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V/0130/2025

Entscheidung zur Admiral-Spee-Straße

Vorlagen 11.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 06.05.2025, TOP 4.6

Anlage_4_Leitlinien_Spee

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Ansehen

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht-Spee

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Ansehen

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV_Spee

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Spee

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Ansehen

Anlage_4_Leitlinien_Spee

6990 Zeichen

V/0130/2025 – Anlage 4 
 1 
 
Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum  
 
Die Stadt Münster betont ihre historische Bedeutung als eine europäische Friedensstadt und ruft zu 
„Toleranz durch Dialog“ auf. Daraus resultiert die Verpflichtung des Rates und der 
Bezirksvertretungen, die Menschenrechte, das Völker recht und demokratische Werte hoch zu 
halten. Sie leiten die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt bei der Auswahl und Begründung 
von Ehrungen im öffentlichen Raum. Die nachstehende n Grundsätze und Kriterien sollen als 
Grundlage für die Entscheidungsträger*innen dienen und die Transparenz der 
Entscheidungsfindung für die Bürgerschaft erhöhen. Bei Umbenennungsvorhaben im öffentlichen 
Raum ist neben der historischen Faktenlage zu berüc ksichtigen, dass sie erhebliche Folgen für 
Anwohnende, Wirtschaft und Behörden haben, so dass sie auf die unabwendbaren Fälle zu 
beschränken sind. 
 
Ehrungen im öffentlichen Raum 
Für alle Formen von Ehrungen im öffentlichen Raum gilt: 
 
1. Münster versteht sich als Friedensstadt und will  einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. 
Ehrungen im öffentlichen Raum müssen zu diesem Ziel passen. 
2. Eine Ehrung durch eine Benennung von öffentliche r Infrastruktur oder die Aufstellung eines 
Denkmals kann nur verstorbenen Personen zuteilwerden. Die Person sollte in der Regel 
mindestens 10 Jahre vor der Ehrung verstorben sein.  
3. Je sichtbarer und zentraler die Benennung positi oniert wird, umso größer ist die Auszeichnung 
und umso unstrittiger sollte die zu ehrende Person/Ort/Thema sein.  
4. Die zu ehrende Person(-engruppe) sollte sich in der Regel außerordentlich um die Stadt 
Münster und/oder um ihre Stadtteile verdient gemacht haben. Fehlt ein Münsterbezug, muss 
diese Ehrung detailliert begründet werden. 
5. Ist eine überzeitlich herausragende Leistung nic ht erkennbar, sollte auf eine Ehrung verzichtet 
werden.  
6. Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit 
können durch die Benennung von Infrastruktur geehrt werden, besonders wenn das erfahrene 
Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen.  
7. Sollten bei der zu ehrenden Person(-engruppe) ne gative Eigenschaften oder Taten vorliegen, 
sind diese in einem Abwägungsprozess den positiven Faktoren gegenüberzustellen. Im Zweifel 
sind strenge Kriterien anzuwenden und es ist von einer Ehrung abzusehen. 
8. Die Wertmaßstäbe, die sich aus der europäischen Aufklärung entwickelt haben, können in 
Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als weitverbreitet und von breiten 
gesellschaftlichen Kreisen anerkannt gelten. Die Ehrung von Persönlichkeiten, deren 
Lebenszeit im Wesentlichen vor diesem Zeitraum liegt, kann deshalb nicht ohne Weiteres nach 
den hier aufgelisteten Wertmaßstäben erfolgen. Sie bedarf der Einzelfallprüfung. 
 
Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur 
1. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Or ientierung und im Zusammenhang mit der 
Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Benennung von 
privaten Straßen möglich.  
2. Für Straßennamen wird in der Regel auf historisc he Ortsbezeichnungen (z.B. Flur-, 
Gemarkungs-, Gewannen-Bezeichnungen) zurückgegriffen. Die Benennung nach Personen(-
gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei 
nie intendiert.  
3. Straßennamen sollen aus höchstens 25 Zeichen ein schließlich der notwendigen 
Zwischenräume bestehen.

