Mandari Insight

V/0418/2018

Neubau 3-Gruppen-Kindertagesstätte - Zustimmung zur Planung und Baubeschluss -

Vorlagen 08.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 19.06.2018, TOP 3.3

418-2018-A1a

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Ansehen

418-2018-A4

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Ansehen

418-2018_A1c

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Ansehen

418-2018-A1b

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Ansehen

Beschlussvorlage

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418-2018_A1d

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

418-2018-A3

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Ansehen

418-2018-A2

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Ansehen

418-2018-A1a

773 Zeichen

ANLAGE 1a zu VORLAGE V/0418/2018
1539
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
ErstellungMaßstab
E_01- EG GRUNDRISS EG
Index
Projektnummer Planphase
Plannummer Planinhalt
09.05.2018
DIN A2
1:100
1539-ba-kitaaa15.pro
1539-E_EG Grundriss 100-a
Fischer Koops
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken
P-10135
a09.05.2018
E N T W U R F
Neubau
" 3 Gruppen Kindertagesstätte "
Alt Angelmodde 15
48167 Muenster
Spielflur
Mehrzweckraum
Ab MZR
Küche
Ab Küche
Pumi
WC-D
WC-H
WF
HaustechnikBüroPersonalSD 1SD 2SD 2SD 3SD 3
Ab 3Ab 2
Ab 1
W 1 W 2 W 3
Neben-
raum 3
Neben-
raum 2
Neben-
raum 1 Gruppe 3
 ü3
Gruppe 2
u3 / ü3
Gruppe 1
u3

418-2018-A4

2681 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 26.04.18
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0601 Förderung v. Kindern in Tagesbetreuung
Investitionsmaßnahme: Bauk. KiTa Alt Angelmodde
Jahr der Fertigstellung: 2019
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2.294.863,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 2.294.860,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 2.114.863,00 92,16
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 180.000,00 7,84
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 2.294.860,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 22.318,00 18,12
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 27.813,00 22,58
Zwischensumme 2019 50.130,00 40,70
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2019 38.620,00 31,36
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2019 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2019 34.420,00 27,95
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 34.420 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 68.850 € p.a.
= Schuldendienst 103.270 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 123.170,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0!
2. Auflösung Sonderposten 2019 0,00 #DIV/0!
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0!
4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0!
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0!
Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0!
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 123.170,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,37
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

418-2018_A1c

32 Zeichen

Anlage 1c zu Vorlage V/0418/2018

418-2018-A1b

690 Zeichen

ANLAGE 1 b zu VORLAGE V/0418/2018
ANSICHT WEST (zum Friedhof)
ANSICHT SÜD (vom Garten)
ANSICHT NORD (vom Weg)
ANSICHT OST (Eingang von der Straße)
Neubau
" 3 Gruppen Kindertagesstätte "
Alt Angelmodde 15
48167 Muenster
E N TW U R F
09.05.2018 a
P-10135
Gabriel / Mümken
Nienaber / Michel
KoopsFischer
1539-E_Ansichten 100-a
1539-ba-kitaaa15.pro
1:100
DIN A2
09.05.2018
PlaninhaltPlannummer
PlanphaseProjektnummer
Index
ANSICHTENE_02- ANS
Maßstab Erstellung
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
1539
ASB - KITA
ALT ANGELMODDE 15

Beschlussvorlage

8020 Zeichen

V/0418/2018 
V/0418/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau 3-Gruppen-Kindertagesstätte 
Alt Angelmodde 15 
- Zustimmung zur Planung und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Baumaßnahme Neubau Kita Alt Angelmodde 15 wird nach den Plänen des Amtes für Immob i-
lienmanagement und des Landschaftsarchitekten Thiel, vom 09.05.2018, ausgeführt (Anlage 1a – 
1d). 
  
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen      
(Anlage 2). 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen (Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ - Anlage 3). 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Nov./Dez. 2018 begonnen wird und die 
Fertigstellung voraussichtlich im Februar 2020 erfolgt. 
 
