V/0837/2019
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 Münster-Albachten/Mecklenbeck
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Anlage A
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Anlage A zur V/0837/2019 Kurzüberblick Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Albachten/Mecklenbeck Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beile- gung von Konflikten Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Trotz öffentlichem Bewerbungsaufruf sind hier keine Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund eingegangen.
Beschlussvorlage
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V/0837/2019 V/0837/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 Münster-Albachten/Mecklenbeck Beratungsfolge 26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Schiedsperson für den Bezirk 4 Münster-Albachten/Mecklenbeck wird gewählt Herr Wolfgang Gouterney Herr Gouterney ist 42 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Albachten/Mecklenbeck. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Frau Sabine Matzel war 23 Jahre lang als Schiedsfrau im Bezirk Albachten/Mecklenbeck tätig. Ihre Amtszeit endet offiziell erst im Februar 2020. Seit ihrem Umzug im April 2019 kann Frau Matzel ihre Aufgaben als Schiedsfrau in diesem Bezirk nicht mehr wahrnehmen. Aus diesem Grund musste sie ihr Amt nun leider vorzeitig niederlegen. Durch das vorzeitige Ausscheiden von Frau Matzel ist eine Neuwahl erforderlich. Ihr Stellvertreter, Herr Gouterney, ist seit dem Umzug von Frau Matzel kommissarisch als Schieds- mann im Bezirk Albachten/Mecklenbeck tätig und hat sich sofort bereit erklärt, für den Fall seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-West, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen. Trotz öffentlicher Aufrufe sind keine weiteren Bewerbungen hier eingegangen, so dass im Falle seiner Wahl zum Schiedsmann, über eine neue Stellvertretung im Bezirk Albachten/Mecklenbeck, zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden muss. Rechts- und Ausländeramt 29.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0837/2019 Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt , dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedspe r- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Gouterney erfüllt. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0837/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37