3301/2021
Soforthilfe Unternehmen - Unwetterkatastrophe 14./15.07.2021
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Anlage 3 Antrag Billigkeitsleistungen für Unternehmen
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Anlage 3 zu 3301/2021 Antrag auf die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von durch die ] Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 erlittenen Schäden Angaben zur / zum Antragstellenden Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Land- und Forstwirtschaft), Gewerbetreibende und freiberuflich und selbständig Tätige, die durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 einen unmittelbaren Schaden an ihren Betriebsstätten erlitten haben, Nicht gefördert werden öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen, die vor dem 14.07.2021 Insolvenz angemeldet haben, es sei denn die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter bestätigt eine positive Fortführungsprognose. Gleiches gilt für sonstige Hindernisgründe, die einer Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit entgegenstehen (z.B. gewerbeaufsichtsrechtliche Maßnahmen) oder die Entscheidung, die wirtschaftliche Tätigkeit einzustellen. Angaben zum Unternehmen (entfällt bei Gewerbetreibenden und selbständig / freiberuflich Tätigen) Firma Rechtsform Steuernummer (falls zur Hand) Angaben zur/zum Geschäftsführenden, Gewerbetreibenden oder selbstständig / freiberuflich Tätigen: 1.4 | Name, Vorname 1.5 | Geburtsdatum | 1.6 | Steuer-ID (falls zur Hand) 1.7 | bei Landwirten: Unternehmernummer 1.8 | Telefonnummer 1.9 | E-Mail-Adresse Adresse der betroffenen Betriebsstätte: 1.11 PLZ, Ort Bankverbindung zur Überweisung: 1.12 | Kontoinhaber 1.13 | IBAN (nur inländisches Konto): DE Angaben zum Schadensereignis (bitte jeweils ankreuzen): Ich versichere, dass ich eine von Wohnräumen getrennte Betriebsstätte besitze (Eigentum oder Miete) und in dieser durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 ein Schaden entstanden ist. 2.2 |Ich versichere, dass nach meiner Einschätzung in meiner Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens 5 000 Euro entstanden ist, der nach meiner Einschätzung auch nicht durch Versicherungsleistungen und Leistungen Dritter ersetzt wird. Rechtliche Erklärungen des Antragstellenden (bitte jeweils ankreuzen): 3.1 |Ich versichere, dass mein Unternehmen / mein Gewerbe unabhängig ist, sich also nicht im Mehrheitsbesitz (über 50% der Anteile oder der Stimmrechte) eines anderen Unternehmens befindet oder von einem anderen Unternehmen beherrscht wird. 3.2 |Ich erkläre, dass sich mein Unternehmen / meine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vor dem 14.07.2021 nicht in Insolvenz befunden hat, oder im Falle der Insolvenz die Insolvenzverwalterin oder der ] Insolvenzverwalter eine positive Fortführungsprognose bestätigt hat. Ich erkläre außerdem, dass keine sonstigen Hindernisgründe vorliegen, die einer Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit entgegenstehen (z.B. gewerbeaufsichtsrechtliche Maßnahmen) und ich das Unternehmen / meine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit weiterführen möchte. 3.3 | Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsch oder unvollständig gemachte Angaben in diesem Formular sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über den Wegfall des Schadens die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs ($ 264 StGB) zur Folge haben können. 3.4 | Mir ist bekannt, dass es sich bei dem Zuschuss um eine Betriebseinnahme handelt und ich den Zuschuss in der Steuererklärung als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln habe. Gewährung des Zuschusses erforderlichen Daten im Rahmen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) stimme ich zu. Ort, Datum, Unterschrift Einer möglichen Überprüfung durch öffentliche Prüfinstanzen sowie der Erhebung und Verarbeitung meiner für die
Anlage 2 Richtlinie Billigkeitsleistungen für Unternehmen
