Mandari Insight

1146/2025

Beschluss über Zuschuss an Stadtsportbund Köln e. V. - Jugendbeihilfe für Kölner Sportvereine 2025

Beschlussvorlage Ausschuss 22.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 22.05.2025, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

6763 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1146/2025 
Freigabedatum 
22.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über Zuschuss an Stadtsportbund Köln e. V. - Jugendbeihilfe für Kölner 
Sportvereine 2025  
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beschließt zur Förderung des Kölner Sports für das Haushaltsjahr 2025 
eine Jugendbeihilfe pro Kopf in Höhe von 14,99 Euro. 
 
 
Sportausschuss 22.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.228.132      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
In 2024 stand dem Stadtsportbund Köln e. V. für die Jugendbeihilfe ein Betrag in Höhe von 
1.228.132 Euro zur Verfügung. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise wurden hiervon 
Mittel in Höhe von 720,92 Euro nicht verausgabt. 
 
Im Haushaltsplan 2025 wurde für die Jugendbeihilfe ebenfalls ein Betrag in Höhe von 
1.228.132 Euro eingestellt. Inklusive der beim Stadtsportbund in 2024 nicht verbrauchten 
Restmittel in Höhe von 720,92 Euro steht für die Jugendbeihilfe in 2025 somit ein Betrag in 
Höhe von 1.228.852,92 zur Verfügung, der seitens des Stadtsportbundes nach Beschlussfas-
sung durch den Sportausschuss vollständig an die berechtigten Sportvereine zur Unterstüt-
zung der dortigen Kinder- und Jugendarbeit ausgezahlt werden kann. 
 
Der im Haushaltsplan 2025 veranschlagte Betrag in Höhe von 1.228.132 Euro wurde bereits 
mit Bewilligungsverfügung vom 15.04.2025 an den Stadtsportbund Köln e. V. unter Vorbehalt 
der Beschlussfassung durch den Sportausschuss bewilligt und ausgezahlt. 
 
Die Auszahlung wurde nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung zügig angestoßen, damit 
die Jugendbeihilfe im Jahr 2025 gesichert ist. 
 
Laut Mitteilung des Landessportbundes sind in 2025 insgesamt 81.959 Kinder/Jugendliche bis

3 
18 Jahre als aktive Mitglieder in den Sportvereinen gemeldet, so dass pro Kopf eine Jugend-
beihilfe in Höhe von 14,99 Euro gewährt wird. 
 
Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 
Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung des Dezernates II - Finanzen und Recht vom 
23.04.2025 sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen 
Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben 
zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistun-
gen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen 
Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung 
entsprechender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. 
 
Die Auszahlung der Jugendbeihilfe ist eine freiwillige Transferleistung (Teilplanzeile 15), die 
entsprechenden Mittel wurden im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt.  
 
Die Jugendbeihilfe dient der Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportverei-
nen. Die Förderung ermöglicht nicht nur die Sicherung eines kostengünstigen und somit für 
nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwinglichen kinder- und jugendgerechten Sportange-
botes. Mittel- und langfristig sorgen Zuschüsse für den zwingend erforderlichen Strukturerhalt 
der Sportvereine und damit einhergehend für die Erhaltung des unverzichtbaren Breitensport-
angebotes in Köln. 
 
Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch 
aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt 
unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei-
nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen 
baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters-
gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver-
schiedene Belastungen und Barrieren erleben. 
 
Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln nicht nur materiell, es 
schafft auch einen nicht zu beziffernden ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. 
Als wichtige Bindeglieder in der Gesellschaft tragen sie in höchstem Maße nicht nur zur kör-
perlichen und geistigen Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Ge-
meinschaftserfahrungen in Sportvereinen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich 
dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt.  
 
Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen 
Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr-
nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall von 
Zuschüssen sich sehr negativ auf das kinder- und jugendgerechte Vereinsangebot sowie auf 
die Vereinsstrukturen insgesamt auswirken wird. Die Sportvereine könnten ihre Aufgaben und 
Leistungen nur noch eingeschränkt oder bei einem völligen Wegfall von Zuschüssen ggfs. gar 
nicht mehr wahrnehmen. Es ist daher ebenfalls zu erwarten, dass durch die Konsequenzen, 
die eine Verringerung oder ein Wegfall der Vereinsangebote zur Folge hat, Mehrkosten an an-
derer Stelle entstehen, da die Herausforderungen zur Bewältigung der gesamtgesellschaftli-
chen Aufgaben immer größer werden. Insofern ist die Jugendbeihilfe in voller Höhe auszuzah-
len. 
 
Finanzierung: 
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2025 die Mittel in Höhe von 
1.228.132 Euro im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförde-
rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfü-
gung. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Einbringung der Vorlage gingen notwendige verwaltungsinterne Abstimmungen voraus, 
die eine frühzeitigere Einbringung verhinderten. Die Dringlichkeit für die Beschlussfassung ist 
gegeben, da die kurzfristige Auszahlung der Mittel an die Sportvereine für die Durchführung 
der dortigen Aufgaben zwingend notwendig ist.

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1146/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.05.2025
Erstellt
15.04.2025 14:02