AN/0047/2026
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke und Regina Bensch (Volt), betr.: Neues Quartier Bickendorf
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Gem. Antrag nach § 3 (BV4)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke Regina Bensch (Volt) Herrn Bezirksbürgermeister Herrn Oberbürgermeister Volker Spelthann Torsten Burmester Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0047/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke und Regina Bensch (Volt), betr.: Neues Quartier Bickendorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, am 30. Juni 2025 wurde der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Arbeitstitel: "Coty-Areal in Köln-Bickendorf" (Jetzt: Neues Quartier Bickendorf) gefasst. In der Sitzung haben wir mündlich zu Protokoll gegeben, dass wir das Auslobungsverfahren noch um Punkte wie preisgedämpften Wohnungsbau ergänzen werden. Dementsprechend stellen die Antragstel- ler*innen folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 02.Febrauar .2026: Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung im laufenden Verfahren bzgl. Neues Quartier Bickendorf das Auslobungsverfahren um folgende Punkte zu ergänzen: 1. zusätzlich zu den im Kooperativen Baulandmodell festgelegten Anteil von 30% öffent- lich geförderten Wohnungsbau 20% preisgedämpften Wohnungsbau (für genossen- schaftliche, gemeinwohlorientierte odergemeinschaftliche Wohnformen und Woh- nungsbauprojekte) im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Grundstücksflächen durch die Stadt Köln zu einem nutzungsorientier- ten, angemessenen Verkehrswert anzukaufen und anschließend im Wege der Kon- zeptvergabe im Erbbaurecht zu vergeben. Die Erteilung von Baurecht im Sinne des Bebauungsplans soll an die vertragliche Sicherung dieser Flächenübertragungen ge- knüpft werden. 2. darüber hinaus ist ein Anteil der für Gewerbe vorgesehenen Flächen zu sichern und diese einer städtischen Nutzung zuzuführen (z.B. für die Feuerwehr). Wie bei Punkt 1 gilt auch hier: Es kann nur Baurecht erteilt werden, wenn der Verkauf dieser Flächen zu einem nutzungsorientierten Verkehrswert im Vorhinein gesichert wurde. - 2 - 3. die bisherigen Grünflächen im Sinne der Netto-Null-Flächenversieglung zu sichern. Um dies zu erreichen können Grünflächen durch Dach- und Fassadenbegrünung kompensiert werden. In diesem Zusammenhang muss der alte Baumbestand ausrei- chend gesichert werden. 4. das Thema Mobilität von Anfang an nachhaltig mitzudenken. Parkplätze im öffentli- chen Raum sollen nur für Handwerker*innen, Liefer- und Pflegedienste sowie Fahr- radabstellmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Der ruhende Verkehr wird in Quartiersgarage gebündelt. Tiefgaragen werden nur unter Gebäuden genehmigt, um möglichst viele unversiegelte Flächen und damit hochwertigere Grünzüge zu erhal- ten. Die Einfahrten der Tiefgaragen sollen zentral in unmittelbarer Nähe der umlie- genden Straßen liegen, um Fahrten durch das Gelände zu vermeiden. Es soll ein deutlicher Fokus auf Carsharing und Mobilitätsstationen gelegt werden. Die Vor- schläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, diese z. B. an Wilhelm-Mauser/Vogelsan- ger und Akazienweg/Venloer anzulegen, sollen berücksichtigt werden. Die Durchwe- gung des Neuen Quartiers Bickendorf soll ausschließlich für den Rad- und Fußver- kehr möglich sein. 5. das Thema Klimafolgeanpassung und das Thema Klimaschutz, auch über die Klima- schutzleitlinien hinaus, beim gesamten Prozess mitzudenken. 6. Der Auslobungstext wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwick- lungsausschuss vor dem städtebaulichen Wettbewerb vorgelegt. Der städtebauliche Vertrag wird den genannten Gremien vor Unterzeichnung vorgelegt. Anderenfalls wird der Bebauungsplan nicht abschießend beschlossen. 7. Dieser Antrag wird dem Stadtentwicklungsausschuss und Liegenschaftsausschuss zur Beratung vorgelegt. Begründung: Das bisherige Verfahren wurde durch ein gutes Beteiligungsverfahren eingeleitet, das eine breite Partizipation von Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und weiteren lokalen Akteuren ermöglicht hat. Die Ergebnisse dieses Prozesses hat der Vorhabenträger in ein Leitbild zu- sammengeführt. Mit diesem Antrag sollen zentrale Forderungen aus der Beteiligung – insbe- sondere zu sozialer und bezahlbarer Wohnraumversorgung, lebendiger Erdgeschossnutzung und nachhaltiger Mobilität– verbindlich in den weiteren Planungs- und Vertragsprozessinte- griert werden. Darüber hinaus sollen Grüne Schwerpunkte von Anfang an planerisch mitgedacht werden, um das Neue Quartier Bickendorf als zukunftsfähiges, sozial durchmischtes, ökologisches und mobilitätsgerechtes Stadtquartier zu entwickeln Der Antrag dient sowohl der Konkretisierung der aus der Öffentlichkeit vorgebrachten Anre- gungen als auch der frühzeitigen Verankerung zentraler klima- und wohnungspolitischer Ziele im weiteren Verfahren. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Luise Themann Konstantin Kessing Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke gez. Regina Bensch Volt - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0047/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV4
- Datum
- 29.01.2026
- Erstellt
- 14.01.2026 08:36