Mandari Insight

3301/2021

Soforthilfe Unternehmen - Unwetterkatastrophe 14./15.07.2021

Mitteilung Ausschuss 22.09.2021

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 30.09.2021, TOP 7.2

Anlage 3 Antrag Billigkeitsleistungen für Unternehmen

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Anlage 2 Richtlinie Billigkeitsleistungen für Unternehmen

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Projektbericht - Soforthilfe Unternehmen

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Anlage 3 Antrag Billigkeitsleistungen für Unternehmen

3573 Zeichen

Anlage 3 zu 3301/2021

Antrag auf die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von durch die ]
Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 erlittenen Schäden

Angaben zur / zum Antragstellenden

Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Land- und Forstwirtschaft), Gewerbetreibende und freiberuflich und selbständig Tätige,
die durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 einen unmittelbaren Schaden an ihren Betriebsstätten erlitten haben,
Nicht gefördert werden öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen, die vor dem 14.07.2021 Insolvenz angemeldet haben, es
sei denn die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter bestätigt eine positive Fortführungsprognose. Gleiches gilt für
sonstige Hindernisgründe, die einer Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit entgegenstehen (z.B. gewerbeaufsichtsrechtliche
Maßnahmen) oder die Entscheidung, die wirtschaftliche Tätigkeit einzustellen.

Angaben zum Unternehmen (entfällt bei Gewerbetreibenden und selbständig / freiberuflich Tätigen)

Firma
Rechtsform

Steuernummer (falls zur Hand)

Angaben zur/zum Geschäftsführenden, Gewerbetreibenden oder selbstständig / freiberuflich Tätigen:
1.4 | Name, Vorname

1.5 | Geburtsdatum |
1.6 | Steuer-ID (falls zur Hand)

1.7 | bei Landwirten: Unternehmernummer

1.8 | Telefonnummer

1.9 | E-Mail-Adresse

Adresse der betroffenen Betriebsstätte:

1.11 PLZ, Ort

Bankverbindung zur Überweisung:
1.12 | Kontoinhaber
1.13 | IBAN (nur inländisches Konto): DE

Angaben zum Schadensereignis (bitte jeweils ankreuzen):

Ich versichere, dass ich eine von Wohnräumen getrennte Betriebsstätte besitze (Eigentum oder Miete) und in

dieser durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 ein Schaden entstanden ist.

2.2 |Ich versichere, dass nach meiner Einschätzung in meiner Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens
5 000 Euro entstanden ist, der nach meiner Einschätzung auch nicht durch Versicherungsleistungen und
Leistungen Dritter ersetzt wird.

Rechtliche Erklärungen des Antragstellenden (bitte jeweils ankreuzen):

3.1 |Ich versichere, dass mein Unternehmen / mein Gewerbe unabhängig ist, sich also nicht im Mehrheitsbesitz
(über 50% der Anteile oder der Stimmrechte) eines anderen Unternehmens befindet oder von einem anderen
Unternehmen beherrscht wird.

3.2 |Ich erkläre, dass sich mein Unternehmen / meine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vor dem 14.07.2021

nicht in Insolvenz befunden hat, oder im Falle der Insolvenz die Insolvenzverwalterin oder der ]

Insolvenzverwalter eine positive Fortführungsprognose bestätigt hat. Ich erkläre außerdem, dass keine
sonstigen Hindernisgründe vorliegen, die einer Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit entgegenstehen
(z.B. gewerbeaufsichtsrechtliche Maßnahmen) und ich das Unternehmen / meine gewerbliche oder
freiberufliche Tätigkeit weiterführen möchte.

3.3 | Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsch oder unvollständig gemachte Angaben in diesem Formular sowie
das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über den Wegfall des Schadens die Strafverfolgung wegen
Subventionsbetrugs ($ 264 StGB) zur Folge haben können.

3.4 | Mir ist bekannt, dass es sich bei dem Zuschuss um eine Betriebseinnahme handelt und ich den Zuschuss in der
Steuererklärung als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln habe.

