1146/2025
Beschluss über Zuschuss an Stadtsportbund Köln e. V. - Jugendbeihilfe für Kölner Sportvereine 2025
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 1146/2025 Freigabedatum 22.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über Zuschuss an Stadtsportbund Köln e. V. - Jugendbeihilfe für Kölner Sportvereine 2025 Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beschließt zur Förderung des Kölner Sports für das Haushaltsjahr 2025 eine Jugendbeihilfe pro Kopf in Höhe von 14,99 Euro. Sportausschuss 22.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.228.132 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In 2024 stand dem Stadtsportbund Köln e. V. für die Jugendbeihilfe ein Betrag in Höhe von 1.228.132 Euro zur Verfügung. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise wurden hiervon Mittel in Höhe von 720,92 Euro nicht verausgabt. Im Haushaltsplan 2025 wurde für die Jugendbeihilfe ebenfalls ein Betrag in Höhe von 1.228.132 Euro eingestellt. Inklusive der beim Stadtsportbund in 2024 nicht verbrauchten Restmittel in Höhe von 720,92 Euro steht für die Jugendbeihilfe in 2025 somit ein Betrag in Höhe von 1.228.852,92 zur Verfügung, der seitens des Stadtsportbundes nach Beschlussfas- sung durch den Sportausschuss vollständig an die berechtigten Sportvereine zur Unterstüt- zung der dortigen Kinder- und Jugendarbeit ausgezahlt werden kann. Der im Haushaltsplan 2025 veranschlagte Betrag in Höhe von 1.228.132 Euro wurde bereits mit Bewilligungsverfügung vom 15.04.2025 an den Stadtsportbund Köln e. V. unter Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Sportausschuss bewilligt und ausgezahlt. Die Auszahlung wurde nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung zügig angestoßen, damit die Jugendbeihilfe im Jahr 2025 gesichert ist. Laut Mitteilung des Landessportbundes sind in 2025 insgesamt 81.959 Kinder/Jugendliche bis 3 18 Jahre als aktive Mitglieder in den Sportvereinen gemeldet, so dass pro Kopf eine Jugend- beihilfe in Höhe von 14,99 Euro gewährt wird. Begründung Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 Gemäß der Bewirtschaftungsverfügung des Dezernates II - Finanzen und Recht vom 23.04.2025 sind alle Haushaltspositionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistun- gen kurz- oder mittelfristig aufgegeben werden können. Bei der Ausweitung von freiwilligen Leistungen ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen; vor Eingehen oder Verlängerung entsprechender vertraglicher Bindungen ist eine Mitzeichnung der Kämmerin einzuholen. Die Auszahlung der Jugendbeihilfe ist eine freiwillige Transferleistung (Teilplanzeile 15), die entsprechenden Mittel wurden im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagt. Die Jugendbeihilfe dient der Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportverei- nen. Die Förderung ermöglicht nicht nur die Sicherung eines kostengünstigen und somit für nahezu alle Bevölkerungsschichten erschwinglichen kinder- und jugendgerechten Sportange- botes. Mittel- und langfristig sorgen Zuschüsse für den zwingend erforderlichen Strukturerhalt der Sportvereine und damit einhergehend für die Erhaltung des unverzichtbaren Breitensport- angebotes in Köln. Sport ist für die Menschen, sei es in den Sportvereinen oder im öffentlichen Raum, aber auch aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht für die Stadt von größter Bedeutung. Dies stellt unter anderem auch das Gutachten der Sportentwicklungsplanung fest (0149/2019). Zum ei- nen ist er für die Menschen Ausdruck ihrer Lebensfreude, -qualität und Vitalität. Zum anderen baut er Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Glaubensrichtungen, Alters- gruppen, Geschlechter und sexuellen Orientierungen sowie zwischen Menschen, die ver- schiedene Belastungen und Barrieren erleben. Das in den Sportvereinen geleistete Ehrenamt entlastet die Stadt Köln nicht nur materiell, es schafft auch einen nicht zu beziffernden ideellen Wert für das Zusammenleben der Menschen. Als wichtige Bindeglieder in der Gesellschaft tragen sie in höchstem Maße nicht nur zur kör- perlichen und geistigen Gesunderhaltung der Bevölkerung bei. Durch die integrativen Ge- meinschaftserfahrungen in Sportvereinen wird vor allem auch der Zusammenhalt in einer sich dynamisch verändernden Kölner Stadtgesellschaft gestärkt. Die Sportvereine sind dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft hinsichtlich Gesunderhaltung, Integration und Inklusion wahr- nehmen zu können. Es ist daher zu erwarten, dass eine Verringerung oder ein Wegfall von Zuschüssen sich sehr negativ auf das kinder- und jugendgerechte Vereinsangebot sowie auf die Vereinsstrukturen insgesamt auswirken wird. Die Sportvereine könnten ihre Aufgaben und Leistungen nur noch eingeschränkt oder bei einem völligen Wegfall von Zuschüssen ggfs. gar nicht mehr wahrnehmen. Es ist daher ebenfalls zu erwarten, dass durch die Konsequenzen, die eine Verringerung oder ein Wegfall der Vereinsangebote zur Folge hat, Mehrkosten an an- derer Stelle entstehen, da die Herausforderungen zur Bewältigung der gesamtgesellschaftli- chen Aufgaben immer größer werden. Insofern ist die Jugendbeihilfe in voller Höhe auszuzah- len. Finanzierung: Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2025 die Mittel in Höhe von 1.228.132 Euro im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfü- gung. Begründung der Dringlichkeit: Der Einbringung der Vorlage gingen notwendige verwaltungsinterne Abstimmungen voraus, die eine frühzeitigere Einbringung verhinderten. Die Dringlichkeit für die Beschlussfassung ist gegeben, da die kurzfristige Auszahlung der Mittel an die Sportvereine für die Durchführung der dortigen Aufgaben zwingend notwendig ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1146/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 15.04.2025 14:02