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1202/2019

Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt

Beschlussvorlage Ausschuss 17.04.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 3.5

Anlage 6.3 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Rudolfplatz

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Anlage 1 - Kölner Ringe – Entwicklung der Verkehrsmengen 2014 – 2018

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Anlage 4 - Kölner Ringe Spurigkeit des Kfz-Verkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe

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Anlage 3 - Kölner Ringe – Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und planerische Konsequenzen

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Anlage 5 - Kölner Ringe – Führungsprinzip des Radverkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe

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Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

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Anlage 13- aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung vom 2.7.19

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Anlage 8 - Auszug BV Innenstadt

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Kölner Ringe – Ergebnisse makroskopisches Verkehrssimulationsmodell der Stadt Köln

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Anlage 12 - aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung vom 13.6.19

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Anlage 9 - Stellungnahme zum FDP-Antrag

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Anlage 6.9 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Vogteistraße

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Anlage 6.8 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Am Kümpchenshof

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Anlage 10 - Stellungnahme zum Antrag SPD, Linke und Bunt

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Anlage 6.4 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan FlandrischeStraße

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Anlage 6.7 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan GladbacherStraße

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Anlage 6.5 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan Friesenplatz

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Ansehen

Anlage 6.6 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan Bismarckstraße

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Ansehen

Anlage 6.2 - Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Barbarossaplatz_Teilplan Nord

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Ansehen

Anlage 11 - Stellungnahme zum BV-Beschluss

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Ansehen

Anlage 6.1 - Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Barbarossaplatz_Teilplan Süd

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Ansehen

Anlage 1 - Kölner Ringe – Entwicklung der Verkehrsmengen 2014 – 2018

1544 Zeichen

Anlage 1 
Kölner Ringe – Auswertung der Dauerzählstellen aus dem „Concert“-Rechner der 
Verkehrsleitzentrale der Stadt Köln 
Die nachfolgende Dokumentation zeigt die Entwicklung der Verkehrsmengen an den 
Messpunkten des „Concert“-Rechners der Verkehrsleitzentrale entlang der Kölner Ringe 
zwischen 2014 und 2018 sowie – zum Vergleich – an Messpunkten Nord-Süd-Fahrt. 
Es handelt sich um die  Auswertung von Messewerten, d. h. die Entwicklung beruht auf 
den tatsächlichen  Erhebungen  des Kfz-Verkehrsaufkommens zwischen 2014 und 2018. 
Abbildung 1: Lesebeispiel Hohenzollernring 
Die Kfz-Verkehrsmenge/Jahr am Hohenzollernring ist … 
…  zwischen 2014 und 2015 um 4,4 % zurückgegangen, … 
zwischen 2015 und 2016 um 4,6 % zurückgegangen, … 
zwischen 2016 und 2017 um 10,0 % zurückgegangen, … 
zwischen 2017 und 2018 um 10,8 % zurückgegangen, … 
zwischen 2014 und 2018 um 27,5 % zurückgegangen.

Stand 01/201966- Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung – 661/41 Verkehrsplanung
Legende:
Daten aus dem „Concert“ 
Rechner der  
Verkehrsleitzentrale
2018
2017
2016
2015
Kfz-Verkehrsentwicklung an den Ringen
im Zeitraum von 2014 bis 2018
Hansaring
Hohenzollernring
Sachsenring NW
Sachsenring SO
Tel-Aviv-Str.
-5,0%
-4,4%
-6,3%
-22,8%
0,0%
-1,0%
+1,0%
Differenz 
zum 
Vorjahr
+1,0%
-1,0%
Differenz
2018 zu 
2014
-11,7%
Offenbach-
platz
Turiner Str.
-3,2%
2014
-9,2%
+3,5%
2018
2017
2016
2015
-4,4%
-4,6%
-10,0%
-27,5%
2014
-10,8%
2018
2017
2016
2015
-5,4%
-9,0%
+0,5%
-13,1%
2014
+0,5% 2018
2017
2016
2015
-7,0%
+8,4%
0,0%
+8,8%
2014
+8,0%
Anlage 1

Anlage 4 - Kölner Ringe Spurigkeit des Kfz-Verkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe

1142 Zeichen

Beschlusspunkt 6 - Am Kümpchenshof
Zweistreifigkeit in südlicher Fahrtrichtung erforderlich 
(für Einstreifigkeit wäre Neuplanung und/oder 
Reduzierung der Verkehrsmenge erforderlich)
Beschlusspunkt 2 - Friesenplatz 
Zeitschiene mit Risiken 
(Planungen Achse Venloer Straße/Magnusstraße; 
Abwicklung Hochbaumaßnahmen)
Beschlusspunkt 7 - Habsburgerring - nördliche Fahrtrichtung
Zweistreifigkeit in nördlicher Fahrtrichtung erforderlich
(bei Einstreifigkeit Rückstaugefahr auf die Stadtbahngleise)
Beschlusspunkt 8 - Barbarossaplatz - nördliche Fahrtrichtung
Zweispurigkeit erforderlich (Neuplanung zurzeit in Bearbeitung)
Beschluss 0670/2018
2. Bauabschnitt Ulrichgasse
(Entscheidung auf Grundlage 
Mikrosimulation)
Ausblick - Ebertplatz / Hansaring
- Neubewertung Hansaring ab 2020
- Neuplanung Ebertplatz
- Radfahrstreifen Riehler Straße
Radverkehrskonzept Innenstadt
Verkehrsuntersuchung zum Kernbereich Ringe
Stand: März 2019
Spurigkeit Kfz-Verkehr 
nach der aktuellen Umsetzungsstufe
zweispurige Führung Kfz in der Hauptrichtung
einspurige Führung Kfz in der Hauptrichtung
überbreite, einspurige Führung Kfz in der Hauptrichtung
Anlage 4

Anlage 3 - Kölner Ringe – Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und planerische Konsequenzen

4696 Zeichen

1 
Anlage 3 
Kölner Ringe – Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zur Einspurigkeit im 
Kernbereich der Ringe 
Die nachfolgende Dokumentation zeigt die wesentlichen Ergebnisse der im Rahmen der 
aktuellen Vorlage ausgearbeiteten Verkehrsuntersuchung. 
Vorgehensweise 
Aufgabe der Verkehrsuntersuchung ist die verkehrstechnische Bewertung (Verkehrsqualität, 
Rückstaulängen) der Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen für die 
maßgeblichen Knotenpunkte. Die verkehrstechnische Bewertung wurde nach dem 
standardisierten rechnerischen Verfahren nach Handbuch für die Bemessung von 
Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001. Fassung 2009) durchgeführt. Ergänzende Planungen 
für die Nebenrichtungen der Ringe wurden berücksichtigt (z.B. Gladbacher Straße, 
Magnusstraße).  
Es wurden die folgenden sechs „kritischen“ Knotenpunkte auf Grundlage aktueller Zählungen 
aus 2017 hinsichtlich Ihrer Leistungsnachfähigkeit untersucht:  
• Hansaring/Am Kümpchenshof ,
• Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/
Christophstraße,
• Hohenzollernring/Friesenplatz/Magnusstraße ,
• Habsburgerring/Aachener Straße/Hahnenstraße ,
• Habsburgerring/Richard-Wagner-Straße ,
• Hohenstaufenring/Lindenstraße . 
In einer ersten Bewertung wurde auf Grundlage der zugrunde gelegten Verkehrszahlen 
festgestellt, dass an allen sechs untersuchten Knotenpunkten mindestens eine Fahrtrichtung 
als nicht leistungsfähig zu bewerten ist. Entweder war die Verkehrsqualität nicht 
ausreichend (QSV = D) oder die vorhandenen Stauräume sind nicht ausreichend 
dimensioniert, um den erwarteten Rückstau aufzunehmen. Hierdurch muss mit 
Überstauungen von Nachbarknoten gerechnet werden.  
Die Ergebnisse der ersten Verkehrsuntersuchung wurden in zwei Karten für die jeweiligen 
Spitzenstunden morgens und nachmittags zusammenfassend dargestellt.

2 
Abbildung 1: Verkehrsuntersuchung zur Einspurigkeit - Spitzenstunde morgens

3 
Abbildung 2: Verkehrsuntersuchung zur Einspurigkeit - Spitzenstunde nachmittags

4 
Aus der Verkehrsuntersuchung ergeben sich folgende, mögliche planerische 
Konsequenzen/Empfehlungen: 
• Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen ohne weitere 
Maßnahmen.
• Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen mit flankierenden  
Maßnahmen.
• Umwandlung einer Kfz-Fahrspur wird nicht empfohlen, Zweispurigkeit Kfz-Verkehr 
erforderlich. 
Die aus der Verkehrsuntersuchung für die einzelnen Knotenpunkte abgeleiteten Ergebnisse 
sind nachfolgend zusammengefasst: 
Abbildung 3: Hansaring/Am Kümpchenshof 
hier: Auszug aus Spitzenstunde nachmittags 
planerische Konsequenzen: 
- Zweistreifigkeit für Kfz-Verkehr auf der Geradeausrichtung vom Hansaring zum 
Kaiser-Wilhelm-Ring bei aktueller Verkehrsmenge erforderlich.
- In Gegenrichtung vom Kaiser-Wilhelm-Ring in Richtung Ebertplatz ist Einstreifigkeit 
für Kfz-Verkehr und somit die Umwandlung einer Fahrspur in einen Radfahrstreifen 
möglich.
- Achse Erftstraße/ Kyotostraße: keine Änderung der Verkehrsführung geplant.

5 
Abbildung 4: Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße 
hier: Auszug aus Spitzenstunde nachmittags 
planerische Konsequenzen: 
- Wegfall des schwach belegten Kfz-Linksabbiegefahrstreifens von der 
Christophstraße in den Kaiser-Wilhelm-Ring.
- Dadurch zusätzliche Grünzeit für die Ringe und Einstreifigkeit möglich.
- Der Wegfall des Kfz-Linksabbiegefahrstreifens wurde mit der Umwandlung in eine 
Aufstellfläche zur Einfahrt in die Gladbacher Straße bereits vollzogen.
- Achse Gladbacher Straße / Christophstraße: aktuell keine weitere Änderung der 
Verkehrsführung geplant.

6 
Abbildung 5: Hohenzollernring/Friesenplatz/Magnusstraße 
hier: Auszug aus Spitzenstunde morgens 
Hier: Auszug aus Spitzenstunde morgens 
planerische Konsequenzen: 
- Verlängerung des Rechtsabbiegefahrstreifens vom Hohenzollernring in die 
Magnusstraße (Verlegung der vorhanden Ladezone).
- Achse Venloer Straße / Magnusstraße: Einstreifigkeit für Kfz-Verkehr auf Venloer 
Straße stadteinwärts in Verbindung mit Rückbau des freien Rechtsabbiegers führt zu 
Rückstau; Rückstau wird in Kauf genommen.

7 
Abbildung 6: Habsburgerring/Aachener Straße/Hahnenstraße und 
Habsburgerring/Richard-Wagner-Straße und Hohenstaufenring/Lindenstraße 
hier: Auszug aus Spitzenstunde nachmittags 
planerische Konsequenzen: 
- Bauliche Aufweitung für Kfz-Rechtsabbieger von Hohenzollernring in die Aachener 
Straße;
- optimierte Koordinierung des Verkehrs auf dem Ring in südlicher Fahrtrichtung;
- bei aktueller Verkehrsmenge Zweistreifigkeit für Kfz in nördlicher Fahrtrichtung 
zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße erforderlich;
- Ost-West-Achse: zurzeit keine Einstreifigkeit für Kfz-Verkehr auf Ost-West-Achse 
möglich.

Anlage 5 - Kölner Ringe – Führungsprinzip des Radverkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe

269 Zeichen

Radverkehrskonzept Innenstadt
Verkehrsuntersuchung zum Kernbereich Ringe
Stand: März 2019
Führungsprinzip RAD
nach der aktuellen Umsetzungsstufe
Radverkehrsanlage ausschließlich in der Nebenanlage
Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn
keine Radverkehrsanlage
Text
Anlage 5

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019

6245 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 07.05.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 02.05.2019  
öffentlich 
3.5 Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im 
Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt  
1202/2019 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.05.2019 
AN/0602/2019 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der 
Ratsgruppe BUNT vom 02.05.2019 
AN/0624/2019 
 
RM Pöttgen bedankt sich zunächst seitens der SPD-Fraktion bei der Verwaltung für 
die Vorlage und bei der Initiative RingFrei für den durchgeführten „Ortstermin“, der 
auch dank der Anwesenheit von Verwaltungsmitarbeitenden sehr hilfreich gewesen 
sei. Da diese Vorlage aber nun nicht der unveränderbare Schlusspunkt auf den Rin-
gen sein dürfe, habe seine Fraktion mit Den Linken. und der Gruppe BUNT noch ei-
nen Änderungsantrag mit einigen Modifizierungen formuliert; er hoffe auf breite Zu-
stimmung und sei auch gerne zu fraktionsübergreifender Verständigung bereit, da 
die Anregungen im Wesentlichen aus der gemeinsamen Befahrung und Diskussion 
resultieren. Er schlage vor, die Vorlage heute mit den vorliegenden Änderungsanträ-
gen zunächst in die BV Innenstadt zu verweisen. 
 
Auch die RM Michel, Hammer und Weisenstein signalisieren grundsätzliche Zustim-
mung zur Verwaltungsvorlage. Dennoch sei noch großer Beratungsbedarf vorhan-
den, insofern stimme man dem Vorschlag, die Vorlage zu verweisen und das Votum 
der BV Innenstadt abzuwarten, zu.

2 
 
RM Sterck hingegen macht deutlich, dass die FDP-Fraktion mit der hier betriebenen 
– teils übertriebenen - Radfahrpolitik etwas fremdle und nimmt ausführlich Stellung 
zum Änderungsantrag seiner Fraktion. 
 
Anschließend resümiert Ausschussvorsitzender Wolter, dass es in den letzten beiden 
Jahren eine rasante – positive – Entwicklung auf den Ringen gegeben habe. Der 
Nachholbedarf sei bedauerlicher Weise enorm gewesen und sei es sicherlich immer 
noch. Er freue sich, dass man sich nun in einem sehr dynamischen Prozess befinde 
und möchte sich dem Dank an die Verwaltung anschließen. 
 