5. Die zu verändernde Verkehrssituation am Standort wird zur Kenntnis genommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen  
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung 
nach DIN 276 vom 04.05.2018 in Höhe von 2.294.860 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 
123.170,00 Euro entstehen (Anlage 4). 
 
7. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Teilfinanzplan 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
01.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-2418 
Koops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0418/2018 
 
 
Nr. Bezeichnung 
 
Haush.- 
jahr 
 
Betrag € Bemerkun-
gen 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaß- 
nahme 
4745 Bauk. KiTa Alt Angelmodde    
  Auszahlung für Bauma ß-
nahme  
2017 
2018 
2019 
850.000 
800.000 
464.860 
 
Investitionsmaß- 
nahme 
0210 Zusch. z. Ausbau KiTa -Betr. 
(u3) freier Träger 
   
  Auszahlung von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
2018 
2018 
(VE) 
2019 
 
185.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  2.294.860  
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2019 ff. 50.130 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2019 ff. 38.620 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwir t-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2019 ff. 34.420 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen/Saldo  123.170  
 
 
Bisherige Beschlüsse 
 Errichtungsbeschluss mit V/0032/2017/1 am 22.03.2017 im Rat 
 Trägervergabe mit V/0880/2017 am 13.12.2017 im Rat 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Auf der Grundlage des Raumprogramms aus dem Errichtungsbeschluss (V(0032/2017/1) wurde die 
Planung in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,  dem Amt für Grünfl ä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit und dem Amt für Immobilienmanagement entwickelt.

- 3 - 
V/0418/2018 
Der Baukörper ist als Holzrahmenbau konzipiert und setzt sich aus 3 Kindergruppenhäusern sowie 
einem Nebenraumtrakt mit Mehrzweckraum zusammen. Die Gruppen und Gruppennebenr äume und 
der Mehrzweckraum orientieren sich nach Südwesten zu den schützenswerten großen Platanen, die 
auf dem Grundstück vorhanden sind und das Zentrum der Außenanlagen darstellen. Ein größerer 
Dachüberstand zur Südseite unterstützt den Sonnenschutz und e rmöglicht Spielen im Freiraum auch 
bei Regenwetter. Schlaf- und Differenzierungsräume sind zur kühleren und ruhigeren Nordseite au s-
gerichtet. 
 
Die Dachformen nehmen mit Giebelmotiven Bezug auf die vorhandene Bebauung in „Angelmodde -
Dorf“ und gliedern den B aukörper in ablesbare Gruppenhäuser. Die Entwurfsplanung ist in den Anl a-
gen 1a und b dargestellt. 
 
Die Freiraumplanung ist vom Büro Schupp+Thiel Landschaftsarchitektur erstellt und vom Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit begleitet (s. Anlage c-d Lageplan und Entwurfserläuterung). 
 
Zu 2.:  Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Die Gebäudehülle des Holzrahmenbaus wird effektiv gedämmt und es kommen emissionsarme Ba u-
stoffe zum Einsatz. Die weitere Berücksichtigung der Anforderungen für ein nachhaltiges Bauen ist in 
der Anlage dargestellt. 
 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die eingeschossige, ebenerdige Kita ist vollkommen barrierefrei erschlossen. Das innere Farb - und 
Materialkonzept wird die Orientierung im Gebäude unterstützen. 
Ergänzend wird auf die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ (Anlage 3) verwiesen. 
 
Zu 4.:  Weiteres Vorgehen 
 
Die Bauantragsplanung wird vorbereitet und erstellt. Die Ausführungsplanung folgt unmittelbar, s o-
dass ein Baubeginn im N ov./Dez. 2018 möglich erscheint und eine Inbetriebnahme Anfang März 
2020 erfolgen kann. 
 
Zu 5. Verkehrssituation 
 
Nach Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange wird die Verkehrssituation wie folgt modif i-
ziert (Siehe Anlagen 1c + 1 d). 
 
