1202/2019
Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt
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Anlage 1 - Kölner Ringe – Entwicklung der Verkehrsmengen 2014 – 2018
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Anlage 1 Kölner Ringe – Auswertung der Dauerzählstellen aus dem „Concert“-Rechner der Verkehrsleitzentrale der Stadt Köln Die nachfolgende Dokumentation zeigt die Entwicklung der Verkehrsmengen an den Messpunkten des „Concert“-Rechners der Verkehrsleitzentrale entlang der Kölner Ringe zwischen 2014 und 2018 sowie – zum Vergleich – an Messpunkten Nord-Süd-Fahrt. Es handelt sich um die Auswertung von Messewerten, d. h. die Entwicklung beruht auf den tatsächlichen Erhebungen des Kfz-Verkehrsaufkommens zwischen 2014 und 2018. Abbildung 1: Lesebeispiel Hohenzollernring Die Kfz-Verkehrsmenge/Jahr am Hohenzollernring ist … … zwischen 2014 und 2015 um 4,4 % zurückgegangen, … zwischen 2015 und 2016 um 4,6 % zurückgegangen, … zwischen 2016 und 2017 um 10,0 % zurückgegangen, … zwischen 2017 und 2018 um 10,8 % zurückgegangen, … zwischen 2014 und 2018 um 27,5 % zurückgegangen. Stand 01/201966- Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung – 661/41 Verkehrsplanung Legende: Daten aus dem „Concert“ Rechner der Verkehrsleitzentrale 2018 2017 2016 2015 Kfz-Verkehrsentwicklung an den Ringen im Zeitraum von 2014 bis 2018 Hansaring Hohenzollernring Sachsenring NW Sachsenring SO Tel-Aviv-Str. -5,0% -4,4% -6,3% -22,8% 0,0% -1,0% +1,0% Differenz zum Vorjahr +1,0% -1,0% Differenz 2018 zu 2014 -11,7% Offenbach- platz Turiner Str. -3,2% 2014 -9,2% +3,5% 2018 2017 2016 2015 -4,4% -4,6% -10,0% -27,5% 2014 -10,8% 2018 2017 2016 2015 -5,4% -9,0% +0,5% -13,1% 2014 +0,5% 2018 2017 2016 2015 -7,0% +8,4% 0,0% +8,8% 2014 +8,0% Anlage 1
Anlage 4 - Kölner Ringe Spurigkeit des Kfz-Verkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe
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Beschlusspunkt 6 - Am Kümpchenshof Zweistreifigkeit in südlicher Fahrtrichtung erforderlich (für Einstreifigkeit wäre Neuplanung und/oder Reduzierung der Verkehrsmenge erforderlich) Beschlusspunkt 2 - Friesenplatz Zeitschiene mit Risiken (Planungen Achse Venloer Straße/Magnusstraße; Abwicklung Hochbaumaßnahmen) Beschlusspunkt 7 - Habsburgerring - nördliche Fahrtrichtung Zweistreifigkeit in nördlicher Fahrtrichtung erforderlich (bei Einstreifigkeit Rückstaugefahr auf die Stadtbahngleise) Beschlusspunkt 8 - Barbarossaplatz - nördliche Fahrtrichtung Zweispurigkeit erforderlich (Neuplanung zurzeit in Bearbeitung) Beschluss 0670/2018 2. Bauabschnitt Ulrichgasse (Entscheidung auf Grundlage Mikrosimulation) Ausblick - Ebertplatz / Hansaring - Neubewertung Hansaring ab 2020 - Neuplanung Ebertplatz - Radfahrstreifen Riehler Straße Radverkehrskonzept Innenstadt Verkehrsuntersuchung zum Kernbereich Ringe Stand: März 2019 Spurigkeit Kfz-Verkehr nach der aktuellen Umsetzungsstufe zweispurige Führung Kfz in der Hauptrichtung einspurige Führung Kfz in der Hauptrichtung überbreite, einspurige Führung Kfz in der Hauptrichtung Anlage 4
Anlage 3 - Kölner Ringe – Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und planerische Konsequenzen
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1 Anlage 3 Kölner Ringe – Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zur Einspurigkeit im Kernbereich der Ringe Die nachfolgende Dokumentation zeigt die wesentlichen Ergebnisse der im Rahmen der aktuellen Vorlage ausgearbeiteten Verkehrsuntersuchung. Vorgehensweise Aufgabe der Verkehrsuntersuchung ist die verkehrstechnische Bewertung (Verkehrsqualität, Rückstaulängen) der Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen für die maßgeblichen Knotenpunkte. Die verkehrstechnische Bewertung wurde nach dem standardisierten rechnerischen Verfahren nach Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001. Fassung 2009) durchgeführt. Ergänzende Planungen für die Nebenrichtungen der Ringe wurden berücksichtigt (z.B. Gladbacher Straße, Magnusstraße). Es wurden die folgenden sechs „kritischen“ Knotenpunkte auf Grundlage aktueller Zählungen aus 2017 hinsichtlich Ihrer Leistungsnachfähigkeit untersucht: • Hansaring/Am Kümpchenshof , • Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/ Christophstraße, • Hohenzollernring/Friesenplatz/Magnusstraße , • Habsburgerring/Aachener Straße/Hahnenstraße , • Habsburgerring/Richard-Wagner-Straße , • Hohenstaufenring/Lindenstraße . In einer ersten Bewertung wurde auf Grundlage der zugrunde gelegten Verkehrszahlen festgestellt, dass an allen sechs untersuchten Knotenpunkten mindestens eine Fahrtrichtung als nicht leistungsfähig zu bewerten ist. Entweder war die Verkehrsqualität nicht ausreichend (QSV = D) oder die vorhandenen Stauräume sind nicht ausreichend dimensioniert, um den erwarteten Rückstau aufzunehmen. Hierdurch muss mit Überstauungen von Nachbarknoten gerechnet werden. Die Ergebnisse der ersten Verkehrsuntersuchung wurden in zwei Karten für die jeweiligen Spitzenstunden morgens und nachmittags zusammenfassend dargestellt. 2 Abbildung 1: Verkehrsuntersuchung zur Einspurigkeit - Spitzenstunde morgens 3 Abbildung 2: Verkehrsuntersuchung zur Einspurigkeit - Spitzenstunde nachmittags 4 Aus der Verkehrsuntersuchung ergeben sich folgende, mögliche planerische Konsequenzen/Empfehlungen: • Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen ohne weitere Maßnahmen. • Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen mit flankierenden Maßnahmen. • Umwandlung einer Kfz-Fahrspur wird nicht empfohlen, Zweispurigkeit Kfz-Verkehr erforderlich. Die aus der Verkehrsuntersuchung für die einzelnen Knotenpunkte abgeleiteten Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst: Abbildung 3: Hansaring/Am Kümpchenshof hier: Auszug aus Spitzenstunde nachmittags planerische Konsequenzen: - Zweistreifigkeit für Kfz-Verkehr auf der Geradeausrichtung vom Hansaring zum Kaiser-Wilhelm-Ring bei aktueller Verkehrsmenge erforderlich. - In Gegenrichtung vom Kaiser-Wilhelm-Ring in Richtung Ebertplatz ist Einstreifigkeit für Kfz-Verkehr und somit die Umwandlung einer Fahrspur in einen Radfahrstreifen möglich. - Achse Erftstraße/ Kyotostraße: keine Änderung der Verkehrsführung geplant. 5 Abbildung 4: Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße hier: Auszug aus Spitzenstunde nachmittags planerische Konsequenzen: - Wegfall des schwach belegten Kfz-Linksabbiegefahrstreifens von der Christophstraße in den Kaiser-Wilhelm-Ring. - Dadurch zusätzliche Grünzeit für die Ringe und Einstreifigkeit möglich. - Der Wegfall des Kfz-Linksabbiegefahrstreifens wurde mit der Umwandlung in eine Aufstellfläche zur Einfahrt in die Gladbacher Straße bereits vollzogen. - Achse Gladbacher Straße / Christophstraße: aktuell keine weitere Änderung der Verkehrsführung geplant. 6 Abbildung 5: Hohenzollernring/Friesenplatz/Magnusstraße hier: Auszug aus Spitzenstunde morgens Hier: Auszug aus Spitzenstunde morgens planerische Konsequenzen: - Verlängerung des Rechtsabbiegefahrstreifens vom Hohenzollernring in die Magnusstraße (Verlegung der vorhanden Ladezone). - Achse Venloer Straße / Magnusstraße: Einstreifigkeit für Kfz-Verkehr auf Venloer Straße stadteinwärts in Verbindung mit Rückbau des freien Rechtsabbiegers führt zu Rückstau; Rückstau wird in Kauf genommen. 7 Abbildung 6: Habsburgerring/Aachener Straße/Hahnenstraße und Habsburgerring/Richard-Wagner-Straße und Hohenstaufenring/Lindenstraße hier: Auszug aus Spitzenstunde nachmittags planerische Konsequenzen: - Bauliche Aufweitung für Kfz-Rechtsabbieger von Hohenzollernring in die Aachener Straße; - optimierte Koordinierung des Verkehrs auf dem Ring in südlicher Fahrtrichtung; - bei aktueller Verkehrsmenge Zweistreifigkeit für Kfz in nördlicher Fahrtrichtung zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße erforderlich; - Ost-West-Achse: zurzeit keine Einstreifigkeit für Kfz-Verkehr auf Ost-West-Achse möglich.
