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2249/2019

Mitteilung der Sportverwaltung zu dem Positionspapier von DOSB und DFB vom 14. Mai 2019

Mitteilung Ausschuss 27.06.2019

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.06.2019, TOP 6.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3775 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 27.06.2019 
 2249/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 27.06.2019 
 
Mitteilung der Sportverwaltung zu dem Positionspapier von DOSB und DFB vom 14. Mai 2019 
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 11. Januar 2019 einen Beschränkungsvor-
schlag gemäß Anhang XV der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) veröffentlicht, mit dem das Inver-
kehrbringen von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik verboten werden soll. Nach Definition der ECHA 
sind Partikel in einer Größe von ≥ 1 nm und ≤ 5 mm Mikroplastik. Darunter fällt auch das, als Füllstoff 
(„Infill“) verwendete Kunststoffgranulat (z.B. SBR, EPDM oder TPE) für Kunststoffrasensysteme. 
Die öffentliche Konsultation zu dieser vorgeschlagenen Einschränkung begann am 20.03.19 und en-
det am 20.09.19. Es muss betont werden, dass ausschließlich über die Füllstoffe und nicht über den 
Kunststoffrasenbelag diskutiert wird.  
 
DOSB und DFB haben eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum ECHA-
Beschränkungsvorschlag „Mikroplastik“ erarbeitet. Dieser Stellungnahme folgen Inhaltlich auch die 
Schreiben des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (vom 20. Mai 2019) und des Deut-
schen Städtetages (vom 07. Juni 2019). „Der Deutsche Olympische Sportbund e. V. (DOSB) und der 
Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) sprechen sich bei der Umsetzung des Beschränkungsvorschlags 
der ECHA gemäß Anhang XV der REACH-Verordnung bezüglich des Inverkehrbringens von Produk-
ten, denen bewusst Mikroplastik zugesetzt wird, für eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren 
für Kunststoffgranulate aus, die als Füllstoff in Kunststoffrasensystemen verwendet werden. Zugleich 
erarbeiten DOSB und DFB Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportanlagenbetreiber, um 
kurzfristig den Austrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verringern.“ 
 
Bisher handelt es sich bei dem möglichen Verbot des Inverkehrbringens von bewusst zugesetzten 
Mikroplastik um einen Vorschlag der ECHA. Die ECHA hat in den europäischen Gremien beratenden 
Charakter. Die Entscheidung erfolgt durch die Mitgliedsstaaten und die europäische Kommission. 
DOSB und DFB sind sich des Problems der Verschmutzung der Umwelt durch Mikroplastik bewusst 
und unterstützt die grundlegenden Ziele der ECHA. 
 
Neben dem häufig genutzten Kunststoffgranulat der Kunststoffrasensysteme der dritten Generation, 
existieren alternative Füllstoffe und Systeme. So wurden und werden in Köln Kunststoffrasenplätze 
teilweise mit Sand und/oder Kork verfüllt. So wurde bereits 2014 der erste Kunststoffrasenplatz mit 
Kork/Sand-Füllung in Köln eröffnet. Auf der Sportanlage Salzburger Weg wurde Ende 2018 und An-
fang 2019 der Kunststoffrasenbelag ausgetauscht. Hier wurde bereits ein Kunststoffrasenbelag mit 
Kork/Sand-Füllung verwendet. Bei neu angelegten städtischen Kunststoffrasenplätzen wird die ange-
schlossene Niederschlagsversickerungsanlage mit einer Sedimentationsstrecke (für die abfiltrierbaren 
Stoffe) im Hinblick auf das Mikroplastik als Minderungsmaßnahme betrieben. 
 