Östlich der Straße Alt Angelmodde wird ein durchgehender, separater Fußweg angelegt, um durch 
deutliche Trennung der Bereiche die Sicherheit an der Stelle deutlich zu erhöhen. Die vorh. Außenan-
lage der Kita Alt Angelmodde 11d wird in Abstimmung mit dem Betreiber hierzu geringfügig verändert 
und optimiert. Die dort unmittelbar im Kreuzungsbereich vorhanden 2 Stellplätze werden verlagert. 
 
Vor der neuen Kita werden die vorhanden Stellplätze auf 3 reduziert, um Platz für einen, von der 
Straße zurück versetzen, Eingangsbereich mit angrenzender Fahrradabstellanlage zu gewinnen. 
 
Die vorhandene Stellplatzanlage mit 12 Stellplätzen zwischen den beiden Kitas wird nördlich um 9 
Stellplätze erweitert. Zusammen mit den 3 Stellplätzen an der Straße befinden sich am Standort somit 
insgesamt 24 Stellplätze, davon 2 barrierefreie, die den Anforderungen der Kitas, dem Besucherpa r-
ken der Anwohner sowie auch den Bedarfen der Friedhofsbesucher gerecht werden. 
Gegenüber der Parzelle des Getränkehandels wird die Fahrbahn verbreitert und leic ht verschwenkt, 
um den Gefahrenbereich der vorhanden Engstelle zu entschärfen. Die abschließende Verkehrspl a-
nung für den Bereich wird derzeit erarbeitet. Hierzu folgt im September eine separate Beschlusskette. 
 
Zu II:   Finanzielle Auswirkungen

- 4 - 
V/0418/2018 
Kostenschätzung vom 04.05.2018 
 Brutto-
Kosten 
Bemerkungen 
KG 200 - Herrichten u. Erschließen 60.000 €  
KG 300 - Baukonstruktion 1.400.000 €  
KG 400 - Technische Anlagen 298.000 €  
KG 500 - Außenanlagen 255.000 €  
KG 600 - Ausstattung 180.000 €  
KG 700 - Baunebenkosten 101.860 €  
Summe KG 100 bis 700 2.294.860 €  
 
Kostenkennwerte 
 
Die Kostenkennwerte für die Bauwerkskosten (KG 300+400) je m² Bruttogeschossfläche betragen 
für die Kindertagesstätte 1.965  €/m² BGF, bezogen auf den Rauminhalt von 3.630 cbm beträgt der 
Kostenkennwert 467 €/ cbm BRI. 
 
Dir vorgenannten Werte entsprechen dem mittleren Vergleichswert BKI (Datenbank des Baukostenin-
formationszentrums der deutschen Architektenkammer)  für eingeschossige 3 -Gruppen-Kindergärten 
(Kostenstand 02/2018) zzgl. 10% Aufschlag für die Umsetzung der städtischen Gebäudeleitlinien s o-
wie als Puffer für die aktuelle Baupreisentwicklung unter Hochkonjunktur. 
3-gruppige, eingeschossige Kitas kosten meh r als 5/6 -gruppige zweigeschossige Einrichtungen, da 
sie bei einem fast gleich großen Nebenflächenanteil (Personal, Sanitär, Küche, Mehrzweckraum etc.) 
einen höheren Anteil kostenträchtiger Außenbauteilflächen aufweisen. 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung bzw. sind in der weiteren Haus-
haltsplanung veranschlagt. 
 
 
I. V. 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
 1a Grundriss 
 1b Ansichten 
 1c-d Lageplan-Freianlagen (neue Kita und Umbau Bestandskita) 
 2 Checkliste „nachhaltiges Bauen“  
 3 Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle“ 
 4 Folgelastenberechnung

418-2018_A1d

6454 Zeichen

Anlage 1d zu Vorlage V/0418/2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schupp + Thiel Landschaftsarchitektur 
 
Dipl. – Ing. Reiner Thiel 
Landschaftsarchitekt BDLA 
Stettiner Straße 95a, 48147 Münster 
 