BG Blome weist darauf hin, dass dieser Prozess bzw. die Entwicklung auch dem 
mittlerweile guten Miteinander der Akteure zu verdanken sei. Der strategische Ansatz 
der Verwaltung sei es, mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Erfolg umzuset-
zen. Die hier zu Diskussion stehende Vorlage sei kein Schlusspunkt, sondern viel-
mehr ein weiterer sehr pragmatischer Zwischenschritt. 
 
SE Wienke bittet abschließend, dem hiesigen Ausschuss noch das entsprechende 
Zahlenmaterial, d.h. die reellen Verkehrszahlen, zur Verfügung zu stellen. Auch das 
leidige Ampelthema müsse nochmals erläutert werden; aus Sicht ihrer Fraktion sei 
ein Ampelumbau durchaus möglich.  
 
Herr Dörkes, Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, weist darauf 
hin, dass die Verwaltung die Kfz-Belastungen und -veränderungen der letzten Jahre 
bereits detailliert aufgezeigt habe. Die Nacherhebung der Daten für das Pilotprojekt 
hingegen beginne erst in diesem Monat; diese Zahlen, die voraussichtlich sehr posi-
tiv sein werden, werde die Verwaltung zu gegebener Zeit nachreichen.  
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag 
AN/0602/2019, der da lautet: 
 
„Der Beschlusstext ist durch folgenden zu ersetzen: 
 
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und 
den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 
 
1. auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Barbarossaplatz in beiden Fahrtrichtun-
gen auf dem jeweils rechten Fahrstreifen einen Schutzstreifen für den Radverkehr 
anzulegen, dabei mit zwei Richtungspfeilen deutlich zu machen, dass bei Bedarf 
zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren können, wenn keine Radfahrerin und kein 
Radfahrer den Schutzstreifen nutzt, und auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich 
Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des gera-
deausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten.  
2. auf den gesamten Ringen zwischen Ubier- und Theodor-Heuss-Ring einheitlich 
Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit vorzuschreiben. 
3. an den beiden letzten verbliebenen Stellen am Barbarossaplatz und Ebertplatz die 
Radwegebenutzungspflicht aufzuheben.“ 
 
sowie dem Änderungsantrag AN/0624/2019, der da lautet

3 
 
 „Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte (Ergänzungen im Fettdruck) er-
gänzt bzw. mit folgenden Maßgaben versehen:  
 
In der weiteren Umsetzung ist zur Verbesserung des Radverkehrs auf den 
Ringen eine durchgängige einheitliche Radverkehrsführung sowie vollständig 
Tempo 30 zu realisieren. Auf eine Radverkehrsführung auf Nebenanlagen soll 
künftig durchgängig verzichtet werden. Die bestehenden Kreuzungssituati o-
nen sollen zugunsten des Radverkehrs überprüft und angepasst werden.  
  
Für die weitere Bearbeitung sind insbesondere folgende Punkte zu verfolgen:  
 
 Zeitnahe Aufhebung der verbliebenen Abschnitte Radwegebenutzung s-
pflicht  
 Beendigung der Radverkehrsführung auf Nebenanlagen Am Kümpchens-
hof Richtung Christophstraße; Abschnitt Friesenplatz bis Rudolfplatz; 
Barbarossaplatz in südlicher Richtung;  
 Schaffung einer Radinfrastruktur im Abschnitt zwischen Zülpicher Platz 
zum Barbarossaplatz in südlicher Richtung. Hierzu sind die Aufhebung 
des Parkens und die Einrichtung einer Ladezone zu prüfen. 
 Zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr sind freilaufende 
Rechtsabbieger (z.B. am Friesenplatz von der Venloer Straße in den Ho-
henzollernring, Habsburgerring in die Pilgrimstraße, ...) zurückzu bauen. 
 Zur Verflüssigung des Radverkehrs sollen die Räumzeiten beim Abbiegen 
Zülpicher Straße in den Hohenstaufenring verbessert werden. Hierzu soll 
geprüft werden, wie der Durchgangsverkehr des MIV am Zülpicher Platz in 
und von der Roonstraße unterbunden werden kann. 
 Am Chlodwigplatz soll eine Radverkehrsverbindung von der Severins-
straße zur Merowingerstraße geschaffen werden.“  
 
zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 13- aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung vom 2.7.19

7648 Zeichen

Anlage 13 
 
 
Aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Vorlage 
Radverkehrskonzept Innenstadt Radverkehrsführung an den Kölner Ringen  
(1202/2019; TOP 3.10, Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 09.05.2019)  
 
Aktualisierte Beschlusspunkte zur Verwaltungsvorlage: 
 
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den 
Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 
 
1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher 
Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 
 
2. Auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring 
zwischen Erftstraße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in 
beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen 
einzurichten. 
 
3. Auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem 
Kreuzungsbereich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung 
einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. Mit der Kfz-Fahrspur entfällt 
gleichzeitig die außerhalb der Hauptverkehrszeit eingeräumte Möglichkeit zum 
Laden/Kurzzeitparken ersatzlos. Die Anlieferung der Anliegerinnen und Anlieger in 
diesem Abschnitt erfolgt über vorhandene Ladezonen an der Aachener Straße und 
am Hohenzollernring nördlich der Ehrenstraße sowie über die rückwärtigen 
Erschließungsstraßen Flandrische Straße und Friesenwall. Der Beginn der nicht mehr 
zu benutzenden Radwege wird auf geeignete Weise umgestaltet, damit sie von 
Radfahrenden nicht mehr genutzt werden. Der Austausch der kompletten Plattierung 
erfolgt in einem nächsten Umsetzungsschritt. 
 
4. Auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in 
südlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen 
einzurichten.  
 
5. Auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und 
Lindenstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die 
Pilotstrecke herzustellen. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz-
Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. In südlicher Fahrtrichtung wird zunächst 
ein 1,75 Meter breiter Schutzstreifen eingerichtet. Dieser wird im Konfliktbereich 
zwischen Kfz und Radfahrenden rot eingefärbt.  
Zeitnah soll die Kreuzung Hohenstaufenring/Lindenstraße/Schaafenstraße 
teilumgebaut werden: In Verbindung mit einer Verbreiterung der auf die Kreuzung 
zuführenden Fahrbahnen des Hohenstaufenrings nach rechts sollen die 
Schutzstreifen zu Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung verbreitert werden.   
 
6. Auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher 
Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs 
beizubehalten. Radfahrende nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und 
Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn im Mischverkehr ohne 
Radfahrstreifen. Für den Radverkehr werden Aufstellflächen vor dem rechten 
Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen markiert. Zur

Kenntlichmachung der Fahrbahnführung wird auf dem Hansaring zwischen Am 
Kümpchenshof und dem Beginn des Radfahrstreifens im Bereich der Einmündung 
Erftstraße (siehe Beschlusspunkt 2) eine Piktogrammkette markiert. Im 
Kreuzungsbereich wird die Furt zum baulichen Radweg demarkiert. 
 
7. Auf dem Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße 
für die Abwicklung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer 
Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der bestehenden Baustellensituation testweise 
einzurichten, die Verkehrsabläufe zu beobachten und hinsichtlich der Auswirkungen 
auf die Sicherheit des Verkehrssystems zu bewerten. Ergeben sich aus der 
einspurigen Führung regelmäßig Verkehrsgefährdungen durch Rückstau, wird 
unmittelbar die zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs wiederhergestellt.  
 
8. Am Salierring in nördlicher Fahrtrichtung in der Zufahrt zum Barbarossaplatz 
einen 2,0 Meter breiten Radfahrstreifen neben einer zweispurigen Führung des Kfz-
Verkehrs einzurichten. Die Verflechtung von der zwei- zur einspurigen Führung des 
Kfz-Verkehrs in nördlicher Richtung erfolgt auf Höhe des Barbarossaplatzes zwischen 
Neue Weyerstraße und Weyerstraße. Hier wird gleichzeitig das Parken von Schräg- 
zu Längsparken neu geordnet.  
 
9. Das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den 
örtlichen Gegebenheiten die Flächen  für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken 
(nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt 
werden. 
 
Ergänzend ist zu prüfen, ob durch alternative Beschilderungen und/oder 
Bodenmarkierungen eine Erhöhung der Akzeptanz der eingerichteten Ladezonen 
erzielt werden kann. 
 
10. Auf dem Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz 
sowie am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung zunächst eine 
Piktogrammkette auf der rechten Fahrspur zu markieren. 
 
11. Die Koordinierung der Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und 
Chlodwigplatz auf Grundlage der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für 
alle auf der Fahrbahn befindlichen Verkehrsteilnehmenden zu optimieren. 
 
 
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den 
Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung im Anschluss an die 
Umsetzungsstufe 2020, 
 
12. für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie 
den Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruktur auf der 
Fahrbahn zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu 
überprüfen.  
 
Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 
 
13. Für den Hansaring zwischen Voigteistraße/Bremer Straße und Riehler 
Straße/Turiner Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-
Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die 
verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen.

Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 
 
14. Auf der Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße bei 
Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung 
zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen.  
 
Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 
 
15. Die Sperrung des Zülpicher Platzes für den MIV-Durchgangsverkehr 
straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Erreichbarkeit 
der angrenzenden Quartiere sowie der direkten Anliegerinnen und Anlieger zu 
prüfen. 
 
16. Die Verbindungssituation für den Radverkehr am Chlodwigplatz von der 
Severinstraße zur Merowingerstraße zu überprüfen. 
 
17. Das verkehrstechnische Erfordernis der zweispurigen Führung für den Kfz-
Verkehr am Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher 
Fahrtrichtung (siehe Beschlusspunkt 6), am Habsburgerring zwischen Richard-
Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwicklung des Verkehrs in nördlicher 
Fahrtrichtung (siehe Beschlusspunkt 7) sowie am Salierring in nördlicher 
Fahrtrichtung in der Zufahrt zum Barbarossaplatz (siehe Beschlusspunkt 8) ab 2021 
jährlich zu überprüfen. Bei Wegfall des verkehrstechnischen Erfordernisses der 
zweispurigen Führung für den Kfz-Verkehr soll in diesen Abschnitten bei Umnutzung 
einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet werden.  
 
18. Die Umplanung und Umbau aller freilaufenden Rechtsabbieger entlang der 
Ringe. Hierzu werden gesonderte Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.

Anlage 8 - Auszug BV Innenstadt

6292 Zeichen

Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 28.05.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der  Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 09.05.2019  
öffentlich 
3.10 Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im 
Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt  
1202/2019 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:  
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und 
den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 
1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher 
Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.  
 
2. Im Übrigen ist der nachfolgende Änderungsbeschluss der BV 1 gemäß Antrag 
AN/0667/2019 zu beachten. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 28.05.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 09.05.2019  
öffentlich 
3.10.1 Gem. Änderungsantrag zu 3.10. Radverkehrsführung auf den Kölner 
Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der Umsetzung des Rad-
verkehrskonzepts Innenstadt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU -
Fraktion, Fraktion Die Linke, GUT, Deine Freunde, SPD 
AN/0667/2019 
 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgende Änderung des Beschlusstextes: 
 
Punkt 2. Wird wie folgt geändert 
auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen 
Am Kümpchenshof/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden 
Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurich-
ten. Der bauliche Radweg zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße wird zurück-
gebaut. Die Fahrradaufstellfläche an der Kreuzung Hansaring/Am Kümpchenshof 
wird auf die Breite einer Fahrspur vergrößert. Auf der Kreuzung werden die Markie-
rungen in Richtung des baulichen Radwegs entfernt. Auf dem Hansaring wird zwi-
schen Adolf-Fischer-Straße und Am Kümpchenshof für den geradeaus fahrenden 
Kfz-Verkehr nur ein Fahrstreifen als Aufstellfläche markiert, der Schutzstreifen der 
Fahrradweiche wird entsprechend verbreitert. 
 
 
Punkt 3. Wird wie folgt geändert 
auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreu-
zungsbereich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen bei 
Umnutzung einer Fahrspur eingerichtet. In der nördlichen Fahrtrichtung entstehen 
Ladezonen im Bereich des baulichen Radwegs. 
 
Punkt 4. Wird wie folgt geändert 
auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in

beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in 
einer Breite von 2,50m zzgl. 0,75m Sicherheitszone einzurichten. 
 
Punkt 5. Wird wie folgt geändert 
auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard -Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Li n-
denstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstre-
cke herzustellen. In beiden Fahrtrichtungen wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur 
ein Radfahrstreifen in Regelbreite eingerichtet. Die Rechtsabbieger-Spur in südlicher 
Fahrtrichtung in Richtung Lindenstraße kann entfallen.   
Alternativ: In südlicher Fahrtrichtung entfällt Rechtsabbiegemöglichkeit in die Linden-
straße.  
Die Abbiegebeziehungen in nördlicher Fahrtrichtung sind so zu organisieren, dass 
der erforderliche Sicherheits- und Überholabstand des KfZ-Verkehrs zu Radfahren-
den eingehalten werden kann. 
 
Punkt 6 entfällt – siehe 2) 
Punkt 7 entfällt – siehe 4) 
 
Punkt 8. Wird wie folgt geändert 
am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen in Breite der 
Regellösung unter Umnutzung einer Fahrspur bei gleichzeitiger Neuordnung des 
Parkens auf der Nordseite von Schräg- zu Längsparken einzurichten. 
 
Punkt 9. Wird wie folgt geändert 
das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtli-
chen Gegebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken 
(nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt wer-
den. Das Kurzzeitparken in Ladezonen entfällt. Ladezonen werden durch eindeutige 
Beschilderungen und deutliche Markierungen gekennzeichnet. 
 
Sowie folgende Punkte zu ergänzen: 
10. Der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 zur Anordnung von 
Tempo 30 ist unverzüglich umzusetzen („Der Verkehrsausschuss beauftragt die 
Verwaltung, auf den Kölner Ringen durchgängig vom Ubierring bis zum Theodor-
Heuss-Ring Tempo 30 einzurichten.“) 
 
11. Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 03.03.2016 zur Aufhebung 
der Radwegebenutzungspflicht ist unverzüglich und vollständig umzusetzen („Die 
Aufhebung der Benutzungspflicht an den Kölner Ringen muss sofort und ohne weite-
re Verzögerung umgesetzt werden.“) 
 
12. Auf dem Barbarossaplatz ist in südlicher Fahrtrichtung einer Radverkehrsinfra-
struktur auf der Fahrbahn einzurichten. 
 