Auch in Zukunft beabsichtigt die Sportverwaltung bei Belagswechseln und Neubauten auf Kunststoff-
granulate zu verzichten und alternative Füllstoffe und Systeme zu verwenden. Die aktuellen Entwick-
lungen in der Sportplatzbaubranche werden beobachtet und verfolgt. Es kann berichtet werden, dass 
sich derzeit sogenannte Non-Infill-Systeme, bei denen weder mineralische noch elastische Füllstoffe 
eingebracht werden müssen, in der Entwicklung befinden. Es existieren bisher allerdings nur wenige

2 
 
belastbare Studien darüber, wie sich diese Alternativen qualitäts- und kostenmäßig (z.B. hinsichtlich 
Bespielbarkeit und Lebensdauer) vergleichen lassen.

Anlage

16488 Zeichen

1 
 
 
Positionen für eine gemeinsame Stellungnahme 
von DOSB und DFB 
im Rahmen der Konsultation zum ECHA-Beschränkungsvorschlag 
„Mikroplastik“ 
Stand: 14. Mai 2019 
 
Der Deutsche Olympische Sportbund e. V. (DOSB) ist die regierungsunabhängige Dach-
organisation des gemeinwohlorientierten Sports in Deutschland. In seinen 101 Mitgliedsor-
ganisationen sind mehr als 27,4 Millionen Mitgliedschaften in knapp 90.000 Turn- und Sport-
vereinen organisiert. Unter dem Dach des DOSB bildet der Sport die größte Bürgerbewe-
gung Deutschlands. Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) ist einer der größten Sport-
fachverbände der Welt. Mehr als 7 Millionen registrierten Mitglieder in knapp 25.000 Vereine 
und rund 155.000 Mannschaften nehmen an dem vom DFB und seinen 21 Landes- und fünf 
Regionalverbänden organisierten Spielbetrieb teil. Um allen Bürgerinnen und Bürgern den 
Zugang zum Sport zu ermöglichen, sind adäquate Sportstätten in ausreichender Anzahl 
Grundvoraussetzung – ohne Sportstätten gibt es keinen Sport! 
 
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 11. Januar 2019 einen Beschrän-
kungsvorschlag gemäß Anhang XV der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) veröffentlicht, 
mit dem das Inverkehrbringen von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik verboten werden 
soll.1 Darunter fällt auch das, als Füllstoff („Infill“) verwendete Kunststoffgranulat für Kunst-
stoffrasensysteme. Das Verbot soll nach derzeitigem Stand bereits 2021 in Kraft treten. 
 
Der gemeinwohlorientierte deutsche Sport, hier vertreten durch den DOSB und DFB, über-
nimmt gesellschaftliche Verantwortung für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der natür-
lichen Lebensgrundlagen. Sie setzen sich deshalb gemeinsam für eine umwelt- und klima-
freundliche sowie ressourcenschonende Sportstättenentwicklung ein. Diese leistet einen 
Beitrag zum integrierten Gewässerschutz nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie2,  steht im 
Einklang mit der europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft3 und trägt 
zur Reduzierung der Umweltverschmutzung durch (Mikro-)Plastik bei. Der gemeinwohlorien-
tierte Sport unterstützt deshalb grundsätzlich die Ziele des Beschränkungsvorschlages der 
ECHA. 
 
 
1. Gesellschaftliche Rolle des Sports 
 
Der gemeinwohlorientierte Sport unter dem Dach des DOSB ist die größte zivilgesellschaftli-
che Bewegung in Deutschland und Europa. Er schafft ein strukturiertes, an die gesamte Be-
völkerung gerichtetes und für alle offenes Bewegungs- und Sportangebot, durch das wichtige 
                                    
1  ECHA, Annex XV Restriction Repo rt – Proposal for a Restriction, März 2019, S. 85. 
2  Richtlinie 2000/60/EG des Europä ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines 
Ordnungsrahmens  Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, https://eur-
lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF. 
3  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den R at, den Europäischen Wirtschafts- und Sozi-
alausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislauf-
wirtschaft“, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52018DC0028&from=EN.

