglichkeit, dass diese Fläche in Teilen der Trinkwassergewin- nung im Wege stehen kann, dies muß durch eine gesonderte Umweltprüfung genauer untersucht werden. Mit freundlichen Grüßen Dieter Redlin Fraktionsvorsitzender
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