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702 Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von Schäden der Unternehmen, Gewerbetreibenden und freiberuflich und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - 81.11.11 - Vom 22. Juli 2021 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt auf der Grundlage des § 53 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV.NRW.S. 158), die zuletzt Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV.NRW.S. 1030) geändert worden ist, sowie des Runderlasses des Ministeriums der Finanzen „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung“ vom 10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 309) der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und der jeweils ausgebrachten Ausgabeermächtigung im Landeshaushalt Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung an Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich und selbständig Tätige zur Milderung von Schäden durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021. 1 Zielsetzung Aufgrund der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 ist es zu extremen Schäden in und an den Betriebsstätten von Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig Tätigen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gekommen. Ziel dieser Soforthilfe ist es, die ersten finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern. Umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitraum entstanden sind, aber in einem kausalen Zusammenhang mit dem Ereignis stehen. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den von Hochwasser betroffenen Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eine Billigkeitsleistung zur Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 3 dieses Runderlasses. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung besteht nicht. Vielmehr trifft die Stadt oder Gemeinde, in der die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ihre oder seine Betriebsstätte betreibt, die Entscheidung aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Art, Umfang und Höhe der Billigkeitsleistungen Die Leistung der Billigkeitsleistung erfolgt als Festbetrag in Höhe von grundsätzlich 5.000 Euro je Betriebsstätte. Sie ist grundsätzlich nicht rückzahlbar. Antragsvoraussetzung ist eine Eigenerklärung der geschädigten Person darüber, dass nach Selbsteinschätzung in ihrer Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens 5 000 Euro entstanden ist, der nach Anlage 2 zu 3301/2021 Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Ve rsicherungsleistungen bzw. Leistungen Dritter ersetzt wird. 3 Zweck der Billigkeitsleistung Die Billigkeitsleistung dient Unternehmen, Gewerbet reibenden und freiberuflich und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betri eben zur Abmilderung von finanziellen Belastungen durch a) Räumung und Reinigung der von dem Hochwasser vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Betriebsstätten, b) den kurzfristigen und/oder provisorischen Wieder aufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen inklusive Warenbestand und I nventar und sonstige Wiederanlaufausgaben sowie c) sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadensabwehr und Schadensbeseitigung durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021. 4 Antragsvoraussetzungen Antragsvoraussetzung ist der glaubhafte Nachweis üb er die Betriebsstätte des Unternehmens, der oder des Gewerbetreibenden oder der oder des freiberuflich und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im betrof fenen Gebiet und eine Eigenerklärung darüber, dass ihr oder ihm ein Schaden in Höhe von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte auch nach Abzug der zu erwartenden Versicherungsleistungen entstanden ist. Die Betriebsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. 5 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Unternehmen, Gewerbetreibend e und freiberuflich und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betri eben in den am stärksten betroffenen Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln, i n deren Gebiet Schäden durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 aufgetreten sind. Eine vor dem 14. Juli 2021 angemeldete Insolvenz sc hließt eine Billigkeitsleistung aus, es sei denn, die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzve rwalter bestätigt eine positive Fortführungsprognose. Gleiches gilt für sonstige Hi ndernisgründe, die einer Fortführung der unternehmerischen, gewerblichen, freiberuflichen od er selbständigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit entgegenstehen (zum Beispiel gewerbeaufsichtsrechtliche Maßnahmen) oder die Entscheidung, die wirtschaftliche Tätigkeit einzustellen. 