2 
 
soziale und gesundheitsfördernde Funktionen in der Gesellschaft erfüllt werden. Sportverei-
ne in Deutschland zählen 10 Millionen Mitgliedschaften im Kinder- und Jugendalter4, allein im 
DFB liegt diese Zahl bei 2,1 Millionen5. Damit sind Sportvereine die wichtigste Anlaufstelle 
für Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule und übernehmen unverzichtbare Aufgaben 
für die ganzheitliche Persönlichkeitsbildung junger Menschen. 
 
In Deutschland engagieren sich knapp 8 Millionen Bürgerinnen und Bürger freiwillig und eh-
renamtlich im Sport
6. Das macht den Sport zum größten Träger bürgerschaftlichen Engage-
ments in Deutschland. Die freiwillig im Sport und für den Sport Engagierten leisten in unter-
schiedlichen Funktionen, z.B. als Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter, Sportwarte, Übungs-
leiter oder einfach nur als Helfer bei Sportveranstaltungen oder Vereinsfesten jährlich insge-
samt etwa 446 Mio. freiwillige, gesellschaftlich bedeutende und nicht entlohnte Arbeitsstun-
den. Durchschnittlich ist jeder Ehrenamtliche im Sport freiwillig 20 Stunden pro Monat im 
Einsatz. Dieser Arbeitsaufwand entspricht einer jährlichen Wertschöpfung und damit einem 
Wohlfahrtsgewinn allein in Deutschland von ca. 6,7 Milliarden Euro7. Vergleichbare Zahlen 
lassen sich auch für die gesamte EU feststellen. In den EU-Mitgliedstaaten engagieren sich 
im Jahre 2010 zwischen 92 und 94 Millionen Menschen freiwillig für Ziele des Gemeinwohls, 
davon die meisten im Sport (ca. 35 bis 40 Prozent aller freiwillig Tätigen in der EU)8.  
 
Durch die Einbindung großer Teile der Bevölkerung in die tägliche Arbeit der Sportvereine 
kann ein umfassendes, breit gefächertes und allgemein zugängliches Angebot an Sportarten 
und Sportausübungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten ge-
schaffen und aufrechterhalten werden9.  
 
Dem Sport kommt darüber hinaus eine wichtige Vorbild- und Lehrfunktion im Bereich der 
Integration und demokratischen Grundbildung zu. Allein in den deutschen Sportvereinen 
werden 2,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund über den Sport gesellschaftlich 
integriert10. Durch die Einbindung in Vereinsstrukturen bieten ihnen zahlreiche Möglichkeiten 
über die reine Ausübung des Sports hinaus. Für das herausragende gesellschaftliche Enga-
gement des Sports spricht nicht zuletzt, dass die Sportvereine eng mit Schulen, Kindergär-
ten, Unternehmen, Krankenkassen oder anderen öffentlichen Institutionen zusammenarbei-
ten, insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Prävention und Gesundheitsförderung.  
 
 
2. Notwendigkeit der Verfügbarkeit von Sportstätten 
 
Um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Sport zu ermöglichen, sind adäquate 
Sportstätten in ausreichender Anzahl Grundvoraussetzung. Für die Organisation von Sport-
angeboten und die Ausübung der beschriebenen gesellschaftlichen Rollen des Sports sind 
die Vereine weitgehend auf öffentlich finanzierte Sportanlagen angewiesen, stellen aber 
                                    
4  DOSB (2018), Bestandserhebung 2018.  
5  DFB (2018), Mitgliederstatistik 2018. 
6  Breuer / Feiler (2017), Sportent wicklungsbericht 2016/2017, S.30. 
7  Breuer / Mutter (Hrsg.) (2013): Zum Wert des Sports aus ökonomischer Perspektive, S. 82. 
8  Europäische Kommission (2010): Study on volunteering in the E uropean Union, S. 7. 
9  Eurostat (2009): Eurobarometer 334, Sport and physical activity, S. 9. 
Etwa 40 Prozent der Bevölkerung in der EU treiben regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) Sport; 
Bundeswirtschaftsministerium (2012): Wirtschaftsfaktor Sport, Monatsbericht 2-2012, S. 2. 
In Deutschland treiben mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren aktiv Sport. 
10  Breuer / Mutter (Hrsg.) (2013): Zum Wert des Sports aus ökonomischer Perspektive, S. 114.