13. Auf dem Hansaring zwischen Am Kümpchenshof/Kyotostraße und Ebertplatz 
werden in beiden Fahrtrichtungen die vorhandenen Radverkehrsinfrastrukturen durch 
neue Markierungen auf den Standard der Regellösung gebracht (Radfahrstreifen 
2,50m zzgl. 0,5m Sicherheitsabstand). 
 
14. Auf dem Salierring in nördlicher Fahrtrichtung zwischen Trierer Straße und Neue 
Weyerstraße wird ein Radfahrstreifen in der Regelbreite von 2,50m eingerichtet, im 
Kreuzungsbereich Neue Weyerstraße als Schutzstreifen in gleicher Breite. In Rich-

tung Neue Weyerstraße wird ein Radfahrstreifen für rechts abbiegende Radfahrer 
unter Umnutzung einer Fahrspur eingerichtet. 
 
15. Die Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz 
werden so angepasst, dass eine „Grüne Welle“ für alle auf der Fahrbahn befindliche 
Verkehrsteilnehmer entsteht. 
 
16. Auf dem Hohenstaufenring in südlicher Fahrtrichtung zwischen Zülpicher Platz 
und Barbarossaplatz ist eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn einzurichten 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP.

Beschlussvorlage Ausschuss

21881 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1202/2019 
Freigabedatum 
17.04.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der 
Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen 
beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 
 
1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrich-
tung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 
 
2. auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Erft-
straße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei 
Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 
 
3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbe-
reich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen als Zwischenlösung die vorhandene Rad-
verkehrsführung über den baulichen Radweg beizubehalten. Die jeweils rechte Fahrspur wird 
als Seitenstreifen für Parken und Laden ausgebildet. 
 
Als endgültige Lösung soll das Grundprinzip der anderen Abschnitte vorbereitet und umge-
setzt werden. 
 
4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in südli-
cher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 
 
5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstra-
ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustel-
len. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen 
eingerichtet. In südlicher Fahrtrichtung wird ein komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet. 
 
6. auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die 
zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nut-
zen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die 
Fahrbahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. 
Verkehrsausschuss 02.05.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 
Verkehrsausschuss 18.06.2019

2 
 
7. auf dem Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße für die Ab-
wicklung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeaus-
führenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende werden im Zwischenzustand im Misch-
verkehr auf der Fahrbahn geführt. 
 
Als endgültige Lösung soll mit baulichen Maßnahmen ein Radfahrsteifen neben der zweispu-
rigen Führung des Kfz-Verkehrs hergestellt werden. 
 
8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen neben einer zwei-
spurigen Führung des Kfz-Verkehrs bei gleichzeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nord-
seite von Schräg- zu Längsparken einzurichten. 
 
9. das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gege-
benheiten die Flächen  für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Ein-
richtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Beschlussvorlage sieht dem Grundsatz nach vor, dass auf den mehrspurigen Abschnitten der 
Kölner Ringe die jeweils rechte Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Der Kfz-
Verkehr wird entsprechend in der Geradeausrichtung dem Grundsatz nach zukünftig über eine Fahr-
spur abgewickelt.  
 
Der Beschluss ergänzt und erweitert damit die Beschlüsse Vorlagen-Nr.: 1171/2016 (Radverkehrs-
konzept Innenstadt), Antrags-Nr.: AN/1614/2015 (Kölner Ringe, erste Umsetzungsstufe: Aufhebung 
der Radwegebenutzungspflicht) und Vorlagen- Nr.: 2825/2017 (Kölner Ringe, zweite Umsetzungsstu-
fe). 
 
Räumlich umfasst die nun vorgelegte dritte Stufe den Kernbereich zwischen Hohenstaufenring und 
Hansaring sowie die nördliche Richtungsfahrbahn am Barbarossaplatz. Im Rahmen einer Verkehrs-
untersuchung wurden die verkehrstechnischen Auswirkungen der einspurigen Kfz-Führung in Zu-
sammenarbeit des Amts für Straßen und Verkehrsentwicklung und des Amts für Verkehrsmanage-
ment geprüft. Die Untersuchung hat ergeben, dass in den meisten Abschnitten verträgliche Bedin-
gungen zu erwarten oder mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen herzustellen sind (Beschlusspunk-
te 1 – 5). Lediglich in drei Abschnitten sind bei einspuriger Führung unter den heutigen Verkehrsmen-
gen unverträgliche Rückstauprobleme zu erwarten (Beschlusspunkte 6 – 8). 
 
Die Umsetzung der dritten Stufe ist ab dem Jahr 2020 geplant. Noch im Jahr 2019 soll als Vorgriff auf 
diese Maßnahme auf den Ringen eine „Piktogrammkette“ aufgetragen werden (Vorlagen-Nr.: 
3376/2018). 
 
Im Juni 2016 hat der Verkehrsausschuss mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) beschlos-
sen, die Ergebnisse des Workshops „RingFrei“ zur Attraktivierung der Kölner Ringe in das RVKI mit-
einzubeziehen. 
 
In einer ersten Umsetzungsstufe wurde ab Ende 2016 mit der Aufhebung der Radwegebenutzungs-
pflicht auf den Kölner Ringen begonnen, hierfür wurden an den Kreuzungen zwischen Ritterstraße 
und Maastrichter Straße die Lichtsignalanlagen erneuert. 
 
Für die zweite Umsetzungsstufe hat der Verkehrsausschuss im Dezember 2017 fünf Beschlusspunk-
te gefasst, die bereits umgesetzt wurden bzw. deren Umsetzung vorbereitet wird (siehe Abbildung). 
Hierzu zählen u. a. die neuen Radverkehrsanlagen am Theodor-Heuss-Ring, am Hohenstaufenring 
(Pilotstrecke) und – im Zuge der Umsetzung des zweiten Bauabschnitts Ulrichgasse – die neuen 
Radverkehrsanlagen am Sachsenring. 
 
Mit der aktuellen Vorlage wird die dritte Umsetzungsstufe zur radverkehrsfreundlichen Neuordnung 
der Kölner Ringe zum Beschluss vorgelegt. Im Mittelpunkt der Vorlage steht das Ziel, entlang der 
Ringe durch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen im Jahr 2020 eine nahezu durchgängige Radver-
kehrsführung im Bereich der Fahrbahn zu erreichen. 
 
Die bisher gesammelten Erfahrungen mit der Pilotstrecke am Hohenstaufenring werden in der Be-
schlussvorlage berücksichtigt. Diese zeigen, dass eine Verlangsamung des Kfz-Verkehrs eingetreten 
ist. Der Kfz-Verkehr kann zudem weiterhin verträglich abgewickelt werden, wobei in den letzten Jah-
ren insgesamt auf den Kölner Ringen die Kfz-Verkehrsmengen rückläufig sind. Grundthema an der 
Pilotstrecke ist noch die Akzeptanz des Radfahrstreifens bei Parallelführung sowie das Freihalten des 
Radfahrstreifens vom Lieferverkehr. Hieran wird zurzeit gearbeitet. Im II. Quartal 2019 werden die 
Nachher-Erhebungen zur Pilotstrecke abgeschlossen. 
 
Hinsichtlich der Neuaufteilung der Verkehrsflächen an den Kölner Ringen werden die nachfolgend

4 
genannten Grundprinzipien angewendet: 
 
 
Grundprinzip Radverkehr:  
 
Als Regellösung wird die rechte Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen umgewandelt. Unter Berück-
sichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird der Radfahrstreifen in einer Regelbreite von 2,5 m plus 
seitlicher Sicherheitsräume ausgeführt. Vorhandene, straßenbegleitende bauliche Radwege sollen 
langfristig komplett entfernt werden. In der aktuellen Umsetzungsstufe werden zunächst an allen 
Einmündungen, d. h. mindestens die ersten und letzten 10 Meter vor und hinter jeder Einmündung, 
die Radwege durch Austausch des Oberflächenbelags entfernt und die Flächen durch Beschilderung 
mit dem Verkehrszeichen Gehweg vollständig dem Fußverkehr zur Verfügung gestellt. 
 
 
Grundprinzip Kfz-Verkehr: 
 
Der Kfz-Verkehr soll in der Geradeausrichtung entlang der Kölner Ringe zukünftig dem Grundsatz 
nach über jeweils eine Fahrspur abgewickelt werden. Die verkehrstechnischen Auswirkungen der 
einspurigen Führung wurden seitens der Fachämter in einer mehrstufigen Verkehrsuntersuchung 
geprüft. Für drei Verkehrsknotenpunkte im Kernbereich wurden nach dem HBS-Verfahren (Handbuch 
für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, technisches Regelwerk der Forschungsgesellschaft 
für Straßen und Verkehrswesen) verkehrstechnisch kritische Werte ermittelt, die nicht durch kurzfris-
tig umsetzbare bauliche Maßnahmen zu entschärfen sind und für die derzeit entsprechend eine zwei-
spurige Führung des Kfz-Verkehrs vorzusehen ist (siehe Beschlusspunkte 6 bis 8). Von dem Grund-
prinzip unberührt bleiben Abbiegefahrstreifen, welche in Abhängigkeit von den verkehrstechnischen 
Erfordernissen und örtlichen Gegebenheiten vorzusehen sind. 
 
 
Grundprinzip Ladezonen/Parken: 
 
Das Prinzip, die vorhandenen Kurzzeitparkplätze in Ladezonen (8.00 bis 19.00 Uhr) und Bewohner-
parken (19.00 bis 8.00 Uhr) umzuwandeln, hat sich auf der Pilotstrecke grundsätzlich bewährt und 
soll nach den örtlichen Gegebenheiten auf den übrigen Abschnitten des Kernbereichs eingesetzt 
werden.  
 
 
Ausblick: 
 
Nach Realisierung der zweiten und dritten Umsetzungsstufe verbleiben entlang der Kölner Ringe 
noch Teilabschnitte im Zustand von 2015 (siehe Abbildung). Im Zuge der geplanten städtebaulichen 
und verkehrlichen Entwicklung von Ebertplatz und Barbarossaplatz sollen auch dort die oben genann-
ten Grundprinzipien der Radverkehrsführung berücksichtigt werden. Die südliche Richtungsfahrbahn 
am Ebertplatz wird zudem in einer vorgezogenen Maßnahme mit den Planungen für die Riehler Stra-
ße behandelt. Die nördlichen Abschnitte des Hansarings, auf denen bereits Radverkehrsanlagen auf 
der Fahrbahn vorhanden sind, werden unter Berücksichtigung der verkehrlichen Entwicklung ab 2020 
neu bewertet.

5 
Abbildung: Übersicht über die Beschlusslage in den Abschnitten der Kölner Ringe

6 
Zu Beschlusspunkt 1: Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistaße in nördlicher 
Fahrtrichtung 
 
Die Verkehrsuntersuchung hat für den maßgeblichen Knotenpunkt Hansaring/Am Kümpchenshof 
ergeben, dass auf dem Hansaring in Fahrtrichtung Ebertplatz bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur in 
einen Radfahrstreifen eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität erhalten bleibt und verträgliche 
Rückstaulängen zu erwarten sind. Flankierende Maßnahmen sind nicht erforderlich. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2: Hansaring, Kaiser-Wilhelm-Ring und Hohenzollernring zwischen Erft-
straße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen  
 
Die Verkehrsuntersuchung hat für die maßgeblichen Knotenpunkte Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher 
Straße/Christophstraße und Hohenzollernring/Venloer Straße/Magnusstraße ergeben, dass bei Um-
nutzung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen entlang des Rings eine mindestens ausreichen-
de Verkehrsqualität erzielt und unverträgliche Rückstaulängen vermieden werden können. 
 
Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung sind flankierende Maßnahmen vorgesehen: 
 
 Knotenpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße: Rücknahme des vor we-
nigen Jahren eingerichteten und schwach frequentierten Kfz-Linksabbiegers von der Christoph-
straße in den südlichen Kaiser-Wilhelm-Ring (Maßnahme wurde mit der Planung Gladbacher 
Straße umgesetzt) und Anpassung der Steuerung der Lichtsignalanlage. 
 
 Knotenpunkt Hohenzollernring/Venloer Straße/Magnusstraße: Verlängerung des Rechtsabbiege-
fahrstreifens vom südlichen Hohenzollernring in die Magnusstraße und Verlegung der dort vor-
handen Ladezone um ca. 20 Meter nach Süden. 
 
Hinweis: Für den Bereich Friesenplatz bestehen Risiken hinsichtlich der geplanten Zeitschiene, da für 
diesen Bereich weitere Planungen zu berücksichtigen sind (u .a. Optimierung Radverkehr auf der 
Hauptachse Venloer Straße/Magnusstraße; Durchführung von zwei komplexen Hochbaumaßnah-
men). 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3: Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem 
Kreuzungsbereich Aachener Straße 
 
In der Zwischenlösung wird der Radverkehr auf dem ca. 100 Meter langen Abschnitt zwischen den 
Knotenpunkten auf dem vorhandenen baulichen Radweg geführt und in südlicher Fahrtrichtung vor 
der Aachener Straße sowie in nördlicher Fahrtrichtung vor der Ehrenstraße wieder auf den Radfahr-
streifen übergeleitet. 
 
In diesem Abschnitt wurde vor ca. 10 Jahren das Gestaltungsschema der Kölner Ringe im Rahmen 
eines Verkehrsversuchs aufgebrochen und der Parkstreifen zunächst verkehrsrechtlich und später 
baulich als Radweg hergestellt. Der rechte Fahrstreifen wurde zu einem „Multifunktionsstreifen“ mit 
Lademöglichkeit außerhalb der Hauptverkehrszeit umfunktioniert. Das auf der Pilotstrecke erfolgreich 
getestete Grundprinzip mit Radfahrstreifen und angrenzenden Ladenzonen kann daher hier nicht un-
mittelbar eingesetzt werden. Um das Laden zu ermöglichen und den Radfahrstreifen vom Lieferver-
kehr freizuhalten, müssten im Bereich des heutigen Radwegs wieder Ladezonen baulich angelegt 
werden.  
 
Hierfür ist ein entsprechender Vorlauf erforderlich (Ermittlung bautechnischer Grundlagen, Gestal-
tungskonzept), eine Umsetzung in 2020 ist somit nicht möglich. Das Grundprinzip mit Radfahrstreifen 
soll daher in der nächsten Umsetzungsstufe realisiert werden.