Gewährung des Zuschusses erforderlichen Daten im Rahmen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO)
stimme ich zu.

Ort, Datum, Unterschrift

Einer möglichen Überprüfung durch öffentliche Prüfinstanzen sowie der Erhebung und Verarbeitung meiner für die

Anlage 2 Richtlinie Billigkeitsleistungen für Unternehmen

6845 Zeichen

702 
 
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen  
 
zur Milderung von Schäden der Unternehmen, Gewerbetreibenden und freiberuflich 
und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch die 
Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021  
 
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und 
Energie und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz  
- 81.11.11 - 
Vom 22. Juli 2021 
 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt auf der Grundlage des § 53 der 
Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 
(GV.NRW.S. 158), die zuletzt Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW.S. 1030) geändert 
worden ist, sowie des Runderlasses des Ministeriums der Finanzen „Verwaltungsvorschriften 
zur Landeshaushaltsordnung“ vom 10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 309) der allgemeinen 
haushaltsrechtlichen Bestimmungen und der jeweils ausgebrachten Ausgabeermächtigung im 
Landeshaushalt Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung an Unternehmen, 
Gewerbetreibende und freiberuflich und selbständig Tätige zur Milderung von Schäden durch 
die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021.  
 
1 
Zielsetzung 
Aufgrund der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 ist es zu extremen Schäden in und an 
den Betriebsstätten von Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig 
Tätigen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gekommen. Ziel dieser Soforthilfe ist es, 
die ersten finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu 
mildern. Umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitraum entstanden sind, aber 
in einem kausalen Zusammenhang mit dem Ereignis stehen.  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den von Hochwasser betroffenen Unternehmen, 
Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen 
Betrieben eine Billigkeitsleistung zur Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 3 dieses 
Runderlasses. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung besteht nicht. Vielmehr trifft die 
Stadt oder Gemeinde, in der die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ihre 
oder seine Betriebsstätte betreibt, die Entscheidung aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
 
2  
Art, Umfang und Höhe der Billigkeitsleistungen   
Die Leistung der Billigkeitsleistung erfolgt als Festbetrag in Höhe von grundsätzlich 5.000 Euro 
je Betriebsstätte. Sie ist grundsätzlich nicht rückzahlbar. Antragsvoraussetzung ist eine 
Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrer 
Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens 5 000 Euro entstanden ist, der nach 
Anlage 2 zu 3301/2021

Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Ve rsicherungsleistungen bzw. Leistungen 
Dritter ersetzt wird. 
 
3 
Zweck der Billigkeitsleistung 
Die Billigkeitsleistung dient Unternehmen, Gewerbet reibenden und freiberuflich und 
selbständig  Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betri eben zur Abmilderung von 
finanziellen Belastungen durch 
 
a) Räumung und Reinigung der von dem Hochwasser vom  14./15. Juli 2021 betroffenen 
Betriebsstätten, 
 
b) den kurzfristigen und/oder provisorischen Wieder aufbau von Betriebs- und 
Geschäftseinrichtungen inklusive Warenbestand und I nventar und sonstige 
Wiederanlaufausgaben sowie 
 
c) sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadensabwehr und Schadensbeseitigung 
durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021. 
 
4  
Antragsvoraussetzungen 
Antragsvoraussetzung ist der glaubhafte Nachweis üb er die Betriebsstätte des Unternehmens, 
der oder des Gewerbetreibenden oder der oder des freiberuflich und selbständig  Tätigen sowie 
land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im betrof fenen Gebiet und eine Eigenerklärung 
darüber, dass ihr oder ihm ein Schaden in Höhe von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro an 
dieser Betriebsstätte auch nach Abzug der zu erwartenden Versicherungsleistungen entstanden 
ist. Die Betriebsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. 
 
5  
Antragsberechtigte 
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Gewerbetreibend e und freiberuflich und selbständig  
Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betri eben in den am stärksten betroffenen 
Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln, i n deren Gebiet Schäden durch die 
Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 aufgetreten sind.  
 