V/0130/2025 – Anlage 4 
 2 
 
4. In den Fällen, in denen Orte, Landschaften oder abstrakte Begriffe wie „Frieden“ als 
Namensgeber verwendet werden, sind Anlass und Kontext der Benennung besonders 
bedeutsam. Revisionistisch motivierte und nationalsozialistische Propagandabegriffe eignen 
sich nicht zur Benennung öffentlicher Infrastruktur. 
5. Der Münsterbezug kann bei Straßenbenennungen gan zer Viertel entfallen, wenn man sich für 
ein semantisches Feld entscheidet.  
6. Unzulässig sind: 
6.1 Neubenennungen nach Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Ziele, 
Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz der 
Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen 
entgegenstehen oder dem Ansehen der Stadt Münster schaden. 
6.2 Neubenennungen nach Person, die in Geschehnisse, die gegen die Allgemeine 
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen, verstrickt sind 
oder die aktiv bei sonstigen menschenverachtenden Taten (z.B. sexuelle Gewalt 
oder Unterdrückung von Minderheiten) mitgewirkt haben, nach Orten und 
Ereignissen, die in oben genannten Zusammenhang Raum für Verstöße geben.  
6.3 Neubenennungen, die Anlässe zur Missdeutung oder Verspottung geben oder 
diskriminierende Wirkung haben können. 
7. Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen od er von Ausschüssen zum Thema 
Straßenbenennung sind zu berücksichtigen. Sollte dies bei der Auswahl eines neuen Namens 
durch Bürgerschaft oder Politik gewünscht sein, kann zunächst ein Gutachten des Stadtarchivs 
erfolgen. 
8. Eine Umbenennung sollte die Ausnahme darstellen,  nicht aus tagesaktuellen Erwägungen und 
auf Grundlage der folgenden Punkte erfolgen:  
8.1 Sie ist zulässig, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist.  
8.2 Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung 
vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) 
unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Straßenbenennung 
propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. 
8.3 Für den Fall der Umbenennung soll die Beschilderung so erfolgen, dass die alten 
Straßennamen über einen Zeitraum von 3 Jahren neben/unter den neuen 
Straßennamen belassen werden. Der alte Name ist rot zu kreuzen. 
8.4 Beschlüsse über Straßennamen (Neu- / Umbenennungen) besitzen einen 
Bestandsschutz von 20 Jahren, wenn nicht eine neue Sachlage (z.B. das 
Bekanntwerden massiver Vergehen der geehrten Personen) vorliegt, die eine 
Neubewertung nötig macht. 
 
Denkmale und Ehrengräber  
1. Für den Errichtungsbeschluss eines neuen Denkmal s gelten die vorgenannten 
Bewertungsmaßstäbe in besonderem Maße, es sollte deshalb in den beschlussfassenden 
Gremien eine Zweidrittelmehrheit für die Errichtung angestrebt werden. 
2. Durch Ratsbeschluss kann einer Person ein Ehreng rab zuerkannt werden. Für die 
Entscheidung gelten die hier festgelegten Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus steht 
Ehrenbürger*innen nach ihrem Tod ein Ehrengrab zu. Dieses Grab kann auf stadteigenen 
Friedhöfen (vgl. § 20 der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom 
16.12.2023) oder auf Friedhöfen anderer Trägerschaft im Stadtgebiet liegen. Mit der 
Zuerkennung obliegt der Stadt Anlage und Unterhaltung des Grabes, sofern sie nicht durch 
die Angehörigen der verstorbenen Person übernommen werden.

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht-Spee

4003 Zeichen

V/0130/2025 – Anlage 2 
1 
Auszug aus Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS-Zeit im Bereich der 
BV Münster-Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 
 