7 
Zu Beschlusspunkt 4: Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße 
in südlicher Fahrtrichtung 
 
Die Verkehrsuntersuchung hat für die maßgeblichen Knotenpunkte Hohenzollernring/Aachener Stra-
ße/Habsburgerring und Habsburgerring/Richard-Wagner-Straße/Hohenstaufenring ergeben, dass in 
Fahrtrichtung Zülpicher Platz bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen eine min-
destens ausreichende Verkehrsqualität erzielt und unverträgliche Rückstaulängen vermieden werden 
können. 
 
Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung sind flankierende Maßnahmen vorgesehen: 
 
 Knotenpunkt Hohenzollernring/Aachener Straße/Habsburgerring: Verlängerung des Rechtabbie-
gefahrstreifens vom Hohenzollernring in die Aachener Straße durch Verbreiterung der Fahrbahn 
auf einer Länge von ca. 30 Metern. 
 
 Beibehaltung und ggf. weitere Optimierung der Koordinierung des Ringverkehrs in südlicher 
Fahrtrichtung, sodass der Kfz-Verkehr in Richtung Zülpicher Platz trotz der dichten Knotenpunkt-
folge abfließen kann. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 5: Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und 
Lindenstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen (Anschluss an die Pilotstrecke) 
 
Die Verkehrsuntersuchung hat für die maßgeblichen Knotenpunkte Hohenstaufen-
ring/Lindenstraße/Schaafenstraße und Hohenstaufenring/Richard-Wagner-Straße/Habsburgerring 
ergeben, dass in beiden Richtungen bei Umnutzung einer geradeausführenden Kfz-Fahrspur eine 
mindestens ausreichende Verkehrsqualität erzielt und unverträgliche Rückstaulängen vermieden 
werden können.  
 
In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. In 
südlicher Fahrtrichtung wird ein komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet, wobei die im Rahmen 
der Pilotstrecke südlich der Schaafenstraße angelegte Fahrstreifenaufteilung nun auf den nördlichen 
Zufahrtsarm übertragen wird. Für den Kfz-Verkehr wird entsprechend eine separate Rechtsabbiege-
spur in Richtung Lindenstraße beibehalten. Diese Rechtsabbiegespur gewährleistet den Abfluss des 
geradeausfahrenden Kfz-Verkehrs in Richtung Zülpicher Platz und somit die Funktionsfähigkeit der 
Koordinierung. Die Rückstaugefahr in Richtung des ca. 50 Meter vorgelagerten Kreuzungsbereich der 
Richard-Wagner-Straße wird entsprechend deutlich verringert.  
 
Der Kreuzungsbereich wurde bei der Planung der Pilotstrecke auf diese Lösung hin konzipiert. 
 
Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung sind flankierende Maßnahmen vorgesehen: 
 
 Knotenpunkt Hohenstaufenring/Richard-Wagner-Straße/Habsburgerring: Verlängerung des Rech-
tabbiegefahrstreifens vom Hohenstaufenring in die Pilgrimstraße bei ersatzlosem Entfall der dort 
vorhandenen fünf Parkplätze. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 6: Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrt-
richtung 
 
Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung 
des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit hier nicht angewendet werden. Unter der aktuel-
len Verkehrsbelastung würde in der Hauptverkehrszeit die Kapazität auf dem Geradeausfahrstreifen 
in Richtung Friesenplatz deutlich überschritten. Es ist rechnerisch mit regelmäßigen Rückstauer-
scheinungen mindestens bis zur Bremer Straße zu rechnen. Aufgrund der gestörten Erreichbarkeit 
des Abbiegefahrstreifens in Richtung BAB 57 besteht ein erhebliches zusätzliches Rückstaurisiko.

8 
 
Das oben genannte Grundprinzip der Radverkehrsführung kann unter den aktuellen baulichen und 
verkehrlichen Rahmenbedingungen daher ebenfalls nicht zur Anwendung kommen. Radfahrende 
nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahr-
bahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 7: Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße 
in nördlicher Fahrtrichtung 
 
Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung 
des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit hier nicht angewendet werden. Bei einspuriger 
Führung besteht in der Hauptverkehrszeit in nördlicher Fahrtrichtung vor der Lichtsignalanlage Habs-
burgerring/Aachener Straße ein erhebliches Rückstaurisiko. Der Verkehrsablauf für alle Verkehrsteil-
nehmenden am vorgenannten, benachbarten Knotenpunkt kann hierdurch beeinträchtigt werden. 
Dies gilt insbesondere für den Verkehrsablauf der Stadtbahn. Eine zweispurige Führung des Kfz-
Verkehrs zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße sowie auf einer Verflechtungslänge 
von mindestens 50 Metern nördlich der Aachener Straße wird aus Gründen der Verkehrssicherheit 
als erforderlich angesehen.  
 
Radfahrende werden im Zwischenzustand im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. 
 
In der endgültigen Lösung wird daher ein Radfahrstreifen neben einer zweispurigen Führung des Kfz-
Verkehrs vorgesehen. Hierfür ist eine Ausbauplanung zu erstellen. Diese steht im Kontext der anste-
henden Erneuerung der Lichtsignalanlagen Habsburgerring/Richard-Wagner-Straße und Hohenzol-
lernring/Aachener Straße sowie der Wiederherstellung der durch die Baustelle am Habsburgerring zu 
erneuernden Nebenanlagen.  
 
 
Zu Beschlusspunkt 8: Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung 
 
Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung 
des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit hier nicht angewendet werden. Bei einspuriger 
Führung besteht in nördlicher Fahrtrichtung vor der Lichtsignalanlage Barbarossaplatz/Neue Weyer-
straße eine ungenügende Verkehrsqualität sowie ein erhebliches Rückstaurisiko. Dies liegt vor allem 
an der geringen Freigabezeit, die dieser Fahrtrichtung an dem hochbelasteten Knotenpunkt Barba-
rossaplatz zur Verfügung steht. Bei einspuriger Führung des Kfz-Verkehrs ist in der Hauptverkehrs-
zeit mit Rückstau bis hinter Am Duffesbach zu rechnen. Zudem ist davon auszugehen, dass der Ab-
fluss in Richtung Neue Weyerstraße gestört wird. 
 
In Kombination mit einer Neuordnung des Parkens (Längsparken statt Schrägparken) kann ein Rad-
fahrstreifen mit Regelmaß nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen realisiert werden. 
 
Im Rahmen der Neuplanung für den Barbarossaplatz ist die Radverkehrsführung in diesem Abschnitt 
neu zu bewerten. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 9: Grundprinzip zum Parken und Laden an den Ringen 
 
Das Grundprinzip, Flächen für das Kurzzeitparken für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken 
(nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung zu stellen, hat sich auf der 
Pilotstrecke grundsätzlich bewährt. Im Rahmen von Schwerpunktaktionen der Verkehrsüberwachung 
wurde festgestellt, dass die eingerichteten Ladezonen bei dichter Überwachung für die erforderlichen 
Lade- und Lieferverkehre ausreichen. Ordnungswidrigem Parken auf dem Radfahrstreifen zum Laden 
und Liefern „in zweiter Reihe“ kann entsprechend entgegen gewirkt werden. Den Kurzzeitparkern 
stehen ausreichend Stellplätze in den angrenzenden Parkhäusern zur Verfügung. 
 
Das Grundprinzip soll in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten auf die zukünftig geplanten

9 
Abschnitte angewendet werden (v. a. Bereiche mit Geschäftsbesatz). 
 
 
Dringlichkeitsbegründung:  
 
Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll im Frühjahr 2020 begonnen werden. Um den Zeitplan mit 
entsprechenden Vorlaufzeiten für Ausschreibung und Vergabe einzuhalten, ist eine Beschlussfassung 
vor der Sommerpause erforderlich. Es ist daher in der zeitlichen Abfolge notwendig, dass der Ver-
kehrsausschuss in der Maisitzung die Vorlage zur ersten Beratung erhält. 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1: Kölner Ringe – Entwicklung der Verkehrsmengen 2014 – 2018 
Anlage 2: Kölner Ringe – Ergebnisse makroskopisches Verkehrssimulationsmodell der Stadt Köln 
Anlage 3: Kölner Ringe – Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und planerische Konsequenzen 
Anlage 4: Kölner Ringe – Spurigkeit des Kfz-Verkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe 
Anlage 5: Kölner Ringe – Führungsprinzip des Radverkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe 
Anlage 6.1: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Barbarossaplatz_Teilplan Süd 
Anlage 6.2: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Barbarossaplatz_Teilplan Nord 
Anlage 6.3: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Rudolfplatz 
Anlage 6.4: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan Flandrische Straße 
Anlage 6.5: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan Friesenplatz 
Anlage 6.6: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan Bismarckstraße 
Anlage 6.7: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan GladbacherStraße 
Anlage 6.8: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Am Kümpchenshof 
Anlage 6.9: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Vogteistraße

Anlage 2 - Kölner Ringe – Ergebnisse makroskopisches Verkehrssimulationsmodell der Stadt Köln

5286 Zeichen

Anlage 2  
Kölner Ringe - makroskopisches Verkehrssimulationsmodell der Stadt Köln 
Die nachfolgende Dokumentation zeigt in drei Karten die wesentlichen Ergebnisse der im 
Rahmen der aktuellen Vorlage durchgeführten Verkehrssimulation. 
Die Karten geben Modelldaten wieder. 
1. Analysemodell 2018: Anhand von Verkehrszählungen aus den Jahren 2017/2018 
wurden das makroskopische Verkehrsmodell der Stadt Köln für den Bereich der 
Kölner Ringe überprüft und neu kalibriert. Das Analysemodell zeigt, dass bereits zum 
jetzigen Zeitpunkt an den Kölner Ringen die Verkehrsbelastungen in der Regel unter 
20.000 Kfz/Tag gesunken sind (vgl. auch Anlage 1). Einziger Abschnitt mit mehr als 
20.000 Kfz/Tag besteht noch am Hansaring zwischen Ebertplatz und Krefelder 
Straße.
2. Planfall: Im Planfall wurde die geplante Einspurigkeit für den Kfz-Verkehr sowie 
durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf den Kölner 
Ringen simuliert. Im Planfall sinkt die absolute Kfz-Belastung im gesamten Abschnitt 
der Ringe weiter; auch auf dem höchstbelasteten Abschnitt Hansaring zwischen 
Ebertplatz und Krefelder Straße sinkt die Querschnittsbelastung nun unter 20.000 
Kfz/Tag.
3. Belastungsdifferenzen zwischen Planfall und Analyse 2018: Aus der 
Gegenüberstellung der Belastungen im Analyse und im Planfall wird ersichtlich, dass 
die Simulation von 30 km/h zwischen Rudolfplatz und Ubierring zu weiteren, zum Teil 
deutlichen, Verkehrsabnahmen entlang der Ringe führt. Durch die 
Verkehrsverlagerung von den Ringen sind Verkehrszunahmen auf Inneren 
Kanalstraße, Nord-Süd-Fahrt, Bonner Wall, Vorgebirgstraße und Gereonstraße zu 
erwarten, die allerdings zum Teil sehr gering sind.

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41800
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49900
12000
38150
14050
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8500126001090016500
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12
950
7200
7900
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11550
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14600
4000
34100
5750
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48750
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24450
24900
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37300
52250
17700
19800
58600
68900
38600 28050
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00
12900102600
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77950
62650
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25350
6700
11950
14300
16900
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11650
18100
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9800
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16600
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67007800
9250
10800
10350
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17600
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17800
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119501090014200
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95
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2115017250
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13900
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6050
12050
8250
4300
10750
2550
1150
Belastung IV [Fzg] (AP)
Verkehrsuntersuchung Ost-West-Achse: Kfz-Verkehrsbelastungen Analyse 2018
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSENTWICKLUNG  -  661/4 1:12500
erstellt am:08.01.2019 16_TN-OWA_Analyse 2018.ver Bearb.: MM Quelle Hintergrund: OpenStreetMap

82300
2685
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22250
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30650
30650
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0
2120017100
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10600
6200
11950
8150
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10850
2450
1150
Verkehrsuntersuchung Ringe: Kfz-Verkehrsbelastungen Planfall Ringe: 30 km/h, einspurig
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSENTWICKLUNG  -  661/41 1:12500
erstellt am:18.01.2019 16_TN-Ringe_Planfall Ringe 30 kmh einspurig+Widerstand LA R-W-Str..ver Bearb.: MM Quelle Hintergrund: OpenStreetMap

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-21%
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Belastung IV [Fzg] (AP) - Belastung IV [Fzg] ana (AP)
<= 0
> 0
Belastung IV [Fzg] - ana % (AP)
<= 0%
> 0%
Verkehrsuntersuchung Ringe: Belastungsdifferenzen Planfall Ringe (30 km/h, einspurig) zur Analyse 2018
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTECHNIK  -  661/41 1:12500
erstellt am:21.01.2019 16_TN-Ringe_Planfall Ringe 30 kmh einspurig+Widerstand LA R-W-Str..ver Bearb.: MM

Anlage 12 - aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung vom 13.6.19

6626 Zeichen

1 
 
Anlage 12 
 
aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Radverkehrskonzept 
Innenstadt Radverkehrsführung an den Kölner Ringen  
1202/2019  
 
Aktualisierte Beschlusspunkte zur Verwaltungsvorlage: 
 
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den 
Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 
 
1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher 
Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 
 
2. auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring 
zwischen Erftstraße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in 
beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen 
einzurichten. 
 
3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem 
Kreuzungsbereich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen als Zwischenlösung 
die vorhandene Radverkehrsführung über den baulichen Radweg beizubehalten. Die 
jeweils rechte Fahrspur wird als Seitenstreifen für Parken und Laden ausgebildet. 
 
Als endgültige Lösung soll das Grundprinzip der anderen Abschnitte vorbereitet und 
umgesetzt werden. 
 
4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in 
südlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen 
einzurichten. 
 
5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und 
Lindenstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die 
Pilotstrecke herzustellen. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz-
Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. In südlicher Fahrtrichtung wird ein 
komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet. 
 
6. auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher 
Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs 
beizubehalten. Radfahrende nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und 
Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn im Mischverkehr ohne 
Radfahrstreifen. Für den Radverkehr werden Aufstellflächen vor dem rechten 
Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen markiert. 
 
7. auf dem Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße für 
die Abwicklung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung 
des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende werden im 
Zwischenzustand im Mischverkehr bis ca. 50 Meter über die Einmündung Aachener 
Straße/Hahnenstraße auf der Fahrbahn geführt.  
 
