2982/2025
Vorschlag zur Benennung von Mitgliedern in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
6834 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/11/110/4 Vorlagen-Nummer 2982/2025 Freigabedatum 11.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vorschlag zur Benennung von Mitgliedern in den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat schlägt als Nachfolger/innen der bisherigen Ausschussmitglieder als ordentli- che Mitglieder für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften vor: 1. Mitglied bisheriges Mitglied _______________________________ (Herr Daniel Bauer-Dahm) 2. Mitglied bisheriges Mitglied _______________________________ (Herr Martin Erkelenz) 3. Stellvertretendes Mitglied bisheriges Mitglied _______________________________ (Frau Derya Karadag) II. Die Benennung erfolgt für die laufende Amtsperiode des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit bis zum 30.06.2028. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgebli- chen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln, bei den anderen benannten Beiratsmitgliedern ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertre- terinnen und der Vertreter der Stadt Köln an, sich im Sinne der Leitgedanken des Rat 20.11.2025 2 Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu verhalten und sich für die Auf- nahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 3 Begründung: Als Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden der Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit gebildet. In jeder Agentur für Arbeit gibt es einen Verwaltungsausschuss, der die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben überwacht und berät (§ 374 SGB III). Zu den Aufgaben zählen insbesondere: die Überwachung des Steuerungsprozesses innerhalb der Agentur für Arbeit, die Beratung der Geschäftsführung bei der jährlichen Zielplanung der Agentur für Ar- beit, die Überwachung der Zielerreichung der Agentur für Arbeit, die Überwachung der Leistungserbringung für Arbeit- und Ausbildungssuchende und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Vorschläge zur Qualitätsverbesserung, die systematische Beobachtung und Analyse des lokalen Arbeitsmarkts sowie Bera- tung bei der Erarbeitung unterschiedlicher Szenarien für die regionale/örtliche Entwick- lung des Arbeits- und Ausbildungsmarkts, die systematische Beobachtung und Analyse des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer In- strumente der Agentur für Arbeit und vergleichbarer Agenturen für Arbeit, die Zustimmung zur Eingliederungsbilanz der Agentur für Arbeit vor deren Veröffentli- chung. Nach § 377 Abs. 2 SGB III erfolgt die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Der Verwaltungsausschuss setzt sich nach § 371 Abs. 5 SGB III zu gleichen Teilen aus Mitgliedern zusammen, die Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Körperschaften vertreten. Die Gruppe der öffentlichen Körperschaften besteht aus vier ordentlichen Mitgliedern und zwei stellvertreten- den Mitgliedern. Vorschlagsberechtigt für die vier Sitze der Gruppe der öffentlichen Körperschaften ist nach § 379 Abs. 3 SGB III die Bezirksregierung Köln. Die zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehören- den Gemeinden und Gemeindeverbände sind berechtigt, der zuständigen Behörde Personen vorzuschlagen. Die Bezirksregierung hat von ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht und Frau Doris Wien- and für den Verwaltungsausschuss benannt. Damit kann die Stadt Köln der Bezirksregierung drei weitere Mitglieder vorschlagen. Darüber hinaus sind gemäß Anhang C 5 „Aufgaben der Verwaltungsausschüsse - Empfehlungen des Verwaltungsrats zu den Aufgaben der Verwal- tungsausschüsse der Agenturen für Arbeit“, Punkt 5.2.9, zwei Stellvertreterinnen bzw. Stell- vertreter entsprechend zu benennen. Mit Herrn Dr. Harald Rau, Dezernent für Soziales, Gesundheit und Wohnen ist bereits ein Mit- glied der Verwaltung als Vertreter, und mit Herrn Dirk Schuhmacher (Abteilungsleiter der kom- munalen Arbeitsmarktförderung) ist bereits ein Stellvertreter für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsausschuss benannt. Zwei Sitze sowie ein stellvertretender Sitz entfallen auf Mitglieder des Rates der Stadt Köln. Diese sind nach Ende der Wahlperiode des Rates 2020-2025 gegenüber der Bezirksregierung neu vorzuschlagen. Die Sitze sind nach § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) zu besetzen. Die 14. Amtsperiode des Verwaltungsausschusses hat am 01.07.2022 begonnen und endet mit Ablauf des 30.06.2028. Die Benennung erfolgt längstens für die laufende Amtsperiode des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit bis zum 30.06.2028. Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) 4 Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige- rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili- gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete- rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an- dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. Zudem sieht der Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln vor, dass sich die Mit- glieder des Rates in anderen Vereinigungen oder Gremien, in denen sie die Stadt Köln vertre- ten, im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln verhalten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge- schlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG. Anlage: Mitgliederverzeichnis des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Köln (Gruppe der öffentlichen Körperschaften), aktueller Stand
Anlage 1 VA Köln Mitgliederverzeichnis
699 Zeichen
Seite 1 von 2
Interner Auszug
- Öffentliche Körperschaften –
Mitgliederverzeichnis des
Verwaltungsausschusses der
Agentur für Arbeit Köln
Stand: 15.10.2025
Seite 2 von 2
Gruppe der öffentlichen Körperschaften
Mitglieder Stellvertreter
Herr Prof. Dr. Harald Rau Frau Derya Karadag
Dezernent für Soziales, Integration und Ratsmitglied der Stadt Köln
Umwelt
Herr Daniel Bauer-Dahm Herr Dirk Schumacher
Ratsmitglied der Stadt Köln Abteilungsleiter kommunale
Arbeitsmarktförderung der Stadt Köln
Herr Martin Erkelenz
Ratsmitglied der Stadt Köln
Frau Doris Wienand
Leiterin Dezernat 11
Personalangelegenheiten
Bezirksregierung Köln
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2982/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.11.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 14:08