3 
 
auch durch eigene Investitionen adäquate Sportstätten bereit. Über preislich attraktive Ange-
bote wird der Zugang aller Bevölkerungsgruppen zum Sport gewährleistet11. 
 
Ein für alle zugängliches und umfangreiches Sportangebot ist – vor allen Dingen in Groß-
städten und Ballungsgebieten – nur durch die Verfügbarkeit von ganzjährig nutzbaren Sport-
anlagen zu gewährleisten. Kunststoffrasenplätze spielen hierbei, insbesondere für den Fuß-
ball, eine wichtige Rolle, da sie eine intensivere Nutzung als Sportrasenplätze oder Tennen-
plätze erlauben. Es ist davon auszugehen, dass allein mit Sportrasenplätzen und Tennen-
plätzen der derzeitige Trainings- und Spielbetrieb, insbesondere bei den Kinder- und Ju-
gendmannschaften, nicht aufrechtzuerhalten ist.  
 
In Deutschland gibt es ca. 5.000 für den Fußballspielbetrieb des DFB gemeldete Kunststoff-
rasenplätze
12, sowie ca. 1.000 DFB-Minispielfelder. Der DOSB hat Kenntnis von einer gro-
ßen Anzahl weiterer, sportlich genutzter Kunststoffrasenplätze. Eine genaue Quantifizierung 
der in Deutschland von einem möglichen Verbot betroffenen Sportanlagen ist derzeit jedoch  
nicht möglich, da eine belastbare Datengrundlage fehlt.  
 
 
3. Alternative Füllstoffe zu Kunststoffgranulat 
 
Neben dem häufig genutzten Kunststoffgranulat existieren für Kunststoffrasensysteme alter-
native Füllstoffe, die in Teilen auch bereits beim Betrieb von Sportanlagen genutzt werden. 
So werden in Deutschland aktuell Kunststoffrasenplätze teilweise mit Sand und/oder Kork 
verfüllt. Zudem gibt es auch Kunststoffrasensysteme, die ohne elastischen Füllstoff betrieben 
werden können. 
 
Es existieren bisher allerdings nur wenige belastbare Studien darüber, wie sich diese Alter-
nativen qualitäts- und kostenmäßig (z.B. hinsichtlich Bespielbarkeit und Lebensdauer) ver-
gleichen lassen. Zudem müsste untersucht werden, ob und wie sich die Bespielbarkeit oder 
das Verletzungsrisiko der alternativ befüllten Kunststoffrasenflächen bei den verschiedenen 
Alternativfüllungen verändert
13. 
 
Es bedarf daher dringend weiterer wissenschaftlicher Expertise zur Praxistauglichkeit alter-
nativer, organischer Füllstoffe und zur sportartspezifischen Eignung von Kunststoffrasenplät-
zen, die ohne Füllstoffe auskommen.  Sowohl eine wissenschaftliche Folgenabschätzung, 
als auch die dringend erforderliche Entwicklung alternativer Füllstoffe durch die Industrie sind 
eine zentrale Forderung der, von der Thematik betroffenen gemeinnützigen Sportverbände in 
Deutschland. Sie vertreten die Meinung, dass die Maßnahmen, die ein Verbot des Kunst-
stoffgranulats verursachen würden, nicht kurzfristig umsetzbar sind und Alternativen nur mit-
tel- bis langfristig erarbeitet und bereitgestellt werden können. 
 