Anlage 5 - Kölner Ringe – Führungsprinzip des Radverkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe
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Radverkehrskonzept Innenstadt Verkehrsuntersuchung zum Kernbereich Ringe Stand: März 2019 Führungsprinzip RAD nach der aktuellen Umsetzungsstufe Radverkehrsanlage ausschließlich in der Nebenanlage Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn keine Radverkehrsanlage Text Anlage 5
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 02.05.2019
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Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 07.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.05.2019 öffentlich 3.5 Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt 1202/2019 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.05.2019 AN/0602/2019 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Ratsgruppe BUNT vom 02.05.2019 AN/0624/2019 RM Pöttgen bedankt sich zunächst seitens der SPD-Fraktion bei der Verwaltung für die Vorlage und bei der Initiative RingFrei für den durchgeführten „Ortstermin“, der auch dank der Anwesenheit von Verwaltungsmitarbeitenden sehr hilfreich gewesen sei. Da diese Vorlage aber nun nicht der unveränderbare Schlusspunkt auf den Rin- gen sein dürfe, habe seine Fraktion mit Den Linken. und der Gruppe BUNT noch ei- nen Änderungsantrag mit einigen Modifizierungen formuliert; er hoffe auf breite Zu- stimmung und sei auch gerne zu fraktionsübergreifender Verständigung bereit, da die Anregungen im Wesentlichen aus der gemeinsamen Befahrung und Diskussion resultieren. Er schlage vor, die Vorlage heute mit den vorliegenden Änderungsanträ- gen zunächst in die BV Innenstadt zu verweisen. Auch die RM Michel, Hammer und Weisenstein signalisieren grundsätzliche Zustim- mung zur Verwaltungsvorlage. Dennoch sei noch großer Beratungsbedarf vorhan- den, insofern stimme man dem Vorschlag, die Vorlage zu verweisen und das Votum der BV Innenstadt abzuwarten, zu. 2 RM Sterck hingegen macht deutlich, dass die FDP-Fraktion mit der hier betriebenen – teils übertriebenen - Radfahrpolitik etwas fremdle und nimmt ausführlich Stellung zum Änderungsantrag seiner Fraktion. Anschließend resümiert Ausschussvorsitzender Wolter, dass es in den letzten beiden Jahren eine rasante – positive – Entwicklung auf den Ringen gegeben habe. Der Nachholbedarf sei bedauerlicher Weise enorm gewesen und sei es sicherlich immer noch. Er freue sich, dass man sich nun in einem sehr dynamischen Prozess befinde und möchte sich dem Dank an die Verwaltung anschließen. BG Blome weist darauf hin, dass dieser Prozess bzw. die Entwicklung auch dem mittlerweile guten Miteinander der Akteure zu verdanken sei. Der strategische Ansatz der Verwaltung sei es, mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Erfolg umzuset- zen. Die hier zu Diskussion stehende Vorlage sei kein Schlusspunkt, sondern viel- mehr ein weiterer sehr pragmatischer Zwischenschritt. SE Wienke bittet abschließend, dem hiesigen Ausschuss noch das entsprechende Zahlenmaterial, d.h. die reellen Verkehrszahlen, zur Verfügung zu stellen. Auch das leidige Ampelthema müsse nochmals erläutert werden; aus Sicht ihrer Fraktion sei ein Ampelumbau durchaus möglich. Herr Dörkes, Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, weist darauf hin, dass die Verwaltung die Kfz-Belastungen und -veränderungen der letzten Jahre bereits detailliert aufgezeigt habe. Die Nacherhebung der Daten für das Pilotprojekt hingegen beginne erst in diesem Monat; diese Zahlen, die voraussichtlich sehr posi- tiv sein werden, werde die Verwaltung zu gegebener Zeit nachreichen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag AN/0602/2019, der da lautet: „Der Beschlusstext ist durch folgenden zu ersetzen: In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 1. auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Barbarossaplatz in beiden Fahrtrichtun- gen auf dem jeweils rechten Fahrstreifen einen Schutzstreifen für den Radverkehr anzulegen, dabei mit zwei Richtungspfeilen deutlich zu machen, dass bei Bedarf zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren können, wenn keine Radfahrerin und kein Radfahrer den Schutzstreifen nutzt, und auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des gera- deausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. 2. auf den gesamten Ringen zwischen Ubier- und Theodor-Heuss-Ring einheitlich Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit vorzuschreiben. 3. an den beiden letzten verbliebenen Stellen am Barbarossaplatz und Ebertplatz die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben.“ sowie dem Änderungsantrag AN/0624/2019, der da lautet 3 „Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte (Ergänzungen im Fettdruck) er- gänzt bzw. mit folgenden Maßgaben versehen: In der weiteren Umsetzung ist zur Verbesserung des Radverkehrs auf den Ringen eine durchgängige einheitliche Radverkehrsführung sowie vollständig Tempo 30 zu realisieren. Auf eine Radverkehrsführung auf Nebenanlagen soll künftig durchgängig verzichtet werden. Die bestehenden Kreuzungssituati o- nen sollen zugunsten des Radverkehrs überprüft und angepasst werden. Für die weitere Bearbeitung sind insbesondere folgende Punkte zu verfolgen: Zeitnahe Aufhebung der verbliebenen Abschnitte Radwegebenutzung s- pflicht Beendigung der Radverkehrsführung auf Nebenanlagen Am Kümpchens- hof Richtung Christophstraße; Abschnitt Friesenplatz bis Rudolfplatz; Barbarossaplatz in südlicher Richtung; Schaffung einer Radinfrastruktur im Abschnitt zwischen Zülpicher Platz zum Barbarossaplatz in südlicher Richtung. Hierzu sind die Aufhebung des Parkens und die Einrichtung einer Ladezone zu prüfen. Zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr sind freilaufende Rechtsabbieger (z.B. am Friesenplatz von der Venloer Straße in den Ho- henzollernring, Habsburgerring in die Pilgrimstraße, ...) zurückzu bauen. Zur Verflüssigung des Radverkehrs sollen die Räumzeiten beim Abbiegen Zülpicher Straße in den Hohenstaufenring verbessert werden. Hierzu soll geprüft werden, wie der Durchgangsverkehr des MIV am Zülpicher Platz in und von der Roonstraße unterbunden werden kann. Am Chlodwigplatz soll eine Radverkehrsverbindung von der Severins- straße zur Merowingerstraße geschaffen werden.“ zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 13- aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung vom 2.7.19
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Anlage 13 Aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung zur Vorlage Radverkehrskonzept Innenstadt Radverkehrsführung an den Kölner Ringen (1202/2019; TOP 3.10, Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 09.05.2019) Aktualisierte Beschlusspunkte zur Verwaltungsvorlage: In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 2. Auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Erftstraße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 3. Auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbereich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. Mit der Kfz-Fahrspur entfällt gleichzeitig die außerhalb der Hauptverkehrszeit eingeräumte Möglichkeit zum Laden/Kurzzeitparken ersatzlos. Die Anlieferung der Anliegerinnen und Anlieger in diesem Abschnitt erfolgt über vorhandene Ladezonen an der Aachener Straße und am Hohenzollernring nördlich der Ehrenstraße sowie über die rückwärtigen Erschließungsstraßen Flandrische Straße und Friesenwall. Der Beginn der nicht mehr zu benutzenden Radwege wird auf geeignete Weise umgestaltet, damit sie von Radfahrenden nicht mehr genutzt werden. Der Austausch der kompletten Plattierung erfolgt in einem nächsten Umsetzungsschritt. 4. Auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in südlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 5. Auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz- Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. In südlicher Fahrtrichtung wird zunächst ein 1,75 Meter breiter Schutzstreifen eingerichtet. Dieser wird im Konfliktbereich zwischen Kfz und Radfahrenden rot eingefärbt. Zeitnah soll die Kreuzung Hohenstaufenring/Lindenstraße/Schaafenstraße teilumgebaut werden: In Verbindung mit einer Verbreiterung der auf die Kreuzung zuführenden Fahrbahnen des Hohenstaufenrings nach rechts sollen die Schutzstreifen zu Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung verbreitert werden. 6. Auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. Für den Radverkehr werden Aufstellflächen vor dem rechten Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen markiert. Zur Kenntlichmachung der Fahrbahnführung wird auf dem Hansaring zwischen Am Kümpchenshof und dem Beginn des Radfahrstreifens im Bereich der Einmündung Erftstraße (siehe Beschlusspunkt 2) eine Piktogrammkette markiert. Im Kreuzungsbereich wird die Furt zum baulichen Radweg demarkiert. 7. Auf dem Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwicklung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der bestehenden Baustellensituation testweise einzurichten, die Verkehrsabläufe zu beobachten und hinsichtlich der Auswirkungen auf die Sicherheit des Verkehrssystems zu bewerten. Ergeben sich aus der einspurigen Führung regelmäßig Verkehrsgefährdungen durch Rückstau, wird unmittelbar die zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs wiederhergestellt. 8. Am Salierring in nördlicher Fahrtrichtung in der Zufahrt zum Barbarossaplatz einen 2,0 Meter breiten Radfahrstreifen neben einer zweispurigen Führung des Kfz- Verkehrs einzurichten. Die Verflechtung von der zwei- zur einspurigen Führung des Kfz-Verkehrs in nördlicher Richtung erfolgt auf Höhe des Barbarossaplatzes zwischen Neue Weyerstraße und Weyerstraße. Hier wird gleichzeitig das Parken von Schräg- zu Längsparken neu geordnet. 9. Das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gegebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend ist zu prüfen, ob durch alternative Beschilderungen und/oder Bodenmarkierungen eine Erhöhung der Akzeptanz der eingerichteten Ladezonen erzielt werden kann. 10. Auf dem Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung zunächst eine Piktogrammkette auf der rechten Fahrspur zu markieren. 11. Die Koordinierung der Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz auf Grundlage der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle auf der Fahrbahn befindlichen Verkehrsteilnehmenden zu optimieren. In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung im Anschluss an die Umsetzungsstufe 2020, 12. für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie den Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 13. Für den Hansaring zwischen Voigteistraße/Bremer Straße und Riehler Straße/Turiner Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz- Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 14. Auf der Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 15. Die Sperrung des Zülpicher Platzes für den MIV-Durchgangsverkehr straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der angrenzenden Quartiere sowie der direkten Anliegerinnen und Anlieger zu prüfen. 16. Die Verbindungssituation für den Radverkehr am Chlodwigplatz von der Severinstraße zur Merowingerstraße zu überprüfen. 17. Das verkehrstechnische Erfordernis der zweispurigen Führung für den Kfz- Verkehr am Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung (siehe Beschlusspunkt 6), am Habsburgerring zwischen Richard- Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwicklung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung (siehe Beschlusspunkt 7) sowie am Salierring in nördlicher Fahrtrichtung in der Zufahrt zum Barbarossaplatz (siehe Beschlusspunkt 8) ab 2021 jährlich zu überprüfen. Bei Wegfall des verkehrstechnischen Erfordernisses der zweispurigen Führung für den Kfz-Verkehr soll in diesen Abschnitten bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet werden. 18. Die Umplanung und Umbau aller freilaufenden Rechtsabbieger entlang der Ringe. Hierzu werden gesonderte Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Anlage 8 - Auszug BV Innenstadt
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Anlage 8 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 28.05.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 09.05.2019 öffentlich 3.10 Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt 1202/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 2. Im Übrigen ist der nachfolgende Änderungsbeschluss der BV 1 gemäß Antrag AN/0667/2019 zu beachten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 28.05.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 09.05.2019 öffentlich 3.10.1 Gem. Änderungsantrag zu 3.10. Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der Umsetzung des Rad- verkehrskonzepts Innenstadt, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU - Fraktion, Fraktion Die Linke, GUT, Deine Freunde, SPD AN/0667/2019 Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgende Änderung des Beschlusstextes: Punkt 2. Wird wie folgt geändert auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Am Kümpchenshof/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurich- ten. Der bauliche Radweg zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße wird zurück- gebaut. Die Fahrradaufstellfläche an der Kreuzung Hansaring/Am Kümpchenshof wird auf die Breite einer Fahrspur vergrößert. Auf der Kreuzung werden die Markie- rungen in Richtung des baulichen Radwegs entfernt. Auf dem Hansaring wird zwi- schen Adolf-Fischer-Straße und Am Kümpchenshof für den geradeaus fahrenden Kfz-Verkehr nur ein Fahrstreifen als Aufstellfläche markiert, der Schutzstreifen der Fahrradweiche wird entsprechend verbreitert. Punkt 3. Wird wie folgt geändert auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreu- zungsbereich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen bei Umnutzung einer Fahrspur eingerichtet. In der nördlichen Fahrtrichtung entstehen Ladezonen im Bereich des baulichen Radwegs. Punkt 4. Wird wie folgt geändert auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in einer Breite von 2,50m zzgl. 0,75m Sicherheitszone einzurichten. Punkt 5. Wird wie folgt geändert auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard -Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Li n- denstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstre- cke herzustellen. In beiden Fahrtrichtungen wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen in Regelbreite eingerichtet. Die Rechtsabbieger-Spur in südlicher Fahrtrichtung in Richtung Lindenstraße kann entfallen. Alternativ: In südlicher Fahrtrichtung entfällt Rechtsabbiegemöglichkeit in die Linden- straße. Die Abbiegebeziehungen in nördlicher Fahrtrichtung sind so zu organisieren, dass der erforderliche Sicherheits- und Überholabstand des KfZ-Verkehrs zu Radfahren- den eingehalten werden kann. Punkt 6 entfällt – siehe 2) Punkt 7 entfällt – siehe 4) Punkt 8. Wird wie folgt geändert am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen in Breite der Regellösung unter Umnutzung einer Fahrspur bei gleichzeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nordseite von Schräg- zu Längsparken einzurichten. Punkt 9. Wird wie folgt geändert das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtli- chen Gegebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt wer- den. Das Kurzzeitparken in Ladezonen entfällt. Ladezonen werden durch eindeutige Beschilderungen und deutliche Markierungen gekennzeichnet. Sowie folgende Punkte zu ergänzen: 10. Der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 zur Anordnung von Tempo 30 ist unverzüglich umzusetzen („Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf den Kölner Ringen durchgängig vom Ubierring bis zum Theodor- Heuss-Ring Tempo 30 einzurichten.