   
Schupp + Thiel, Stettiner Straße 95a, 48147 Münster 
   
Tel.: 0251 – 66 26 66 
E-Mail: Schupp-und-Thiel@t-online.de  
 
 
Projekt: Neubau 3-Gruppen Kindertagesstätte Alt Angelmodde 
 Alt Angelmodde 11d, 48167 Münster 
 
Auftraggeber: Stadt Münster  
 - Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit -  
 
Architekt:  Stadt Münster 
 - Immobilienmanagement - 
 
Landschaftsarchitekt: Schupp + Thiel Landschaftsarchitektur 
Stettiner Straße 95a, 48147 Münster 
 
 
 
 
 
Erläuterungen zum Entwurf Freianlagen 
 
Ausgangssituation: 
Im Ortsteil Alt Angelmodde soll eine neue 3-Gruppen Kindertagesstätte auf dem Gelände einer 
ehemaligen Schule gebaut werden. 
Das KiTa-Grundstück liegt an der Straße Alt Angelmodde nördlich eines bereits bestehenden 
Kindergartens. 
Derzeit wird das Areal als öffentliche Grünfläche genutzt. Wesentliche Merkmale hierbei sind 
eine offene Rasenfläche mit zwei großen, erhaltenswerten Platanen und eine frei wachsende 
Feldgehölzhecke entlang der westlichen Grundstücksgrenze, im Übergang zum Friedhof. 
 
Südlich des Kitageländes sind einreihig angeordnete öffentliche Stellplätze vorhanden. 
Nördlich des Geländes besteht ein Fußweg aus wassergebundener Decke in Richtung Friedhof 
und südlich ein weiterer Zugang zum Friedhof. 
An der nordöstlichen Grundstücksgrenze sind sechs öffentliche Stellplätze vorhanden.

2 
 
 
 2  
 
Planung 
 
Erreichbarkeit 
Das KiTa-Gelände kann über die Straße Alt Angelmodde angefahren werden. Auf dem KiTa-
Gelände werden drei Pkw-Stellplätze, inkl. einem Behindertenstellplatz angeordnet, die der 
KiTa direkt zugeordnet sind. 
 
Die fußläufige Erreichbarkeit wird durch einen neuen, 2,00 m breiten, Fußweg gewährleistet, 
der parallel zur vorhandenen Straße geführt wird. Der Gehweg beginnt im südlichen 
Kreuzungsbereich und ergänzt den dort vorhandenen öffentlichen Fußweg in Richtung Norden 
bis zum Eingangsbereich der neuen KiTa. 
Gegenüber der Straße wird dieser Fußweg um 10 cm angehoben, so ist das sichere Erreichen 
der KiTa gewährleistet. 
Aufgrund des neuen Fußweges ist es erforderlich eine zwei Meter breite Teilfläche der südlich 
vorhandenen Kita zu nutzen, da die Straßenbreite nicht reduziert werden kann.  
Hieraus ergeben sich erforderliche Anpassungsmaßnahmen auf dem vorhandenen Kita-
Gelände wie z.B. das Versetzen des Zaunes, die Neupflanzung einer Hainbuchenhecke, das 
Umsetzen eines Spielgerätes sowie das Anpassen des Sonnenschutzes. 
 
Nördlich des Haupteingangs der neuen KiTa wird der Müllplatz angeordnet, so dass die 
Erreichbarkeit für Müllfahrzeuge gewährleistet ist. 
 
Direkt am Haupteingang werden Fahrradanlehnbügel aus Metall für 18 Fahrräder 
unterschiedlicher Größe vorgesehen und der abschließbare Kinderwagenraum wird hier 
platziert.  
 
Am südlichen Rand des KiTa-Geländes wird die vorhandene Stellplatzreihe um neun weitere 
öffentliche Stellplätze ergänzt, inkl. einem Behindertenstellplatz. Der Behindertenstellplatz 
dient gleichzeitig als temporär nutzbare Pflegezufahrt auf das KiTa-Gelände. 
 
