0316/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Themann aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 01.12.2025 betreffend "Baumfällung Platenstraße"
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2772 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 0316/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Themann aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 01.12.2025 betreffend "Baumfällung Platenstraße" Anfrage: Bezirksvertreterin Themann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass im Zusammen- hang mit einer privaten Baumaßnahme in der Platenstraße kurz vor der Einmündung zur Ven- loer Straße ein Baum gefällt wurde. Erste Nachfragen bei der Verwaltung ergaben, dass es noch keine konkreten Planungen für die Wiederherstellung der Baumscheibe und der Nach- pflanzung gebe. Auch wenn Wohnraum dringend benötigt werde, müsse seitens der Verwal- tung eindeutig geregelt werden, dass der Bauträger für die Ersatzpflanzung und die Herrich- tung der Baumscheibe die vollständigen Kosten trage. Sie fragt daher nach, warum dies sei- tens der Verwaltung nicht festgesetzt wurde, wann der Baum nachgepflanzt wird und wer die Kosten hierfür übernimmt. Antwort der Verwaltung: Bei dem betroffenen Baum handelt es sich um eine Hainbuche (Carpinus). Die Fällgenehmi- gung wurde vom zuständigen Amt für Landschaftspflege und Grünflächen am 2. Januar 2023 erteilt. Die Fällgenehmigung sah vor, dass das Wurzelwerk entfernt wird und die beanspruchte Flä- che nach Abschluss der Bauarbeiten entsprechend den Vorgaben des Grünhandbuchs der Stadt Köln schnell und ordnungsgemäß wiederherzustellen ist. Da private Antragsteller keine Pflanzungen auf öffentlichem Straßenland durchführen dürfen, wurde im Rahmen der Fällge- nehmigung keine direkte Ersatzpflanzung durch den Vorhabenträger festgesetzt, sondern eine Ausgleichszahlung erhoben, mit der eine Ersatzpflanzung durch die Stadt veranlasst werden sollte. Im Rahmen der Baugenehmigung war darüber hinaus vorgesehen, dass eine Baumscheibe wiederhergestellt und bepflanzt wird. Entgegen der Auflage in der Baugenehmigung wurde im Zuge der Bauausführung der ehemalige Baumstandort jedoch dauerhaft aufgegeben. Aktuelle Kontrollen vor Ort haben ergeben, dass die frühere Baumscheibe durch die neu her- gestellte Tiefgaragenzufahrt vollständig versiegelt wurde und somit keine nutzbare Pflanzflä- che mehr im öffentlichen Straßenland zur Verfügung steht. Eine Ersatzpflanzung an diesem Standort ist daher nicht mehr möglich. Die im Rahmen der Fällgenehmigung festgesetzte Ausgleichszahlung wurde vollständig ge- leistet. Eine Pflanzung am ursprünglichen Standort kann jedoch aus Platzgründen nicht erfol- gen. Die Ausgleichszahlung wird für die Pflanzung eines Baumes im Rahmen der beschlosse- nen bezirklichen Straßenbaumkonzepte genutzt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0316/2026
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 11.02.2026
- Erstellt
- 30.01.2026 08:35