1936 wurden in dem neugebauten Viertel zwischen Warendorfer Straße und 
Prozessionsweg ein thematisches Cluster mit Straßennamen gebildet, die an den Seekrieg 
im Ersten Weltkrieg erinnern (neben der Admiral-Spee-Straße die Admiral-Scheer-, Otto-
Weddigen- und Gorch-Fock-Straße sowie die Skagerrakstraße).  
Maximilian Johannes Maria Hubert Reichsgraf von Spee, geboren am 22. Juni 1861 in 
Kopenhagen, gestorben am 8. Dezember 1914 im Südatlantik, gelangte zu nachhaltigem 
Ruhm als Kommandeur eines Kreuzergeschwaders der Kaiserlichen Marine, das bei der 
Seeschlacht vor den Falklandinseln von der britischen Royal Navy vernichtet wurde, wobei 
Spee gemeinsam mit seinen Söhnen den Tod fand.  
Seit seinem 17. Lebensjahr bei der Kaiserlichen Marine, wurde Spee 1910 Konteradmiral; 
1912 übernahm er die Führung des Kreuzergeschwaders in Ostasien, seit 1913 als 
Vizeadmiral. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges befand er sich mit dem unter seinem 
Kommando stehenden Kreuzergeschwader im Pazifik mit Kurs auf Südamerika. Dort (bei 
Coronel, Chile) versenkte es Anfang November 1914 ohne eigene Verluste die britischen 
Panzerkreuzer „Good Hope“ und „Monmouth“, die beide mit der gesamten Besatzung (etwa 
1600 Mann) untergingen. Anfang Dezember plante Spee einen Angriff auf den britischen 
Stützpunkt Port Stanley auf den Falklandinseln, der allerdings scheiterte: Die sich dort 
befindlichen britischen Schlachtkreuzer unter dem Kommando von Vizeadmiral Sir Frederick 
Sturdee versenkten das Flaggschiff „Scharnhorst“, den Panzerkreuzer „Gneisenau“ und die 
Kleinen Kreuzer „Leipzig“ und „Nürnberg“ mit mehr als 2100 Mann; es gab nur 212 
Überlebende. Nach der Einschätzung Werner Rahns war „der Befehl zum Angriff gegen die 
Falklandinseln eine Fehlentscheidung, die zum Verlust des Geschwaders führte.”  
Die Niederlage vor den Falklandinseln wurde bereits während des Ersten Weltkriegs 
propagandistisch umgedeutet. Bekanntestes Produkt dieser Deutung ist das Bild „Der letzte 
Mann“ des während des Ersten Weltkriegs überaus aktiven Marinemalers Hans Bohrdt. Er 
malte einen Signalgast auf dem Kiel der gekenterten „Leipzig“, der, die Reichskriegsflagge 
hochhaltend, mit dem Schiff in den Wellen versank. Der Untergang des deutschen 
Geschwaders unter Admiral Spee wurde – nicht nur durch dieses weit verbreitete Bild – zu 
einem Akt des heroischen Opfertods stilisiert. So zum Beispiel in der Darstellung eines 
deutschen Schulbuches von 1934: „Da bringt Graf Spee ein dreifaches Hoch auf 
Deutschland und die tapfere Besatzung aus. Begeistert und unerschüttert singen die dem 
Tod Geweihten ‚Deutschland über alles‘ und das Lied von der stolzen Flagge ‚Schwarz-weiß-
rot‘! So sterben Deutsche in treuester Pflichterfüllung.“ Auch in Zeitschriften zur 
Berufsbildung finden sich idealisierende Darstellungen des Sterbens der Matrosen des 
Geschwaders Spee als Beispiele einer Pflichterfüllung bis in den Tod.  
Die Straße war bereits 1947 in Münster Gegenstand einer Umbenennungsdiskussion. Sie 
sollte aufgrund der Kontrollratsdirektive Nr. 30 vom 13. Mai 1946 über die Beseitigung 
deutscher Denkmäler und Museen militärischen und nationalsozialistischen Charakters 
zusammen mit der Admiral-Scheer-Straße, dem Alfred-Krupp-Weg, dem Fehrbellinweg, der 
Langemarckstraße, der Manfred-von-Richthofen Straße, der Ostmarkstraße, der Otto-
Weddigen-Straße, der Skagerrakstraße, und der Tannenbergstraße umbenannt werden.

V/0130/2025 – Anlage 2 
2 
In Westfalen benannten auch Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel und Plettenberg Straßen 
nach Admiral Spee; diese Straßen wurden zwischen 1946 und 1948 umbenannt. Erhalten 
blieb eine Speestraße in Dortmund; 2015 schlug das Stadtarchiv Dortmund eine 
Umwidmung der Straße vor, da der Namensgeber eine militaristische Vergangenheit habe. 
Der Antrag auf eine Umwidmung scheiterte 2015.

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

121 Zeichen

Anregung Nr. 2025-00023
V/0130/2025 - Anlage 5

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Anlage A

1338 Zeichen

Anlage A zur V/0130/2025 
Kurzüberblick 
Der Name Admiral-Spee-Straße wird beibehalten. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-
00023 vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen un-
nötige Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Admiral-Spee-Straße erledigt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Entscheidung zur Beibehaltung der Admiral-Spee-Straße dient dem Ziel »Münster auf der 
Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen 
Stadt weiterzuentwickeln.« 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV_Spee

7932 Zeichen

Antrag A-M/0002/2023 
      
 
 14.01.2023 
  
Umbenennung weiterer Straßennamen 
  
  
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
  
1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt, 
·       auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines 
Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege, 
·       nach intensiven internen Vorberatungen und 
·       nach einer Information der Anwohner:innen und Eigentümer:innen der 
entsprechenden Straßen über die anstehende Entscheidung und die 
Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue 
Straßennamen   
  
die Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße, Prinz-Eugen-Straße, 
Skaggerakstraße, Tannenbergstraße und Langemarckstraße umzubenennen. 
 
2. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Straßen Manfred-von-
Richthofen-Straße und die Andreas-Hofer-Straße umzubenennen. 
 
3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald 
·
       die Informationsveranstaltung stattgefunden hat und 
·       die neuen Straßennamen ausgewählt sind. 
 
4. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, bezüglich des 
Umbenennungsbeschlusses wie in Punkt 3 zu verfahren. 
  
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah 
zu einer Informationsveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung 
einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die 
Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen 
Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung 
Mitte eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der 
Informationsveranstaltung das weitere Vorgehen zu beschreiben und die 
Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der Straßen zu 
erläutern. 
  
6. Um Vorschläge der Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue 
Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah 
geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen. 
 
V/0130/2025 - Anlage 1

Antrag A-M/0002/2023 
Begründung 
 
Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66 
Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Münster 
vergeben wurden, durch Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel 
war es, festzustellen, ob und inwieweit diese Namen die Funktion hatten, die NS-
Ideologie, nationalsozialistische Erinnerungsabsichten oder die Ziele der NS-Politik 
zu veröffentlichen.   
Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung 
am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch
 https://www.stadt-
muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu dem 
Untersuchungsbericht). 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen 
intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen 
der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt. 
Die Bezirksvertretung hat während ihrer internen Auseinandersetzung stets 
berücksichtigt, dass die bestehenden Straßennamen keinen Spiegel der (damaligen) 
Gesellschaft darstellen, dass es nie einen gesellschaftlichen Konsens über diese 
Namen gegeben hat und dass die Namensauswahl sehr selektiv und berechnend 
stattgefunden hat. Die zur Umbenennung ausgewählten Straßennamen sagen 
ausschließlich etwas über die Zeit von 1933 bis 1945 aus. Insbesondere sieht die 
Bezirksvertretung, dass durch das nationalsozialistische Regime viele Menschen aus 
dem Stadtbild verdrängt wurden. 
Straßennamen werden der Stadtgesellschaft tagtäglich aufgedrängt und kontextlos 
verbreitet. Sie sind daher auf eine angemessene Außenwirkung hin zu prüfen. Dies 
gilt umso mehr, da mit Straßennamen die abgebildeten Personen und Ereignisse 
geehrt werden.  
Eine Ehrung der Männer Admiral Spee, Manfred von Richthofen, Otto Weddigen, 
Prinz Eugen und Andreas Hofer ist nicht zeitgemäß. 
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen 
Marine Ende 1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den 
Falklandinseln. Bei diesem verlustreichen Angriff auf deutscher Seite gab es nur 212 
Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der Einschätzung anderer Stabsoffiziere 
und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroischen Opfertods wurde 
für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt und 
insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben 
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu 
inszenieren.  
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1. 
Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der 
Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beeinflussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen 
wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS-Luftwaffe 
inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Weltkriegs zu ziehen und 
die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialistischen 
Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.

Antrag A-M/0002/2023 
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im 
Kampf gegen das Osmanische Reich. Diese Kriege wurden später als sog. 
“Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte 
an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ gedacht werden, der aus dem Kreis der 
zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS-Regime nutzte diese Vereinnahmung 
Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von 
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs 
fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.    
Andreas Hofer war der Anführer des traditionalistischen Tiroler Aufstands 1809. 
Während der von ihm organisierten Aufstände wurden Bekleidungsvorschriften für 
Frauen erlassen sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde drangsaliert. Hofer hat 
überdies keinerlei Bezug zu Münster. 
Eine Ehrung der Ereignisse, die mit Skaggerak, Tannenberg und Langemarck 
verbunden werden, steht in Widerspruch zu der deutschen Verfassung. Die 
Schlachten an allen drei Orten wurden vom nationalsozialistischen Regime für 
propagandistische Zwecke und als Stütze der Dolchstoßlegende, die sich gegen die 
republikanische Verfassung richtete, benutzt. 
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht 
bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da 
der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete. 
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die 
Person Hindenburg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als 
Reichspräsident der Weimarer Republik aus seinem Status als unbesiegbarer 
Feldherr von Tannenberg speiste.  
Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen 
verlustreichen Angriff deutscher Reservetruppen und wurde als Sinnbild selbstloser 
Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der 
sinnlos Gefallenen wurde absichtlich verschleiert, dass der Krieg, so wie er 
ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war. 
Die hier in Rede stehenden Straßennamen stehen im Widerspruch zu den Werten 
unserer freiheitlichen Demokratie, die sich gegen nationalsozialistische, 
antisemitische, militaristische, misogyne, rassistische und imperialistische Ansichten 
zur Wehr setzt sowie den Schutz ihrer Minderheiten anstrebt. Ein Erklärungsschild 
unter den Straßennamen ist daher keine ausreichende Maßnahme. 
 
