3318/2021
Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 15.11.2021 3318/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 22.11.2021 Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln Frau Roß-Belkner bittet um Beantwortung der folgenden Fragen zu „Sofortmaßnahmen für die Solar- Offensive in Köln“ (AN/1409/2021): 1. Welche Konzepte und Strategien haben die Stadt Köln und die Stadtwerke, insbesondere die Rheinenergie, bzgl. des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen schon entwickelt? 2. Welche Hilfen und Förderungen bieten die Stadt Köln und die Stadtwerke in diesem Zusam- menhang für private Haushalte und gewerbliche Flächen an? Können dazu ggf. finanzielle Mit- tel vom Land NRW genutzt werden? 3. Welche Probleme stehen einem schnellen und umfassenden Ausbau von Photovoltaik- Anlagen auf städtischen, gewerblich genutzten und privaten Flächen entgegen? Die Verwaltung antwortet hierzu: Zur Beantwortung der Fragen wurden die RheinEnergie AG sowie die Gebäudewirtschaft um Stel- lungnahme gebeten. Die Rückmeldungen wurden bei der Beantwortung berücksichtigt. Im Juli 2021 haben sich die Bürgerinitiative Klimawende Köln, die Stadt Köln und die RheinEnergie AG in dem „Eckpunktepapier zur Umsetzung einer beschleunigten klimaneutralen Energieversorgung in Köln, das als inhaltliche Grundlage für die Erarbeitung einer Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Köln dient“ über einen Dekarbonisierungspfad verständigt. Hierin werden Handlungsmaßnah- men der RheinEnergie, aber auch noch bestehende Hemmnisse beschrieben und auch Hinweise für die Verwaltung bzgl. o.g. Umsetzung niedergeschrieben. Dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wurde mit Mitteilung 2985/2021 das Eckpunktepapier zur Kenntnis gegeben. (siehe https://ratsinformation.stadt -koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=103291 ) Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Ergebnisse des Mediationsverfahrens zwischen der Kli- mawende und der RheinEnergie eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der vereinbarten Ziele erar- beitet, die in die politische Beratung eingebracht wurde (siehe 3762/2021). Der PV-Ausbau nimmt dabei einen wichtigen Teil ein. Die darin festgehaltenen Schritte, fügen sich in die noch zu erarbeiten- de Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 ein. Zu 1) Die RheinEnergie möchte in den kommenden Jahren massiv in den Ausbau der Erneuerbaren Ener- gien, auch in Köln, investieren. Im Bereich Gewerbe, Wohnungswirtschaft und öffentliche Liegenschaften wird der PV-Ausbau im Rahmen von Contracting-Modellen umgesetzt. Dabei wird der erzeugte Strom vor Ort in weiteren dezentralen Energieanlagen genutzt (bspw. Stegerwaldsiedlung) oder im Rahmen sog. Mieterstrom- modelle an Endkunden in räumlicher Nähe verkauft. Darüber hinaus stehen RheinEnergie, die Stadt Köln und die Handwerkskammer zu Köln (HWK) kurz 2 Gez. Wolfgramm vor dem Abschluss einer neuen Kooperation, welche den PV-Ausbau im Rahmen des neuen „Treff- punkt-Solar“ massiv vorantreiben wird. Im neuen Solar-Beratungszentrum „Treffpunkt-Solar“ können künftig alle Privat- und Gewerbekunden die aktuellen Solar-Technologien begutachten, sich ein Bild über die notwendigen Aufwände machen und sich ausführlich, neutral und individuell zum Thema Solarenergie auf dem eigenen Dach beraten lassen. Hierfür stellt die RheinEnergie eigene Solarbera- ter zur Verfügung. Eine Onlinepräsenz wie auch ein Anlaufpunkt vor Ort werden erstellt und gebaut. Die Beratung soll für alle Bürgerinnen und Bürger möglich sein, unabhängig davon, ob sie ein Einfa- milienhaus, ein MFH oder ein Unternehmen besitzen. Auch Mieter können sich zu den vorhandenen Möglichkeiten der PV-Nutzung informieren. Am 2. Dezember 2019 hat der Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschlos- sen, auf allen städtischen Bestandsgebäuden mit geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen zu errich- ten (Vorlagen-Nummer AN/1605/2019). Bezüglich der Einzelheiten des PV-Ausbaus wird auf die Beschlussvorlage zum Mediationsverfahren Klimawende Köln – RheinEnergie AG verwiesen. Zu 2) Die Stadt Köln bietet mit dem Förderprogramm „Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreund- liches Wohnen seit 2018 finanzielle Unterstützung an. (siehe www.stadt-koeln.de/altbausanierung) Das Förderprogramm wird an die geänderten Bundesförderbedingungen angepasst und in ein Investi- tionsprogramm Klimaschutz überführt. Zu den Einzelheiten wird auf die Beschlussvorlage zum Media- tionsverfahren Klimawende Köln – RheinEnergie AG verwiesen. Zudem werden in dem neuen Solar-Beratungszentrum „Treffpunkt-Solar“ die gesamten Beratungs- leistungen kostenlos angeboten. Die hierfür anfallenden Kosten wie auch das notwendige Personal trägt die RheinEnergie AG. In den Beratungen werden Bürgerinnen und Bürger auch zum Thema Fördermittel der Stadt, des Landes und des Bundes beraten. Durch den Partner HWK werden Bürge- rinnen und Bürger nach der Beratung nicht alleine gelassen. Eine Handwerkerliste hilft beim weiteren Vorgehen. Die Beratungen im Zentrum basieren auf den objektiven Berechnungen und Daten des LANUV. Im Rahmen von Contracting-Projekten werden öffentliche Fördermittel soweit möglich genutzt. Darüber hinaus bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Köln, Kooperations- partner bzw. finanziell unterstützt durch die Stadt Köln, Beratung für Privathaushalte an. Zudem werden über den Internetauftritt der Stadt Köln www.stadt-koeln.de/klima sowie das landes- weite Netzwerk AltBauNeu, www.alt-bau-neu.de/koeln, bei dem die Stadt Köln Mitglied ist Informationen und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Eine Übersicht der Photovoltaik-Förderung des Landes NRW findet sich bei der EnergieAgentur.NRW unter https://energietools.ea- nrw.de/_database/_data/datainfopool/g-9.pdf Zu 3) Bei dem Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden können folgende Punkte problematisch sein: Vor der Installation einer Photovoltaikanlagen sind statische Prüfungen erforderlich, insbesondere aufgrund der oftmals alten Dachstruktur der Kölner Gebäude. Gegebenenfalls müssen vorgelagerte Dachsanierungen durchgeführt werden. Bei denkmalgeschützten Objekten erfolgt im Rahmen der denkmalfachlichen Prüfung und Erlaubnis durch die Denkmalbehörde eine Prüfung, ob eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Zur Ausschöpfung des Potentials von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen gilt es zunächst die pla- nungsrechtlichen Vorgaben (bspw. Landesentwicklungsplan NRW, Landschaftsplan, Baugesetzbuch) zu prüfen, um in der Folge die tatsächlich zur Anlage von PV-Freiflächenanlagen geeigneten Flächen zu identifizieren. Hinzu kommt, dass die Anlage von PV-Freiflächenanlagen, sofern sie als Eingriff in Natur und Land- schaft vorgenommen wird, entsprechend ausgeglichen werden muss. Diesbezüglich wird auch auf die Beschlussvorlagen zum Mediationsverfahren Klimawende Köln – RheinEnergie AG verwiesen. 3 Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3318/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.11.2021
- Erstellt
- 16.09.2021 08:29