Die beiden Zugänge zum Friedhof bleiben erhalten 
 
 
Freianlagen 
Aufgrund der Gebäudeanordnung im nördlichen Teil des Grundstücks gelingt es, die beiden 
großen, erhaltenswerten Platanen auf der Rasenfläche zu erhalten und ebenso die frei 
wachsende Hecke an der westlichen Grundstücksgrenze. Darüber hinaus ist es möglich, zwei 
Hainbuchen an den ehemaligen Stellplätzen zu belassen und durch neue Hainbuchen sinnvoll 
zu ergänzen. 
 
Das KiTa-Geländen wird mit einem 1,20 m hohen Stabgitterzaun eingezäunt. Entlang der 
östlichen und südlichen Grundstücksgrenze verläuft dieser Zaun innerhalb einer geschnittenen 
Hainbuchenhecke und entlang der westlichen Grundstücksgrenze innerhalb der frei 
wachsenden Hecke. Der nördliche Bereich wird durch das Gebäude begrenzt. 
 
Der Haupteingang erhält einen großzügigen Vorplatz mit seitlich angeordneten Hockerbänken, 
ansprechender Beleuchtung und dem abschließbaren Kinderwagenraum, der architektonisch 
an das KiTa-Gebäude angepasst wird. 
 
Dar KiTa-Außengelände ist räumlich und funktional differenziert. 
Direkt an die Gruppenräume schließt eine großzügige Terrasse an, die den ebenerdigen Zutritt 
zum KiTa-Außengelände gewährleistet. Von dieser Terrasse aus führen geschwungene 
Rundwege in die Außenanlage hinein, die zum Rennen, Bobbycar fahren, Roller fahren usw. 
genutzt werden können. 
 
Zwei Sandspielflächen bieten unterschiedliche Spielanreize.

2 
 
 
 3  
Die kleinere Sandfläche wird dem U3-Bereich zugeordnet, mit altersgerechten Spielangeboten 
wie beispielsweise einer kleinen Sandbaustelle, einem Wipptier und einem Holzpodest zum 
Kuchen backen, Springen, Liegen usw.. Und die größere Fläche kann mit diversen 
Spielgeräten für ältere KiTa-Kinder ausgestattet werden, wie z.B. Nestschaukel, Wasserspiel, 
Sandbaustelle o.ä.. Die genaue Auswahl der Spielgeräte wird mit dem Betreiber noch 
abgestimmt. 
Ergänzend zu den Sandspielflächen werden Rasenflächen sowie Rasenhügel für das freie Spiel 
und Weidengruppen zur räumlichen Differenzierung vorgesehen. Sitzpodeste aus Holz und 
Hockerbänke mit Holzauflage bieten sich als Treff- und Ruhepunkte an. 
 
Die beiden Spielhäuser unter der südlichen Platane und die Hängematte unter der mittleren 
Platane runden das Spielangebot ab, so dass gruppendynamische und individuelle Spielabläufe 
möglich sind. 
 
Für das transportable Außenspielzeug wird ein Gerätehaus innerhalb der westlich vorhandenen 
freiwachsenden Hecke errichtet. 
 
Über die große Sandfläche wird ein Sonnensegel zur Beschattung gespannt, während die 
kleinere Sandfläche durch den lichten Schatten der großen Platane ausreichend Sonnenschutz 
erhält. 
 
Als Oberflächenbelag ist ein Betonsteinpflaster mit unterschiedlichen Steinformaten 
vorgesehen, mit beige-sandfarbener Farbgebung. Der Belag soll im Haupteingangsbereich als 
auch im KiTa-Außengelände verwendet werden. 
 
Die beiden erhaltenswerten Platanen und die freiwachsende Hecke mit Ahorn, Linden, Eichen 
und weiteren Feldgehölzen bilden das Grundgerüst für die Bepflanzung.  
Ergänzend werden Gruppen aus robuster Rosmarinweide, Haselnuss sowie Blüten- und 
Duftsträuchern wie Spierstrauch, Duftjasmin, Frühjahrsflieder, Johanniskraut u.a. gepflanzt. 
 