Kai Meyer vor dem Esche   Martin Honderboom 
Gina Auer      Laura Maxellon 
Anne Herbermann    Marita Otte      
Ulrike Kötter 
Stephan Nonhoff 
Claudia Scholz 
Achim Specht 
 
Martin Grewer    Gerwin Karafiol

Beschlussvorlage

11363 Zeichen

V/0130/2025 
V/0130/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entscheidung zur Admiral-Spee-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Name Admiral-Spee-Straße wird beibehalten. 
 
2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Nr. 2025-00023 
vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige 
Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Admiral-Spee-Straße erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Sachstand:  
Am 8. Dezember 2020 beantragte die Bezirksvertretung (BV) Münster-Mitte einen umfassenden 
Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bi s 1945 entstan-
den sind. Es ging dabei nicht mehr um Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus lebten, 
sondern um die Frage, ob die NS -Ideologie in den Straßenbenennungen (Beispiel „Danziger 
Freiheit“, umbenannt 2020) sichtbar würde.  
Im Januar 2022 wurde der Bericht der BV Münster -Mitte vorgelegt: Das Gutachten sieht bei der 
Admiral-Spee-Straße einen dichten Bezug zur NS Ideologie. Die BV Münster-Mitte hat ausführ-
lich in einem zunächst internen, parteiübergreifenden Verfahren über das weitere Vorgehe n bera-
ten. 
Im Januar 2023 w urde in der BV  Münster-Mitte der Antrag A -M/0002/2023 (Anlage 1 ) einge-
bracht, in dem es heißt, dass die BV Münster -Mitte beabsichtigt nach einer Information der An-
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
22.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schw abe 
Telefon: 492-6235 
Schw abeNora@stadt-
muenster.de

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V/0130/2025 
wohner*innen und Eigentümer*innen der entsprechenden Straßen über die anstehende Ent-
scheidung und deren Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue 
Straßennamen u. a. die Admiral -Spee-Straße umzubenennen.  
Erst im Anschluss soll der  endgültige Umbenennungsbeschluss der B V Münster-Mitte gefasst 
werden. Der Antrag wurde in der Sitzung der BV Münster -Mitte am 24.01.2023 mehrheitlich be-
schlossen. 
Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen zu Straßenumbenennungen in der Stadt Münster 
wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien „Leitlinien zu Ehrungen 
im öffentlichen Raum“ und „einheitliche Verfahrenswege zur Neubenennung und Umbenennung“ 
erarbeitet. Diese wurden im September 2024 vom Rat beschlossen. Seit diesem Beschl uss wer-
den die Verfahren zu Straßenumbenennungen entsprechend weitergeführt.  
 
Begründung: 
Historische Einordnung der geehrten Person entlang der Leitlinien der Stadt Münster für Ehrun-
gen im Öffentlichen Raum  
1936 wurde das neu gebaute Wohngebiet zwischen Warendorfer Straße und Prozessionsweg 
mit thematisch zusammenhängenden Straßennamen, die an den Seekrieg im Ersten Weltkrieg 
erinnern, neu benannt. Darunter auch die Admiral -Spee-Straße. Maximilian Graf von Spee, (1861 
- 1914), war Admiral im 1. Weltkrieg.  
 
In dem Antrag A-M/0002/2023 heißt es zu Admiral Spee:  
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen Marine Ende 
1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den Falklandinseln. Bei diesem verlustrei-
chen Angriff au f deutscher Seite gab es nur 212 Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der 
Einschätzung anderer Stabsoffiziere und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroi-
schen Opfertods wurde für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Reg imes ein-
gesetzt und insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben 
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu inszenieren.  
 
