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AN/0047/2026

Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke und Regina Bensch (Volt), betr.: Neues Quartier Bickendorf

Gem. Antrag nach § 3 BV4 29.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 02.02.2026, TOP 8.15

Gem. Antrag nach § 3 (BV4)

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Gem. Antrag nach § 3 (BV4)

5266 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke 
Regina Bensch (Volt)  
Herrn Bezirksbürgermeister Herrn Oberbürgermeister 
Volker Spelthann Torsten Burmester 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0047/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 
 
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke und 
Regina Bensch (Volt), betr.: Neues Quartier Bickendorf 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
am 30. Juni 2025 wurde der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und über 
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Arbeitstitel: "Coty-Areal 
in Köln-Bickendorf" (Jetzt: Neues Quartier Bickendorf) gefasst. In der Sitzung haben wir 
mündlich zu Protokoll gegeben, dass wir das Auslobungsverfahren noch um Punkte wie 
preisgedämpften Wohnungsbau ergänzen werden. Dementsprechend stellen die Antragstel-
ler*innen folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 02.Febrauar 
.2026: 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im laufenden Verfahren bzgl.  
Neues Quartier Bickendorf das Auslobungsverfahren um folgende Punkte zu ergänzen: 
 
1. zusätzlich zu den im Kooperativen Baulandmodell festgelegten Anteil von 30% öffent-
lich geförderten Wohnungsbau 20% preisgedämpften Wohnungsbau (für genossen-
schaftliche, gemeinwohlorientierte odergemeinschaftliche Wohnformen und Woh-
nungsbauprojekte) im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. Hierzu sind die hierfür 
erforderlichen Grundstücksflächen durch die Stadt Köln zu einem nutzungsorientier-
ten, angemessenen Verkehrswert anzukaufen und anschließend im Wege der Kon-
zeptvergabe im Erbbaurecht zu vergeben. Die Erteilung von Baurecht im Sinne des 
Bebauungsplans soll an die vertragliche Sicherung dieser Flächenübertragungen ge-
knüpft werden.  
2. darüber hinaus ist ein Anteil der für Gewerbe vorgesehenen Flächen zu sichern und 
diese einer städtischen Nutzung zuzuführen (z.B. für die Feuerwehr). Wie bei Punkt 1 
gilt auch hier: Es kann nur Baurecht erteilt werden, wenn der Verkauf dieser Flächen 
zu einem nutzungsorientierten Verkehrswert im Vorhinein gesichert wurde.

- 2 - 
 
3. die bisherigen Grünflächen im Sinne der Netto-Null-Flächenversieglung zu sichern. 
Um dies zu erreichen können Grünflächen durch Dach- und Fassadenbegrünung 
kompensiert werden. In diesem Zusammenhang muss der alte Baumbestand ausrei-
chend gesichert werden. 
4. das Thema Mobilität von Anfang an nachhaltig mitzudenken. Parkplätze im öffentli-
chen Raum sollen nur für Handwerker*innen, Liefer- und Pflegedienste sowie Fahr-
radabstellmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Der ruhende Verkehr wird in 
Quartiersgarage gebündelt. Tiefgaragen werden nur unter Gebäuden genehmigt, um 
möglichst viele unversiegelte Flächen und damit hochwertigere Grünzüge zu erhal-
ten. Die Einfahrten der Tiefgaragen sollen zentral in unmittelbarer Nähe der umlie-
genden Straßen liegen, um Fahrten durch das Gelände zu vermeiden. Es soll ein 
deutlicher Fokus auf Carsharing und Mobilitätsstationen gelegt werden. Die Vor-
schläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, diese z. B. an Wilhelm-Mauser/Vogelsan-
ger und Akazienweg/Venloer anzulegen, sollen berücksichtigt werden. Die Durchwe-
gung des Neuen Quartiers Bickendorf soll ausschließlich für den Rad- und Fußver-
kehr möglich sein.  
5. das Thema Klimafolgeanpassung und das Thema Klimaschutz, auch über die Klima-
schutzleitlinien hinaus, beim gesamten Prozess mitzudenken.  
6. Der Auslobungstext wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwick-
lungsausschuss vor dem städtebaulichen Wettbewerb vorgelegt. Der städtebauliche 
Vertrag wird den genannten Gremien vor Unterzeichnung vorgelegt. Anderenfalls 
wird der Bebauungsplan nicht abschießend beschlossen. 
7. Dieser Antrag wird dem Stadtentwicklungsausschuss und Liegenschaftsausschuss 
zur Beratung vorgelegt.  
 
 
Begründung: 
Das bisherige Verfahren wurde durch ein gutes Beteiligungsverfahren eingeleitet, das eine 
breite Partizipation von Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und weiteren lokalen Akteuren 
ermöglicht hat. Die Ergebnisse dieses Prozesses hat der Vorhabenträger in ein Leitbild zu-
sammengeführt. Mit diesem Antrag sollen zentrale Forderungen aus der Beteiligung – insbe-
sondere zu sozialer und bezahlbarer Wohnraumversorgung, lebendiger Erdgeschossnutzung 
und nachhaltiger Mobilität– verbindlich in den weiteren Planungs- und Vertragsprozessinte-
griert werden. 
Darüber hinaus sollen Grüne Schwerpunkte von Anfang an planerisch mitgedacht werden, 
um das Neue Quartier Bickendorf als zukunftsfähiges, sozial durchmischtes, ökologisches 
und mobilitätsgerechtes Stadtquartier zu entwickeln 
Der Antrag dient sowohl der Konkretisierung der aus der Öffentlichkeit vorgebrachten Anre-
gungen als auch der frühzeitigen Verankerung zentraler klima- und wohnungspolitischer 
Ziele im weiteren Verfahren. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez.        gez. 
Luise Themann      Konstantin Kessing 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen    Fraktion Die Linke 
 
 
 
gez. 
Regina Bensch 
Volt

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Beratungsverlauf (1)

02.02.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.15 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0047/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4
Datum
29.01.2026
Erstellt
14.01.2026 08:36