AN/0410/2017
Wie viele Freiflächen für Graffiti-Künstlerinnen und Künstler gibt es mittlerweile in Köln?
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Piraten Anfrage nach § 4
2260 Zeichen
An den Ausschussvorsitzenden Herrn Bürgermeister Dr. Ralf Heinen An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Thomas Hegenbarth Lisa Gerlach Rathaus - Spanischer Bau 50667 Köln Tel.: +49 (221) 221 - 25541 Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 09.03.2017 AN/0410/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Wie viele Freiflächen für Graffiti-Künstlerinnen und Künstler gibt es mittlerweile in Köln? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Heinen, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu nehmen: Am 03.07.2015 wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss über den Antrag der Piratengruppe zur Einrichtung von Freiflächen für Graffiti -Künstler und -Künstlerinnen beraten. Zwar wurde eine Liste (Anlage der Mitteilung 1652/2015) mit Freiflächen e rstellt, diese aber nicht freig e- geben. Diese Vorschläge für legale Flächen stehen auch seit langem im Raum. Am 07.02.2017 berichtete die Kölner Rundschau, dass die Stadt Probleme hat, illegale Gra f- fitis zu entfernen. Die Stadt setzt auf Strafen und auf di e „Kölner Anti Spray Aktion“ (KASA). Dabei könnten Freiflächen für die Graffiti -Kunst dabei helfen, sogenannte "illegale" Tags usw. zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wo existieren zum jetzigen Zeitpunkt Freiflächen in Köln, und wie viel Fläche wird jeweils geboten? 2. Was hat die Stadt seit dem 03.07.2015 in Bezug auf Freiflächen für Graffiti -Künstlerinnen und -Künstler in Köln unternommen? - 2 - 3. Welche Möglichkeiten bieten sich, im Rahmen von Bauprojekten bzw. im Zuge des S tad- tumbaus, weitere Flächen für Graffiti-Künstlerinnen und -Künstler auszuweisen? 4. Wie viele Anzeigen wegen illegalen Graffitis wurden seit 2015 gestellt, und auf welche Höhe belief sich der jährliche Schaden durch illegale Graffitis seit 2015? 5. In welche Höhe stehen KASA Personal- und Haushaltsmittel jährlich zur Verfügung? gez. Thomas Hegenbarth gez. Lisa Hanna Gerlach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0410/2017
- Typ
- Parteilos Anfrage nach § 4
- Datum
- 09.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27