Nach der Umsetzungsstufe 2020 wird überprüft, ob unter dann veränderten 
Rahmenbedingungen (u. a. durchgängig Tempo 30; Wegnahme Fahrspur in den 
übrigen Abschnitten) die zweite Fahrspur in nördlicher Fahrtrichtung 
verkehrstechnisch weiterhin erforderlich ist.

2 
 
 
8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen neben einer 
zweispurigen Führung des Kfz-Verkehrs bei gleichzeitiger Neuordnung des Parkens 
auf der Nordseite von Schräg- zu Längsparken einzurichten. 
 
9. das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den 
örtlichen Gegebenheiten die Flächen  für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken 
(nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt 
werden. 
 
Ergänzend ist zu prüfen, ob durch alternative Beschilderungen und/oder 
Bodenmarkierungen eine Erhöhung der Akzeptanz der eingerichteten 
Ladezonen erzielt werden kann. 
 
 
Neue Beschlusspunkte unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung der 
Bezirksvertretung Innenstadt gemäß Beschlussprotokoll von der Sitzung am 
09.05.2019: 
 
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den 
Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 
 
10. entfällt (Beschluss liegt bereits vor, s. Vorlagen-Nr.: 2825/2017). 
 
11. entfällt (Beschluss liegt bereits vor, s. AN/1614/2015). 
 
12.  für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie 
den Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruktur auf der 
Fahrbahn zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen diese Planung zu 
überprüfen.  
 
Die Ergebnisse sind nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 mit gesonderter 
Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 
 
13. für den Hansaring zwischen Voigteistraße/Bremer Straße und Riehler 
Straße/Turiner Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-
Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die 
verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen.  
 
Die Ergebnisse sind nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 mit gesonderter 
Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 
 
14. auf der Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße bei 
Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung 
zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen diese Planung zu überprüfen.  
 
Die Ergebnisse sind nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 mit gesonderter 
Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 
 
15. die Koordinierung der Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und 
Chlodwigplatz im Einklang mit den gültigen Richtlinien weiterhin auf die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszulegen. 
 
16. entfällt – siehe 12).

3 
 
Neue Beschlusspunkte unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der SPD-
Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Ratsgruppe BUNT AN/0624/2019 
 
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den 
Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 
 
a) entfällt (Beschluss liegt bereits vor, s. AN/1614/2015). 
 
b) die Beendigung der Radverkehrsführung auf den Nebenanlagen Am Kümpchenshof 
Richtung Christophstraße; Abschnitt Friesenplatz bis Rudolfplatz; Barbarossaplatz in 
südlicher Richtung nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 zu prüfen und die 
Ergebnisse mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 
 
c) entfällt – siehe Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Nr. 12). 
 
d) entfällt (Prüfauftrag liegt bereits vor, s. AN/1133/2017). 
 
e) die Sperrung des Zülpicher Platzes für den MIV-Durchgangsverkehr 
straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Erreichbarkeit 
der angrenzenden Quartiere zu prüfen. 
 
f) eine Planung zur Schaffung einer Radverkehrsverbindung Am Chlodwigplatz von der 
Severinsstraße zur Merowingerstraße zurückzustellen. Eine solche Planung würde 
erhebliche Kapazitäten innerhalb der Verwaltung binden und wird verwaltungsintern 
derzeit als nicht prioritär eingestuft.

Anlage 9 - Stellungnahme zum FDP-Antrag

3023 Zeichen

1 
 
Anlage 9 
 
Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen  
1202/2019  
hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 
02.05.2019, AN/0602/2019  
 
 
 
Der Änderungsantrag lautet:  
 
„Der Beschlusstext ist durch folgenden zu ersetzen: 
 
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Köl-
ner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 
 
1. auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Barbarossaplatz in beiden Fahrtrichtungen auf 
dem jeweils rechten Fahrstreifen einen Schutzstreifen für den Radverkehr anzulegen, da-
bei mit zwei Richtungspfeilen deutlich zu machen, dass bei Bedarf zwei Fahrzeuge ne-
beneinander fahren können, wenn keine Radfahrerin und kein Radfahrer den Schutzstrei-
fen nutzt, und auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher 
Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizube-
halten. 
2. auf den gesamten Ringen zwischen Ubier- und Theodor-Heuss-Ring einheitlich Tempo 30 
als Höchstgeschwindigkeit vorzuschreiben. 
3. an den beiden letzten verbliebenen Stellen am Barbarossaplatz und Ebertplatz die Rad-
wegebenutzungspflicht aufzuheben.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1:  
 
Für diese Lösung sind die Fahrbahnquerschnitte der Ringe zu schmal. Der typische Regel-
querschnitt der Richtungsfahrbahnen weist in den engeren Teilabschnitten eine Breite von 
ca. 6,0 m auf. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände zu parkenden Kfz sowie der 
Regelbreite für Schutzstreifen würde eine Kernfahrbahn von 4,0 m verbleiben. Diese Lösung 
würde einen erheblichen Rückschritt der Verkehrsqualität für den Radverkehr bedeuten und 
ist mit den geltenden Richtlinien nicht vereinbar. 
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu 1:  
 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Punkt 1 nicht zu folgen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2:  
 
Dieser Punkt entspricht dem Beschlusspunkt 1 des Beschlusses 2825/2017 (zweite Umset-
zungsstufe Kölner Ringe aus 2017). Das Anordnungsverfahren zur Umsetzung von Tem-
po 30 auf den verbleibenden Teilabschnitten mit Tempo 50 wird unmittelbar durchgeführt. 
Die Umsetzung erfolgt im III. Quartal 2019. 
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu 2:  
Ein entsprechender Beschluss liegt bereits vor.

2 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 3:  
 
Die verbliebenen Abschnitte mit baulichen Radwegen werden wie folgt behandelt:  
 Die Benutzungspflicht am Ebertplatz und Ubierring wird aufgehoben, das Anordnungs-
verfahren wird unmittelbar durchgeführt. Die Umsetzung erfolgt ab dem III. Quartal 2019.  
 Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung für den Barbarossaplatz wird unmittelbar durchge-
führt. Die Benutzungspflicht wird lediglich aufrechterhalten, wenn im Rahmen der stra-
ßenverkehrsrechtlichen Prüfung eine „besondere Gefahrenlage“ festgestellt wird, die eine 
Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht rechtfertigt.  
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu 3:  
 
Ein entsprechender Beschluss liegt bereits vor.

Anlage 6.9 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Vogteistraße

1740 Zeichen

1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
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Parkschein 
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9-23Uhr 
Ladezone 
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9-23Uhr 
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Ladezone Mo - Fr 
7 - 18h 
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8 - 18h 
Ladezone 
werktags 
8 - 18h 
nur mit 
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9-23Uhr 
nur mit 
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nur mit 
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werktags 
9-23Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
Mo-Fr 
7 - 17h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
nur mit 
Parkschei
n 
werktag
s 
9-23U
hr 
5.00 1.50 
1.00 5.00 
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54 
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3.00 
52 
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3.00 
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3.00 
3.00 
48 
Bremer Straße 
Hansaring 
Ritterstrasse 
Hansaring 
Hamburger Straße 
Ritterstrasse 
Adolf-Fischer-Straße 
+/-0 
S
Vogteistr. 
S 1/1 
X
X
X
X
X
VZ 121-10 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung 
1600 mm 540 mm
Hansaring 
Radverkehrsführung 
Herr Fohlmeister 
Frau Colmer 
29.11.2018 
Vorentwurf Innenstadt/Neustadt-Nord 
Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister 
661-42 661-42

Anlage 6.8 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Am Kümpchenshof

1693 Zeichen

1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
nur mit 
Parkschein 
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9-23Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
Di., Do. 
9 - 18h 
Di., Do. 
9 - 18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
50 
2.50 
2.92 
2.75 
50 
2.50 
2.90 
2.75 
6.00 
7.50 
2.00 
3.00 
2.86 
2.50 
50 
2.99 
3.00 
2.50 
50 
3.49 
2.50 
3.00 
3.00 
50 
3.00 
3.00 
52 
3.00 
1.00 5.00 
4.99 1.01 
Hansaring 
Von - Werth - Straße 
Erftstraße 
Am Kümpchenshof 
Hansaring 
Am Kümpchenshof 
Hansaplatz 
Indirektes Abbiegen 
Markierung anpassen 
siehe Detail 
S
Hochbord durch Basamentstein 
auf ca.2,50 m Länge ersetzen. 
+/-0 
P entfällt, dafür 
Fa
hrradparken 
+/- 0,00 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X X
X
rot 
Bestands VZ an neue 
LSA Masten anbringen 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
19
VZ 1022-10 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung 
1574 mm 540 mm
Kaiser-Wihelm-Ring/Hansaring 
Radverkehrsführung 
Herr Fohlmeister 
Frau Colmer 
29.11.2018 
Vorentwurf - Plan 6 Innenstadt/Neustadt-Nord 
Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister 
661-42 661-42

Anlage 10 - Stellungnahme zum Antrag SPD, Linke und Bunt

8993 Zeichen

1 
 
Anlage 10 
 
Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen  
1202/2019  
hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der 
Fraktion Die Linke. und der Ratsgruppe BUNT vom 02.05.2019, AN/0624/2019  
 
Der Änderungsantrag lautet: 
 
„Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte (Ergänzungen im Fettdruck) ergänzt bzw. 
mit folgenden Maßgaben versehen:  
 
In der weiteren Umsetzung ist zur Verbesserung des Radverkehrs auf den Ringen eine 
durchgängige einheitliche Radverkehrsführung sowie vollständig Tempo 30 zu reali-
sieren. Auf eine Radverkehrsführung auf Nebenanlagen soll künftig durchgängig ver-
zichtet werden. Die bestehenden Kreuzungssituationen sollen zugunsten des Radver-
kehrs überprüft und angepasst werden.  
 
Für die weitere Bearbeitung sind insbesondere folgende Punkte zu verfolgen:  
 
a. Zeitnahe Aufhebung der verbliebenen Abschnitte Radwegebenutzungspflicht  
b. Beendigung der Radverkehrsführung auf Nebenanlagen Am Kümpchenshof 
Richtung Christophstraße; Abschnitt Friesenplatz bis Rudolfplatz; Barbarossa-
platz in südlicher Richtung;  
c. Schaffung einer Radinfrastruktur im Abschnitt zwischen Zülpicher Platz zum 
Barbarossaplatz in südlicher Richtung. Hierzu sind die Aufhebung des Parkens 
und die Einrichtung einer Ladezone zu prüfen. 
d. Zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr sind freilaufende Rechtsab-
bieger (z.B. am Friesenplatz von der Venloer Straße in den Hohenzollernring, 
Habsburgerring in die Pilgrimstraße, ...) zurückzubauen. 
e. Zur Verflüssigung des Radverkehrs sollen die Räumzeiten beim Abbiegen Zül-
picher Straße in den Hohenstaufenring verbessert werden. Hierzu soll geprüft 
werden, wie der Durchgangsverkehr des MIV am Zülpicher Platz in und von der 
Roonstraße unterbunden werden kann. 
f. Am Chlodwigplatz soll eine Radverkehrsverbindung von der Severinsstraße zur 
Merowingerstraße geschaffen werden.“  
 
 
Hinweis: Nummerierung der Punkte wurde von der Verwaltung eingefügt.

2 
 
Zum eingangs formulierten Grundsatz: 
 
Das Ziel, eine möglichst einheitliche Radverkehrsführung zu realisieren, war Ausgangspunkt 
der Planungen für die Kölner Ringe, die mit der Aufhebung der Benutzungspflicht im Jahr 
2016 begonnen wurde. Mit der Vorlage 2825/2017 wurde als Regellösung ein 2,5 m breiter 
Radfahrstreifen plus Sicherheitsraum zum Parken bei Umwandlung einer Kfz-Fahrspur ein-
geführt. Diese Regellösung soll nun in den beschriebenen Teilabschnitten der Kölner Ringe 
unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten angewendet werden. Zur Abschätzung 
der verkehrlichen Auswirkungen wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Im Rah-
men dieser Verkehrsuntersuchung wurden Maßnahmen für die kritischen Kreuzungsbereiche 
ermittelt, die eine verträgliche Abwicklung des Gesamtverkehrs auch an diesen Kreuzungs-
bereichen sicherstellen. 
 
Durchgehend Tempo 30 soll kurzfristig eingeführt werden, mit dem Rückbau der baulichen 
Radwege wird im Zuge der Umsetzungsstufe 2020 begonnen. Nach dieser nächsten Umset-
zungsstufe ist lediglich noch in den in Anlage 5 der Vorlage gekennzeichneten Bereichen 
eine Führung des Radverkehrs auf der Nebenanlage vorgesehen. Mittelfristig ist ein voll-
ständiger Rückbau der Radwege in den Nebenanlagen vorgesehen. 
 
Zu den einzelnen, ergänzenden Punkten folgende Stellungnahme: 
 
 
 
a) Stellungnahme der Verwaltung zur zeitnahen Aufhebung der verbliebenen Ab-
schnitte Radwegbenutzungspflicht: 
 
Grundsätzlich ist zwischen der Benutzungspflicht von baulichen Radwegen und Radfahr-
streifen zu unterscheiden. Radfahrstreifen werden nach der StVO auch zukünftig mit VZ 
237 als benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen beschildert. Damit erfolgt unmittelbar 
der Ausschluss des Radverkehrs von den Nebenanlagen.  
 
Die verbliebenen Abschnitte mit baulichen Radwegen werden wie folgt behandelt:  
 Die Benutzungspflicht am Ebertplatz und Ubierring wird aufgehoben, das Anord-
nungsverfahren wird unmittelbar durchgeführt. Die Umsetzung erfolgt ab dem III. 
Quartal 2019.  
 Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung für den Barbarossaplatz wird unmittelbar 
durchgeführt. Die Benutzungspflicht wird lediglich aufrechterhalten, wenn im Rahmen 
der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung eine „besondere Gefahrenlage“ festgestellt 
wird, die eine Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht rechtfertigt.  
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu a: 
 
Ein entsprechender Beschluss liegt bereits vor. 
 
 
b) Stellungnahme der Verwaltung zur Beendigung der Radverkehrsführung auf den 
Nebenanlagen Am Kümpchenshof Richtung Christophstraße, Abschnitt Friesen-
platz bis Rudolfplatz, Barbarossaplatz in südlicher Richtung: 
 
Die benannten Abschnitte gehören zu den in Anlage 5 der Vorlage gekennzeichneten 
Bereichen, in denen nach der Umsetzungsstufe 2020 eine Führung in den Nebenanlagen 
weiterhin vorgesehen ist. Eine vollständige Beendigung der Radverkehrsführung auf den 
Nebenanlagen in 2020 ist aufgrund der verkehrstechnischen bzw. baulichen Gegeben-
heiten nicht möglich. Mittelfristig soll jedoch ein vollständiger Rückbau der Radwege in 
den Nebenanlagen erfolgen, dieses wird in der nächsten Umsetzungsstufe berücksich-
tigt.