Das Stadtarchiv Münster schreibt:  
Maximilian Reichsgraf v on Spee, geboren 1861 in Kopenhagen, gestorben am 8. Dezember 
1914 im Südatlantik, wurde bekannt als Kommandeur eines Kreuzergeschwaders der Kaiserli-
chen Marine, das bei der Seeschlacht vor den Falklandinseln von der britischen Royal Navy ver-
nichtet wurde, wo er selbst auch ums Leben kam. In seine Offizierslaufbahn in der kaiserlichen 
Marine vor dem Ersten Weltkrieg fallen verschiedene Einsätze im Zusammenhang mit der deut-
schen Kolonialherrschaft unter anderem in Kamerun und China.  
Nach mehreren militärisch en Erfolgen hatte er 1914 einen immensen Verlust deutscher Boote vor 
den Falkland-Inseln mit mehr als 2.100 Toten zu verantworten. Trotzdem wurde die Niederlage 
noch während des Ersten Weltkriegs umgedeutet: Das Bild des „letzten Mannes“, der mit Reichs-
flagge in der Hand im Meer versinkt, ist berühmt geworden. Statt der Verantwortung für den Un-

- 3 - 
V/0130/2025 
tergang eines deutschen Geschwaders stand nun Admiral Spees ‚heroischer Opfertod‘ im Vor-
dergrund. Das Ideal des pflichtbewussten Todes im Gefecht griffen auch die Nat ionalsozialisten 
wieder auf, überhöhten es propagandistisch und benannten im Zuge der Aufrüstung vor dem 
Zweiten Weltkrieg überall im Reich Straßen nach Admirälen des Ersten Weltkriegs, so auch nach 
Maximilian Reichsgraf von Spee. Nach 1945 erfolgten in We stfalen Straßenumbenennungen, 
zuletzt 2023 in Dortmund. Weitere Städte in Deutschland haben Spee -Straßen nicht umbenannt.  
Den städtischen Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum (Ratsbeschluss V0247 -2024) zu-
folge ist eine Umbenennung zulässig, wenn di e ursprüngliche Straßenbenennung propagandisti-
schen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. Das ist hier der Fall, auch wenn Spee 
selbst 1914 vor Beginn der NS -Herrschaft starb. Gleichwohl sollte eine Umbenennung auf unab-
wendbare Fälle beschränkt sein (s. letzter Satz der Einleitung zu den Leitlinien) und gem. Ziffer 8 
der Leitlinien (Abschnitt Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur) eine Ausnahme 
darstellen. 
 
Bisheriges Verfahren 
Die Verwaltung hat den Antrag der BV Münster -Mitte nach dem Beschluss der Leitlinien aufge-
griffen, die Anwohnenden und die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben und am 22. Ja-
nuar 2025 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu der beabsichtigten Umbenennung der Admi-
ral-Spee-Straße und anderer Straßen organis iert. Zeitgleich fand über mehrere Wochen eine 
digitale Anhörung zu der beabsichtigten Umbenennung statt.  
Die meisten Besucher*innen der Veranstaltung und die schriftlichen Mitteilungen im Anhörungs-
verfahren sprachen sich gegen eine Umbenennung der Straße  aus. Die Beiträge betonen, dass 
man den Namen Admiral Spee zwar direkt mit dem Ersten Weltkrieg verbinde, dies aber nicht als 
negativ empfunden werde. Die Person Admiral Spee stehe für ein Kapitel der deutschen Vergan-
genheit, dem man sich stellen solle. D ie Geschichte dürfe nicht vergessen oder nicht umge-
schrieben werden und könne heute als Erinnerungs - und Gedenkmöglichkeit sowie als Warnung 
vor dem Krieg verstanden werden.  
Infolge der Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde am 18.03.2025 eine Petition bei  der BV Müns-
ter-Mitte und der Verwaltung eingereicht, die den Erhalt der historischen Straßennamen in Müns-
ter-Mitte fordert und von knapp 1.600 Menschen unterzeichnet wurde (Anlage 5). Diese Petition 
wird von der Verwaltung als Anregung nach § 24 GO NRW be handelt und damit einem geregel-
ten Verfahren zugeführt. 
 
Entscheidung über den Straßennamen Admiral -Spee-Straße 
Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW wird mit dieser Beschlussvorlage 
aufgegriffen und bezogen auf die Admiral-Spee-Straße erledigt.  
Der Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS -Zeit im Bereich der BV Münster -Mitte 
von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 ist veröffentlicht unter: https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/Strassennamen/pdf/strassennamen1933-
45_abschlussbericht_2021-11-03.pdf (Auszug siehe Anlage 2). Alle eingegangenen Mitteilun gen 
sind auf der Homepage „Strassennamen in Münster“ https://www.stadt-