 
                                    
11  Breuer / Wicker (2011): Situation der Sportarten in Deutschland, S. 78 und 138. 
Von deutschen Fußballvereinen nutzen fast 73 Prozent (zumeist gegen Zahlung von Nutzungsgebühren oder 
sonstiger Gegenleistungen) kommunale Sportanlagen. Von deutschen Sportvereinen nutzen 89 Prozent (zu-
meist gegen Zahlung von Nutzungsgebühren oder sonstiger Gegenleistungen) kommunale Sportanlagen. 
12  nach Spielbetrieb DFBnet (2018). 
13  vgl. Norwegian Environmental Agency/Plan Miljø (2017): Environmentally friendly substitute products for rubber 
granulates as infill for artificial turf fields.

4 
 
4. Zu erwartende Kosten eines Verbots 
 
Jährlich werden in Deutschland ca. 300 Kunststoffrasenplätze neu gebaut, sowie 150 Kunst-
stoffrasenplätze von Grund auf erneuert. Hinsichtlich dieser Plätze dürfte eine Umstellung 
auf alternative Füllstoffe notwendig sein. Hierfür halten die Sportanlagenbetreiber (Kommu-
nen oder Vereine) Mittel für Sportstättenbau und -sanierung vor, die bei Eintritt des Verbots 
und bei Verwendung alternativer Füllstoffe deutlich höher ausfallen. Laut Berechnungen des 
DFB belaufen sich die jährlichen Mehrkosten deutschlandweit auf einen hohen einstelligen 
Millionenbetrag. 
 
Zusätzlich zu diesen geplanten Baumaßnahmen würde ein Verbot allerdings auch alle ande-
ren mit Kunststoffgranulat verfüllten Kunststoffrasenplätze betreffen, da Sportanlagenbetrei-
ber nach Inkrafttreten den benötigten Füllstoff nicht mehr akquirieren könnten. Daher würden 
auf die Sportanlagenbetreiber Kosten zukommen, die von diesen nicht budgetiert wurden. 
 
Die Kosten eines Verbotes können aufgrund fehlender bislang unzureichender Kenntnisse 
über geeignete alternative Füllstoffe derzeit nicht seriös beziffert werden. Auf Grundlage ak-
tueller Daten
14 zum Bau von Kunststoffrasenplätzen dürfte der Gesamtbetrag für den Aus-
tausch des Füllstoffes der Kunststoffrasensysteme im hohen zweistelligen Millionenbereich 
liegen, wobei zur Präzisierung dieses Schätzwertes vertiefte Analysen zwingend erforderlich 
sind. 
 
 
5. Notwendigkeit angemessener Übergangsfristen 
 
DOSB und DFB sind sich der globalen und auch nationalen Herausforderung der Umwelt-
verschmutzung durch (Mikro-)Plastik bewusst und möchten als große gesellschaftspolitische 
Akteure einen Beitrag zur signifikanten Reduzierung dieses Problems leisten. Sie unterstüt-
zen deshalb die grundlegenden Ziele des Beschränkungsvorschlages der ECHA. DOSB und 
DFB weisen jedoch darauf hin, dass weder für die Austragsmengen von Füllstoffen noch für 
die Auswirkungen eines Verbots auf die Verfügbarkeit von Sportanlagen ausreichende Da-
tenerhebungen, Risikoanalysen und Folgeabschätzungen vorliegen. Vor einer direkten Be-
schränkung durch die ECHA sollte eine bessere Wissensbasis geschaffen werden. Es bedarf 
in diesem komplexen Bereich weiterer wissenschaftlicher Studien, um Wissenslücken zu 
schließen und um umweltfreundlichere Materialien im Sportplatzbau zu entwickeln sowie 
eine, sich an Nachhaltigkeitskriterien orientierende Gesamtbewertung der bereits existieren-
den Kunststoffrasensysteme zu ermöglichen. 
 