3 
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu b: 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Beendigung der Radverkehrsführung auf den Nebenanla-
gen Am Kümpchenshof Richtung Christophstraße, Abschnitt Friesenplatz bis Rudolfplatz, 
Barbarossaplatz in südlicher Richtung nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 zu 
prüfen und die Ergebnisse mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzule-
gen. 
 
 
c) Stellungnahme der Verwaltung zur Schaffung einer Radinfrastruktur im Abschnitt 
zwischen Zülpicher Platz zum Barbarossaplatz in südlicher Richtung. Hierzu sind 
die Aufhebung des Parkens und die Einrichtung einer Ladezone zu prüfen. 
 
Hierfür ist eine Planung zu erstellen und die verkehrlichen Auswirkungen durch verkehrs-
technische Untersuchung zu ermitteln. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist eine 
Umsetzung in 2020 nicht möglich. Entsprechende Planungen werden in der nächsten 
Umsetzungsstufe berücksichtigt. 
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu c: 
 
Die Verwaltung empfiehlt, für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barba-
rossaplatz sowie den Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruk-
tur auf der Fahrbahn zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen diese Pla-
nung zu überprüfen.  
 
Die Ergebnisse sind nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 mit gesonderter Vorla-
ge und Beschlussempfehlung vorzulegen. 
 
 
d) Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlusspunkt: zur Erhöhung der Sicherheit 
für den Radverkehr sind freilaufende Rechtsabbieger (z.B. am Friesenplatz von der 
Venloer Straße in den Hohenzollernring, Habsburgerring in die Pilgrimstraße, ...) 
zurückzubauen. 
 
Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers am Friesenplatz von der Venloer Straße 
in den Hohenzollernring ist im Zuge der baulichen Anpassungen nach Fertigstellung der 
Hochbaumaßnahme geplant. Die übrigen freilaufenden Rechtsabbieger werden im Zuge 
der „Machbarkeitsstudie freilaufender Rechtsabbieger“ überprüft und priorisiert. 
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu d: 
 
Ein entsprechender Beschluss zur Überprüfung der freilaufenden Rechtsabbieger liegt 
bereits vor. 
 
 
e) Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlusspunkt: zur Verflüssigung des Rad-
verkehrs sollen die Räumzeiten beim Abbiegen Zülpicher Straße in den Hohenstau-
fenring verbessert werden. Hierzu soll geprüft werden, wie der Durchgangsverkehr 
des MIV am Zülpicher Platz in und von der Roonstraße unterbunden werden kann. 
 
Die Räumzeiten beim Abbiegen von der Zülpicher Straße in den Hohenstaufenring wer-
den im Rahmen des Tagesgeschäfts überprüft. Die Sperrung des Zülpicher Platzes für

4 
 
den MIV-Durchgangsverkehr ist straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswir-
kungen auf die Erreichbarkeit der angrenzenden Quartiere und der resultierenden Ver-
kehrsverlagerungen im Verkehrsmodell der Stadt Köln zu prüfen. Hierfür sind entspre-
chende Vorlaufzeiten erforderlich, eine Umsetzung in 2020 ist nicht möglich. 
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu e: 
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Sperrung des Zülpicher Platzes für den MIV-
Durchgangsverkehr straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die 
Erreichbarkeit der angrenzenden Quartiere zu prüfen. 
 
 
f) Stellungnahme der Verwaltung zur Schaffung einer Radverkehrsverbindung am 
Chlodwigplatz von der Severinsstraße zur Merowingerstraße:  
 
Hierfür ist eine komplexe Neuplanung ggf. mit Eingriffen in die betrieblichen Belange der 
Stadtbahn erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist eine Umsetzung in 
2020 nicht möglich. 
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung zu f: 
 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Punkt nicht zu folgen. Eine entsprechende Planung wird 
erhebliche Kapazitäten innerhalb der Verwaltung binden und wird verwaltungsintern der-
zeit als nicht prioritär eingestuft.

Anlage 6.4 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan FlandrischeStraße

2225 Zeichen

2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
Ladezone 
werktags 8 - 18h 
nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr 
Ladezone 
werktags 8 - 18h 
Ladezone 
werktags 8 - 18h 
Ladezone 
werktags 8 - 18h 
2.64 
3.00 
3.00 
2.50 
50 
3.21 
3.00 
2.50 
3.00 
2.50 
1.00 5.00 
71 
2.50 
3.00 
1.00 5.00 
4.95 
5.00 1.00 
32 
2.50 
3.00 
44 
2.50 
3.00 
79 
2.50 
3.00 
3.00 
2.50 
79 
49 
2.50 
3.00 
50 
2.50 
3.00 
3.00 
2.50 
50 
2.40 
2.42 
9.63 
Maastrichter Str. 
Limburger 
  Straße 
Flandrische 
   Straße 
Hohenzollernring 
Palmstraße 
Ehrenstr. 
Hohenzollernring 
VZ 274-53 an neuen 
 Schilderpfosten anbringen 
X
X
X
X
X
X
Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken 
Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken 
Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken 
Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken 
+/- 0,00 
+- 0,00 
X
X
X
X
mögliche Grenze für 
Rückbau/Stufe I 
(nach ca. 10m) 
mögliche Grenze für 
Rückbau/Stufe I 
(nach ca. 10m) 
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX
XX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Markierung entfernen 
bzw. Marmorsteine 
austauschen. 
Mo-Sa 
16 - 19h 
Mo-Sa 
7 - 16h 
mit Parkschein 
Mo-Sa 19-1h 
Mo-Sa 
16 - 19h 
Mo-Sa 
7 - 16h 
mit Parkschein 
Mo-Sa 19-23h 
Mo-Sa 16 - 19h 
Mo-Sa 7 - 16h 
mit Parkschein 
Mo-Sa 19-1h 
VZ 242.1 
VZ 1022-10 
7 - 19h 
19 - 7h 
werktags 6 - 18h 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 1012-31 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung 
1170 mm 560 mm
Hohenzollernring 
Radverkehrsführung 
Herr Fohlmeister 
Frau Colmer 
29.11.2018 
Vorentwurf - Plan 2 - Innenstadt/Neustadt-Nord 
Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister 
661-42 661-42

Anlage 6.7 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan GladbacherStraße

2038 Zeichen

1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
Ladezone 
Ladezone 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-18Uhr 
nur mit Parkschein 
werktags 9-18Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-23Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
1.00 
5.00 
3.65 9.64 3.14 2.90 3.00 
3.10 
1.60 3.00 
3.00 3.05 
13.30 1.50 
2.50 
3.01 
3.00 
2.50 
50 
1.00 5.00 
3.00 
2.50 
50 
50 
2.50 
3.01 
50 
2.50 
3.07 
5.00 1.00 
2.50 3.50 
3.00 
3.01 
3.02 
3.00 
1.00 5.00 
3.01 
3.01 
2.92 
3.00 
2.95 
3.00 
3.14 
3.00 
1.85 
5.00 
5.00 1.00 
3.01 2.50 
50 
2.50 
3.50 
50 
2.50 
3.25 
3.36 
3.00 
50 2.50 3.18 
2.99 
3.00 2.50 
50 
Göbenstraße 
Kaiser - W
ilhelm - Ring 
Gladbacher Str. 
Kaiser-W
ilhelm-Ring 
Hermann-Becker 
     Straße 
Christophstr. 
B 0,5/0,2 
Parkstreifen 
3.00 3.15 
1.80 
1.10 
5.00 
1.00 
1.50 
1.50 
a=9 cm a=9 cm 
B
S
SS
75 
2.00 
2.75 
1.50 
2.95 
1.20 
1.80 
3.00 
3.05 
S
B5.00 
1.00 
1.80 ~9.03 
4.50 
2.50 
5.00 
X
X
X
X
X
X
X
X
+/- 0,00 
X
LM 25 
19
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung 
1450 mm 540 mm
Kaiser-Wihelm-Ring/Hansaring 
Radverkehrsführung 
Herr Fohlmeister 
Frau Colmer 
29.11.2018 
Vorentwurf - Plan 5 Innenstadt/Neustadt-Nord 
Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister 
661-42 661-42

Anlage 6.5 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan Friesenplatz

1912 Zeichen

1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
Ladezone auf dem Seitenstreifen 6-20Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
Ladezone auf dem Seitenstreifen 6-20Uhr 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
Be- u. Entladen 
frei 
Be- u. Entladen 
frei 
Be- u. Entladen 
frei 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
Be- u. Entladen 
frei 
2.51 3.51 
2.99 
3.67 2.00 60 
3.00 
2.50 
3.00 
2.50 
3.00 
51 
2.50 
3.00 
3.00 
2.50 
3.00 
46.19 
3.00 
2.50 
78 
77 
2.50 
3.00 
1.00 5.00 
5.00 1.00 
2.46 
50 
2.50 
3.00 
3.00 
2.50 
50 
X
X
X
X
X
X
X
Vorfahrt 
X
X X X
X
X
X
X
X
X X
X
X
X X
XXX
X
XXX
XX
X
X
X
X
X
X X
X
X
City-Tour 
wird verlegt 
X X
X X
X
X
X X
X
Rückbau freier Rechtsabbieger geplant 
Friesenplatz 
Hohenzollernring 
Hohenzollernring 
Hohenzollernring 
Magnusstraße 
VZ 274-53 an neuen 
Schilderpfosten anbringen X
X
X
L
A
D
E
N
Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken 
Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken 
L
A
D
E
N
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
XX
6 - 20h 
WC 
WC 
6 - 20h 
WC 
WC 
werktags 
7 - 19h 
werktags 
7 - 19h 
werktags 
7 - 19h 
WC 
werktags 
7 - 19h 
VZ 237 
VZ 237 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung 
1105 mm 531 mm
Hohenzollernring 
Radverkehrsführung 
Herr Fohlmeister 
Frau Colmer 
29.11.2018 
Vorentwurf - Plan 3 - Innenstadt/Neustadt-Nord 
Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister 
661-42 661-42

Anlage 6.6 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan Bismarckstraße

1539 Zeichen

1.60 
2.10 
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
Ladezone 
werktags 
8 - 18h 
Ladezone 
werktags 
8 - 18h 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr 
nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr 
Ladezone 
nur mit 
Parkschein 
werktags 
9-1Uhr 
Ladezone auf dem Seitenstreifen 6-20Uhr 
3.00 2.50 
50 
3.25 
2.50 
3.09 
3.01 
3.01 
3.02 
3.02 
3.02 
3.02 
3.00 
3.00 
60 
2.50 
3.00 
3.00 
3.00 
2.50 
5.00 
5.00 
61 
2.50 
3.00 
3.00 
3.00 
2.50 
63 
3.00 
2.50 
78 
77 
2.50 
3.00 
1.00 5.00 
3.00 
2.50 
1.60 
7.10 
66 
2.50 3.00 
Bismarckstraße 
Herwarthstr. 
Friesenwall 
Friesenwall 
Im Klapperhof 
Kaiser - W
ilhelm - Ring 
Gereonshof 
 Hochbord durch Basamentstein 
auf ca.11,00 m Länge ersetzen. 
+/-0 
+/-0 
X
X
X
X
X
rot 
+/- 0,00 
X
X
6 - 20h 
VZ 237 
VZ 237 
VZ 237 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
Pos. 
A
B
C
Übersichtsplan 
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250 
Planung 
1323 mm 540 mm
Hohenzollernring/Kaiser-Wihelm-Ring 
Radverkehrsführung 
Herr Fohlmeister 
Frau Colmer 
29.11.2018 
Vorentwurf - Plan 4 - Innenstadt/Neustadt-Nord 
Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Möllers Herr Fohlmeiste r 
661-4 661-4

Anlage 11 - Stellungnahme zum BV-Beschluss

30786 Zeichen

1 
 
Anlage 11 
 
Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen  
1202/2019  
hier: Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung 
Innenstadt von der Sitzung am 09.05.2019, TOP 3.10 und 3.10.1 (Änderungsantrag der 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke, GUT, 
Deine Freunde) 
AN/0667/2019 
 
Beschluss zur Beschlussvorlage 1202/2019:  
 
„Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: In Ergänzung 
der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen be-
auftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung,  
 
1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrich-
tung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.  
2. Im Übrigen ist der nachfolgende Änderungsbeschluss der BV 1 gemäß Antrag 
AN/0667/2019 zu beachten.“  
 
Beschluss zu Änderungsantrag AN/0667/2019: 
 
„Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgende Änderung des Beschlusstextes:  
 
Punkt 2. Wird wie folgt geändert: 
auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Am 
Kümpchenshof/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrich-
tungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten Der bauliche 
Radweg zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße wird zurückgebaut. Die Fahrradaufstell-
fläche an der Kreuzung Hansaring/Am Kümpchenshof wird auf die Breite einer Fahrspur ver-
größert. Auf der Kreuzung werden die Markierungen in Richtung des baulichen Radwegs 
entfernt. Auf dem Hansaring wird zwischen AdolfFischer-Straße und Am Kümpchenshof für 
den geradeaus fahrenden Kfz-Verkehr nur ein Fahrstreifen als Aufstellfläche markiert, der 
Schutzstreifen der Fahrradweiche wird entsprechend verbreitert.  
 
Punkt 3. Wird wie folgt geändert: 
auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbe-
reich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen bei Umnutzung einer 
Fahrspur eingerichtet. In der nördlichen Fahrtrichtung entstehen Ladezonen im Bereich des 
baulichen Radwegs.  
 
Punkt 4. Wird wie folgt geändert: 
auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in beiden 
Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in einer Breite von 
2,50m zzgl. 0,75m Sicherheitszone einzurichten.  
 