Eine vor dem 14. Juli 2021 angemeldete Insolvenz sc hließt eine Billigkeitsleistung aus, es sei 
denn, die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzve rwalter bestätigt eine positive 
Fortführungsprognose. Gleiches gilt für sonstige Hi ndernisgründe, die einer Fortführung der 
unternehmerischen, gewerblichen, freiberuflichen od er selbständigen sowie land- und 
forstwirtschaftlichen Tätigkeit entgegenstehen (zum  Beispiel gewerbeaufsichtsrechtliche 
Maßnahmen) oder die Entscheidung, die wirtschaftliche Tätigkeit einzustellen. 
 
6 Verfahren 
6.1 
Der Antrag auf Gewährung der Billigkeitsleistung kann ab sofort und bis zum 31. August 2021 
bei der Bewilligungsbehörde mittels Vordruck gemäß Anlage zu diesem Runderlass gestellt 
werden. In dem Antrag sind die für die Entscheidung  notwendigen Informationen einzutragen 
und die entsprechenden schriftlichen Erklärungen abzugeben.

6.2 
Bewilligungsbehörde ist die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet die betroffene Betriebsstätte 
liegt. Die Bewilligungsbehörde überprüft die Angaben in dem Antrag auf Plausibilität. 
 
6.3 
Die Auszahlung der Billigkeitsleistung erfolgt durc h die Bewilligungsbehörde nach Prüfung 
der Antragsunterlagen und Entscheidung über die Bew illigung. Die Vorlage von 
Schadensnachweisen ist für die Bewilligung und die Auszahlung nicht erforderlich. 
 
6.4 
Die Städte und Gemeinden berichten dem für Wirtscha ft zuständigen Ministerium über die 
erfolgte Verwendung der Mittel gemäß Nummer 3 bis zum 30. Juni 2022.  
 
7  
Kumulierung mit anderen Beihilfen 
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Beihilfen  ist zulässig, soweit dadurch keine 
Überkompensation eintritt. Bei einer späteren Beant ragung anderer Beihilfen sind die im 
Rahmen dieses Programms erhaltenen Soforthilfen von  der Antragstellerin oder dem 
Antragsteller anzugeben. 
 
8  
Steuerrechtliche Hinweise 
Die als Soforthilfe unter den vorstehenden Vorausse tzungen bezogenen Billigkeitsleistungen 
sind steuerbar und nach den allgemeinen steuerrecht lichen Regelungen im Rahmen der 
Gewinnermittlung zu berücksichtigen.  
 
9  
Datenschutz 
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbez ogenen Daten ist die zuständige 
Bewilligungsbehörde. 
 
10  
Inkrafttreten, Außerkrafttreten 
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung 2021 in Kraft und am 31. Dezember 
2022 außer Kraft.

Mitteilung Ausschuss

1398 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/2 
 
Vorlagen-Nummer  22.09.2021 
 3301/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 30.09.2021 
 
Soforthilfe Unternehmen - Unwetterkatastrophe 14./15.07.2021 
 
Die Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 hat neben Bürger*innen auch zahlreiche Unternehmen, 
Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige in Köln getroffen. 
 
Um betroffene Unternehmen schnell und unbürokratisch zu unterstützen hat das Ministerium für Wirt-
schaft, Innovation Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Soforthilfe für die 
Wirtschaft in den Hochwassergebieten beschlossen. 
 
Um die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden zu mildern, 
wurde eine Pauschale in Höhe von 5.000 Euro je Betriebsstätte festgelegt. Damit sollen erste Ausga-
ben für Räumung und Reinigung oder der provisorische Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäfts-
einrichtungen bestritten werden mit dem Ziel einer schnellen Hilfe für die gröbsten Schäden. 
 