Ein Verbot des Inverkehrbringens von Kunststoffgranulaten als Füllstoff in Kunststoffrasen-
systemen direkt bei Inkrafttreten der Beschränkung wäre unverhältnismäßig. Es würde zu 
hohen, unerwarteten Umstellungskosten und Mehrkosten für Vereine und Kommunen füh-
ren, wodurch dem gemeinwohlorientierten Sport Mittel entzogen würden. Bei fehlender Fi-
nanzierbarkeit dieser Mehrkosten ist zudem von einer Schließung vieler Sportplätzen auszu-
gehen, wodurch das Sportangebot in Schulen und Vereinen stark leiden würde. Gerade auf 
Vereinsebene stellt ein solch außerordentlicher Kostenpunkt ein großes finanzielles Risiko 
dar, dass das sportliche und gesellschaftliche Gesamtangebot des Vereins gefährden kann. 
Eine Beschränkung ohne Übergangsfristen, die eine mittelfristige Umstellung und Kosten-
                                    
14  Eigene Ermittlungen (stadionwelt.de bzw. sportstaettenrechner.de).

5 
 
streckung erlauben, würde das Breitensportangebot in Deutschland sehr negativ beeinflus-
sen. 
 
Im Hinblick auf den Beschränkungsvorschlag der ECHA gemäß Anhang XV der REACH-
Verordnung spricht sich der deutsche Sport daher für eine angemessene Übergangsfrist von 
mindestens sechs Jahren bis zu einem vollständigen Inverkehrbringungsverbot des Kunst-
stoffgranulats zur Verwendung in neuen Kunststoffrasensystemen sowie für die Umstellung 
bestehender Flächen aus. Es bedarf wegen der besonderen gesellschaftlichen Relevanz des 
Sports der Erarbeitung eines gemeinsamen und schrittweisen Ansatzes, um die Verringe-
rung des Austrags von Mikroplastik und das Bedürfnis zur Sportausübung breiter Bevölke-
rungsschichten in Einklang zu bringen. 
 
Gleichzeitig ist sich der gemeinwohlorientierte Sport in Deutschland des Problems Ver-
schmutzung der Umwelt durch Mikroplastik bewusst und unterstützt daher die grundlegen-
den Ziele der EU und der ECHA. DOSB und DFB haben eine gemeinsa me Arbeitsgruppe 
gebildet, um u.a. bei Sportvereinen und Kommunen für organisato rische und bauliche Ver-
änderungen zu werben, die notwendig sind, um den Austrag von Mi kroplastik von Sportplät-
zen in die Umwelt zu verringern, und sie darüber zu informieren , wie sie in eigener Verant-
wortung den Austrag in ihrem Einfl ussbereich auch kurzfristig r eduzieren können. Gezielte 
Risikomanagementmaßnahmen können die Freisetzung von Füllstoffe n in die Umwelt be-
reits signifikant vermindern. Technische Maßnahmen zur Zurückha ltung eines Materialaus-
trags vor Ort (z.B. Rinnenfilter mit Sedimentationsstrecken an Abläufen, Schmutzfangmat-
ten, Schuhbürsten am Ausgang) und organisatorische Maßnahmen be im Betrieb der Sport-
plätze (z. B. regelmäßige Reinigung der Spielfeldränder, Auffan gsiebe) können zu einer 
starken Verringerung des Austrags von Mikroplastik beitragen. D er gemeinnützige Sport in 
Deutschland wird daher unabhängig von der Entscheidung der ECHA  über diese Methoden 
informieren und auf ihre Umsetzung hinwirken.  
 
Der Deutsche Olympische Sportbund e. V. (DOSB) und der Deutsche  Fußball-
Bund e. V. (DFB) sprechen sich bei der Umsetzung des Beschränku ngsvorschlags 
der ECHA gemäß Anhang XV der RE ACH-Verordnung bezüglich des Inv erkehrbrin-
gens von Produkten, denen bewusst Mikroplastik zugesetzt wird,  für eine Über-
gangsfrist von mindestens sechs Jahren für Kunststoffgranulate aus, die als Füllstoff 
in Kunststoffrasensystemen verwendet werden. Zugleich erarbeite n DOSB und DFB 
Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportanlagenbetreibe r, um kurzfristig 
den Austrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verringern.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Sportausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2249/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.06.2019
Erstellt
19.06.2019 15:51