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A-N/0008/2017

Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Bahnunterführung am Sprakeler Bahnhof

Antrag an die BV Nord 28.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.05.2017, TOP 6.5

Zwischenbericht - A-N-004 und A-N-008 und A-N-009-2017

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Ansehen

A-N_0008_2017_CDU_Querspange-BhfSprakel

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Ansehen

A-N-004-008-009-2017_Stellungnahme 2018-03-02

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Ansehen

Zwischenbericht - A-N-004 und A-N-008 und A-N-009-2017

926 Zeichen

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice

32 2 7100/ BV-Nord Bezirkeverwaltung Nprd 07.06.2017
Herr Pivl : 32 92
a 20. Juni 2017

i aban ?
En evorestung Ratsmitglieder

V-Mitglieder

Münster-Nord B gl
über

Herrn Stadtrat Heuer

über
33.25
Frau Remmers

Tempo 50 für den Heidegrund

Antrag Nr. BEEBRRBZAN der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksver-
tretung Münster-Nord vom 12.04.2017 i

Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Bahnunterführung am Sprakeler Bahnhof
Antrag Nr. A-N/0008/2017 der CDU-Fraktion in der BRRUKBYORTSIUNG Münster-Nord
vom 27.04.2017

Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Kita „Die Minis“
Antrag Nr. A-N/0009/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord
vom 27.04.2017

Für die weitere Bearbeitung der Anträge ist es erforderlich, eine Einschätzung der Polizei
einzuholen. Nach Eingang der jeweiligen Stellungnahmen wird hierzu berichtet.

Val

Schulze-Werher

A-N_0008_2017_CDU_Querspange-BhfSprakel

1663 Zeichen

Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
A-N/0008/2017 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
Münster, 27.04.2017 
A n t r a g : 
 
 
 
Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Bahnunterführung am Sprakeler Bahnhof  
 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen Mitteln die Verkehrssicherheit im 
Bereich der Bahnunterführung (Querspange) am Sprakeler Bahnhof deutlich erhöht werden 
kann. Beispielhafte Mittel könnten ein Ampel-, ein Spiegelsystem oder anderes sein. 
 
 
 
 Begründung: 
 
 
Die Bahnunterführung im Bereich des Sprakeler Bahnhofs ist sehr unübersichtlich. 
Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrradfahrer und Fußgänger nutzen diese Spange in beide 
Richtungen. Durch die bauliche Ausgestaltung und die damit verbundene Unübersichtlichkeit 
kommt es immer wieder zu erheblichen Gefährdungen. 
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 
 
 Bloch   Bölling  Rösmann  und Fraktion

A-N-004-008-009-2017_Stellungnahme 2018-03-02

5595 Zeichen

er Eee Ant Or Ser und Ania 20.02.2018
02. März 2018

An die kai 5

Bezirksvertretung — -

Münster-Nord

Dezernant I
Eing. 28. FEB, 2018 V|

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33.25
Frau Remmers

Tempo 50 für den Heidegrund
Antrag Nr. A-N/0004/2017 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksver-
tretung Münster-Nord vom 12.04.2017

Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Bahnunterführung am Sprakeler Bahnhof
Antrag Nr. A-N/0008/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord
vom 27.04.2017

Verkehrssicherheit erhöhen im Bereich der Kita „Die Minis“
Antrag Nr. A-N/0009/2017 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord
vom 27.04.2017 .

Nach Eingang der Stellungnahme der Polizei berichte ich wie folgt:

Verkehrsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung sind nur
dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dies
wäre bei einer vorhandenen Verkehrsunfalllage gegeben. An den drei genannten Örtlichkei-
ten besteht jedoch keine Verkehrsunfalllage. In den Bereichen ist daher eine verkehrsrechtli-
che Anordnung zur weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zulässig.

Verkehrsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung sind nur
dort anzuordnen, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dies
wäre bei einer vorhandenen Unfalllage gegeben.

- Tempo 50 für den Heidegrund
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL beantragt die Einführung von Tempo 50 auf der
Straße Heidegrund ab dem Ortsausgangsschild Münster-Kinderhaus bis zur Bahnstrecke

Münster-Enschede.