Münster, 22.05.2018 
 
R. Thiel

Anlage A

3748 Zeichen

Anlage A zur V/0418/2018 
Kurzüberblick 
 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
3-Gruppen-Kita Alt Angelmodde 15 zusätzlich 50-55 Betreuungsplätze in Angelmodde im Be-
zirk Süd-Ost geschaffen. Die Errichtung ist für den Zeitraum von Ende Sommer 2018 bis voraus-
sichtlich Anfang 2020 vorgesehen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
 
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der dauerhaften Kita Alt Angelmodde 15 werden kurzfristig die u3- und ü3-
Bedarfe in Angelmodde ausgebaut. 
 
 
Das Teilziel lautet „Bau einer 3-Gruppen-Kita“.  
 
Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum Frühjahr 2020 vorgesehen. Es ist 
mit einem finanziellen Bedarf von ca. 2.3 Mio. Euro auszugehen.

Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 / 0111 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung / Immobili-
enmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen.  
Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundle-
gender Bestandteil der Kitaausbauplanung. 
  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

418-2018-A3

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FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1 
Anlage 3 zur Vorlage V/0418/2018 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze 
 
 ja, Anzahl: 2  nein, Erläuterung:       
Gebäudezugang   
 
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße: 150 x 150 
 
Erreichbarkeit der Geschosse 
 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
Aufzüge 
 
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben  der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung: eingeschossige Bauweise 
 
Toilettenanlagen 
 
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung: WC-D barrierefrei  
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen 
 
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- 
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- 
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei- 
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- 
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung: nicht öffentlich zugängi- 
ge Kindertagesstätte mit Betreuungsperso- 
nal 
 
 
Technik für schwerhörige Menschen 
 
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng: Mehrzweckraum 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: Gruppen-, Gruppenneben- und 
Mehrzweckraum 
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

418-2018-A2

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Anlage 2 zu Vorlage V/0418/2018

Checkliste nachhaltiges Bauen

Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens

X] Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
I] Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
u grundlegende Gebäudesanierung

2. Wärmeschutz

Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren
Passivhausinstitut Darmstatt in der aktuellen Fassung ö
Anforderung: 20 kWh / m?)

Berechnet: 21 kWh m?)

Erläuterung: Hoher Hüllflächenanteil durch eingeschossige Bauweise bei hoher
Dämmgualität im Holzrahmenbau

Wärmeübertragende Bauteile:

1. Außenwand Holzrahmenbau U-Wert: 0,139 W/m? K
2. Sohlplatte : U-Wert: 0,135 W/m? K
3, Dach i U-Wert: 0,114 Wim? K
4. Fenster Gesamt U,-Wert: 0,95 W/m? K
j Glas: Ue-Wert: 0,70 Wim? K

Rahmen: Ur-Wert: 1,30 W/m? K

Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)

n50 =< 1,0" [_1n50=<06*
3, .Wärmeerzeugung
mit
[|] GUD-Fernwärme [J] KWK-Nahwärme [|] Gas |] öl [1 ‚Geothermie
alternative Verfahren [|] Anschluss an bestehende Anlage

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aktive Solarenergienutzung
zur
Mi Warmwassererzeugung

I] Beheizung
m Stromerzeugung

Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich
in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt.

sommerlicher Wärmeschutz

X feststehender Sonnenschutz
. Lamellen, Rollläden oder Markisen
Sonnenschutzverglasung

Erläuterung:

Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien

1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe
PVC

[] Tropenholz

Begründung für Einsatz:
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe

[_} Zietwert Tvoc < 1000 ugim®

& _ Zieiwert Tvoc < 500 ugim®

X Zielwert Formaldehyd < 60 ug/m®

[X] . Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen
3, sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)
aufgestellt: geprüft:
Harald Koops. Thomas Werner

rchitekt

Amt für Immobilienmanagement

Ur Imfnobillenmanagement

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Beratungsverlauf (3)

13.06.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Stettiner Straße 95a
  • Alt Angelmodde 15

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0418/2018
Typ
Vorlagen
Datum
08.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37