“) 11. Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 03.03.2016 zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist unverzüglich und vollständig umzusetzen („Die Aufhebung der Benutzungspflicht an den Kölner Ringen muss sofort und ohne weite- re Verzögerung umgesetzt werden.“) 12. Auf dem Barbarossaplatz ist in südlicher Fahrtrichtung einer Radverkehrsinfra- struktur auf der Fahrbahn einzurichten. 13. Auf dem Hansaring zwischen Am Kümpchenshof/Kyotostraße und Ebertplatz werden in beiden Fahrtrichtungen die vorhandenen Radverkehrsinfrastrukturen durch neue Markierungen auf den Standard der Regellösung gebracht (Radfahrstreifen 2,50m zzgl. 0,5m Sicherheitsabstand). 14. Auf dem Salierring in nördlicher Fahrtrichtung zwischen Trierer Straße und Neue Weyerstraße wird ein Radfahrstreifen in der Regelbreite von 2,50m eingerichtet, im Kreuzungsbereich Neue Weyerstraße als Schutzstreifen in gleicher Breite. In Rich- tung Neue Weyerstraße wird ein Radfahrstreifen für rechts abbiegende Radfahrer unter Umnutzung einer Fahrspur eingerichtet. 15. Die Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz werden so angepasst, dass eine „Grüne Welle“ für alle auf der Fahrbahn befindliche Verkehrsteilnehmer entsteht. 16. Auf dem Hohenstaufenring in südlicher Fahrtrichtung zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz ist eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn einzurichten Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1202/2019 Freigabedatum 17.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen - Umsetzungsstufe 2020 im Rahmen der Umsetzung des Radverkehrskonzepts Innenstadt Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrich- tung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 2. auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Erft- straße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbe- reich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen als Zwischenlösung die vorhandene Rad- verkehrsführung über den baulichen Radweg beizubehalten. Die jeweils rechte Fahrspur wird als Seitenstreifen für Parken und Laden ausgebildet. Als endgültige Lösung soll das Grundprinzip der anderen Abschnitte vorbereitet und umge- setzt werden. 4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in südli- cher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstra- ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustel- len. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. In südlicher Fahrtrichtung wird ein komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet. 6. auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nut- zen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. Verkehrsausschuss 02.05.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.05.2019 Verkehrsausschuss 18.06.2019 2 7. auf dem Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße für die Ab- wicklung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeaus- führenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende werden im Zwischenzustand im Misch- verkehr auf der Fahrbahn geführt. Als endgültige Lösung soll mit baulichen Maßnahmen ein Radfahrsteifen neben der zweispu- rigen Führung des Kfz-Verkehrs hergestellt werden. 8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen neben einer zwei- spurigen Führung des Kfz-Verkehrs bei gleichzeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nord- seite von Schräg- zu Längsparken einzurichten. 9. das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gege- benheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Ein- richtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Beschlussvorlage sieht dem Grundsatz nach vor, dass auf den mehrspurigen Abschnitten der Kölner Ringe die jeweils rechte Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Der Kfz- Verkehr wird entsprechend in der Geradeausrichtung dem Grundsatz nach zukünftig über eine Fahr- spur abgewickelt. Der Beschluss ergänzt und erweitert damit die Beschlüsse Vorlagen-Nr.: 1171/2016 (Radverkehrs- konzept Innenstadt), Antrags-Nr.: AN/1614/2015 (Kölner Ringe, erste Umsetzungsstufe: Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht) und Vorlagen- Nr.: 2825/2017 (Kölner Ringe, zweite Umsetzungsstu- fe). Räumlich umfasst die nun vorgelegte dritte Stufe den Kernbereich zwischen Hohenstaufenring und Hansaring sowie die nördliche Richtungsfahrbahn am Barbarossaplatz. Im Rahmen einer Verkehrs- untersuchung wurden die verkehrstechnischen Auswirkungen der einspurigen Kfz-Führung in Zu- sammenarbeit des Amts für Straßen und Verkehrsentwicklung und des Amts für Verkehrsmanage- ment geprüft. Die Untersuchung hat ergeben, dass in den meisten Abschnitten verträgliche Bedin- gungen zu erwarten oder mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen herzustellen sind (Beschlusspunk- te 1 – 5). Lediglich in drei Abschnitten sind bei einspuriger Führung unter den heutigen Verkehrsmen- gen unverträgliche Rückstauprobleme zu erwarten (Beschlusspunkte 6 – 8). Die Umsetzung der dritten Stufe ist ab dem Jahr 2020 geplant. Noch im Jahr 2019 soll als Vorgriff auf diese Maßnahme auf den Ringen eine „Piktogrammkette“ aufgetragen werden (Vorlagen-Nr.: 3376/2018). Im Juni 2016 hat der Verkehrsausschuss mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) beschlos- sen, die Ergebnisse des Workshops „RingFrei“ zur Attraktivierung der Kölner Ringe in das RVKI mit- einzubeziehen. In einer ersten Umsetzungsstufe wurde ab Ende 2016 mit der Aufhebung der Radwegebenutzungs- pflicht auf den Kölner Ringen begonnen, hierfür wurden an den Kreuzungen zwischen Ritterstraße und Maastrichter Straße die Lichtsignalanlagen erneuert. Für die zweite Umsetzungsstufe hat der Verkehrsausschuss im Dezember 2017 fünf Beschlusspunk- te gefasst, die bereits umgesetzt wurden bzw. deren Umsetzung vorbereitet wird (siehe Abbildung). Hierzu zählen u. a. die neuen Radverkehrsanlagen am Theodor-Heuss-Ring, am Hohenstaufenring (Pilotstrecke) und – im Zuge der Umsetzung des zweiten Bauabschnitts Ulrichgasse – die neuen Radverkehrsanlagen am Sachsenring. Mit der aktuellen Vorlage wird die dritte Umsetzungsstufe zur radverkehrsfreundlichen Neuordnung der Kölner Ringe zum Beschluss vorgelegt. Im Mittelpunkt der Vorlage steht das Ziel, entlang der Ringe durch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen im Jahr 2020 eine nahezu durchgängige Radver- kehrsführung im Bereich der Fahrbahn zu erreichen. Die bisher gesammelten Erfahrungen mit der Pilotstrecke am Hohenstaufenring werden in der Be- schlussvorlage berücksichtigt. Diese zeigen, dass eine Verlangsamung des Kfz-Verkehrs eingetreten ist. Der Kfz-Verkehr kann zudem weiterhin verträglich abgewickelt werden, wobei in den letzten Jah- ren insgesamt auf den Kölner Ringen die Kfz-Verkehrsmengen rückläufig sind. Grundthema an der Pilotstrecke ist noch die Akzeptanz des Radfahrstreifens bei Parallelführung sowie das Freihalten des Radfahrstreifens vom Lieferverkehr. Hieran wird zurzeit gearbeitet. Im II. Quartal 2019 werden die Nachher-Erhebungen zur Pilotstrecke abgeschlossen. Hinsichtlich der Neuaufteilung der Verkehrsflächen an den Kölner Ringen werden die nachfolgend 4 genannten Grundprinzipien angewendet: Grundprinzip Radverkehr: Als Regellösung wird die rechte Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen umgewandelt. Unter Berück- sichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird der Radfahrstreifen in einer Regelbreite von 2,5 m plus seitlicher Sicherheitsräume ausgeführt. Vorhandene, straßenbegleitende bauliche Radwege sollen langfristig komplett entfernt werden. In der aktuellen Umsetzungsstufe werden zunächst an allen Einmündungen, d. h. mindestens die ersten und letzten 10 Meter vor und hinter jeder Einmündung, die Radwege durch Austausch des Oberflächenbelags entfernt und die Flächen durch Beschilderung mit dem Verkehrszeichen Gehweg vollständig dem Fußverkehr zur Verfügung gestellt. Grundprinzip Kfz-Verkehr: Der Kfz-Verkehr soll in der Geradeausrichtung entlang der Kölner Ringe zukünftig dem Grundsatz nach über jeweils eine Fahrspur abgewickelt werden. Die verkehrstechnischen Auswirkungen der einspurigen Führung wurden seitens der Fachämter in einer mehrstufigen Verkehrsuntersuchung geprüft. Für drei Verkehrsknotenpunkte im Kernbereich wurden nach dem HBS-Verfahren (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, technisches Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen) verkehrstechnisch kritische Werte ermittelt, die nicht durch kurzfris- tig umsetzbare bauliche Maßnahmen zu entschärfen sind und für die derzeit entsprechend eine zwei- spurige Führung des Kfz-Verkehrs vorzusehen ist (siehe Beschlusspunkte 6 bis 8). Von dem Grund- prinzip unberührt bleiben Abbiegefahrstreifen, welche in Abhängigkeit von den verkehrstechnischen Erfordernissen und örtlichen Gegebenheiten vorzusehen sind. Grundprinzip Ladezonen/Parken: Das Prinzip, die vorhandenen Kurzzeitparkplätze in Ladezonen (8.00 bis 19.00 Uhr) und Bewohner- parken (19.00 bis 8.00 Uhr) umzuwandeln, hat sich auf der Pilotstrecke grundsätzlich bewährt und soll nach den örtlichen Gegebenheiten auf den übrigen Abschnitten des Kernbereichs eingesetzt werden. Ausblick: Nach Realisierung der zweiten und dritten Umsetzungsstufe verbleiben entlang der Kölner Ringe noch Teilabschnitte im Zustand von 2015 (siehe Abbildung). Im Zuge der geplanten städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklung von Ebertplatz und Barbarossaplatz sollen auch dort die oben genann- ten Grundprinzipien der Radverkehrsführung berücksichtigt werden. Die südliche Richtungsfahrbahn am Ebertplatz wird zudem in einer vorgezogenen Maßnahme mit den Planungen für die Riehler Stra- ße behandelt. Die nördlichen Abschnitte des Hansarings, auf denen bereits Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn vorhanden sind, werden unter Berücksichtigung der verkehrlichen Entwicklung ab 2020 neu bewertet. 5 Abbildung: Übersicht über die Beschlusslage in den Abschnitten der Kölner Ringe 6 Zu Beschlusspunkt 1: Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistaße in nördlicher Fahrtrichtung Die Verkehrsuntersuchung hat für den maßgeblichen Knotenpunkt Hansaring/Am Kümpchenshof ergeben, dass auf dem Hansaring in Fahrtrichtung Ebertplatz bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität erhalten bleibt und verträgliche Rückstaulängen zu erwarten sind. Flankierende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Zu Beschlusspunkt 2: Hansaring, Kaiser-Wilhelm-Ring und Hohenzollernring zwischen Erft- straße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen Die Verkehrsuntersuchung hat für die maßgeblichen Knotenpunkte Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße und Hohenzollernring/Venloer Straße/Magnusstraße ergeben, dass bei Um- nutzung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen entlang des Rings eine mindestens ausreichen- de Verkehrsqualität erzielt und unverträgliche Rückstaulängen vermieden werden können. Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung sind flankierende Maßnahmen vorgesehen: Knotenpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Gladbacher Straße/Christophstraße: Rücknahme des vor we- nigen Jahren eingerichteten und schwach frequentierten Kfz-Linksabbiegers von der Christoph- straße in den südlichen Kaiser-Wilhelm-Ring (Maßnahme wurde mit der Planung Gladbacher Straße umgesetzt) und Anpassung der Steuerung der Lichtsignalanlage. Knotenpunkt Hohenzollernring/Venloer Straße/Magnusstraße: Verlängerung des Rechtsabbiege- fahrstreifens vom südlichen Hohenzollernring in die Magnusstraße und Verlegung der dort vor- handen Ladezone um ca. 20 Meter nach Süden. Hinweis: Für den Bereich Friesenplatz bestehen Risiken hinsichtlich der geplanten Zeitschiene, da für diesen Bereich weitere Planungen zu berücksichtigen sind (u .a. Optimierung Radverkehr auf der Hauptachse Venloer Straße/Magnusstraße; Durchführung von zwei komplexen Hochbaumaßnah- men). Zu Beschlusspunkt 3: Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbereich Aachener Straße In der Zwischenlösung wird der Radverkehr auf dem ca. 100 Meter langen Abschnitt zwischen den Knotenpunkten auf dem vorhandenen baulichen Radweg geführt und in südlicher Fahrtrichtung vor der Aachener Straße sowie in nördlicher Fahrtrichtung vor der Ehrenstraße wieder auf den Radfahr- streifen übergeleitet. In diesem Abschnitt wurde vor ca. 10 Jahren das Gestaltungsschema der Kölner Ringe im Rahmen eines Verkehrsversuchs aufgebrochen und der Parkstreifen zunächst verkehrsrechtlich und später baulich als Radweg hergestellt. Der rechte Fahrstreifen wurde zu einem „Multifunktionsstreifen“ mit Lademöglichkeit außerhalb der Hauptverkehrszeit umfunktioniert. Das auf der Pilotstrecke erfolgreich getestete Grundprinzip mit Radfahrstreifen und angrenzenden Ladenzonen kann daher hier nicht un- mittelbar eingesetzt werden. Um das Laden zu ermöglichen und den Radfahrstreifen vom Lieferver- kehr freizuhalten, müssten im Bereich des heutigen Radwegs wieder Ladezonen baulich angelegt werden. Hierfür ist ein entsprechender Vorlauf erforderlich (Ermittlung bautechnischer Grundlagen, Gestal- tungskonzept), eine Umsetzung in 2020 ist somit nicht möglich. Das Grundprinzip mit Radfahrstreifen soll daher in der nächsten Umsetzungsstufe realisiert werden. 7 Zu Beschlusspunkt 4: Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in südlicher Fahrtrichtung Die Verkehrsuntersuchung hat für die maßgeblichen Knotenpunkte Hohenzollernring/Aachener Stra- ße/Habsburgerring und Habsburgerring/Richard-Wagner-Straße/Hohenstaufenring ergeben, dass in Fahrtrichtung Zülpicher Platz bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen eine min- destens ausreichende Verkehrsqualität erzielt und unverträgliche Rückstaulängen vermieden werden können. Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung sind flankierende Maßnahmen vorgesehen: Knotenpunkt Hohenzollernring/Aachener Straße/Habsburgerring: Verlängerung des Rechtabbie- gefahrstreifens vom Hohenzollernring in die Aachener Straße durch Verbreiterung der Fahrbahn auf einer Länge von ca. 30 Metern. Beibehaltung und ggf. weitere Optimierung der Koordinierung des Ringverkehrs in südlicher Fahrtrichtung, sodass der Kfz-Verkehr in Richtung Zülpicher Platz trotz der dichten Knotenpunkt- folge abfließen kann. Zu Beschlusspunkt 5: Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen (Anschluss an die Pilotstrecke) Die Verkehrsuntersuchung hat für die maßgeblichen Knotenpunkte Hohenstaufen- ring/Lindenstraße/Schaafenstraße und Hohenstaufenring/Richard-Wagner-Straße/Habsburgerring ergeben, dass in beiden Richtungen bei Umnutzung einer geradeausführenden Kfz-Fahrspur eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität erzielt und unverträgliche Rückstaulängen vermieden werden können. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. In südlicher Fahrtrichtung wird ein komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet, wobei die im Rahmen der Pilotstrecke südlich der Schaafenstraße angelegte Fahrstreifenaufteilung nun auf den nördlichen Zufahrtsarm übertragen wird. Für den Kfz-Verkehr wird entsprechend eine separate Rechtsabbiege- spur in Richtung Lindenstraße beibehalten. Diese Rechtsabbiegespur gewährleistet den Abfluss des geradeausfahrenden Kfz-Verkehrs in Richtung Zülpicher Platz und somit die Funktionsfähigkeit der Koordinierung. Die Rückstaugefahr in Richtung des ca. 50 Meter vorgelagerten Kreuzungsbereich der Richard-Wagner-Straße wird entsprechend deutlich verringert. Der Kreuzungsbereich wurde bei der Planung der Pilotstrecke auf diese Lösung hin konzipiert. Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung sind flankierende Maßnahmen vorgesehen: Knotenpunkt Hohenstaufenring/Richard-Wagner-Straße/Habsburgerring: Verlängerung des Rech- tabbiegefahrstreifens vom Hohenstaufenring in die Pilgrimstraße bei ersatzlosem Entfall der dort vorhandenen fünf Parkplätze. Zu Beschlusspunkt 6: Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrt- richtung Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit hier nicht angewendet werden. Unter der aktuel- len Verkehrsbelastung würde in der Hauptverkehrszeit die Kapazität auf dem Geradeausfahrstreifen in Richtung Friesenplatz deutlich überschritten. Es ist rechnerisch mit regelmäßigen Rückstauer- scheinungen mindestens bis zur Bremer Straße zu rechnen. Aufgrund der gestörten Erreichbarkeit des Abbiegefahrstreifens in Richtung BAB 57 besteht ein erhebliches zusätzliches Rückstaurisiko. 8 Das oben genannte Grundprinzip der Radverkehrsführung kann unter den aktuellen baulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen daher ebenfalls nicht zur Anwendung kommen. Radfahrende nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahr- bahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. Zu Beschlusspunkt 7: Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße in nördlicher Fahrtrichtung Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit hier nicht angewendet werden. Bei einspuriger Führung besteht in der Hauptverkehrszeit in nördlicher Fahrtrichtung vor der Lichtsignalanlage Habs- burgerring/Aachener Straße ein erhebliches Rückstaurisiko. Der Verkehrsablauf für alle Verkehrsteil- nehmenden am vorgenannten, benachbarten Knotenpunkt kann hierdurch beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für den Verkehrsablauf der Stadtbahn. Eine zweispurige Führung des Kfz- Verkehrs zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße sowie auf einer Verflechtungslänge von mindestens 50 Metern nördlich der Aachener Straße wird aus Gründen der Verkehrssicherheit als erforderlich angesehen. Radfahrende werden im Zwischenzustand im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. In der endgültigen Lösung wird daher ein Radfahrstreifen neben einer zweispurigen Führung des Kfz- Verkehrs vorgesehen. Hierfür ist eine Ausbauplanung zu erstellen. Diese steht im Kontext der anste- henden Erneuerung der Lichtsignalanlagen Habsburgerring/Richard-Wagner-Straße und Hohenzol- lernring/Aachener Straße sowie der Wiederherstellung der durch die Baustelle am Habsburgerring zu erneuernden Nebenanlagen. Zu Beschlusspunkt 8: Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit hier nicht angewendet werden. Bei einspuriger Führung besteht in nördlicher Fahrtrichtung vor der Lichtsignalanlage Barbarossaplatz/Neue Weyer- straße eine ungenügende Verkehrsqualität sowie ein erhebliches Rückstaurisiko. Dies liegt vor allem an der geringen Freigabezeit, die dieser Fahrtrichtung an dem hochbelasteten Knotenpunkt Barba- rossaplatz zur Verfügung steht. Bei einspuriger Führung des Kfz-Verkehrs ist in der Hauptverkehrs- zeit mit Rückstau bis hinter Am Duffesbach zu rechnen. Zudem ist davon auszugehen, dass der Ab- fluss in Richtung Neue Weyerstraße gestört wird. In Kombination mit einer Neuordnung des Parkens (Längsparken statt Schrägparken) kann ein Rad- fahrstreifen mit Regelmaß nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen realisiert werden. Im Rahmen der Neuplanung für den Barbarossaplatz ist die Radverkehrsführung in diesem Abschnitt neu zu bewerten. Zu Beschlusspunkt 9: Grundprinzip zum Parken und Laden an den Ringen Das Grundprinzip, Flächen für das Kurzzeitparken für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung zu stellen, hat sich auf der Pilotstrecke grundsätzlich bewährt. Im Rahmen von Schwerpunktaktionen der Verkehrsüberwachung wurde festgestellt, dass die eingerichteten Ladezonen bei dichter Überwachung für die erforderlichen Lade- und Lieferverkehre ausreichen. Ordnungswidrigem Parken auf dem Radfahrstreifen zum Laden und Liefern „in zweiter Reihe“ kann entsprechend entgegen gewirkt werden. Den Kurzzeitparkern stehen ausreichend Stellplätze in den angrenzenden Parkhäusern zur Verfügung. Das Grundprinzip soll in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten auf die zukünftig geplanten 9 Abschnitte angewendet werden (v. a. Bereiche mit Geschäftsbesatz). Dringlichkeitsbegründung: Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll im Frühjahr 2020 begonnen werden. Um den Zeitplan mit entsprechenden Vorlaufzeiten für Ausschreibung und Vergabe einzuhalten, ist eine Beschlussfassung vor der Sommerpause erforderlich. Es ist daher in der zeitlichen Abfolge notwendig, dass der Ver- kehrsausschuss in der Maisitzung die Vorlage zur ersten Beratung erhält. Anlagen: Anlage 1: Kölner Ringe – Entwicklung der Verkehrsmengen 2014 – 2018 Anlage 2: Kölner Ringe – Ergebnisse makroskopisches Verkehrssimulationsmodell der Stadt Köln Anlage 3: Kölner Ringe – Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung und planerische Konsequenzen Anlage 4: Kölner Ringe – Spurigkeit des Kfz-Verkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe Anlage 5: Kölner Ringe – Führungsprinzip des Radverkehrs nach der aktuellen Umsetzungsstufe Anlage 6.1: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Barbarossaplatz_Teilplan Süd Anlage 6.2: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Barbarossaplatz_Teilplan Nord Anlage 6.3: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Rudolfplatz Anlage 6.4: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan Flandrische Straße Anlage 6.5: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan Friesenplatz Anlage 6.6: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan Bismarckstraße Anlage 6.7: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan GladbacherStraße Anlage 6.8: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Am Kümpchenshof Anlage 6.9: Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Vogteistraße
Anlage 2 - Kölner Ringe – Ergebnisse makroskopisches Verkehrssimulationsmodell der Stadt Köln
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Anlage 2 Kölner Ringe - makroskopisches Verkehrssimulationsmodell der Stadt Köln Die nachfolgende Dokumentation zeigt in drei Karten die wesentlichen Ergebnisse der im Rahmen der aktuellen Vorlage durchgeführten Verkehrssimulation. Die Karten geben Modelldaten wieder. 1. Analysemodell 2018: Anhand von Verkehrszählungen aus den Jahren 2017/2018 wurden das makroskopische Verkehrsmodell der Stadt Köln für den Bereich der Kölner Ringe überprüft und neu kalibriert. Das Analysemodell zeigt, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt an den Kölner Ringen die Verkehrsbelastungen in der Regel unter 20.000 Kfz/Tag gesunken sind (vgl. auch Anlage 1). Einziger Abschnitt mit mehr als 20.000 Kfz/Tag besteht noch am Hansaring zwischen Ebertplatz und Krefelder Straße. 2. Planfall: Im Planfall wurde die geplante Einspurigkeit für den Kfz-Verkehr sowie durchgängig eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf den Kölner Ringen simuliert. Im Planfall sinkt die absolute Kfz-Belastung im gesamten Abschnitt der Ringe weiter; auch auf dem höchstbelasteten Abschnitt Hansaring zwischen Ebertplatz und Krefelder Straße sinkt die Querschnittsbelastung nun unter 20.000 Kfz/Tag. 3. Belastungsdifferenzen zwischen Planfall und Analyse 2018: Aus der Gegenüberstellung der Belastungen im Analyse und im Planfall wird ersichtlich, dass die Simulation von 30 km/h zwischen Rudolfplatz und Ubierring zu weiteren, zum Teil deutlichen, Verkehrsabnahmen entlang der Ringe führt. Durch die Verkehrsverlagerung von den Ringen sind Verkehrszunahmen auf Inneren Kanalstraße, Nord-Süd-Fahrt, Bonner Wall, Vorgebirgstraße und Gereonstraße zu erwarten, die allerdings zum Teil sehr gering sind. 82150 2725 0 22100 11800 20100 22700 24700 15550 12050 56300 64850 685 0 13900 43 00 13200 11950 17850 41800 17050 49900 12000 38150 14050 17200 8500126001090016500 15750 26950 31800 16050 17750 62950 69350 6050 12 950 7200 7900 5050 31350 3500 47800 47600 37900 55750 24550 23450 75350 37350 11550 17250 18250 23950 22700 43850 4675044250 39200 22650 26900 11900 14600 4000 34100 5750 29600 33250 28100 32200 72300 32450 44500 44800 60850 35100 35900 37700 25950 18500 38200 32150 109250 65150 62850 24500 37250 26250 25800 37450 109250 17650 14400 100600 10000 48750 24600 24450 24900 44150 29950 34600 37300 52250 17700 19800 58600 68900 38600 28050 17400 111 00 12900102600 15700 77950 62650 32150 14650 25350 6700 11950 14300 16900 11550 11650 18100 915 0 9800 12250 16600 9000 27150 22550 19200 19650 10750 12250 67007800 9250 10800 10350 21250 12600 17600 20450 1225010850 1545015650 14600 13550 7650 15050 20600 22500 17800 12300 119501090014200 16350 12 95 0 2115017250 11200 13900 10450 6050 12050 8250 4300 10750 2550 1150 Belastung IV [Fzg] (AP) Verkehrsuntersuchung Ost-West-Achse: Kfz-Verkehrsbelastungen Analyse 2018 DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSENTWICKLUNG - 661/4 1:12500 erstellt am:08.01.2019 16_TN-OWA_Analyse 2018.ver Bearb.: MM Quelle Hintergrund: OpenStreetMap 82300 2685 0 22250 11700 19550 22950 24950 15350 11650 56950 65600 490 0 10900 32 50 13150 11950 15100 41400 14600 50000 12300 38350 14150 17400 790011550915014800 13800 27800 32450 14650 15850 63450 70050 4450 9550 5150 5550 3750 30850 2700 48000 47750 38650 55750 25100 24200 75200 37400 11550 17300 18200 24400 23200 45050 4645043900 40700 19800 29100 10250 12800 2700 32400 5400 30650 30650 29100 30200 72850 33450 44250 44150 60750 35300 35400 37150 25700 18550 38200 30300 109450 65000 63400 24750 37100 25950 25900 37450 109450 17650 14500 100900 9550 48500 24750 24200 24600 44100 29300 35050 37700 52800 17050 20450 58400 68900 38700 28050 17300 110 00 12850102600 15650 78350 62450 32600 14900 25300 6150 12050 14300 17100 12100 11250 18150 935 0 9900 12400 16600 8950 26900 23950 19150 19600 10950 12500 72008000 11000 10100 8200 21250 12650 17600 20750 1245011050 1540015650 14600 13550 7650 15200 20800 22800 17850 12350 128501115013950 16350 13 00 0 2120017100 11150 13800 10600 6200 11950 8150 4350 10850 2450 1150 Verkehrsuntersuchung Ringe: Kfz-Verkehrsbelastungen Planfall Ringe: 30 km/h, einspurig DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSENTWICKLUNG - 661/41 1:12500 erstellt am:18.01.2019 16_TN-Ringe_Planfall Ringe 30 kmh einspurig+Widerstand LA R-W-Str..ver Bearb.: MM Quelle Hintergrund: OpenStreetMap -400 -600 -400 -3% 700 700 -200 0-29% -3000-22% -1100 -25% -2700 -15% -40 0 -2400-15% -600 -7%-1100 -8% -1700 -16% -1700 -10% -2000 -13% 9003% 700 -1400 -8% -1900 -10% 500 700 -16 00-26% -3400-27% -2100-29% -2400 -30% -1300 -26% -800 -23% 800 600 700 3% 400 500 1200 15004% -2900 -14% 2200 9% -170 0 -14 % -1800 -12% -1 300 -3 3% -1700 -5% -400 -6% 1100 4% -2600 -8% 1000 4% -2000 -6% 600 1000 3% -700 -500 -500 -1900 -6% 600 -500 -600 400 400 600 -700 -4% 700 400 400 -600 -8% 600 5% -400-4% 1400 6% 5007% 1300 14% 1700 19% -700 -7% -2200 -21% 3% 9007% -4% Belastung IV [Fzg] (AP) - Belastung IV [Fzg] ana (AP) <= 0 > 0 Belastung IV [Fzg] - ana % (AP) <= 0% > 0% Verkehrsuntersuchung Ringe: Belastungsdifferenzen Planfall Ringe (30 km/h, einspurig) zur Analyse 2018 DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTECHNIK - 661/41 1:12500 erstellt am:21.01.2019 16_TN-Ringe_Planfall Ringe 30 kmh einspurig+Widerstand LA R-W-Str..ver Bearb.: MM
Anlage 12 - aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung vom 13.6.19
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1 Anlage 12 aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Radverkehrskonzept Innenstadt Radverkehrsführung an den Kölner Ringen 1202/2019 Aktualisierte Beschlusspunkte zur Verwaltungsvorlage: In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 2. auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Erftstraße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbereich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen als Zwischenlösung die vorhandene Radverkehrsführung über den baulichen Radweg beizubehalten. Die jeweils rechte Fahrspur wird als Seitenstreifen für Parken und Laden ausgebildet. Als endgültige Lösung soll das Grundprinzip der anderen Abschnitte vorbereitet und umgesetzt werden. 4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in südlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz- Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. In südlicher Fahrtrichtung wird ein komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet. 6. auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. Für den Radverkehr werden Aufstellflächen vor dem rechten Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen markiert. 7. auf dem Habsburgerring zwischen Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwicklung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende werden im Zwischenzustand im Mischverkehr bis ca. 50 Meter über die Einmündung Aachener Straße/Hahnenstraße auf der Fahrbahn geführt. Nach der Umsetzungsstufe 2020 wird überprüft, ob unter dann veränderten Rahmenbedingungen (u. a. durchgängig Tempo 30; Wegnahme Fahrspur in den übrigen Abschnitten) die zweite Fahrspur in nördlicher Fahrtrichtung verkehrstechnisch weiterhin erforderlich ist. 2 8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen neben einer zweispurigen Führung des Kfz-Verkehrs bei gleichzeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nordseite von Schräg- zu Längsparken einzurichten. 9. das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gegebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend ist zu prüfen, ob durch alternative Beschilderungen und/oder Bodenmarkierungen eine Erhöhung der Akzeptanz der eingerichteten Ladezonen erzielt werden kann. Neue Beschlusspunkte unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt gemäß Beschlussprotokoll von der Sitzung am 09.05.2019: In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 10. entfällt (Beschluss liegt bereits vor, s. Vorlagen-Nr.: 2825/2017). 11. entfällt (Beschluss liegt bereits vor, s. AN/1614/2015). 12. für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie den Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen diese Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 13. für den Hansaring zwischen Voigteistraße/Bremer Straße und Riehler Straße/Turiner Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz- Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 14. auf der Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen diese Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 15. die Koordinierung der Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz im Einklang mit den gültigen Richtlinien weiterhin auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszulegen. 16. entfällt – siehe 12). 3 Neue Beschlusspunkte unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der SPD- Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Ratsgruppe BUNT AN/0624/2019 In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, a) entfällt (Beschluss liegt bereits vor, s. AN/1614/2015). b) die Beendigung der Radverkehrsführung auf den Nebenanlagen Am Kümpchenshof Richtung Christophstraße; Abschnitt Friesenplatz bis Rudolfplatz; Barbarossaplatz in südlicher Richtung nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 zu prüfen und die Ergebnisse mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. c) entfällt – siehe Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Nr. 12). d) entfällt (Prüfauftrag liegt bereits vor, s. AN/1133/2017). e) die Sperrung des Zülpicher Platzes für den MIV-Durchgangsverkehr straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der angrenzenden Quartiere zu prüfen. f) eine Planung zur Schaffung einer Radverkehrsverbindung Am Chlodwigplatz von der Severinsstraße zur Merowingerstraße zurückzustellen. Eine solche Planung würde erhebliche Kapazitäten innerhalb der Verwaltung binden und wird verwaltungsintern derzeit als nicht prioritär eingestuft.
