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AN/0410/2017

Wie viele Freiflächen für Graffiti-Künstlerinnen und Künstler gibt es mittlerweile in Köln?

Parteilos Anfrage nach § 4 09.03.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.05.2017, TOP 6.1.2

Piraten Anfrage nach § 4

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Piraten Anfrage nach § 4

2260 Zeichen

An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Bürgermeister Dr. Ralf Heinen 
 
An Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Thomas Hegenbarth 
Lisa Gerlach 
Rathaus - Spanischer Bau 
50667 Köln 
Tel.: +49 (221) 221 - 25541 
Mail: Thomas.Hegenbarth@stadt-koeln.de 
Mail: Lisa.Gerlach@stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 09.03.2017 
 
AN/0410/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 
 
Wie viele Freiflächen für Graffiti-Künstlerinnen und Künstler gibt es mittlerweile in 
Köln? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Heinen, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Jugendhilfeausschusses zu nehmen: 
 
Am 03.07.2015 wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss über den Antrag der Piratengruppe 
zur Einrichtung von Freiflächen für Graffiti -Künstler und -Künstlerinnen beraten. Zwar wurde 
eine Liste (Anlage der Mitteilung 1652/2015) mit Freiflächen e rstellt, diese aber nicht freig e-
geben. Diese Vorschläge für legale Flächen stehen auch seit langem im Raum.  
Am 07.02.2017 berichtete die Kölner Rundschau, dass die Stadt Probleme hat, illegale Gra f-
fitis zu entfernen. Die Stadt setzt auf Strafen und auf di e „Kölner Anti Spray Aktion“ (KASA). 
Dabei könnten Freiflächen für die Graffiti -Kunst dabei helfen, sogenannte "illegale" Tags 
usw. zu vermeiden. 
 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
 
1. Wo existieren zum jetzigen Zeitpunkt Freiflächen in  Köln, und wie viel Fläche wird jeweils 
geboten? 
 
2. Was hat die Stadt seit dem 03.07.2015 in Bezug auf Freiflächen für Graffiti -Künstlerinnen 
und -Künstler in Köln unternommen?

- 2 - 
 
3. Welche Möglichkeiten bieten sich, im Rahmen von Bauprojekten bzw. im Zuge des S tad-
tumbaus, weitere Flächen für Graffiti-Künstlerinnen und -Künstler auszuweisen? 
 
4. Wie viele Anzeigen wegen illegalen Graffitis wurden seit 2015 gestellt, und auf welche 
Höhe belief sich der jährliche Schaden durch illegale Graffitis seit 2015? 
 
5. In welche Höhe stehen KASA Personal- und Haushaltsmittel jährlich zur Verfügung?  
 
 
 
gez. Thomas Hegenbarth     gez. Lisa Hanna Gerlach

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 6.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0410/2017
Typ
Parteilos Anfrage nach § 4
Datum
09.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27