1526/2021
Internet / WLAN-Versorgung in den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 05.05.2021 1526/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 01.06.2021 Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 Internet / WLAN-Versorgung in den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Köln Die Ratsfraktion Volt bittet mit der Anfrage AN/0692/2021 um Auskunft zur Internet / WLAN- Versorgung in den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Köln. 1.) Wie viele Flüchtlingsunterkünfte sind konkret mit Internet/WLAN versorgt in Köln? 2.) Gibt es allein aufgrund der Corona-Pandemie nicht zunehmend kleinere Wohnungen mit geringer Platzzahl für Flüchtlinge, deren Internetversorgung umso dringender sichergestellt werden muss? Wie wird das aktuell umgesetzt? 3.) Wie genau sieht der Rahmenvertrag mit NetCologne aus bzw. welche Leistungen und Kosten für den Internet / WLAN-Ausbau gibt es und wie können sie den aktuellen Gegebenheiten - insbesondere in der Corona-Pandemie angepasst werden? 4.) Welche Geschwindigkeit hat das Internet / WLAN aktuell jeweils an den verschiedenen Standorten? Wie werden Ausbau und Geschwindigkeit den aktuellen Bedarfen in der Corona- Pandemie angepasst? 5.) Wie wird sichergestellt, dass in den Flüchtlingsunterkünften Schüler*innen am digitalen Schulunterreicht teilnehmen können und jede*r Bewohner*in behördliche Termine und Anfragen online registrieren/einreichen kann? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Der Sachstandsbericht vom 15.01.2017 ist veraltet. Ausgelöst durch die Corona-Pandemie hat das Thema Internet/WLAN in den Einrichtungen für Geflüchtete eine neue Bedeutung bekommen. Um die politischen Gremien über den aktuellen Sachstand zu informieren, ist dieses Thema in den Quartals- berichten über die Situation der Geflüchteten als eigenes Kapitel aufgenommen worden. Hierzu wird auf den 29., 30. und 31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln verwiesen (Vorlagen 2111/2020, 3305/2020, 0980/2021). Dies wird in den Folgeberichten fortgeführt. Die Verbesserung des Internets in der Unterkunft für Geflüchtete in Zündorf beruht auf der Verlegung eines Glasfaserkabels. Dafür waren Tiefbauarbeiten erforderlich, die von September bis Dezember 2020 durchgeführt wurden. Im Januar 2021 erfolgte die Freigabe der 1-Gigabyte-Bandbreite. Die WDR-Berichterstattung überschnitt sich mit der planmäßigen Fertigstellung. zu 1.) Bei allen Unterkünften für Geflüchtete der Stadt Köln ist eine Basisversorgung mit Internet über WLAN vorhanden (WLAN 25 - 50 Mbits). 2 zu 2.) Die Corona-Pandemie wirkt sich nicht unmittelbar auf die Zahl und Größe der zur Verfügung stehenden Unterkunftseinheiten für Geflüchtete aus. Diese richten sich nach der langfristigen Ressourcenplanung des Amtes für Wohnungswesen. Die Qualität der Internetversorgung ist in erster Linie abhängig von der am Unterbringungsstandort zur Verfügung stehenden Bandbreite am Übergabepunkt. Diese hängt davon, ob vor Ort ein Glasfaser- oder Kupferkabel verlegt ist. Die WLAN-Anbindung der Endgeräte in der Unterkunft ist ferner abhängig von der Signalstärke und -verteilung durch eine oder mehrere Antennen/Hotspots. Der Zuschnitt der Unterkunftseinheiten spielt dagegen keine Rolle. zu 3.) Dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 17.09.2015 liegt ein Rahmenvertrag mit der NetCologne über eine Grundversorgung mit max. 100 Mbit/s (max. 25 Mbit/s pro Person) zugrunde. Dieser Rahmenvertrag mit der vereinbarten Leistung entsprach dem damaligen technischen Standard. Die fortschreitende Digitalisierung und die Folgen der Corona-Pandemie machen es erforderlich, in den Einrichtungen der Geflüchteten ein leistungsstarkes breitbandiges Internet/LAN und WLAN zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurden durch das Amt für Wohnungswesen die bestehenden Standorte diesbezüglich analysiert, priorisiert und mit der Umsetzung der Aufrüstung der Internetanbindung mit WLAN begonnen. Ein Ratsbeschluss über die Anpassung der Internetausstattung für die Unterkünfte von Geflüchteten ist derzeit in Vorbereitung. zu 4.) Die Geschwindigkeit, mit der Daten über das Internet heruntergeladen werden können, variiert in den Unterkünften für Geflüchtete zwischen 18 Mbit/s und 1.000 Mbit/s. Zur Verbesserung der Internetanbindung an den einzelnen Unterbringungsstandorten wird auf die erwähnten Internetkapitel der letzten drei Berichte zur Situation Geflüchteter verwiesen. Im Fokus stehen bei den Verbesserungen vor allem Standorte, an denen viele Geflüchtete untergebracht sind und die sich dort eine begrenzte Bandbreite teilen müssen. zu 5.) An jedem Standort für Geflüchtete ist grundsätzlich eine Basisversorgung mit Internet über WLAN vorhanden, welche auch für Home-Schooling genutzt werden kann. Die unterbrechungsfreie Verbindung über den Hotspot der Stadt Köln läuft über vier Stunden und danach ist lediglich eine Neuanmeldung im WLAN notwendig. Bei der Schnelligkeit und Stabilität des Internets für das Home-Schooling spielt auch das zeitgleiche Nutzungsverhalten der übrigen Bewohner*innen in der Unterkunft eine Rolle, wenn diese andere datenintensive Nutzungen (z.B. Streaming- oder Gamingangebote) vornehmen und dabei auf die gleiche be- grenzte Bandbreite zugreifen. Hier ist eine gegenseitige Rücksichtnahme der Bewohnerschaft erforderlich. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1526/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.05.2021
- Erstellt
- 22.04.2021 06:32