Einzelheiten zum Projekt „Soforthilfe für Unternehmen“ sind beigefügt und dienen der Information des 
Wirtschaftsausschusses. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1  Projektbericht „Soforthilfe Unternehmen“ 
Anlage 2  Richtlinie Billigkeitsleistungen für Unternehmen 
Anlage 3  Antrag Billigkeitsleistung für Unternehmen 
 
 
Gez. i.V. Greitemann für Dez. IX

Anlage 1 Projektbericht - Soforthilfe Unternehmen

9589 Zeichen

Anlage 1 zu 3301/20210 
 
IX/3 Stabsstelle Wirtschaftsförderung     September  2021 
 
 
 
 
Soforthilfe Unternehmen – Unwetterkatastrophe 
14./15.07.2021 
 
Projektbericht 
 
 
 
Berichterstattung und Auswertung zum Förderprogramm „Soforthilfe 
Unternehmen“ gemäß Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, 
Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen 
über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von 
Schäden der Unternehmen durch die Unwetterkatastrophe vom 
14./15.07.2021

Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021  1 
Soforthilfe für Unternehmen 
 
 
1. Anlass 
Die Unwetterkatastrophe von 14./15.07.2021 führte neben betroffenen 
Bürger*innen auch zu erheblichen Schäden in und an den Betriebsstätten von 
Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig Tätigen sowie 
land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. 
Das Landeskabinett hat daher in einer Sondersitzung am 22.07.2021 Soforthilfen 
speziell für diese Zielgruppe beschlossen. 
Um betroffene Unternehmen schnell zu unterstützen und die finanziellen 
Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu 
mildern, konnte für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe 
von 5.000 Euro bewilligt werden. Damit sollten erste Ausgaben für die Räumung 
und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und 
Geschäftseinrichtungen bestritten werden. 
Die Billigkeitsleistung diente neben der Räumung und Reinigung von 
Betriebsstätten auch dem kurzfristigen und/oder provisorischen Wiederaufbau 
von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen inklusive Warenbestand und Inventar, 
sonstigen Wiederanlaufausgaben sowie sonstigen Maßnahmen in 
Zusammenhang mit der Schadensabwehr und Schadensbeseitigung durch die 
Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021. 
Die Fördermittel waren durch die Kommunen in den betroffenen Gebieten zu 
bewilligen. 
Anträge auf Bewilligung der Billigkeitsleistung konnten im Zeitraum vom 23.07. – 
31.08.2021 gestellt werden. 
Dieser Soforthilfe folgt ein Aufbauprogramm. Weitergehende Informationen 
unter  www.land.nrw/wiederaufbauhilfe  
 
 
2. Umsetzung 
Im Stadtgebiet Köln wurde die Aufgabe „Soforthilfe für Unternehmen“ als Antrags- 
und Bewilligungsbehörde der Soforthilfe der Stabsstelle Wirtschaftsförderung 
(IX/3) übertragen. Die Projektleitung oblag I/11. Da mit einer erheblichen Anzahl 
von Anträgen zu rechnen war wurde das Kernteam der Stabsstelle 
Wirtschaftsförderung von drei studentischen Hilfskräften im Zeitraum August – 
Oktober 2021 personell unterstützt. 
In räumlicher Nähe zur Stabsstelle wurden zwei Büroräume zur Verfügung 
gestellt, innerhalb weniger Tage möbliert und mit der notwendigen IT-Ausstattung 
(Rechner, Telefone, Drucker, Bildschirme) versehen.

Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021  2 
Zur Überprüfung des Wohnortes und der tatsächlichen Betriebsführung in Köln 
wurden neben den üblichen Microsoft-Office-Anwendungen die fachspezifischen 
IT-Anwendungen OLMERA (Melderegisterauszug) und MIGEWA 
(Gewerberegister) eingesetzt. 
Die jeweiligen Anträge auf Soforthilfe konnten postalisch an jede Dienststelle der 
Stadtverwaltung Köln gesandt oder per Mailzuschrift an ein eigens hierfür 
eingerichtetes Soforthilfe-Postfach 
soforthilfen@stadt-koeln.de  eingereicht 
werden. Über eine Scanstelle der Zentralen Dienste (1000/23) wurden die dort 
erfassten Anträge der Stabsstelle Wirtschaftsförderung zugeleitet. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung bestand nicht. Die 
Entscheidung wurde von der Stadt oder Gemeinde, in der 
Zuwendungsempfänger*innen ihre Betriebsstätte betreiben, aufgrund 
pflichtgemäßen Ermessens getroffen. 
 
