V/0097/2005
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße
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Plan
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IV IV-V IV-V IV-V IV IV-V III III III III II-III II-III II-III II-III III III III III III III SO 0,5 1,2 TH max. 11,00 m WA 0,4 0,8 II TH max. 6,25 m SD 22°± 3° FH max. 13,00 m TH max. 13,50 m FH max. 15,50 m TH max. 17,00 m FH max. 19,00 m TH max. 6,00 m FH max. 8,00 m Sport TH max. 12,00 mMK 0,65 2,6 TH max. 12,00 m FD TH max. 18,50 m TH max. 15,00 m TH max. 15,00 m TH max. 18,50 m GCp GCp GCp GCp GCp GCp Erdwall SO TH max. 12,75mFD Rad- und Fußweg Rad- und Fußweg AEÖ GFL E GFL E GFL E GFL E GFL E GFL E GFL E GFL E GFL E GFL Technologiepark 0,5 1,2 SO TH max. 12,75mFD Technologiepark 0,5 1,2 SO TH max. 12,75mFD Technologiepark 0,5 1,2 SO TH max. 12,75mFD Technologiepark 0,5 1,2 MK 0,65 2,6 FD Anlage zur Vorlage Nr. 97/2005
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 03.03.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 16.03.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße ist gemäß § 2 (1) und § 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der seit 1997 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 409 bildet die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung des Technologieparks im Bereich südwestlich der Steinfurter Straße / Eissporthalle. Um eine weitere geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich sicherzustellen soll der Bebauungsplan geändert werden. In diesem Verfahren sollen die Verkehrsflächen und die übrigen Festsetzungen im Bereich der Eissporthalle geändert und die Verkehrs- und lärmtechnischen Aspekte untersucht werden. Ferner soll die Nutzungspalette für das Plangebiet unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Münster verändert werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen der Detailplanung angepasst werden. Zur Zeit wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung erarbeitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll im Frühjahr stattfinden. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird anschließend den parlamentarischen Gremien (BV-West, ASSVW) zur Beratung vorgelegt. I.V. Anlagen: gez. Bebauungsplan Nr. 409 (verkleinert) Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0097/2005 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140/ 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 09.02.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 409, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Steinfurter Straße
Bebauungsplan Nr. 409, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Technologiepark Steinfurter Straße
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0097/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.02.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37