Anlage 9 - Stellungnahme zum FDP-Antrag
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1 Anlage 9 Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen 1202/2019 hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 02.05.2019, AN/0602/2019 Der Änderungsantrag lautet: „Der Beschlusstext ist durch folgenden zu ersetzen: In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Köl- ner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 1. auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Barbarossaplatz in beiden Fahrtrichtungen auf dem jeweils rechten Fahrstreifen einen Schutzstreifen für den Radverkehr anzulegen, da- bei mit zwei Richtungspfeilen deutlich zu machen, dass bei Bedarf zwei Fahrzeuge ne- beneinander fahren können, wenn keine Radfahrerin und kein Radfahrer den Schutzstrei- fen nutzt, und auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizube- halten. 2. auf den gesamten Ringen zwischen Ubier- und Theodor-Heuss-Ring einheitlich Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit vorzuschreiben. 3. an den beiden letzten verbliebenen Stellen am Barbarossaplatz und Ebertplatz die Rad- wegebenutzungspflicht aufzuheben.“ Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1: Für diese Lösung sind die Fahrbahnquerschnitte der Ringe zu schmal. Der typische Regel- querschnitt der Richtungsfahrbahnen weist in den engeren Teilabschnitten eine Breite von ca. 6,0 m auf. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände zu parkenden Kfz sowie der Regelbreite für Schutzstreifen würde eine Kernfahrbahn von 4,0 m verbleiben. Diese Lösung würde einen erheblichen Rückschritt der Verkehrsqualität für den Radverkehr bedeuten und ist mit den geltenden Richtlinien nicht vereinbar. Beschlussempfehlung der Verwaltung zu 1: Die Verwaltung empfiehlt, dem Punkt 1 nicht zu folgen. Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 2: Dieser Punkt entspricht dem Beschlusspunkt 1 des Beschlusses 2825/2017 (zweite Umset- zungsstufe Kölner Ringe aus 2017). Das Anordnungsverfahren zur Umsetzung von Tem- po 30 auf den verbleibenden Teilabschnitten mit Tempo 50 wird unmittelbar durchgeführt. Die Umsetzung erfolgt im III. Quartal 2019. Beschlussempfehlung der Verwaltung zu 2: Ein entsprechender Beschluss liegt bereits vor. 2 Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 3: Die verbliebenen Abschnitte mit baulichen Radwegen werden wie folgt behandelt: Die Benutzungspflicht am Ebertplatz und Ubierring wird aufgehoben, das Anordnungs- verfahren wird unmittelbar durchgeführt. Die Umsetzung erfolgt ab dem III. Quartal 2019. Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung für den Barbarossaplatz wird unmittelbar durchge- führt. Die Benutzungspflicht wird lediglich aufrechterhalten, wenn im Rahmen der stra- ßenverkehrsrechtlichen Prüfung eine „besondere Gefahrenlage“ festgestellt wird, die eine Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht rechtfertigt. Beschlussempfehlung der Verwaltung zu 3: Ein entsprechender Beschluss liegt bereits vor.
Anlage 6.9 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Vogteistraße
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1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr Ladezone Mo - Fr 7 - 18h nur mit Parkschein Sa 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschei n werktag s 9-23U hr Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr Mo-Fr 7 - 17h nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschei n werktag s 9-23U hr 5.00 1.50 1.00 5.00 3.00 46 3.00 3.00 3.00 50 3.00 55 3.00 3.00 3.00 54 3.00 3.00 52 3.00 3.00 50 3.00 3.00 48 Bremer Straße Hansaring Ritterstrasse Hansaring Hamburger Straße Ritterstrasse Adolf-Fischer-Straße +/-0 S Vogteistr. S 1/1 X X X X X VZ 121-10 VZ 237 VZ 237 VZ 237 VZ 237 VZ 237 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 1600 mm 540 mm Hansaring Radverkehrsführung Herr Fohlmeister Frau Colmer 29.11.2018 Vorentwurf Innenstadt/Neustadt-Nord Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister 661-42 661-42
Anlage 6.8 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hansaring_Teilplan Am Kümpchenshof
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1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr Di., Do. 9 - 18h Di., Do. 9 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr 50 2.50 2.92 2.75 50 2.50 2.90 2.75 6.00 7.50 2.00 3.00 2.86 2.50 50 2.99 3.00 2.50 50 3.49 2.50 3.00 3.00 50 3.00 3.00 52 3.00 1.00 5.00 4.99 1.01 Hansaring Von - Werth - Straße Erftstraße Am Kümpchenshof Hansaring Am Kümpchenshof Hansaplatz Indirektes Abbiegen Markierung anpassen siehe Detail S Hochbord durch Basamentstein auf ca.2,50 m Länge ersetzen. +/-0 P entfällt, dafür Fa hrradparken +/- 0,00 X X X X X X X X X X X X rot Bestands VZ an neue LSA Masten anbringen nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr 19 VZ 1022-10 VZ 237 VZ 237 VZ 237 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 1574 mm 540 mm Kaiser-Wihelm-Ring/Hansaring Radverkehrsführung Herr Fohlmeister Frau Colmer 29.11.2018 Vorentwurf - Plan 6 Innenstadt/Neustadt-Nord Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister 661-42 661-42
Anlage 10 - Stellungnahme zum Antrag SPD, Linke und Bunt
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1 Anlage 10 Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen 1202/2019 hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Ratsgruppe BUNT vom 02.05.2019, AN/0624/2019 Der Änderungsantrag lautet: „Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte (Ergänzungen im Fettdruck) ergänzt bzw. mit folgenden Maßgaben versehen: In der weiteren Umsetzung ist zur Verbesserung des Radverkehrs auf den Ringen eine durchgängige einheitliche Radverkehrsführung sowie vollständig Tempo 30 zu reali- sieren. Auf eine Radverkehrsführung auf Nebenanlagen soll künftig durchgängig ver- zichtet werden. Die bestehenden Kreuzungssituationen sollen zugunsten des Radver- kehrs überprüft und angepasst werden. Für die weitere Bearbeitung sind insbesondere folgende Punkte zu verfolgen: a. Zeitnahe Aufhebung der verbliebenen Abschnitte Radwegebenutzungspflicht b. Beendigung der Radverkehrsführung auf Nebenanlagen Am Kümpchenshof Richtung Christophstraße; Abschnitt Friesenplatz bis Rudolfplatz; Barbarossa- platz in südlicher Richtung; c. Schaffung einer Radinfrastruktur im Abschnitt zwischen Zülpicher Platz zum Barbarossaplatz in südlicher Richtung. Hierzu sind die Aufhebung des Parkens und die Einrichtung einer Ladezone zu prüfen. d. Zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr sind freilaufende Rechtsab- bieger (z.B. am Friesenplatz von der Venloer Straße in den Hohenzollernring, Habsburgerring in die Pilgrimstraße, ...) zurückzubauen. e. Zur Verflüssigung des Radverkehrs sollen die Räumzeiten beim Abbiegen Zül- picher Straße in den Hohenstaufenring verbessert werden. Hierzu soll geprüft werden, wie der Durchgangsverkehr des MIV am Zülpicher Platz in und von der Roonstraße unterbunden werden kann. f. Am Chlodwigplatz soll eine Radverkehrsverbindung von der Severinsstraße zur Merowingerstraße geschaffen werden.“ Hinweis: Nummerierung der Punkte wurde von der Verwaltung eingefügt. 2 Zum eingangs formulierten Grundsatz: Das Ziel, eine möglichst einheitliche Radverkehrsführung zu realisieren, war Ausgangspunkt der Planungen für die Kölner Ringe, die mit der Aufhebung der Benutzungspflicht im Jahr 2016 begonnen wurde. Mit der Vorlage 2825/2017 wurde als Regellösung ein 2,5 m breiter Radfahrstreifen plus Sicherheitsraum zum Parken bei Umwandlung einer Kfz-Fahrspur ein- geführt. Diese Regellösung soll nun in den beschriebenen Teilabschnitten der Kölner Ringe unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten angewendet werden. Zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Im Rah- men dieser Verkehrsuntersuchung wurden Maßnahmen für die kritischen Kreuzungsbereiche ermittelt, die eine verträgliche Abwicklung des Gesamtverkehrs auch an diesen Kreuzungs- bereichen sicherstellen. Durchgehend Tempo 30 soll kurzfristig eingeführt werden, mit dem Rückbau der baulichen Radwege wird im Zuge der Umsetzungsstufe 2020 begonnen. Nach dieser nächsten Umset- zungsstufe ist lediglich noch in den in Anlage 5 der Vorlage gekennzeichneten Bereichen eine Führung des Radverkehrs auf der Nebenanlage vorgesehen. Mittelfristig ist ein voll- ständiger Rückbau der Radwege in den Nebenanlagen vorgesehen. Zu den einzelnen, ergänzenden Punkten folgende Stellungnahme: a) Stellungnahme der Verwaltung zur zeitnahen Aufhebung der verbliebenen Ab- schnitte Radwegbenutzungspflicht: Grundsätzlich ist zwischen der Benutzungspflicht von baulichen Radwegen und Radfahr- streifen zu unterscheiden. Radfahrstreifen werden nach der StVO auch zukünftig mit VZ 237 als benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen beschildert. Damit erfolgt unmittelbar der Ausschluss des Radverkehrs von den Nebenanlagen. Die verbliebenen Abschnitte mit baulichen Radwegen werden wie folgt behandelt: Die Benutzungspflicht am Ebertplatz und Ubierring wird aufgehoben, das Anord- nungsverfahren wird unmittelbar durchgeführt. Die Umsetzung erfolgt ab dem III. Quartal 2019. Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung für den Barbarossaplatz wird unmittelbar durchgeführt. Die Benutzungspflicht wird lediglich aufrechterhalten, wenn im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung eine „besondere Gefahrenlage“ festgestellt wird, die eine Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht rechtfertigt. Beschlussempfehlung der Verwaltung zu a: Ein entsprechender Beschluss liegt bereits vor. b) Stellungnahme der Verwaltung zur Beendigung der Radverkehrsführung auf den Nebenanlagen Am Kümpchenshof Richtung Christophstraße, Abschnitt Friesen- platz bis Rudolfplatz, Barbarossaplatz in südlicher Richtung: Die benannten Abschnitte gehören zu den in Anlage 5 der Vorlage gekennzeichneten Bereichen, in denen nach der Umsetzungsstufe 2020 eine Führung in den Nebenanlagen weiterhin vorgesehen ist. Eine vollständige Beendigung der Radverkehrsführung auf den Nebenanlagen in 2020 ist aufgrund der verkehrstechnischen bzw. baulichen Gegeben- heiten nicht möglich. Mittelfristig soll jedoch ein vollständiger Rückbau der Radwege in den Nebenanlagen erfolgen, dieses wird in der nächsten Umsetzungsstufe berücksich- tigt. 3 Beschlussempfehlung der Verwaltung zu b: Die Verwaltung empfiehlt, die Beendigung der Radverkehrsführung auf den Nebenanla- gen Am Kümpchenshof Richtung Christophstraße, Abschnitt Friesenplatz bis Rudolfplatz, Barbarossaplatz in südlicher Richtung nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 zu prüfen und die Ergebnisse mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzule- gen. c) Stellungnahme der Verwaltung zur Schaffung einer Radinfrastruktur im Abschnitt zwischen Zülpicher Platz zum Barbarossaplatz in südlicher Richtung. Hierzu sind die Aufhebung des Parkens und die Einrichtung einer Ladezone zu prüfen. Hierfür ist eine Planung zu erstellen und die verkehrlichen Auswirkungen durch verkehrs- technische Untersuchung zu ermitteln. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist eine Umsetzung in 2020 nicht möglich. Entsprechende Planungen werden in der nächsten Umsetzungsstufe berücksichtigt. Beschlussempfehlung der Verwaltung zu c: Die Verwaltung empfiehlt, für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barba- rossaplatz sowie den Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruk- tur auf der Fahrbahn zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen diese Pla- nung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind nach Umsetzung der Umsetzungsstufe 2020 mit gesonderter Vorla- ge und Beschlussempfehlung vorzulegen. d) Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlusspunkt: zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr sind freilaufende Rechtsabbieger (z.B. am Friesenplatz von der Venloer Straße in den Hohenzollernring, Habsburgerring in die Pilgrimstraße, ...) zurückzubauen. Der Rückbau des freilaufenden Rechtsabbiegers am Friesenplatz von der Venloer Straße in den Hohenzollernring ist im Zuge der baulichen Anpassungen nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahme geplant. Die übrigen freilaufenden Rechtsabbieger werden im Zuge der „Machbarkeitsstudie freilaufender Rechtsabbieger“ überprüft und priorisiert. Beschlussempfehlung der Verwaltung zu d: Ein entsprechender Beschluss zur Überprüfung der freilaufenden Rechtsabbieger liegt bereits vor. e) Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlusspunkt: zur Verflüssigung des Rad- verkehrs sollen die Räumzeiten beim Abbiegen Zülpicher Straße in den Hohenstau- fenring verbessert werden. Hierzu soll geprüft werden, wie der Durchgangsverkehr des MIV am Zülpicher Platz in und von der Roonstraße unterbunden werden kann. Die Räumzeiten beim Abbiegen von der Zülpicher Straße in den Hohenstaufenring wer- den im Rahmen des Tagesgeschäfts überprüft. Die Sperrung des Zülpicher Platzes für 4 den MIV-Durchgangsverkehr ist straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswir- kungen auf die Erreichbarkeit der angrenzenden Quartiere und der resultierenden Ver- kehrsverlagerungen im Verkehrsmodell der Stadt Köln zu prüfen. Hierfür sind entspre- chende Vorlaufzeiten erforderlich, eine Umsetzung in 2020 ist nicht möglich. Beschlussempfehlung der Verwaltung zu e: Die Verwaltung empfiehlt, die Sperrung des Zülpicher Platzes für den MIV- Durchgangsverkehr straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der angrenzenden Quartiere zu prüfen. f) Stellungnahme der Verwaltung zur Schaffung einer Radverkehrsverbindung am Chlodwigplatz von der Severinsstraße zur Merowingerstraße: Hierfür ist eine komplexe Neuplanung ggf. mit Eingriffen in die betrieblichen Belange der Stadtbahn erforderlich. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist eine Umsetzung in 2020 nicht möglich. Beschlussempfehlung der Verwaltung zu f: Die Verwaltung empfiehlt, dem Punkt nicht zu folgen. Eine entsprechende Planung wird erhebliche Kapazitäten innerhalb der Verwaltung binden und wird verwaltungsintern der- zeit als nicht prioritär eingestuft.
Anlage 6.4 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan FlandrischeStraße
2225 Zeichen
2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone werktags 8 - 18h 2.64 3.00 3.00 2.50 50 3.21 3.00 2.50 3.00 2.50 1.00 5.00 71 2.50 3.00 1.00 5.00 4.95 5.00 1.00 32 2.50 3.00 44 2.50 3.00 79 2.50 3.00 3.00 2.50 79 49 2.50 3.00 50 2.50 3.00 3.00 2.50 50 2.40 2.42 9.63 Maastrichter Str. Limburger Straße Flandrische Straße Hohenzollernring Palmstraße Ehrenstr. Hohenzollernring VZ 274-53 an neuen Schilderpfosten anbringen X X X X X X Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken +/- 0,00 +- 0,00 X X X X mögliche Grenze für Rückbau/Stufe I (nach ca. 10m) mögliche Grenze für Rückbau/Stufe I (nach ca. 10m) X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X XX XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Markierung entfernen bzw. Marmorsteine austauschen. Mo-Sa 16 - 19h Mo-Sa 7 - 16h mit Parkschein Mo-Sa 19-1h Mo-Sa 16 - 19h Mo-Sa 7 - 16h mit Parkschein Mo-Sa 19-23h Mo-Sa 16 - 19h Mo-Sa 7 - 16h mit Parkschein Mo-Sa 19-1h VZ 242.1 VZ 1022-10 7 - 19h 19 - 7h werktags 6 - 18h VZ 237 VZ 237 VZ 1012-31 VZ 237 VZ 237 VZ 237 VZ 237 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 1170 mm 560 mm Hohenzollernring Radverkehrsführung Herr Fohlmeister Frau Colmer 29.11.2018 Vorentwurf - Plan 2 - Innenstadt/Neustadt-Nord Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister 661-42 661-42
Anlage 6.7 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan GladbacherStraße
2038 Zeichen
1.60
2.10
Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
Ladezone
Ladezone
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-18Uhr
nur mit Parkschein
werktags 9-18Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-23Uhr
nur mit
Parkschein
werktags
9-1Uhr
1.00
5.00
3.65 9.64 3.14 2.90 3.00
3.10
1.60 3.00
3.00 3.05
13.30 1.50
2.50
3.01
3.00
2.50
50
1.00 5.00
3.00
2.50
50
50
2.50
3.01
50
2.50
3.07
5.00 1.00
2.50 3.50
3.00
3.01
3.02
3.00
1.00 5.00
3.01
3.01
2.92
3.00
2.95
3.00
3.14
3.00
1.85
5.00
5.00 1.00
3.01 2.50
50
2.50
3.50
50
2.50
3.25
3.36
3.00
50 2.50 3.18
2.99
3.00 2.50
50
Göbenstraße
Kaiser - W
ilhelm - Ring
Gladbacher Str.
Kaiser-W
ilhelm-Ring
Hermann-Becker
Straße
Christophstr.
B 0,5/0,2
Parkstreifen
3.00 3.15
1.80
1.10
5.00
1.00
1.50
1.50
a=9 cm a=9 cm
B
S
SS
75
2.00
2.75
1.50
2.95
1.20
1.80
3.00
3.05
S
B5.00
1.00
1.80 ~9.03
4.50
2.50
5.00
X
X
X
X
X
X
X
X
+/- 0,00
X
LM 25
19
VZ 237
VZ 237
VZ 237
VZ 237
VZ 237
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250
Planung
1450 mm 540 mm
Kaiser-Wihelm-Ring/Hansaring
Radverkehrsführung
Herr Fohlmeister
Frau Colmer
29.11.2018
Vorentwurf - Plan 5 Innenstadt/Neustadt-Nord
Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister
661-42 661-42
Anlage 6.5 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Hohenzollernring_Teilplan Friesenplatz
1912 Zeichen
1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen 1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr Ladezone auf dem Seitenstreifen 6-20Uhr nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr Ladezone auf dem Seitenstreifen 6-20Uhr nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr Be- u. Entladen frei Be- u. Entladen frei Be- u. Entladen frei nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr Be- u. Entladen frei 2.51 3.51 2.99 3.67 2.00 60 3.00 2.50 3.00 2.50 3.00 51 2.50 3.00 3.00 2.50 3.00 46.19 3.00 2.50 78 77 2.50 3.00 1.00 5.00 5.00 1.00 2.46 50 2.50 3.00 3.00 2.50 50 X X X X X X X Vorfahrt X X X X X X X X X X X X X X X XXX X XXX XX X X X X X X X X X City-Tour wird verlegt X X X X X X X X X Rückbau freier Rechtsabbieger geplant Friesenplatz Hohenzollernring Hohenzollernring Hohenzollernring Magnusstraße VZ 274-53 an neuen Schilderpfosten anbringen X X X L A D E N Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken Laden/Liefern/Behindertenparkplätze/Fahrradparken L A D E N X X X X X X X X X X XX 6 - 20h WC WC 6 - 20h WC WC werktags 7 - 19h werktags 7 - 19h werktags 7 - 19h WC werktags 7 - 19h VZ 237 VZ 237 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 1105 mm 531 mm Hohenzollernring Radverkehrsführung Herr Fohlmeister Frau Colmer 29.11.2018 Vorentwurf - Plan 3 - Innenstadt/Neustadt-Nord Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Lemke Herr Fohlmeister 661-42 661-42
Anlage 6.6 Planskizze für Verkehrsuntersuchung – Kaiser-Wilhelm-Ring_Teilplan Bismarckstraße
1539 Zeichen
1.60 2.10 Detail: XXL-Pikto Radfahrstreifen nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr Ladezone werktags 8 - 18h Ladezone werktags 8 - 18h nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr nur mit Parkschein werktags 9-23Uhr Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-1Uhr Ladezone auf dem Seitenstreifen 6-20Uhr 3.00 2.50 50 3.25 2.50 3.09 3.01 3.01 3.02 3.02 3.02 3.02 3.00 3.00 60 2.50 3.00 3.00 3.00 2.50 5.00 5.00 61 2.50 3.00 3.00 3.00 2.50 63 3.00 2.50 78 77 2.50 3.00 1.00 5.00 3.00 2.50 1.60 7.10 66 2.50 3.00 Bismarckstraße Herwarthstr. Friesenwall Friesenwall Im Klapperhof Kaiser - W ilhelm - Ring Gereonshof Hochbord durch Basamentstein auf ca.11,00 m Länge ersetzen. +/-0 +/-0 X X X X X rot +/- 0,00 X X 6 - 20h VZ 237 VZ 237 VZ 237 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 1323 mm 540 mm Hohenzollernring/Kaiser-Wihelm-Ring Radverkehrsführung Herr Fohlmeister Frau Colmer 29.11.2018 Vorentwurf - Plan 4 - Innenstadt/Neustadt-Nord Herr Harzendorf Herr Dörkes Herr Möllers Herr Fohlmeiste r 661-4 661-4
Anlage 11 - Stellungnahme zum BV-Beschluss
30786 Zeichen
1 Anlage 11 Radverkehrsführung auf den Kölner Ringen 1202/2019 hier: Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt von der Sitzung am 09.05.2019, TOP 3.10 und 3.10.1 (Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke, GUT, Deine Freunde) AN/0667/2019 Beschluss zur Beschlussvorlage 1202/2019: „Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen be- auftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, 1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrich- tung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 2. Im Übrigen ist der nachfolgende Änderungsbeschluss der BV 1 gemäß Antrag AN/0667/2019 zu beachten.“ Beschluss zu Änderungsantrag AN/0667/2019: „Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgende Änderung des Beschlusstextes: Punkt 2. Wird wie folgt geändert: auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Am Kümpchenshof/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrich- tungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten Der bauliche Radweg zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße wird zurückgebaut. Die Fahrradaufstell- fläche an der Kreuzung Hansaring/Am Kümpchenshof wird auf die Breite einer Fahrspur ver- größert. Auf der Kreuzung werden die Markierungen in Richtung des baulichen Radwegs entfernt. Auf dem Hansaring wird zwischen AdolfFischer-Straße und Am Kümpchenshof für den geradeaus fahrenden Kfz-Verkehr nur ein Fahrstreifen als Aufstellfläche markiert, der Schutzstreifen der Fahrradweiche wird entsprechend verbreitert. Punkt 3. Wird wie folgt geändert: auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbe- reich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen bei Umnutzung einer Fahrspur eingerichtet. In der nördlichen Fahrtrichtung entstehen Ladezonen im Bereich des baulichen Radwegs. Punkt 4. Wird wie folgt geändert: auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in einer Breite von 2,50m zzgl. 0,75m Sicherheitszone einzurichten. Punkt 5. Wird wie folgt geändert: auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstra- ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustel- len. In beiden Fahrtrichtungen wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen in Regelbreite eingerichtet. Die Rechtsabbieger-Spur in südlicher Fahrtrichtung in Richtung Lindenstraße kann entfallen. Alternativ: In südlicher Fahrtrichtung entfällt Rechtsabbiege- möglichkeit in die Lindenstraße. Die Abbiegebeziehungen in nördlicher Fahrtrichtung sind so zu organisieren, dass der erforderliche Sicherheits- und Überholabstand des KfZ-Verkehrs zu Radfahrenden eingehalten werden kann. 2 Punkt 6 entfällt – siehe 2) Punkt 7 entfällt – siehe 4) Punkt 8. Wird wie folgt geändert am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen in Breite der Regellö- sung unter Umnutzung einer Fahrspur bei gleichzeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nordseite von Schräg- zu Längsparken einzurichten. Punkt 9. Wird wie folgt geändert das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Ge- gebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden. Das Kurzzeitparken in Ladezonen entfällt. Ladezonen werden durch eindeutige Beschilderungen und deutliche Markierungen gekennzeichnet. Sowie folgende Punkte zu ergänzen: 10. Der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 zur Anordnung von Tempo 30 ist unverzüglich umzusetzen („Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf den Kölner Ringen durchgängig vom Ubierring bis zum Theodor-HeussRing Tempo 30 einzurich- ten.“) 11. Der Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 03.03.2016 zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist unverzüglich und vollständig umzusetzen („Die Aufhebung der Benutzungspflicht an den Kölner Ringen muss sofort und ohne weitere Verzögerung umge- setzt werden.“) 12. Auf dem Barbarossaplatz ist in südlicher Fahrtrichtung einer Radverkehrsinfrastruktur auf der Fahrbahn einzurichten. 13. Auf dem Hansaring zwischen Am Kümpchenshof/Kyotostraße und Ebertplatz werden in beiden Fahrtrichtungen die vorhandenen Radverkehrsinfrastrukturen durch neue Markierun- gen auf den Standard der Regellösung gebracht (Radfahrstreifen 2,50m zzgl. 0,5m Sicher- heitsabstand). 14. Auf dem Salierring in nördlicher Fahrtrichtung zwischen Trierer Straße und Neue Weyer- straße wird ein Radfahrstreifen in der Regelbreite von 2,50m eingerichtet, im Kreuzungsbe- reich Neue Weyerstraße als Schutzstreifen in gleicher Breite. In Richtung Neue Weyerstraße wird ein Radfahrstreifen für rechts abbiegende Radfahrer unter Umnutzung einer Fahrspur eingerichtet. 15. Die Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz werden so angepasst, dass eine „Grüne Welle“ für alle auf der Fahrbahn befindliche Verkehrsteil- nehmer entsteht. 