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2982/2025

Vorschlag zur Benennung von Mitgliedern in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.11.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 VA Köln Mitgliederverzeichnis

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Beschlussvorlage Rat

6834 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11/110/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2982/2025 
Freigabedatum 
 11.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vorschlag zur Benennung von Mitgliedern in den Verwaltungsausschuss der Agentur 
für Arbeit  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat schlägt als Nachfolger/innen der bisherigen Ausschussmitglieder als ordentli-
che Mitglieder für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften vor: 
 
 
1. Mitglied      bisheriges Mitglied 
 
 _______________________________  (Herr Daniel Bauer-Dahm) 
 
 
2. Mitglied      bisheriges Mitglied 
 
 _______________________________  (Herr Martin Erkelenz) 
 
 
3. Stellvertretendes Mitglied   bisheriges Mitglied 
 
 _______________________________  (Frau Derya Karadag) 
 
 
II. Die Benennung erfolgt für die laufende Amtsperiode des Verwaltungsausschusses der 
Agentur für Arbeit bis zum 30.06.2028. 
 
Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgebli-
chen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin 
oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten 
der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten 
Beiratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner 
Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser 
Gremien bestanden hat.  
 
Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre-
terinnen und der Vertreter der Stadt Köln an, sich im Sinne der Leitgedanken des 
Rat 20.11.2025

2 
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu verhalten und sich für die Auf-
nahme entsprechender Regelungen einzusetzen.

3 
Begründung: 
 
Als Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden der Verwaltungsrat 
und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit gebildet. 
In jeder Agentur für Arbeit gibt es einen Verwaltungsausschuss, der die Agentur für Arbeit bei 
der Erfüllung ihrer Aufgaben überwacht und berät (§ 374 SGB III). 
Zu den Aufgaben zählen insbesondere: 
 die Überwachung des Steuerungsprozesses innerhalb der Agentur für Arbeit, 
 die Beratung der Geschäftsführung bei der jährlichen Zielplanung der Agentur für Ar-
beit, 
 die Überwachung der Zielerreichung der Agentur für Arbeit, 
 die Überwachung der Leistungserbringung für Arbeit- und Ausbildungssuchende und 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Vorschläge zur Qualitätsverbesserung, 
 die systematische Beobachtung und Analyse des lokalen Arbeitsmarkts sowie Bera-
tung bei der Erarbeitung unterschiedlicher Szenarien für die regionale/örtliche Entwick-
lung des Arbeits- und Ausbildungsmarkts, 
 die systematische Beobachtung und Analyse des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer In-
strumente der Agentur für Arbeit und vergleichbarer Agenturen für Arbeit, 
 die Zustimmung zur Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit vor deren Veröffentli-
chung. 
Nach § 377 Abs. 2 SGB III erfolgt die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses 
durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Der Verwaltungsausschuss setzt sich 
nach § 371 Abs. 5 SGB III zu gleichen Teilen aus Mitgliedern zusammen, die Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Körperschaften vertreten. Die Gruppe der 
öffentlichen Körperschaften besteht aus vier ordentlichen Mitgliedern und zwei stellvertreten-
den Mitgliedern. 
Vorschlagsberechtigt für die vier Sitze der Gruppe der öffentlichen Körperschaften ist nach § 
379 Abs. 3 SGB III die Bezirksregierung Köln. Die zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehören-
den Gemeinden und Gemeindeverbände sind berechtigt, der zuständigen Behörde Personen 
vorzuschlagen. 
 
Die Bezirksregierung hat von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und Frau Doris Wien-
and für den Verwaltungsausschuss benannt. Damit kann die Stadt Köln der Bezirksregierung 
drei weitere Mitglieder vorschlagen. Darüber hinaus sind gemäß Anhang C 5 „Aufgaben der 
Verwaltungsausschüsse - Empfehlungen des Verwaltungsrats zu den Aufgaben der Verwal-
tungsausschüsse der Agenturen für Arbeit“, Punkt 5.2.9, zwei Stellvertreterinnen bzw. Stell-
vertreter entsprechend zu benennen. 
Mit Herrn Dr. Harald Rau, Dezernent für Soziales, Gesundheit und Wohnen ist bereits ein Mit-
glied der Verwaltung als Vertreter, und mit Herrn Dirk Schuhmacher (Abteilungsleiter der kom-
munalen Arbeitsmarktförderung) ist bereits ein Stellvertreter für die Gruppe der öffentlichen 
Körperschaften im Verwaltungsausschuss benannt. 
Zwei Sitze sowie ein stellvertretender Sitz entfallen auf Mitglieder des Rates der Stadt Köln. 
Diese sind nach Ende der Wahlperiode des Rates 2020-2025 gegenüber der Bezirksregierung 
neu vorzuschlagen.  
Die Sitze sind nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW) zu besetzen. 
Die 14. Amtsperiode des Verwaltungsausschusses hat am 01.07.2022 begonnen und endet 
mit Ablauf des 30.06.2028. Die Benennung erfolgt längstens für die laufende Amtsperiode des 
Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit bis zum 30.06.2028. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK)

4 
Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige-
rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili-
gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend 
im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung 
des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete-
rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des 
Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an-
dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die 
Weisung auf dieses Regelwerk. 
Zudem sieht der Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln vor, dass sich die Mit-
glieder des Rates in anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen sie die Stadt Köln vertre-
ten, im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln verhalten und 
sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. 
 
Hinweis:  
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 
§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.  
 
 
 
 
Anlage: Mitgliederverzeichnis des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit 
Köln (Gruppe der öffentlichen Körperschaften), aktueller Stand

Anlage 1 VA Köln Mitgliederverzeichnis

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Interner Auszug  
- Öffentliche Körperschaften –  
Mitgliederverzeichnis des 
Verwaltungsausschusses der 
Agentur für Arbeit Köln 
 
 
Stand: 15.10.2025

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Gruppe der öffentlichen Körperschaften  
 
Mitglieder       Stellvertreter  
Herr Prof. Dr. Harald Rau    Frau Derya Karadag 
Dezernent für Soziales, Integration und  Ratsmitglied der Stadt Köln 
Umwelt 
 
Herr Daniel Bauer-Dahm     Herr Dirk Schumacher 
Ratsmitglied der Stadt Köln   Abteilungsleiter kommunale 
       Arbeitsmarktförderung der Stadt Köln 
 
Herr Martin Erkelenz 
Ratsmitglied der Stadt Köln 
 
Frau Doris Wienand 
Leiterin Dezernat 11 
Personalangelegenheiten 
Bezirksregierung Köln

Beratungsverlauf (1)

16.12.2025 Rat
TOP 13.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2982/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.11.2025
Erstellt
15.10.2025 14:08