Punkt 5. Wird wie folgt geändert: 
auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstra-
ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustel-
len. In beiden Fahrtrichtungen wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen in 
Regelbreite eingerichtet. Die Rechtsabbieger-Spur in südlicher Fahrtrichtung in Richtung 
Lindenstraße kann entfallen. Alternativ: In südlicher Fahrtrichtung entfällt Rechtsabbiege-
möglichkeit in die Lindenstraße. Die Abbiegebeziehungen in nördlicher Fahrtrichtung sind so 
zu organisieren, dass der erforderliche Sicherheits- und Überholabstand des KfZ-Verkehrs 
zu Radfahrenden eingehalten werden kann.

2 
 
 
Punkt 6 entfällt – siehe 2)  
 
Punkt 7 entfällt – siehe 4)  
 
Punkt 8. Wird wie folgt geändert 
am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen in Breite der Regellö-
sung unter Umnutzung einer Fahrspur bei gleichzeitiger Neuordnung des Parkens auf der 
Nordseite von Schräg- zu Längsparken einzurichten.  
 
Punkt 9. Wird wie folgt geändert  
das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Ge-
gebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die 
Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden. Das Kurzzeitparken in 
Ladezonen entfällt. Ladezonen werden durch eindeutige Beschilderungen und deutliche 
Markierungen gekennzeichnet.  
 
Sowie folgende Punkte zu ergänzen:  
 
10. Der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 zur Anordnung von Tempo 30 
ist unverzüglich umzusetzen („Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf den 
Kölner Ringen durchgängig vom Ubierring bis zum Theodor-HeussRing Tempo 30 einzurich-
ten.“)  
 
11. Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 03.03.2016 zur Aufhebung der 
Radwegebenutzungspflicht ist unverzüglich und vollständig umzusetzen („Die Aufhebung der 
Benutzungspflicht an den Kölner Ringen muss sofort und ohne weitere Verzögerung umge-
setzt werden.“)  
 
12. Auf dem Barbarossaplatz ist in südlicher Fahrtrichtung einer Radverkehrsinfrastruktur auf 
der Fahrbahn einzurichten.  
 
13. Auf dem Hansaring zwischen Am Kümpchenshof/Kyotostraße und Ebertplatz werden in 
beiden Fahrtrichtungen die vorhandenen Radverkehrsinfrastrukturen durch neue Markierun-
gen auf den Standard der Regellösung gebracht (Radfahrstreifen 2,50m zzgl. 0,5m Sicher-
heitsabstand).  
 
14. Auf dem Salierring in nördlicher Fahrtrichtung zwischen Trierer Straße und Neue Weyer-
straße wird ein Radfahrstreifen in der Regelbreite von 2,50m eingerichtet, im Kreuzungsbe-
reich Neue Weyerstraße als Schutzstreifen in gleicher Breite. In Richtung Neue Weyerstraße 
wird ein Radfahrstreifen für rechts abbiegende Radfahrer unter Umnutzung einer Fahrspur 
eingerichtet.  
 
15. Die Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz werden 
so angepasst, dass eine „Grüne Welle“ für alle auf der Fahrbahn befindliche Verkehrsteil-
nehmer entsteht.  
 
16. Auf dem Hohenstaufenring in südlicher Fahrtrichtung zwischen Zülpicher Platz und Bar-
barossaplatz ist eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn einzurichten.“

3 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Vorbemerkung: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt gegenüber der Verwaltungsvorlage einen grund-
sätzlich geänderten Beschluss. Die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt 
weicht in den Beschlusspunkten 2 bis 9 von der Verwaltungsvorlage ab und ergänzt außer-
dem die Beschlusspunkte 10 bis 16. 
 
Zum grundsätzlichen Verständnis der alternativen Beschlüsse ist Folgendes zusammen-
fassend festzustellen:  
 
Die Verwaltungsvorlage sieht als Regellösung vor, dass in den beschriebenen Teilabschnit-
ten der Kölner Ringe unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die rechte Kfz-
Fahrspur in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Zur Ausarbeitung der Verwaltungsvor-
lage wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersu-
chung wurden für drei Verkehrsknotenpunkte im Kernbereich verkehrstechnisch kritische 
Werte ermittelt, die nicht durch kurzfristig umsetzbare, bauliche Maßnahmen zu entschärfen 
sind und für die derzeit entsprechend eine zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs vorzuse-
hen ist. 
 
Die Beschlussempfehlung der BV 1 sieht demgegenüber vor, dass die Regellösung mit 
Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen unabhängig von den örtlichen 
Gegebenheiten in allen in der Vorlage beschriebenen Teilabschnitten der Kölner Ringe um-
gesetzt wird. Die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung sowie bautechnische 
Bedenken werden entsprechend als nicht maßgeblich bewertet. 
 
Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine Umsetzung der Beschlussempfehlung der Be-
zirksvertretung Innenstadt in 2020 nicht möglich ist. Für erhebliche Teile der Beschluss-
empfehlung sind ergänzende Planungen und Untersuchungen erforderlich. 
 
Um die Unterschiede der Verwaltungsvorlage und der Beschlussempfehlung der Bezirksver-
tretung Innenstadt nachvollziehbar herauszuarbeiten, werden die einzelnen Beschlusspunkte 
in Tabelle 1 gegenübergestellt. Daran anschließend folgen die Stellungnahme der Verwal-
tung sowie eine schlussfolgende, aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung.  
 
 
Die aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung auf Basis der Einzelstellungnah-
men zu den Anträgen im Verkehrsausschuss (Anlagen 9 und 10) sowie zum Beschluss der 
Bezirksvertretung Innenstadt (Anlage 11) wird in Anlage 12 zusammengefasst.

4 
 
Abbildung 1: Übersichtsplan der Beschlussempfehlung der BV1

5 
 
Tabelle 1: Synopse der Vorlage der Verwaltung und Beschlussempfehlung der Be-
zirksvertretung Innenstadt (BV1): 
 
Beschlusspunkt 1  – Hansaring / Am Kümpchenshof in nördlicher Fahrtrich tung  
Vorlage der Verwaltung  
1. auf dem Hansaring zwischen Von -Werth-
Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtric h-
tung bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen 
Radfahrstreifen einzurichten.  
Beschlussempfehlung der BV 1  
1. auf dem Hansaring zwischen Von -Werth-
Straße und Voigteistraße  in nördlicher Fahrtrich-
tung bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen 
Radfahrstreifen einzurichten.  
Stellungnahme der Verwaltung:   
Vorlage und Beschlussempfehlung sind identisch.  
Beschlussempfehlung der Verwaltung :  
1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrichtung bei 
Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.  
 
Beschlusspunkt 2 – Hansaring/K.-Wilhelm -Ring/Hohenzollernring  in beiden Fahrtrichtungen  
Beschlusspunkt 6 – Hansaring/Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrich tung 
2. auf dem Hansaring, dem Kaiser -Wilhelm-
Ring und dem Hohenzollernring zwischen Erf t-
straße/Von-Werth-Straße und Flandrische Str a-
ße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei 
Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahr-
streifen einzurichten.  
6. auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am 
Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die 
zweispurige Führung des geradeausführenden 
Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nu t-
zen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof 
und Erftstraße den baulichen Radweg oder die 
Fahrbahn im Mi schverkehr ohne Radfahrstrei-
fen. 
 
2. auf dem Hansaring, dem Kaiser -Wilhelm-Ring 
und dem Hohenzollernring zwischen Am Küm p-
chenshof/Von-Werth-Straße und Flandrische 
Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen 
bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur eine n Rad-
fahrstreifen einzurichten.  
Der bauliche Radweg zwischen Am Kümpchen s-
hof und Erftstraße wird zurückgebaut. Die Fah r-
radaufstellfläche an der Kreuzung Hansaring/Am 
Kümpchenshof wird auf die Breite einer Fahrspur 
vergrößert. Auf der Kreuzung werden die Marki e-
rungen in Richtung des baulichen Radwegs en t-
fernt. Auf dem Hansaring wird zwischen Adolf -
Fischer-Straße und Am Kümpchenshof für den 
geradeaus fahrenden Kfz -Verkehr nur ein Fah r-
streifen als Aufstellfläche markiert, der Schut z-
streifen der Fahrradweiche wird entspre chend 
verbreitert. 
 
6. entfällt - siehe 2) 
Stellungnahme der Verwaltung (e ntspricht Begründung zu Vorlage/Punkt 6):  
Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung 
des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung de rzeit hier nicht angewendet werden. Bei  der aktuellen 
Verkehrsbelastung würde in der Hauptverkehrszeit die Kapazität auf dem Geradeausfahrstreifen in 
Richtung Friesenplatz deutlich überschritten. Es ist rechneri sch mit regelmäßigen Rückstauer schei-
nungen mindestens bis zur Bremer Straße zu rechnen. Aufgrund der gestörten Erreichbarkeit des 
Abbiegefahrstreifens in Richtung BAB 57 besteht ein erheblich es zusätzliches Rückstaurisiko.   
Das oben genannte Grundprinzip der Radverkehrsführung kann unter den aktuel len baulichen und 
verkehrlichen Rahmenbedingungen daher ebenfalls nicht zur Anwendung kommen. Radfahrende 
nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die 
Fahrbahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen.

6 
 
Beschlussempfehlung der Verwaltung:  
2. auf dem Hansaring, dem Kaiser -Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Erftstr a-
ße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnu t-
zung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.  
6. auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zwe i-
spurige Führung des geradeausführenden Kfz -Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nutzen wie 
bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den bau lichen Radweg oder die Fahrbahn im 
Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. Für den Radverkehr werden Aufstellflächen vor dem rec h-
ten Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen markiert.  
 
Beschlusspunkt 3  – südlicher Hohenzollernring in beiden Fahrtrichtungen 
Vorlage der Verwaltung  
3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandr i-
sche Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzung s-
bereich Aachener Straße in beiden Fahrtric h-
tungen als Zwischenlösung die vorhandene 
Radverkehrsführung über den baulichen Ra d-
weg beizubehalten. Die jeweils rechte Fahrspur  
wird als Seitenstreifen für Parken und Laden 
ausgebildet.  
Als endgültige Lösung soll das Grundprinzip der 
anderen Abschnitte vorbereitet und umgesetzt 
werden.  
Beschlussempfehlung der BV 1  
3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandr i-
sche Straße/Ehrenstra ße und dem Kreuzungsb e-
reich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen 
ein Radfahrstreifen bei Umnutzung einer Fah r-
spur eingerichtet. In der nördlichen Fahrtrichtung 
entstehen Ladezonen im Bereich des baulichen 
Radwegs. 
Stellungnahme der Verwaltung:   
Für die nördliche Fahrtrichtung ist a ufgrund der vorhandenen Befestigung der Nebenanlagen (Ra d-
weg) die Ausweisung als Ladezone  nicht möglich. Für die Einrichtung einer Ladezone ist ein en t-
sprechend geeigneter Belag/Befestigung vorzusehen. Weiterhin erscheint e ine Absenkung des 
Bordsteins erforderlich. Für die südliche Fahrtrichtung wird eine vollständige Verlagerung der Lad e-
vorgänge in andere Bereiche als nicht möglich angesehen, die ohnehin engmaschig erforderliche 
Kontrolldichte müsste entsprechend weiter erh öht werden.  
Hierfür ist ein entsprechender Vorlauf erforderlich (Ermittlung bautechnischer Grundlagen, Gesta l-
tungskonzept), eine Umsetzung in 2020 ist somit nicht möglich. Das Grundprinzip mit Radfahrstre i-
fen soll daher in der nächsten Umsetzungsstufe rea lisiert werden.  
Beschlussempfehlung der Verwaltung  (unverändert):  
3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbereich 
Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen als Zwischenlösung die vorhandene Radverkehrsfü h-
rung über den baulichen Radweg beizubehalten. Die jeweils rechte Fahrspur wird als Seitenstreifen 
für Parken und Laden ausgebildet.  
Als endgültige Lösung soll das Grundprinzip der anderen Abschnitte vorbereitet und umgesetzt we r-
den.

7 
 
Beschlusspunkt 4 - Habsburgerring in südlicher Fahrtrichtung  
Beschlusspunkt 7 - Habsburgerring in nördlicher Fahrtrichtung 
Vorlage der Verwaltung  
4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener 
Straße und Richard-Wagner-Straße in südlicher 
Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-
Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.  
 
 
7. auf dem Habsburgerring zwischen Richard -
Wagner-Straße und Aachener Straße für die 
Abwicklung des Verkehrs in nördlicher Fahr t-
richtung die zweispurige Führung des gerad e-
ausführenden Kfz -Verkehrs beizubehalten. Ra d-
fahrende werden im Zwischenzustand im 
Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.  
Als endgültige Lösung soll mit baulichen Ma ß-
nahmen ein Radfahrsteifen neben der zweisp u-
rigen Führung des Kfz -Verkehrs hergestellt 
werden. 
Beschlussempfehlung de r BV 1 
4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener 
Straße und Richard-Wagner-Straße in beiden 
Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz -
Fahrspur einen Radfahrstreifen in einer Breite 
von 2,50m zzgl. 0,75m Sicherheitszone einz u-
richten. 
7. entfällt - siehe 4) 
Stellungnahme der Verwaltung  (entspricht Begründung zu Vorlage/Punkt 7):  
Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung 
des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit hier nicht angewendet werden. Bei eins puriger 
Führung besteht in der Hauptverkehrszeit in nördlicher Fahrtrichtung vor der Lichtsignalanlage 
Habsburgerring/Aachener Straße ein erhebliches Rückstaurisiko. Der Verkehrsablauf für alle Ve r-
kehrsteilnehmenden am vorgenannten, benachbarten Knotenpunk t kann hierdurch beeinträchtigt 
werden. Dies gilt insbesondere für den Verkehrsablauf der Stadtbahn. Eine zweispurige Führung 
des Kfz-Verkehrs zwischen Richard -Wagner-Straße und Aachener Straße sowie auf einer Verflec h-
tungslänge von mindestens 50 Metern nö rdlich der Aachener Straße wird aus Gründen der Ve r-
kehrssicherheit als erforderlich angesehen.  
Radfahrende werden im Zwischenzustand im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.  
In der endgültigen Lösung wird daher ein Radfahrstreifen neben einer zweispurig en Führung des 
Kfz-Verkehrs vorgesehen. Hierfür ist eine Ausbauplanung zu erstellen. Diese steht im Kontext der 
anstehenden Erneuerung der Lichtsignalanlagen Habsburgerring/Richard -Wagner-Straße und H o-
henzollernring/Aachener Straße sowie der Wiederherstell ung der durch die Baustelle am Habsbu r-
gerring zu erneuernden Nebenanlagen. 
Beschlussempfehlung der Verwaltung:  
4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard -Wagner-Straße in südlicher 
Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.  
7. auf dem Habsburgerring zwischen Richard -Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwic k-
lung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden 
Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende werden im Zwischenzustand im Mischverkehr bis ca. 50 
Meter über die Einmündung Aachener Straße/Hahnenstraße auf der Fahrbahn  geführt.  
Nach der Umsetzungsstufe 2020 wird überprüft, ob unter dann veränderten Rahmenbedi n-
gungen (u. a. durchgängig Tempo 30; Wegnahme Fahrspur in den übrigen Abschnitten) die 
zweite Fahrspur in nördlicher Fahrtrichtung verkehrstechnisch weiterhin erforderlich ist und 
ggf. eine angepasste Planung vorgelegt.

