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4202/2021

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates aus der Ausschusssitzung Klima, Umwelt und Grün vom 25.11.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.12.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 20.01.2022, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4325 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
Vorlagen-Nummer  28.12.2021 
 4202/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates aus der Ausschusssitzung Klima, Umwelt 
und Grün vom 25.11.2021 
 
hier: AN/2483/2021 Die Fraktion 
Anfragen der Fraktion: 
 
„Flächen, die insbesondere der Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes die-
nen. Zu ihnen gehören zum Beispiel Parkanlagen, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Dauerklein-
gärten und auch Friedhöfe.“ – sind laut Flächennutzungsplan so genannte Grünflächen. 
 
Da diese von der Bevölkerung allerdings irreführend auch als begrünte Flächen wahrgenommen wer-
den, ergeben sich folgende Fragen. 
 
1. Wie viele im Flächennutzungsplan als Grünflächen ausgewiesene Flächen sind aktuell 
nicht begrünt? Wie z.B. der Rheinboulevard (dauerhaft) oder die Ausweichfläche des 
Dreikönigsgymnasiums an der Escher Straße (vorübergehend).  
 
Antwort der Verwaltung zu 1.: 
  
Eine konkrete Aussage, wie viele der im Flächennutzungsplan als Grünflächen ausgewiesenen 
Flächen tatsächlich als Grünflächen ausgebaut sind, kann zurzeit nicht beantwortet werden. Die 
Ausweisung im Flächennutzungsplan bedeutet nicht, dass die als Grünfläche ausgewiesenen 
Flächen, auch tatsächlich als Grünanlage ausgebaut werden müssen (vgl. Beantwortung Frage 
2). Die Ausweisung als Grünfläche weist primär darauf hin, dass diese Flächen von wesentlicher 
Bedeutung für das gesamtstädtische Grünsystem sind. 
 
Der Rat hat die Verwaltung am 23.03.2021 beauftragt einen „Masterplan Stadtgrün“ zu erarbeiten. 
Im Rahmen dieser Untersuchung ist auch ein Abgleich mit den aktuellen Grünflächen-
Festsetzungen des Flächennutzungsplans und der gesamtstädtischen Konzeption eines zusam-
menhängenden Grünsystems vorgesehen. 
 
 
2. Warum ist die Definition von „Grünfläche“ so weit gefasst? 
 
Antwort der Verwaltung zu 2.: 
 
Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindege-
biet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennut-
zung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. In §5 Abs.2 Nr. 5 
BauGB werden hier auch die Grünflächen mit beispielhaften Nutzungen wie Parkanlagen, Dauer-
kleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt und Badeplätze und Friedhöfe aufgeführt.

2 
 
 
Aufgrund der Funktion des Flächennutzungsplanes, der u.a. die Vorgaben für die verbindliche 
Bauleitplanung formuliert, ist es erforderlich, den Grünflächen eine Zweckbestimmung zuzuwei-
sen. Neben den oben genannten Zweckbestimmungen ist die Gemeinde frei, bei Bedarf weitere 
Zweckbestimmungen zu definieren, um ihre städtebaulichen Ziele planerisch festzulegen. Der 
Flächennutzungsplan der Stadt Köln belegt z.B. Grünflächen, die für Ausgleichsmaßnahmen vor-
gesehen sind mit der Signatur „Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen“.  
 
Grünflächen sind auch deswegen mit einer Zweckbestimmung zu versehen, um die Zulässigkeit 
von baulichen Anlagen innerhalb der Grünflächen beurteilen zu können. Damit die Grünflächen ih-
re Zweckbestimmung wie z.B. Friedhof, Kleingarten oder Sportanlage erfüllen zu können, sind 
hier bauliche Anlagen zulässig, die der Zweckbestimmung dienen.  
 
Die Darstellung einer Grünfläche im Flächennutzungsplan bedeutet somit nicht, dass hier keine 
baulichen Anlagen errichtet werden dürfen und auch nicht, dass diese Fläche bereits eine Grün-
fläche ist, sondern dass dies das planerische Ziel ist. 
 
 
3. Wie plant die Stadt dafür Sorge zu tragen, die realen Gegebenheiten der tatsächlichen 
Grünflächen darzustellen? 
 
Antwort der Verwaltung zu 3.: 
 
Ziel der Verwaltung ist die transparente Darstellung des tatsächlichen Stadtgrün Bestandes. Das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen führt aus diesem Grunde ein Flächenkataster, in dem 
alle für das Stadtgrün bedeutenden städtischen Grün- und Freiflächen (Grünanlagen, Friedhöfe, 
Kleingärten, Biotopflächen etc.) dargestellt sind.  
Im Rahmen der Erarbeitung des „Masterplan Stadtgrün“ werden darüber hinaus Vorschläge für 
den weiteren Ausbau des Stadtgrüns und auch Vorschläge hinsichtlich einer Entsiegelung erar-
beitet.  
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

20.01.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
4202/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.12.2021
Erstellt
30.11.2021 11:25