16. Auf dem Hohenstaufenring in südlicher Fahrtrichtung zwischen Zülpicher Platz und Bar- barossaplatz ist eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn einzurichten.“ 3 Stellungnahme der Verwaltung: Vorbemerkung: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt gegenüber der Verwaltungsvorlage einen grund- sätzlich geänderten Beschluss. Die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt weicht in den Beschlusspunkten 2 bis 9 von der Verwaltungsvorlage ab und ergänzt außer- dem die Beschlusspunkte 10 bis 16. Zum grundsätzlichen Verständnis der alternativen Beschlüsse ist Folgendes zusammen- fassend festzustellen: Die Verwaltungsvorlage sieht als Regellösung vor, dass in den beschriebenen Teilabschnit- ten der Kölner Ringe unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die rechte Kfz- Fahrspur in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Zur Ausarbeitung der Verwaltungsvor- lage wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersu- chung wurden für drei Verkehrsknotenpunkte im Kernbereich verkehrstechnisch kritische Werte ermittelt, die nicht durch kurzfristig umsetzbare, bauliche Maßnahmen zu entschärfen sind und für die derzeit entsprechend eine zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs vorzuse- hen ist. Die Beschlussempfehlung der BV 1 sieht demgegenüber vor, dass die Regellösung mit Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen unabhängig von den örtlichen Gegebenheiten in allen in der Vorlage beschriebenen Teilabschnitten der Kölner Ringe um- gesetzt wird. Die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung sowie bautechnische Bedenken werden entsprechend als nicht maßgeblich bewertet. Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine Umsetzung der Beschlussempfehlung der Be- zirksvertretung Innenstadt in 2020 nicht möglich ist. Für erhebliche Teile der Beschluss- empfehlung sind ergänzende Planungen und Untersuchungen erforderlich. Um die Unterschiede der Verwaltungsvorlage und der Beschlussempfehlung der Bezirksver- tretung Innenstadt nachvollziehbar herauszuarbeiten, werden die einzelnen Beschlusspunkte in Tabelle 1 gegenübergestellt. Daran anschließend folgen die Stellungnahme der Verwal- tung sowie eine schlussfolgende, aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung. Die aktualisierte Beschlussempfehlung der Verwaltung auf Basis der Einzelstellungnah- men zu den Anträgen im Verkehrsausschuss (Anlagen 9 und 10) sowie zum Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt (Anlage 11) wird in Anlage 12 zusammengefasst. 4 Abbildung 1: Übersichtsplan der Beschlussempfehlung der BV1 5 Tabelle 1: Synopse der Vorlage der Verwaltung und Beschlussempfehlung der Be- zirksvertretung Innenstadt (BV1): Beschlusspunkt 1 – Hansaring / Am Kümpchenshof in nördlicher Fahrtrich tung Vorlage der Verwaltung 1. auf dem Hansaring zwischen Von -Werth- Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtric h- tung bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. Beschlussempfehlung der BV 1 1. auf dem Hansaring zwischen Von -Werth- Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrich- tung bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. Stellungnahme der Verwaltung: Vorlage und Beschlussempfehlung sind identisch. Beschlussempfehlung der Verwaltung : 1. auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. Beschlusspunkt 2 – Hansaring/K.-Wilhelm -Ring/Hohenzollernring in beiden Fahrtrichtungen Beschlusspunkt 6 – Hansaring/Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrich tung 2. auf dem Hansaring, dem Kaiser -Wilhelm- Ring und dem Hohenzollernring zwischen Erf t- straße/Von-Werth-Straße und Flandrische Str a- ße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahr- streifen einzurichten. 6. auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nu t- zen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn im Mi schverkehr ohne Radfahrstrei- fen. 2. auf dem Hansaring, dem Kaiser -Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Am Küm p- chenshof/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur eine n Rad- fahrstreifen einzurichten. Der bauliche Radweg zwischen Am Kümpchen s- hof und Erftstraße wird zurückgebaut. Die Fah r- radaufstellfläche an der Kreuzung Hansaring/Am Kümpchenshof wird auf die Breite einer Fahrspur vergrößert. Auf der Kreuzung werden die Marki e- rungen in Richtung des baulichen Radwegs en t- fernt. Auf dem Hansaring wird zwischen Adolf - Fischer-Straße und Am Kümpchenshof für den geradeaus fahrenden Kfz -Verkehr nur ein Fah r- streifen als Aufstellfläche markiert, der Schut z- streifen der Fahrradweiche wird entspre chend verbreitert. 6. entfällt - siehe 2) Stellungnahme der Verwaltung (e ntspricht Begründung zu Vorlage/Punkt 6): Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung de rzeit hier nicht angewendet werden. Bei der aktuellen Verkehrsbelastung würde in der Hauptverkehrszeit die Kapazität auf dem Geradeausfahrstreifen in Richtung Friesenplatz deutlich überschritten. Es ist rechneri sch mit regelmäßigen Rückstauer schei- nungen mindestens bis zur Bremer Straße zu rechnen. Aufgrund der gestörten Erreichbarkeit des Abbiegefahrstreifens in Richtung BAB 57 besteht ein erheblich es zusätzliches Rückstaurisiko. Das oben genannte Grundprinzip der Radverkehrsführung kann unter den aktuel len baulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen daher ebenfalls nicht zur Anwendung kommen. Radfahrende nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. 6 Beschlussempfehlung der Verwaltung: 2. auf dem Hansaring, dem Kaiser -Wilhelm-Ring und dem Hohenzollernring zwischen Erftstr a- ße/Von-Werth-Straße und Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnu t- zung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 6. auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zwe i- spurige Führung des geradeausführenden Kfz -Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nutzen wie bisher zwischen Am Kümpchenshof und Erftstraße den bau lichen Radweg oder die Fahrbahn im Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. Für den Radverkehr werden Aufstellflächen vor dem rec h- ten Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen markiert. Beschlusspunkt 3 – südlicher Hohenzollernring in beiden Fahrtrichtungen Vorlage der Verwaltung 3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandr i- sche Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzung s- bereich Aachener Straße in beiden Fahrtric h- tungen als Zwischenlösung die vorhandene Radverkehrsführung über den baulichen Ra d- weg beizubehalten. Die jeweils rechte Fahrspur wird als Seitenstreifen für Parken und Laden ausgebildet. Als endgültige Lösung soll das Grundprinzip der anderen Abschnitte vorbereitet und umgesetzt werden. Beschlussempfehlung der BV 1 3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandr i- sche Straße/Ehrenstra ße und dem Kreuzungsb e- reich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen bei Umnutzung einer Fah r- spur eingerichtet. In der nördlichen Fahrtrichtung entstehen Ladezonen im Bereich des baulichen Radwegs. Stellungnahme der Verwaltung: Für die nördliche Fahrtrichtung ist a ufgrund der vorhandenen Befestigung der Nebenanlagen (Ra d- weg) die Ausweisung als Ladezone nicht möglich. Für die Einrichtung einer Ladezone ist ein en t- sprechend geeigneter Belag/Befestigung vorzusehen. Weiterhin erscheint e ine Absenkung des Bordsteins erforderlich. Für die südliche Fahrtrichtung wird eine vollständige Verlagerung der Lad e- vorgänge in andere Bereiche als nicht möglich angesehen, die ohnehin engmaschig erforderliche Kontrolldichte müsste entsprechend weiter erh öht werden. Hierfür ist ein entsprechender Vorlauf erforderlich (Ermittlung bautechnischer Grundlagen, Gesta l- tungskonzept), eine Umsetzung in 2020 ist somit nicht möglich. Das Grundprinzip mit Radfahrstre i- fen soll daher in der nächsten Umsetzungsstufe rea lisiert werden. Beschlussempfehlung der Verwaltung (unverändert): 3. auf dem Hohenzollernring zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbereich Aachener Straße in beiden Fahrtrichtungen als Zwischenlösung die vorhandene Radverkehrsfü h- rung über den baulichen Radweg beizubehalten. Die jeweils rechte Fahrspur wird als Seitenstreifen für Parken und Laden ausgebildet. Als endgültige Lösung soll das Grundprinzip der anderen Abschnitte vorbereitet und umgesetzt we r- den. 7 Beschlusspunkt 4 - Habsburgerring in südlicher Fahrtrichtung Beschlusspunkt 7 - Habsburgerring in nördlicher Fahrtrichtung Vorlage der Verwaltung 4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in südlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz- Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 7. auf dem Habsburgerring zwischen Richard - Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwicklung des Verkehrs in nördlicher Fahr t- richtung die zweispurige Führung des gerad e- ausführenden Kfz -Verkehrs beizubehalten. Ra d- fahrende werden im Zwischenzustand im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Als endgültige Lösung soll mit baulichen Ma ß- nahmen ein Radfahrsteifen neben der zweisp u- rigen Führung des Kfz -Verkehrs hergestellt werden. Beschlussempfehlung de r BV 1 4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz - Fahrspur einen Radfahrstreifen in einer Breite von 2,50m zzgl. 0,75m Sicherheitszone einz u- richten. 7. entfällt - siehe 4) Stellungnahme der Verwaltung (entspricht Begründung zu Vorlage/Punkt 7): Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung des Kfz-Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit hier nicht angewendet werden. Bei eins puriger Führung besteht in der Hauptverkehrszeit in nördlicher Fahrtrichtung vor der Lichtsignalanlage Habsburgerring/Aachener Straße ein erhebliches Rückstaurisiko. Der Verkehrsablauf für alle Ve r- kehrsteilnehmenden am vorgenannten, benachbarten Knotenpunk t kann hierdurch beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für den Verkehrsablauf der Stadtbahn. Eine zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs zwischen Richard -Wagner-Straße und Aachener Straße sowie auf einer Verflec h- tungslänge von mindestens 50 Metern nö rdlich der Aachener Straße wird aus Gründen der Ve r- kehrssicherheit als erforderlich angesehen. Radfahrende werden im Zwischenzustand im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. In der endgültigen Lösung wird daher ein Radfahrstreifen neben einer zweispurig en Führung des Kfz-Verkehrs vorgesehen. Hierfür ist eine Ausbauplanung zu erstellen. Diese steht im Kontext der anstehenden Erneuerung der Lichtsignalanlagen Habsburgerring/Richard -Wagner-Straße und H o- henzollernring/Aachener Straße sowie der Wiederherstell ung der durch die Baustelle am Habsbu r- gerring zu erneuernden Nebenanlagen. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 4. auf dem Habsburgerring zwischen Aachener Straße und Richard -Wagner-Straße in südlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. 7. auf dem Habsburgerring zwischen Richard -Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwic k- lung des Verkehrs in nördlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende werden im Zwischenzustand im Mischverkehr bis ca. 50 Meter über die Einmündung Aachener Straße/Hahnenstraße auf der Fahrbahn geführt. Nach der Umsetzungsstufe 2020 wird überprüft, ob unter dann veränderten Rahmenbedi n- gungen (u. a. durchgängig Tempo 30; Wegnahme Fahrspur in den übrigen Abschnitten) die zweite Fahrspur in nördlicher Fahrtrichtung verkehrstechnisch weiterhin erforderlich ist und ggf. eine angepasste Planung vorgelegt. 