8 
 
Beschlusspunkt 5  - Hohenstaufenring in be iden Fahrtrichtungen  
Vorlage der Verwaltung  
5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard -
Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstr a-
ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen 
den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen.  
In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung 
einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eing e-
richtet. In südlicher Fahrtrichtung wird ein ko m-
fortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet.  
Beschlussempfehlung der BV 1  
5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard -
Wagner-Straße/Pilgrimstra ße und Lindenstr a-
ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen 
den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen.  
In beiden Fahrtrichtungen wird bei Umnutzung 
einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen in Rege l-
breite eingerichtet. Die Rechtsabbieger -Spur in 
südlicher Fahrtrichtung in Richtung Lindenstraße 
kann entfallen.  
Alternativ: In südlicher Fahrtrichtung entfällt 
Rechtsabbiegemöglichkeit in die Lindenstraße.  
Stellungnahme der Verwaltung (entspricht Begründung zu Vorlage/Punkt 5):  
In südlicher Fahrtrichtung w ird ein komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet, wobei die im 
Rahmen der Pilotstrecke südlich der Schaafenstraße angelegte Fahrstreifenaufteilung nun auf den 
nördlichen Zufahrtsarm übertragen wird. Für den Kfz -Verkehr wird entsprechend eine separat e 
Rechtsabbiegespur in Richtung Lindenstraße beibehalten. Diese Rechtsabbiegespur gewährleistet 
den Abfluss des geradeausfahrenden Kfz -Verkehrs in Richtung Zülpicher Platz und somit die Fun k-
tionsfähigkeit der Koordinierung. Die Rückstaugefahr in Richtung d es ca. 50 Meter vorgelagerten 
Kreuzungsbereich der Richard -Wagner-Straße wird entsprechend deutlich verringert. Der Kreu-
zungsbereich wurde bei der Planung der Pilotstrecke auf diese Lösung hin konzipiert.  
Beschlussempfehlung der Verwaltung  (unverändert):  
5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard -Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstr a-
ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen.  
In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur ein Radf ahrstreifen eingerichtet. 
In südlicher Fahrtrichtung wird ein komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet.  Dieser wird im 
Konfliktbereich zwischen Kfz und Radfahrer rot eingefärbt.  
 
Beschlusspunkt 8 – Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung  
Vorlage der Verwaltung  
8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtric h-
tung einen Radfahrstreifen neben einer zwei -
spurigen Führung des Kfz -Verkehrs bei gleic h-
zeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nord -
seite von Schräg- zu Längsparken einzurichten.  
Beschlussempfehlung der BV 1  
8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung 
einen Radfahrstreifen in Breite der Regellösung 
unter Umnutzung einer Fahrspur bei gleichzeit i-
ger Neuordnung des Parkens auf der Nordseite 
von Schräg- zu Längsparken einzurichten.  
Stellungnahme der Verwaltung (entspricht Begründung zu Vorlage/Punkt 5):  
Entspricht der Begründung zu Punkt 8: Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das 
Grundprinzip der einspurigen Führung des Kfz -Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit h ier nicht 
angewendet werden. Bei einspuriger Führung besteht in nördlicher Fahrtrichtung vor der Lichtsi g-
nalanlage Barbarossaplatz/Neue Weyerstraße eine ungenügende Verkehrsqualität sowie ein erhe b-
liches Rückstaurisiko. Dies liegt vor allem an der geringen  Freigabezeit, die dieser Fahrtrichtung an 
dem hochbelasteten Knotenpunkt Barbarossaplatz zur Verfügung steht. Bei einspuriger Führung 
des Kfz-Verkehrs ist in der Hauptverkehrszeit mit Rückstau bis hinter Am Duffesbach zu rechnen. 
Zudem ist davon auszugehe n, dass der Abfluss in Richtung Neue Weyerstraße gestört wird.  
In Kombination mit einer Neuordnung des Parkens (Längsparken statt Schrägparken) kann ein Ra d-
fahrstreifen mit Regelmaß nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen realisiert werden.  
Im Rahmen der Neuplanung für den Barbarossaplatz ist die Radverkehrsführung in diesem A b-

9 
 
schnitt neu zu bewerten. 
Beschlussempfehlung der Verwaltung  (unverändert):  
8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen R adfahrstreifen neben einer zwei spurigen 
Führung des Kfz -Verkehrs bei gleichzeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nordseite von 
Schräg- zu Längsparken einzurichten . 
 
Beschlusspunkt 9 – Parken bzw. Laden und Liefern  
Vorlage der Verwaltung  
9. das Parken auf den Kölner Ringen neu zu 
konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen 
Gegebenheiten die Flächen für Ladezonen 
(tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für 
die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur 
Verfügung gestellt werden. 
Beschlussempfehlung der BV 1  
9. das Parken auf den Kölner Ringen neu z u 
konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen 
Gegebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) 
und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Ei n-
richtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung 
gestellt werden.  
Das Kurzzeitparken in Ladezonen entfällt. Lad e-
zonen werden durch eindeutige Beschilderungen 
und deutliche Markierungen gekennzeichnet.   
Stellungnahme der Verwaltung:   
Es wurden und werden erhebliche Anstrengungen durch den Verkehrsdienst unternommen  das 
Falschparken zu unterbinden. Dennoch besteht auch aus S icht der Verwaltung an der Pilotstrecke 
in der Verbesserung der Regelakzeptanz die zentrale Zukunftsaufgabe. Ergänzende Maßnahmen 
zur Verbesserung der Regelakzeptanz werden daher derzeit geprüft.  
Beschlussempfehlung der Verwaltung:  
9. das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Geg e-
benheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung 
von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden.  
Ergänzend ist zu prüfen, ob durch alternative Beschilderungen und/oder Bodenmarkierungen 
eine Erhöhung der Akzeptanz der eingerichteten Ladezonen erzielt werden kann.   
 
Beschlusspunkt 10 – Tempo 30 
-  Beschlussempfehlung der BV 1  
10. Der Beschluss des Verkehrsausschusses 
vom 10.10.2017 zur Anordnung von Tempo 30 
ist unverzüglich umzusetzen („Der Verkehrsau s-
schuss beauftragt die Verwaltung, auf den Kölner 
Ringen durchgängig vom Ubierring bis zum Th e-
odor-HeussRing Tempo 30 einzurichten.“) . 
Stellungnahme der Verwaltung:   
Das Anordnungsverfahren zur Umsetzung von Tempo 30 wird unmittelbar durchgeführt. Die Umset-
zung erfolgt im III. Quartal 2019.   
Beschlussempfehlung der Verwaltung:  
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

10 
 
 
Beschlusspunkt 11 – Aufhebung der Benutzungspflicht 
-  Beschlussempfehlung der BV 1  
11. Der Beschluss der Bezirksvertretung Inne n-
stadt vom 03.03.2016 zur Aufhebung der Ra d-
wegebenutzungspflicht ist unverzüglich und vol l-
ständig umzusetzen („Die Aufhebung der Benu t-
zungspflicht an den Kölner Ringen muss sofort 
und ohne weitere Verzögerung umgesetzt we r-
den.“) 
Stellungnahme der Verwaltung:   
Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung für den Barbarossaplatz wird unmittelbar durchgeführt (Au f-
rechterhaltung nur bei „besonderer Gefahrenlage“). Die Benutzungspflicht an Ebertplatz und Ubie r-
ring wird aufgehoben, das Anordnungsverfahren wird unmittelbar durchgeführt. Die Umsetzung e r-
folgt ab III. Quartal 2019. 
Hinweis: Grundsätzlich ist zwischen der Benutzungspflicht von baulichen Radwegen und Radfah r-
streifen zu unterscheiden. Radfahrstreifen werden nach StVO auch zukünftig mit VZ 237 als benut-
zungspflichtige Radverkehrsanlagen beschildert.  Damit erfolgt unmittelbar der Ausschluss des Ra d-
verkehrs von den Nebenanlagen. 
Beschlussempfehlung der Verwaltung:  
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 
 
Beschlusspunkt 12 – Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung  
Beschlusspunkt 16 – Hohenstaufenring in südlicher Fahrtrichtung vor Barbarossaplatz t  
-  Beschlussempfehlung der BV 1 
12. Auf dem Barbarossaplatz ist in südlicher 
Fahrtrichtung einer Radverkehrsinfrastruktur auf 
der Fahrbahn einz urichten. 
16. Auf dem Hohenstaufenring in südlicher Fahr t-
richtung zwischen Zülpicher Platz und Barb a-
rossaplatz ist eine Radfahrinfrastruktur auf der 
Fahrbahn einzurichten . 
Stellungnahme der Verwaltung:   
Hierfür ist eine Planung zu erstellen und die verkehrlichen Auswirkungen durch verkehrstechnische 
Untersuchung zu ermitteln. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist eine  Umsetzung in 2020 
nicht möglich.  
Beschlussempfehlung der Verwaltung:  
12. für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie den Barbarossa-
platz in südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn zu planen und die ver-
kehrstechnischen Auswirkungen diese Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind mit gesonderter 
Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen.

11 
 
 
Beschlusspunkt 13 – Hansaring bis Ebertplatz in beiden Fahrtrichtungen  
-  Beschlussempfehlung der BV 1  
13. Auf dem Hansaring zwischen Am Küm p-
chenshof/Kyotostraße und Ebertplatz werden in 
beiden Fahrtrichtungen die vorhandenen Ra d-
verkehrsinfrastrukturen durch neue Markierungen 
auf den Standard der Regellösung gebracht 
(Radfahrstreifen 2,50  m zzgl. 0,5 m Sicherheits-
abstand).  
Stellungnahme der Verwaltung:   
Hierfür ist eine Planung zu erstellen und die Auswirkungen durch verkehrstechnische Untersuchung 
zu ermitteln. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist eine Umsetzung in 2020 nicht möglich.  
Beschlussempfehlung der Verwaltung:  
13. für den Hansaring zwischen Voigteistraße/Bremer Straße  und Riehler Straße/Turiner Straße in 
beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der 
Regellösung zu planen und d ie verkehrstechnischen Auswirkungen diese Planung zu überprüfen. 
Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen.  
 
Beschlusspunkt 14 – Salierring in nördlicher Fahrtrichtung  
-  Beschlussempfehlung der BV 1  
14. Auf dem Salierring in nördlicher Fahrtrichtung 
zwischen Trierer Straße und Neue Weyerstraße 
wird ein Radfahrstreifen in der Regelbreite von 
2,50 m eingerichtet, im Kreuzungsbereich Neue 
Weyerstraße als Schutzstreifen in gleicher Breite. 
In Richtung Neue Weyerstraß e wird ein Radfahr-
streifen für rechts abbiegende Radfahrer unter 
Umnutzung einer Fahrspur eingerichtet.  
Stellungnahme der Verwaltung:   
Der Beschluss , einen Radfahrstreifen in der Regelbreite von 2,50  m bei Umnutzung einer Kfz -
Fahrspur herzustellen,  liegt für den Salierring (Beschluss 2825/2017 - zweite Umsetzungsstufe. Die 
Umsetzung wird derzeit im Kontext mit der Fahrradstraßen-Querachse Am Duffesbach/Am Weide n-
bach geplant. 
Für die Umwandlung einer Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße  in einen 
Radfahrstreifen ist eine Planung zu erstellen und die Auswirkung durch verkehrstechnische Unte r-
suchung zu ermitteln.  
Beschlussempfehlung der Verwaltung:  
14. auf der Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße  bei Umnutzung einer Kfz-
Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die verkehrstechn i-
schen Auswirkungen diese Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage 
und Beschlussempfehlung vorzulegen.

12 
 
 
Beschlusspunkt 15 – Grüne Welle  
-  Beschlussempfehlung der BV 1  
15. Die Ampelschaltungen auf den Ringen zw i-
schen Ebertplatz und Chlodwigplatz werden so 
angepasst, dass eine „Grüne Welle“ für alle auf 
der Fahrbahn befindlichen Verkehrsteilnehmen-
den entsteht.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für eine Anordnung einer geringeren Geschwindigkeit als 30 km/h auf der als Bundesstraße klass i-
fizierten Straße fehlen die rechtlichen Voraussetzungen in der StVO und zugehöriger Verwaltung s-
vorschrift. Einer Regulierung der G eschwindigkeit alleine durch Schaltung der Licht signal-anlagen 
steht der Einführungserlass zur „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ des Ministeriums für Bauen, Wo h-
nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen vom 14.08.2012 entgegen: 
„Die Anordnung einer Lichtsignalanlage zur Herabsetzung der Geschwindigkeit oder zur Durchse t-
zung der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeit auf das zulässige Niveau ist nicht zulässig. Lichtsigna l-
anlagen dürfen daher weder zum Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung noch als Ersatz für no t-
wendige Geschwindigkeitsüberwachung angeordnet werden.“  
Zudem ist hinsichtlich einer Koordinierungsgeschwindigkeit bei 20 km/h zu erwarten, dass durch 
höhere Drehzahlen in geringeren Gängen als auch durch vermehrte Anhalte - und Anfahrvorgänge 
im Kraftfahrzeugverkehr sowohl Lärm - als auch Luftschadstoffemissionen ansteigen. Diese Effekte 
stünden den Bemühungen nach Lärmminderung und Verbesserung der Luftqualität entgegen.  
Beschlussempfehlung der Verwaltung:  
15. die Koordinierung der Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz 
im Einklang mit den gültigen Richtlinien weiterhin auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h auszulegen.

Beratungsverlauf (3)

02.05.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
09.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1202/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
17.04.2019
Erstellt
29.03.2019 12:19