Bei dem beschriebenen Straßenbereich der Straße Heidegrund handelt es sich um eine lan-
ge, gerade Straße mit einer übersichtlichen Streckenführung. Der Bereich liegt außerhalb

geschlossener Ortschaften, ist anbaufrei und dient als Wirtschaftsweg überwiegend der Er-
schließung der anliegenden Grundstücke und der landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Insofern sind Nebenanlagen, wie Rad- und Fußwege von ihrer Funktion her nicht vorgese-
hen und auch entsprechende Markierungen nicht möglich. Die geringe Straßenbreite im Be-
gegnungsverkehr wirkt sich geschwindigkeitshemmend aus. \

- Bahnunterführung am Sprakeler Bahnhof

Die CDU-Fraktion beantragt, die Verkehrssicherheit im Bereich‘ der Bahnunterführung am
Sprakeler Bahnhof zu verbessern.

Die Installation einer Lichtzeichenanlage ist mit einem großen Kostenaufwand verbunden.
Zudem kommt sie nur dort in Betracht, wo eine besondere Gefahrenlage besteht, die das
allgemeine Unfallrisiko erheblich übersteigt. Sie erfolgt üblicherweise an Knotenpunkten mit
hohen Verkehrsfrequenzen bezogen auf alle Verkehrsarten. Diese Voraussetzungen liegen
hier nicht vor. Vielmehr handelt es sich bei der Bahnunterführung um eine Auen NE An-
bindung.

Verkehrsspiegel sollen den Verkehrsteilnehmer /-innen an unübersichtlichen Stellen unter-
stützen. Mit der Aufstellung sind jedoch auch Nachteile verbunden, die den Vorteil der bes-
seren Sicht oftmals übersteigen. Nicht alle Verkehrsteilnehmer /-innen können die gefahrene
Geschwindigkeit eines herannahenden Kraftfahrzeuges im Verkehrsspiegel richtig einschät-
zen. Werden Geschwindigkeiten unterschätzt, kann es zu erheblichen Gefahrensituationen
kommen. Vor allem können unterschiedliche Witterungsverhältnisse, wie z. B. Regen, Nebel,
. Schneefall oder Frost, die Wirkung eines Spiegels beeinträchtigen. Ebenso können fremde
Lichtquellen die Wirkung des Verkehrsspiegels mindern. Weiterhin entbindet ein Verkehrs-
spiegel nicht von der erforderlichen Umschaupflicht. Der-Blick in den Verkehrsspiegel allein
ist nicht ausreichend. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels im öffentlichen Verkehrsraum
ist daher nicht geeignet, eine mögliche Sichtbehinderung wirkungsvoll zu beseitigen. Viel-
mehr birgt sie eine zusätzliche Gefahrenquelle für die den Spiegel benutzenden Verkehrs-
teilnehmer /-innen. Aus diesem Grund und den Erfahrungen bei‘ vorhandenen alten Ver-
kehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung mit der Polizei vereinbart,
keine neuen Verkehrsspiegel mehr aufzustellen.

- Kita „Die Minis“

Die CDU- Fraktion beantragt, die Höchstgeschwindigkeit auf der Straße Coermühle im Be-
reich der Kita „Die Minis“ auf 30 km/h zu begrenzen.

Nach einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf innerhalb geschlossener Ort-
schaften im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, allgemeinbil-
denden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern die Ge-
schwindigkeit auf Tempo 30 km/h beschränkt werden, soweit die Einrichtungen über einen
direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und
Quellverkehr vorhanden ist.

Die Kita „Die Minis“ liegt mit direktem Zugang zur Straße außerhalb geschlossener Ortschaf-
ten. Die Regelung ist insofern nicht anwendbar. Im Bereich der Kita ist Tempo 50 auf Strecke
angeordnet. Es wird zur Verbesserung der verkehrlichen Situation das Verkehrszeichen 262
der StVO (Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Über-
holverbote) weiter in Fahrtrichtung Ashölterweg hinter den Kurvenbereich versetzt. Damit
wird der Bereich Tempo 50 auf Strecke weiter verlängert. Zudem werden auf der Straße Co-
ermühle auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Zusammenfassend ist zu den drei Anträgen anzuführen, dass unter Beachtung der im Ver-
kehr erforderlichen Sorgfalt aller Verkehrsteilnehmer /-innen die Verkehrssicherheit gegeben
ist. Weitergehende verkehrsrechtliche Maßnahmen sind nicht zulässig.

Na

Schulze- ner

Beratungsverlauf (1)

09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mauritzstraße 4
  • Guerickeweg 25
  • Ashölterweg
  • Heidegrund
  • Kinderhaus
  • Coermühle

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Details

Aktenzeichen
A-N/0008/2017
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
28.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37