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1526/2021

Internet / WLAN-Versorgung in den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.05.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 07.06.2021, TOP 2.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5424 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  05.05.2021 
 1526/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 01.06.2021 
Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 
 
Internet / WLAN-Versorgung in den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Köln 
Die Ratsfraktion Volt bittet mit der Anfrage AN/0692/2021 um Auskunft zur Internet / WLAN-
Versorgung in den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Köln. 
 
1.) Wie viele Flüchtlingsunterkünfte sind konkret mit Internet/WLAN versorgt in Köln? 
 
2.) Gibt es allein aufgrund der Corona-Pandemie nicht zunehmend kleinere Wohnungen mit 
geringer Platzzahl für Flüchtlinge, deren Internetversorgung umso dringender sichergestellt 
werden muss? Wie wird das aktuell umgesetzt? 
 
3.) Wie genau sieht der Rahmenvertrag mit NetCologne aus bzw. welche Leistungen und Kosten 
für den Internet / WLAN-Ausbau gibt es und wie können sie den aktuellen Gegebenheiten - 
insbesondere in der Corona-Pandemie angepasst werden? 
 
4.) Welche Geschwindigkeit hat das Internet / WLAN aktuell jeweils an den verschiedenen 
Standorten? Wie werden Ausbau und Geschwindigkeit den aktuellen Bedarfen in der Corona-
Pandemie angepasst? 
 
5.) Wie wird sichergestellt, dass in den Flüchtlingsunterkünften Schüler*innen am digitalen 
Schulunterreicht teilnehmen können und jede*r Bewohner*in behördliche Termine und 
Anfragen online registrieren/einreichen kann? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Der Sachstandsbericht vom 15.01.2017 ist veraltet. Ausgelöst durch die Corona-Pandemie hat das 
Thema Internet/WLAN in den Einrichtungen für Geflüchtete eine neue Bedeutung bekommen. Um die 
politischen Gremien über den aktuellen Sachstand zu informieren, ist dieses Thema in den Quartals-
berichten über die Situation der Geflüchteten als eigenes Kapitel aufgenommen worden. Hierzu wird 
auf den 29., 30. und 31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln verwiesen (Vorlagen 2111/2020, 
3305/2020, 0980/2021). Dies wird in den Folgeberichten fortgeführt. 
 
Die Verbesserung des Internets in der Unterkunft für Geflüchtete in Zündorf beruht auf der Verlegung 
eines Glasfaserkabels. Dafür waren Tiefbauarbeiten erforderlich, die von September bis Dezember 
2020 durchgeführt wurden. Im Januar 2021 erfolgte die Freigabe der 1-Gigabyte-Bandbreite. Die 
WDR-Berichterstattung überschnitt sich mit der planmäßigen Fertigstellung. 
 
zu 1.) Bei allen Unterkünften für Geflüchtete der Stadt Köln ist eine Basisversorgung mit Internet 
über WLAN vorhanden (WLAN 25 - 50 Mbits).

2 
 
 
zu 2.) Die Corona-Pandemie wirkt sich nicht unmittelbar auf die Zahl und Größe der zur Verfügung 
stehenden Unterkunftseinheiten für Geflüchtete aus. Diese richten sich nach der langfristigen 
Ressourcenplanung des Amtes für Wohnungswesen. 
 
Die Qualität der Internetversorgung ist in erster Linie abhängig von der am 
Unterbringungsstandort zur Verfügung stehenden Bandbreite am Übergabepunkt. Diese hängt 
davon, ob vor Ort ein Glasfaser- oder Kupferkabel verlegt ist. Die WLAN-Anbindung der 
Endgeräte in der Unterkunft ist ferner abhängig von der Signalstärke und -verteilung durch 
eine oder mehrere Antennen/Hotspots. Der Zuschnitt der Unterkunftseinheiten spielt dagegen 
keine Rolle. 
 
zu 3.) Dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 17.09.2015 liegt ein 
Rahmenvertrag mit der NetCologne über eine Grundversorgung mit max. 100 Mbit/s (max. 25 
Mbit/s pro Person) zugrunde. Dieser Rahmenvertrag mit der vereinbarten Leistung entsprach 
dem damaligen technischen Standard. Die fortschreitende Digitalisierung und die Folgen der 
Corona-Pandemie machen es erforderlich, in den Einrichtungen der Geflüchteten ein 
leistungsstarkes breitbandiges Internet/LAN und WLAN zur Verfügung zu stellen. Hierfür 
wurden durch das Amt für Wohnungswesen die bestehenden Standorte diesbezüglich 
analysiert, priorisiert und mit der Umsetzung der Aufrüstung der Internetanbindung mit WLAN 
begonnen. 
 
 Ein Ratsbeschluss über die Anpassung der Internetausstattung für die Unterkünfte von 
Geflüchteten ist derzeit in Vorbereitung. 
 
zu 4.) Die Geschwindigkeit, mit der Daten über das Internet heruntergeladen werden können, variiert 
in den Unterkünften für Geflüchtete zwischen 18 Mbit/s und 1.000 Mbit/s.  
 
Zur Verbesserung der Internetanbindung an den einzelnen Unterbringungsstandorten wird auf 
die erwähnten Internetkapitel der letzten drei Berichte zur Situation Geflüchteter verwiesen. Im 
Fokus stehen bei den Verbesserungen vor allem Standorte, an denen viele Geflüchtete 
untergebracht sind und die sich dort eine begrenzte Bandbreite teilen müssen.  
 
zu 5.) An jedem Standort für Geflüchtete ist grundsätzlich eine Basisversorgung mit Internet über 
WLAN vorhanden, welche auch für Home-Schooling genutzt werden kann. 
 
Die unterbrechungsfreie Verbindung über den Hotspot der Stadt Köln läuft über vier Stunden 
und danach ist lediglich eine Neuanmeldung im WLAN notwendig. Bei der Schnelligkeit und 
Stabilität des Internets für das Home-Schooling spielt auch das zeitgleiche Nutzungsverhalten 
der übrigen Bewohner*innen in der Unterkunft eine Rolle, wenn diese andere datenintensive 
Nutzungen (z.B. Streaming- oder Gamingangebote) vornehmen und dabei auf die gleiche be-
grenzte Bandbreite zugreifen. Hier ist eine gegenseitige Rücksichtnahme der Bewohnerschaft 
erforderlich. 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

01.06.2021 Integrationsrat
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1526/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.05.2021
Erstellt
22.04.2021 06:32