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V/0130/2025 
muenster.de/strassennamen/aktuelles-zu-strassenumbenennungen zu finden und drei charakte-
ristische Schreiben sind in der Anlage 3 zusammengestellt.  
Die „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“ sind die Basis zur Prüfung eines Umbenen-
nungsantrages (Anlage 4), sie betrachten eine Umbenennung von Straßen als absolute Aus-
nahme und ermöglichen d iese nur, (Ziffer 8) „ wenn es aus Gründen der besseren Orientierung 
geboten ist oder Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, 
dass die Ehrung der Person( -engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6)  oder die ursprüngliche Stra-
ßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente “. Unter der 
Ziffer 6 sind die Kriterien für eine Straßenbenennung aufgeführt, danach sind u. a. „ Neubenen-
nungen nach Personen… die … Wertvorstellungen ve rkörpern, die dem Ansehen der Stadt 
Münster schaden “ ebenso unzulässig wie „ Neubenennungen die… diskriminierende Wirkung 
haben können“.  
Die Einordnung der Admiral -Spee-Straße in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski sieht einen 
dichten Bezug der Straßenbene nnung zur NS -Ideologie. Gleichwohl hatte Maximilian Reichsgraf 
von Spee wegen seines Todes 1914 keinen persönlichen Anteil an der Mystifizierung seiner Per-
son durch den Nationalsozialismus.  
Gemäß den Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum würde eine Straßenbenennung – in 
diesem Fall die Admiral -Spee-Straße – heutzutage nicht mit Bezug auf den Seekrieg im Ersten 
Weltkrieg erfolgen. Inwieweit der Beschluss zur Beibehaltung des Namens nach einer Auseinan-
dersetzung in Politik und Stadtgesellschaft über de n (die) Straßennamen auch im Jahr 2025 noch 
dem Ansehen der Stadt Münster schaden könnte, bleibt zu diesem Zeitpunkt unbeantwortet. Die 
Geschichte dieser Straßenbenennung(en) wird im Internetauftritt der Stadt Münster zu ‚Straßen-
namen in Münster‘ https://www.stadt-muenster.de/strassen/a-bis-z ausführlich erläutert. Die in-
tensive Befassung mit den Straßennamen, die Diskussion mit den Anliegern und das Ringen um 
eine Entscheidung in den Jahren 202 0-2025, wird dort dokumentiert. So wird der Prozess trans-
parent und nachvollziehbar dargestellt. 
Neben den historischen Zusammenhängen sind die Belange der Anwohnenden und Eigentü-
mer*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für diese bedeutet  eine Adressän-
derung einen großen Aufwand sowohl für die Änderung von Personalausweis und Fahrzeugpa-
pieren als auch für die Mitteilung an alle relevanten Stellen. Für Gewerbetreibende erhöht sich 
der Aufwand noch deutlich. Eine Aufwand sentschädigung kann d afür nicht gezahlt werden.  
Als Fazit aus der historischen Einordnung unter Beachtung der Leitlinien sieht die Verwaltung die 
Möglichkeit grundsätzlich gegeben, die Admiral -Spee-Straße umzubenennen, empfiehlt zugleich 
mit Verweis auf die Ausnahmeregelung, B elange der Anliegenden und den uneinheitlichen Um-
gang mit der Person Spees in Bezug auf Ehrungen im öffentlichen Raum die Beibehaltung des 
Namens Admiral-Spee-Straße. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister

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V/0130/2025 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1 Antrag A-M/0002/2023 
Anlage 2 Auszug aus dem Prüfbericht von A. Schwitanski, 2021 
Anlage 3 Auszug aus den Mitteilungen der betroffenen Anwohnenden 
Anlage 4 Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum 
Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Spee

