4202/2021
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates aus der Ausschusssitzung Klima, Umwelt und Grün vom 25.11.2021
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4325 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671 Vorlagen-Nummer 28.12.2021 4202/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.01.2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates aus der Ausschusssitzung Klima, Umwelt und Grün vom 25.11.2021 hier: AN/2483/2021 Die Fraktion Anfragen der Fraktion: „Flächen, die insbesondere der Erholung sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes die- nen. Zu ihnen gehören zum Beispiel Parkanlagen, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Dauerklein- gärten und auch Friedhöfe.“ – sind laut Flächennutzungsplan so genannte Grünflächen. Da diese von der Bevölkerung allerdings irreführend auch als begrünte Flächen wahrgenommen wer- den, ergeben sich folgende Fragen. 1. Wie viele im Flächennutzungsplan als Grünflächen ausgewiesene Flächen sind aktuell nicht begrünt? Wie z.B. der Rheinboulevard (dauerhaft) oder die Ausweichfläche des Dreikönigsgymnasiums an der Escher Straße (vorübergehend). Antwort der Verwaltung zu 1.: Eine konkrete Aussage, wie viele der im Flächennutzungsplan als Grünflächen ausgewiesenen Flächen tatsächlich als Grünflächen ausgebaut sind, kann zurzeit nicht beantwortet werden. Die Ausweisung im Flächennutzungsplan bedeutet nicht, dass die als Grünfläche ausgewiesenen Flächen, auch tatsächlich als Grünanlage ausgebaut werden müssen (vgl. Beantwortung Frage 2). Die Ausweisung als Grünfläche weist primär darauf hin, dass diese Flächen von wesentlicher Bedeutung für das gesamtstädtische Grünsystem sind. Der Rat hat die Verwaltung am 23.03.2021 beauftragt einen „Masterplan Stadtgrün“ zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Untersuchung ist auch ein Abgleich mit den aktuellen Grünflächen- Festsetzungen des Flächennutzungsplans und der gesamtstädtischen Konzeption eines zusam- menhängenden Grünsystems vorgesehen. 2. Warum ist die Definition von „Grünfläche“ so weit gefasst? Antwort der Verwaltung zu 2.: Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindege- biet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennut- zung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. In §5 Abs.2 Nr. 5 BauGB werden hier auch die Grünflächen mit beispielhaften Nutzungen wie Parkanlagen, Dauer- kleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt und Badeplätze und Friedhöfe aufgeführt. 2 Aufgrund der Funktion des Flächennutzungsplanes, der u.a. die Vorgaben für die verbindliche Bauleitplanung formuliert, ist es erforderlich, den Grünflächen eine Zweckbestimmung zuzuwei- sen. Neben den oben genannten Zweckbestimmungen ist die Gemeinde frei, bei Bedarf weitere Zweckbestimmungen zu definieren, um ihre städtebaulichen Ziele planerisch festzulegen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln belegt z.B. Grünflächen, die für Ausgleichsmaßnahmen vor- gesehen sind mit der Signatur „Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen“. Grünflächen sind auch deswegen mit einer Zweckbestimmung zu versehen, um die Zulässigkeit von baulichen Anlagen innerhalb der Grünflächen beurteilen zu können. Damit die Grünflächen ih- re Zweckbestimmung wie z.B. Friedhof, Kleingarten oder Sportanlage erfüllen zu können, sind hier bauliche Anlagen zulässig, die der Zweckbestimmung dienen. Die Darstellung einer Grünfläche im Flächennutzungsplan bedeutet somit nicht, dass hier keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen und auch nicht, dass diese Fläche bereits eine Grün- fläche ist, sondern dass dies das planerische Ziel ist. 3. Wie plant die Stadt dafür Sorge zu tragen, die realen Gegebenheiten der tatsächlichen Grünflächen darzustellen? Antwort der Verwaltung zu 3.: Ziel der Verwaltung ist die transparente Darstellung des tatsächlichen Stadtgrün Bestandes. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen führt aus diesem Grunde ein Flächenkataster, in dem alle für das Stadtgrün bedeutenden städtischen Grün- und Freiflächen (Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Biotopflächen etc.) dargestellt sind. Im Rahmen der Erarbeitung des „Masterplan Stadtgrün“ werden darüber hinaus Vorschläge für den weiteren Ausbau des Stadtgrüns und auch Vorschläge hinsichtlich einer Entsiegelung erar- beitet. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4202/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.12.2021
- Erstellt
- 30.11.2021 11:25