8 Beschlusspunkt 5 - Hohenstaufenring in be iden Fahrtrichtungen Vorlage der Verwaltung 5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard - Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstr a- ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eing e- richtet. In südlicher Fahrtrichtung wird ein ko m- fortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet. Beschlussempfehlung der BV 1 5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard - Wagner-Straße/Pilgrimstra ße und Lindenstr a- ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen. In beiden Fahrtrichtungen wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen in Rege l- breite eingerichtet. Die Rechtsabbieger -Spur in südlicher Fahrtrichtung in Richtung Lindenstraße kann entfallen. Alternativ: In südlicher Fahrtrichtung entfällt Rechtsabbiegemöglichkeit in die Lindenstraße. Stellungnahme der Verwaltung (entspricht Begründung zu Vorlage/Punkt 5): In südlicher Fahrtrichtung w ird ein komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet, wobei die im Rahmen der Pilotstrecke südlich der Schaafenstraße angelegte Fahrstreifenaufteilung nun auf den nördlichen Zufahrtsarm übertragen wird. Für den Kfz -Verkehr wird entsprechend eine separat e Rechtsabbiegespur in Richtung Lindenstraße beibehalten. Diese Rechtsabbiegespur gewährleistet den Abfluss des geradeausfahrenden Kfz -Verkehrs in Richtung Zülpicher Platz und somit die Fun k- tionsfähigkeit der Koordinierung. Die Rückstaugefahr in Richtung d es ca. 50 Meter vorgelagerten Kreuzungsbereich der Richard -Wagner-Straße wird entsprechend deutlich verringert. Der Kreu- zungsbereich wurde bei der Planung der Pilotstrecke auf diese Lösung hin konzipiert. Beschlussempfehlung der Verwaltung (unverändert): 5. auf dem Hohenstaufenring zwischen Richard -Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstr a- ße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen. In nördlicher Fahrtrichtung wird bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur ein Radf ahrstreifen eingerichtet. In südlicher Fahrtrichtung wird ein komfortabel breiter Schutzstreifen eingerichtet. Dieser wird im Konfliktbereich zwischen Kfz und Radfahrer rot eingefärbt. Beschlusspunkt 8 – Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung Vorlage der Verwaltung 8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtric h- tung einen Radfahrstreifen neben einer zwei - spurigen Führung des Kfz -Verkehrs bei gleic h- zeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nord - seite von Schräg- zu Längsparken einzurichten. Beschlussempfehlung der BV 1 8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen Radfahrstreifen in Breite der Regellösung unter Umnutzung einer Fahrspur bei gleichzeit i- ger Neuordnung des Parkens auf der Nordseite von Schräg- zu Längsparken einzurichten. Stellungnahme der Verwaltung (entspricht Begründung zu Vorlage/Punkt 5): Entspricht der Begründung zu Punkt 8: Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung sollte das Grundprinzip der einspurigen Führung des Kfz -Verkehrs in der Geradeausrichtung derzeit h ier nicht angewendet werden. Bei einspuriger Führung besteht in nördlicher Fahrtrichtung vor der Lichtsi g- nalanlage Barbarossaplatz/Neue Weyerstraße eine ungenügende Verkehrsqualität sowie ein erhe b- liches Rückstaurisiko. Dies liegt vor allem an der geringen Freigabezeit, die dieser Fahrtrichtung an dem hochbelasteten Knotenpunkt Barbarossaplatz zur Verfügung steht. Bei einspuriger Führung des Kfz-Verkehrs ist in der Hauptverkehrszeit mit Rückstau bis hinter Am Duffesbach zu rechnen. Zudem ist davon auszugehe n, dass der Abfluss in Richtung Neue Weyerstraße gestört wird. In Kombination mit einer Neuordnung des Parkens (Längsparken statt Schrägparken) kann ein Ra d- fahrstreifen mit Regelmaß nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen realisiert werden. Im Rahmen der Neuplanung für den Barbarossaplatz ist die Radverkehrsführung in diesem A b- 9 schnitt neu zu bewerten. Beschlussempfehlung der Verwaltung (unverändert): 8. am Barbarossaplatz in nördlicher Fahrtrichtung einen R adfahrstreifen neben einer zwei spurigen Führung des Kfz -Verkehrs bei gleichzeitiger Neuordnung des Parkens auf der Nordseite von Schräg- zu Längsparken einzurichten . Beschlusspunkt 9 – Parken bzw. Laden und Liefern Vorlage der Verwaltung 9. das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gegebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden. Beschlussempfehlung der BV 1 9. das Parken auf den Kölner Ringen neu z u konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gegebenheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Ei n- richtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden. Das Kurzzeitparken in Ladezonen entfällt. Lad e- zonen werden durch eindeutige Beschilderungen und deutliche Markierungen gekennzeichnet. Stellungnahme der Verwaltung: Es wurden und werden erhebliche Anstrengungen durch den Verkehrsdienst unternommen das Falschparken zu unterbinden. Dennoch besteht auch aus S icht der Verwaltung an der Pilotstrecke in der Verbesserung der Regelakzeptanz die zentrale Zukunftsaufgabe. Ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Regelakzeptanz werden daher derzeit geprüft. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 9. das Parken auf den Kölner Ringen neu zu konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Geg e- benheiten die Flächen für Ladezonen (tags) und Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend ist zu prüfen, ob durch alternative Beschilderungen und/oder Bodenmarkierungen eine Erhöhung der Akzeptanz der eingerichteten Ladezonen erzielt werden kann. Beschlusspunkt 10 – Tempo 30 - Beschlussempfehlung der BV 1 10. Der Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 zur Anordnung von Tempo 30 ist unverzüglich umzusetzen („Der Verkehrsau s- schuss beauftragt die Verwaltung, auf den Kölner Ringen durchgängig vom Ubierring bis zum Th e- odor-HeussRing Tempo 30 einzurichten.“) . Stellungnahme der Verwaltung: Das Anordnungsverfahren zur Umsetzung von Tempo 30 wird unmittelbar durchgeführt. Die Umset- zung erfolgt im III. Quartal 2019. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Ein Beschluss ist nicht erforderlich. 10 Beschlusspunkt 11 – Aufhebung der Benutzungspflicht - Beschlussempfehlung der BV 1 11. Der Beschluss der Bezirksvertretung Inne n- stadt vom 03.03.2016 zur Aufhebung der Ra d- wegebenutzungspflicht ist unverzüglich und vol l- ständig umzusetzen („Die Aufhebung der Benu t- zungspflicht an den Kölner Ringen muss sofort und ohne weitere Verzögerung umgesetzt we r- den.“) Stellungnahme der Verwaltung: Die straßenverkehrsrechtliche Prüfung für den Barbarossaplatz wird unmittelbar durchgeführt (Au f- rechterhaltung nur bei „besonderer Gefahrenlage“). Die Benutzungspflicht an Ebertplatz und Ubie r- ring wird aufgehoben, das Anordnungsverfahren wird unmittelbar durchgeführt. Die Umsetzung e r- folgt ab III. Quartal 2019. Hinweis: Grundsätzlich ist zwischen der Benutzungspflicht von baulichen Radwegen und Radfah r- streifen zu unterscheiden. Radfahrstreifen werden nach StVO auch zukünftig mit VZ 237 als benut- zungspflichtige Radverkehrsanlagen beschildert. Damit erfolgt unmittelbar der Ausschluss des Ra d- verkehrs von den Nebenanlagen. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Beschlusspunkt 12 – Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung Beschlusspunkt 16 – Hohenstaufenring in südlicher Fahrtrichtung vor Barbarossaplatz t - Beschlussempfehlung der BV 1 12. Auf dem Barbarossaplatz ist in südlicher Fahrtrichtung einer Radverkehrsinfrastruktur auf der Fahrbahn einz urichten. 16. Auf dem Hohenstaufenring in südlicher Fahr t- richtung zwischen Zülpicher Platz und Barb a- rossaplatz ist eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn einzurichten . Stellungnahme der Verwaltung: Hierfür ist eine Planung zu erstellen und die verkehrlichen Auswirkungen durch verkehrstechnische Untersuchung zu ermitteln. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist eine Umsetzung in 2020 nicht möglich. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 12. für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz sowie den Barbarossa- platz in südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn zu planen und die ver- kehrstechnischen Auswirkungen diese Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 11 Beschlusspunkt 13 – Hansaring bis Ebertplatz in beiden Fahrtrichtungen - Beschlussempfehlung der BV 1 13. Auf dem Hansaring zwischen Am Küm p- chenshof/Kyotostraße und Ebertplatz werden in beiden Fahrtrichtungen die vorhandenen Ra d- verkehrsinfrastrukturen durch neue Markierungen auf den Standard der Regellösung gebracht (Radfahrstreifen 2,50 m zzgl. 0,5 m Sicherheits- abstand). Stellungnahme der Verwaltung: Hierfür ist eine Planung zu erstellen und die Auswirkungen durch verkehrstechnische Untersuchung zu ermitteln. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten ist eine Umsetzung in 2020 nicht möglich. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 13. für den Hansaring zwischen Voigteistraße/Bremer Straße und Riehler Straße/Turiner Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz -Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und d ie verkehrstechnischen Auswirkungen diese Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. Beschlusspunkt 14 – Salierring in nördlicher Fahrtrichtung - Beschlussempfehlung der BV 1 14. Auf dem Salierring in nördlicher Fahrtrichtung zwischen Trierer Straße und Neue Weyerstraße wird ein Radfahrstreifen in der Regelbreite von 2,50 m eingerichtet, im Kreuzungsbereich Neue Weyerstraße als Schutzstreifen in gleicher Breite. In Richtung Neue Weyerstraß e wird ein Radfahr- streifen für rechts abbiegende Radfahrer unter Umnutzung einer Fahrspur eingerichtet. Stellungnahme der Verwaltung: Der Beschluss , einen Radfahrstreifen in der Regelbreite von 2,50 m bei Umnutzung einer Kfz - Fahrspur herzustellen, liegt für den Salierring (Beschluss 2825/2017 - zweite Umsetzungsstufe. Die Umsetzung wird derzeit im Kontext mit der Fahrradstraßen-Querachse Am Duffesbach/Am Weide n- bach geplant. Für die Umwandlung einer Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße in einen Radfahrstreifen ist eine Planung zu erstellen und die Auswirkung durch verkehrstechnische Unte r- suchung zu ermitteln. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 14. auf der Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße bei Umnutzung einer Kfz- Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen und die verkehrstechn i- schen Auswirkungen diese Planung zu überprüfen. Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen. 12 Beschlusspunkt 15 – Grüne Welle - Beschlussempfehlung der BV 1 15. Die Ampelschaltungen auf den Ringen zw i- schen Ebertplatz und Chlodwigplatz werden so angepasst, dass eine „Grüne Welle“ für alle auf der Fahrbahn befindlichen Verkehrsteilnehmen- den entsteht. Stellungnahme der Verwaltung: Für eine Anordnung einer geringeren Geschwindigkeit als 30 km/h auf der als Bundesstraße klass i- fizierten Straße fehlen die rechtlichen Voraussetzungen in der StVO und zugehöriger Verwaltung s- vorschrift. Einer Regulierung der G eschwindigkeit alleine durch Schaltung der Licht signal-anlagen steht der Einführungserlass zur „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ des Ministeriums für Bauen, Wo h- nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen vom 14.08.2012 entgegen: „Die Anordnung einer Lichtsignalanlage zur Herabsetzung der Geschwindigkeit oder zur Durchse t- zung der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeit auf das zulässige Niveau ist nicht zulässig. Lichtsigna l- anlagen dürfen daher weder zum Zweck der Geschwindigkeitsbegrenzung noch als Ersatz für no t- wendige Geschwindigkeitsüberwachung angeordnet werden.“ Zudem ist hinsichtlich einer Koordinierungsgeschwindigkeit bei 20 km/h zu erwarten, dass durch höhere Drehzahlen in geringeren Gängen als auch durch vermehrte Anhalte - und Anfahrvorgänge im Kraftfahrzeugverkehr sowohl Lärm - als auch Luftschadstoffemissionen ansteigen. Diese Effekte stünden den Bemühungen nach Lärmminderung und Verbesserung der Luftqualität entgegen. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 15. die Koordinierung der Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Chlodwigplatz im Einklang mit den gültigen Richtlinien weiterhin auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auszulegen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1202/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.04.2019
- Erstellt
- 29.03.2019 12:19