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V/0130/2025 – Anlage 3 
1 
 
Auszüge aus den Mitteilungen von Anwohnenden zur Admiral-Spee-Straße: 
1) Mitteilung vom 08.02.2025 
als Langjährige Anwohnerin de Admiral-Spee-Straße möchte meine Bedenken und meinen 
Widerspruch bezüglich der vorgeschlagenen Umbenennung dieser und der anderen betroffe- 
nen Straßen zum Ausdruck bringen. lch verstehe, dass die historische Belastung von Stra- 
ßennamen nicht unbeachtet bleiben sollte, dennoch möchte ich einige - lhnen sicherlich be- 
reits bekannte - Argumente darlegen und bekräftigen, die gegen eine Umbenennung spre- 
chen.  
Die Umbenennung von Straßen führt aus meiner Sicht zum Verlust eines wichtigen Teils un- 
serer Geschichte. Die Namen stehen für ein Kapitel der deutschen Geschichte, das in einem 
weiten Kontext betrachtet werden sollte. Die Entscheidung, diese Erinnerungen zu beseiti- 
gen, könnte zu einer Geschichtsvergessenheit führen und den Eindruck erwecken, dass wir 
unangenehme Teile unserer Geschichte einfach auslöschen wollen. Es ist wichtig, aus der 
Geschichte zu lernen und den Dialog darüber zu führen, anstatt sie zu verdrängen. Gerade 
die Umbenennung der Straße und somit eine ,,Entehrung" einer Persönlichkeit könnte als 
eine Form der ,,Verdrängung" wahrgenommen werden und schließt einen konstruktiven Dia- 
log aus, der in anderen Formen des öffentlichen Diskurses durchaus möglich wäre. 
Anstatt den Namen der Straßen zu ändern, könnte eine andere Lösung darin bestehen, die 
öffentliche Diskussion und Aufklärung über die historische Bedeutung der Personen und ih- 
rer Zeit zu fördern. Eine lnformationstafel oder eine Ergänzung der Geschichte im Stadtbild 
könnte dazu beitragen, den kritischen Diskurs zu verstärken, ohne eine Erinnerung auszulö- 
schen. Dies würde den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich aktiv mit der 
Geschichte auseinanderzusetzen und aus unterschiedlichen Perspektiven zu lernen. Die 
Umbenennung einer Straße ist nicht nur mit einem symbolischen Aufwand verbunden, son- 
dern auch mit praktischen Kosten. Diese beinhalten sowohI die Änderung von Straßenschil- 
dern, offiziellen Dokumenten, Wegweisern und Karten. lnsbesondere für Gewerbetreibende, 
Unternehmen und lnstitutionen sind diese administrativen Anpassungen mit Kosten verbun- 
den. Angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen der heutigen 
Zeit sollte der Fokus auf praktischen Lösungen liegen, die echte gesellschaftliche Mehrwerte 
bieten. 
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Ehrung von Persönlichkeiten im öffentli- 
chen Raum nicht zwangsläufig durch die Benennung von Straßen erfolgen muss. Es gibt 
vielfältige andere Möglichkeiten, Sensibilität und Respekt vor der Geschichte zu wahren und 
historische Figuren zu würdigen, oder deren problematische Aspekte zu thematisieren, ohne 
Auswirkungen auf Anwohner in Kauf nehmen zu müssen. Dies könnte durch die Aufstellung 
von lnformationstafeln, das lnitiieren von Ausstellungen oder durch bildungspolitische Pro- 
jekte geschehen, die den historischen Kontext vermitteln und zur Auseinandersetzung anre- 
gen, was ja bereits vielfach in Münster geschieht, aber gerne verstärkt werden kann. 
Abschließend möchte ich betonen, dass ich den Wunsch nach einer ehrlichen Auseinander- 
setzung mit der Geschichte unterstütze. Dennoch bin ich der Meinung, dass die Umbenen- 
nung der Admiral-Spee-Straße und der anderen betroffenen Straßen keine geeignete Lö- 
sung ist. lch plädiere dafür, den bzw. die Namen zu behalten und stattdessen verstärkt auf

V/0130/2025 – Anlage 3 
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Aufklärung und Diskussion zu setzen, um die komplexen historischen Zusammenhänge bes- 
ser zu verstehen und die Verantwortung der Gegenwart auf konstruktive Weise zu gestalten. 
 
2) Mitteilung vom 27.01.2025 
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wohnen seit ca. 25 Jahren auf der Admiral-Spee-Str in 
Münster. Ich habe mit bedauern die Information gelesen, dass diese Straßen umbenannt 
werden sollen. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass man in der heutigen Zeit meint durch 
Umbenennungen von Straßen, Plätzen, usw. alles zu verbessern. Man sollte eher versuchen 
die Vergangenheit durch komplette und korrekte Information am Leben zu halten, anstelle 
sie durch Umbenennungen zu verdrängen. Die Geschichte lässt sich dadurch nicht verän- 
dern. Schon überhaupt nicht nur in Münster.  … 
 
3) Mitteilung vom 15.01.2025  
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich als Anwohnerin der Admiral-Spee Straße, seit 20 Jah- 
ren, sehe keinen Sinn darin unserer Steuergelder so zu verschwenden! Wir haben genug an- 
dere Probleme …

Beratungsverlauf (1)

06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Admiral-Spee-Straße
  • Warendorfer Straße
  • Gorch-Fock-Straße
  • Skagerrakstraße
  • Admiral-Scheer-Straße
  • Langemarckstraße
  • Ostmarkstraße
  • Tannenbergstraße
  • Otto-Weddigen-Straße
  • Prinz-Eugen-Straße
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Prozessionsweg
  • Alfred-Krupp-Weg
  • Fehrbellinweg
  • Manfred-von-Richthofen-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0130/2025
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2025
Erstellt
10.03.2025 16:54