 
 
3. Soforthilfe 
Die Pauschale in Höhe von jeweils 5.000 Euro je geschädigter Betriebsstätte 
wurde schnell und unbürokratisch an Betroffene nach positiv erfolgter Prüfung 
ausgezahlt. Insgesamt wurden für 155 Antragsbewilligungen 775.000 Euro 
Soforthilfe ausgezahlt. Die notwendige Mittelbereitstellung erfolgte mit einem 
vorläufigen Ansatz in Höhe von 2 Mio. Euro zentral über die Kämmerei der Stadt 
Köln. Eine Erstattung der Auszahlungen zur Soforthilfe durch das 
Wirtschaftsministerium NRW erfolgte auf wöchentlichen Mittelabruf in einzelnen 
Tranchen durch IX/3 und wird mit Abschlussbericht endabgerechnet.  
 
 
4. Kennzahlen Soforthilfe 
 
Gesamt-Anzahl der Anträge auf Soforthilfe in Köln

Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021  3 
 
 
 
 
Anträge/Datum 
 
 
Im Bewilligungszeitraum 23.07. -31.08.2021 und darüber hinaus wurden 209 
Anträge auf Soforthilfe von Unternehmen gestellt. Diese verteilten sich in diesem 
Zeitabschnitt wie nachfolgend abgebildet. 
 
 
 
 
 
 
2.755 
2.546 
209 
0
500 
1.000 
1.500 
2.000 
2.500 
3.000 
Gesamtanzahl Bürger*innen Unternehmen 
Anträge auf Soforthilfe für Bürger*innen und Unternehmen 
(Stand 17.09.2021) 
0
5
10 
15 
20 
25 
24.07.2021 
26.07.2021 
28.07.2021 
30.07.2021 
01.08.2021 
03.08.2021 
05.08.2021 
07.08.2021 
09.08.2021 
11.08.2021 
13.08.2021 
15.08.2021 
17.08.2021 
19.08.2021 
21.08.2021 
23.08.2021 
25.08.2021 
27.08.2021 
29.08.2021 
31.08.2021 
02.09.2021 
04.09.2021 
06.09.2021 
08.09.2021 
10.09.2021 
Antragseingang nach Datum

Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021  4 
Anzahl Bewilligungen/Ablehnungen 
 
 
Im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen zu Wohnort und Unternehmenssitz in 
Köln konnten von den 209 eingereichten Anträgen 155 Anträge bewilligt werden, 
in 54 Fällen wurden Ablehnungen erteilt. 
 
 
 
 
 
 
Ablehnungsgründe 
 
 
Gemäß der Richtlinie über die Bewilligung der Billigkeitsleistung war 
Antragsvoraussetzung der glaubhafte Nachweis über die Betriebsstätte des 
Unternehmens, des Gewerbetreibenden oder der freiberuflich Selbständigen im 
betroffenen Gebiet und eine Eigenerklärung darüber, dass ein Schaden in Höhe 
von mindestens 5.000 Euro entstanden ist (abzüglich zu erwartender 
Versicherungsleistungen). Die Betriebsstätte musste zudem räumlich getrennt 
von Wohnbereichen sein. 
 