6 Verfahren 6.1 Der Antrag auf Gewährung der Billigkeitsleistung kann ab sofort und bis zum 31. August 2021 bei der Bewilligungsbehörde mittels Vordruck gemäß Anlage zu diesem Runderlass gestellt werden. In dem Antrag sind die für die Entscheidung notwendigen Informationen einzutragen und die entsprechenden schriftlichen Erklärungen abzugeben. 6.2 Bewilligungsbehörde ist die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet die betroffene Betriebsstätte liegt. Die Bewilligungsbehörde überprüft die Angaben in dem Antrag auf Plausibilität. 6.3 Die Auszahlung der Billigkeitsleistung erfolgt durc h die Bewilligungsbehörde nach Prüfung der Antragsunterlagen und Entscheidung über die Bew illigung. Die Vorlage von Schadensnachweisen ist für die Bewilligung und die Auszahlung nicht erforderlich. 6.4 Die Städte und Gemeinden berichten dem für Wirtscha ft zuständigen Ministerium über die erfolgte Verwendung der Mittel gemäß Nummer 3 bis zum 30. Juni 2022. 7 Kumulierung mit anderen Beihilfen Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Beihilfen ist zulässig, soweit dadurch keine Überkompensation eintritt. Bei einer späteren Beant ragung anderer Beihilfen sind die im Rahmen dieses Programms erhaltenen Soforthilfen von der Antragstellerin oder dem Antragsteller anzugeben. 8 Steuerrechtliche Hinweise Die als Soforthilfe unter den vorstehenden Vorausse tzungen bezogenen Billigkeitsleistungen sind steuerbar und nach den allgemeinen steuerrecht lichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. 9 Datenschutz Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbez ogenen Daten ist die zuständige Bewilligungsbehörde. 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung 2021 in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 22.09.2021 3301/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 30.09.2021 Soforthilfe Unternehmen - Unwetterkatastrophe 14./15.07.2021 Die Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 hat neben Bürger*innen auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige in Köln getroffen. Um betroffene Unternehmen schnell und unbürokratisch zu unterstützen hat das Ministerium für Wirt- schaft, Innovation Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Soforthilfe für die Wirtschaft in den Hochwassergebieten beschlossen. Um die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden zu mildern, wurde eine Pauschale in Höhe von 5.000 Euro je Betriebsstätte festgelegt. Damit sollen erste Ausga- ben für Räumung und Reinigung oder der provisorische Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäfts- einrichtungen bestritten werden mit dem Ziel einer schnellen Hilfe für die gröbsten Schäden. Einzelheiten zum Projekt „Soforthilfe für Unternehmen“ sind beigefügt und dienen der Information des Wirtschaftsausschusses. Anlagen: Anlage 1 Projektbericht „Soforthilfe Unternehmen“ Anlage 2 Richtlinie Billigkeitsleistungen für Unternehmen Anlage 3 Antrag Billigkeitsleistung für Unternehmen Gez. i.V. Greitemann für Dez. IX
Anlage 1 Projektbericht - Soforthilfe Unternehmen
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Anlage 1 zu 3301/20210 IX/3 Stabsstelle Wirtschaftsförderung September 2021 Soforthilfe Unternehmen – Unwetterkatastrophe 14./15.07.2021 Projektbericht Berichterstattung und Auswertung zum Förderprogramm „Soforthilfe Unternehmen“ gemäß Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von Schäden der Unternehmen durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021 1 Soforthilfe für Unternehmen 1. Anlass Die Unwetterkatastrophe von 14./15.07.2021 führte neben betroffenen Bürger*innen auch zu erheblichen Schäden in und an den Betriebsstätten von Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig Tätigen sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Das Landeskabinett hat daher in einer Sondersitzung am 22.07.2021 Soforthilfen speziell für diese Zielgruppe beschlossen. Um betroffene Unternehmen schnell zu unterstützen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, konnte für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro bewilligt werden. Damit sollten erste Ausgaben für die Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Die Billigkeitsleistung diente neben der Räumung und Reinigung von Betriebsstätten auch dem kurzfristigen und/oder provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen inklusive Warenbestand und Inventar, sonstigen Wiederanlaufausgaben sowie sonstigen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Schadensabwehr und Schadensbeseitigung durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021. Die Fördermittel waren durch die Kommunen in den betroffenen Gebieten zu bewilligen. Anträge auf Bewilligung der Billigkeitsleistung konnten im Zeitraum vom 23.07. – 31.08.2021 gestellt werden. Dieser Soforthilfe folgt ein Aufbauprogramm. Weitergehende Informationen unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe 2. Umsetzung Im Stadtgebiet Köln wurde die Aufgabe „Soforthilfe für Unternehmen“ als Antrags- und Bewilligungsbehörde der Soforthilfe der Stabsstelle Wirtschaftsförderung (IX/3) übertragen. Die Projektleitung oblag I/11. Da mit einer erheblichen Anzahl von Anträgen zu rechnen war wurde das Kernteam der Stabsstelle Wirtschaftsförderung von drei studentischen Hilfskräften im Zeitraum August – Oktober 2021 personell unterstützt. In räumlicher Nähe zur Stabsstelle wurden zwei Büroräume zur Verfügung gestellt, innerhalb weniger Tage möbliert und mit der notwendigen IT-Ausstattung (Rechner, Telefone, Drucker, Bildschirme) versehen. Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021 2 Zur Überprüfung des Wohnortes und der tatsächlichen Betriebsführung in Köln wurden neben den üblichen Microsoft-Office-Anwendungen die fachspezifischen IT-Anwendungen OLMERA (Melderegisterauszug) und MIGEWA (Gewerberegister) eingesetzt. Die jeweiligen Anträge auf Soforthilfe konnten postalisch an jede Dienststelle der Stadtverwaltung Köln gesandt oder per Mailzuschrift an ein eigens hierfür eingerichtetes Soforthilfe-Postfach soforthilfen@stadt-koeln.de eingereicht werden. Über eine Scanstelle der Zentralen Dienste (1000/23) wurden die dort erfassten Anträge der Stabsstelle Wirtschaftsförderung zugeleitet. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung bestand nicht. Die Entscheidung wurde von der Stadt oder Gemeinde, in der Zuwendungsempfänger*innen ihre Betriebsstätte betreiben, aufgrund pflichtgemäßen Ermessens getroffen. 3. Soforthilfe Die Pauschale in Höhe von jeweils 5.000 Euro je geschädigter Betriebsstätte wurde schnell und unbürokratisch an Betroffene nach positiv erfolgter Prüfung ausgezahlt. Insgesamt wurden für 155 Antragsbewilligungen 775.000 Euro Soforthilfe ausgezahlt. Die notwendige Mittelbereitstellung erfolgte mit einem vorläufigen Ansatz in Höhe von 2 Mio. Euro zentral über die Kämmerei der Stadt Köln. Eine Erstattung der Auszahlungen zur Soforthilfe durch das Wirtschaftsministerium NRW erfolgte auf wöchentlichen Mittelabruf in einzelnen Tranchen durch IX/3 und wird mit Abschlussbericht endabgerechnet. 4. Kennzahlen Soforthilfe Gesamt-Anzahl der Anträge auf Soforthilfe in Köln Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021 3 Anträge/Datum Im Bewilligungszeitraum 23.07. -31.08.2021 und darüber hinaus wurden 209 Anträge auf Soforthilfe von Unternehmen gestellt. Diese verteilten sich in diesem Zeitabschnitt wie nachfolgend abgebildet. 