Unter Beachtung dieser Rahmenbedingungen konnte 54 Anträgen nicht 
stattgegeben werden. 
155; 74% 
54; 26% 
Anträge Bewilligungen - Ablehnungen (absolut/Prozent) 
Bewilligungen Ablehnungen

Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021  5 
 
 
 
 
Branche 
 
 
Die vorliegenden Anträge wurden – soweit möglich - nach dem Verzeichnis der 
Schlüsselnummern der Gewerbe und wirtschaftlichen Unternehmungen gem.  
Anlage 4 zur 2. Verwaltungsvorschrift Gewerbezentralregister der 
Gewerbeordnung zugeordnet. 
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMJ-IIB3-0013-GZRVwV-
2-A004.pdf   
8
17 
16 
8
5
Ablehnungsgründe 
Keine getrennte Betriebsstätte Betriebsstätte außerhalb von Köln 
Betriebsstätte nicht identifizierbar Antragsteller*in nicht antragsberechtigt 
Verfristet eingereichte Anträge

Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021  6 
 
 
2
2
13 
47 
310 
128 
4
Anträge nach Branche 
Land- und Forstwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe 
Baugewerbe Handel 
Verkehr Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe 
Gewerbliche Dienstleistungen 
1 1
11 
36 
36
97 
Anträge - Bewilligungen nach Branche 
Land- und Forstwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe 
Baugewerbe Handel 
Verkehr Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe 
Gewerbliche Dienstleistungen

Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021  7 
Stadtgebiet - Bezirke 
 
 
In Köln wurden trotz des Einsatzes mobiler Spundwände die Altstadt sowie weite 
Teile der Südstadt und viele rheinnahe Stadtteile wie etwa Rodenkirchen im 
Süden oder Kasselberg im Norden zum Teil großräumig überflutet. Insgesamt 
waren allein in Köln weit über 100.000 Menschen direkt von den Überflutungen 
betroffen (Quelle: KStA). Einen Überblick gibt hierzu die angefügte Regenkarte 
der Feuerwehr der Stadt Köln. 
 
 
Die vorliegenden 209 Anträge verteilen sich auf die Kölner Stadtbezirke wie folgt: 
 
19 
16 
38 
45 
37 
8
18 
6
2 20 
Anträge nach Stadtbezirken 
Innenstadt Nippes 
Chorweiler Ehrenfeld 
Lindenthal Rodenkirchen 
Mülheim Kalk 
Porz Anträge außerhalb von Köln/unbekannt

Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021  8 
Regenkarte 
 
ABB . E INSATZSTELLEN IN KÖLN-  
Die grafische, georeferenzierte Auswertung des Unwe ttergeschehens, das durch Einsatzkräfte der Feuerwe hr abgearbeitet 
wurde, zeigt eine Verteilung über weite Teile des Stadtgebiets (Quelle: Feuerwehr Köln). 
 
5. Fazit 
 
 
Nach erfolgreichem Aufbau der notwendigen Arbeitsstruktur wurden alle fehler- und 
zweifelsfrei gestellten Anträge im Bewilligungszeitraum 23.07. – 31.08.2021

Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021  9 
bearbeitet. Nach Aufarbeiten der ersten großen Antragswelle (siehe Grafik 
„Antragseingang nach Datum“) wurden durch IX/3 Anträge ab der 33. KW 
tagesaktuell geprüft und beschieden. 
Dem Ziel der Landesregierung, schnell und unbürokratisch finanzielle Entlastung zu 
leisten und entstandene Schäden zu mildern, wurde somit umfänglich entsprochen. 
 
NRW-Wiederaufbauhilfegesetz 20219 
Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW und Beginn des Antragsverfahrens 
ab dem 17.09.2021 
 
Kurzüberblick : Seit Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen 
für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für 
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den 
Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden. Weitere 
Informationen und den Link zu den Onlineanträgen können wie folgt aufgerufen 
werden: 
www.land.nrw/wiederaufbauhilfe   
 
Bewilligende Stellen für die Zusage der Förderung sind die Bezirksregierungen. Ab 
dem 17.09.2021 ist eine Antragstellung möglich.

Beratungsverlauf (1)

30.09.2021 Wirtschaftsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3301/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.09.2021
Erstellt
14.09.2021 15:38