2.755 2.546 209 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Gesamtanzahl Bürger*innen Unternehmen Anträge auf Soforthilfe für Bürger*innen und Unternehmen (Stand 17.09.2021) 0 5 10 15 20 25 24.07.2021 26.07.2021 28.07.2021 30.07.2021 01.08.2021 03.08.2021 05.08.2021 07.08.2021 09.08.2021 11.08.2021 13.08.2021 15.08.2021 17.08.2021 19.08.2021 21.08.2021 23.08.2021 25.08.2021 27.08.2021 29.08.2021 31.08.2021 02.09.2021 04.09.2021 06.09.2021 08.09.2021 10.09.2021 Antragseingang nach Datum Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021 4 Anzahl Bewilligungen/Ablehnungen Im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen zu Wohnort und Unternehmenssitz in Köln konnten von den 209 eingereichten Anträgen 155 Anträge bewilligt werden, in 54 Fällen wurden Ablehnungen erteilt. Ablehnungsgründe Gemäß der Richtlinie über die Bewilligung der Billigkeitsleistung war Antragsvoraussetzung der glaubhafte Nachweis über die Betriebsstätte des Unternehmens, des Gewerbetreibenden oder der freiberuflich Selbständigen im betroffenen Gebiet und eine Eigenerklärung darüber, dass ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 Euro entstanden ist (abzüglich zu erwartender Versicherungsleistungen). Die Betriebsstätte musste zudem räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. Unter Beachtung dieser Rahmenbedingungen konnte 54 Anträgen nicht stattgegeben werden. 155; 74% 54; 26% Anträge Bewilligungen - Ablehnungen (absolut/Prozent) Bewilligungen Ablehnungen Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021 5 Branche Die vorliegenden Anträge wurden – soweit möglich - nach dem Verzeichnis der Schlüsselnummern der Gewerbe und wirtschaftlichen Unternehmungen gem. Anlage 4 zur 2. Verwaltungsvorschrift Gewerbezentralregister der Gewerbeordnung zugeordnet. https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMJ-IIB3-0013-GZRVwV- 2-A004.pdf 8 17 16 8 5 Ablehnungsgründe Keine getrennte Betriebsstätte Betriebsstätte außerhalb von Köln Betriebsstätte nicht identifizierbar Antragsteller*in nicht antragsberechtigt Verfristet eingereichte Anträge Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021 6 2 2 13 47 310 128 4 Anträge nach Branche Land- und Forstwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel Verkehr Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe Gewerbliche Dienstleistungen 1 1 11 36 36 97 Anträge - Bewilligungen nach Branche Land- und Forstwirtschaft Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel Verkehr Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe Gewerbliche Dienstleistungen Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021 7 Stadtgebiet - Bezirke In Köln wurden trotz des Einsatzes mobiler Spundwände die Altstadt sowie weite Teile der Südstadt und viele rheinnahe Stadtteile wie etwa Rodenkirchen im Süden oder Kasselberg im Norden zum Teil großräumig überflutet. Insgesamt waren allein in Köln weit über 100.000 Menschen direkt von den Überflutungen betroffen (Quelle: KStA). Einen Überblick gibt hierzu die angefügte Regenkarte der Feuerwehr der Stadt Köln. Die vorliegenden 209 Anträge verteilen sich auf die Kölner Stadtbezirke wie folgt: 19 16 38 45 37 8 18 6 2 20 Anträge nach Stadtbezirken Innenstadt Nippes Chorweiler Ehrenfeld Lindenthal Rodenkirchen Mülheim Kalk Porz Anträge außerhalb von Köln/unbekannt Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021 8 Regenkarte ABB . E INSATZSTELLEN IN KÖLN- Die grafische, georeferenzierte Auswertung des Unwe ttergeschehens, das durch Einsatzkräfte der Feuerwe hr abgearbeitet wurde, zeigt eine Verteilung über weite Teile des Stadtgebiets (Quelle: Feuerwehr Köln). 5. Fazit Nach erfolgreichem Aufbau der notwendigen Arbeitsstruktur wurden alle fehler- und zweifelsfrei gestellten Anträge im Bewilligungszeitraum 23.07. – 31.08.2021 Projektbericht Soforthilfe 14./15.07.2021 9 bearbeitet. Nach Aufarbeiten der ersten großen Antragswelle (siehe Grafik „Antragseingang nach Datum“) wurden durch IX/3 Anträge ab der 33. KW tagesaktuell geprüft und beschieden. Dem Ziel der Landesregierung, schnell und unbürokratisch finanzielle Entlastung zu leisten und entstandene Schäden zu mildern, wurde somit umfänglich entsprochen. NRW-Wiederaufbauhilfegesetz 20219 Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW und Beginn des Antragsverfahrens ab dem 17.09.2021 Kurzüberblick : Seit Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden. Weitere Informationen und den Link zu den Onlineanträgen können wie folgt aufgerufen werden: www.land.nrw/wiederaufbauhilfe Bewilligende Stellen für die Zusage der Förderung sind die Bezirksregierungen. Ab dem 17.09.2021 ist eine Antragstellung möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3301/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.09.2021
- Erstellt
- 14.09.2021 15:38